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Gewerkschaftsbewegung

Fortwirkende Rechtskraft der Tariflöhne. Einseitige Lohnherabsehung ohne rechtliche Wirkung. Bon der Ortsverwaltung Berlin   des Deutschen Metallarbeiter verbandes wird uns geschrieben:

Bor dem Berliner   Gewerbegericht ist am 29. Februar ein Urteil verfündet worden, welches den Arbeiterinnen, die in einem BBMJ.. Betrieb bis zum 31. Dezember 1923 den einseitig von den Arbeitgebern festgelegten Stundenlohn erhielten, den vertraglichen Lohn aufpricht, wie er im Tarifvertrag B I b 2, BI abgeschlossen zwischen dem Berband Berliner   Metallindustrieller und dem Deutschen Metallarbeiterverband  , auf 75 Proz. des Männer fohnes festgefezt ist. Der Wichtigkeit wegen bringen wir die Urteils begründung nachstehend zur Kenntnis:

in einem Schreiben an bas Marineamt im Reichsmehr. daß der Magiftrat auf der einen Sette Beamte und Angestellte minifterium sich mit dem Ersuchen gemandt, der Werft zu gerücksichtslos auf das Straßenpf' after wirft, auf der anderen Seite statten, noch im März die neunstündige Arbeitszeit aber versucht, in auswärtigen Beitungen neue Kräfte für ( statt der bisherigen achiftündigen) als normale Tagesarbeitsdauer Berlin   anzumerben. So wurden beifp.elsmeile in Oberschlesien  einführen zu dürfen. Wörtlich heißt es in dem Ansuchen an Zeniter für die Straßenbahn G. m. b.. ange­das Ministerium:

Die in diesem und dem nächsten Rechnungsjahr vorliegenden Arbeiten und Aufträge sind so umfangreich, daß die Termine ber Fertigstellung nur eingehalten werden können, wenn die neun­stündige Arbeitszeit für die fraglichen Betriebe im Schiffsbaureffort, in der Maschinenbauabteilung und im Strombaureffort baldmöglichst eingeführt wird." Dreimal wird in dem in Berlin   überreichten Schriftftüd erwähnt, daß die erforderlichen Geldmittel für die Bezahlung ber Mehrarbeit vorhanden seien. Sehr be Auftraggebern vereinbarten Friften der Fertigstellung nicht inne. zeichnend ist es, daß wiederholt dargelegt wird, daß die mit den gehalten werden fönnen, weil der gegenwärtige Stand ber Belegidaft dies nicht gestatte!

worben.

Einstimmig nahm die Mitgliederversammlung folgende Ent­fchließung an:

" Die Mitgliederversammlung der RDK. I brüdt Ihr Befremben aus, daß die Straßenbahn G. m. b.. in auswärtigen Zeitungen

technische Beamte für Berlin   lucht. Sie erwartet von den städtischen Bertretern im Aufsichtsrat wie pom Magiftrat, daß nur orts. anfällige Tegniter eingestellt werden." anfäffige Leniter eingestellt werden.

"

Gemeine Verleumdermethoden des Vorwärts". Unter diefer Ueberschrift veröffentlicht die Rote Fahne" eine Berichtigung des Reichsleiters der Union   der Hand- und Kopf­Alfo, er it wirft man die Arbeiter auf die Straße, arbeiter Mar Müller, die dieser dem Vorwärts" geschickt habe, weil angeblich feine Aufträge und tein Geld für deren Beschäftigung aber nicht veröffentlicht worden sei. Wir stellen feft, eine derart ge vorhanden seien dann aber wird man im zuständigen Ministerium Berichtigung nicht erhalten zu haben. In dieser Berichtigung streitet vorstellig und fordert dringend die Einführung der verber Müller alles ab. Taß er sich bei verantwortlichen Aktionen längerten Arbeitszeit, meil aufträge in hulle gebrüdt und frant gemeldet hat, ftreitet er allerdings nicht ab. und Fülle unb ebenso Gelb zur Bezahlung vorlägen. Die Marinemerft hat offenbar das Bestreben, den vom Aussperrungs­fimmel befallenen Privatwerften und den benachbarten halbschwester lidhen Deutschen   Werfen bei der Abmürgung des Acht tundentanes Getundantendienste zu leisten. Das Reichsmarineamt   dürfte es interessieren, daß in den Jadeftädten Wilhelmshaven   und Rüstringen   Tausende von Arbeitern beschäftigungslos find! id in alig ond

lehnen ab!

Die Rote Fahne" hängt der Mitteilung einen Kommentar von acht Beilen an, in denen fie folgende Stilblüten unterzubringen weiß: Der Vorwärts" wagt dies zu schreiben Die Burschen vom Borwärts " Berleumbeten.. gelogen

gen Beschwindelung.. leumbung

er feiber niederträchti erbärmliche Ber Auch der felige Sigl und der verstorbene Rochefort haben ge­fchimpft, was das Zeug hielt. Sie baten es aber mit Geift. Die Rote Fahne  " ist nur langweilig. Sie hat soviel Geist wie ein betruntener Helot.

e Theater der Woche.

Tarifverträge sind nach§ 1 TBD. unabdingbar, tarif widrige Abmachungen in den Einzelarbeitsverträgen find während der Abgeltungsbauer eines Tarifvertrages unwirtsam und wer den durch tarifentsprechende Bestimmungen erfeßt. Die Tarifbe. ftimmungen behalten zunächst nach dem Außertrait treten eines Zarijabkommens Geltung, weil sie Be standteile der in Kraft bleibenden Arbeitsverträge sind( fog. Nach oder Welterwirtung des Tarifvertrages). Den Parteien des Arbeits­pertrages steht es jedoch frei, jederzeit die Bestimmungen des Ar­Beitsvertrages für die Zukunft abzuändern, sobald sie sich darüber einig sind. Die Normen des abgelaufenen Tarifvertrages tönnen demnach nur durch Bereinbarung ausgeschaltet werden. Die einfelfige Erklärung des Arbeitgebers oder feines Berbantes feht die bisherigen Bestimmungen nicht außer Kraft, und ift grund. Die Arbeitgeber der Musikinstrumentenindustrie fählich ohne rechtliche Bedeutung. Dies gilt auch hier. Die Beklagte hat einseitig mit Wirfung vom 26. November 1923 ab bie Löhne Behn bzw. acht Bochen dauert nunmehr die Aussperrung in herabgelegt. Da die Klägerinnen dagegen durch den Border Berliner   Musikinstrumentenindustrie. Den Schiedsspruch, der thenden des Arbeiterrates fofort Widerspruch erhoben fchließlich zustande tam und von den Arbeitnehmern angenom haben, haben sie ihr nicht einverständnis von vornherein men worden ist, haben die Arbeitgeber abgelehnt Unter hinreichend zum Ausdrud gebracht ohne daß es noch eines Gin Führung eines gewiffen Dr. Samuele mig, der sich wieder unter spruchs nach jeder Lohnzahlung bedurfte. Sie verlangen nun nicht die Vormundschaft des deutschnationalen Innungsfrauters Baeth ben vollen bisherigen Tariflohn, sondern nur unter Berufung auf ftellt, wollen die Herren weiter fämpfen. Die Holzarbeiter werben die Beftimmung unter B Ib 2 des TB. 75 Bros. des neufestgelegten ihnen die Antwort nicht schuldig bleiben. Wer hier Klaffentampf und Männerlohnes, ftatt der gezahlten 60 Broz, also die Nachah Ratastrophenpolitik treibt, liegt auf der Hand. Som manolosaled Tung des Unterschiedes von 6 Bf. je Stunde für die Zeit vom 6. November bis 29.. Dezember 1923 mit dem aus der Urteilsformel #Tarifftreitigkeiten in der Holzindustrie. ssd sd 22. Bilhelm Tell. Angesichts der Nachwirtung des ab. ersichtlichen Antrage. gelaufenen Lohnabtommens und des Nichtvorliegens Eine Bersammlung der Funktionäre des Holzarbeiterverbandes, einer es befeitigenden Bereinbarung der Klägerinnen mit der die unter dem ehemaligen Reichstarif arbeiteten, nahm einen Bericht Beklagten   ist ihre Forderung, welche der Höhe nach nicht bestritten Böses über die Tarifverhandlungen entgegen. Da bisher alle worden ist, gerechtfertigt Die Rechtsmeinung der Beklagten  , Berhandlungen zum Abschluß eines zentralen Tarifes gefcheitert daß mangels einer Bereinbarung angemessene Löhne(§ 612 find an der Arbeitszeitforderung der Arbeitgeber, tam BGB.) zu zahlen feien, trifft wegen der besonderen sich aus der TVO. ein Provisorium mit Geltung bis 22 3. d. 3. zustande; das ergebenden Rechtslage nicht zu. Die Rostenentscheidung beruht besagt, daß die Arbeitszeit 48 Stunden beträgt und die bisherigen auf& 91 330. Ueberzeitbestimmungen in Kraft bleiben. Infolge der Berriffenheit Demnach haben nun die Betriebsräte im Auftrage der ge- im Unternehmerlager gestalten sich aber auch die Berliner   Lohn schädigten Arbeiterinnen Klage beim Gewerbegericht einverhältnisse äußerst schwierig. Mit dem einen Unternehmerverband waren bereits Lohnverfandlungen im Gange, als Obermeister aureichen, wenn eine Einigung mit der Firmenleitung nicht er folgt. Bevor eine Klage angestrengt wird, müssen allerdings die Baeth im Namen der Tischlerzwangsinnung eine Gerichtsentſchei Klagevertreter sich mit ihrer zuständigen Organisation verständigen. bung erreichte, die dem besagten Unternehmerverband verbot, Durch diese Machinationen will Tarife abzuschließen Herr Baeth feine Machtgelüfte voll zur Geltung bringen. Die Bes legschaften der Betriebe find in der jeßigen tariflofen Zeit mit Lohn forderungen hervorgetreten, deren Regelung auf Schwierigkeiten ftießen, die leicht Folgerungen haben förnen. Alle Forderungen ber Arbeitgeber auf Arbeitszeitverlängerung sind unter Hinweis auf die notwendige zentrale Berabschiedung dieser Frage abzulehnen. Die Kollegen müffen unter tattischer Ausnügung der gegebenen Möglichkeiten versuchen, ihre Löhne auf eine der Zeit entsprechende Höhe zu bringen.

Die Marinewerft gegen die Arbeiter. us Wilhelmshaven   wird uns gefchrieben: plais Daß gegenwärtig die privaten Unternehmer vielfach sich über die elementarften fozialen Gefeße hinwegfeßen, ist allgemein belernt. Taufende und aber Taufende von Arbeitern stehen zurzeit in ihmerftem Kampfe gegen die privatkapitalistische Gewaltpolitit. Noch mehr zu verurteilen ist es aber daß auch die staatlichen Betriebe mehr und mehr diesem eben gefennzeichneten Geift der Zeit" huldigen. Ein sehr fonderbares Stück dieser Art leistete fich in diefen Tagen das Direktorium der Marinemerft in Wilhelmshaven  .

Diefer Reichsbetrieb hat in der legten Zeit nach und nach gegen 2000 Arbeiter und Angestellte entlaffen, angeblich, weil weder Arbeit noch finanzielle Mittel zur Bezahlung votharden feien. Alle Verfuche der gewerkschaftlichen und sonstigen Auftändigen Inftanzen, dies zu verhindern, scheiterten an dem Wider. stend der Betriebsleitung. Nun hat die Werftleitung am 11. März

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Eine Aussprache, in der die Fragen der Tarifabschlüsse ein gehend erörtert wurden, schloß sich dem Bericht an.

Wie in Berlin   abgebaut wird.

Die Reichsgewerkschaft Deutscher   Kommunalbeamten, Berbandsgruppe I, die dem Allgemeinen Deutschen Beamtenbund an gefchloffen ist, beschäftigte sich in ihrer Mitgliederversammlung am Mittwoch u. a. auch mit dem Personalabbau beim Berliner  Magiftrat. Mit Entrüstung wurde davon Kenntnis genommen,

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