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Gewerkschaftsbewegung

Das Schlichtungswesen für Hausangestellte. Da die Gesindeverordnungen aufgehoben sind, das Reichsgefeß zur Regelung des Rechts für Hausangestellte aber vom Reichstag noch nicht verabschiedet wurde, finden die Bestimmungen des BGB. soweit sie den Dienstvertrag regein(§§ 611 bis 630) für die hausangestellten Anwendung. Außerdem tommen auch die sonstigen Baragraphen des BGB., soweit sie auf das Vertragsverhältnis paffen, in Betracht

Für Berlin   wurden im April 1919 durch Beschluß des Demobilmachungsausschusses Groß- Berlin bei den öffentlichen Ar beitsnachweisen Schlichtungstommissionen errichtet, um Sireitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis der Hausangestellten, ins­besondere alle die Fälle, die früher nach den Bestimmungen der Befindeordnung der Polizeibehörde unterlagen, vor Beschreitung des ordentlichen Rechtsweges zu schlichten. Die Schlichtungsfommissionen bestehen aus dem Vorsitzenden und je einem Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter als Beisiger. Das Verfahren vor diefen Rommiffionen ist für die Parteien fostenlos. Kommt teine Einigung zustande, wird ein Schiedsspruch gefällt, gegen ben die Parteien innerhalb einer Woche Beschwerde bei der Be­schwerdekommiffion einlegen fönnen. Eventuell ist der Streitfall beint Amtsgericht auszutragen.

Für Groß- Berfin find bei den öffentlichen Arbeitsnachweisen eine ganze Anzahl Schlichtungsfommiffionen eingesetzt, die von den hausangestellten zum Teil recht start in Anspruch genommen werden. Eine befonders lebhafte Inanspruchnahme hat die Schlichtungs­tommiffion bei dem Städtischen Arbeitsnachweis, Bezirt Berlin Mitte, Jägerstraße 11, zu verzeichnen. Wer einmal Belegenheit hatte, einer Sigung dieser Schlichtungsfommission bei­zuwohnen, um das Verfahren zu beobachten, der wird ganz inter­effante Feststellungen in bezug auf die Eigenarten diefes Berufes machen, die hier bei den Berhandlungen hervortreten. Zunächst fällt be unbeholfenheit der älteren aus angestellten, als ruch das Selbstbewußtsein ber älteren Hausfrauen auf, morin fich die Nachwirtung der alten Gesindeord­rungen, die auf der einen Seite nur Pflichten, auf der anderen Seite nur Recht fannten, deutlich zeigen. Während die Hausange Petite meist nicht weiß was fie rechtlich fordern darf, tommt die Hausfrau aus der Berwunderung darüber nicht heraus, was der Hausangestellten heute alles an Rechten zu steht.

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ohne berechtigten Grund. In folchen Fällen steht den betreffenden Hausangestellten ein Entschädigungsanspruch zu und die Schlichtungstommiffion fommt, wenn eine gütliche Ver ständigung nicht möglich ist, zur Fällung eines Schiedsspruchs, durch den in der Regel auf die Dauer bis zu 14 Tagen angemessene Ent­schädigung für Lohn, Kost und Logis festgesetzt wird. In einem besonderen Falle hatte eine Berliner   Hausfrau eine Hausangestellte für Berwandte in Italien   engagiert. Die Angestellte mußte sich Lichtbild und Paß beschaffen, und nachdem sie alles zur Abreise in Ordnung hatte, erhob die Hausfrau den Einwand, daß ihre Ber­wandten in Italien   auf den Antritt verzichteten. Damit hielt fie die Angelegenheit für erledigt, mit dem Hinweis, daß sie das Engagement nicht für fich, sondern für ihre Schwägerin getroffen habe.

In diesem Falle hatte die Hausfrau natürlich die volle Ber­antwortung zu tragen; fie mußte eine angemessene Entschädigung zahlen und die baren Auslagen für Lichtbild und Fahrgeld ersehen. In den Fällen, die vor dem Amtsgericht ausgeflagt werden müffen, wobei Kosten entstehen, steht den Betreffenden das Recht zu, auf Armenrecht zu flagen, das den Klägerinnen auf Antrag von dem Wohlfahrtsvorsteher ihres Stadtbezirks nach Klarlegung des Sachverhalts zugesprochen werden fann.

Keine Zersplitterung, sondern Zusammenfassung! Reine Zersplitterung, sondern Zusammenfassung aller Kräfte zu einer festen Kampfgemeinschaft ist das Gebot der Stunde." Unter dieser Borole wird in der Roten Fahne" zu Sonntag vormittag eine große öffentliche Rundgebung" angezeigt, die sich unter an berem mit der merfwürdigen Frage beschäftigt: Welche Antwort haben wir auf die Spaltungsmaßnahmen der Gemert­fchaftsbureautratie zu geben?"

Der Hohn auf die natürliche Organisationsparole, die abficht liche Begriffsverwirrung der Rommunisten, tr'tt flar zutage in den liche Begriffsverwirrung der Kommunisten, tr'tt flar zutage in den Namen der zu dieser Kundgebung aufrufenden Rörperschaften. Bir finden da einen Freien Eisenbahnerverband. abge arbeiter, die fommunistisch befekte Ortsverwaltung Berlin   des Zentralverbandes der Zimmerer, die sich auch wohl nur im Intereffe der Zusammenfassung" in einen Gegensatz zur Organi fation ftellt, und die Oppositionsgruppen von acht Orts­verwaltungen unserer Gewerkschaften.

Es handelt sich hier also um die Zusammenfassung aller Kräfte der Kommunisten, die die Gewerkschaften zersplittern, wenn sie sie nicht vollständig erobern" fönnen, die nur für sich feine Bersplitterung sondern Zusammenfaffung fordern, die Bertlüf. tung und Sprengung der reformistischen" Gewerkschaften im ADGB  . jedoch als ihre vornehmste Aufgabe betrachten.

Jeder Arbeiter, der erkannt hat, daß die 3ufammenfaf. fung der Kräfte das Fundament unferer Gewerkschaften bildet, muß einsehen, daß jede Bersplitterung der gewertschaftlichen, Die Kommunisten Organisation ihre Kräfte schwächt und lähmt. Die Kommunisten gehen trotzdem systematisch darauf aus, die Gewerkschaften zu zersplittern, indem sie die Organisationen den Zweden der Kommu nistischen Partei dienstbar zu machen und sie deren Barolen und Befehlen zu unterwerfen suchen. Die fommunistischen Berräter and Unterminierer der deutschen   Gewertschaftsbewegung aber toerden nicht müde, über Berrat" der Gewerkschaften zu zetern, um durch nicht müde, über Berrat" der Gewerkschaften zu zetern, um durch ihr Geschrei den fyftematischen Bruderverrat, ben fie unausgefeßt betreiben, zu übertönen.

Nachklänge zum Mühlenarbeiterstreik.

Bor allen Dingen spielt die Freizeit eine Rolle, foweit die Hausangestellten darauf bestehen, in jeder Woche einen Nach. mittag und jeden zweiten Sonntag den. Nachmittag frei zu haben. Die Hausfrauen find der Meinung, daß bei wichtigen sorgängen im Haushalt die Hausangestellte im Intereffe des Haus­halts" auf ihre Freizeit verzichten müßte. An Tagen mit großer Bäsche wird die Arbeitszeit oftmals bis in die Nacht hinein aus gedehnt, ohne daß es dafür eine Entschädigung gibt oder eine ent­Bei derartigen sprechende Freizeit an einem andern Tage. Differenzen fommt es dann oft zu Auseinandersehungen, die zu groben Beleidigungen auf Grund von Schimpf und Schmäh­warten, ehrenrührigen Nachreben usw. führen und oft Beran laffung aur fristlosen Entlaffung refp. zum plötzlichen Abgang geben. Daraus entspringen dann wieder die Klagen auf Entschädigung für Lohn, Roft und Logis auf die Dauer von 14 Tagen. Die Schlichtungs tommiffion hat in folchen Fällen die Aufgabe, die Rechtslage zu prüfen, wobei unter Umständen festgestellt wird, daß die Kla. Der am 28. Februar beendete Streit bot der Roten Fahne gerinnen ein Verschulden trifft, wenn fie fich zuerst un­Dom 5. März Beranlassung zu einer längeren Schimpfepiftel, in der gehörig benommen haben. In solchen Fällen fucht die Don den Angestellten der Ortsverwaltung des Lebensmittel und Ge­Schlichtungstommiffion in der Regel durch die Herbeiführung eines tranfearbeiterverbandes als von solchen Subjetten wie Hodapp und Schmit" gesprochen wird, die mit unglaublicher Unverschämtheit für Bergleichs das heißt durch eine Teilentschädigung zu Schmiz" gesprochen wird, die mit unglaublicher Unverschämtheit für einer Einigung zu fommen. Belingt es nicht, einen Bergleich, die Unternehmer eingetreten feien. Diefe unglaubliche Unverschämt herbeizuführen, dann erfolgt Klageabweifung. Fallen auf der heit ist ganz bei der Roten Fahne". Gegenüber den fachlichen An­andern Seite Schimpferien und Beleidigungen, meile man fie griffen stellt die Ortsverwaltung zunächst fest, daß in der Hum­möglichst ruhig und fachlich zurück, ohne sich dazu hinreißen zu laffen, boldtmühle sämtliche Streitende fofort nach Beendigung des noch gröberes Geschüß aufzufahren. Streifs wieder eingestellt wurden. Die gegenteiligen Behauptungen Bei allen Streitfragen, die sich aus den Arbeitsverhältnissen sind unwahr. Tatsache ist, daß nicht alle Betriebsräte wieder ergeben, fönnen wir deshalb den Hausangestellten nur eingestellt wurden. Die noch nicht wieder eingestellten Betriebsräte empfehlen, fich fachlich zu verteidigen, anstatt 3u gaben im Bureau des Verbandes die Erklärung ab, daß die angeb schimpfen und zu beleidigen; dann gestaltet sich die Rechts- liche Aeußerung, die Gemaßregelten hätten sich mit ihrem Schicksal lage für sie bedeutend flarer und günstiger. Im übrigen fei darauf abzufinden, nicht gebraucht wurde, sondern erfunden ist. Ent­hingewiesen, daß Entschädigungsansprüche, die sich für sprechend dem Schiedsspruche und der nachträglichen Bereinbarung Ucberarbeit und Verzicht auf Freizeit ergeben, vor den Schlichtungs  - darf eine Neueinstellung betriebsfremder Arbeiter vor dem tommiffionen ausgefochten refp. eingeflagt werden fönnen, 8. März nicht erfolgen. Mit drei Mühlen wird über die Ein­ohne daß das Arbeitsverhältnis vorher gelöst stellung der alten Betriebsratsmitglieder noch verhandelt. merden braucht. Derartige Fälle berechtigen auch nicht dazu, Die Arbeit plöglich zu verlassen. Außerdem gibt es Hausfrauen, die sich berechtigt glauben, Mädchen, die sie engagieren und mit denen sie dementsprechend zu einem bestimmten Termin den Dienst vertrag abgeschlossen haben, diesen ganz nach Belieben rüdgängig machen zu können. Es ist vorgekommen, daß Haus­angestellte, wenn sie am Abend des Antrittstermins mit ihren Sachen eintrafen, nicht aufgenommen wurden, sondern mit Sad und Bad fofort das Haus wieder verlassen mußten, und zwar

Ueberdies steht es dem Rommunistenblatt, dem fein Lohnkampf fcharf genug und lange genug geführt werden kann, recht schlecht an, Krokodilstränen darüber zu vergießen, daß der eine oder andere Arbeiter im Kampfe gemaßregelt wird. Ginge es nach den Parolen der KPD.  - Zentrale, dann fämen die Arbeiter vor lauter Rämpfen" und Demonstrationen überhaupt nicht mehr zum Arbei­ten. Der Zwed der Uebung ist auch hier, nicht die Berbefferung der Lage der Arbeiter, sondern die Berunglimpfung ihrer Organisationen und deren kampferprobten Leitung.

Behandlung polnischer Arbeiter in Frankreich  . Arbeitsamtes, Albert Thomas  , in Warschau   wandten sich die Während der Anwesenheit des Direktors des Internationalen polnische Kolonisationsgesellschaft und die Zentralfommission der Gewerkschaften an ihn mit der Bitte, bei der französischen   Regie­rung zu intervenieren, damit den unerträglichen 3ust ä'den ein Ende gemacht würde, unter denen die polnischen Arbeiter in Frankreich   zu leiden hätten. Dabei führte die Abordnung vor allem Klage über die Nöte der polnischen Landarbeiter in Frankreich  . Die französischen   Arbeitgeber erfüllten bie Rontratte nicht und die französischen   Be­hörden schenkten den Bestimmungen des mit der polnischen Re­gierung geschloffenen Emigrationsvertrages teine Beachtung. Die Unterbringung der polnischen Arbeiter in alten Scheunen, oft zusammen mit dem Bieh, die elende Betätigung, die durchweg schlechte Bezahlung und die Weigerung der Arbeitgeber, für polnischen Unterricht der Arbeiterfinder zu sorgen, alles das gebe dem polnischen Ar­beiter in Frankreich   die Stellung eines veragteten Baria. Ein besonderes Zirkular des französischen   Ministeriums des Innern vom Juni 1922 bestimmt, daß jeder polnische Arbeiter, der seinen Dienstvertrag in Frankreich   fündigt, sofort aus­gemiejen merden tann. Thomas behielt fich alle Schritte in diefer Angelegenheit vor.

Die Terfifindustriellen in Zittau   und Olbersdorf   haben ihrer gefamten Belegschaft gekündigt, weil im Betriebe der mechanischen Beberei Zittau   ein Konflikt über die Auslegung der Arbeitszeit­verordnung entstand.

Die Hamburger Hafenarbeiter haben den Schiedsspruch vom 4. März, der gegen die Stimmen der Arbeitnehmerbeisiger zustande fam, wie auch die darüber hinausgehenden Zugeständnisse des Hafen= betriebsvereins abgelehnt. Die Meldezeit vor Arbeitsbeginn soll unbezahlt bleiben, ebenso die in die Woche fallenden Feiertage. Die endgültige Entscheidung soll morgen durch Urabstimmung ge­troffen werden.

Theater der Woche.

Bom 9. bis 17. März 1924.

Bellsblihne: 9. und 15. Don Carlos. 10., 11., 13. und 16. König Hunger. 12. und 14. Bater und Schn. 17. Die Fahrt nach Orplid. Opernhaus: 9. Margarete. 10. Cavalleria rusticana, Bajazzi. 1. Tosca  . 12. Fledermaus. 13. Luftigen Weiber von Windsor. 14. Troubadour. 15. Tiefland. 16. Lohengrin  . 17. Jenufa  ( Uraufführung). Kroll- Oper: 9. und 16. Fledermaus. 10. und 13. Madame Butterfly  . 11. und 17. Waffenfchmied. 12. Die verkaufte Braut. 14. Gianni Schicchi  . 15. Martha. Schauspielhaus: 9. Kandida. 10. und 13. Maria Magdalena  . 11., 15., 17. Aft- Berliner Boffenabend. 12., 14., 16. Biel Lärm um nichts. Schillertheater: 9., 12., 14. Beer Gynt. 10. Nora. 11., 15., 17. Solumbus. 13. Stiftungsfeft. 16. Sladjsmann als Erzieher. Deutsches Theater: Dantons Tob. Kammerspiele: 10. Ingeborg. 11., 13., 15., 16., 17. Balme. 12., 14. Der Nebbich. gefällt. 1. Fauft. 12., 13., 1. Bas ihr wollt. 14. Beer Gynt.- Theater in Leffing- Theater: 9., 10., 15., 16. Wie es euch ber Röniggräger Straße: Benn der neue Bein blüht. Deutsches Opernhaus: 9., 15. Carmen. 10. Mignon. 11. Soffmanns Erzählungen. 12. Die Meister­finger von Nürnberg  . 13. Der Troubadour. 14. 1001 Nacht. 16. Sauberflöte. 17. Der Freischütz. Großes Schauspielhaus: Boccaccio. Große Bollsoper im Theater bes Befiens: 10. Robelinde. 11., 14. Carmen. 12. Fledermaus. 13. Boris Godunow. 15. Siegfried. 16. Ein Mastenball. 17. Tristan und Jfolde. Renaiffance Theater: Revolutionshochzeit. Die Tribine: Mister Bim. Deutsches Künstlertheater: Gennova. Romöbienhaus: 9., 10. Jolandas legtes Abenteuer. 11. bis 17. Meriko- Gold. Berliner   Theater: Das Weib im Purpur. Intimes Theater: Der Hinduprinz. Der Schrei. Der Diwan. Der fchlane Jaromir. Trianon- Theater: Die nadte Tänzerin. Bom 10. bis 17. Die junge Welt. Rentral- Theater: Der dumme Auguft. Theater in ber Kommandantenstraße: Das Radiomädel. Welt ohne Schleier. Luftfpielhaus: Der Liebestrant. Marietta. Reues Operettentheater: Die vertagte Nacht.

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Frasquita.

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Residenz- Theater: Komische Oper: Die Metropol Theater: Thalia- Theater: Neues Theater am

Theater am Rollendoefplak: Zwei um Eine. Roo: Meine Tochter Otto. Kleines Theater: Devisen. Wallner- Theater: Madame Bharao. Walhalla- Theater: Bariete- Borfiellung. Rose- Theater: Goldschmieds   Töchterlein. Rafino- Theater: Die Mali vom Steinhof.- Theater am Kurfürstendamm  : Wera Mirzewa.. Schloßpart- Theater in Steglig: Die Ballerina des Königs. Apollo- Theater:. bis 17. Die Abenteuerin. 9., 10. Bolt und Krone. Theater im Admiralspalaft: Drunter und drüber. Nachmittagsvorkellungen: Bolfsbühne: 9. Und das Licht fcheinet in der Finsternis. 16. Figaros Sochzeit. Stroll- Oper: 9. und 16. Maria Stuart  . Edhauspielhaus: 9. und 16, Dr. Klaus. Schillertheater: 9. Rora. 12. Wilhelm Tell   16. Minna von Barnhelm. Dentices Theater: 16. Alt- Seidelberg. Leffing- Theater: Der Biberpelz. Deutsches Rinfiler. theater: Bürger Schippel. Berliner   Theater: Figaros Hochzeit  . Trianon Theater: Hedda Gabler. Residenz- Theater: Armut. Zentral- Theater: Die Ehre. Theater in der Rommandantenstraße: 14., 15., 16. Die Logenbrüber. Kleines Theater: Luftspielhans: 9, Vorlesung Karl Kvaus: Die Weber. - Rose- Theater: 9. Das Glüdsmädel. 15. Schneewittchen Stein unter Steinen. Theater im Admiralspalast  :

und die fleben werge. 16. Der Schwarzkünstler.

Ein Walzertraum.

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