Str. 121+41. Jahrgang
2. Beilage des Vorwärts
Kahr im Kreuzfeuer.
Staatskommissariat und Reichsgewalt- Reichsdirektorium
Zeuge Rahr ertiarte am Schluß seiner Ausführungen: Mir ftehen noch in Deutschland mitien in einer revolutionären Gärung. Die Geschichte lehrt. daß jede revolutionäre Bewegung eine neue in fich birgt und ich glaube, jedes so zerrissene Bolf wie das deutsche erträgt das auf die Dauer nicht. Darum suchte ich die nationalen Berbände zu träftigen, um die Regierung zu stützen und um zu verhüten, durch meine Einwirkung, daß diese nationalen Berbände vor Schritten bewahrt blieben. an deren Ende sie vielleicht scheitern mußten. Es wird die Zeit kommen, in der sich zeigt, taß nicht alle nationale Arbeit vergebens gewesen ist. Tribunal fich Männer gegenüber, die den großen nationalen GeHeute stehen vor dem danten in ihrem Herzen tragen und die das gleiche wollen, aber fiber den Weg uneins gewesen find. Nicht um Parteien handelt es sich hier, sondern um den Staat. Das nationale Bestreben muß erftiden, wenn es in dieser Atmosphäre fortleben soll, zum Schaben bes Staates. Persönlich sehe ich allem ruhig entgegen. Mir fann niemand etwas geben und niemand etwas nehmen. Ich bin ein freier Mann. Personen mögen gehen oder bleiben, wenn nur der
Gtaat bleibt.
Nach einigen furzen Fragen des Vorsitzenden trat bann eine Saufe ein. Um 12 hr nach der Mittagspause wurde auf Antrag bes Staatsanwalts die Deffentlichkeit ausgeschloffen, da Kahr zu rächst über Dinge vernommen werden soll, die nach Ansicht der Staatsanwaltschaft eine Gefährdung der Staatssicherheit bedeuten.
In der Nachmittagsfihung
begann bann bie mit Spannung erwartete Fragestellung bar Serieibiger an v. Kahr . Der Borsitzende bat zunächst, bie Fragestellung auf ein fachliches Maß zu beschränken und nach Sompleren einzuteilen.
Dann erhob sich zunächst der Berteidiger Hitlers , R.-. Rober: Erzellenz, Sie haben ein Ronzept in Maschinenschrift bei Ihrer Aussage verwandt. Befteht diefes Eremplar in mehre ren Stüden und ist es verteilt morben? Rahr: Es ist nach meinen stenographischen Notizen gemacht und ist in meinen Händen. Es mag fein, daß teilweise Abfchriften vorhanden find.
R.-A. Roder: An wen find sie verteilt?-Rahr: Einen Abdrud bat Bosfom und einen Seißer erhalten, und zwar um zu fon trollieren, ob alles, was ich gefagt habe, auch mit der Wirklichkeit bereinstimmt. R.-M. Rober: Hat vor Ihrer Ansfage eine gemeinsame Befprechung ftattgefunden?
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Kahr : Nein, meine Aussage ist endgültig von mir festgelegt. R... Roder: hat auch feine gemeinsame Bersprechung vor Shrer Bernehmung burch die Staatsanwaltschaft stattgefunden?- Rahr: Nein. R- A. Rober:
Wie tommt es dann, daß jeder der drei Herren die falsche Darffellung gibt, daß Bohner nach Ludendorff in das Zimmer des Bürgerbräu getreten fei?
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Rahr: Ueber diesen Zeitpunkt fann ich feine bestimmten Angaben machen.- R.-M. Roder: Wie fommt es ferner, daß verschiedene ber brei Aussagen gleidh lautend find? Das fann doch fein Zufall fein. Meines Erachtens haben sich die Herren ihre Aeuße rungen gegenseitig vorgelegt, und einer hat auf den anderen Bezug nenommen, Bors: Es tommi boch nicht auf das an, was im Borverfahren geschehen ist, sondern was in biefem Brozeß gesagt ist. Ich bitte, diefe Fragen zu unterlassen und halte sie nicht für angebracht..
Sitler zu Rahr: Erzellenz Knilling hat als Begrün. bung für die Schaffung bes Generaltaatst om missa. riais behauptet, daß wir hon vorher einen hochperrat beabsichtigt hätten. Es ist für uns wichtig, festzustellen, baß biefe Behauptung Knillings nur einem Srrium entspringt. Denn wir sind überzeugt, daß Knilling nicht lügt.
Wann ist zum erfienmal die Bildung des Generalstaats tommiffariats ins Auge gefaßt worden?
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Kahr ( leise und faft unverständlich): Das kann ich nicht fagen. Die Frage ist seit langem erwogen werben Hitler: Bann haben Erzellenz gehört, daß die Bildung beabsichtigt sei? Rahr: Das ist fagmer zu fagen, ich glaube Anfang September. Kahr : Hitler : Und warum wurde diese Frage aufgeworfen? Aus der ganzen Entwicklung der Berhältnisse heraus Hitler: Bann ist Ihnen positiv der Antrag gestellt worden, fich für dies mt zur Verfügung zu stellen? Rahr: Am 26. September im Ministerrat. Hitler : Jt die Anregung vom Minifierrat erfolgt oder von Personen, die später im Generalſtantstommiffariat tätig paren?- Kahr ( fehr leise): Darüber kann ich keine Aus Punft geben. Hitler : War der Grund für die Bildung des Generalstaatstommiffariats ber, daß mir 14 Bersammlungen abhalten wollen und daß man von uns einen Putsó befürch fete? Rahr( fehr leife): Das kann ich nicht fagen. Sitler: Die Behauptung ist aber von Ihnen aufgestellt. Rahr: Cleber die Vorgänge im Ministerrat fann ich nicht sprechen. Hitler : Knilling hat im Landtag erklärt, daß Generalstaatsfommissariat fei bringend notwendig gewesen, um zu verhüten, daß Hitler nicht schon am 27. September einen Buisch machte. Das hat Snilling zu einer Beit behauptet, als fein Mensch daran gedacht hatte. Die Bilbung Des Generalftaatsfommiffariats ift aber fchon Woden vorher an gefündigi morben, ehe unfere 14 Bericmmlungen angefündigi maren. Snilling mußte also in diefer Weife informiert morben fein.
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Wäre es nicht pflicht des Generalstaatsfommiffars gewesen, dann sofort am nächsten Tage uns wegen landesverräterischer 2bficht in Haft zu nehmen?
Rahr: Auch barüber tann ich teine Auskunft geben.- Hitler ( ironisch): Das ist auch eine Antwort, Exzellenz- Borf: Ich halte diese Frage für unerheblich. zum mindesten fanm fie an anderer St: lle gestellt werden. Hitler : Diese Behauptung ist Knilling gegenüber erst vorgebracht worden, um das Ministerium zur Schaffung der ihm unangenehmen Institution des Generalstaats. tommiffariats zu veranlassen.
Rechtsanwalt Dr. Quetgebrune: Die Anfloge behauptet, daß den Anlaß zur Gründung des Generalstaatstemmiffariats die nationalfozialistischen Butschisten gegeben hätten, die dann den An Taß zum Berbot der 14 Berjammlungen gaben. Ist es richtig, daß Exzellenz an die Zeitungen als Grund für das Verbot bie Erklärung gegeben haben, daß die Erteilung der Erlaubnis für die Bersammlungen von der Erfüllung einer Reihe von Forderungen abhängig gemacht worden sei, die die Auferlegung einer gewiffen Reserve in Form und Ausdruck der Ansprachen erstrebten Staatsanwalt Ehardt:„ Ich möchte gern miffen, wo das in der Antlage steht Rechtsanwalt Dr. Quetgebrune: „ Jedenfalls wird diese Behauptung nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme auch zum Gegenstand der Antiage gemacht" Staats anwalt hardt:„ Ich stelle feft, daß die Anflage sich mit biefem Bunft überhaupt nicht befaßt. abr( fehr leise): Já kann nur fagen, daß nach der Errichtung des Generalstaatsfommiffariais und unferer Berhängung des Ausnahmezustandes sämtliche öffentlichen Bersammlungen verboten waren. Ich kann mir nicht vorstellen, daß für dieses Berbot noch eine Erklärung gegeben fein fol. Rechts anwalt Rober: Welche Befugnisse hatte der Herr Generalstaats
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fommifjaz? Jit bei seiner Ernennung darüber gesprochen worden?" Kahr :„ Ich lanr darüber nichts aussagen." Borf.:
.Der Herr Zeuge ist vom Umiegeheimnis nur soweit entbunden, als die Vorgänge des 8. und 8. November und die im unmittel baren Zusammenhang damit stehenden Vorgänge in Frage fommen.
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Diefe Frage steht bamit nicht in unmittelbarem Zusammenhang." Rechtsanwalt Rober: Nach der Anflage haben die Angeklagten die Berfaffung mit Gemalt geändert. Die Angeflagien waren aber ihnen gegangen ist. Bors: Ich kann diese Frage nicht zulaffen. der Auffassung, daß die einzige bestehende Gewalt in Bayern mit Erster Staatsanwalt:„ Die Machtfülle des Generalstaatsfommissars geht ja aus der Berordnung des Ministeriums hervor. Rechtsanwalt Roder: Diese Berordnung ist weder im Gesetzblatt noch im Staatsanzeiger" zu finden. Juftigrat Kohl:„ Erzellenz Kahrs Befugniffe find in öffentlicher Erklärung der Regierung befauntgegeben. Infolgedeffen ist der Zeuge verpflichtet, aus ufagen, fauntgegeben. Infolgedessen ist der Zeuge verpflichtet, aus ufagen, ob diefe öffentliche Erklärung alle feine Befugnisse umschließt oder ob ihm darüber hinaus noch weitere Befugnisse erteilt worden sind." zurüd. Nad) furzer Zeit verfündete der Borfizende den Beschluß. Darafhin zog sich der Gerichtshof über die Zulassung der Frage daß diese Frage nicht zugelassen werde, weil sie nicht im Zusammenhang mit den Schuldfragen stehe und weil der Zeuge nicht so weit vom Amisgeheimnis entbunden fei.
Schwere Angriffe gegen kahr.
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Rechtsanwalt Roder: Bar Exzellenz der Bollzug von Landes gefegen übertragen oder von Landes und Reichsgefeßen? Soniel ich weiß, hatte er doch die vollziehende Gemalt.- Kahr: Es fam alles in Frage, was mit ber vollziehenden Gemalt mit Auswahl?- Kahr : Der Bollzug des Strafgefetes fam dabei in Bayern im Zusammenhang stand. Rechtsanwalt Roder: auch selbstverständlich in Frage. Rechtsanwalt Roder: Bom Strafgesezbuch ist doch aber die Strafprozeßordnung nicht weit ent
fernt.
Mar Exzellenz berechtigt, den Kapitän Ehrhardt und den Hauptmann Heiß nicht zu verhaften?
Gegen Ehrhardt fchwebt ein meineidsverfahren. Der gegen ihn erlassene Haftbefehl ist nicht vollzogen worden. Hauptmann Heiß hatte in Augsburg eine Rede gehalten, in der er in Schärffter Form den Marsch nach Berlin gepredigt hatte. Es ift gegen ihn ein Haftbefehl erlaffen worden, der aber mucht vollzogen wurde. Borsigender: Diese Frage liegt auf demselben Gebiet, und ich fann sie nicht zulaffen. Rechtsanwalt Roder: Man muß doch aber die Auffassung der Angeklagten berüdsichtigen. Ihre Stellung erscheint doch in einem ganz anderen Cichle, wenn es fich herausstellt, dak ver'chiedene Reidjsgefeße von der obersten Gemalt in Bayern nicht vollzogen worden sind. Es handelt sich da um eine ganze Reihe von Zeugen.
Außer der Strafprozeßordnung ist auch der Vollzug des Republit- Schutzgesetzes von Er ellenz gehindert worden. Exzellenz hat ferner in die Zuständigkeit der Gerichte eingegriffen. Ich verweise dabei auf feine Erklärung in den Zeitungen, daß der gegenwärtige Prozeß in München und nicht beim Reichsgericht oder beim Staatsgerichtshof verhandelt werden solle. Borfigenber: Das Gericht wird über diese Fragen Beschluß faffen. Erfter Staatsanwalt: Ich hatte diese Fragen nicht für zulä fig. Rechtsanwalt Holl: Für die Berteidigung ist es von größter Bedeutung, wenn diese Fragen hier beantwortet merben. Es tommt nicht darauf an, ob diese Maßnahmen Kahrs der Stimmung des bayerischen Boltes entsprachen, sondern nur, ob fie erfolgt find oder nicht."
Es ist ein wesentlicher Teil der Verfassung zerschlagen worden, nämlich die Justizhoheit. Gegen Roßbach jawebte ein Haftbefehl Trotzdem ist ihm im Auftrage Kahrs von Baron von Auffeß vom Generalstaatskommiffariat mitgeteilt worden, daß der Haflbe ehl nicht vollzogen würde. Ehrhardt, gegen den ebenfalls ein Haftbefehl schwebte, ist im Auto vou Desterreich nach Bayern gebracht und von Rahr begrüßt morten. Man hat ihm erflärt, er fönne hier arbeiten, der Haftbefehl gegen ihn werte nicht vollzogen, und er hat dann einen Ausweis von Oberff o. Seißzer erhalten. Auch der vom Obereichsamvait gegen Hauptmann Heiß erlassene Haftbefehl ist von Stahr nicht vollzogen worden. Es ist also von ausschlaggebender Bedeutung, ab deje Maßnahmen atfächlich erfolgt sind und, wenn ja, warum?-- Juſtizrat Koht: Ueber die Rechte des Generalstaastkommissars liegt ja eine Erflärung des Ministeriums vor. Wir behaupten, daß er über seine Befugniffe foweit hinausgegangen ist, daß von der Reichsverfaffung überhaupt nichts mehr übriggeblieben ist. Rechtsanwalt oll: Am 24. Oftober schreibt in den Münchener Neuesten Nachrichten " die Bayerische Boltspartel- Korrespondenz", alfo der Partei bes Herrn v. Kahr , daß Bayern gern eine Vermittlung annehmen würde, um den Konflikt mit dem Reich aus der Welt zu schaffen. In den nächsten beiden Nummern erflört aber err v. Kahr , daß er es ablehnen müsse, mit einer Regierung, die einen Zeigner amtieren laffe, und der die nötigen Kräfte und Ueberzeugungstreue fehlten, zu verhandeln. Einen größeren Widerspruch zwischen der Bayerischen Volkspartei und Herrn v. Rahr fann man sich doch
nicht vorstellen.
36 möchte weiter fragen, enffprang der nichtvollzug der genannten Haftbefehle der eigenen Machtvollkommenheit von Exzellenz, oder geschah das auf Befehl von anderer Seite? Wenn das erstere der Fall ist, wäre es ein weiterer Beweis dafür, daß Kahr über die Berfaifang hinweggegangen ist und sich zum Dit. fator gemacht hat. Dann wäre aber ein Hochverrat der Angeflagten nicht denkbar, weil die vollziehende Gewalt, der sichtbare Ausdrud der Bolts souveränität, in einer Person vereinigt war, die gar nicht gestürzt, fondern im Gegenteil höher gehoben werden sollte, nämlich zum Candesverweier. Dann fann man doch nicht von einem Hochverrat sprechen.
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Borsigender: Kommen vielleicht noch mehr Fragen zu Rechtsanwalt Roder: Jawohl, ich frage diesem Rompler? Rechtsanwalt Roder: Jawohl, ich frage weiter:
Mittwoch, 12. März 1924
ebenfalls wieder aufgehoben werden find, mehrere Erlasse über das Berbot öffentlicher Bersammlungen, eine Verordnung über das Berbot von Streifs und Aus perrungen und ein halbes Duhend Erlasse über Mietzins usw.( Heiterfeit.)
Erster Staatsanwalt: Ich bitte, alle diese Fragen abzulehnen. Rechtsanwalt Holl:
Wer hat angeordnet, daß das Reichsbankgold in Nürnberg in dem Augenblid, als es nach Berlin übergeführt werden sollte, beschlagnahmt worden ist? Wer hat angeordnet, daß die Steuererträge des bayerischen Staates nicht an die Reichsfinanztasse nach Berlin abgeliefert werden? Hat Exzellenz v. Kahr eine Bejoränkung feines Umtes durch das Minifterium und den Landtag anerkannt? 3ft es richtig, daß er enjhlossen war, den 3 usammentritt des Candtages zu verhindern und wentuell das mi. nifterium ab usehen?
Frage Loffom nicht auf Verhandlungen ein. Er hat alfo Bayern R.-A. Mener: Erz. Rahr hat erklärt, er lasse sich in der auch nach außen hin vertreten. Mit welchem Recht? Die ihm naheist nichts vom Generalstaatskommissar geschehen, um diefe Deutung stehende Bresse hat ferner geschrieben, Kahr fei Diftator, er fei nur feinem Gott und seinem Gewissen gegenüber verantwortlich. Es gesamte Staatsgewalt für sich in Anspruch genommen. Inwieweit zu widerlegen. Nod) am 9. November hat er in feinem Aufruf die hat Erz. v. Kahr gegenüber Reichsbehörden eine Befehlsgewalt für fich in Anspruch genommen? Es tommt mir nicht auf die auf dem Bapier stehenden, sondern auf die de facto bestehenden Befug niffe an.
R.-A. Hemmeter: Bom Reichswehrministerium find Offigiere in Bayern entlassen und versezt worden; biefe Mašnahme ist verhindert worden. Also auch auf die Reichswehr hat sich die Macht Erz. v. Kahrs erstrect. Welche Gründe waren fafür maßgebend? Wir sind der Ansicht, daß es diefelben Gründe sind, die sich auch mit der Zielrichtung der Angeklagten deden.
Wenn Erz. v. Kahr darauf feine Auskunft gibt, dann werden das andere Zeugen befunden.
Justizrat Schramm: Die Frage, wo die Grenze ber tompetenzen Kahrs liegt, ist ja auch schon im Landtag eingehend erörtert worden, ein Beweis dafür, daß die maßgebenden Herren fich felbft nicht mehr ausgefannt und die Ueberzeugung gewonnen habe, dah Kahr feine Befugnisse sehr weit überschriffen hat. Mir müffert jezt unter allen Umständen den Kernpunft. nämlich die rechtliche Seite des Brozeffes, behandeln. Wir müssen feststellen, in wieweit Kahr im Befih der bayerischen Macht war und wie weit er fich über die Reichsverfaffung hinweggejetzt hat, so baß die Angeflagten die Ueberzeugung haben tonnten, daß diese Reichsvere faffung überhaupt nicht mehr existiert und daher auch nicht mehr gebrochen werden kann.
R.-A. Goez: Ist es richtig, daß Herr v. Kahr als General staatskommissar auch über Personen, die mit der Antlage nicht in Verbindung gebracht werden tönnen, die Sch us: haft verhängt hat und daß disse Personen im Arbeitshaus int Dirnen und Zuhältern zusammenfigen müssen? Justizrat Kohl:
In der Verordnung zum Schuß der öffentlichen Ord. uung in Bageru heißt es, daß die Maßnahmen auf Verlangen des Reichspräsidenten oder der Reichsregierung außer Kraft gesetzt werden müffen. Die Reichsregierung hat befanntlich die Aufhebung des Ausnahmezufiandes in Bayern ver. langt, ohne daß dies hier geschehen ist. Bedeutet das nicht allein Bruch der Berfassung?
Das Gericht zog sich hierauf zur Beratung zurüd, und noch längerer Zeit erklärte der Borsitzende, daß
werden.
fämtliche Fragen abgelehnt
Oktober aufgefordert worden ist, die Reichsbefehlsgewalt R.-A. Roder: Es ist richtig, baß Erzellenz v. Rahr Ende Berlin diese Aufforderung nach Inpflichtnahme der bayerischen umgehend wieder herzustellen. Ich erinnere daran, daß von Truppen erfolgte. Aus welchen Gründen hat Rahr bas abgelehnt? Bors: Auch diese Frage ist aus dem angegebenen Grunde nicht zulässig. R. A. Roder: Ich bin anderer Ansidy, denn meine Frage hat mit dem Ausnahmezustand und mit den Gerichtsbeschlüssen nichts zu tun. Es handelt sich hier um eine ipezielle Verlegung der Reichshoheit. Bbri: Haben Sie noch andere Fragen? R.-A. Roder: Exzellenz Kahr , was haben Sie unter der Dittaturmachtfülle als Staa's. tommiffar verstanden, wie Sie das in Ihrer Rebe im Bürgerbräus feller ausführten? Exzellenz Kahr ( nachdem er längere Zeit fein Manuftript durchgesehen hat): Ich habe ganz allgemein daran ge badht, alle Kräfte der Staatsgewalt zufammenzufassen. R.. Moder: Damit weichen Sie aus, denn das ist noch nicht Diktatur. Jm Schlußfah Ihrer Bürgerbräufellerrebe heißt es: Heute vor fünf Jahren ist Deutschland zufammengebrochen, heute foll Deutsch land neu auferstehen. Wollten Sie damit die Dittatur auf erstehen lassen? Zeuge Kahr : Ich verstehe darunter, daß vor fünf Jahren der Zufammenbruch aller staatlichen Verhältnisse ein trat und daß nur eine Restaurierung des Staates auf der Grundlage neuer Bf ichten möglich fein tönnte. Es handelte sich um eine rein theoretische Betrachtung. R. Rober: Dann waren wohl Ihre Aeußerungen gegenüber dem Minifter Matt am Telephon auch nur rein theoretisch?( Lachen im Zuhörerramm). Roder fort fahrend: Wenn Erzellenz gegenüber dem Gesamtministerium darauf podhte, daß Sie allein alle Macht in Händen haben wollten, jp bedentet bas praktisch nur Diftatur. Erzellenz v. Rahr: Darüber fann ich hier nicht sprechen.( Lautes Lachen im Zuhörerraum). R. Rober:
Minister Matt hat am Morgen des 9. November in München einen Aufruf für das Gesamtministerium erlassen und Kahr hat ebenfalls einen folcheu erlassen. Darauf hat Erzellenz kahr den Zeitungen mitgeteilt, daß alle Macht lediglich bei ihm all in vereinigt jei. Sollte das ebenfalls nur eine theoretische Aeußerung ohne praktische Bedeutung sein?
Rahr: Das Gesamtministerium bestand boch nicht mehr. Es war doch nur ein Rumpfministerium von drei Ministern. Ich allein hatte tatsächlich alle Macht., R.-A. Rober: Auf Grund welcher gesetzlichen Bestimmungen hat Erellenz fid) Das Ministerium befand sich damals doch in Regensburg , und wenn für befugt gehalten, die Absehung des Generals Sie einen Aufruf Ihrerseits veröffentlichten, fo brachten Sie sich v. Coffon zu verhindern? Auf Grund welcher Bestim- doch in Gegensatz zu dem Gesamtministerium? Kahr : Ich mungen hat er sich für befugt gehalten, die bayerische Reichs- mußte, daß drei Minister sich in Regensburg befanden. In wehr auf Bayern zu verpflichten? Bei der Verpflichtung München aber war ich doch der einzige Mensch, der vosi handelte Bayern als Treuhänderin des Reiches. Wie will Herr tive Macht besaß, die ich auf Grund des Artikels 48 der Berfassung v. Sahr diesen Ausdrud rechtfertigen? Wer hat ihn zum erhalten hatte.-R.-A. Roder: Sie meinen also, das Ministerium Treuhänder gemacht? Ferner: Hat Egzellen; v. Kahr den hatte Ihnen nichts dreinzureden? Kahr : Da teine Verbin Bollzug von bayerischen Landesgesehen oder von Gefehen schlechthin dung zwischen uns bestand, mußte ich wieder allein handeln. übertragen bekommen? Wenn das letztere der Fall ist, hat er R.-A. Rober: Auch das ist nicht richtig. Minister Matt hat dann je nach Belieben einzelne Gefehe nicht voll- mindestens Berbindungen mit München gehabt, da doch sein Auf3egen? Hatte Erzellenz v. Kahr nicht nur die vollziehende, fon- ruf hier angefchlagen worden ist. Rahr: Das ist nur bedingt dern auch die gefehgebende Gewalt? Wenn nein, wie richtig. Vorf.: Haben Erzellenz das Rumpfminifterium am rechtfertigt er dann feine verschiedenen Gesetzgebungsatte? Es 8. November abends noch anerkannt oder nicht? Kahr Gemiß handelt sich dabei um fechs Sartoffelerlaffe, dret Biererlaffe, die aber das Minifterium wußte doch nicht, welche wirkliche Haltung ich jpäter wieder aufgehoben worden sind, zwei Getreideerlaise, die leinnahm. Nach den Vorgängen som 8. Stovember abends mußte