Umkreise nichts Trintbares zu haben ist. Bor den Toren Berlins stößt man sogar auf scharfe Ronkurrenz zwischen dem Förster und dem berufsmäßigen Gastwirt. Es gibt freilich auch noch einsam gelegene märkische Forsthäuser, in denen man allenfalls einige gut achlende Sommergäste aufnimmt, sonst aber sich von jedem Aus. flüglerverkehr streng abschließt und selbst das erbetene Glas Brunnen. wasser höchst mürrisch verabfolgt. Wenn im allgemeinen die Förster um Berlin den Berlinern nicht grün" sind, fann man es ihnen nachfühlen. In jedem Jahre wird von allen Seiten gepredigt: Achtet und schüßet den Wald! Der Erfolg ist noch lange nicht so, wie er doch unter Kulturmenschen sein müßte. Man möchte oft brein schlagen, wenn man hier sehen muß, wie sinnlos groß und flein gegen die Natur mütet. Gibt es doch liebe Zeitgenoffen, die nach russischem Rezept die Bevölkerung aufgehezt haben, Brennholz nach Belieben aus dem Walde zu räubern. Es wurde so befolgt, daß im Berliner Osten größere Waldstrecken fast völlig vernichtet sind.
Der überfallene Wachtmeister.
Wieder einmal finnlose Trunkenheit". Ein gefährliches Erlebnis hatte im Januar der Justizwachtmeister Bieste mit zwei Männern, dem Monteur Bruno Abel und dem Dreher Richard Bochstein, das für diese beiden ein sehr bedrohliches Geficht annahm, denn sie hatten sich vor dem Schöffengericht Berlin . Mitte wegen gemeinschaftlichen schweren Straßenraubes zu verant, worben. Die Anklage hatte eine wechfelreiche prozessuaie Vor gefchichte.
Zuerst waren die Angeklagten vor dem Schöffengericht wegen. Körperverlegung zur Verantwortung gezogen worden. Das Schöffen
gericht hielt sich jedoch nach erfolgter Beweisaufnahme für unzu ſtändig und verwies die Sache an das Schraurgericht. Ehe die Ver. handlung dort jedoch erfolgen konnte, war infolge der Neuorgani fation das Schöffengericht auch für Raubfachen zuständig geworden, so daß die Angeklagten jetzt doch wieder dem Schöffengericht vor geführt wurden. Die Angeklagten wollten sich auf nichts befinnen fönnen und schütten finnlose Truntenheit und Nerven. leiden vor. Nach der Aussage des überfallenen Juftizwachtmeisters Biesta hatte sich der Borfall folgendermaßen abgespielt: Bieste war am 25. Januar zu später Abendstunde aus dem Dienst im Kriminal gerichtsgebäude gekommen. Infolge, Schneetreibens war die Straße menschenleer. An der Ecke der Seydlik- und Lehrter Straße tauchten zwei Männer auf, von denen der eine, der Angeklagte Abel, den Bieste fofort mit der einen Hand an die Rehle padte und durch Bürgen am Schreien hinderte, während er mit der anderen Hand ihm die Brieftasche aus der inneren Brustiasche des Mantels herauszog. Bieste wehrte sich und beide fielen in einen Schneehaufen. Hier liegend wurde Bieste von dem Begleiter Abels mit Fauftschlägen auf den Kopf bearbeitet und es wurde ihm der Mantel über den Kopf gezogen, um ihn wehrlos zu machen. Dann liefen die Räuber meg. Bieste verfolgte sie und entriß Abei die Brieftasche, mit der er dann flüchtete. Bon weitem hielt er die Männer aber im Auge, da ihm auch sein neuer Hut mit einem alten abgetragenen vertauscht worden war. Die Flüchtigen eilten in ein Lokal von Weber, und Bieste warteie draußen dreiviertel Stunden in der Hoffnung, daß ein„ Grüner " tommen würde. Endlich trai Badstein heraus und bedrohte Bieste mit neuen Schlägen. Diefer gab ihm aber einen Stoß, fo daß Bachstein hinfiel Bum Glück für den Beamten tauchte in diesem Augenblick auch ein Schupo beamter auf, durch den beide festgenommen wurden. Der Ange flagte Abel mehrte sich entschieden dagegen, daß fie beide einen Raub beabsichtigt hätten. Was er in seiner Trunkenheit getan habe, wisse er nicht. Alkohol", so crflärte er, fann ich nicht vertragen, und menn ich zum Trinten verleitet werde, entgleife ich leicht." Mehrere Zeugen bestätigten, daß die Angeflagten von 3 Uhr nach. mittags bis abends 10 Uhr Schnäpse und Bier in Unmenge getrumfen hätten und ein Lokal in der Invaliden traße finnlos betrunken und Arm in Aim taumelnd verlassen hätten. Staatsanwalt Dr. Rußmann beantragte die Berurteilung der Ange Slagten wegen gemeinschaftlichen Straßenraubes zu drei und zwei Jahren Gefängnis. Das Schöffengericht sah den Fall nicht als Raub an, sondern verumeilte die Angeklagten wegen gefährlicher Körperverlegung zu je zwei Monaten Gefängnis.
Die Eröffnung der Freibäder.
Der Eisenbahn- Diebeskonzern.
Ein Aufsichtsbeamter als Dieb.
polizeilichen Bedenten gegen die 2bhaltung und Beranstaltung in| infolge der ungünstigen Entwidlung des Baumarties ihre eigentliche öffentlichen Bersammlungsräumen bestehen) 20-500 Goldmart; Aufgabe bisher nicht oder jedenfalls nur in höchft ungenügendem 1) Genehmigung zum Betriebe von Bewerben, welche dem öffent. Maße erfüllen. Mit dem weiteren Abbau der Zwangswirtschaft lichen Personen und Güterverkehr innerhalb der dürfte aber auch darin eine Besserung eintreten. Es ist durchaus an Orte durch Wagen aller Art usw. dienen, mit Ausnahme der Dampf der Zeit, daß dem Wohnungsgefeß vom 28. März 1918 nunmehr fchiffahrtsunternehmungen 1-100 Goldmark. Bei Gewerbelegitis Wirkung verschafft und daß wieder ein Wohnungsaufsichtsdienst ein mationen werden für Legitimationsscheine zum Handel gerichtet wird, der bei gleichmäßiger Durchführung ganz erheblich mit Druckschriften usw. 2-20 Boldmart, für Druckschriftenverzeich zur Berbesserung der Wohnungsverhältnisse beitragen fann. niffe, Genehmigung für den Wandergewerbebetrie 1 bis 3 Goldmart erhoben. Dazu ist allgemein zu bemerken, daß für Bewilligungen von Fristverlängerungen und Friftungen der vor stehenden Gebühren, soweit die Entscheidung im Beschlußverfahren ergeht, diese Gebühren neben der Verfahrensgebühr zu erheben sind. Genehmigungen zur Inverfehrssehung von Inhaberschuld 100 000 Goldmart des Rennwerts 50 Goldmart, mindestens jedoch verschreibungen gemäß§ 795 BGB. für jede angefangenen 200 Goldmart. Gebührenfrei wird die Genehmigung an Gemein ben und Gemeindeverbände erteilt, außer für solche Anleihen, die für den Vertrieb gewerbsmäßiger Veranstaltungen aufgenommen werden. Für Pässe und Sichtvermerte, Reichs. und Staatsangehörigteitssachen bleibt es bei den bis herigen Bestimmungen. In dem Gebührentarif werden ferner aufgeführt die Gebühren für Jagdsachen, Kunstscheine, ich tipiete, äffentliche Kreditanstalten, Leichenpäffe, Loten dhe i ne, Feuerbestattung, für Personenstandsangelegenheiten, Polizeiftundenverlängerung, Straffachen, Bereinswesen, Versiche rungsunternehmungen, Waffenscheine u. a. m.
Ein Balkoneinsturz.
Lebensgefahr aus dem Verfall Berliner Häuser. Wenn der„ Borwärts" bei seinen Streifzügen durch die Miets fafernen des hohen Nordens die Wohnungsinhaber fragie, ob sie die Schadhaftigkeit ihrer Wohnung schon der Baupolizei gemeldet haben, so erhielt er fast jedesmal eine bejahende Antwort. Die Herren von
der Behörde hätten wohl die Räume besichtigt, alles eifrig notiert- um dann nichts wieder von sich hören zu lassen. Nun wird aus dem Hause Bremer Straße 52 gemeldet, daß fürzlich in den Abend stunden ein Teil des Balfons bes 2. Stodmerts auf ben des 1. Stodwerts hinabfiel. Die Polizei sperrte. darauf fämtliche Ballone des Hauses für die Benutzung, da sie sich clle als schadhaft herausstellten. Eine nähere Besichtigung bestätigt uns die hier ausgeführten Meldungen. Allerdings macht die Fassade zunächst teinen unfreundlichan Eindrud, so daß man leicht zu der Annahme neigt, das Haus befinde fich in guter Verfassung. Die vier Stodwette haben je zwei Balfons, die übereinander liegen und von Eisengittern umzogen sind. Nur diesem Umstande ver bantte der Wohnungsinhaber feine Rettung. Er flammerte fich mit beiden Händen am Gitter, das quadratförmige Deffnungen hat, fest, und konnte dann in die Wohnung hineingezogen merden. Der linte Balton des zweiten Stodwerfs bidet die eigen artige Unfallstätte. Da, wo sich sonst der Boden befindet, flafft jetzt eine mächtige Lüde, während die herabgestürzten Mauermaffen zum Teil auf dem Ballon des ersten Stockwerkes lagern. Wenn die Meldung fagt, daß diefer Balkon sich förmlicy unter der Steinfast bog, so stimmt das durchaus. Im übrigen ist das Stück des Fußgängerweges vor dem Hause gesperrt, da die Gefahr eines weiteren Herabstürzens des Mauerwerts besteht.
Es ist unverständlich, warum die Baupolizei hier nicht schon früher eine Sperre der Baltone ausgesprochen hat, oder sind die Mängel des Hauses Bremer Straße 52 nicht vorher zu ihrer Kennt nis gelangt?
Die Wohnungsämter.
Des allgemeinen Interesses wegen geben wir die Ausführungen bes Oberregierungsrats im Preußischen Minifterium für Bollswohlfahrt, G. Greifchel, wieder, die in der Zeitschrift„ Bollswohlfahrt", bem Amtsblatt Des Preußigen minifteriums fit" Boltswohlfahrt, der öffentlicht merden.
Die vor dem Kriege bestehenden Wohnungsämter genoffen all feitig, man fann wohl fagen ohne Ausnahme, großes Ansehen und erfreuten fich des Bertrauens der Bevölkerung. Dieses Verhältnis hat sich nach dem Kriege in das Gegenteil verkehrt. Die Wohnungs ämber dürften heute zu den am meisten angegriffenen behördlichen Einrichtungen gehören. Die Gründe hierfür find allgemein bekannt. Thr Ursprung liegt in der Wohnungswirtschaft, bei deren Durchführung die Wohnungsämter mitzuwirken haben. Ohne Zweifel sind die weitaus meisten Angriffe auf die Wohnungsämter durchaus unberechtigt, wenn auch nicht verschwiegen werden tann, daß einzelne Fälle vorliegen, die vor der Deffentlichkeit nicht gerechtfertigt werden können.
Den Bod zum Gärtner hatte die Eisenbahnperwaltung gefeßt, indem sie den Eisenbahnfefretär Alfred Ditebrandt zum Aufsichts noch immer nicht ganz beseitigten Warendiebstählen auf der Eisenbahn beamten auf den Bahnhof Lichtenberg- Friedrichsfelde machte, um den entgegenzutreten. Anstatt feine Untergebenen, bie er bei Diebstählen antrat, anzuzeigen, zog der Aufsichtsbeamte" es vor, mit diesen ein Rompaniegefchäft zu machen, indem er sich eine prozentuale Beteiligung an den Diebstählen ausbedang und nicht nur ein Auge zudrüdte, sondern sogar einen Diebesfonzern organisierte. Bei der großen Zahl der Beteiligten mußte die Sache schließlich zum lappen tommen. Eines Tages wurden zahlreiche Rangierer und Eisenbahnunterbeamte verhaftet. Sie entschuldigten sich damit, daß fie durch den an der Spiße ihrer Organisation" stehenden Aufsichtsbeamten zu den Diebstahlan verleitet worden seien, Vor dem Amisgericht Lichtenberg hatten sich außer Dittebrandt zahlreiche Unterbeamte megen Diebstahls und Hehlerei zu Derantworten und wurden zu hohen Gefängnisstrafen ver. urteilt. Dittebrandt, dem 3 Jahre Gefängnis zudittiert worden maren, wollte sich mit dem Urteil nicht beruhigen und hatte Berufung eingelegt. Bor der Straffammer des Landgerichts III erzielte der Berteidiger auch eine Strasherabsehung, indem das Gericht das offene Geständnis und die bisherige Unbescholtenheit dem Angeklagten zu gute rechnete Die Strafe wurde von der Strafkammer auf 2 Jahre Gefängnis unter Anrechnung von 4% Monaten Untersuchungshaft bemeffen.
Das„ vorteilhafte" Syftem.
Man schreibt uns:
" Ein altes Sprichwort sagt mit Recht: Die Dummen werden nicht alle". Wie man durch. Inserate in Berliner Zeitungen er fährt, wird ein Radioapparat angeboten für den geringen Preis von 4 M. zahlt der gutgläubige Käufer, bem es nun obliegt, vier veranlaßt, den Apparat ihrerseits zu den gleichen Bedingungen zu faufen. Gleichzeitig wird erwähnt, daß ber angebotene Apparat einen Wert von 40 bis 50 Mt. hat. Wenn hierbei nicht bereits ein Fall unlauteren Wettbewerbes vorliegt, fo muß man sich doch die Frage stellen, wie der Händler bei dem Geschäft auf seine Roften
tommt.
Angenommen er verkauft einen Gegenstand im reellen Werte von 20 mt. in fünf Teilbeträgen von je 4 Mt. Den ersten Anteil Don 4 Mezahlt der gutgläubige Käufer, dem es nun obliegt, vier feiner nächsten Freunde dadurch reinzulegen, daß er ihnen den Bert seiner Zahlung darstellt. Diese letteren Bewerber der An= billigen Erwerb eines Gegenstandes vorgaufelt, der den fünffachen teile sehen sich nun veranlaßt, um zu dem Genuß der Vorteile des Angebotenen zu gelangen, wieder ihren nächsten Freunden oder Bekannten den Reiz der Angelegenheit vorzutauschen und so dente man sich den weiteren Umfaß der Anteile fort bis zu jenem Zeitpuntie, in dem das Intereffe an der Sache selbst erlahmt und bie Rüdwirtung des Systems einseht. Die Borteile besselben find dann immer gänzlich auf der Seite des schlauen Händlers. Er liefert den angepriesenen Gegenstand erst nach Eingang des pollen Bertaufspreises von 20 mt., hat das Verfügungsrecht über die eingezahlten Gelder und find auf das Konto des einzelnen Anteilerwerbers z. B. nur drei Anteile, affa 12 Mt. gezahlt, fo pers fallen, die Gummen zugunsten des Handlers, ba er ja erft bei Bollzahlung der 20 Mt. verpflichtet ist, den Gegenstand zu liefern. Je größer nun der Umlauf der Anteile ist, um so mehr wird es solche Leute geben, die zu jenen gehören werden, die die Hunde beißen" und auf deren Schultern das„ vorteilhafte" System letzten Endes aufgebaut ist.
Eine Entbindung im Gefängnis.
Der für den 22, Mai vor dem Schwurgericht des Landgerichts I angefekt gewefenen Verhandlungstermin wegen Raubmordes gegen die Verkäuferin Franziska Chiemelsti ist abgefekt worden, da die Angeflagte in biefen Zagen ihrer Rieberkunft die Angeflagte die Händlerin Bod in der Fürstenberger Straße,
im Gefängnis entgegenfieht.
Wie erinnerlich, hatte
bei der sie in Stellung war und bei der sie wohnte, erwürgt und nachher beraubt, angeblich, weil Frau Bod ihr ihren Geliebten abspenstig machen wollte. Der Mordfall wurde bereits im Januar einmal verhandelt, mußte aber vertagt werden, weil die Gutachten der Sachverständigen über den Geisteszustand der Angeklagten auseinandergingen und das Gericht eine nochmalige Beobachtung Wohnweds Einholung eines Obergutachtens anordnete. von dem Verteidiger gestellter Haftentlassungsantrag, der sich auf das Gutachten des Medizinalrats Dr. Thiele ftüßte, daß die Einrichtung des Untersuchungsgefängnisfes für die Behandlung einer Wöchnerin unzureichend wären, war vom Gericht wegen Fluchtverdachts abgelehnt worden.
Außer dem Freibad Müggelsee, dessen Eröffnung, wie bereits mitgeteilt, am Sonntag bevorsteht, werden auch andere Freibäder in der Umgebung Berlins am Sonntag ihre Pforten öffnen. So das Freibad Plößenfee. Umfangreiche Neuanlagen und Bepflanzungen find hier während des Winterhalbjahres vorge nommen worden, so daß die bisher schon so zahlreichen Freunde des Vor dem Kriege entsprang die Einrichtung von WohnungsBades fich dadurch noch vermehren werden. Durch die bequeme Lage ämtern dem Wunsche, für einen geordneten Zustand der zu Wohn( in der Nähe des Birchow- Krankenhauses) fann Freibad Plößensee zweden dienenden Räumlichkeiten zu sorgen und auf die Bewohner von der Bevölkerung der Bezirke Wedding und Tiergarten ohne schaft dahin einzuwirken, die Wohnungen zweckmäßig und in ordent unbequeme Fahrten und ohne Aufwendung von Fahrgeldern erreichtlicher Weise zu benutzen. Insofern hing ihre Gründung mit der werden. Das Eintrittsgeld ist für Erwachsene auf 10 Bf. und Durchführung der Wohnungsaufsicht eng zusammen. Selbst für Kinder auf 5 Pf. festgefegt. Jahresfarten fosten für Erwachsene verständlich ist es notwendig, zunächst genügenden Wohn 3 M., für Kinder 1,50 M. An bedürftige Kinder werden, wie bisher, raum für die Bevölkerung zu schaffen. Aber es ist ein großer Freikarten durch die Schulen verteilt.-Ferner wird das Irrium, anzunehmen, daß damit eine ausreichende Ordnung im Woh Familienbadim Boltspart Jungfernheide am Sonnungswesen verbürgt wäre. Nicht nur, daß finderreiche Familien in tag, den 18. Mai, eröffnet. Die beginnende Badezeit hat auch bereits der Regel mit den schlechtesten Wohnquartieren fürlieb nehmen das erste Opfer gefordert. Gestern ist der 13 jährige Schüler müssen, sondern es ist vielfach der Zustand der überhaupt vorhande Erwin Lange aus der Frankfurter Allee 157 in der Spree am nen Kleinwohnungen zu beanstanden, und die Art ihrer Benußung Wilhelmsstrande ertrunken. Obgleich man in zwei Booten sogleich läßt vielfach sehr zu wünschen übrig. Daß aber die Art der Woh die Unglücksstätte absuchte, fonnte der Knabe nicht gerettet und die nungsbenutzung einen der Hauptfattoren darstellt zur Aufrecht Leiche noch nicht geborgen werden. erhaltung von Ordnung und Sitte und zur Hebung des Kulturzustandes des gesamten Volkes, bedarf feiner weiteren Ausführung. Bielfach hört man den Einwand, daß in Zeiten der gegenwärtigen Wohnungsnot die Durchführung der Wohnungsaufficht nicht möglich fei, weil es an verfügbarer Wohngelegenheit zur Ausschaltung unzureichender oder schlechter Wohnungen mangele. Nichts ist ver. fehrter als diefer Hinweis. Gerade unter den heutigen höchst umgünftigen Berhältniffen muß nach Möglichkeit darauf hingewirkt merden, einen gewiffen Wohnungsstandard aufrechtzuerhalten. Außer. dem ist es gar keine Frage, daß viele Mißstände in den Wohnungen auch unter den heutigen Berhältnissen beseitigt werden können, wo durch eine weitere nicht unerhebliche Verbesserung der Woh nungsverhältnisse erzielt würde. Daß sich gegenwärtig nicht alle Mängel beseitigen lassen und daß es insbesondere nicht möglich ist, überfüllte Wohnungen zu räumen, bedarf keiner weiteren Erörterung, ist aber, wie gesagt, durchaus fein Grund, nun überhaupt von Befferungsmöglichkeiten abzusehen. Das preußische Wohnungsgesetz vom 28. März 1918 genügt allen Anforderungen zur Durchführung einer geregelten Wohnungsaufsicht. Insbesondere ist hervorzuheben die Anstellung von Bezirkswohnungsaufsichtsbeamten in den einzelnen Regierungsbezirken. Leider fonnten diese Beamten
Staatliche Verwaltungsgebühren.
Auf Grund des§ 4 Abs. 1 des Gesezes über staatliche Berwaltungsgebühren vom 29. September 1923 hat der Minister des Innern unter dem 25. April eine sofort in Kraft getretene befon dere Gebührenordnung für Amtshandlungen im Geschäftsbereiche der Verwaltung des Innern erlassen, aus der der Amtliche Preußische Pressedienst die folgenden allgemein inter effierenden Tarife mitteilt. Die Verfügung ist im Einverständnis mit dem Finanzminister und zugleich im Namen des Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten erlassen.
Aufenthaltsgenehmigungen für Ausländer auf die Dauer bis zu einem Bierteljahr 6-20 Goldmart, auf unbeschränkte Dauer 50-200 Goldmark. Genehmigungen für Ge werbesachen: a) Ausfertigung der Urkunde über die Genehmigung zum Betrieb einer Gastwirtschaft, Gantwirt schaft oder eines Kleinhandels mit Branntwein oder Spiritus 10 v. H. des Anlage- und Betriebskapitals, mindestens jedoch 10 Goldmarf; b) Ausübung des Betriebs als Hufbeschlag= schmied, Erteilung des Prüfungszeugniffes 10 Goldmart; c) Genehmigung des Betriebes als Schauspielunternehmer 20-500 Goldmart; d) Erlaubnis zur gewerbsmäßigen öffentlichen Beranstaltung von Singspielen, Gesangs- und deflamatori schen Vorträgen, Schaustellung von Bersonen oder theatralischen Borstellungen 20-500 Goldmark; e) Erlaubnis zum regelmäßigen Tanghalten 50-500 Goldmart; f) Verhandlungen bezüglich des Betriebs des Geschäftes der Pfandleiher, Pfandvermitt ler, Gesindevermieter und Stellenvermittler: für die Erlaubniserteilung 20-500 Goldmart, für die Bestätigung( 2lbstempelung) der Geschäftsbücher und Gebührentarife 3 Goldmart; g) Erlausnis zum Ausschant geistiger Getränke in den Fällen von§§ 42a und 67 2lbs. 2 der GD. 5-20 Goldmart; h) Erlaubnis zu Musikauf. führungen, Schaustellungen ufm. 20-50 Galdmart; i) Tanzerlaubnis 5-50 Goldmark; k) Grlaubnis zu sonstigen Luftbarkeiten( Ring- und Borfämpfe, Radrennen, Ausstel Lungen, Bazare, Kostümfeste u. dg., Bescheinigungen, daß teine
α
Das Rundfunkprogramm. Sonnabend, den 17. Mai.
kanntgabe der Kleinhandelspreise der wichtigsten Lebensmittel Tageseinteilung Vormittags 10 Uhr: Nachrichtendienst. Bein der Zentralmarkthalle. Nachm. 12.15 Uhr: Vorbörse. Nachm. 12.55 Uhr: Uebermittelung des Zeitzeichens. Nachm. 1.05 Uhr: Nachrichten dienst. Nachm. 2.15 Uhr: Börsenbericht.
4.30-6 Uhr: Berliner Funkkapelle( Unterhaltungsmusik). 7 Uhr: Vortrag Ein Tag im Freien 8.30 Uhr: 1. a) Ich liebe dich, von Beethoven , b) Mailied , von Beethoven ( Grete Krüger). 2 Fröhliche Lieder( Rudolf Zank). 3. Fantasie über, Webers letzter Gedanke von Fuchs( Kammermusiker Hans Bode, Trompete). 4. Heitere Vorträge( Hanni Kachler- Richter). 5. Arie aus„ Madame Butterfly , von Puccini ( Grete Krüger). 6. Fröhliche Lieder ( Rudolf Zank). 7. Gute Nacht, du mein herziges Kind, von Abt ( Kammermusiker Hans Bode, Trompete). 8. Heitere Vorträge Hanni Kaehler- Richter). Am Steinway - Flügel: Dr. Felix Günther.
I
Ein damals
Stundung der Steuern für Sportplähe. Die Erhebung der Grundvermögenssteuer auch für Sportpläße hat den lebhaftesten Protest der zentralen Sportverbände hervorgerufen, da die Aufbringung der Steuern einfach unmöglich war und zu einer Lahmlegung des Sport- und Spielbetriebes im Freien geführt hätte. Nunmehr wird eine Berfügung des preußisen Finanzministers vom .9 April 1924 betr. Stundung der Grundvermögenssteuer bei Grundstücken, die ausschließlich der Pflege von Leibesübungen dienen, bekanntgegeben, die die außergewöhnlichen Härten des bisherigen Zustandes beseitigen soll. Ein vollständiger Erlaß der Steuer wird durch das Reichsgesetz nicht zugelassen. Die Stun dung foll aber, wenn die sonstigen Voraussetzungen gegeben sind, bis zum Ablauf des Grundvermögenssteuergesetzes erfolgen, so daß eine Erhebung der Steuer tatsächlich nicht in Frage kommt. Die Stundung darf nur gemährt werden: a) wenn es sich um Grundstüde handelt, welche ausschließlich und unmittel bar der Pflege der Leibesübungen dienen; b) wenn die die Grundftüde benutzenden Bersonenvereinigungen lediglich die planmäßige und der Allgemeinheit dienende, aber nicht die gewerbs. oder berufsmäßige Pflege der Leibesübungen fich zur Aufgabe machen; c) wenn und insoweit die Steuer von dem Verein und den Vereinsmitgliedern mit Rücksicht auf deren wirtschaftliche Lage ganz oder teilweise nicht getragen werden kann; d) wenn und insoweit die Gemeinde ihre Steuer vom Grundbesiz(§ 25 oder§ 26 KAB.) ausweislich einer von der Gemeindebehörde ausgestellten Bescheinigung ebenfalls ftunbet. Ueber die Stundung der staatlichen Grundvermögenssteuer entscheidet der fcheinigung der Gemeindebehörde gemäß obigem Abjazd bei. Borsigende des Grundsteuerausschusses. Dem Antrag ist eine Bezufügen. Zur Bereinfachung des Geschäftsganges ist der Antrag in Stadttreisen an den Magistrat, in Landfreifen an den Landrat zu richten, die die Weitergabe des Antrages veranlassen. Das Hauptgewicht ist von den Bereinen, darauf zu legen, daß die Ge. meinde ihre Steuer in vollem Umfange stundet, und eine diesbezügliche Bescheinigung dem Antrage beifügt. Es darf wohl erwartet werden, daß die Gemeindebehörden nicht fistalische Gesichtspunkte, fondern die hohe Bedeutung der Jugendpflege in den Bordergrund stellen, indem sie den im Interesse der Volksgesundheit arbeitenden Turn- und Sportvereinen die weitestgehende Unterstügung zuteil werden lassen.