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Nr. 129 41.Jahrgang

Ausgabe A nr. 64

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Das Urteil des Staatsgerichtshofs.

gefällt:

Schwere Zuchthausstrafen.

Ceipzig, 15. März.( Eigener Drahtbericht.) Nach mehr­findiger Beratung wurde heute abend vom Staatsgerichtshof zum Schuhe der Republik   folgendes Urteil im Parchimer Mordprozeß Wegen schwerer körperverlegung und vollende. ten Totschlages: hoß 10 Jahre Zuchthaus, Pfeiffer Jahre Zuchthaus, 3abel 9 Jahre 6 Monate Zuchthaus  , 3ens 6 Jahre 6 Monate Zuchthaus, wiemeyer zwölf

Jahre 6 Monate Zuchthaus  , Jurisch( unter Jubilli­gung mildernder Umstände wegen geistiger minderwertig­feit) 5 Jahre 6 Monate Gefängnis. Jedem dieser Angeklagten werden 6 Monate Untersuchungshaft angerechnet mit Ausnahme von Zens, der erst vor zehn Tagen verhaftet wurde.

Wegen Beihilfe sowie Begünstigung: Bor mann 1 Jahr Gefängnis( 1 Monat Untersuchungshaft angerechnet).

Wegen Begünstigung der Täter: Fride 10 Monate, Efn. a. D. Hoffmann, Oberleutnant a. D. Thomsen, Ober­leutnant a. D. Madensen, Wulbrede und Richter je 6 Monate Gefängnis unter Anrechnung von vier Monaten Unter­fuchungshaft.

Nach der Urtellsverfündung beantragte der Oberreichsanwalt Ebermeyer, den noch auf freiem Fuß befindlichen Bormann fofort in Haft zu nehmen. R.-A. Dr. Sad widerspricht und stellte seinerseits den Antrag, die Begünstiger aus der Haft zu ent laffen. Der Oberreichsanwalt widerspricht desem letzten Antrag mit den Worten, daß man heutzutage allzu leicht in das Ausland oder in das fogenannte Ausland entkommen fönne. Diefe letzten, offensichtlich auf Bayern   gemünzten Worte im Mund des höchsten beutschen Staatsanwalts rufen lebhafte Bewegung hervor, zumal sie eine deutliche Anspielung auf die Fälle Ehrhardt und Roß­bach darstellen.

Das Gericht beschließt, sowohl den ersten Antrag des Ober­reichsanwalts wie auch den Gegenantrag des Verteidigers der Be­günstiger zurüd zuweisen. Die Inhafinahme des Bormann Pönne der Staatsgerichtshof nach der Berkündung des Urteils nicht mehr vornehmen. Daraufhin läßt der Oberreichsanwalt selbst Bormann verhaften.

Leipzig  , 15. März.( Eigener Drahtbericht.) Die Sonnabendstzung des Parchimer Mordprozesses wurde mit bem Plädoyer des Oberreichsanwalts Dr.Ebermeyer eingeleitet. Er betrachtet die Bezeichnung Fememord  " für den Fall Kadom nicht als ganz paffend, sondern glaubt, daß man Radom für seine Ber­räterei bestrafen wollte und die Täter den Entschluß zur Tötung erst nach den schweren Mißhandlungen ihres Opfers faßten. Immerhin habe der Prozeß zum erstenmal eindeutig die Beteiligung der völkischen Organisationen an ordtaten ergeben. In diesem Zu fammenhang gibt der Oberreichsanwalt der Auffassung Ausdrud, daß viele leitende personen der välfischen Organisationen um die Tai gewußt und die Mörder gefchüht haben. Er bezeichnet diesen Tatbestand als ein Zeichen des sittlichen Tiefstandes und mangelnden Rechtsempfindens diefer Kreise. Auch die betonte kameradschaftliche Solidaritat tönne nichts entschuldigen. An eine übermäßige Sauferei im Luisenhofe zu Barchim glaubt Dr. Ebermeyer nicht, obgleich die Angeklagten große Trunkenheit vorschüßen. Im übrigen hot er den Eindruck, daß lemeyer gleich nachdem Kadow vom Wagen heruntergeworfen worden ist, den Halsschnitt ausführte und erst später die Schüffe gegen das Opfer abgefeuert wurden. Als feststehend betrachtet er, daß 3 a b el den ersten Schuß abgegeben hat. Wer die anderen Schüsse abfeuerte, ließe sich nicht genau feststellen, wahrscheinlich feien es aber höß oder 3ens gewefen. Jeder einzelne der Angeklagten habe jedenfalls den Willen gehabt, Radom gemeinschaftlich zu töten, nachdem er bereits halb zu Tode geprügelt war. Infolgedessen sei

jeder mitverantwortlich für die Tat des anderen. Da anläßlich der Tat bei den Angeflagten eine starte Erregung herrschte, glaubt der Oberreichsanwalt nicht auf ord, sondern

auf gefährliche Körperverlegung und Tofschlag o ertennen zu müssen. Die Angeklagten Fride, Bormann und Hoffmann beschuldigt er einer weitergehenden Be günstigung der Tat. Das gleiche erflärt er von den Ange­Flagten Madensen. Thomsen, Wulbrede und Richter. Bei Jurisch glaubt er nicht an eine Unzurechnungsfähigkeit. Schließlich stellt der Oberreichsanwalt die in unserer gestrigen Abend­ausgabe bereits gebrachten Strafanträge.

Sodann ergreifen die Berteidiger das Wort, zunächst Justizrat Hahn für Höß   der in längeren juristischen Ausführungen die These des Oberreichsanwalts bezüglich der gemeinschaftlichen Mittäterschaft angreift.

Der Berteldiger von Jurisch, Dr. Horowih, unterstreicht in diesem Bunkt die Ausführungen Hahns. Der Halsschnitt durch Wiehmener fei ein Schulbeispiel des Erzesses. Dieser allein schließe die plan mäßige Tötung bei den übrigen Beteiligten erst recht aus. Sodann beleuchtet er die Persönlichkeit des Jurisch, der bis furz vor dem Borfall von Anstalt zu Anstalt gewandert und ein durchaus franker Mensch ift. Die wiederholten Aufforderungen der Eltern an ihren Sohn, sich nach feiner Entlassung aus Dalldorf   unter die Elektrische oder in den Main   zu werfen, widersprechen nicht nur allen menschlichen, sondern sogar allen animalischen Gefühlen. Nicht als Denunziant ift er zum Borwärts gekommen, sondern als ein zu Tode gehehtes Tier, er wollte sich unter den Schuh des Gefezes begeben. Er polemisiert dann febr entschieden gegen bas pfphia

trtiche Gutachten des Dr. Schüß und hebt die in verschiede nen Bunften abweichenden Ansichten des zweiten Sachverständigen Quendel hervor. Die attive Beteiligung des Jurisch an der Schlägerei fei in teiner Weise erwiesen, ihre Annahme beruhe lebig. fich auf widerspruchsvollen Angaben der Mitangeklagten. Aber felbft wenn man fie annähme, müßte man auf Grund des§ 51 Jurisch freisprechen.

Der Wismarer deutschvölkische Rechtsanwalt Schröder bestreitet entschieden die Existenz einer Feme   bei den Deutschpölkischen. Diese eriftlere nur im Gehirn von linksgerichteten politischen Redakteuren. Dennoch bemüht er sich, die Beseitigung des Radom mit nationalen" Argumenten zu entschuldigen. Er bezeichnet die Strafanträge gegen Wiemeyer, Zabel und Pfeiffer als viel zu hoch. Letzterer habe sich höchstens der Körperverlegung, die beiden ersten des versuchten Lotschlages schuldig gemacht.

Der den Deutschvölkischen sehr naheftehende Rechtsanwalt Dr. Sad erklärt, daß er mit den Methoden der Rechtsradi= falen nicht einverstanden sei und er die Tat ebenfalls als eine graufige empfinde. Gegen Zens fönne man aber nur auf ge= meinschaftliche schwere Körperverlegung erkennen. Dr. Sad plädiert fodann für die Begünstiger. Er bezeichnet Fride als einen fleinen Gernegroß in der Westentasche" und den geistig minderwertigen, vom Flugzeug abgeftürzten Leutnant Hoffmann als einen Men fchen, der buchstäblich auf den Kopf gefallen" fel. Das Bergeben beider Angeklagten sei durch die 9 Monate Untersuchungshaft ge­nügend gebüßt. Für Madenfen, Thomsen, Richter und Bulbrede beantragt er Freisprechung.

Der Oberreichsanwalt erwidert auf die Ausführungen der Rechtsanwälte und hält seine Behauptungen insbesondere bezüg­lich der gemeinschaftlichen Mittäterschaft aufrecht. Um 1 Uhr mitbags zieht sich das Gericht zur Beschlußfaffung zurüd.

Um 6 Uhr abends wird das eingangs mitgeteilte Urteil pers fündet. In der

Begrünbang

des Urteils heißt es u. a.: Der Parchimer Mord hat seinerzeit im Bolle große Beunruhigung hervorgerufen. Auf der einen Seite wurde in der Preffe die Ansicht vertreten, es handie sich um einen wohl vorbereiteten morb. Bon anderer Seite hin­gegen wurde der Borfall lebiglich als eine auferei mit blutigem Ausgang nach schwerer Sauferei hingestellt. Nach den viertägigen Verhandlungen ergibt sich, daß weder die eine noch die andere Auffassung ganz zutrifft. Es bleibt die

Feststellung eines außerordentlich schweren Berbrechens, das des politischen Hintergrundes teineswegs entbehre.

Verbrecher.

27

Die Meister in München  - die Schüler in Leipzig  . Es war an einem Märztage, dem 13. des Jahres 1920, als in der Frühe die Briganten Ehrhardts von Döberig auf Berlin   zu marschierten. Es war am gleichen Tag in gleicher Frühe, als General Ludendorff   zufällig in voller Uniform, die er seit langem nicht mehr getragen, in der Nähe des Brandenburger Tores   feinen Spaziergang" machte. Bu­fällig, wie ein neugieriges Kind, ging er in die Schieber­börje", als welche Kapps Reichstanzlei später bezeichnet wurde, und dort gab er mit grimmem Feldherrnblick Obacht, wie sich eine neue nationale Regierung" etablierte. Der gleiche Zu­fall, der oft sein wunderfames Wesen treibt, hatte auch den Jagow, den Traub und andere ehrenhafte Gestalten zu einem Morgenspaziergang in die märzfrische Luft veranlaßt. Sie alle waren wie sie mit frommem Augenaufschlag später versicherten in den Kapp- Trubel hineingeschlittert, wie die Maus in die Falle oder wie Wilhelm in den Weltkrieg. Ber die teutschen Reden vor dem Hochverratssenat des Reichs­gerichts gefehen, die Jagow, die Wangenheim, die Schiele, die Traub und Ludendorff der weiß, wie ängstlich sie den Berdacht von sich wiesen, etwa einen gewaltsamen Umfturz, ein Verbrechen des Hochverrats beabsichtigt zu haben. Nur eine Berkettung widriger Umstände, ein Zufall hatte sie in so bedentliche Lage gebracht. Und nur ihrem patriotischen Herzen waren fie gefolgt, als sie die Kapp- Rebellen unter­stüßten, bis der Generalftreit der Arbeiter und Angestellten fie zu Paaren trieb.

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Der Kapp- Butsch hatte eine baldige Reichstags­wahl zur Folge. Unter dem Eindruck der offenen Rebellion erfolgte der erste große Kurssturz der Mart. Der neue Reichstag, berufen, die Verfassung der Republik   zu feitigen, hatte gleichzeitig die schwere Aufgabe eine außenpolitische Atmosphäre zu schaffen, die einen Neubau deutschen Lebens und deutscher Wirtschaft ermöglichte. Der Einbruch der be­waffneten Banden in die faum gefehmäßig gewordene Re­gierungspolitik hatte das bißchen aufdämmernde Vertrauen zur deutschen Demokratie jäh erschüttert. Bum zweiten Male war unter Mitwirkung Ludendorffs eine politische Schlacht perioren.

Der Reichstag   aus dem Kapp- Jahr ist am vierten Jahres­tag des Kapp- Butsches zu Grabe getragen. Sein marristi­scher" Bräsident hat in einer würdigen Schlußrede darauf ver­

päischen Barfomente teilen mußte, angegriffen, gefcholten, ja fogar geschmäht zu werden. Geschmäht freilich haben ihn zumeist jene Gefellen, die einst in der Gefolgschaft Kapps fich befanden und heute den Troß der Baterländischen" von Helfferich- Geisler- Bauer bis Hitler- Graefe- Ludendorff bilden. Diese Bölkischen" aller Färbungen haben dem Barlament der Republik   und der Republik   felbst den Krieg erklärt. Aus ihren Reihen tamen die Mordbuben, die Erzberger und Rathenau   fillten" und damit den politischen Kredit des Reiches abermals aufs schwerste gefährdeten.

Die Angeklagten find fämtlich auf deutschvölti chem Bowiesen, daß diefer Reichstag   das Schicksal fast aller euro­den organisiert gewesen. Ihr Berein bildet eine Fortiehung der Roßbach Organisation. Der Verdacht der Spigelei gegen Ka­dow scheint zum Teil begründet zu sein. Die Hauptangeflagten haben den gemeinsamen Entschluß gefaßt, ihn zu verschleppen und zu verprügeln und sie haben alle an der schweren Mihhandlung zu verprügeln und sie haben alle an der schweren Mißhandlung Raboms teilgenommen. Als Kadom nach dem schweren Schlage mit dem Baumstamm, den Höß ihm auf den Schädel verlegt hatte, einem Buftand allgemeiner Hinfälligkeit, die zum dauernden Siechtum geführt hätte, verfallen war, ist der gemeinschaftliche Ent­schluß gefaßt worden, ihn zu töten. Zu diesem Zwecke ist man von der Wiele weiter mit dem blutüberströmten Radom in den Wald gefahren. Hier hatte Wiemeyer, wie er angibt, im Blutrausch, dem Radom die Rehle durchgeschnitten und 3abet habe auf ihn geschossen. Wer die weiteren Schüffe abgegeben habe, fonnte nicht festgestellt werden. Jedenfalls fei bei allen Hauptangeklagten auf gemeinschaftlich ausgeführte schwere Körper. perlegung und Totschlag erkannt worden, nicht aber auf Mord, da bas Gericht nicht angenommen hat, daß die Tat mit Ueberlegung ausgeführt wurde. Angesichts der Schwere des Verbrechens mußte bas Gericht mildernde Umstände den Angeklagten verfagen mit Ausnahme von Jurisch, der zwar nicht unzurechnungsfähig im Sinne des§ 51, jeboch hochgrabig geistig minderwertig ist Bei Bormann wurde auf Beihilfe erkannt, weil er den Bagen zur Ausführung der als Berprügelung gedachten Bestrafung des Radom zur Berfügung gestellt hatte. Die Schuld fämtlicher der Begünfti­gung Angeflagten ist erwiesen.

Das Urteil entspricht im allgemeinen den Anträgen des Ober­reichsanwalts. Allein bei Jurisch ist es infolge der Zuerkennung von mildernden Umständen erheblich milder( 5% Jahre Gefängnis statt 7 Jahre Zuchthaus). Entgegen dem Antrag des Oberreichs anwalts auf 10 Jahre Ehrverlust für die Hauptangeklagten find die bürgerlichen Ehrenrechte im Urteil nicht aberkannt worden.

Die französische   Spionage.

Prozeß vor dem Reichsgericht.

Am 20. März beginnt vor dem Reichsgericht in Leipzig   die Hauptverhandlung gegen den französischen   Hauptmann D'Armont wegen Epionage. D'Armont ist der Leiber der französi schen Spionagezentrale in Basel   und wurde verhaftet, als er auf deutschem Gebiet mit seinen deutschen Agenten zusammentraf. Die Franzosen haben versucht, ihn frei zu bekommen und den Brozeß zu verhindern, indem sie gegen alles Recht den Senats präsiden. ten Penzberg   in Düsseldorf   als Geise: verhafteten. Lenzberg ist ein älterer Herr, der eine lange haft in einer engen Gefängniszelle nicht überlebt hätte. Er wurde nach sechs Wochen freigelaffen und statt feiner fetzten die Franzosen   den Landgerichts. direktor Minde- Bochum den Staatsanwalt Schulze- Belfum- Effen und ben Oberbürgermeister Wedelstädt- Gelsenkirchen als Geifeln jeft

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Wiederum im März gehen die Verhandlungen vor dem Boltsgericht" in München   und dem Staatsgerichtshof in Leipzig   vor sich. Staatsverbrecher dort und Morbgefellen hier erwachsen aus derselben Erde, vereinigt in fana­tischer Feindschaft gegen das neue Reich, das doch in vollem Ausmaß iedem ernsthaft Strebenden die Möglichkeit bietet, in aller Freiheit am Aufbau mitzuarbeiten. Sie bekämpfen Sie sind aus das Reich, die Republik   und ihre Bertreter. der alten militaristischen Zeit nur das Niederschlagen gewähnt. Nur mit Mitteln der brutalen Gewalt glauben sie ihre ideen­lofen Ziele erreichen zu können. Deswegen organisieren fie jene bewaffneten Banden, die sie Kampfbünde nennen, um Berlin   zu erobern und dort die Flagge der Reaktion wieder aufzupflanzen. Deswegen üben die Schüler der Luden­dorff- Ehrhardt- Roßbach, wenn sie unter sich sind, den ge= meinen Mord, während die Meister den großen poli­tischen Mord an der deutschen   Freiheit praktizieren.

In Leipzig   fprach der Oberreichsanwalt aus, was mancher empfunden: hier im Prozeß über den Barchimer Rememord ward einwandfrei in aller Klarheit die innige Beziehung der deutschvölkischen Freiheitspartei zu den Mord­buben festgestellt, die in vaterländischen" Berbänden zu= fammengefaßt, auf das Land bei deutschnationalen Agrariern perteilt oder in den Betrieben reaktionärer Schwerindustrieller als Lohndrücker und Gewerkschaftssprenger untergebracht und ieden Augenblick bereit sind, je de Tat zu begehen, die von folchen Landsknechten gefordert wird.

In München   streitet man sich darum, mer von den großen Verbrechern der größere fei, wer an dem November. Butsch von 1923 der intellektuelle und der tatsächliche Urheber fei. In München   vor dem Volksgericht...

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In München   ist es entweder zum Totschießen oder zum Davonlaufen! Im Bürgerbräu rief Hitler   mit Revolver und Maschinenpistolen putschistische Begeisterung hervor. Im Ge