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Blut muß es geben".

Rechtsprechung in Kahr  - Bayern  .

München, 8. Januar.  ( Eigener Drahtbericht.) Wie it Rahr.

Der Abbau der Gerechtigkeit.

für die Zeit vom 15. Januar bis 31. März d. 3. baß in Straffachen statt des Schöffengerichts der Amisrichter allein entscheidef und staff des Muchergerichts aur deffen richterliche mit glieder; die zur Zuständigkeit der Schwurgerichte gehörenden Straf. fachen werden den Straffammern zugewiesen; das Verfahren bel Brivatt'agejachen ruht. Bei lebertretungen und Bergehen ist die Berufung ausgefchloffen, wenn auf Freisprechung oder ausschließlich auf Geldstrafe erfannt ist

Beiter enthält die Berordnung eine

zember 1923 aufgehoben werden.

F

Diese Notverordnungen", die Emminger produziert, he Deuten einen Schlag ins Gesicht des Reichstags. Konnte man des Rechtsverfahrens noch einen Schimmer innerer Berechti für die auf beschränkte Dauer vorgesehenen Beschränkungen gung anerkennen, so überschreiten die Bestimmungen, die für Die Dauer berechnet sind, jede Befugnis des Reichstabinetts und feines Justizministers. Die Strafprozeßreform ist gewiß nötig, aber daß fie so eilig und ohne jede Kontrolle und Mit wirfung des gefeßgebenden Parlaments vorgenommen wird, bas fonnte nur der Kahr Bager Emminger fertig hringen. Die Ausschaltung der Schwurgerichte und der grundlegende Alenderung der Berfaffung der Strafgerichte und eine Reihe von Verfahrensvorschriften. Diese Borschriften find Rechtswesens und eine Umdrehung des bisher geltenden Schöffen bedeutet eine völlige Umgestaltung des ganzen für die Dauer bestimmt; sie werben, soweit fie organisatorischer Rechtswesens und eine Umdrehung des bisher geltenden Natur find, am 1. prif in Kraft treten. Sie sollen der Rechtsprinzips. Gegen diese unter bewußter Ausschaltung des Berwirklichung der Ziele dienen, die fchon seit dem Jahre 1909 durch Reichstags erlassenen diftatorischen Berfügungen erheben wir eine Reihe von Entwürfen zur Neugestaltung des Strafprozesses, in aller Form Einspruch. Wir sind überzeugt, daß der Reichs. zuletzt durch den dem Reichstag im Mai 1923 porgelegten Entwurf tag diese Herausforderung nicht stillschweigend hin­eines Gefeßes zur Neuordnung der Strafgerichte, angestrebt find. nehmen mird. Nach der Verordnung fallen in Zukunft die Straftammern als Gerichte erster Instanz fort. Das Amtsgericht

Rechtsverderbnis.

Bayern   die Gerechtigkeit gehandhabt wird, dafür lieferte eine BTB. teilt mit: In her legten Thummer des Reichsgefegblattes übergeleitet, fo wird das Berfahren, und zwar in Schmut= Gerichtsverhandlung in of wieder den schlagendfien Bemeis. ist die auf Grund des Ermächtigungsgefehes vom 8. Dezember 1923 gerichtssachen nunmehr auf Grund der Verordnung nom Der verantwortliche Redakteur unseres dortigen Parteiblattes murde erlassene Berordnung über Gerichtsverfassung und Strafrechts- 4. Januar 1924((§ 44) vor der Straffammer, nach den all. pegen Aufreizung zum Klassen haß zu einer Geldstrafe pflege vom 4. Januar 1924 veröffentlicht. Sie enthält in ihrem gemeinen Vorschriften der Strafprozeßardnung durchgeführt. So­non 100 Goldmart verurteilt, weil er am 15. September eine der 5. Abschnitt eine Reihe von Rotmaßnahmen, die bereits am bald die Behältnisse es gestatten, wird die Berordnung vom 17. De­Redaktion von nationalistischer Seite zugesandte Schmäh pot. 15. Januar d. 3. in Kraft treten. Diese Rotmaßnahmen, SS 44 bis 48, die erforderlich geworten find, weil die finanzielle Rot farbe veröffentlichte mit der Ueberschrift: Blut muß es lage eine alsbalbige erhebliche Einschränkung der Roften ber Straf­geben!" Dieser Saß war dem Inhalt der Razte ent verfahren unbedingt verlangt, bestimmen nommen. Eine Berurteilung des sozialdemokratischen Redakteurs Connte nur dann erfolgen, wenn das Gericht bei ihm das vor handene Bewußtsein feststellte, daß er durch seine Tat eine Stimmung erzeugte, die Gewalttätigkeiten hervorrufen fönne. Der angeflagte Genolje fonnte aber darauf hinweisen, daß in der unmittelbar nor ausgehenden Nummer feiner Zeitung in großer Aufmachung eine Mahnung an die Arbeiterschaft abgedruckt war, zur Bermeidung von irgendwelchen zufammenstößen und Gewalttätigkeiten den am 16. September in Hof stattfindenden Deutschen   Tag" streng zu meiben. Andererseits tonnte der Verteidiger, Genosse Saenger  . München  , das Gericht und den Staatsanwalt darauf verweisen, daß in den auf dem Deutschen Tag  " gehaltenen Reden unwider in den auf dem Deutschen Tag  " gehaltenen Reden unwider Jeglich Aufreizung zum Klaffenhaß enthalten war. Einer der von den leglich Aufreizung zum Klaffenhaß enthalten war. Einer der von den nerschiedensten Rednern aufgestellten Brogrammfäßen war 3. B. erst Beseitigung des Marrismus im Innern mit Waffen gewalt und dann den Feldzug gegen die Franzojen. Die Folge Dieser Berhehung war, daß das Gebäude unferes Partei= blattes in Hof damals demoliert wurde. Auf die Frage der Berteidigung, ob der Staatsanwalt es mit seinem menschlichen und juristischen Gewissen verantworten fönne, daß gegen einen wird für sämtliche, bisher zur Zuständigkeit der Schöffengerichte und fozialdemokratischen Redakteur megen Abdrucs einer Schmähkarte der Straffammern gehörenden Sachen und auch für einen Teil der Antlage wegen Aufreizung zum Klaffenhaß erhoben werde, mährend zur Zuständigkeit der Schmurgerichte gehörenden Berbrechen zu gegen die die Arbeiterschaft unerhört provozierenden Reben der ständig(§§ 6 bis 10). Bei lebertretungen und regelmäßig auch bei Gegenfeite von der gleichen Strafbehörde nichts geschehen sei, ant- Bergehen entscheidet der Amtsrichter allein, unter gewiffen mortete der Staatsanwalt wörtlich: Um die Zeit des Deut- fcheidet das Schöffengericht, deffen Zusammenfeßung nicht Berausfegungen auch bei Rüdfallsverbrechen. Im übrigen ent­Zuständigkeit der Schwurgerichte aufgehoben. ichen Tages" in Hof war ich in Urlaub. Genoffe Saenger  , der geändert wird. Nur ausnahmsweise bei besonders bedeutenden Die Verordnung hat diese schwersten Strafrechtsfälle grundfäßlich als Abgeordneter in der Montagsfizung des Landtagsausschusses und umfangreichen Sachen wird noch ein zweiter Amtsrichter zu den Strafkammern überwiesen, noch dazu unter Einführung eines über diesen frasen Fall von Rechtsprechung" in Bayern   berichtete, gezogen. Gegen sämtliche Urteile des Amtsgerichts gibt es die Be beschleunigten, von Rechtsbürgschaften des Angeklagten start ent­fchloß feine Ausführungen mit den Worten: Ich stehe nicht an, rufung an die mit Berufsrichtern und Schöffen befeßte Straffammer. blößten Berfahrens. Bisher war die große Linie der deutschen  im Jntereffe meines Vaterlandes aus fieffter menschlicher und beruf­Für die schwersten Berbrechen Strafgerichtsentwicklung gerade umgekehrt nach der Richtung ge Richer Ueberzeugung heraus zu sagen: den Glauben an eine Gerech- nerbleibt es bei der Ruständigkeit des Schmurgerichts, das gangen, die Borherrschaft der rechtsgelehrten Straffammern zu be figkeit habe ich verloren!" mit a Richtern und 6 Geschworenen befeht ist. Die Richter und Ge- feitigen und eine durchdringende Laienbeteiligung in der gesamten schworenen entscheiden tünftig über die Schuld- und Straffrage ge- Strafrechtspflege herbeizuführen. Der jähe, durch nichts meinfchaftlich. gerechtfertigte Eingriff der Berordnung in die Die Borbereitung dieser umfangreichen Neuordnung, bei der Laiengerichtsbarkeit erheischt das schleunigste Niemand sieht, namentlich auch die Justizverwaltungen der Länder gehört werden Einschreiten der Boltsvertretung. mußten, hat naturgemäß geraume Zeit in Anspruch genommen. In- daß die Fälle von Mord und Totschlag im Reich letzthin sich beson­zwischen hatte sich die Geschäftslage beim Reichsgericht so gestaltet, ders gehäuft und zu einer Gefahr für die Deffentlichkeit gestaltet daß alsbald Abhilfemaßnahmen nowenbig wurden. Die Bahl der hätten. Riemand glaubt, daß die Ersparnis einiger Tagegelder für zur Zuständigkeit des Reichsgerichts in erster Instanz gehörenden die Laienrichter die deutschen   Finanzen retten tönne. Sachen( Landesverrat, Berrat militärischer Ge= heimniffe uim.) war derart angeschwollen, daß eine Dollige Lahmlegung der Lätigkeit des Reichsgerichts in erster Instanz brohte. Aus diesem Grunde hat der Reichspräsident auf Grund des Art. 48 der Reichsverfaffung am 12. Dezember 1923 eine Berord nung erlassen, welche die

Mißlungene Mohrenwäsche.

Rechtsbiätter hatten die Meldung von der Entlassung der letzten berhafteten Mitglieder des Rechtsputi regiments waren zum Anlaß genommen, um frisch- fromm- fröhlich frei zu behaupten, bamit fei die Anlage zusammengebrochen. Die Blätter frohloden zu früh. Die Haftentlaffung erfolgte lediglich, weil eine Werbuntelunge gefahr nicht mehr vorliegt nnd Fluchtgefahr nicht besteht. Das Berfahren bagegen nimmt feinen Fortgang.

Nachklang zum Schupoprozeß.

Söln, 8. Januar.  ( IB.) Die Kölnische Zeitung  " veröffent­licht ous Düsseldorf   noch folgende Nachflänge zum Schupoprozeß: Begen eine Reihe von Beamten, die im Düsseldorfer   Schupo. prozeß verurteilt oder freigesprochen worden sind, hat die französische  Befagungsbehörde die Ausweisung perfügt. Die der grünen Bolizei angehörenden Freigesprochenen find alle ausgemie fen morden. Beiter wurden ausgamiefen: Oberpolizeiinspettor Höfner, der zu zwei Jahren Gefängnis mit Strafaufschub und zu einer Geldstrofe verurteilt murde, der freigesprochene Stabtfetretär Reunkirchen, ferner der zu drei Monaten Gefängnis mit Straf aufschuß verurteilte Artist König   und Die zu je brei Monaten Ge fängnis verurteilten Wachtmeister der grünen Polizei Seffe und

Almacher.

Der größte Wolfenfrager. Ein neuer 35ftödiger offenfrager, der in New York   auf dem Grundstück zwischen der 32, 33. Straße, der Leringston- und Fourth Avenue errichtet werden wird, soll das größte Gebäude feiner Art auf der Welt werden. Der Bau wird 250 000 Quadratfuß mehr bebeden als das Equitable Building und zwischen 18 und 20 Millionen Dollar toften. Rub räume für die Bewohner des Baus werden die ersten 3 Stod merte einnehmen; bort wird auch eine große Turnhalle ein gerichtet, bedeutende Unterhaltungsräumlichkeiten und 75 Schlafzimmer. Im Barterre wird ein großer Saal angelegt, der 850 Personen faßt und für geschäftliche Versammlungen benutzt werben foll

wird.

Abgabe der Landesverrats- und Spionagefaden an die Oberlandesgerichte

ermöglicht. Die Borschriften dieser Berordnung find in die Berard. nung vom 4. Januar übernommen worden, so daß die Berordnung vom 12. Dezember v. 3. in den nächsten Tagen aufgehoben werden Auf Grumb ber Berordnungen des Reichspräfibenten nom 26. September und 10. Oftober 1923 find einige aukerarbent liche Gerichte errichtet morden. Um deren Aufhebung zu er möglichen, ist durch eine Verordnung des Reichspräsidenten   nom 17. Dezember 1923 für einen Teil der zur Zuständigkeit der außer ordentlichen Gerichte gehörenden Sachen allgemein ein

in

beschleunigtes Berfahren vor den ordentlichen Gerichten eingeführt worden. Eine Reihe von Straftaten soll, wenn die Tat die öffentliche Sicherheit und Ordnung in erheblichen Make gestört oder gefährdet hat, und eine beschleunigte Aburteilung möglich ist, einem vereinfachten und beschleunigten Berfahren nor ben Straffammern abgeurteilt werden. Die Straffammern bleiben also für diese Delitte ordentliche Gerichte, es wird nur ihre Zuständigkeit erweitert. Daraus ergibt sich, daß die auf allgemeinen gefeglichen Borschriften beruhende Buständigkeit der Jugendgerichte und des Staatsgerichtshofes zum Schuße der Republif durch die Berordnung vom 17. Dezember nicht berührt wird. Andererseits bleiben Ne Borschriften der Verordnung nom 17. Dezember auch neben den Bestimmungen der Verordnung vom 4. Ja nuar bestehen. Bom 15. Januar d. 3. ab gelten daher nach wie vor für die in der Berordnung nom 17. Dezember 1923 bezeichneten Straftaten in erster Reihe die Borschriften diefer Ber­ordnung. Werden diese Straffachen in das ordentliche Berfahren

Parlamentsbeginn in Paris  .

Der Republikanische Richterbund erläßt folgende Erklärung: Die Dom Reichsjustizministerium veranlaßte Verordnung des Reichspräsidenten   vom 17. De  : 3ember 1923 hat auf Grund des Artikel 48 der Reichsnerfassung aur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung für das Reichsgebiet" unter anderem für die Berbrechen des Morbes und des Lotschlags die

Freilich sieht die Berordnung in§ 5 als Ausnahme die Mög lichfeit or, die zum summarischen Verfahren gestellten Straffachen wiederum ins ordentliche Berfohren zu verweisen, nämlich dann, menn durch die Straftat die öffentliche Sicherheit und Ordnung. nicht erheblich geftört oder gefährdet oder wenn die schleunige Er. ledigung undurchführbar ist. Diese Möglichkeit fucht die Aus. führungsverfügung Des preußischen Justiz­ministers vom 28. Dezember 1923 in mohimeinender Absicht zur Regel zu erheben, indem sie folgende Auslegung gibt: Dem Sinne der Berordnung entspricht es, wenn non dieser Mög lichkeit meitgehender Gebrauch gemacht wird; nur wo eine Häufung nen Straftaten ber in Frage kommenden Art,&. B. bei Gelegen heit von Unruhen, Aufständen ufm., oder ein einzelnes besonders fchmeres und Auffehen erregendes Berbrechen die öffentliche Sicher. heit und Ordnung in ergeblichem Maße stört oder gefährdet, wird das Berfahren der Verordnung enzuwenden, für den Regelfall aber die Berweisung zum ordentlichen Berfahren angebracht fein." Es ift bezeichnend für ben gegenwärtigen kurs des Reichsjustizmefens, und es ist tief traurig, daß einer Reichsjustizverordnung in dieser Weise zu Hilfe geeift merden muß,

Eine andere Reichsnotnerordnung, Dom 12. Dezember 1923, über die Aburteilung der Landesperrats und Spionagefälle durch die Oberlandesgerichte, bringt den Abbau der einheitlichen Zuständigkeit des Reichsgerichts in erster Instanz. Aus Anlaß diefer Verordnung wurte bekannt, daß etwa 1200 Landesverratsprozesse bei dem Reichsgericht schweben. Es besteht der dringendste Ber­dacht, daß hier gegen alle Treu und Glauben in staats- und pölfer­rechtlicher Beziehung diejenigen verfolgt werden, die zum Schuße der reichsrechtlichen Bestimmungen über Entwaffnung der Bürger die geheimen Waffenlager und die geheimen Berbände ner= raten". Hier wird scharf nachzuprüfen sein, ob wirklich eine solche Unzahl von entarteten Mitgliedern der deutschen   Boltsgemeinschaft in Betracht kommt oder ob nicht die Maffenantlage wegan Landes­nerrats auf einer unnatürlichen Rechtskonstruktion der Strafbehörden beruht.

Rafetenpost im 17. Jahrhundert. An einen furipfen Borläufer der Flugzeugpoft erinnert in einer Reminiszenz aus der piamontefi­schen Geschichte ein italienisches Blatt. Im Jahre 1640 mar Turin  zubringen vermag, dem Währungsverfall durch eine energische von den Franzosen hart bedrängt, und die Stadt war durch die Politik finanzieller Sonierung entgegenzumirfen. Statt dessen Belagerungstruppen so vollständig von der Außenwelt abgefchloffent. Paris  , 8. Januar.  ( Eigener Drahtbericht.) Die beiden Häufer glaubt man nach wie nor ausländische und insbesondere daß sich die Belagerten jedes Mittels beraubt fahen, mit den spani. des Barloments find heute Dienstag zur legten Session der laufen deutsche Machenschaften für die Entwertung der französischen fchen Entsastruppen, die jenseits des Bo auf einem Hügel lagerten, den Legislaturperiode zusammengetreten. Die Sigungen waren aus. Währung verantwortlich machen zu sollen. Auch der Finanzminister in Verbindung zu treten. Bergebens hatte Fürft Tommaso son gefüllt mit den Ansprachen der Alterspräsidenten   und der Wahl des de Lesteyrie hat sich in einer der Preffe gegebenen Erklärung dieses Savoyen  , an den die Markgraffchaft Turin   durch Heirat gefallen Bureaus. In der Rammer wurden Präsident Raoul Beret und Argument neuerdings wieder zu eigen gemacht. Die Anschuldigun war, alles aufgeboten, um eine Berbindung mit den Spantern her: die Bizepräsidenten ohne Gegenfanbideten wiedergewählt. Dem gen richten sich in erster Linie gegen die in den letzten Wochen sehr austellen. Da fam in der höchsten Not fein Feldhauptmann Frugone auf einen originellen Einfall. Er ließ in der fürstlichen Geschüß. Republikanisch- demokratischen Berband der Hauptgruppe des Natio- zahlrei nach Baris gekommenen Tschechoslowaten, Ungarn   und gießerei eine hohle Kanonenkugel gießen, in deren Höhlung nalen Blods war in den letzten Tagen die Absicht unterschoben Galizier. Es scheinen Ausweisungen in größerem Umfange burch einen offengelassenen Schlik die für den spanischen General morden, ihren Borfizenden Arago, per fidh im vergangenen Jahr in Aussicht genommen zu sein. bestimmten Briefschaften eingeführt wurden. Dann wurde die Deff durch eine Steuerhinterziehungsaffäre schwer fompromittiert hatte, Paris  , 8. Januar.  ( WTB.) Auf Anreifung des Ministers des nung geschlossen und in das Metall eine Inschrift eingerißt, die über nicht wieder als Bizepräsidenten zu präsentieren. Sie hat jedoch Innern ist der Holländer Dungen, der in Beris eine auslän den Inhalt der Kanonenfugel orientierte. Die Rugel murde dann auf diese Anwandlung moralischen Anstandsgefühls perzichtet.- dische Bant vertritt, ausgemiesen worden mit der Begründung, daß in das Geschütz geladen, und das Ziel so ficher genommen. daß fie Der Senat hat Herrn Doumergue ohne Gegenfandidaten wieder er alarmierende Aeußerungen über das Sinten des Franken getan auch richtig das Lager der Spanier erreichte. Durch die Aufschrift zum Bräsidenten gewählt habe. aufmertfam gemacht, öffneten die Spanier den Schlik, die Brief­fchaften murban herausgenommen und dem Befehlshaber übergeben. Dann wurde die Antwort auf demselben Wege mit der Kugel in die belagerte Stadt gefeuert. Bolfsbühne. Bei der Ausführung Gelite som Soldaten, turale big ermielen. Irog der angefündigten bratanischen Maß- Paris, 8. Januar.  ( Cigener Drahtbericht.) Im Gewerkschafts­Musik von gor Straminsly. die unter Zeitung von Seimann Sennahmen gegen die Spefulation und troz mehrfacher inzwischen be haus fand am Montagabend eine von vielen Taufenden besuchte en im IX. Stonzert der Boltsbühne am Sonntag, den 18. Jan., mittags 13 Uhr, im beater am Balomplab tattfindet, wirten reits erfolgter Verhaftungen und Ausweisungen zweifelhafter Demonstrationsperfammlung statt, in der gegen das mit: Start Obert, Deinrich Bitte, Ernit Legal( itaatl. Schauspielhaus). Toni Börsenspekulanten ist der Franken am Dienstag mieber beträcht von der spanischen   Regierung gegen die beiden Syndikalisten Freeben, famie Mitglieder des Krantfurter Opern- und Museumorchefters. lich gefallen. Die ousländischen Devisen haben bis auf wenige Mateu und nicolau wegen der Ermordung von Dato aus Ein Orgelkonzert von Prof. Walter Fischer ist im Dom am 10. Jan., Bunkte den Refordstand vom vergangenen Wochenenbe wieder er gesprochene Lodesurteil Protest erhoben wurde. Es wurde abends 8 Uhr. Mitwirkende: Eidney Biden( Bariton) und bas Streich. quartett ber Staatsoper. Eintrittsprogramme an der Kaffe. Der Dom reicht. An der Börse schloffen das Pfund mit 88,05, der Dollar mit beschlossen, eine internationale Aftion zugunsten der beiden Ver­ift gebeizt. 20,55. Die Tendenz ist auf Grund der Meldungen von den Aus- urteilten einzuleiten und am nächsten Mittwoch eine Straßen= Gewebe aus Alt- Pern, ausgegraben auf den Zotenfeldern von Lima   landsbörsen ausgesprochen fest und läßt ein weiteres Stei demonstration zu veranstalten. und Bachachamac werben auf der Januarausstellung Der Sturm, Boisbamer Str. 134a, gezeigt. Ferner expreffionistische Zeichnungen von gen der Kurse erwarten. In den Kreisen der Regierung wie in Sugs Seiber( Budapest  ) und expressionistische Gemälde und Aquarelle der Breffe macht sich angesichts des bisherigen Mißerfolges der zur Bekanntlich wurden die beiden Anarchisten feinerzeit von Deutsch­bon Bela Radar. Ein Konzert auf 13 000 Kilometer. Is ein neuer Triumph ber braht. Ms ein neuer Triumph ber brabt. Cindämmung des Währungsverfalls in Aussicht genommenen Maß- land nur unter dem feierlich ausgesprochenen Borbehalt auss Isten Zelephonie wird bie Zallache bezeichnet, bas ein Rangert, das ponnahmen außerordentliche Reroofität bemerkbar. Die geliefert, daß die Reichsregierung ihrer Erwartung Ausdrud gab, daß Stonzert, Bittsburg in den Bereinigten Staaten brabilos nach London   übermittelt Erörterungen über die Gründe für das Fallen des Frankens füllen daß Iade surteile gegen fie nicht gefällt ader jedenfalls nicht wurde, zu gleicher Zeit auch von Milhörern zu Mibbleburg in Staplend ge in den bürgerlichen Zeitungen ganze Spalten, und noch immer sucht vollstrect würden. Das ist unseres Wissens noch vor einigen nojjen toerben fonnte. Das in Amerifa veranstaltete Konzert fonnte über man die Ursache überall, nur nicht da, wo sie in Wirklichkeit ist, Bochen, nach der Bekanntgabe des Todesurteils, der neuen eine Strede von mehr als 13 000 stilometer gehört werden. Dies lit mehr als ein Drittel des Eibumianas am Aquator  . Man hofft, diese Leistungen nämlich in der leichtfertigen Finanzgebarung des fran spanischen   Regierung von deutscher   Seite eindringlich in Erinnerung halb noch sehr berbessern zu tönnen. zöfifchen Fistus, der ebenso wie das Parlament nicht den Mut auf, gebracht worden.

Bordis, 8. Sam Neuer Frankenfurs. Die am anten Um das Schicksal von Mateu und Nicolau.

Januar.( Eigener Drahtbericht) Montag eingetretene Erholung des Franfens hat fich als nur sehr

Pariser Arbeiterprotest.

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