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plat und Zentralviehhof wird die Linie 54 durch die neue Linie 65 ersetzt. Ferner wird auf verschiedenen Linien eine Verdichtung des Fahrabstandes vorgenommen. Zum 18. März und 1. April d. J. sind weitere Betriebserweiterungen vorgesehen; nähere Bekanntmachung erfolgt noch.

Zwei Frauen und ein Mann.

werden.( In den früheren Jahren erhielt jeder Obdachlose zwet| die Rüdfahrt durch die Leipziger Straße erfolgt. Zwischen Dönhoff| Deden, jetzt erhält nur der auf dem Fußboden Schlafende eine Dede zum Bedecken des Fußbodens.) Bon vielleicht noch größerer Wichtigkeit ist die Berücksichtigung des sozial- pinologi. fchen Moments. Es muß die Verteilung der Asylisten, wie fahwierig es auch sein mag, nach verschiedenen Kategorien in ge­jonderten Sälen verwirklicht werden. Durch Einstellung bezahlter Fürsorgekräfte, denen ein Stab von freiwilligen Helfern aus der Jugendbewegung zur Seite stehen müßte, fönnte die annähernde Erfassung aller derjenigen ermöglicht werden, denen überhaupt noch geholfen werden kann und Gefahr laufen, im Asyl seelisch obdachlos zu werden. Gleich dem Jugendhelfer, der die Jugendlichen unter 18 Jahren der Fürsorgestelle im Bolizeipräsidium zuführt, um ihnen so auf die Beine zu helfen, muß in erster Linie das Ulter von 18 bis 25 Jahren von den fozialen Helfern in Schuh genommen werden. Die Berteilung der Fahrtarten und Kleider muß aus­gebaut, eine enge Berbindung zwischen Asyl und Arbeitsnachweis hergestellt, die Reparaturwerkstätten für Kleider und Stiefel er. meitert werden, große Pintate, die jetzt fehlen, den Neuankömm. ling auf die Hilfe, die ihm zuteil werden fann, hinweisen. Dann wird das Asyl für Obdachlose erst zum wirklichen Asyl werden.

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Obdachlosigkeit enthält nicht nur ein physisches Moment, viel wichtiger ist das psychische. Obdachlosigkeit ist Einsamkeit, Ber­Gaffenheit, Haltlosigkeit. Aber fast jeder Obdachlose, dessen physische Kraft noch nicht gebrochen ist, hofft noch immer, es müsse mal beffer werden; er weiß nur nicht wie. Die da wissen, müssen helfen, wo noch zu helfen ist. Dann wird die Hoffnung der anderen zur Wirklichkeit. Es gibt allerdings auch solche, die nichts mehr er­hoffen und denen nicht mehr zu helfen ist.

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Blumen im Schnee.

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Ihr Berliner seid komische Leute," fagte mir eines Tages eine Schweizer Dame, Ihr möchtet im März schon im Freien Kaffee trinten..." Und das Märzveilchen auf grünender Aue eigen händig pflücken..." fiel ich ein. In der Tat: wir haben schon Märztage gehabt, in denen spazieren zu gehen eine wahre Luft war, gebadet in Sonnenschein, und in den Gärten derer, die sich's leisten fonnten, standen die Löpfe mit Hyazinthen, Krofus, Tulpen, Nar. giffen bis zum Rand eingesenkt, so daß sie ein wahres Blüten wunder uns vorzauberten. Aber diesmal wohl dem findigsten Auge wird kein Blümelein im Freien darbieten, hart wie ein Stein liegt die Erdfruste da, und nur die Knospen der Sträucher loffen erkennen, daß es doch einmal anders, und zwar beffer werden muß. Ueberhaupt ist mir Berlin nie so blumenarm erschienen, wie in diesen Tagen. Swar die paar Lurusgeschäfte strohen von Jeltenen Errungenschaften der Gewächshauskultur, aber das ganze Straßenbild, das, wie gesagt, im März früherer Jahre doch farben. Straßenbild, das, wie gesagt, im März früherer Jahre doch farben freudiger fich gab, ist so ganz auf grau in grau gestimmt. Mehl fuppe statt Götterspeise. Auch hinter den Fenstern der Wohnungen ift nichts zu erbliden; die Freude an der Zimmerfultur hat nachge. laffen. Bielleicht nachlassen müssen, weil der wenig gefüllte Geld beutel für Lugusausgaben nichts mehr hergibt. Das ist sehr schade, denn so viele Blumen es auf der weiten Erde gibt, soviel Gründe sind für den Kulturwert der Beschäftigung mit Blumen anzuführen. Aber das Prosaische ist nur leider Trumpf geworden und es wird in Zukunft teine Empfehlung für die hochherrschaftliche Wohnung fein, wenn es von ihr heißt: Wintergarten auch vorhanden. Aber ach, in dem talten Raum wohnt das Grauen, die Heizung funktio­itiert entweder überhaupt nicht mehr oder sie ist hier abgestellt... Schade um so manches liebevoll gepflegte Gartenbild im Innern des Hauses. man muß zufrieden sein, wenn in der stilvollen Base ein gelber Mimosenzweig sich hochredt.

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Blumen im Schnee aber sie sind ja da... Sehen Sie doch mur dort an der Ede, wo die junge Dame mit der ein ganz wenig geröteten Nase fich über den wandelnden Blumenladen der alten Frau büdt..." Ein paar rote Tulpen wählt sierot die Farbe der Hoffnung, der Liebe. Und die leisen Floden wirbeln gerade wieder für ein paar Augenblide herunter, Blumen und Menschen blume mit Buder bestäubend. Also doch: Blumen im Schnee!

Nene Straßenbahnlinien.

Nacht für Nacht durch die teuersten Cofale. Einen recht üblen Ausgang nahm eine Reisebefanntschaft für den Kaufmann Bechstein, da das Ende für ihn eine Anflage wegen Betruges und Unterschlagung war. In einem Kurort hatte B. eine junge Witwe, Frau E, fennengelernt und war mit ihr in nähere Beziehungen getreten. Der Kaufmann war zwar verheiratet, diese Ehe war jedoch angefochten worden, da fie in London in nicht rechtsgültiger Form geschlossen worden war. Das Baar beabsichtigte, sich später zu heiraten. Inzwischen gab Fr. E. ihrem Liebhaber thr Vermögen und ihre Schmud sachen, nach ihrer Behauptung lediglich zur Verwaltung und Aufbewahrung.

Als das Verhältnis in die Brüche ging, erstattete Frau E. gegen ihn Anzeige, weil er die Juwelen verfeßt und das dafür erlöfte Geld ebenso wie das Vermögen der Frau E. in feinem eigenen Geschäft verwendet haben soll. Bechstein hatte ihr zwar in einem Bergleich vor etwa Jahresfrist 800 000 m. in bar und 100 000 m. in anderen Werben zum Ausgleich ihrer Forderungen überwiesen. Frau E. fühlt sich aber noch nicht gededt und hatte in dem Geschäft des Angeklagten verschiedene Waren beschlag­nahmen lassen. Das Schöffengericht hatte B. wegen unter schlagung zu fünf Monaten Gefängnis verurteilt. Gegen diefes Urtet war Berufung eingelegt worten. Vor der ersten Straffammer des Landgertdyts II führte der Angeklagte zu seiner Berteidigung an, daß die Behauptungen der Zeugin unzu­treffend seien. Mit Frau E. habe er auch noch ihre Freundin, eine junge Finnländerin, mit in Rauf nehmen müssen, da beide Frauen ungertrennlich waren. Die betten vergnügungs. füchtigen Frauen habe er Nacht für Nacht durch die teuersten Lotale führen müssen und habe mit ihnen auch Reifen unternommen. Ein Teil des angeblich unterschlagenen Geldes fei zur Bestreitung dieser fostspieligen Ausgaben und der besonderen Balt habe Liebhabereien der beiden Frauen verwendet worden. er einsehen müssen, daß es sich bei ihnen um eine Freundschaft eigener Art gehandelt habe. Er habe nicht Luft gehabt, der Dritte im Bunde zu sein, und habe das Berhältnis gelöst. Nun habe sich die Wut der Frau gegen ihn gelehrt, und im Vergleich habe er schon mehr zurückgezahlt, als Frau E. zu beanspruchen habe. Der Verteidiger bezeichnete die Anflage als einen Radhealt der Frau E., die ganz unter dem Einfluß ihrer Freundin stehe. Die Firnländerin übe auf Frau E. einen derartigen Einfluß aus, daß diefe fich zu ihr in einem hörigteitsverhältnis befinde. Es handle Bivilstreit. Die Straffammer Schloß sich dieser Ansicht an und sprach sich um teine strafrechtliche Handlung, sondern um einen reinen den Angeklagten unter Aufhebung des ersten Urteils frei.

Vier Schupobeamte wegen Falscheides verurteilt. Durch leichtfertig abgegebene Eide haben sich vier Bolizei wachtmeister nicht nur um ihr Amt gebracht, sondern auch fich Gefängnisstrafen zugezogen. Der Polizeiwachtmeister Wilhelm D. unterhielt mit einem jungen Mädchen ein Liebesverhältnis, das nicht ohne Folgen blieb. Als er in einer Alimentationstlage als Bater des Kindes in Anspruch genommen wurde, erschienen die Polizeiwachtmeister Eduard J., Ernst K. und Johann B. auf der Bildfläche und gaben die eidesstattliche Bersicherung ab, daß sie an demselben Abend, an dem es zwischen Deutsch und dem Mädchen passiert war, bei dem gemeinschaftlichen Ausflug nach Eiche ebenfalls mit der Klägerin Umgang gehabt hätten. Das wurde von der Klägerin entschieden in Abrede gestellt, und da nach den ganzen Umständen diese Angaben unglaubwürdig erscheinen mußten, wurde gegen die drei Zeugen Anklage wegen wiffentlich fal ichen Anschuldigung, gegen D. megen Anftaftung erhoben. In der Berhandlung vor der Straffammer des Landgerichts I be stritten die Angeklagten, fich schuldig gemacht zu haben und blieben bei ihrer Bezichtigung. Das Gericht hielt auf Grund der Zeugen. ausfagen eine Lokalbesichtigung in Eiche ab und fam daraufhin zu der Ueberzeugung von der Schuld der Angeklagten und verurteilte D. zu einem Jahr Gefängnis, die übrigen zu Gefängnisstrafen Don 2 bis 9 Monaten.

Eine Schwindlerbande vor Gericht.

Die Berfiner Straßenbahn- Betriebs- B. m. b. H. wird ab 3. März folgende Betriebserweiterungen vornehmen. An neuen Linien werden eingestellt: Linie 49, Niederschönhausen , Friedensplag­Görlizer Bahnhof; Linie 62, Weißenfee, Schloß- Bahnhof Chars lottenburg; Linie 65, Zentralvichhof- Schöneberg, Mühlenstraße. Berlängerung bestehender Linien: Die Linie 72, Char. lottenburg, Amtsgericht- Weißenfee, Antonplay, wird über Berliner Allee bis zur Rennbahnstraße in Weißenfee weitergeführt; die Linie 73, Heinersdorf- Alexanderplat, wird über Königstraße, Spandauer Straße, Moltenmarkt, Köllnischer Fischmarkt, Ger. traubtenstraße, Spittelmarkt, Leipziger Straße bis zum Dönhoff­play( Krausenstraße) verlängert. Veränderungen bestehender Linien: Die Linie 54, Hafenfelde bzw. Spandau , Stadtpart- fielen auf den Schwindel hinein. Während einer der vier Schwindler Bentralviehhof, wird bis Hausvogteiplag, Dönhoffplaß zurückgezogen und in zwei Linien aufgeteilt; Linie 54, Leipziger Straße- Hakenfelde , und Linie 154, Leipziger Straße - Spandau , Stadt­part bezw. Johannesstift. Die Wagen dieser Linien werden von der Leipziger Straße in Schleifenform über Charlottenstraße, Franzo fische Straße, Oberwallstraße, Hausvogteiplag, Jerufalemer Straße bis zur Leipziger Straße geführt, von wo nach kurzem Aufenthalt

Mit angeblich verschobenen Waren hat eine Gaunergesellschaft längere Zeit zahlreiche Geschäftsleute geschädigt, bis es gelang, die Täter festzunehmen. Der bereits vorbestrafte Maler Karl Start hatte in Gemeinschaft mit dem Hilfsmonteur Franz St'art, seinem Sohne, sowie dem Arbeiter Adolf Weil und dem Schlosser Wilhelm Ringel Futtermittelhändler, Fuhrhalter und andere Interessenten aufgesucht, denen er erzählte, daß er gute Beziehungen mit dem Direttor der Reichsfuttermittelstelle habe, und daß dieser Hafer und andere Futtermittel in großen Mengen und fehr preiswert abgeben tönne, weil er fie hinten herum aus den amt­lichen Beständen verschiebe. Das zog in allen Fällen und die Leute dem Käufer gegenüber als Vermittler auftrat und ihn einmal zu der Futtermittelstelle des Landbundes und das andere Mal zum Reichs. ausgleichsamt oder zur Reichsfuttermittelstelle führte, trat dort aus einem Zimmer, an dem fälschlicherweise ein Plakat mit der Auf­schrift: Futtermittelstelle" angebracht war, ein zweiter Mitbeteiligter ohne Hut und Mantel heraus, so daß es den Anschein erwedte, als ob er Angestellter sei. Diesem wurde nun gesagt, man müsse dringend

und

den Herrn Direktor persönlich fprechen. Alsdann erfchten der Herr Direttor" selbst, wiederum ein Mitverschworener, mit dem man bald über das Geschäft handelseins wurde. Er nahm das Geld im Empfang, zum Teil handelte es sich um Beträge bis zu 2000 r., ging in das Amtszimmer" zurüd, um angeblich die Lieferung so anweisung auszufüllen, und kam nicht wieder. Der Schlepper und der Dritte im Bunde hatten sich unterdessen gedrückt, und als dem Käufer die Zeit zu lang wurde und er im Amtszimmer nachfragte, wußte dort niemand etwas von einem Direktor Busch oder Neumann, wie sich der Betrüger genannt hatte. Dieser hatte vielmehr sich dort nur unter irgendeinem Bormande zu schaffen gemacht und war längst durch einen Nebenausgang auf und davon ge. gangen. Das Gaunerquartett hatte sich vor dem Amtsgericht Mitte wegen Betruges zu verantworten. Der Amtsanwalt erblickte strafen bis zu drei Jahren. Die Verteidiger erblickten in den Straf in jeder der Straftat eine Einzelhandlung und beantragte Gefängnis taten eine fortgefeßte Handlung und baten, den Angeklagten zugute zu rechnen, daß es sich bei den Geschädigten um betrogene Betrüger handle, die genou gewußt hätten, daß es sich auf alle Fälle um unredlich erworbene Waren handelte. Das Urteil lautete gegen Rart Start auf 1 Jahr 10 Monate Gefängnis, drei Jahre Ehroerlust, gegen Franz Start und Wilhelm Rinzel auf je jedhs Monate Gefängnis, gegen Adolf e il auf ein Jahr Gefängnis und brei Jahre Ehrverlust. Weil

Packt zu!

Wie einer an den Unrechten tam.

Die Feinde der Republit schimpfen höhnend über die Freiheiten, die sie gebracht hat. Aber die Freiheit, nach den im Dienste der Republit an verantwortlicher Stelle stehenden Per fönlichkeiten ihre Dredwürfe zu schleutern, beanfpruden fie selber für sich in weitestgehendem Maße. Was wäre geschehen, wenn in den Zeiten der Monarchie ein Minister so beschimpft wor den wäre, wie heute z. B. der Reichspräsident Ebert be. fimpft wird, den so mancher den gebildeten Boltsschichten angehörende Strolch zur Zielscheibe seiner Anwürfe nimmt. Man weiß, wie billig heute die Burschen meist wegkommen, die ihren giftigen Haß gegen die Republit in unflätigen Schimpfworten über den Reichspräsidenten oder über einen Minister Luft zu machen suchen. Torgdem raten wir, tei folchen Vorkommnissen sich nicht mit der Rolle des duldsamen Zuhörers zu begnügen, fondern durch herbeirufung von Polizei tafür zu forgen, daß so ein Bursche festgestellt wird und dem Strafrichter übergeben werden farn.

im

Das hat vor einigen Tagen ein republikanischer Reichsbeamter getan, der auf der Untergrundbahn mitan hören mußte, wie ein deutschvöltischer Automobilzubehörhändler Gespräch mit einem Begleiter in überlautem Ton schimpfte: Ebert ist von den Juden bestochen, der muß mit den Juden zusammen über die Klinge springen!" Krafeeler burch Bolizei anhalten und zur Wache bringen, wo die Am Untergrundbahnhof Bayerischer Platz ließ der Ohrenzeuge den Berfonalien festgestellt und der Tatbestand zu Protokoll genommen wurde. Zwei Tage darauf erhielt der Reichsbeamte einen be- und wehmütigen Entschuldigungsbrief, in dem der deutschvölkische Maul held seine Schimpferei aus Betrunkenheit erklären wollte und um gut Wetter bat, damit Nachsicht geübt würde und die Straf verfolgung unterbliebe. GEs ist zu wünschen, daß alle Republikaner mit derfelben Entschloffenheit 3 upaden, wenn sie Frechheiten und Unftätigkeiten dieser Art mitanhören. Nur so tann solchen Burschen das Handwerk gelegt werden.

Preisermäßigung für Koks und Briketts.

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Die Preisprüfungsstelle teilt mit: Die Preise für Kots md Bri fetts werden infolge Frachtermäßigung mit Wirkung von Montag, den 3. März, herabgelegt. Es tosten Brifetts bei Selbstabholung vom Lager 1.55 M., bei Abwerfen auf dem Hofe 1,63 M., bei Lieferung frei Erdgeschoß oder Reller 1,65 M. Bei Zufuhr von mehr als 30 Zentner ermäßigen sich die Die Preise für Rots betragen Breife um 5 Pfennig je Zentner. bei Selbstabholung vom Lager 2,20 M., bei Lieferung frei Erdgeschoß oder Keller 2,35 M.

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