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Gewerkschaftsbewegung

Die Werftaussperrung beendet.

Hamburg , 20. Mai. ( WIB.) Im Berfolg der am 17. mai zwischen den Arbeitnehmern und dem Arbeitgeberverband in der Werftindustrie geschloffenen Vereinbarung, die eine am heutigen Tage um 10 Uhr ablautende Erklärungsfrist vorjah, hat eine Abstimmung der Arbeitnehmer stattgefunden, welche die für die Fortfehung des Streits notwendige Zweidrittelmehrheit nicht ergab. Da auch die Arbeitgeber der Bereinbarung zugestimmt haben, jo ist der Kampf beendet. Die Arbeit wird morgen wieder aufgenommen werden. Das gleiche Ergebnis hatten die Abstimmungen in Lübed und Bremen .

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Hamburg , 20. Mai. ( WEB.) Zu der Beendigung des Lohn­tampfes auf den Seefchiffswerften wird noch gemeldet, daß die von den Arbeitervertretern gewünschte restlose Wiedereinstellung der ent­laffenen Arbeiter in den letzten Verhandlungen von den Werft­

vertretern mit dem Hinweis darauf abgelehnt wurde, daß der Auf­

Ueber die Ceifung von

tragsbestand vom Januar nicht mehr vorhanden sei. Im großen und ganzen hatten die Verhandlungen das Ergebnis, daß die neunstündige Arbeitszeit vorläufig bis 1. April 1925 gilt. Der achtstündige Ar­beitstag bleibt als normal anerkannt. Ueber die Leistung von Ueberarbeit müssen Vereinbarungen mit der Arbeiter­vertretung getroffen werden. Der Stundenlohn wurde auf 57 Renten­pfennige für gelernte Arbeiter hinaufgesetzt. Weiter wurde eine Neu­regelung für Affordarbeiten getroffen.

in der Berliner Metallindustrie durch der Abschluß eines Lohn abkommens abzulösen. Ob dieser Versuch gelingen wird, scheint durchaus zweifelhaft.

Die Hungerlöhne in der Metallindustrie.

In einer Funktionärfonferenz der Transportarbeiter in der Metallindustrie erstattete Fromfe Bericht über die strieller. Die Lohnerhöhung, die der VBMI. angeboten hatte, sollte lezten Lohnverhandlungen mit dem Verband Berliner Metallindu­unter gleichzeitiger Kürzung der sozialen Zulagen gegeben werden, so daß für Arbeiter mit mehreren Kindern sogar eine Lohn türzung herausgeformen wäre. Die Vertreter des Verkehrs­bundes fonnten einer solchen Lohnregulierung" natürlich nicht zu­

Gebt für die hungernden Bergarbeiter

denen die Zechenbesitzer den Fuß in den Naden jetzen wollen. Gebt, damit sie sich

nicht unter das machtgebot der Zechenbeißer beugen

müssen, indem Jhr Beiträge zeichnet

auf die Bergarbeiterhilfe"

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stimmen. Sie hatten um so mehr Grund, auf der Forderung von 60 Pf. Stundenlohn zu bestehen, als der niedrigste Lohn für Trans­portarbeiter anderer Branchen 51 Pf. beträgt. Es war nicht möglich, Hamburg , 20 Mai.( Eigener Drahtbericht.) Interessant war die zu einer Einigung zu kommen. Die Arbeitgeber schlugen schließlich Abstimmung der Werftarbeiter im Groß- Hamburger Städtegebiet. ror, den ganzen Lohnstreit einem Zwangsschiedsgericht zu über-­Dir organisierten Werftarbeiter erklärten sich mit großer Mehrheit, tragen. Dem fonnte aber von den Arbeitnehmervertretern nicht zugestimmt werden, und so verlief auch diese Berhandlung wieder die nach dem Statut zwar auch nicht ganz ausreichte, für die Fort- resultatlos. Fromte erwähnte in seinem Bericht den maßlos ge­segung des Kampfes. Die Unorganisierten dagegen und steigerten Hochmut der Unternehmer, der es nötig mache, darüber mit ihnen entschieden sich die sogenannten Oppositionellen", zu beraten, ob es mit der Würde eines Organisationsvertreters ver­die dauernd für eine Verschärfung" des Kampfes und einer Vereinbar ist, unter solchen Umständen die Verhandlungen fortzusehen. breiterung der Kampfbafis" eingetreten waren, mit Stimmenmehrheit Die Versammlung beschloß schließlich nach eingehender Aus­für den Abbruch der Bewegung. Eine treffende Beleuchtung der fprache, in der die Vertreter aller größeren Werte zu Wort kamen, am fommenden Sonnabend im Gewerkschaftshaus eine allgemeine radikalen Theorie und Pragis. Transportarbeiterversammlung für die Metallindustrie abzuhalten. in der eine endgültige Stellungnahme zu den Hungerlöhnen in den VBMI.- Betrieben erfolgen soll.

Nach einem Ringen von drei Monaten ist nun dieser große Kampf beendet. Wenn man sich das Refuitat dieses Kampfes anficht, das aus den vorstehenden Depeschen allerdings nicht zweifels. frei hervorgeht, dann ist die Tatsache zu unterstreichen, daß der Produktionsausfall, der durch die Aussperrung der Unter­nehmer hervorgerufen worden ist, auch nicht gedeckt werden könnte, wenn die Arbeiter zwei Jahre lang täglich eine leberstunde machen würden. Bei 48stündiger Arbeitszeit macht der Verlust an Arbeits­leistung für 13 Wochen 624 Arbeitsstunden pro Arbeiter. Es müßte also jeder Arbeiter mehr als zwei Jahre täglich eine Stunde ar beiten, um diesen Verlust wieder wettzumachen, vorausgesetzt, eine verlängerte Arbeitszeit wäre gleichbedeutend mit einer entsprechen den Produktionssteigerung. Dazu kommt der ungeheure wirtschaft. liche Berlust, der nicht wieder einzubringen ist. Große Aufträge vom Ausland tonnten nicht ausgeführt werden und gingen an auslän­dische Werften über. Der Schaden, der durch die Aussperrung ver­ursacht worden ist, fann gar nicht übersehen werden.

Es ist notwendig, cuf die Tatsache hinzuweisen, daß diese Aus. fperrung unmittelbar eine Folge von verbindlich er­Plärten Schiedssprüchen gewesen ist. Diese Schiedssprüche, die den Arbeitern eine längere als die achtstündige Arbeitszeit auf­zuzwingen versuchten, sind nichts anderes als ein Eingehen auf die Forderungen der Arbeitgeber.

Auch wenn, wie aus den vorliegenden Depeschen hervorzugehen scheint, die Arbeitgeber einen grundsäglichen Erfolg erzielt haben, praktisch bedeutet die Aussperrung für fie eine Niederlage. Die Aussperrung begann in einer für die Arbeiterschaft dentbar ungünstigen Situation. Trotzdem haben die Werftarbeiter 18 Wochen standgehalten. Das allein ist ein Erfolg. Einer Arbeiterschaft, die fich 13 Wochen lang unter diesen Umständen gegen ein mit den Machtmitteln des Staates unterstütztes Diktat der Unternehmer zur Wehr seht, wird man schließlich den Achtstundentag nicht mehr ent reißen. Bei Ablauf des Vertrages werden die Arbeiter mit den Unternehmern wieder zusammenfommen. Wir prophezeien diesen heute schon in aller Sicherheit, daß dann auch nicht das Geringste Dom Achtstundentag abgehandelt werden wird. Wir bezweifeln übrigens auch, ob der Gesamtverband Deutscher Metallindustrieller, der hinter diesem von den Unternehmern enifeffelten Kampf stand, feine Tattit noch lange wird aufrechterhalten können.

Für die Arbeiterschaft ist die Lehre, die aus diesem Kampf zi ziehen ist, flar und zwingend: Unver brüchliches Fest halten am Achtstundentag, unverbrüchliches Fest­halten an der Gewerkschaft, restlose Bereitschaft, die Or­ganisation zu stärken, um die Unternehmer endlich zu zwingen, mit dem Achtſtundentag, mit einer hochqualifizierten, gutbezahlten, leistungsfähigen und leistungswilligen Arbeiterschaft die Steigerung der Produktion statt ihrer Sabotage zu betreiben.

Keine Gewerkschaftsaktion gegen Dawes.

Eine bürgerliche Korrespondenz verbreitet die Meldung, daß die Spitzenverbände der freien Gewerkschaften Deutschlands mit den in Frage kommenden gewerkschaftlichen Organisationen Frankreichs und Englands in Verbindung getreten feien, um auf diesem Wege Ab­änderungen des Vorschlages der Eachverständigen über die Reichs­bahn zu erzielen. Wie wir aus zuverlässiger Quelle erfahren, ent­behrt diese Nachricht jeder ernsthaften Grundlage. Die Stellung der Gewerkschaften zur Reparationsfrage ist seinerzeit den Sachver­ständigen vorgetragen worden. Die deutschen Gewerkschaften den­ten nicht daran, im gegenwärtigen Zeitpunkt irgendetwas zu unter­nehmen, was die Regelung der Reparationsfrage verzögern oder verhindern könnte.

Lohnvereinbarung für Steinseher.

und durch nachfolgende Verhandlungen mit den Arbeitgebern werden Durch einen Spruch des Schlichtungsamtes der Stadt Berlin mit Wirkung ab 14. Ma: die Löhne für das Steinfeggewerbe wie folgt festgeset: Der Stundenlohn für Steinfeger und Steinhauer beträgt 95 Pf., für Rammer 85 Pf., für Hilfsarbeiter 60 Pf. Die bisherigen Eätze waren 83, 73 und 57 Pf. Die Affordsäge für Stein­hauer werden um 30 Proz. erhöht. Von den Arbeitgebern find ferner an die Kaffe der Wohlfahrtseinrichtungen durch Kleben von Marken 4 Proz. der Stundenlöhne abzuführen.

In einer Bersammlung der Steinsetzer und Berufsgenossen, die nach einem Bericht des Gauleiters Schende zu dem Lohnabfommen Stellung nahm, wandte sich der Berichterstatter in scharfer Weise gegen das Vorgehen der syndikalistischen Berufsangehörigen, die, chne die schwebenden Berhandlungen abzuwarten, den Streif aller Steinarbeiter" beschlossen haben. Die Streifenden versuchten mit gewalttätigen terroristischen Mitteln die arbeitenden tariftreuen Zentralverbändler zum Anschluß an den Streit zu bewegen. Schende stellte fest, daß das Vorgehen der Syndikalisten lediglich den Zweck haben kann, den Steinarbeiterverband aus einer Tarifpofition her auszubringen, die den Steinarbeitern seit 20 Jahren tariflich feft­gelegte Lohn- und Arbeitsbedingungen gebracht hat. Eine Arbeits­einstellung durch die Zentralverbandsangehörigen wäre von den Unternehmern als Tarifbruch angesehen worden. Sie hätten eine billige Gelegenheit gehabt, ihren schon lange gehegten Plan, ein Prämienlohnsystem einzuführen, endlich zu verwirklichen.

Nachdem die Versammlung längere Zeit mit einer Kommission der Syndikalisten über deren Streitgebaren diskutiert hatte und von den meisten Rednern betont wurde, daß in Zukunft gegenüber den Eyndikalisten eine entschiedenere Stellung eingenommen werden müßte, erfolgte die Annahme des Lohnabkommens gegen wenige

Stimmen.

Erfolgreiche Streits im Stuck- und Gipsbau.

Nachdem am Donnerstag und Freitag voriger Woche die Parteien vor dem Schlichter verhandelt hatten, ohne daß eine Einigung zustande gekommen ist, wurde am späten Abend des zweiten Berhandlungstages ein Vergleichsvorschlag vom Schlichter gemacht. Der bisherige Tarifvertrag soll danach mit seinem An­hang mit folgenden Abänderungen bis zum 31. März 1925 weiter gelten:

Der Einheitsstundenlohn soll für Studateure, Gipsbildhauer, Rofsasch, Rabiz- und Zementdraht- Buzer sowie Plattensetzer 25 Proz., für Rabizspanner und Träger 12% Proz über Maurer­lohn, für Hilfsarbeiter den Maurerlohn betragen. Modelleure er­halten den Einheitslohn der Stucateure als Mindestlohn, geübte Antragebildhauer 20 Broz. über Studateurlohn als Mindestlohn. Lehrlinge bleiben im Tarifvertrag enthalten mit Entlohnungen von im 1. Lehrhalbjahr 10 Proz., im 2. Halbjahr 20 Broz., im 3. Halbjahr 25 Proz., im 4. Halbjahr 35 Proz., im 5. Halbjahr 40 Broz. und im 6. Halbjahr 45 Broz. des Studateurlohnes. Ferien erhält jeder Arbeitnehmer und Lehrling; und zwar nach 30 Wochen 4 Tage, nach einem Jahr 5 Tage, für jedes weitere Jahr im Be­triebe einen Tag mehr bis zu 10 Tagen. Die Bezahlung der Ferien erfolgt bei ihrem Antritt, oder bei Abgang des Arbeit nehmers mit 3 Proz. vom Stundenlohn der bis dahin geleisteten Arbeitsstunden. Der paritätische Facharbeitsnachweis bleibt mit seiner Geschäftsordnung wie bisher bestehen. Für tarifliche Streitigkeiten wird außer der bisherigen Schlichtungskommiffion ein Tarifamt mit unparteiischem Vorsitzenden als 2. Instanz ge­schaffen.

Alle übrigen Positionen des bisherigen Tarifvertrages bleiben in bisheriger Fassung einschließlich der 46% stündigen wöchentlichen Arbeitszeit bei 47 stündiger Bezahlung.

Die Streifenden beschlossen nach längerer Diskussion mit 679 gegen 188 Stimmen, bei 2 ungültigen und einer Anzahl Stimm­enthaltungen, die Annahme des Vergleichsvorschlages. Da die Arbeitgeber bereits ihre Annahme ebenfalls erklärt haben, erfolgt die Arbeitsaufnahme am Mittwoch früh, wobei Maßregelungen aus Anlaß des Streifs nicht stattfinden dürfen. Jeder kehrt zu seiner alten Firma zurück, von der er in den Streit getreten ist. Wenn

Heute Verhandlungen in der Metallindustrie. Wie wir erfahren, finden heute nachmittag erneut Berhand­lungen zwischen den im Metallkartell vereinigten Organisationen und dem Verband Berliner Metallindustrieller statt. Gewerberat Körner hat die Mitglieder des Schiedsgerichts wie die Organisationsvertreter nochmals zu einer Zusammenkunft gebeten, um einen offenbar letzten Versuch zu unternehmen, den Zustand der Dauerlohnkrise auch die Lohnfrage nicht zur vollen Zufriedenheit geregelt wurde,

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so find doch die Angriffe auf die ideeffen Errungenschaften dieser Fachgruppe durch das geschlossene Verhalten der Streifenden mit vollem Erfolge abgewehrt.

Auch die Dachdecker behaupten den Achtstundentag.

Auf Veranlassung des Schlichters fanden weitere Verhandlungen im Streif der Dachdecker statt. Es war notwendig, eine Verständi­gung zu finden, welche die Verschlechterungen des Einigungsvor­schlages vom 14. Mai beseitigen sollte. Die Verständigung glaubte der Schlichter in folgendem Vergleichsvorschlag gefunden zu haben: Bis zum Abschluß eines neuen Reichstarifs für das Dach­deckergewerbe wird für den Bereich dieses Gewerbes in Groß­Berlin folgende Zwischenregelung getroffen:

1. Der Lohn für die im Dachdeckerberuf tätigen Gesellen ist gleich dem Tariflohn der Maurer in Groß- Berlin plus 2 Pf., der des geübten Hilfsarbeiters gleich dem eines geübten Bauhilfs arbeiters. Der Lohn eines ungeübten Hilfsarbeiters ist 5 Pf. geringer. Ein Hilfsarbeiter gilt als geübter, wenn er ein Jahr im Dachdeckerberuf tätig ist.

Zur Ablösung der bisherigen in§ 9 des bisherigen Ortstarifes unter a vorgesehenen Fahrgeldentschädigung erhöhen sich die obigen Löhne um weitere 2 Pf. Im übrigen verbleibt es bei der Regelung des§ 9 des bisherigen Ortstarifes.

2. Die Punkte 3 und 4 des Vorschlages vom 14. Mai gelten. ( Ueberstunden usw.)

Zu dem Vergleichsvorschlag nahmen die streifenden Dachdecker am Dienstag Stellung. Der Vorsitzende Stolzenhain führte den Streifenden die Situation vor Augen. Wenn auch der Ver­gleichsvorschlag nicht alle Forderungen und alle Wünsche erfüllt, so steht doch fest, daß die Verschlechterungen des Einigungsvor schlages vom 14. Mai beseitigt find. Das Fahrgeld ist behauptet worden und ebenfalls auch die Zuschläge für Arbeiten über die alte Bostgrenze Groß- Berlins hinaus. Vor allem aber ist der Angriff auf den Achtstundentag abgewehrt worden. Er empfahl, dem Ver­gleichsvorschlag zu z ustimmen.

In der Aussprache wandten sich mehrere Redner gegen die An­nahme. Bei der Abstimmung entschied jedoch eine große Mehrheit für die Annahme. Damit ist der Streit im Dachdeckergewerbe für. Groß- Berlin nach einer Dauer von fünf Wochen beendet. Die Wiederaufnahme der Arbeit erfolgt am Mittwoch, den 21. Mai.

Die Verbindlichkeitserklärung nur gegen Arbeiter.

Köln , 20. Mai .( Eigener Drahtbericht.) Die Reichstagsabge­ordneten Genoffen Sollmann und Kirschmann haben an den Reichsarbeitsminister Brauns ein Telegramm gerichtet, in dem sie fordern, daß der am 24. April gefällte Schiedsspruch für die Kölner Metallindustrie sofort mit rückwirkender Kraft für ver=' bindlich erklärt werden solle. Die Verbindlichkeitserklärung war von den Arbeitnehmerorganisationen bereits am 28. April beantragt worden, ist aber bisher unterblieben.

Die Lohnverhandlungen, die zu dem Schiedsspruch führten, wurden bereits am 1. April eingeleitet. Im Kölner Bezirk erhalten die Metallarbeiter die schlechtesten Löhne von allen Metallarbeitern des besetzten Gebiets. Gelernte Handwerker mit Familie müssen sich mit 24 bis 29 M. Wochenlohn begnügen. Ein Hilfsarbeiter mit vier Kindern erhielt in der vergangenen Woche nur 21 M. Der Schieds=" spruch, der den Hilfsarbeitern einen Stundenlohn von 49 Pf. und den Facharbeitern eine Erhöhung ihrer Bezüge um 10 Proz. zu­sicherte, wurde von den Arbeitgebern abgelehnt, obwohl diese Lohn­erhöhungen mehr als bescheiden sind. Bisher ist vom Reichsarbeits­ministerium nichts geschehen, um diese geringfügige Besserung der wirtschaftlichen Lage der Kölner Metallarbeiter gegenüber den Unter­nehmern durchzusetzen. Die beiden rheinischen Abgeordneten haben den Reichsarbeitsminister nachdrücklich darauf hingewiesen, daß an-, gesichts der außerordentlich erregten Stimmung innerhalb der Kölner Metallarbeiterschaft Rückwirkungen auf den Ruhrkampf unvermeid­lich find, wenn die sofortige Verbindlichkeitserklärung mit rüdwir­fender Kraft unterbleibt.

Tatilimn

Die Bauarbeiteranssperrung in Hannover . Mit brutalen Hannover , 20. Mai .( Eigener Drahtbericht.) Mitteln versuchen die Baugewaltigen der hannoverschen Bauarbeiter­schaft den neunstündigen Arbeitstag aufzuzwingen. Als nach end­losen Verschleppungen der Unternehmer die Bauarbeiterschaft ver­fuchte, in den einzelnen Geschäften ihre gestellten Forderungen zur Durchführung zu bringen, erfolgte am 17. Mai die Aussperrung aller Maurer, Bauarbeiter und Zimmerer der Stadt Hannover . Ab Mittwoch, den 21. Mai, ist diese Aussperrung vollständig. freien Gewerkschaften haben ab 1. Mai für einen Facharbeiter 85 Pf., Bauhilfsarbeiter 78 Pf. und Tiefbauarbeiter 73 Bf. Stunden­Lohn in Hannover gefordert. Für die übrigen Lohnaruppen sollte der bisherige prozentuale Unterschied bleiben. Dieser Antrag wurde damit begründet, daß Hannover eine der teuersten Städte Deutsch­ lands ist. Einige Unternehmer mit fozialem Empfinden haben sich inzwischen mit ihren Arbeitern verständigt.

Aussperrung im sächsischen Holzgewerbe.

Die

Die Dresdener Boltszeitung" meldet, daß der Arbeitgeber­verband für das sächsische Holzgewerbe beschlossen habe, jämtliche Holzarbeiter am 21. Mai auszufperren, wenn nicht bis zum 20. Mai die Arbeit aufgenommen werde. Das Blatt bemerkt dazu, die Ar­beiter dächten nicht daran sich dem Diftate der Unternehmer zu fügen. Infolgedessen dürften am 21. Mai etwa 60 000 Arbeiter des fächsischen Holzgewerbes ausgesperrt werden.

am

Zum Mannheimer Metallarbeiterkampf. Mannheim , 20. Mai .( Mtb.) Bei der gestern von der Metallarbeiterschaft vorgenommenen Abstimmung über den legten Sonnabend gefällten Schiedsspruch stimmten 88 Proz. dafür und 11 Broz. dagegen, 1 Proz. der abge­gebenen Stimmen war ungültig. Da die Arbeitgeber bes fanntlich den Schiedsspruch abgelehnt haben, haben die Gewerf schaften die Verbindlichkeitserklärung beim Landes­schlichter, in Karlsruhe beantragt, der sich heute nachmittag mit der Angelegenheit befassen wird. Die Betriebe sind nach wie vor geschlossen.

Berantwortlich für Politik: Ernst Reuter ; Wirtschaft: Artur Gaternus; Gewerkschaftsbewegung: Friedr. Ekkorn; Feuilleton: Dr. John Shikowski, Lokales und Sonstiges: Frik Karstadt ; Anzeigen: Th. Glocke; sämtlich in Berlin . Berlag: Borwärts- Berlag 6. m. b. S., Berlin . Drud: Borwärts- Buchbruckerei und Berlagsanstalt Baul Ginger 1. Co.. Berlin SW. 68., Lindenstraße 3. Hierzu 2 Beilagen.

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