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Gewerkschaftsbewegung

Die Lehre des 1. Mai.

Troß des ungünftigen Zeitpunktes im Hinblick auf die noch nicht averstandenen Folgen der Inflationsperiode, der fürchterlichen Arbeitslosigkeit und des verminderten Arbeitsverdienstes in der Bor: woche, fann man sagen, daß die Arbeitsruhe am 1. Mai, entsprechend den Anweisungen der Gewerkschaften eine sehr umfangreiche war. Wenn in Berlin in einigen Berufen die Arbeitsruhe noch größer hätte sein fönnen, so muß man doch die schon erwähnten Um­stände berücksichtigen. Im übrigen wird es Sache der gewerkschaft­lichen Organisationen sein, eventuelle Lücken und Mängel im Organi­

fationsförper auszufüllen.

Die Arbeit der Gewerkschaften wurde aber noch besonders durch den Umstand behindert, daß die nun schon traditionell gewordenen öffentlichen Demonstrationen durch die bekannte Ber­fügung des Reichsinnenministers Dr. Jarres unterbleiben mußten. Die Kommunisten, die ihre Wahlaussichten von Tag zu Tag ver­ringert sehen, weil ihnen nirgends mehr ein Putsch oder ein wilder Generalstreit" gelingt, haben diese Schwierigkeit noch zu vermehren versucht. In einer wüsten Heze haben sie die Arbeiterschaft gegen ihre Gewerkschaften und gegen die Sozialdemokratie aufzuputschen persucht und aufgefordert, dem Verbot des Reichsinnenministers und der diesem zur Verfügung stehenden bewaffneten Mach zum Trotz im Lustgarten zu demonstrieren. Von den auf den Vormittag an­gesezten Gewerkschaftsversammlungen aus sollten die Gewerkschafts­mitglieder in geschlossenen Zügen nach dem Luftgarten geführt werden. Die Kommunisten hofften, daß die riesige Masse der Ge­werkschafismitglieder den Absperrungsfordon der Schupo an ver­fchiedenen Stellen durchbrechen und daß es dann zu den von ihnen so fehnlich herbeigewünschten Zusammenstößen fommen würde.

Diese Hoffnung ist an der Disziplin der Gewerkschaftsmitglieder und an den Vorsichtsmaßregeln, die die Organisationen selbst ge­troffen haben, gescheitert. Auf ihre eigene Kraft gestellt, mit der es nicht weit her ist, verpuffte die ganze kommunistische Aktion in fläglicher Weise. Und da die Kommunisten nur ihre eigenen Knochen zu riskieren hatten, waren sie hübsch zahm. Ron den vielgerühmten proletarischen Hundertschaften" war nichts zu sehen. Was wird Sinomjem sagen?

Für die Arbeiterschaft, für die Gewerkschaften, für die Sozial­demokratie ist der 1. Mai 1924 eine gute 2ehre. Sie müssen ein für allemal das Tischtuch zwischen sich und den kommunistischen Radauhelden zerschneiden. Sie müssen wieder und weiter ihre alt bewährten traditionellen Wege gehen, unbefümmert um das hysterische Geschrei jener Maulhelden, die selbst schmählich zusammen­flappen, wenn es hart auf hart geht.

Der Kampf im Baugewerbe.

Die Poliere und Schachtmeister faßten in ihrer Ber­lammlung am Mittwoch abend einstimmig den Beschluß, unter allen Umständen jede Streitarbeit im Baugewerbe zu verweigern. Jeder Werkmeister wird von der Organisation sofort zur Berant­wortung gezogen, wenn er diesen Beschluß nicht einhält. Ferner wurde beschlossen, eigene Lohnforderungen zu stellen, und zivar wird ein Monatsgehalt von 260 M.( Wochenishn 60 M.) ge= fordert. Diese Forderungen werden den Arbeitgebern unterbreitet und der Zentral- Schlichtungsfommission vorgelegt. Persönliche Affionen haben zu unterbleiben, desgleichen auch Kündigungen.

Erfolg im westfälischen Baugewerbe.

In den Verhandlungen, die am Mittwoch in Elberfeld zwischen dem Arbeitgeberverband für das westfälische Baugewerbe und den Gewerkschaften stattfanden, wurde beschlossen, hinsichtlich der Arbeitszeit es bei der bisherigen Regelung zu belassen. Die Löhne der Maurer wurden auf 68 Pf. und die der Zimmer­Teute auf 70 f. für die Stunde heraufgesezt. Eine Aus­sperrung fommt also nicht mehr in Betracht.

Aussperrung im bayerischen Baugewerbe.

Der geschäftsführende Vorstand des banerischen Baugewerbe­Verbandes beschloß, am 2 Mai sämtliche Bauarbeiter in Bayern auszusperren. Für 1200 Betriebe fommen rund 50 000 Bauarbeiter in Frage, doch sind die Betriebe gegenwärtig noch nicht voll be­schäftigt gewesen.

Streit der Bauanschläger.

gehalten, ebenso bie Streiflettung, was wohl in der Arbeiterbewe. gung einzig dasteht.

Die Unternehmer hatten den Arbeitern wissen lassen, daß, mer noch Anspruch auf Wiedereinstellung machen wollte, am Mittwoch bis 11 Uhr die Arbeit aufnehmen müßte. Darauf beriefen die kommu nistischen Helden sofort hinter dem Rücken von E. eine Versamm­lung der Streifenden ein und beschlossen, um 11 Uhr die Arbeit aufzunehmen. Diese Revolutionäre " haben dann, an der Spize der Bevollmächtigte, ein Abkommen unterschrieben, welches einen Wochenlohn von 21 M. für 48stündige Arbeits­zeit auch eine Berlängerung der Arbeitszeit auf 54 Stunden zuläßt. Was sagt nun Moskau dazu, daß seine Basallen den Achtstundentag sabotieren?

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Die Katastrophenpolitifer von links, die jede ernste Gemert­schaftsarbeit sabotieren, weil sie nicht ihren politischen Zwecken dient, wollen ja gar nicht die traurige Lage der Arbeiter verbessern, fie wollen diese im Gegenteil immer mehr verelenden, um sie dann, zur Verzweiflung getrieben, besser für ihre Butschpläne gebrauchen zu fönnen. Die Gefängnisse sind voll von diesen irregeleiteten armen Menschen, während ihre Auftraggeber und Heher in den Landtagen und sonstigen gefeßgebenden Körperschaften fizen und dort von ficherer Stelle unter dem Schuße der Immunität die unaufgeklärten Arbeiter verwirren und ins Unglüd stürzen.

Die Parole diefer Maulhelden ist Lüge und Tatsachenverdrehung, fiche Generalftreif" der drei Arbeitnehmer im Leunawert von zirka 19 000 Mann Belegschaft. Wenn es ihnen nicht gelingt, die mit allen Mitteln der Demagogie und Lüge angeftifteten Streifs für ihre politischen Zwecke auszubeuten, dann schreien sie Verrat der Amster damer" und lassen die Amsterdamer den Karren aus dem Dred ziehen.

Welche Nukanwenduna müssen die Arbeiter aus der Schlappe in Apolda , Arnstadt und Gotha ziehen? Los von den Butschpoli­tifern! Los von Moskau ! 3urüd zur gewerkschaft= lichen Arbeit im Sinne der Amsterdamer Richtung.

,, Unter der festen Führung der Opposition". Bom Dachdeckerverband wird uns geschrieben: Zu dem Mai aufruf der KPD. in der Roten Fahne", der auch vom Zentral. perband der Dachdecker" unterzeichnet ist, wäre folgendes zu bemerken: Es ist nicht richtig. daß die oppositionellen" Dadydecker Die Zahlstelle Berlin fest in ihrer Hand" haben, obwohl es nach außen diesen Anschein erweden tönnte. Die Unterzeichnung des Auf­rufes für den Zentralverband der Dachdecker ist unter Umständen zustande gekommen, die tein ehrlicher Gewerkschafter gut heißen fann. Es wird von jener Seite eben mit Mitteln ge­arbeitet, die nicht immer einwandfrei sind. Vom Vorstandsmitglied und Kommunisten Narr wurde ganz plöglich eine Vorstandssizung verlangt. In dieser Vorstandssigung stellte Narr das Verlangen an den Vorsitzenden Stolzenhain, er solle den kommunistischen aiaufruf für den Zentralverband der Dachdecker unter zeichnen. Dieses Verlangen wurde von Stolzenhain abge lehnt. Darauf beantragte Narr, darüber abstimmen zu lassen, ob der Aufruf unterzeichnet werden foll, weil er sicher war, daß dieser Antrag angenommen wird. Narr hat den Antrag unterstempelt und mit seinem Namen unterzeichnet.

Die Zusammensehung im Vorstand ist fünf Kommunisten gegen zwei BSPD. Aus dieser Zusammensetzung darf nun aber nicht gefolnert werden, daß auch die Mitglieder in ihrer Mehrheit hinter den Kommunisten stehen. Die Kollegen sind in den Borstand ge­wählt worden, um praktische Gewerkschaftsarbeit zu leisten, nicht aber, um Parteipolitit zu treiben. Diefes Vertrauen mißbrauchen sie aber in der gröblichsten Weise. Gegen­wärtiq nüßen sie ihre Zufallsmehrheit aus, um ihre Zwecke zu er­reichen. Genau unter denselben Umständen ist auch die Beteiligung an der kommunistischen Zentralstreifleitung für das Baugewerbe zustande gekommen. Es fommt hinzu, daß sehr viel Gewerkschafts­follegen nicht in die Versammlungen geben, weil sie anaeefelt find von dem Treiben der kommunistischen Kollegen. Da ist es fein Bunder, wenn folche Zufallswahlen zustande kommen. Die Mehr­heit im Vorstand hat in den lehten Jahren jedes Jahr gewechselt. Die Mehrheit der Mitglieder steht nicht hinter den fommunistischen Borstandsmitgliedern. Es sieht in Wirklichkeit nicht fo aus. wie es immer hinaustrompetet wird. Der Beweis dafür erbracht durch die Wahl der Delegierten zum Verbands. tage, welche am 27. April stattfand. Gewählt wurden Althaus und Stolzenhain mit erheblicher Stimmenmehrheit gegen die fommunistischen Kollegen Narr und Ruste."

Bemerkt sei hierzu nur, daß in dem geftrigen kommunistischen Maiaufruf der Roten Fahne" der Verband der Dachdecker und Berufsgenossen nicht mehr offiziell als Organisation aufgeführt ift, sondern mir noch als Opp." i. A. Martin. Nur noch die Zimmerer imd Schiffsbootsbauer sind ohne Dop.", d. h. noch unter der festen Führung der Opposition", der KPD .

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Bom Deutschen Metallarbeiterverband wird mitgeteilt: Am Freitag, den 25. April 1924, brachten wir schon einen Bericht über den Streif der Bauanschläger. Wir müssen dem noch hinzufügen, daß die Bauanschläger, die ausgesprochene Saisonbeitsministerium stattfanden und die den sonderbaren Zustand be­arbeiter find, sämtliche Werkzeuge selbst stellen müssen. Die Forderung auf 1 M. Stundenlohn und 25 Proz. Zuschlag auf Affordarbeiten trägt nur den Leuerungsverhältnissen Rechnung. Am zweiten Streiftage hatten bereits 17 Firmen, die dem Arbeitgeber­Schugverband angehören, unseren Revers fchriftlich aner Pannt, ein Zeichen, daß das Gewerbe diese Erhöhung tragen kann. Die Scharfmacherfirmen Blüme, Franke, Benecke und Spengler lehnten den Revers ab. Dann versuchten die Firmen, ihre Arbeiten an Kleinfirmen abzugeben, die den Revers unterzeichnen sollten, um diese Arbeit fertigzumachen.

Vorauszusehen ist, daß die Herren den Kampf bis zum Weiß­bluten führen wollen. Bis jetzt haben die Bauanschläger jede Arbeit, die von den bestreiften Firmen fam, abgelehnt.

Die letzte kombinierte Versammlung der Bauanschläger stellte sich auf den Standpunkt, entschlossen den Kampf bis zum endgültigen Siege zu führen. Am 25. April beschlossen die Arbeitgeber in ihrer Generalversammlung die Gesamtausfperrung der Bau­anschläger.

Kommunistische Sabotenre des Achtstundentages. Hus Gotha wird uns geschrieben:

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Die Transportarbeiterstreits in Thüringen ( Apolda , Arnstadt , Jim cau, Weimar und Gotha ) sind nun beigelegt. Der Streit in polda war schon zu Beginn verloren, weil er gegen alle ge­werkschaftlichen Regeln von einigen fommunistischen Phrasenhelden inszeniert worden war und mangels Leitung zusammenbrechen mußte. In Arnstadt haben die Streifenden nicht Stange ge­halten, sondern sind, als die bekannten Kündigungsbriefe von den Arbeitgebern verfandt wurden, in die Betriebe gegangen, ohne ab­zuwarten, bis der Berbandsvertreter erscheinen fonnte. Also auch hier kein Bertrauen in die eigene Kraft. Weimar und Ilmenau haben tapfer im Streit ausgehalten, bis sie erträgliche Verein­barungen abschließen fonnten.

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Das Schmerzenskind war aber Gotha , die sogenannte Mos fauer Hochburg. Hier haben sich die Streifenden fürchterlich blamiert zum Gaudium der Arbeitgeber. Sie haben an Verwirrung

und Rückgratlosigkeit den Arbeitgebern gegenüber geleistet was nur irgend möglich war, dafür sind sie aber sonst radikal bis zum Erzek. Nachdem schon in den ersten Tagen einige Maulhelden, die bie grökte Klappe vor dem Streit hatten und sich ganz blutrünstig geberdeten. Streifbrecher wurden, schien nach Absonderung iefer Helden die Stampfesstimmung out zu fein. Noch in der Diens­agverfammlung vor der verräterischen Abwürgung des Straits wurde beschlossen, den Streit auf jeden Fall weitergehen zu laffen, und wenn es bis zum Berhungern wäre".( Ausspruch der Radika­instis, die es am folgenden Mittwoch sehr eilig hatten, hinter dem Rüden des Verbandsfunktionärs Eichholz zur Arbeit zu sehen.) uch die Funktionäre influfive Bevollmächtigten haben nicht stand

Um den Angestelltentarif in der Metallindustrie. Bei den Bermittlungsverhandlungen, die am Montag im Ar­feitigen follten, daß für die Angestellten der Metallindu ftrie zwei gültige Arbeitszeitabmachungen bestehen, zeiaten die Unterhändler des VBMI. Neiguna, die Bestimmungen des Gedag Abkommens auch für die AfA- Mitglieder durchzudrücken. Die Unternehmer wären dadurch berechtigt gewesen, die Arbeitszeit für alle Angestellten bis auf 60 Stunden pro Woche zu verlängern. Durch den eneraischen Einspruch der AfA- Vertreter wurde diese Ab­ficht vereitelt. Ein Vermittlungsvorschlag des Vorsitzenden hatte das­felbe Schicksal, so daß schließlich die Verhandlungen scheiterten. Es bleibt also bei dem Schiedsspruch vom 3. März.

( 10 Broz. für die Gruppen T, K, M, und 15 Proz. für die Jugend­An ein Berhandeln über die eingereichten Gehaltsforderungen denken. Es wurde ein neuer Verhandlungstermin verabredet. In diesem spielte dann die Frage der Mitgliedsstärke der AfA- Berbände in den Betrieben eine große Rolle; der BBML. behauptete. daß nach den eingelaufenen Meldungen nur verschwindend wenig AfA- Ange­hörige Anspruch auf das Gehalt nach dem Schiedsspruch vom 3. März erhoben hätten, daß dadurch von einer überwiegenden Be­deutung des Schiedsspruchs feine Rede sein fönne und somit das Gedag- Abkommen maßgebend sein müßte. Demgegenüber wies die AFA- Vertretung auf die Instruktion ihrer Mitglieder, sich nicht als AFA- Mitglieder zu legimitieren, hin und lehnte das Verlangen der Arbeitgeber ab.

Im nunmehr zusammentretenden Schiedsgericht machte der Schlichter, Oberregierungsrat Grabe in, den Vorschlag, die Ge­haltsfestsetzung in den bisherigen Abkommen dahin zu ändern, daß für die Hauptgruppen ein Richtgehalt festgesetzt wird und die Regelung aller übrigen Gehälter der freien Bereinbarung überlassen sein sollte. Es ist nicht verwunderlich, daß der VBMT. sowohl als auch der Gedag mit dieser beabsichtigten Regelung durch­aus einverstanden waren, da damit die Absicht, die Gehälter nicht nach Tarif, sondern nach dem Wohlbetragen der Angestellten zahlen Die AfA- Vertreter ver­zu fönnen, verwirklicht werden könne. wahrten sich ganz entschieden gegen solche Absichten. Es kam dann ein Schiedsspruch zustande, bei dem bemerkenswert ist, daß ihn der Schlichter fraft feiner amtlichen Befugnis allein fällte, da Arbeit­nehmer sowohl als Arbeitgeber ihn ablehnten. Er enthielt für die Gruppen T. und K. für April die Gehaltssäze des Gedag­a blommen s, also eine Gehaltsreduzierung, und für die Werkmeister eine Verminderung ihres Gehalts dergestalt, das ihrer Ueberbezahlung über die Gedaggehälter von 15--18 Mart auf 3-8 Mart herabgesetzt wurde.

Eine Funktionärversammlung des AFA- Bundes nahm am Mitt­moch diesen Bericht Günters entgegen und erteilte nach kurzer Aussprache der Verhandlungskommission Bollmacht, sich zu gegebener Zeit zu dem Schiedsspruch zu erklären.

Die Ueberstunden in der Metallindustrie.

Nach dem Januarabkommen für die Metallindustrie darf der Arbeitgeber, je nach den wirtschaftlichen Verhältnissen und der Eigen­ort des Betriebes, Ueberzeitarbeit bis zu einer Stunde täglich ver­ordnen. Für weitere Ueberstunden ist die Zustimmung des Be triebsrats erforderlich.

Der Betriebsrat der AE G.( Brunnenstraße) beantragte beim Arbeitsgericht( Kammer 7 des Gewerbegerichts), die Firma zu verpflichten, ihm vor Anordnung der ersten Ueberstunde, die der Zustimmung des Betriebsrats nicht be­darf, Mitteilung zu machen. Der Betriebsrat begründete feinen Antrag damit, daß er die Aufgaben, die ihm in den§§ 66 und 71 des Betriebsrätegesetzes zugewiesen sind, nicht erfüllen fönne, wenn ihm die Absicht der Betriebsleitung, Ueberstunden anzuordnen, nicht vorher mitgeteilt werde, auch in dem Falle, wo seine Zustimmung nicht erforderlich ist. Der Betriebsrat halte es auch für notwendig, die Frage zu prüfen, ob die wirtſchaft­lichen Verhältnisse und die Lage des Betriebes Ueberstunden erforderlich machen. Ferner beantragte der Betriebsrat, die Firma zu verpflichten, ihm die beabsichtigte Einführung Antrage gab die Tatsache Veranlassung, daß die Firma die Re­von Affordarbeit vorher mitzuteilen. Zu diesem paratur von Werkzeugmaschinen neuerdings in Afford ausführen läßt, was unwirtschaftlich sei, da solche Arbeiten nicht zuverlässig falkuliert werden könnten.

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Die Kammer tam zu folgendem Beschluß: Die Firma ist verpflichtet, var Einführung der neunten Arbeitsstunde dem Betriebsrat über die Tatsache der Einführung sowie über die Gründe hierzu Die Rechtswirksamkeit der Ein­Mitteilung zu machen führung der neunten Arbeitsstunde ist hiervon nicht abhängig. Der zweite Antrag des Betriebsrats( Akkordarbeit) wird megen fachlicher Unzuständigkeit abgewiesen.

Zur Begründung dieses Beschlusses führte der Vorsitzende, Ma­gistratsrat Schulz, aus: Allerdings ist der Arbeitgeber nach dem Abkommen vom 5. Januar in der Lage, ohne weiteres Ueberstunden bis zu einer Stunde täglich anzuordnen. Der Zustimmung des Betriebsrats bedarf diese Anordnung nicht. Es muß auch zuge­geben werden, daß in dem Abkommen nicht gesagt ist, daß dem Betriebsrat die Anordnung der neunten Stunde vorher mitgeteilt werden muß. Aber§ 66 BR G. überweist dem Betriebsrat sehr fchwerwiegende Aufgaben, namentlich die, daß er Dif­ferenzen im Betriebe zu verhindern hat. Hierzu ist der Be­triebsrat aber nicht in der Lage, wenn die Einführung der neunten Arbeitsstunde Hals über Kopf tommt. Der Arbeitgeber hat zwar das Recht, zu sagen, von morgen ab wird neun Stunden gearbeitet. Wenn es aber deswegen zu Unruhen unter den Arbeitern fommt und vom Betriebsrat verlangt wird, er soll den Betrieb vor Era schütterungen bewahren, dann fann er fagen, ich bin hierzu gar nicht in der Lage, weil ich von dieser Anordnung vorher keine Kenntnis hatte.

Für den die Aftordarbeit betreffenden Antrag ist der Schlichtungsausschuß zuständig.

Die Gefahr eines Konflikts im Gastwirtsgewerbe. Die Arbeitgeber im Gastwirtsgewerbe haben die Lohnforder rungen des Zentralverbandes der Hotel -, Restaurant- und Cafés angestellten abgelehnt. Sie erklären sich außerstande, schon jetzt über irgendwelche Zulagen zu verhandeln und stellen anheim, das Tarifamt anzurufen. Dadurch werden ab 1. Mai Lohnvereinbarungen für die gastwirtschaftlichen Arbeitnehmer nicht mehr bestehen, wenn es nicht gelingt, die Arbeitgeber zur Aufgabe ihres Standpunktes zu veranlassen. Die gastwirtschaftlichen Arbeitnehmer haben, es in der Hand, den Arbeitgebern die Antwort auf ihre Ankündigung zu erteilen. Sie müssen jedoch die für heute nacht einberufenen Be­zirksversammlungen vollzählig besuchen.

Neuer Schiedsspruch für die Werften.

Nach 17stündiger Verhandlung wurde gestern morgen um 4 Uhr in Hamburg ein neuer Schiedsspruch für die Werften verkündet. Hina sichtlich der Arbeitszeit sieht er vor, daß mit Rücksicht auf die schwierige Wirtschaftslage Deutschlands und die besonderen Schwierig­reiten der Seeschiffswerften die normalerweise täglich achtstündige Arbeitszeit zunächst bis zum 31. Januar 1925 auf 54 Stun den wöchentlich festgesetzt wird. Soweit darüber hinaus in dringenden Fällen Ueberstungen notwendig werden, sind sie im Einvernehmen mit der Betriebsvertretung zu leisten. Der Stun denlohn des gelernten Arbeiters stellt sich nach dem Schiedsspruch auf 47 bis 51 Pf. für Bremen , auf 46 bis 50 Pf für die übrigen Werftorte der Nordsee . Hinzu tritt in Bremen und den anderen Werftorten ein weiterer Pfennig, der mit Rücksicht auf die Erhöhung der Arbeitszeit auf alle Stundenlöhne aufgeschlagen wird. Schiedsspruch stellt den Parteien frei, sich bis zum Dienstag, den 6. Mai, nachmittags 6 Uhr, über die Annahme oder Ablehnung der in Borschlag gebrachten Regelung zu entscheiden. Man glaubt also immer noch, den Arbeitern das Aufgeben des Achtstundentags auf­zwingen zu können.

Die Arbeitszeit in Holland .

Der

Das Internationale Arbeitsamt gibt eine Reihe furzer Mono­graphien heraus, welche die Regelung der Arbeitsdauer in verschie denen Ländern behandeln. Ein jüngst erschienenes Heft dieser Reihe gibt über Holland Auskunft, wo durch Gesez vom 1. November 1919, abgeändert durch Gesetz vom 20. Mai 1920, die Arbeitszeit geregelt ist. Ursprünglich war sie mit 8 Stunden im Tag und 45 Stunden in der Woche vorgeschrieben, doch wurde sie durch die Novelle von 1920, die am 18. Juni 1922 in Kraft trat, auf 8% Stunden im Tag und 48 Stunden in der Woche verlängert. Gewisse Wirtschaftszweige und Berufe sind Dom Bereich der gesehlichen Regelung ausgenommen, wie z. B. die Landwirtschaft und die häusliche Dienst leistung. Gewisse Ausnahmen von der oben angegebenen Arbeitsdauer find zugelassen; so daß in Betrieben, die ununter brochen in Schichten arbeiten, die Höchst stundenzahl in der Woche 54 und in dreiwöchigen Zeitabschnitten 144 betragen. Durch Kollektivverträge wird die Arbeitszeit weiter geregelt, namentlich in bezug auf Verteilung der Arbeitsstunden; die Beschrän fung der Ueberzeitarbeit und die Ueberstundenbezahlung. Seit 1918 Im hat sich der kollektive Vertragsschluß bedeutend ausgebreitet. Januar 1922 waren 702 Kollektivverträge in Kraft, die für 20 887 Betriebe und 257.552 Arbeiter galien.

Achtung, Steindruder! Die Firma Wunsch u. 2ange ( Martin Schlesinger), Berlin , Fennstraße, bat am Mittwoch früh sämtliche Steindrucker und Hilfearbeiter fristlos entlassen.

Der Ortsvorstand des Verbandes der Lithographen und Steindrucker.

Ausgesperrte ber Turbinenfabrik ber AEG. Heute nachmittag 2 Uhr im Moabiter Gefellschaftshaus, Wiclefstraße, Betriebsversammlung fämtlicher Be rufsgruppen. Die Lohnzahlung erfolgt am Freitag zu folgenden Zeiten: f. 1 von 10-11 Uhr, Tf. 2, 6 und 7 von 11-12 Uhr, f. 4 von 12½- 1 Uhc, f. 5 von 1-1 Uhr. Alle anderen Abteilungen um Uhr. Die Auszahlung Der Betriebsrat. erfolgt Huttenstr. 16.

Berantwortlich für Bolitik: Ernst Kenter; Wirtschaft: Artur Saternus; Gewerkschaftsbewegung: S. Gieiner; feuilleton: Dr. John Schilowski; Lokales und Sonstiges: Frip Karstadt ; Anzeigen: Th. Glode; sämtlich in Berlin . Verlag: Borwärts- Berlag G. m. b. S.. Berlin . Druck: Borwärts- Buchdruckerei und Berlagsanstalt Paul Ginger u. Co. Berlin SW. 68. Lindenstraße 3. Hierzu eine Beilage und Jugend- Borwärts".

nehmen die innerhalb lurer Beit im In- und Auslande Gutachten pon namhaften Aeraten, Sanatorien, Krantenhäujern, fowie eine groñe Anzahl oft überid wennlichfte: Dant fagungen von Genelenen liegen vor Nach Aussagen von erften Lungenipezialisten wirtt O.HE noch länzend in vorgeschrittenem Stadium( greitt Magen und Herz ndt an) Duch alle Apotheten erhältlich, ftets vorrätig in Berlin in der Simons apotheke. Spandauer Straße 17, und Barbarossa- Apotheke, Kurfürstendamm 164 Originalver aufspreis 3 Goldmar! pro Karton

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