Der Kampf der Buchdrucker.
Verbindlichkeitserklärung des Schiedsspruchs.
Zwischen der Forderung der Buchdrucker auf 35 Mart Bochenlohn in der Spitze und dem Schiedsspruch auf 30 Mart Bochenlohn, blieb eine so große Differenz, daß die Buchdrucker den Schiedsspruch ablehnten. Die Arbeitgeber vertreter haben sich großmütig gezeigt und werden ab 3 Mai 1,50 m. pro Woche zulegen, drei Pfennig für die Stunde. Damit wäre tie Differenz wohl etwas verringert, aber doch bei weitem nicht derart ausgeglichen, daß die Buchdrucker die Berbindlichkeitserklärung etwa begrüßen könnten.
Der lohnpolitische Unternehmerfiandpunkt zu den Löhnen der Ungelernten geht dahin, diese Löhne müßten niedriggehalten und die Löhne der Gelernten gehoben werden. Haben sie es aber mit Forderungen gelernter Arbeiter zu tun, dann find fie besorgt, diese nicht hochkommen zu lassen, um den Ungelernten nicht etwa einen Anreiz zu höheren Lohnforderungen zu geben. Dieser Sandpunkt ist sehr praktisch, anpaffungsfähig, und vor allen Dingen in jedem Falle profitlich. Darauf tommt es natürlich an.
Wie die Buchdruckergehilfen sich zur Verbindlichkeitserklärung
ftellen werden, bleibt abzuwarten.
Bei der Firma H. S. Hermann kam es gestern wegen der Lohnfrage zum Konflikt, der zur Entlassung des gesamten Buchdrucpersonals führte.
Das Ergebnis der gestrigen Verhandlungen faßte. das Reichs. arbeitsministerium in folgender Erklärung zusammen:
In dem Lohnstreit im deutschen Buchdruckgewerbe haben über einen Schiedsspruch vom 2. April wie üblich, noch Ber. handlungen im Reichsarbeitsministerium stattgefunden. Der Schiedsspruch sieht für die höchste Ortsklasse eine Erhöhung des Wochenlohnes bei 48stündiger Arbeitszeit von 27 auf 30 m. vor.
Aufruf:
beitszeit und eine wesentliche Verkürzung der bisherigen Ferien. Bisher hatte ein Arbeiter nach einer halbjährigen Be schäftigungsdauer Anspruch auf drei Tage Urlaub, bis zu acht Tagen nach dreijähriger Beschäftigungsdauer. Die Lohnfrage machten die Arbeitgeber abhängig von dem Zugesiändnis in der Arbeitszeit. Tarifliche Vereinbarungen bestehen zurzeit nicht. Die Mit der vorstehenden Verbindlichkeitserklärung des Schieds- Versammlung lehnte einstimmig die von den Arbeitgebern einspruches ist nun in unferem Lohnftreit die letzte Entscheidung ge- gereichte Vorlage ab und gab der Berhandlungskommission auf den Weg, bie Grundlage des alten Tarifvertrages fallen. Zu einem Zeitpunkt, wo das Gewerbe sich in befter kon- festzuhalten. In der Arbeitszeitfrage stellte sich die Versaminjunktur befindet, und wo infolge einer überspannten Preispolitik lung auf den Standpunkt, daß auch die Arbeitszeit feines. des Deutschen Buchdruckervereins glänzende Gewinne ge- falls über 8 Stunden ausgedehnt werden darf. Die macht werden, hat der Reichsarbeitsminister einen unzuläng- Konjunktur in der Branche hat sich bedeutend gehoben, und auf lichen Schiedsspruch zum Lohngefeß erhoben. Wir find ba gegen machtlos, denn die Organisation ist durch die Verbindlichkeit an den Schiedspruch gebunden und ist nun gezwungen, an die Gehilfenschaft die Aufforderung
zu richten, fich auch ihrerseits dem Schiedsspruch zu unterstellen. Die Verantwortung für die dauernde Beunruhigung des Buchdruc gewerbes liegt infolge der von den Unternehmern verfolgten turzsichtigen Lohnpolitik nicht auf uns.
Wenn gegenüber allen Bemühungen des Verbandsvorstandes das Ergebnis für die Gesamtheit unbefriedigend geblieben ist und die aus den Mitgliedschaften impulsiv hervorgegangene Bewegung nun abgebrochen werden muß. so ist doch daraus mit zwingender Notwendigkeit die Schlußfolgerung zu ziehen, daß die Organisation mit allen Kräften und Mitteln gestärft werden muß, um allen Erfordernissen der Zukunft und den sicherlich noch weiter in verstärktem Maße auftretenden Schwierigkeiten ge
wachsen zu sein.
Grund dieser Tatsache forderte die Versammlung einmütig, daß ein Tarif durchgesetzt werden muß, der wie in den übrigen Branchen trägliche Existenz des Arbeitnehmers ermöglicht. im Holzgewerbe auf einer gerechten Grundlage steht und eine er
Gewerkschaftsfunktionäre werden abgebaut. Personalabbau acht Bahnunterhaltungsarbeiter entlassen, darunter Die Bahnmeisterei Oranienburg hat beim legten drei Funktionäre des Deutschen Eisenbahner. verbandes. Diese auffallende Tatsache muße bei den Betreffenden natürlich die Ueberzeugung wachrufen, daß ihre gewerkschaftliche Funktion Grund für die Entlassung gewesen sei. Sie flagten deshalb beim Arbeitsgericht auf Wiedereinstellung oder Entschädigung. Es ging den Klägern so, wie es in solchen Fällen fast immer zu gehen pflegt: Die Entlassenen tönnen manches für anführen, daß sie sich durch die Vertretung der Interessen ihrer Kollegen bei den Borgesetzten unbeliebt gemacht haben, aber sie können das nicht so einwandfrei nachweisen, daß das Gericht ein juristisch begrünbetes Urtcil darauf ftügen tönnte. Die für die Entlassung maß gebenden Beamten versichern natürlich, die gewerkschaftliche Tät g- feit der Arbeiter habe ger feinen Einfluß auf die Entlassung, es fämen nur wirtschaftliche Gründe in Frage, die En: lassenen seien nicht produktiv, das heißt, fie leisteten in der Arbeit nicht so viel, wie von ihnen erwartet wurde. In einem Falle konnte dieser Entlassungsgrund dem Gericht auch glaubhaft gemacht werden, denn der Betreffende konnte in
Hamburg, 11. April .( Eigener Drahtbericht.) Eine am Donners tag abend abgehaltene Versammlung der Buchdruder GroßHamburgs ergab nach kurzer Dauer die Zustimmung zu dem Antrag der Verhandlungskommission, über die Frage des Geits zur Durchsetzung der Forderung von 35 M. Wochenlohn eine Ur abstimmung durchzuführen. Es steht außer allem Zweifel, daß erflärt, für die Zeit vom 3. bis 31. Mai einen Spizen. fich für diese Forderung eine Mehrheit ergeben wird, so daß für Dienste der Eisenbahn zugezogen hatte, nur zu lichteren Arbeiten mit Streif im Buchdruck
wochenlohn von 31,50. zu zahlen, und zwar in den Fällen, in denen 48 Stunden wöchentlich gearbeitet wird. Unter Berüd fichtigung auch dieses Zugeständnisses der Arbeitgeber ist der Schiedsspruch vem Reichsarbeitsminister als angemessen angesehen und daher für verbindlich erklärt worden." Der Schiedsspruch sich für die höchfie Ortsklasse eine Er höhung des Wochenlohns bei achtundvierzigstündiger Arbeitszeit von 27 M. auf 30 M. vor. Für die übrigen Ortsklassen entspricht die Erhöhung der bisherigen Abstufung. Unter den gegenwärtigen Verhältnissen im Buchdrudgewerbe ist diese Lohnerhöhun cercátfertint, fie ftellt fich ofer auch als, das auf dem Boden eines zentralen, für ganz Deutschland geltenden Tarifver trages Erreichtate dar. Die im Echiedsspruch vorgeschlagene Lohren erfcheint auch für die Arbeitnehmer tragbar, und zwar um so mehr, als die Arbeitgeber fich in den Verhandlungen beim Re chsarbeitsministerium zu oben erwähntem Zugeftändnis bereit erklärt haben Da eine friebliche Beilegung des Streites in öffentlichem Interesse dringend erforderlich ist, mußte die Berbindlicherklärung ausgesprochen werden. gez. Dr. Brauns. ༣
Zu diesem Schedsspruch erläßt der Vorstand des Ber bandes der Deutschen Buch bruder folgenden.
Angestellte der Metallindustrie!
Die Nachrichten aus den Betrieben lassen erkennen, daß trog aller gegenseitigen Bersicherungen die Mitgliedsfirmen des BBMI. nicht gewillt find, den vom RAM . verbindlich erklärten SchiebsSpruch vom 3. März 1924 durchzuführen.
Da wir bereits für die nächsten Tage Berhandlungen über die Festsetzung der April- Gehälter beantragt haben, werden wir auch bei diefer Gelegenheit nochmals die Durchführung des Schiedsspruchs gemäß Beschluß der AfA- Funktionärversammlung vom 7. April for bern.
Bis dahin ersuchen wir unsere Vertrauensleute unterteinen Umständen die Mitgliedsbücher den Personalbureaus ujw vorzulegen, da dieses Berlangen der Firmenleitungen nicht nur im Widerspruch zu der von ihnen selbst geforderten Faffung des§ 2 des Tarifvertrages steht, sondern darüber hinaus einen so unerhörten Eingriff in die Koalitionsfreiheit darstellt, der den geschlossenen Widerstand der Gesamtangestellten schaft bedingt.
Gleichzeitig weifen wir noch darauf hin, daß die Allgemeinverbindlichteitsertlärung des Schiedsspruches bei der Reichsarbeitsverwaltung bereits beantragt worden ist.
Wir werden am Berhandlunastage erneut eine Af- Funktionär versammlung einberufen und bitten, in den nächsten Tagen die Arbeiterpresse zu beachten in der das Bersammlungslofal bekannt. gegeben wird.
Af- Metall- Kartell. Günther. Lange. Rothe. Schiedsspruch für die Berliner Gas- und Wasserwerke. Die Arbeiter der städtischen Gas- und Wasserwerk- haben eine Erhöhung des Lohnes um 50 Proz. verlangt. Das Angebot der Direktion lautete auf 3 Bf. Lohnerhöhung pro Stunde. Der Schlichtungsausschuß billigte den Arbeitern 5 bzw. 6, den
.... me pp 2. 1 he oder Ablehnung diefes Schiedsspruchs erfolgt am Sonnabend und Montag eine Urabstimmung.
Streif in Warenhäusern.
Die Angestellten der Warenhäuser KD W. und Jando si haben beschlossen, heute früh in den Streit zu treten. Es dreht sich um die Entziehung des freien Nachmittags im Monat, die Kürzung
gewerbe Groß- Hamburgs zu rechnen ist.
Dresden, 11. April .( Eigener Drahtbericht.) Die Buchdruder und Buchdruckereihilfsarbeiter haben in fast allen größeren Orten Sachsens den Schiedsspruch für das Buchdrudgewerbe, der einen Bochninigenlohn von 30 M. vorsicht, abgelehnt. Sie fordern einen Wochenlohn von 35 M. in der Spize und Wiederher stellung der alten Arbeitsbedingungen, die verschlechtert wurden, als die Buchdrucker jede Ueberzeitarbeit ablehnten. Da gegenwärtig eine gute Konjunktur für das Buchdrucgewerbe vor handen ist, glauben die Buchdrucker den Kampf mit Erfolg beginnen zu können. In Dresden ist der Streit am Freitag morgen ausgebrochen. Die Betriebe der bürgerlichen Zeitungsdrudereien stehen still. Die Leipziger Buchdruckereibefizer wollen die Forderung der Gehilfen mit der allgemeinen Aussperrung, beantworten. Die Zeitungsdrudereien in Baußen und Zittau haben die Forderunger bewilligt, nachdem die Gehilfen Maffen fündigungen eingereicht hatten.
In Breslau ist ein allgemeiner Segerstreit ausgebrochen. Das Erscheinen der bürcerlichen Zeitungen ist. damit für heute unmöglich gemacht. Ob die Bolkswacht" erscheint, steht noch nicht fes
bes Urlaubs und die Berlängerung der Arbeitszeit um eine Stufide an 120 Tagen im Jahre. An der Bewegung sind etwa 3000 Ange ftellte beteiligt, die größten els der freien Angestelltengewerkschaft angehören. Der 35 A. ist an derfelben nicht beteiligt.
Kommunistische Enttäuschung.
Die Kommunister des graphischen Gewerbes hielten vorgeftern abend in den Arminhallen" eine öffentliche Ber ammlung ab, um die Arbeiter und Arbeiterinnen der graphischen Berufe zum fofortigen Rampf aufzurufen. Die Versammlung, die zum großen Teil von Arbeiterinnen besucht war, teilte bei weitem nicht die Auffassung der Versammlungsleitung. Und wenn man vernahm, was die sogenannte Oppofition hier unter der Tagesordnung Die Situation im gra phischen Gewerbe und die Einstellung unserer Führer" Weltberpegendes zu fagen hatte, dann waren es lediglich die alten abgetrolche, nen tommunistischen Phrasen. Wolf. Czerny, Udro u. a. zogen in alter Manier über die Gewert'chaftsbureaufraten" her, die zu nichts weiter fähig seien als zum Verrat" an der Arbeiters fchaft. Czerny hielt es für angebracht, in seinem Referat den Buchbindereiarbeitern gleich Kindern, denen mai: Buder verspricht, höhere Löhne in Aussicht zu stellen, wenn sie sich nur alle dem fommunistischen Buchbinderverband an chließen.
"
Den wahren Geift im graphischen Gewerbe erfannte man aber, als in der Diskussion fegar ein fommunistischer Redner von Realpolitit" preden fonnte und dabei von der Verfanimfung ruhig angehört wurde.
Eine Resolution, die durch sofortigen allgemeinen Streit die Zurüderoberung aller verlorenen Bofitionen fordert, wurde zwar angenommen. aber ein großer Teil der Anmelen. den enthielt sich der Stimme. Die Versammlung war in ihrem ganzen Verlauf für die Kommunisten ein tlägliches Fiasto.
Die Kammacher.
Seit
In der Branchenversammlung ber Rammacher referierte Böse vom Holzarbeiterverband über den jeßigen Tariflohnj.and. längerer Zeit steht die Branchen eitung mit den Arbeitgebern der Ramm und Haarschmudindustrie in Verhandlungen zmeds Abschluß eines neuen Mantelvertrages. ⚫Schwierigfeiten entstehen in der Arbeitszeitfrage. Die Arbeitgeber perlangen unter gewiffen Voraussetzungen die 54 stündige Ar
-
gefchehen ist. Jetzt aber war das ein Entlassungsgrund, den auch das Gericht. als beredytigt anerkannte und deshalb die Klage abwies.
Im zweiten Falle tam es gar nicht erst zur Verhandlung, weil der Kläger die Frist zur Einreichung der Klage überschritten hatte.
Tas
Im dritten Falle fonnte der Kläger glaubhaft machen, daß er nicht unproduktiv, sondern voll leistungsfähig ist. leuchtete auch dem Vertreter der Eisenbahndirektion ein, der sich schließlich erbot, er werde sich für die Wiedereinstellung des Klägers verwenden, wenn diefer ein dahingehendes Gesuch an die Direktion Wir wollen hoffen, richte. Dies Angebot wurde angenommen. daß die Verwerdung des Direktionsvertreters Erfolg hat.
Das Chor- und Ballettpersonal der Staatsoper befindet sich nach wie t
Die Mannheimer Metallindustriellen haben fämtlichen Arbeitern zum 17. April gekündigt, falls bis dahin nicht alle Arbeiter von Heinrich Lanz die Arbeit wieder aufgenommen haben. Auch in der bayerischen Metallindustrie sind wie aus München berichtet wird Differenzen ausgebroden.
-
-
-
Der Buchdruckerstreit in Budap- st hat die Zeitungsverleger zu dem Entschluffe veranlaßt, für ihre Abonnenten ein gemeinsam s Blatt( Ungarische Breffe") ih ungarischer und deutscher Sprache herauszugeben, was von den Druckereibefizern felber ges: zt und ges brudt wird es ist fein Fehler, wenn die Arbeitgeber die Arbeit in ihrem Fache wieder tennen und würdigen fernen.
-
Achtung, Buchdruder! Montag, ben 14. April, nachm. 5% Uhr, Generalverfammlung im Gewerkschaftshaus. Butritt haben nur die Delegierten der Bezirke und der Betriebe(§ 4 des Vereinsstatuts). Der Gauvo: sland. Baugewerksbund, Fachgruppe Glaser, Montag, den 14. April, abends 7 Uhr, im Gewerkschaftshaus Mitgliederversammlung. Das Erscheinen aller Rollegen ist Pflicht.
Berantwortlich für Politik: Ernst Reutez; Wirtschaft: Artur Gaternus; Gewerkschaftsbewegung: 3. Steiner; Feuilleton: Dr. John Schitowski; Lokales und Sonstiges: Frik Karstäbt; Anzeigen: Th. Glode; fämtlich in Berlin. Berlag: Borwärts- Berlag 6. m. b. S.. Berlin. Drud: Borwärts- Buchdruderet. und Berlagsanstalt Baul Ginger u. Co.. Berlin SW. 68.. Lindenstraße 3. Hierzu 2 Beilagen.
Bergmanns Zahnpafta
Rosodont"
Nur
Borgmanns Lapp
Resodont
Berg
Waldheimsa
2003
echt
Waldheim
Sa.
Metalldeckes
Nr.& in Milchglas dosemit
Markenverbonds Artikel
chce Hochids
im Gebrauch die billigste
G
ST
Sophien- Sale Sophienstraße 18
Såle frei Nrd 9296
DUNLOP Vollgummi- Reifen
für Last- Kraftwagen E
sind ebenbürtig in Konstruktion und Haltbarkeit den
DUNLOP CORD Reifen- Fahrrader Automobile
Die Weltmarke bürgt für Qualität!
für
Motorräder