Nr. 53 41.Jahrgang
Ausgabe A nr. 26
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Zentralorgan der Vereinigten Sozialdemokratifchen Partei Deutfchlands
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Freitag, den 1. Februar 1924
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Reichsbahn und Post verselbständigt. verworrene Steuergesetzgebung
Reservatrechte für Bayern.
Das Reichstabin ett genehmigte in seiner geffrigen Sigung| Beamten der bayerischen Verwaltungsabteilung sollen die bayerische den Entwurf einer Verordnung, durch die unter der Bezeichnung Staatsangehörigtelt durch Abstammung befizen oder durch lang Deutsche Reichsbahn " ein felbständiges, eine juristische Perfon jährigen Aufenthalt in Bayern mit den bayerischen Berhältnissen darstellendes wirtschaftliches Unternehmen geschaffen genau vertraut fein. Die bayerische Berwaltung hat für den innerwerden soll, durch das das Deutsche Reich die in seinem Eigen- bayerischen Verkehr allein Zuständigkeit. Finanzielle Ueberschüsse tum stehenden Eisenbahnen betreibt und verwaltet. werden vom Berwaltungsrat an die Miteigentümer verteilt.
Auch der Entwurf des Post finanzgesetzes fand die Billigung des Kabinetts. Durch diesen Gesezentwurf soll der Reichspostund Telegraphenbetrieb als ein felbständiges Unternehmen unter der Bezeichnung Deutsche Reichspost" vom Reichspoffministerium unter Mitwirkung eines Berwaltungsrats
verwaltet werden.
Das Reichstavineit beschloß ferner, daß der Erholungsarlaub der Beamten für 1924 gleichmäßig um sieben Tage gefürzt werden soll und daß in& rantheitsfällen von Beamten nach dreitägiger Krankheitsdauer ein ärztliches 3eugnis einzureichen ist.
Ueber das Reichspoft- Finanzgefeß erfährt der Sozialdemotratische Parlamentsdienst" noch folgende Einzelheiten: Die Neuordnung der Deutschen Reichs post, wie sie das Reichsfinanzgesetz vorsieht, macht den Post- und Telegraphenbetrieb zu einem selbständigen Unternehmen mit eigenem Vermögen, das vom Vermögen des Reiches vollständig losgelöst ist. An der Spize des Unternehmens steht der vom Reichspräsidenten ernannte Reichspoftminister, der dem Reichstag dafür verantwortlich ift, daß die Douche Reichspoft den Gefehen gemäß und entsprechend ben Anforderungen der deutschen Wirtschaft verwaltet wird. Dem Reichstag und dem Reichsrat ist jedes Jahr der Geschäftsbericht vor. zulegen. In seinen Berordnungen ist der Reichspoftminister an den Berwaltungsrat gebunden, der aus 17 Mitgliedern besteht, die vom Reichspräsidenten ernannt werden. Je vier Mitglieder werden vom Reichstag und vom Reichsrat, ein Mitglied vom Reichsfinanzminister und acht Mitglieder vom Reichspostminister vorgeSchlagen. Die Beamten der Deutschen Reichspoft bleiben Reichs
beam'e und behalten ihre wohlerworbenen Rechte.
Die Eingliederung des bayerischen Reichspoftge bietes wird nach der von Bayern bereits erfolgten Zustimmung in folgender Weise vorgenommen: Bayern erhält( ebenso wie Bürttemberg) an dem Vermögen der Reichspoft ein Miteigen. fumsrecht, das 80 Broz. des in Bayern befindlichen Bermögens ber Reichspost beträgt. Für das bayerische Gebiet wird ein eigen er Staatsfetretär bestellt, der vom Reichspräsidenten im Einverständnis mit der bayerischen Regierung ernannt wird. In der felben Weise erfolgt auch die Ernennung der Präsidenten der Oberpostdirektion in Bayern . Der Staatssekretär leitet die Reichspoft in Bayern durchaus felbständig als Vertreter des Reichspostministers und trifft vorbehaltlich der Entscheidung des Verwaltungsrats alle erforderlichen Bestimmungen nach Maßgabe des Reichsfinanzgesetzes; auch die Personalverwaltung untersteht ihm. Diefer Staatssekretär und wenigstens drei Biertel der Mitglieder und
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Einst war Staat und Reich stolz darauf, in der Bahn und der Bost ein starkes Rückgrat der staatlichen Selbständigkeit zu befizen. Alle tapitalistischen Anläufe selbst eines Eugen Richter konnten die konservativen Regierer Preußens und Deutschlands nicht dazu bringen, diese wertvollen monopolistischen Bestandteile der Staatswirtschaft aus dem Etat zu nehmen. Die republikanische Regierung Mary- EmmingerLuther macht das alles im Wege der„ Berordnung", weil die Sache ihr im Hinblick auf die Not von Volk und Reich er forderlich und dringlich erscheint. Um es deutlich zu sagen: lieber die wirtschaftliche Umgestaltung der Reichsbetriebe ist schon des langen diskutiert worden. Man sprach davon, daß sie ihres bureaukratischen Charakters entkleidet und beweg licher gestaltet werden sollten. Das waren zunächst Erörterungen, die man im gefeßgebenden Hause, im Reichstag, anstellte und für die man auch dort Verständnis haben fonnte, wo der kapitalistische Privatbetrieb nicht als der Güter höchstes angesehen wurde.
rber alle gesetzgeberischen Erwägungen werden durch die Regierung Marg- Enaminger- Luther einfach über den Haufen gerannt. Sie erläßt eine Berordnung über die Justizreform, die ein feit fünfzig Jahren bestehendes Gerichtssystem mit ein paar Federstrichen beseitigt und ein neues aufpfropft, das das aus der bürgerlichen Revolutionsperiode übrig gebliebene Schwurgericht nach 75jährigem Bestande hinwegbläst. Ste wirst durch die gleiche Anzahl Federfstriche Bahn- und Postbetrieb aus dem Reichsetat hinaus, ohne den Reichstag zu fragen Sie schafft fertige Tatsachen für Jahrzehnte, zu denen die verblüfften Gesetzgeber einfach nachträglich Ja und Amen fagen sollen. Denn die Wahlen stehen ja vor der Tür... In anderen Ländern würden so schwerwiegende Gesez gebungsakte womöglich das ganze Volk aufrütteln. Im Zeichen Emmingers macht man das still und schmerzlos. Was wunder, daß gleichzeitig auch noch den Beamten im Handumdrehen eine Woche Urlaub gestrichen wird. Das gehört eben auch zu den Dingen, die im Hinblick auf die Not von Volk und Reich dringlich und notwendig" find!
In dieser bewußten Ausschaltung des Reichstags in Fragen, die auf Jahrzehnte hinaus wirken, offenbart sich eine solche Mißachtung der parlamentarischen Arbeit, daß man sich über ein Parlament wundern müßte, das sich solche Handlung von einer sozusagen parlamentarischen Regierung gefallen ließe, ohne den schärfsten Widerspruch zu erheben.
landabkommens vom 28. Juli 1919 die Zivilverwaltung der besetzten Gebiete in der Hand der deutschen Behörden und unter Leitung der deutschen Zentralinstanzen zu bleiben hat und weder die Rheinlandkommission noch eine der allierten Regierungen die Befugnis hat, den rechtmäßigen Verwaltungsorganen die Rückkehr Man schreibt Macdonald ernsthaft die Absicht zu, die Anrufung des in das Land und die Webernahme der Administration zu verwehren Haager Schiedsgerichtshofes vorzuschlagen, falls die französische Regierung auf ihrem unhaltbaren Standpunkt verharren
Neue Forderungen der Regie. Düffeldorf, 31. Jannar. ( WEB.) Die Regie verlangt für die nächsten Tage die Uebergabe von täglich 4000 offenen Wagen mit der Erklärung, daß beim Ausbleiben diefer Wagen schwere Zolgen für die Wirtschaft.entstehen würden. Wie wir von unterrichteter Seite hören, kann die Reichsbahn ohne empfindliche Schädigung der Intereffen des unbesetzten Geble'es diese Wagen unmöglich abgeben. Es ist nicht durch- follte. führbar, daß immer erneut Leerwagenmaterial in das Ruhr gebiet hineingepreßt wird, während die Reg e völlig außerstande ist, die Tausende von beladenen Wagen, die bereits im Ruhrgebiet ftehen, zu bewegen. Die Schuld an den schweren Folgen für das Wirtschaftsleben fällt der Regie zur Laft, die ihrer Aufgabe, wie fich immer mehr zeigt, in feiner Weise gewachsen ist.
Der englisch - französische Pfalzkonflikt. Botschafterkonferenz oder Haager Schiedsgericht? Paris , 31. Januar. ( Eigener Drahtbericht.) Der englischfranzöfifche Konflikt megen der Zustände in der Pfalz ist neuerdings in ein fritisches Stadium getreten. Poincaré hat zwar die Forde rung auf Anerfennung der autonomen Pfalzregierung" fallen laffen, versteift sich jedoch darauf, den den den Separatisten vertriebenen bayerischen Behörden die Erlaubnis zur Rückkehr zu ver weigern. Er hatte in London vorschlagen lassen, die endgültige Entscheidung über die Angelegenheit der Botschaftertonferenz zu überweisen. Die englische Regierung hat dieses Anfinnen zurüdgewiesen und die Demarche des englischen Botschafters bei Boincaré am Mittwoch dürfte u. a. auch dieser Mitteilung gegolten haben. Was die französische Regierung mit ihrem Widerstand gegen die Rückkehr der bayerischen Behörden bezweckt. liegt auf der Hand. Nach den die Methoden der französischen Oftupationsbehörden kompromittierenden Ergebnissen der Reise Konful Clives wagt Boincaré die Separatisten nicht mehr öffentlich zu unterstützen, aber er perfucht nunmehr, ihnen von hinten herum die Berwaltung und bamit natürlich auch die Herrschaft in die Hände zu spielen. England Bertritt ihm gegenüber den Standpunft, bag nach Art. 5 bes Rhein
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Brüffel, 31. Januar. ( WTB). Wie die Agence belge" meldet, werben die belgischen Truppen im Ruhrgebiet vom 1. Februar ab unter den Befehl des Kommandierenden der Befegungsarmee gestellt. Der Poften des Kommandanten des Brüden topfes Duisburg Muhrort wird aufgeboben. Der Rommandierende der belgischen Truppen im Ruhrgebiet wird fein Hauptquartier in Duisburg beziehen, alle belgischen Truppen rechts des Rheins werden ihm unterstellt.
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Reichswirtschaftsrat gegen Sämisch.
Der Sozialpolitische Ausschuß des Reichswirtschaftsrats beschäftigte sich mit den Richtlinien des Sparausschusses Sämisch- Busch- Lewuld betreffs Reorganisation der 0- zialversicherung. Der Ausschuß nahm einstimmig eine Ents fchließung an, in der dargelegt wird, daß Arbeitgeber und Arbeitnehmer Anspruch darauf erheben, daß sämtliche Pläne der bezeichneten Art nicht ohne Fühlungnahme mit ihren Interessen und ihren Anschauungen verwirklicht werden. Auf die Billigung und erst recht die bei der späteren praftischen Durchführung unertbehrliche Mitwirkung jener Kreise fönnen nur solche Aenderungen und Neuschöpfungen im System der Reichsversicherung rechnen, die sich von jedem Erperiment freihalten, die ferner den bisherigen Einrichtungen an Wirtschaftlichkeit und Einfachheit nachweislich überlegen sind und die, wenn sie schon feine Form verändern mögen, das Verwaltungsrecht der beteiligten Arbeitgeber und Arbeitnehmer grundfäßlich ungeschmälert laffen.
Die dritte
Endlich ist die dritte Steuernotverordnung im Entwurf fertig geworden. Sie wird dadurch charakterisiert, daß die Regierung hofft, bis zum 15. Februar, dem Ablauf des Ermächtigungsgefeßes, ihr Gefeßestraft verleihen zu können. Das Reichskabinett versucht mit der dritten Steuernotverordnung Sieben auf einen Streich" zu treffen, wobei sie merk würdigerweise selbst weiß, daß die verschiedenen Wünsche, die sie auf einmal erledigen will, nicht zueinander gehören. So ist der Gesezentwurf eine Sammlung von Konzessionen und Stompromiffen, aus der wie Fettaugen auf einer Wafferfuppe- einige Aussichten auf Steuereinnahmen herausschauen. Betrachten wir zuerst den Teil der verworrenen Verordnung, der die Maffe des Volks am meisten interessiert: die Aufwertung. Hier wird das Komplizierteste der ganzen Frage mit einem Federstrich ausgeschaltet. Die Berordnung beftimmt nämlich, daß die Aufwertung nur in Betracht komme für Schulden, die bis zum Ende Dezember 1923 nicht getilgt worden sind. Das weniger Kompli zierte, die Aufwertung der jetzt noch bestehenden Schulden, fann erfolgen bis Ende Dezember 1924 durch eine freiwillige Vereinbarung, oder durch die Entscheidung einer zu schaffenden mit vereinfachtem Verfahren ausgestatteten Auswertungsstelle.
Der Grundsatz der Aufwertung, den das Reichsgericht dahingehend aufgestellt hat, daß nach Treu und Glauben" aufgewertet werde, wird auf die Art vergegenständlicht, daß eine ufwertung auf 10 v. 5. zugelassen wird. Diese Bestimmungen treffen zuerst die noch bestehenden Hypotheten.
Pfandbriefe werben nur aufgewertet, menn der Gläubiger nachweist, daß er sie seit dem Januar 1919 im Besitz oder auf Grund gefeichen 3wanges zur mündelsicheren Anlage erworben hat.
der zehnprozentigen Aufwertung nur eine fleine bevorzugte Mit den eben umrissenen Bestimmungen ist erwiesen, daß Schicht teilhaftig wird. Das sind im besonderen diejenigen, die in den Jahren der zunehmenden Inflation es nicht nötig hatten, für früher hingegebene Goldmark sich Papiermark auszahlen bu laffen.
faffenguthaben an der Aufwertung intereffiert ist, wird Die große Masse, die durch Befiz Don fleinen Spare durch ein höfliches Kompliment der Reichsregierung genarrt. Soweit nämlich die Sparkassen noch Hypotheken, Pfandbriefe usw. besigen und sich aus deren Aufwertung ein Vermögens. usw. besitzen und sich aus deren Aufwertung ein Vermögenszuwachs ergibt, haben die Länder Vorsorge zu treffen, daß diese Einnahme durch lebertragung auf eine Stif tung oder in anderer Weise möglichst denjenigen Bevöl ferungsfreisen erhalten bleibt, denen die Gläubiger der Sparfaffen vorwiegend angehören. Es ist sicher zu begrüßen, daß öffentliche gemeinnützige Stellen durch die dritte Steuernotverordnung die Hoffnung ermedt sehen, in Zukunft vielleicht einmal aus dem aufgewerteten Vermögen der Sparfaffen Zuwendungen zu erhalten. Die Gläubiger der Sparfassen, die Gold hingegeben haben und jetzt als Entschädigung dafür die Aussicht gewinnen, aus einer mildtätigen Stiftung etwa einmal eine Unterstützung zu erhalten, haben sich die Aufwertung wohl etwas anders vorgestellt. Das gleiche gilt für die große Masse der Hypothekengläubiger, die nach dem Willen der dritten Steuernotverordnung von der zehnprozentigen Aufwertung ausgefchloffen werden.
Noch schlimmer sieht es mit der Behandlung der öffentlichen Anleihen aus, zu denen ja im besonderen die Kriegsanleihe gehört. Sie find nicht nur von einer Aufwertung ausgeschlossen, sondern es ruht auch der Zinsenund Tilgungsdienst bis zur Erledigung des Vertrages von Versailles! Alle diejenigen Befizer von Kriegsanleihe, die damit Steuern gezahlt haben sie wurden bekanntlich bevorzugt und jene, die dem Reiche gegen Hingabe von Kriegsanleihe Heeresgut, reelle Ware zu billigstem Preis, abgenommen haben, die lachen sich heute eins ins Fäustchen. Der dumme Bruder Soldat, die aus tiefem Gefühl fürs Baterland opfernde Witwe, alle jene, die ihre legten Reserven für die Not in Kriegsanleihe, in Papieren des Reiches anlegten, fie bleiben die Geschädigten.
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Die wenigen Glücklichen und, was wohl richtiger ist, die Schlauen, die in der Aufwertungslotterie, die von der Reichs= regierung veranstaltet wird, einen Gewinn greifen, können aber die Zahlung der aufgewerteten Kapitalbeträge in teinem Falle vor dem 1. Januar 1925 verlangen. Bis 1924 wird ihnen ihr Anspruch überhaupt nicht verzinst, dann steigt der Binsfag von Jahr zu Jahr um 1 Proz. Ab 1929 wird der aufgewertete Kapitalanspruch mit 5 Proz. verzinst.
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Beachtlich ist, daß die Reichsregierung die schwierigsten Passagen der von ihr mit dem Worte„ Aufwertung, bezeich= neten Manipulationen den Ländern überläßt. Sie hat da für das Wort Finanzausgleich" gefunden. Wobei zu bemerken ist, daß der Wert diefes Finanzausgleiches darin liegt, daß das Reich seine Zuschüsse an die Länder und Gemeinden so rasch abbaut, daß es ab 1. April d. I. teinen Pfennig