Die Internationale Arbeiterhilfe.
Münzenberg kann nicht leugnen.
Unsere Feststellungen über die Internationale Arbeiter: hilfe haben in der ganzen Preffe Aussehen erregt. Gerade das Aufsehen ist ein Zeichen dafür, mit welcher Geschicklichkeit die Bolfchemisten ihren Propagandaapparat aufzuziehen verstehen. Bem die Feststellungen unferes gestrigen Leitartikels noch nicht genügt haben sollten, für den mird wahrscheinlich die von der Sochaczewski- Korrespondenz perbreitete„ Erwide. rung" des Herrn Münzenberg die lehte Auftlärung gegeben haben. Das Zentralfomitee der JAH. alias Herr Münzenberg erflärt folgendes:
„ Die im„ Bormärts" veröffentlichten Auszüge aus dem Proinfall einer Konferenz der JH. entstammen flüchtigen pro tofollarischen Aufzeichnungen über eine Konferenz, die im Frühfommer 1923, also por fast einem Jahr, stattge. funden hat. Die Jh hat niemals verschwiegen, daß sie zur Zeit der russischen Hilfsaftion vor allem bie Unterstützung tommunistischer und mit Sowjetrußland fympathi fierender Kreise gefunden hat. Daß sie bei ihrer jeg igen Arbeit im Kampf gegen die Hungersnot in Deutschland feinerlei politie 3 mede verfolgt und feinen parteipoliti. fen Tendenzen dient, beweist schon die Ta'fache, daß der Barwärts" zu feinem Angriff auf ein bereits ein Jahr zurüc liegendes Dokument zurückgreifen muß und gegen die gegen. märtige Arbeit des Zentralfomitees der JAH. teinerlei Ein. wände erheben fann."
Münzenberg muß also bestätigen, daß alle unfere ngaben über die Motive bei der Gründung und dent Aufbau der JAH. vollkommen richtig sind. Seine famo e Aeußerung, daß man nicht Leute wie Ruth Fischer und Maslow mit solch diffizilen Aufgaben betrauen tönnte, daß auch ihm proletarische hundertschaften lieber feien, fücht er nicht zu verleugnen. Er weiß natür. fich ganz genau, daß er alles, was er als Geschäftsführer der JAH. leistet, im Auftrage und unter Kontrolle ber Romintern iut. Deswegen wird. er auch niemand damit imponieren fönnen, wenn er behauptet, seine jezige Tätigfeit perfolge teine politischen Swede. Gerade auch diese scheinbar neutrale Tätigteit verfolgt sehr wohl durchdachte und gefchidt organisierte poli. tische 3 med e. Sie soll nicht nur Sowjetrußland, sonbern auch dem Kommunismus einen Resonanzboden verschaffen. Sinomjem nennt das in seiner Sprache einen Plaz erobern, von wo aus man weiter manoorieren tann". Münzenberg wird sicher nicht von uns darüber belehrt werden müssen, welche strategische Aufgabe ihm bei diesen Manövern" von seinen Borgefeßten gestellt worden ist. Der Feind ist die Sozialdemokratie. Ihr Widerstand gegen den kommunistischen Einfluß foll gebrochen werden und diesem 3wed dient die JAH. Was man bei den rechten Führern nicht erreichen fann, das versucht man mit anderen, Intellektuellen, Gewertschaftlern, Ankenseitern usw. zu schaffen: die Berbin. dung zu dem Apparat ber Sozialdemokratie, dessen 3ersehung und Zerstörung das ein aige Riel fommunistischer Sehnsucht ist. Herr Münzenberg fann sicher sein: Die Sozialdemokratie meik fehr genau, weshalb sie diesen Bersuchungen von vornherein Widerstand leistet.
Auferstehung eines Toten. Der Ritualmard" taucht wieder auf bei den Bölkischen. In Münden erscheint feit furzem ein neues nationalsozialistisches Blat als„ Böltischer Kurier". Er ist mit dem„ Böltischen Beob achter", bem Miesbacher " und anderen Brodutien der Dölfischen Küche nicht zufrieden. Deshalb fucht er ihn zu übertrumpfen. Das gefchicht, indem neben der politischen Bekämpfung des Judentums auch die Ritualmordsage ganz ernsthaft wieder aufgetischt wird.
Die Akademie der Künfte eröffnete gestern eine Ausstellung von Werfen des im vorigen Jahre perstorbenen Malers Bernt Grönvold. Diefer war Norweger, lebte aber in Deutsch and und hat sich als Sammler und Forscher einen Namen gemacht. B fannt ist er burch sein Buch über Friedrich Wasmann geworden und durch bie Sammlung von Bildniffen dieses deutschen Bieder meiertünstlers, die er vorübergehend der Nationalgalerie als Leihgabe überwiesen. dann aber wieder zurückgezogen hatte, um sie nach Hamburg zu pergeben Bon Grönvold, dem Maker. mußte man bisher nicht niel, und die Ausstellung in der Akademie läßt diese Unfenntnis nicht gerade schmerzlich bebauern. Steine Spur von Eigenart findet sich in den Zeichnungen, Stizzen, Studien und Gemälden, die, anfangs von Bribl, Jpäter von anderen deutschen Meistern beeinflußt, weder in ihrer Auffassung noch in ihrer Technik über ein schwaches Durchschnittsniveau hervorragen. Der Ber storbene war bescheiden und flug genug, diese Arbeiten der Deffent. lichkeit vorzuenthalten, und die Akademie hätte feinem Beispiel fol gen sollen. Die von ihr arrangierten Ausstellungen sollen Glite ausstellungen fein und dürfen nur herporragend Wertvolles bringen. Durch solche Beranstaltungen, wie bie gestern eröffnete, perwirrt fte bas Urteil und den Geschmad des Bublifums und untergrābt sie das Bertrauen, auf das fie, als höchste preußische Instanz in Stunft dingen, Anspruch erheben muß. J. S.
Gegen die spanischen Stiergefechte. Wie aus Barcelona gemelbet mirb, dürfte in diesem Jahre in Spanien cine starte Agitation ein fehen zur Abschaffung der Stiergefechte, oder wenn der Widerstand allzu groß fein follie, menigstens zur Milderung der dabei regelmäßig Dortemmenden Brutalitäten. Echon seit mehreren Jahren besteht in Spanien ein Verein, ber sich diefen Kulturfortschritt als Ziel gestedt hat, aber es war ihm unmöglich, auch nur den geringflen Einfluß zu gewinnen. Jezt ist es gelungen, den über das ganze Lanb nerbreiteten Tierschutzverein für die Angelegenheit zu gewinnen, und man erwartet von dem Zusammengehen der beiden Bereinigungen einen eneraischeren Fortgang. Freilich ist das lebel so einrewurzelt, baß ein schneller Sieg fo gut wie ausgeschlossen erscheint.
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Die gemeinnükige Bereinigung Berliner Abende"( Leitung Alfred Bihler) veranstaltet am Montaa. ben 11., abends 8 Uhr, in dem ehemaligen Herrenhaus, Leipziger Str. 4. einen Konzertabend Alte Mufit. Handzeichnungen von Franz Marc . Sm Berlage der Dichtung ( Bulav Riepenheuer, Botsdam) erscheinen foeben 16 farbige Bandzeich nungen aus den liggenbüchern Franz Mares. herausgegeben von Dr. olf Bizhgode. Die Bublifation, über die ein ausführlicher Conber prospett unterrichtet, bedeutet mit bielen bisher under öffentlichten Blättern zumeist Zier bilbern einen wesentlichen Beitrag zu dem Schaffen Marcs. Die Aquarelle wurden mit besonderer Eo: afalt in Falfimile. Reproduktion von der Reichsdruderei hergestellt. Der Borzugsausgabe ift eine von Frau Maria Mare bestätigte Driginalholzichnittlfizze von Marc beigefügt. Es ist beabsichtigt, späterhin auch einige Blätter zum Gingel berlauj zu geben.
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Cine Sundgebung der Witwe Cenins. Renins mitme bittet in der Breffe, alle auerlichen Ebrungen des Berstorbenen, wie etwa Dentmals. errichtur gen, Erbauung von Verin Pala en und beraleiden, zu unterlassen. Benin habe immer einen Biberwillen gegen folde Neußerlichkeiten gehabt. Die befte Chrung des Namens Penin geschehe durch Gründung wohltätiger Unitalien, Strantenhäuser, Kinderheime, Voltaichulen uim. Die Lenin Ehrungen jeder Art werden indessen, dem Ost- Expeis zufolge, im Gebiet des Somjeibundes fortgesezt.
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Bolgende shaurige Gefdjidhte tarin man ba- afferbings unter bem Strich fefen:
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nung bes Generafftaatstommiffars, die den Bollzug der Republik . schubgefche vorerst in Bayern einftet, ist bekannt; die bayerische Justizverwaltung hat aber damit gar nichts zu schaffen. Wäre eine Gache Ehrhardt bei einem bayerischen Gericht anhängig, so gäbe es einen Fall Ehrhardt nicht."
Das jüdische BIuiritual, bas übrigens ftreng geheim gehalten wird und pon dem mir nur das wissen, was gelegent lich ber bezüglichen Prozesse prototollarisch festgelegt und auch sonst zuweilen offenfundig murde, zeigt uns Ginzelheiten, welche er fennen lassen, daß der Jude feft überzeugt fit, ohne den Genuß Nichts tennzeichnet die zwiespältigkeit der banerischen Regiebes Biutes feiner Birtsnäffer bet biefen fich nicht behaupten, gerungspolitif beffer, als dieses Verstecken des Ministers der Justiz fchweige denn fie reftios ausfcugen zu tönnen. hinter der verantwortungslosen Dittatur des Generalstaatsfommissars. Dabei ist das Verhältnis zwischen Kahr und Ehrhardt und die Ziele, die mit ihm erreicht werden sollten, sicherlich auch bem bayerischen Justizminister befannt. Dieses Verhältnis ist eindeutig charakterisiert durch die feststehende Tatsache, daß Kahr noch in der Nacht vom 26. auf den 27. September 1923, nachdem er zum Generalstaatstommiffar ernannt war, ben flüchtigen Kapitän leutnant Ehrhardt in einem Reichswehrauto aus Desterreich holen ließ und ihm am 27. September bas Rom. manbo über die fogenannte Rotpolizei an der banerischen Nordgrenze übertragen hat. Man erinnert sich, daß Kahr bald dar auf für den befonberen Schuß der barbenben Jugend" non ber banerischen Staatsregierung fofort eine million Goldmart" perlangte, mas der Ministerrat damals aber nicht genehmigte: es genügte ihm, die haufenweise einlaufenden Rechnungen dieser Rotpolizei zahlen zu dürfen, bis auch diese Bermenbung von Staatsgeldern infolge des öffentlichen Widerspruchs des Führers der Bayerischen Boitspartei schließlich eingestellt wurde.
Bezüglich des Rituales fei hier nur bemerkt, daß es auf jede Weise geheim geholten und nur jeweils der geeig nette Sohn vom Familienoberhaupt eingepeiht perben foll, daß als Opfer tunlichst jugendlige Personen mann lichen Geschlechts vor Eintritt der Pubertät gesucht, baß biele zunächst langen qualpollen Martern, z. B. durs Aufhängen an den Bäumen oder durch Kreuzigen, ausgesetzt werden, morauf ihnen das Blut durch Deffnen der Arterien an verschiede. nen Körperstellen bis auf den legten Tropfen ent30gen mirb, daß ferner dieses Blut, das in den Sninagogen unb auch von herumreifenben Juden um ihmeres Gelb Dertauft wird, zur Beimischung in die ungefäuerten Brpte, zum Besprengen der Speifen, zum Bestreuen der Bunde bei der Beschneidung, zur Bürzung des Cies, das die hebra ischen Brautleute bei der Trauung perzehren, zur Heilung von Krankheiten, zur Beschwörung Berstorbener bei Bestattungen ufm. gebraucht wird, daß also wohl der gefamie hebräile& ult von diesem Blutritual durchfest ift, im Blutgeheimnis aufgeht. Hierbei stehen das Burim und das Bassahfest an erfter S'effe. Besonders das erste Fest ist zu beachten, denn an diesem foll nur das Blut eines Kindes perwandt werden, welches fieben Jahre nicht überschritten bra. Diefer Umstand erklärt auch wohl zum Teil das fpurlose Verschwinden so pieler Kinder gerade um die Zeit der jüdischen Ostern.
Bemertt fei noch, daß dieses Opferblut nur auf die Dauer Don sieben Jahren als wirffam erachtet wird, weshalb in dieser Frift der rituelle Blutgenuß zu erneuern ist
Der Jude will mit seinem dem Stammesgott dargebrachten Blutopfer biefem alle Richtjuben reftios ausliefern und das Ahnentum feiner Wirtspölfer fortgefekt im Bann halten, modurch zugleich eine Betharnie der Bebenden gerenüber bem Judentum herbeigeführt wird; Grund genug, die Juben nicht nur auszuweisen sondern fie ang fichts ihres feit Jahrtausenden verübten rituellen Bampyrtums von unerhörter und unüberbietbarer Scheußlichkeit aus der Menschheit auszuschließen.
Die Schriftleitung versieht den Auffaz mit folgender leitung:
Die Grundsteuerfrage.
Preußen erhebt die ermäßigten Sätze.
Der Amtliche Preußische Bressedienst schreibt:
Am 1 Februar hat der Preußische Landtag die vom Staatsministerium erlassene Berordnung vom 22. Oktober 1923 fiber bie bänderung des Grundvermögenssteuergefeges mit 206 gegen 110 Stimmen genehmigt. Hierdurch hat die mit Gefchestraft er. laffene, bereits in der Gesez ammlung verfündete Verordnung ende gültig Rechtsfraft erlangt. Ahner Borlage bei dem Staatsrat bedarf es nicht, da diefem nach Artikel 42 ber Verfassung das Einspruchs. recht nur gegen tie vom Bandtag bestoffenen Ge. fege, nicht aber gegen die vom Landtag genehmigten er Einordnungen des Staatsministeriums zusteht. Die Ausführungen der Deutschen Tageszeitung" in ihrem Artikel„ Der Einspruch des Staatsrats" in der Nummer 57 pom 3. d. M. sind unzutref. fenb.
Der Auffah wird vielleicht sogar bei guten Bö'tischen Kopfschütteln erregen. Trozdem glauben wir, ihn feince bedeutenden Gedanken wegen bringen zu müffen. Bir fennen den Verfaffer als einen Monn, der eigene, aber forgfältig überprüfte Wege geht. Mit den Einzelheiten der Abhandlung fönnen mir uns nicht restlos einverstanden erklären, befonders nicht mit dem Schluk fag. Aber wir wollen schließlich dech fein Bonzentum auftemmen lassen und nur Meinungen bringen, die von der Schriftleitung„ zenfiert" find. Im übrigen hoffen mir, daß die Abhandlung unseres Mitarbeiters zu einem fruchtbaren Gedankenaustausch über die dunkle Frage des Ritual mordens führt.
alles am achten Februar Eintaufendneunhundertundvierundzwanzig Es bleibt nur noch übrig, noch einmal zu beträftigen, baß dies in Münden tatsächlich gedrudt worden ist.
Keine Gnade für Fechenbach! Tas Gutachten des Oberfien Bayerischen Gerichtshofe&. Aus München telegraphiert uns un'er Berichterstatter: Das berüchtigte Fehluricil gegen Fechenbach hat belanntlich im porigen Sommer auch den Reistag beschäftigt. Damals hatte Der banerische Gefandle n. Breger in Berlin im Namen feiner Regierung erklärt, daß es zwar unmöglich fei, bas Urteil einer Repision unterzichen, daß aber Fechenbach auf dem Wege der Begnadigung seiner Strafe febig werben tönne. Zu diesem Zwed murbe ein Gutachten des Obersten Banerisgen Gerichtshofes eingefordert, das nunmehr dem Juflizministerium vorliegt. Es verlautet, baß dieses Gutachten nicht zugunsten Federbachs ausgefallen ist, so daß eine Begnabigung nicht in Frage fommen fönne. Man darf annehmen, baß in dieser heiflen Angelegenheit damit noch nicht das legte Wort gesproden ist. Der Reichstag hält, das hat die Beratung im Auswärtigen Ausschuß und im Plenum gezeigt, das Urteil gegen Fechen. bach für ein grauenhaftes Fehlurteil. Es wird interessant sein zu erfahren, was den Obersten Gerichtshof Bayerns veranlaßt hat, zu einer anderen Auffassung zu fommen. Politisch paßt es freilich vollständig zum Bild des heutigen Bayern , daß Un schuldige im Zuchthaus fizen und Staatsverbrecher nicht nur fpazieren gehen, sondern sogar die höchste Macht im Lande ausüben und Schriften tonfiszieren lassen, in denen ihre Schulb nachgewiefen wird.
Verschiebung des Hitler- Prozesses.
In der gleichen Sigung hat ber Landtag einen von den Roalitionparteien eingebrachten Gefchentwurf über die weitere Abände rung des Grundvermögensteuergefeges mit 212 gegen 104 Stim. men, also mit 3meidrittelmehrheit, angenommen. Der Staatsrat, der unmittelbar nach der entscheidenden Schlußabstimmung des Landtages zusammentrat, hat gegenüber diesem Abänderungs gefeß von seinem Einspruchsrecht Gebrauch gemacht. Nach Artikel 42 der Verfassung muß jetzt das Abänderungsgesetz dem Landtage zur nochmaligen Beschlußfaffung vorgelegt werden. Erneuert der Landtog feinen früheren Beschluß mit 3weis des Landtags die Zweibritte mehrheit nicht erreicht werden, so wäre dritic mehrheit, fp bleibt es bei dem Beschluß, während die er im anderen Falle hinfällig wird. Sollte bei dem erneuten Beschluß also die Rechtslage tie, daß bie staatliche Grundvermögenssteuer nach den höheren Sägen der Berordnung vom 22. Oftober 1923 eingezogen werben müßte. Nach eingehender Erwägung hot fich aber bie Staatsregierung troß bes Einspruchs des Staats. rats wegen der in der Berordnung vom 22. Oftober 1923 enthal tenen Härten, ent choffen, tie am 15. Februar fällige Rate ber staatlichen Gruntvermögenssteuer von ben fondwirtschaftlich ufw. berugten Grundstüden vorläufig nur entsprechend dem ermäßigten Sag des Abänderungsgefehes einzuglehen, weil fie die Steuerpflich figen unter dem Einspruch des Staatsrats nicht leiden laffen wollte.
Hiernach wirt bei ben vorgenannten Grundfiiden tie bisherige Monatssteuer in Höhe bis zu 10 M. auf die Hälfte. von mehr als 10 bis 15 m. um 5 m., pon mehr als 15 bis 25. um 6,50 m. unb von mehr als 25 bis 50 M. um 7,50 M. gekürzt.
In dem Abänderungsgefch ist ferner eine Nachprüfung ter Er gänzungsfeuerwerte fämtlicher Grundstüde vorgefchen, bie ein zelne in der bisherigen Berantaung zutage getretene Ungleich mäßigfeiten in den Rahmen der für den Beranlagunsabschnitt 1917 bis 1919 feststehenden Werte beseitig: n foll. Da für die Nachprüfung der Werte bia gegenwärtige 3wedbestimmung ber Grundstü de maßgebend ist, so wird die teilweise sehr hohe Br laftung folcher Grundstücke, die vor dem Kriege als Bauge.ände und bergleichen nach ihrem Verbehrswerte einzuschäzen waren, die ge genwärtig aber und noch in absehbarer Zeit mit Rücksicht auf die Unmöglichkeit einer Bebauung und der gegenwärtigen Benuzung den dauernt landwirtschaftlich oder gärtnerisch benutzten Grundftüden beizuzählen und daher jegt nach dem Grtragswerte zu be steuern find, eine fühlbare herabminderung erfahren.
Die Steuerberatungen.
Der Fünfzehnerausschuß des Reichstages behandelte am Sonn. abend die Artikel V unb VI der britten Steuernotnerordnung. Gegen stand des Artikels V ist der Finanzausgleich. Bon her Reichsregierung murbe hierzu ausgeführt, daß infolge des
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München , 9. Februar. ( Eigener Drahtbericht.) Für den Hitler- Prozeß war bisher der größte Saal im Gebäude des Münchener Boltsgerichts in Aussicht genommen, der ungefähr Raum ahrungsperfalles das Reich durch Besoldungszuschüsse für 150 Personen bietet. Die große Anzahl der Beteiligten und ber den Bersonaletat der Bänder und Gemeinden zum überBressevertreter wie das sonstige rege öffentliche Intereffe für ben wiegenden Teil übernehmen müsse und darüber hinaus die Länder Brozeß haben die Wahl eines größeren Saales nötig gemacht. Es und Gemeinben durch Gewährung von Zuschüffen zu den Gehältern ist nunmehr gelungen, im Gebäude der ehemaligen Kriegsfoule der Geistlichen und Kirchenbeamten fomie Don Zuschüssen für solche ( im Rafernenviertel) die nötigen Räume zur Berfügung gestellt zu Anstalten und Einrichtungen, die Aufgaben der öffentlichen Wohl. erhalten. Um Bünschen aus den Kreisen der Verteidigung entfahrtspflege und des öffentlichen Schul- und Bildungswesens erfüllen, gegenzukommen und wegen der noch zu treffenden technischen Bor wesentlich entlastet werden müßten. Die Notwendigkeit, die auf bereitungen des Prozesses ist der Berhandlungstermin vom 18. auf Goldrechnung umgestellten Haushaltspläne den 26 Februar verlegt morden. Gleichgewicht zu halten, verbietet dem Reiche, fich weiterhin mit einer Ausgabe au belaften, bie unter finanzwirtschaftlichen Ge fichtspuntten als einer der mefentlichsten Ausgabepeften in die Etats ber Länder gehört. Infolgebessen werden in der Regierungsvorlage ben Ländern und Gemeinden wiederum die folgenden Aufgaben zur selbständigen Regelung und Erfüllung überlassen: die ohi. fahrtspflege( in gemissem Umfange), außerdem das Schul: und Bildungsmejen sowie die Polizei Dementsprechend feht die Regierungsvorlage ben Anteil der Länder an der Einkommen. und Körperschaftssteuer auf 90 Broz. hinauf, sie hebt die Erbschaftssteuer als Uebermeifungssteuer auf und beschränkt die Beteiligung der Länder und Gemeinden an der Umsatzsteuer auf das Halb v. H., tas nach Artikel IV§ 2 ber zweiten Steuernoterordnung von ben fteuerpflichtigen limfägen des Ralenderjahres 1924 über den bisheri gen Sag hinaus zur Hebung tomat.
Das Berliner Tageblatt" neröffentlichte am Freitag auffehen erregende Mitteilungen über angebliche Abmachungen wischen der Gruppe Hitler- Ludendorff und Herrn D. Kahr, die im Hinblick auf den Brozeß einen gewissen Ausgleich zwischen diesen seit dem 8. November in erbitterter Feindschaft sich gegenüberstehenden Bersönlichkeiten herbeigeführt hätten; insbeson, bere foll Silier nunmehr im Prozeß es vermeiden, belastende Ausjagen gegen Rahr zu machen. Bon amtlicher bayerischer Stelle wird die Existenz folcher Abmachungen auf das entschiedenste demen fiert. Gegen den Korrespondenten des Berliner Tageblatts" in München , von dem diefe Nachricht stammt, soll angeblich ein ge richtliches Berfahren eingeleitet werden.
Uniar ben schweren Anflagen, die Genoffe Saenger im Bayerischen Landtag dem Juftizminifier entgegenschleuderie, mar eine der wichtigsten, daß die banerische Justiz seit Jahr und Tag schüßend ihre Hände über den steckbrieflich verfolgten Kapitän leutnant Ehrhardt halte, der sich öffentlich rühmen darf, die rechte Hand des Generalstaatsfommiffars zu sein. Wiederholt mußte Genoffe Saenger vom Juftizminister Antwort fordern, ehe fich dieser bazu herbelließ. Diese Antwort fiel, denn auch danach aus; der Minister fagte lediglich:" Gegen Ehrhardt ist bei einer baneri fchen Behörde tein Berfahren anhängig. Die Verord
Artifel IV ber dritten Steuernotverordnung enthält Bestim mungen über die Mitwirtung der Gemeindebehörden im Be steuerungsverfahren. Zu Artikel VII( Bereinfachung der Steuerrechtspflege) schlug der Ausschuß vor, daß nicht nur der Reichs. minister der Finanzen bestimmen foll, wann die Vorschriften dieses Artikels außer Kraft treten, sondern daß das Erlöschen dieser Borschriften auch der Reichstag verlangen kann. Nach dem Gutachten des Reichsjuftigminifiers fönnte fonft der Reichstag nur bie gesamte Berordnung, nicht einzelne Teile derfelbon, aufheben. Sodann nahm der Fünfzehnerausschuß die Schlußbestimmungen ber dritten Steuernoiverordnung zur Kenntnis und vertagte sich. MURD39.