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Nr. 53 41.Jahrgang

Ausgabe A nr. 26

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Der., Borwärts" mit der Sonntags. Beilage ,, Bolt und Beit" mit Sied. lung und Kleingarten", sowie der Unterhaltungsbeilage Heimwelt" und der Fraucabeilage ,, Frauenwelt" erscheint wochentäglich zweimal, Sonntags und Montags einmal.

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Zentralorgan der Vereinigten Sozialdemokratifchen Partei Deutfchlands

Redaktion und Verlag: SW 68, Lindenstraße 3 Ferniprecher: Redaktion: Dönhoff 292-295 Berlag: Dönhoff 2506-2507

Freitag, den 1. Februar 1924

Vorwärts- Verlag G.m.b.H., SW 68, Lindenstr. 3 Postscheckkonto: Berlin   375 36- Bankkonto: Direktion der Diskonto- Gesellschaft, Depofitentafe Lindenstraße 3

Reichsbahn und Post verselbständigt. verworrene Steuergesetzgebung

Reservatrechte für Bayern.

Das Reichstabin ett genehmigte in seiner geffrigen Sigung| Beamten der bayerischen Verwaltungsabteilung sollen die bayerische den Entwurf einer Verordnung, durch die unter der Bezeichnung Staatsangehörigtelt durch Abstammung befizen oder durch lang Deutsche Reichsbahn  " ein felbständiges, eine juristische Perfon jährigen Aufenthalt in Bayern   mit den bayerischen Berhältnissen darstellendes wirtschaftliches Unternehmen geschaffen genau vertraut fein. Die bayerische   Berwaltung hat für den inner­werden soll, durch das das Deutsche Reich   die in seinem Eigen- bayerischen Verkehr allein Zuständigkeit. Finanzielle Ueberschüsse tum stehenden Eisenbahnen betreibt und verwaltet. werden vom Berwaltungsrat an die Miteigentümer verteilt.

Auch der Entwurf des Post finanzgesetzes fand die Billi­gung des Kabinetts. Durch diesen Gesezentwurf soll der Reichspost­und Telegraphenbetrieb als ein felbständiges Unternehmen unter der Bezeichnung Deutsche Reichspost" vom Reichspoff­ministerium unter Mitwirkung eines Berwaltungsrats

verwaltet werden.

Das Reichstavineit beschloß ferner, daß der Erholungs­arlaub der Beamten für 1924 gleichmäßig um sieben Tage gefürzt werden soll und daß in& rantheitsfällen von Beamten nach dreitägiger Krankheitsdauer ein ärztliches 3eugnis einzureichen ist.

Ueber das Reichspoft- Finanzgefeß erfährt der Sozialdemo­tratische Parlamentsdienst" noch folgende Einzelheiten: Die Neuordnung der Deutschen Reichs   post, wie sie das Reichsfinanzgesetz vorsieht, macht den Post- und Telegraphenbetrieb zu einem selbständigen Unternehmen mit eigenem Ver­mögen, das vom Vermögen des Reiches vollständig losgelöst ist. An der Spize des Unternehmens steht der vom Reichspräsidenten   er­nannte Reichspoftminister, der dem Reichstag dafür verantwortlich ift, daß die Douche Reichspoft den Gefehen gemäß und entsprechend ben Anforderungen der deutschen   Wirtschaft verwaltet wird. Dem Reichstag   und dem Reichsrat ist jedes Jahr der Geschäftsbericht vor. zulegen. In seinen Berordnungen ist der Reichspoftminister an den Berwaltungsrat gebunden, der aus 17 Mitgliedern besteht, die vom Reichspräsidenten ernannt werden. Je vier Mitglieder werden vom Reichstag und vom Reichsrat, ein Mitglied vom Reichs­finanzminister und acht Mitglieder vom Reichspostminister vorge­Schlagen. Die Beamten der Deutschen Reichspoft bleiben Reichs

beam'e und behalten ihre wohlerworbenen Rechte.

Die Eingliederung des bayerischen Reichspoftge bietes wird nach der von Bayern   bereits erfolgten Zustimmung in folgender Weise vorgenommen: Bayern   erhält( ebenso wie Bürttemberg) an dem Vermögen der Reichspoft ein Miteigen. fumsrecht, das 80 Broz. des in Bayern   befindlichen Bermögens ber Reichspost beträgt. Für das bayerische Gebiet wird ein eigen er Staatsfetretär bestellt, der vom Reichspräsidenten   im Ein­verständnis mit der bayerischen   Regierung ernannt wird. In der felben Weise erfolgt auch die Ernennung der Präsidenten der Oberpostdirektion in Bayern  . Der Staatssekretär leitet die Reichspoft in Bayern   durchaus felbständig als Vertreter des Reichs­postministers und trifft vorbehaltlich der Entscheidung des Ver­waltungsrats alle erforderlichen Bestimmungen nach Maßgabe des Reichsfinanzgesetzes; auch die Personalverwaltung untersteht ihm. Diefer Staatssekretär und wenigstens drei Biertel der Mitglieder und

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Einst war Staat und Reich stolz darauf, in der Bahn und der Bost ein starkes Rückgrat der staatlichen Selbständigkeit zu befizen. Alle tapitalistischen Anläufe selbst eines Eugen Richter   konnten die konservativen Regierer Preußens und Deutschlands   nicht dazu bringen, diese wertvollen monopolisti­schen Bestandteile der Staatswirtschaft aus dem Etat zu nehmen. Die republikanische Regierung Mary- Emminger­Luther macht das alles im Wege der Berordnung", weil die Sache ihr im Hinblick auf die Not von Volk und Reich er forderlich und dringlich erscheint. Um es deutlich zu sagen: lieber die wirtschaftliche Umgestaltung der Reichsbetriebe ist schon des langen diskutiert worden. Man sprach davon, daß sie ihres bureaukratischen Charakters entkleidet und beweg licher gestaltet werden sollten. Das waren zunächst Erörte­rungen, die man im gefeßgebenden Hause, im Reichstag, an­stellte und für die man auch dort Verständnis haben fonnte, wo der kapitalistische Privatbetrieb nicht als der Güter höchstes angesehen wurde.

rber alle gesetzgeberischen Erwägungen werden durch die Regierung Marg- Enaminger- Luther einfach über den Haufen gerannt. Sie erläßt eine Berordnung über die Justizreform, die ein feit fünfzig Jahren bestehendes Gerichtssystem mit ein paar Federstrichen beseitigt und ein neues aufpfropft, das das aus der bürgerlichen Revolutionsperiode übrig gebliebene Schwurgericht nach 75jährigem Bestande hinwegbläst. Ste wirst durch die gleiche Anzahl Federfstriche Bahn- und Post­betrieb aus dem Reichsetat hinaus, ohne den Reichstag zu fragen Sie schafft fertige Tatsachen für Jahrzehnte, zu denen die verblüfften Gesetzgeber einfach nachträglich Ja und Amen fagen sollen. Denn die Wahlen stehen ja vor der Tür... In anderen Ländern würden so schwerwiegende Gesez gebungsakte womöglich das ganze Volk aufrütteln. Im Zeichen Emmingers macht man das still und schmerzlos. Was wunder, daß gleichzeitig auch noch den Beamten im Handumdrehen eine Woche Urlaub gestrichen wird. Das gehört eben auch zu den Dingen, die im Hinblick auf die Not von Volk und Reich dringlich und notwendig" find!

In dieser bewußten Ausschaltung des Reichstags in Fragen, die auf Jahrzehnte hinaus wirken, offenbart sich eine solche Mißachtung der parlamentarischen Arbeit, daß man sich über ein Parlament wundern müßte, das sich solche Handlung von einer sozusagen parlamentarischen Regierung gefallen ließe, ohne den schärfsten Widerspruch zu erheben.

landabkommens vom 28. Juli 1919 die Zivilverwaltung der be­setzten Gebiete in der Hand der deutschen   Behörden und unter Lei­tung der deutschen   Zentralinstanzen zu bleiben hat und weder die Rheinlandkommission noch eine der allierten Regierungen die Be­fugnis hat, den rechtmäßigen Verwaltungsorganen die Rückkehr Man schreibt Macdonald ernsthaft die Absicht zu, die Anrufung des in das Land und die Webernahme der Administration zu verwehren Haager Schiedsgerichtshofes vorzuschlagen, falls die französische   Regierung auf ihrem unhaltbaren Standpunkt verharren

Neue Forderungen der Regie. Düffeldorf, 31. Jannar.  ( WEB.) Die Regie verlangt für die nächsten Tage die Uebergabe von täglich 4000 offenen Wagen mit der Erklärung, daß beim Ausbleiben diefer Wagen schwere Zolgen für die Wirtschaft.entstehen würden. Wie wir von unterrichteter Seite hören, kann die Reichsbahn ohne empfindliche Schädigung der Intereffen des unbesetzten Ge­ble'es diese Wagen unmöglich abgeben. Es ist nicht durch- follte. führbar, daß immer erneut Leerwagenmaterial in das Ruhr­ gebiet   hineingepreßt wird, während die Reg e völlig außerstande ist, die Tausende von beladenen Wagen, die bereits im Ruhrgebiet  ftehen, zu bewegen. Die Schuld an den schweren Folgen für das Wirtschaftsleben fällt der Regie zur Laft, die ihrer Aufgabe, wie fich immer mehr zeigt, in feiner Weise gewachsen ist.

Der englisch  - französische Pfalzkonflikt. Botschafterkonferenz oder Haager Schiedsgericht? Paris  , 31. Januar.  ( Eigener Drahtbericht.) Der englisch­franzöfifche Konflikt megen der Zustände in der Pfalz   ist neuerdings in ein fritisches Stadium getreten. Poincaré   hat zwar die Forde rung auf Anerfennung der autonomen Pfalzregierung" fallen laffen, versteift sich jedoch darauf, den den den Separatisten ver­triebenen bayerischen   Behörden die Erlaubnis zur Rückkehr zu ver weigern. Er hatte in London   vorschlagen lassen, die endgültige Entscheidung über die Angelegenheit der Botschaftertonfe­renz zu überweisen. Die englische Regierung hat dieses Anfinnen zurüdgewiesen und die Demarche des englischen Botschafters bei Boincaré am Mittwoch dürfte u. a. auch dieser Mitteilung gegolten haben. Was die französische   Regierung mit ihrem Widerstand gegen die Rückkehr der bayerischen Behörden bezweckt. liegt auf der Hand. Nach den die Methoden der französischen   Oftupationsbehörden kom­promittierenden Ergebnissen der Reise Konful Clives wagt Boin­caré die Separatisten nicht mehr öffentlich zu unterstützen, aber er perfucht nunmehr, ihnen von hinten herum die Berwaltung und bamit natürlich auch die Herrschaft in die Hände zu spielen. England Bertritt ihm gegenüber den Standpunft, bag nach Art. 5 bes Rhein  

Belgien   und die Ruhrbesehung.

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Brüffel, 31. Januar.  ( WTB). Wie die Agence belge" meldet, werben die belgischen Truppen im Ruhrgebiet   vom 1. Februar ab unter den Befehl des Kommandierenden der Befegungsarmee ge­stellt. Der Poften des Kommandanten des Brüden topfes Duisburg Muhrort wird aufgeboben. Der Rommandierende der belgischen Truppen im Ruhrgebiet   wird fein Hauptquartier in Duisburg   beziehen, alle belgischen Truppen rechts des Rheins werden ihm unterstellt.

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Reichswirtschaftsrat gegen Sämisch.

Der Sozialpolitische Ausschuß des Reichswirtschafts­rats beschäftigte sich mit den Richtlinien des Sparausschusses Sämisch- Busch- Lewuld betreffs Reorganisation der 0- zialversicherung. Der Ausschuß nahm einstimmig eine Ents fchließung an, in der dargelegt wird, daß Arbeitgeber und Arbeitnehmer Anspruch darauf erheben, daß sämtliche Pläne der bezeichneten Art nicht ohne Fühlungnahme mit ihren Interessen und ihren Anschauungen verwirklicht werden. Auf die Billigung und erst recht die bei der späteren praftischen Durchführung unertbehrliche Mitwirkung jener Kreise fönnen nur solche Aenderungen und Neuschöpfungen im System der Reichs­versicherung rechnen, die sich von jedem Erperiment freihalten, die ferner den bisherigen Einrichtungen an Wirtschaftlichkeit und Ein­fachheit nachweislich überlegen sind und die, wenn sie schon feine Form verändern mögen, das Verwaltungsrecht der beteiligten Ar­beitgeber und Arbeitnehmer grundfäßlich ungeschmälert laffen.

Die dritte

Endlich ist die dritte Steuernotverordnung im Entwurf fertig geworden. Sie wird dadurch charakterisiert, daß die Regierung hofft, bis zum 15. Februar, dem Ablauf des Er­mächtigungsgefeßes, ihr Gefeßestraft verleihen zu können. Das Reichskabinett versucht mit der dritten Steuernotverord­nung Sieben auf einen Streich" zu treffen, wobei sie merk würdigerweise selbst weiß, daß die verschiedenen Wünsche, die sie auf einmal erledigen will, nicht zueinander gehören. So ist der Gesezentwurf eine Sammlung von Konzessionen und Stompromiffen, aus der wie Fettaugen auf einer Waffer­fuppe- einige Aussichten auf Steuereinnahmen herausschauen. Betrachten wir zuerst den Teil der verworrenen Ver­ordnung, der die Maffe des Volks am meisten interessiert: die Aufwertung. Hier wird das Komplizierteste der ganzen Frage mit einem Federstrich ausgeschaltet. Die Berordnung be­ftimmt nämlich, daß die Aufwertung nur in Betracht komme für Schulden, die bis zum Ende Dezember 1923 nicht getilgt worden sind. Das weniger Kompli zierte, die Aufwertung der jetzt noch bestehenden Schulden, fann erfolgen bis Ende Dezember 1924 durch eine freiwillige Vereinbarung, oder durch die Entscheidung einer zu schaffen­den mit vereinfachtem Verfahren ausgestatteten Auswertungs­stelle.

Der Grundsatz der Aufwertung, den das Reichsgericht da­hingehend aufgestellt hat, daß nach Treu und   Glauben" auf­gewertet werde, wird auf die Art vergegenständlicht, daß eine ufwertung auf 10 v. 5. zugelassen wird. Diese Bestimmungen treffen zuerst die noch bestehenden Hypo­theten.

Pfandbriefe werben nur aufgewertet, menn der Gläubiger nachweist, daß er sie seit dem Januar 1919 im Besitz oder auf Grund gefeichen 3wanges zur mündel­sicheren Anlage erworben hat.

der zehnprozentigen Aufwertung nur eine fleine bevorzugte Mit den eben umrissenen Bestimmungen ist erwiesen, daß Schicht teilhaftig wird. Das sind im besonderen diejenigen, die in den Jahren der zunehmenden Inflation es nicht nötig hatten, für früher hingegebene Goldmark sich Papiermark auszahlen bu laffen.

faffenguthaben an der Aufwertung intereffiert ist, wird Die große Masse, die durch Befiz Don fleinen Spare durch ein höfliches Kompliment der Reichsregierung genarrt. Soweit nämlich die Sparkassen noch Hypotheken, Pfandbriefe usw. besigen und sich aus deren Aufwertung ein Vermögens. usw. besitzen und sich aus deren Aufwertung ein Vermögens­zuwachs ergibt, haben die Länder Vorsorge zu treffen, daß diese Einnahme durch lebertragung auf eine Stif tung oder in anderer Weise möglichst denjenigen Bevöl ferungsfreisen erhalten bleibt, denen die Gläubiger der Spar­faffen vorwiegend angehören. Es ist sicher zu begrüßen, daß öffentliche gemeinnützige Stellen durch die dritte Steuernot­verordnung die Hoffnung ermedt sehen, in Zukunft viel­leicht einmal aus dem aufgewerteten Vermögen der Spar­faffen Zuwendungen zu erhalten. Die Gläubiger der Spar­fassen, die Gold hingegeben haben und jetzt als Entschädigung dafür die Aussicht gewinnen, aus einer mildtätigen Stiftung etwa einmal eine Unterstützung zu erhalten, haben sich die Aufwertung wohl etwas anders vorgestellt. Das gleiche gilt für die große Masse der Hypothekengläubiger, die nach dem Willen der dritten Steuernotverordnung von der zehnprozentigen Aufwertung ausgefchloffen werden.

Noch schlimmer sieht es mit der Behandlung der öffent­lichen Anleihen aus, zu denen ja im besonderen die Kriegsanleihe gehört. Sie find nicht nur von einer Aufwertung ausgeschlossen, sondern es ruht auch der Zinsen­und Tilgungsdienst bis zur Erledigung des Vertrages von  Versailles! Alle diejenigen Befizer von Kriegsanleihe, die damit Steuern gezahlt haben sie wurden bekanntlich be­vorzugt und jene, die dem Reiche gegen Hingabe von Kriegsanleihe Heeresgut, reelle Ware zu billigstem Preis, ab­genommen haben, die lachen sich heute eins ins Fäustchen. Der dumme Bruder Soldat, die aus tiefem Gefühl fürs Baterland opfernde Witwe, alle jene, die ihre legten Reserven für die Not in Kriegsanleihe, in Papieren des Reiches anlegten, fie bleiben die Geschädigten.

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Die wenigen Glücklichen und, was wohl richtiger ist, die Schlauen, die in der Aufwertungslotterie, die von der Reichs= regierung veranstaltet wird, einen Gewinn greifen, können aber die Zahlung der aufgewerteten Kapitalbeträge in teinem Falle vor dem 1. Januar 1925 verlangen. Bis 1924 wird ihnen ihr Anspruch überhaupt nicht verzinst, dann steigt der Binsfag von Jahr zu Jahr um 1 Proz. Ab 1929 wird der aufgewertete Kapitalanspruch mit 5 Proz. verzinst.

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Beachtlich ist, daß die Reichsregierung die schwierigsten Passagen der von ihr mit dem Worte Aufwertung, bezeich= neten Manipulationen den Ländern überläßt. Sie hat da für das Wort Finanzausgleich" gefunden. Wobei zu be­merken ist, daß der Wert diefes Finanzausgleiches darin liegt, daß das Reich seine Zuschüsse an die Länder und Gemeinden so rasch abbaut, daß es ab 1. April d. I. teinen Pfennig