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Es mag gemagi efcheinen, bei dem Ausgang des Rampfes in ber Berliner   Metallindustrie von einem Erfolg zu sprechen, da die Arbeiterschaft dabei eine 2ohnkürzung und leber stunden in Rauf nehmen mußte. Berücksichtigen wir jedoch die Das Ergebnis der Verhandlungen im Bahnstreit in der Ber- und auch die non bürgerlicher Seite anerkannte Unmoral im Vorgehen ganze Situation, daß die Metallarbeiterschaft unter den denkbar un net Metallindustrie, das mir schon im geftrigen Sonn'ag. Ror- ber Unternehmer veranlaßte fie, von ihrem Borhaben abzustehen. günftigsten Verhältnissen in einen schweren Abwehrtampf ge märis" auszugsweise bekanntgaben, lag einer vom Metallarbeiter. Diefer Barstoß sollte das Beispiel für die anteren Arbeitgeberver- brängt war, dann darf wohl gefagt werden, daß fie diesen Stampf perband erneut. am Sonntag früh zufammengerufenen Berbände fein, bie Gemertschaften auszuschalten. Das ist gut bestanden hat. Bergleich! man das Difiat des Berbandes Ber­fammlung der Betriebs- und Arbeiterratspor bereitet worden durch die Macht der Organisation, und deshalb liner Metallindustrieller mit dem Berhandlungsergebnis, dann muß figenden zur Beschlußfassung not. Der Borsitzende des Metall- müssen die Inorganisierten baraus bie unabweisbare Lehre zugegeben werden, daß burch den aufgenommenen Rampf ein Partells rich gab einen Bericht über die Verhandlungen, dem ziehen, daß nur starte Gewertschaften in ter Lage find, relativer Erfolg für die Metallarbeiterschaft erzielt wurde. Allein toir folgendes entnehmen: milltürliche, mochtüfterne Angriffe der Unternehmer auf Lohn- und wie die Dnige liegen, muß biefer Erfolg eine Mahnung und ein An fporn fein, die Organisation zu stärten. Dieser Kampf Arbeitsbedingungen abzumehren. Geloben wir, mar nicht der legte. Der Arbeiterschaft tönnen weit schwerere, opfer reichere Rämpfe aufgezwungen werden, die sie nur bestehen fann in feftgefügter gefchloffener Organisation.

Der Erfolg der Berliner   Metallarbeiter.

ben lehlen Mann in die Organisation

Nachdem die Bertreter des BBM am Freitag dem Metall­faziell birette Berhandlungen von Partei zu Partei angeboten hatten, begannen diefe am Sonnabend früh 8 Uhr unter dem Borzu bringen, unb mir merben unüberwindlich sein.( Lebhafter Bei fiz Dox Geleimrat Borsig. Die Unternehmer gaben zunächst ihre fall.) Wie die Betriebsräte bie Berantwortung für den Rechtsauffaffung bezüglich der Arbeitseinstellungen durch ihren Ge Beginn des Abwehrkampfes übernahmen, müssen fie jest mit häftsführer Dr. Oppenheimer bekannt und bestanden mieber, wie am ber Annahme des Verhandlungsergebnisses ihren Belegschaften die Freitag, darauf, die Lohnfrage mit der Arbeitszeitregelung Bieberaufnahme der Arbeit empfehlen. a verquide. Nach langem Hin und her erklärten sich die Arbeit geber endlich bereit, erft über das Grundstreitobjett, die Löhne, zu verhandeln. Die Entlohnung der Hilfsarbeiter mit 31 Pf. pro Stunde erschien ihnen immer noch zu hoch. Mehrmals brohten die Berhandlungen zu scheitern, boch zogen die Arbeitgeber immer wieder die diretten Berhandlungen einer Anrufung des Schlichters, der mit seinen Beisigern in fteter Arbeitsbereitschaft" bar, vor. In fpäter Nachmit'agsstunde machten dann die VBMB.. Bertreter ein Angebot, bas vom Metallfarte!! atzeptiert merben fonnte.

Stunmehr wandte man sich der Arbeitszeitfrage zu, wobei die Unternehmer verlangten, daß die Bestimmungen der Berord nung über die Arbeitszeit vom 21. Dezember 1923 an­gewandt werden sollten. Dem widerfezien sich die Organisations verireter energisch mit der Motivierung, daß

die Arbeitszeit im Rahmentarif

bis Ende März noch festgelegt sei. Es wurde aber schließlich auch Hierin eine Verständigung erzielt, die mir weiter unten neben den Rohn- und Wiedereinstellungsbedingungen im Wortlaut wieber­geben. Urich fagte am Schluß feines Berichts: Die Berliner   Me­tallarbeiter haben den Unternehmern gezeigt, daß diese sich geiret hat'en, wenn sie glaubten, der Arbeiterschaft einseitig ein Lohn. biftat aufzwingen zu fönnen. Die Metallarbeiter finb ber Stoß trupp für alle übrigen Berufsorganisationen gemefen, benen die Unternehmer im Rampf gegenüberstehen.

Das Berhandlungsergebnis hat folgenden Wortlaut: Die Bohnfäge werden mit wirtung vom 31. Dezember 1923 derart festgelegt, baß der Hödftlohn der Klaffe I 48 Bf., bez Klaffe V 38 Bf., der Frauenlohn 65 Pro3. des betreffenden Männerlohnes und die Familienzulage 2 refp. 4 Bf. beträgt. Die übrigen Tarif fäge werden entsprechend festgelegt. Der Satz von 65 Bros. für die Frauenföhne gilt nur für die Dauer bes Mantellarifs.

Nach Ablauf der jegt gültigen Bestimmungen des Tarifvertrages über die Arbeitszeit wird vom Metallfartell zugesagt, daß in bezug auf die zuschlagfreie Ueberzeitarbeit folgende Bufah bestimmung eingeführt werden soll: Je nach der Eigenart ater die bestimmung eingefügt werden foll: Je nach der Eigenart oder den wirtschaftlichen Bedürfnissen des Betriebes tönnen für den Betrieb Ueberffunden von einer halben bis einer Stunde pro Tag angeordnet werden. Ueberstunden, die darüber hinaus verlangt werden, bedürfen der Zustimmung der gefchlichen Betriebsver tretung. Ueberstunden, die die in der Berordnung vom 21. Dezember 1923$ 9 vorgesehene Höchstgrenze überschreiten, werden mit dem tarifmäßigen Zuschlag bezahlt.

Die Arbeit in den Betrieben wird nach Maßgabe der Betriebsverhältnisse mit möglichster Beschleunigung wieder aufgenommen. Soweit Entlassungen vorgenommen find, werden die Enilaffenen nach Maßgabe der wirtschaftlichen Ver­hältnis ber Wiedereingestellten gilt durch die aus Anlaß des Streit hältniffe bes Betriebes mieber eingestellt. Das Arbeitsver. falles erfolgte Entlassung hinsichtlich bes Urlaubs und der Entlohnung ( Leistungszuschlag) als nicht unterbrochen. Bis zum 15. Fe In der Aussprache traten einige Rebner für bie b, bruar 1924 dürfen an Stelle Nichtmiedereingestellter betriebsfremte Tehnung des Berhandlungsergebnisses ein. Bon der Mehrzahl   Arbeiter nicht eingestellt werden, sofern die Entlaffenen noch arbeits­ber Debattetelnehmer wurde aber die Annahme mit der Be los find. Die Stellung der Bersammlung zu dem Berhandlungsergebnis gründung empfohlen, daß bie Unternehmer ihr Lohnbittat nicht wurde festgelegt in folgender Durchführen fonnten und der moralische Erfolg in jeder Hinsicht aur feiten der Arbeiterschaft sei. Bevollmächtigter 8ista führte in einem Schlußwort aus:.

Die Betriebsräte hatten in voller Anerkennung ihrer Berantie wortung beschlossen, daß

das Lohnbiffat einen Tarifbruch darstellt und tein Metallarbeiter zu diesen Lohnfägen arbeiten barf. Die Ungeheuerlichkeit des Vorgehens des BBMI. zwang bie Ar beiter daft, felbft in dieser Zeit her furchtbarsten mirtschaftlichen Ratastrophe fich mit allen Mitteln und jeber Tafiif zu mehren. Das

Vom 4. bis 16. Januar

Simer

fast einstimmig angenommenen Entschließung: Im Interesse der gesamten Berliner   Metallarbeiterschaft, soweit in den Betrieben des TBMI. beschäftigt ist, beschließt die heutige Sonferenz der Borsitzenden der Betriebs- und Arbeiterräte: Das Ziel ber Unternehmer, der Berliner   Metallarbeiterschaft ein Lohndiftat aufzuzwingen, ist an dem einmütigen Widerstand der Belegschaften gescheitert. Wenn auch das erreichte Verhandlungsergebnis nicht voll befriedigen tann, empfiehlt die Konferenz doch die Annahme desselben und fordert die Belegsaften auf, die Arbeit aufzunehmen."

Die in der Metallinbuftrie beschäftigten Transportar. beiter( Geftion V des Deutschen Berkehrsbundes) nahmen am Gonntag ben von Marquard erstatteten Bericht über die Einigungsverhandlungen mit den Metallindustriellen ent­gegen. In ber Distusfion fam im allgemeinen die Ansicht zum Ausbruck, daß die vereinbarten Löhne zwar nicht als ausreichend angefehen werden fönnen, jedoch sei es ein nicht zu unterschäzenber Erfolg, baß es den Unternehmern nicht gelungen fei, in einer für die Arbeiter ungünstigen Wirtschaftslage die ursprünglich beab­fichtigten Lohnfürzungen durchzusehen. Diefen Erfolg hätten die Arbeiter ihrem einmütigen Zusammenstehen im Ab­mehrfampf zu danken. Einmütigkeit und Geschlossenheit der Organisation feien auch ferner dringend notwendia, denn die Gefahr einer Lohntürzung sei noch nicht für immer beseitigt. Es sei ja be fannt, daß, wenn es nach den Absichten der Unternehmer ginge, die Löhne ber Transportarbeiter in der Metall. industrie viel weiter hinter die Löhne der Facharbeiter zurüd­geschraubt würden, als es jetzt der Fall sei. Hervorgehoben wurde noch, daß die bürgerliche Breffe im Rampf in der Metallindustrie ohne Ausnahme die Interessen der Unternehmer vertreten, daß felbft fintsstehende bürgerliche Blätter fein ortzugunsten ber Arbeiter nefant haben, daß aber die Haltung des Borwärts", der bie Interessen der Arbeiter mit größter Entschiedenheit wahrgenommen habe, polle Aner. tennung verdiene.

Beschlüffe faßte die Rerfamlung nicht, da die Entscheidung über bas Abkommen mit den Metallindustriellen Sache der vom Metall­fartell einberufenen Berfamlung war.

Schiedsspruch für die Privatelektrizitätswerke. Für die Arbeiter der Brivatelettrizitätsmerte wurde am Frei toa unter Borfik des Landaerichtsdirektors Dr. Tolf folgender Schiedsspruch gefällt: Bom 26. November bis 16. Dezember 1923. beträgt der Lohn in Gruppe I: 63 Bf., II: 58 Bf., III: 52 Bf., IV: 46 f., V: 36 Bf., VI: 30 Bf. b 17. Dezember gelten folgende Stundenlöhne: 59 Bf., 54, 47, 39, 30, 28 f. Die Gruppen. einteilung wird insofern oeändert, a's in Gruppe I felbstän bige Schalttafelmärter größerer Kroftstationen gehören: Borausfegung für die Buteilung in diefe Gruppe ist eine brei. jährige Lehrzeit und eine, der Lehrausbildung entsprechende, erfolgreiche Betätigung. Für diejenigen, die am 31. De­zember bereits in der ersten Gruppe beschäftigt waren, genügt eine der Lehrausbildung entsprechende Betätigung." Berantwortlich für Bolitif: Craft Renter: Wirtschaft: Artur Sateruns; Gewerffchaftsbewegung: horn: Feuilleton: Dr. Sohn Shikowski: Lofales

und Sonstiges: Fri Raritädt; Anzeisen: Th. Glode: fämtlich in Berlin  . Berlag: Borwärts- Berlag G. m. b. S. Berlin. Drud: Borwärts- Budbruderei und Berlaasanftalt Baul Singer u. Co. Berlin SW. 68. Sinbenftraße 3.

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