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Gewerkschaftsbewegung

Lehrlingsaushungerung.

Richtlinien der Berliner   Handwerkskammer  . Die Berliner   Gewerkschaftskommission schreibt uns: " Wiederholt haben wir an dieser Stelle die tarifliche Rege­lung der Lehrlingsbezüge gefordert und alle Gründe eingehend dar­gelegt. Der vorgelegte Gefeßentwurf über die berufliche Aus bildung Jugendlicher, der in der Zeit beginnenden sozialpolitischen Rückschrit's das Licht der Welt erblickte, läßt alles Geforderte unbe rüdsichtigt. Er wird wahrscheinlich in eine noch dunklere Ge­fegestammer zurücverlegt.

In einer solchen Zeit rührt sich auch die Handwetts. fammer. Deren legte Bollversammlung scheint sich eingehend mit bem Lehrlingswesen beschäftigt zu haben. In allen Fragen steht die soziale Rückständigkeit mit der wir schaftlichen Rückständigkeit der Kleinbetriebe im Einklang. Am deutlichsten tritt das wieder in der Regelung der Erziehungsbeihilfen" zutage. Die Handwerkskammer gibt Richtlinien an die angeschlossenen Innungen herous mit folgendem Wortlaut: 1. Soweit nich Roft und Wohnung von dem Behrherrn( der Lehrherrin) gewährt werden, sollen als wöchentliche Er­ziehungsbeihilfe( auch Kestgeld"," Lehrlingsen.schädigung" u. a. benannt) mindestens gezahlt werden: Jm ersten Lehrjahr zwei, im zweiten Lehrjahr vier, im dritten Lehrjahr sechs, im vierten Lehrjahr a cht der in dem betreffenden Handwerf ortsüblichen Gefellenstundenlöhne. Von diesen Sägen foll nur abge michen werden, wenn besondere Gründe vorliegen.

13 m. im britten und 3,20 bis- 4 M. im pierien Behrjahre, anstatt ben halben Breis, für Arbeitslofe unentgeltlich, und Lehrpläne werben Mindestaufwand von 6 M. im ersten Lehrjahre, bei dem ein fleines in den Ortsverwaltungen ber Arbeiter- und Angefteltengewer Taschengeld noch fehlt. Das ist so naiv- profitlich wie mur denkbar. schaften und im Bureau der Betriebsräteicule, Engelufer 24/25, Den meisten Eltern der in der förperlichen Entwicklung begriffe 2. Hof. 1 Tr., ausgegeben. Dort finden auch Montags und Freitags men jungen Leute, in der sie taum satt zu bekommen sind, rasch aus von 4-7 Uhr Lehrberatungssprechstunden statt, sowie im Büreau den Kleidern herauswachsen, Berufskleidung und Handwertszeug des AfA- Bundes, Belle- Alliance- Straße 7-10, Montags und gebrauchen, wird es ja einfach unmöglich gemacht, ihre Kinder Freitags von 4-6 Ubr. Freigewertschaftliche Betriebsräteschule. dasselbe Handmert" über Mangel an Lehrlingen, über unter folchen Umständen dem Handwerk zuzuführen. Dann flagt Unluft zum Lernen, über die materialistische Einstellung der Eltern, die ihre Kinder als Ungelernte verdienen lassen wollen usw.

Zum Kapitel Terrorismus".

Zu der Erklärung des Arbeiter und Angestelltenrats des Engel hardt- Konzerns in Nr. 35 des Borwärts" erhalten wir aus dem Derartige Erziehungsbeihilfen" sind einfach unfittlich, da Kreise des Gesamtbetriebsrats der Schultheiß- Bazenhofer- Brauerei die Notlage der Eltern dadurch in unerhörter Weise ausgenügt mer folgende Erwiderung: den foll. Eine solche Handwerkspoli'it ist selbst mörderisch. " Die Engelhardt- Brauerei hat durch ihre Bertreter im Der preußische Handels, und Gewerbeminister Arbeitgeberverband der Brauereien Klage geführt, daß die müßte es fich verbitten, daß unter Berufung auf feinen Erlaß so Schultheiß- Bazenhofer- Brauerei an ihre Arbeiter und Angestellten unglaublich niedrige Löhne als Erziehun sbeihilfen" feftgelegt Lebensmittel geliefert und damit gegen das Statut des Arbeitgeber. werden. Nicht nur im Intereffe der Arbeitnehmereltern, sondern verbandes verstoßen hat. Die Engelhardt Brauerei fann mit im Interesse des Handwerks felber, das auf einen deshalb ruhig behaupten, daß fie feine Klage erhoben hat, da es intelligenten, förperlich und geistig gefunden Nachwuchs angewiefen der Berein der Brauereien für fie getan hat. Der Kern ist, ist eine gründliche Erhöhung dieser Säße notwendig. unserer Behauptung bleibt deshalb trotzdem bestehen. Die Schult 'te es noch irgendeines Beweises bedurft für die Notwendigkeit heiß- Bahenhofer- Brauerei hat eine weitere Belieferung der Beleg einer tariflichen Regelung der Lehrlingsentschädigung, dann ist schaft mit Lebensmitteln beshalb abgelehnt, weil sie nicht zwei­er durch die engftirnigen, Richtlinien der Handwerkskammer   vollauf mal zur Zahlung einer hohen Konventionalstrafe verurteilt erbracht.

Kampf in der Berliner   Textilindustrie. Am 10. November wurden durch einen Schieds'pruch des Reichs­arbeitsministeriums die Löhne derart geregelt, daß ein Arbeiter über 20 Jahre alt 28 Pf. als Stundenlohn erhielt, die Arbeiterinnen er 2. Die Festlegung des ortsüblichen Gesellenstundenlohnes ob hielten hiervon 75 Bros. Der Nordostdeutsche Tertilarbeit fiegt der für den Bezirk zuständigen Innung oder Berufsvereinige berverband erhöhte diese 28 Bf. auf 29 f. und zahlte gung. In Zweifelsfällen entscheidet der Borstand der Handwerks. außerdem zeitweise 10 Proz. Teuerungszulage. Die Arbeiterschaft lehnte die'e völlig unzureichenden Löhne ab, und es besteht seit dem 18. November feine tarifliche Lohnregelung.

fammer.

3. Soweit in bereits abgeschlossenen Lehrverträgen geringere Erziehungsbeihilfen festgesezt sind, müssen sie als unancemeffen bezeichnet werden. Bur Durchführung unserer Richtlinien empfehlen wir, im Lehrvertrage( bei laufenden Lehrverhältnissen durch einen entsprechenden Nachtrag zu den Lehrverträgen) folgende Bereinbarungen zu treffen:

Die für den Lehrling zu zahlende Erziehungsbeihilfe richtet sich nach den von der Handwerkskammer Berlin in ihren jeweiligen Richtlinien aufgestellten Sätzen,

Die Bertragsparteien vereinbaren, daß Streitigkeiten über die Höhe der Erziehungsbeihilfe unter Ausschluß desordent lichen Rechtsweges durch ein von der Handwerkskammer Berlin   bestelltes Schiedsgericht entschieden werden." Borstehenden Beschluß hat der preußische Herr Minister für Handel und Gewerbe durch Erlaß vom 16. Oftober 1923 Mr. IV. 12 596- genehmigt."

In der letzten Berhandlung lehnte der Arbeitgeberverband miz. berum jede Rohnerhöhung ab und verlangte eine Berlängerung der Arbeitszeit von 46 auf 58 Stunden. Daß durch diesen Scharfmacherstandpunft eine ungeheure Erbitterung bei der Arbei terschaft entstand, ist erfärlich, denn in vielen Betrieben muß die Arbeiterschaft immer noch bei verkürzter Arbeitszeit mit verkürztem Rohn nach Hause gehen. In allen Betrieben gärt es. Teilmeise waren die Unternehmer einfichtig genug und machten ihrer Arbeiterschaft auf irgendeine Weise Zuwendungen, um fie vor dem Berhungern zu schüßen. Es hieß aber hierbei sehr vor­fichtig sein, weil der Arbeitgeberverband es feinen Mit gliedern bei einer hohen Ronventionalstrafe verbie. fet, höhere Löhne zu zahlen, als er für richtig hält.

werden mill. Feststellen möchten wir außerdem, daß die Schultheiß Bazenhofer- Brauerei im Dezember 1923 Lebensmittel unent. geltlich deshalb geliefert hat, weil sie nicht in der Lage war, mertbeständiges Geld bei der Lohnzahlung zu geben. Wenn der Arbeiter und Angestelltenrai des Engelhardt- Konzerns mitteilt, daß die Direktion der Engelhardt- Brauerei in der Besorgung von Lebens mitteln ihm zur Seite gestanden hat, so ist festzustellen, daß biele bei der Engelhardt- Brauerei zur Ausgabe gelangten Lebens. mittel zum Selbsttestenpreis der Firma abgegeben wurden und keine Zuschußleistung darstellten."

Der englische   Lokomotivführerftreik geht weiter. Da die Leiter der Eisenbahngesellschaften es ablehnten, von dem Spruche des staatlichen Ediedsgerichts abzugeben, erklärte die Streifleitung, daß der Streit deshalb zu ihrem Bedauern weiter geführt werden müsse.

Die Unternehmer find also immer noch zu feinem Entgegen. fommen bereit, obgleich der Streit sich für das Wirtschaftsleben recht empfindlich bemerkbar macht und auch die Schiffahrt start in Mitleidenschaft zieht.

Die amerikanismen Eisenbahngefellichaften baben für 15 000 Lotomotivführer eine Lohnerhöhung von 5 Proz. bewilligt.

Die Zahl der Arbeitslosen in Rußland   betrug nach Ost- Expreß am 1. Dezember 1923 581 995, davon 291 163 Männer und 290 832 Frauen gegenüber 538 805 Arbeitslofen am 1. November. Von der Gesamtzahl der Arbeitslosen entfallen auf Moskau   19 Proz ( 112 798) und auf Petersburg   21 Proz.( 124 178). FELFELLENT FEELCH

Die Schriftfeher im Saargebiet ftreifen. Die geitungen mit In der Teppichfabrit G. Feibisch AG. hatte die Arbeiterschaft Ausnahme der sozialdemokratischen Voltestimme" erscheinen nicht. wegen der niedrigen Löhne Borschüsse beformen müssen, um Die wesentlichsten Forderungen der Sezer find folgende: Der Es mute wie Ircnie an, wenn die Bekanntgabe dieser Richt bei der Arbeit leben zu fönnen. Diese Borschüsse solten bei der Reichemantelta if wird anerkannt mit folgenden Abänderungen: linien noch eingeleitet wird mit dem Hinweis, daß die bisher im legten Lohnzahlung in Abzug gebracht werden; es wäre dann 1. Alle über die achtstündige Arbeitszeit hinausgebenden Arbeits­allgemeinen gezahlten Erziehungsbeihilfen nicht mehr ausreichend" vom verdienten Lohn nicht viel zur Auszahlung gekommen. Die stunden werden als Ueberfiunden bezahlt. 2. Bezahlung sämtlicher find. Um dem Handwert einen ausreichenden Nachwuchs zu Arbeiterschaft erhob deshalb Einfpruch gegen den Abzug Feiertage. 3. Festlegung der Ferien nach dem Tarif 1922,28. fichern und um jungen Leuten Gelegenheit zu geben, ihre Lehrzeit und verlangte eine Höherstellung ihres Lohnes. Diefes lehnte die 4. Bewilligung einer 20prozentigen Lohnerhöhung auf die bes ordnungsgemäß zu Ende zu führen, ist die Gewährung einer ange. Firma ab, bot einen weiteren Borschuß an und verlangte stehenden Löhne. messenen Erziehungsbeihilfe unbedingt erforderlich". Liegt nicht eine Berlängerung der Arbeitszeit. Als die Arbeiler­geradezu in dieser Begründung eine Verhöhnung der Lehrlinge und schaft dieses verhöhnende Anerbieten der Firma zurüdwies, wurde beren Eltern. Wir brauchen wohl der Handwerkskammer nicht nach der gesamte Betrieb gefchloffen und rücksichtslos 600 zurechnen, welche Ausgaben von solchen Summen zu bestreiten sind völlig ausgemergelte Arbeiter und Arbeiterin und nicht zu beweisen. daß es Arbeitern, die unter der jezigen Ar­nen auf das Straßenpflaster geworfen. beitslosentrife erschreckend leiden, unmöglich ist, solche lächerlich ge­ringe Beträge als Ausbildungscufwand zu betrachten. Bei alledem gibt es Handwerksmeister, die nicht einmal nach den Richtlinien entlohnen. Hier aufzumerken ift Sache der Betriebs. räte und der Eltern. In folchen Fällen ist sofort mit der zu ftändigen Gewerkschaft Berbinduna aufzunehmen. Aufgabe der Gewerkschaften wird es sein, die Regelung des gesamten Lehrlingswesens nach wie vor nach modernen Gesichtspunkten anzu­streben. In den fommenden Gegenmartsauf aben der wieder er Starfenden Gewerkschaften sei dieses Feld mit in den Bordergrund gestellt im Interesse der Arbeiterflasse und auch der Wirtschaft."

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Ein Teppich weber hatte in der Friedenszeit einen Affordverdienst von 30 bis 40 M. pro Woche, nach Ansicht der Textilprohen von Feibisch sind jeht 17 m. völlig ausreichend. Bei den Arbeiterinnen ist dieser Lohnunterschied noch größer. Es wird nun Sache der Berliner   Arbeiterfchaft sein, die Kol­legenschaft von Feibisch in ihrem gerechten Kampfe zu unterstützen, denn dieser Kampf wird im allgemeinen Intercffe geführt, zur Er. haltung der 46stündigen Arbeitswoche und zur Erreichung menschen: würdiger Löhne.

Betriebsräte! Funktionäre!

Achtung, Anorr- Bremse! Morgen( Sonnabend) nachmittag 2 Uhr bei Siewert( Turnerheim), Rante Ede Schillerstraße, Fraktionsver fammlung ber BSVD. Genollen. Mitgliedsbuch legitimiert.

Für alle Angeft Iten ber Metallindustrie. Seute( Freitag) abend 7 Uhr ime Schultheiß- Ausschant, Basenteibe 28-30. öffentliche Protefitundgebung gegen Arbeitszeitverlängerung und Lohnabbau.

Achtung, Mobelformer und Berufsgenossen! Heute nachmittag 5 Uhr Ver trauensmännerfonferenz im Gewerkschaftshaus, Saal 2, Engelufer 24-25, Bredow. Bergmann- Elektrizitätswerke. Rofenthal. Alle ausgefperrten Rol leginnen und Roliegen mögen fich am Sonntag, den 27. Januar, vormittags Don 9-11 Uhr, im total vor Schurzmann, Steffiner Str. 11, einfinden, zweds Auszahlung. Ausweis ist vorzuzeigen.

Transportarbeiter. bez Wagen- und Raroserie Industrie. Heute( Freitag) abenb 6 Uhr im Gewerkschaftshaus, Engelufer 24-25, Aufg. B. ptr., 8immer 4, Bersammlung. Wichtige Tagesordnung. Das Erscheinen aller ist unbedingt notwendig. Deutscher   Verkehrsbund, Geft. V. Glaser. Da die Lohnverhandlung von Donnerstag auf Montag verlegt ist, Die nächste Versamme fällt bie für Sonnabend angefeßte Bersammlung aus. lung wird an dieser Stelle befanntgegeben.

Solange es an einer tariflichen Regelung der Lehr­Noch niemals war die Bropaganda für den Besuch der Be Noch niemals lingsbezüge in den einzelnen Gewerben fehlt, fonn man es an sich triebsräteschule so fchwer wie diesmal. gutheißen, wenn sie in ein bestimmtes Berhältnis zu lasteten aber auch die wirtschaftlichen und politischen Verbal niffe fo ben Gefellenlöhnen gebracht werden. Dech nicht berart, ichwer auf uns wie in diefer Zeit. Türfen wir uns aber fo bon wie es hier geschieht. Die Richtlinien weisen ja darauf hin, daß der Gesamtstimmung treiben laffen? Müssen wir nicht vielmehr früher und zum Teil heute noch den Lehrlingen Kost und Woh alles tun, alle positiven Sträfte der Arbeiterichaft wach au balten? nung vom Lehrherrn gegeben wird. Soweit dies nicht Ncht eine Bolitik der Verzweiflung ist unser Ziel fondern eine geschieht, mükte bas o ft qelb" eini ermaßen dem Aufwand ent- Bolitif der flaren Erkenntnis. hierzu aber brauchen wir eine fprechen, der für Koft und Wohnung zu machen ist. Bei recht gerirger Arbeiterschaft, die sich ihre Urteilsfähigteit, ihre Bemessung diefes Betrages( unter Berücksichtigung eines bei Roft getittge Beweglidfeit erholten, bat. und Loris üblichen Lehrgeltes) tommt man auf mindestens fechs Betriebsräte! Funktionäre! Weist Eure Kollegen in Betrieb Legitimation. Mart wöchentlich. Statt dessen sollen die Lehrlinge, vielmehr ihre und Gewerkschaft auf die Kurse der Betriebsrätefcule bin! Last Berantwortlich für Politik: Ernst Kenter; Birtſchaft: Artur Saternus: Eltern mit Beträgen abgespeist werden, die taum das Fahrgeld den Bildungsaedanten in der Berliner   Arbeiterfchaft nicht Gewerkschaftsbewegung: Entorn: Feuilleton: R. 8. Döscher: Lokales beden. Nehmen wir einen Durchschnittslohn von etwa 40 bis 50 Bf. untergeben. Werbt ihm vielmehr neue Anhänger. Werbt vor und Sonstiges: Fris Rarstäbt; Anzeigen: Th. Glode; fämtlich in Berlin  . für Gefellen. dann ergeben fich Beträge von wöchentlich 80 bis 100 p. allem unter der Jugend! Berlag: Borwärts- Verlag G. m. b. S., Berlin  . Drud: Borwärts- Budbruderet und Berlagsanstalt Baul Ginger u. Co.. Berlin   GW. 68.. Lindenstraße& im ersten Lehrjahre. 1,60 bis 2 M. im zweiten Lehrjahre, 2,40 bis Sörerfarten zum Breife bon 2 m, für Kurzarbeiter aum Sieran 1 Beilage.

An alle arbeitslosen Mitglieder des Deutschen   Berkehrsbundes! Di- nstag, ben 29. Januar, nachmittags Uhr, im Großen Gaal bes Gewerkschafts haufes, Engelufer 24-25, Berfammlung aller arbeitslosen Verbandsmitglieder. Arbeitslofentarte nebft Mitgliebsausweis find vorauzeigen und dienen als

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