Die Rechtsfrage im Bergbau.
haben, haben die Berechtigung und Haltbarkeit anscheinend nicht geprüft.
Der Schluß der Begründung des SachverständigengutDie vom Reichsarbeitsministerium berufenen juristischen achtens zeigt, daß die Sachverständigen anscheinend nicht Saachverständigen haben zu dem von ihnen erstatteten Rechts- wollen, daß ihr Spruch in der Hand der einen oder der anRechts- wollen, gutachten eine Begründung gegeben. Aus dem Gutachten deren Partei zu einer Waffe werden soll. Sie schließen: felbst wie aus der Begründung spricht die Absicht, vollste Immerhin war das Verhältnis der einzelnen Abkommen zu Objektivität zu wahren, die fühle Atmosphäre der rein juristi einander so wenig flargestellt und auch die hieraus sich schen Erwägung durch die Erregung des großen Kampfes ergebende Rechtslage so schwer erkennbar, daß den Arbeit. nicht trüben zu laffen. Was strittig ist, das ist eine der schwie- nehmern nicht die Meinung abgesprochen werden kann, daß nicht rigsten Fragen des Arbeitsrechtes. Was war am 1. Mai die dieses Abkommen vom 29. November 1923 der zuletzt gültig gewesene gültige Arbeitszeit? Tarifvertrag gewesen sei, sondern der Manteltarif vom 1. August 1922. der eine. Ueberstunde nicht vorgesehen hat. Diese Stellungnahme der Arbeitnehmer mußte zu ihren Gunsten in dem Sinne beurteilt werden, daß ihnen feinesfells vorgeworfen werden darf, sie hätten, als sie sich auf den Manteltarif als den zulegt gültig gewefenen Tarif beriefen, schuldhaft gegen ihre Bertragspflicht zur Leistung einer Ueberstunde verstoßen.
Die Gutachter haben geantwortet: es war gültig die normale Arbeitszeit von sieben Stunden, gleichzeitig aber auch das Abkommen vom 29. November 1923, das eine Stunde eberarbeit vorfah. Das bedeutet, daß nach ihrem Urteil zwei Tarife nebeneinander rechts gültig waren. Sie begründen diese Ansicht wie folgt:
Bei der Beantwortung der den Sachverständigen vergelegten Frage ist auszugehen von§ 6 der Arbeitsordnung, welcher bestimmt: „ Die Dauer der Arbeitszeit regelt sich nach dem jeweils geltenden, in Ermangelung eines solchen, nach dem zulegt gültig gemejenen Tarifvertrag."
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Diese Bestimmung war am 1. Mai 1924 noch redis wirksam. Es ist daher zu prüfen, ob das Abkommen vom 29. November 1923 den zuletzt gültig gewefenen Tarifvertrag" darstellt. Dieses Ab kommen lautet in dem hier wesentlichen Bunkie wörtlich wie folgt: „ Die Arbeitnehmer unter Tage werden im Anschluß an die regelmäßige Schicht Ueberarbeit derart leisten, daß die Gesamtschichtdauer von Beginn der Seilfahrt bis zu ihrem Wiederbeginn Bemerkt sei, daß die regelmäßige Schicht nach dem Manteltarif vom 1. August 1922 sieben Stunden beträgt. Aus dem Wortlaut der angeführten Bestimmung folgt daher, daß in dem Abkommen vom 29. November 1923 nicht die normale Arbeitszeit geändert, sondern nur ueberarbeit geregelt werden sollte.
8 Stunden beträgt."
zurzeit auf den Zechenplägen liegen, fomie diejenigen, die gebildet werden könnten, sind daher zugunsten der Micum blodiert. Bis zur Wiederaufnahme der Förderung und der Reparationsliefe rungen dürfen von der Zeche keine Brennstoffe zum eigenen Ge brauch oder Versand entnommen werden, ohne unser: Ermächtigung. Außerdem find Eie aufgefordert, die Reparationslieferungen wenigstens teilweise im Rahmen des Maiprogramms sicherzustellen, indem Sie die zurzeit bestehenden Lagerbestände aufladen. Im Falle der Nichtaufladung durch Sie werden wir gezwungen sein, selbst zur Abfuhr dieser Lagermengen zu schreiten, indem wir auf Ihrer Zeche Arbeitsmannschaften einstellen.
Die Unterstützung der notleidenden Bergarbeiter. Bergarbeiter und der Verband der Bergarbeiter Bochum , 22. Mai. ( Mtb.) Der Gewerfverein christlicher Deutschlands im Bezirk Bochum erlassen einen Aufruf an die Geschäftsmelt und die Bevölkerung des Stadtund Bandkreises Bochum, zweds Unterſtügung der notleidenden Bergarbeiter. Dabei wird darauf hingewiesen, daß die Gamm lungen dieser Verbände mit den Sammellisten der Union und der KPD. nichts zu tun haben.
in de Frauendemonstrationen.
Aber selbst, wenn man das Gutachten als Ganzes nimmt, wie ist das Verhalten der Arbeitgeber zu bewerten? Sie haben ohne Not die gesamte Kohlenförderung des Ruhrgebiets stillgelegt und damit eine fatastrophale Gefahr für die Ge- Bochum , 22. Mai. ( Mtb.). Wie wir bereits berichteten, bersamtwirtschaft heraufbeschworen. Sie haben dies getan, ob fuchen fortgesezt Frauen die Fortführung der Not wohl nirgends die Betriebe unterbrochen, der normale Gang standsarbeiten auf den Zehen zu unterbinden. der Produktion gefährdet war. Ohne Rücksicht auf die Folgen, der Produktion gefährdet war. Ohne Rücksicht auf die Folgen, So drang eine große Schar Frauen in die Zeche Karl Friedrich frei von jedem Verantwortlichkeitsgefühl gegenüber der Ge- ein und, versuchten die Beamten zu verjagen und die Feuer in den famtwirtschaft, haben sie die arbeitswilligen Bergarbeiter aus Steffeln zu löschen. Den arbeitenden Männern wurden die Buttergesperrt. Sie haben dies getan, obwohl die Bergarbeiter er- hausen brangen 600 Frauen ein, um die Notstandsarbeiten zu berbrote weggenommen. Auf den Bechen Königsgrube und Röhling flärt haben, daß sie bereit sind, leberstunden zu hindern. Bolizei mußte eingesetzt werden, um die Ordnung wieder leisten. Die einzige Bedingung war, daß diese Ueberstunden herzustellen. Auch in Minden - Dahlhausen zogen die Frauen in als solche gekennzeichnet, bewertet und befristet sind. Sonst die Zechen, um ähnliches zu versuchen. Einige Beamte wurden find es eben keine Ueberstunden, sondern gehören zur verprügelt. In die Wohnung eines Steigers wurde eine HandNormalarbeitszeit. Diese aber, das steht nunmehr granate geworfen, die jedoch nur Sachschaden anrichtete. nach dem Gutachten der Sachverständigen fest, beträgt im Bergbau unter Tage sieben Stunden.
Entschlossenheit der Bergarbeiter.
Indessen ist diese Regelung der Heberarbeit ein selbstän diger tariflicher 3ufaß zum Manteltarif geworden, ber Bochum , 22. Mai. ( TU) Eine vom alten Bergarbeitervernicht nur vorübergehende Bedeutung haben sollte. band in den Fürstenhof einberufene Bersammlung, die von Dies folgt zunächst aus der auch von der Arbeitnehmerseite oneriann- 4000 Bergleuten aller Richtungen besucht war, nahm Stellung zu ten Notlage der deutschen Wirtschaft und der damit der Kampflage im Ruhrbergbau. Der Bezirksleiter Deppe beverbundenen Arbeitslosigkeit, sowie der besonderen Behandelte die Forderungen der Bergarbeiter: Siebenstundenschicht und lastung des Bergbaus, deren Dauer nicht abzusehen war. angemessene Löhne. Er erklärte, wenn man die Siebenstundenschicht Es folgt weiter aus der in dem erwähnten Abkommen getroffenen bei angemessener Lohnerhöhung von seiten der Bergwerksbefizer abEntgeltregelung, welche lediglich ein Entgelt im Betrage von lehne, so würde der Kampf fortgeführt werden. Man sei entschloffen, 1½ der regelmäßigen siebenstündigen Schicht festsetzt, so daß die auszuhalten, foffe es, was es wolle. 8. Stunde nicht höher bezahlt wird, als die regelmäßigen sieben Stunden. Es folgt schließlich aus einem späteren Abkommen der felben Parteien vom 19. Dezember 1923, wonach statt des ursprünglich festbestimmten Endtermins vom 1. Mai 1924 nachträglich eine unbeschränkte Fortdauer über den 1. Mai 1924 mit cnatlicher Kündigungsfrist vorgesehen worden ist. Bildet aber hiernach das Abkommen vom 29. November 1923 einen selbständigen tariflichen Zusatz zu dem Manteltarif vom 1. August 1922, so ist der zuletzt gültig gewesene Tarifvertrag" der Manteltarif mit seinem neuen felbständigen 3usas, wonach eine Ueberstunde über die normale Arbeitszeit hinaus vereinbart wurde.
Die Gutachter gehen dabei von einer stillschweigend gemachten materiellen Voraussetzung aus: daß die Belastung des Bergbaus durch die Micum- Berträge die lleberarbeit zur unvermeidlichen Notwendigkeit mache. Ist das aber der Foll? Die von uns veröffentlichte Berechnung der Selbst. fosten zeigt, daß diese Voraussetzung nicht zutrifft. Es ist ferner zu berücksichtigen, daß die Berlängerung der Micum Verträge am 15. April unter der Perspektive der Rüd erstattung aus allgemeinen Mitteln erfolgte. Eine Fortsetzung der Weberarbeit würde dann nicht mehr eine unvermeidliche Notwendigkeit, sondern vielmehr das Mittel sein, um den Zechenbefizern einen Ueberprofit zu verfchaffen. Die Sachverständigen, die Schlüsse aus dieser Borausfegung gezogen
Warum fingen die Vögel? Die Forschung hat bisher den Gesang der Bögel als ein Mittel zum Zusammenloden der Baare gedeutet. Das Männchen singt zunächst, um das Weibchen auf sich aufmertfam zu machen, dann aber auch, um die zahlreichen überzähligen Männ chen davon zu benachrichtigen, daß diefer Platz bereits besetzt ist und im Notfall nach Kräften verteidigt wird. Da bei vielen Bögeln die Weibchen im Frühjahr etwas später eintreffen als die Männchen, so hat das laute Singen an einer weithin sichtbaren Stelle auch noch den Zweck, sich dem Weibchen zu zeigen und zugleich das Brutrevier festzustellen.
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In jüngster Zeit hat nun ein Forscher eine andere Deutung für die Ursache des Bogelgefanges gegeben, indem er ihn lediglich als einen Ausdrud von feelischer Gemütsbewegung" also hervorgerufen durch psychische Reize betrachtet, die zwar hauptsächlich durch die förperliche Beschaffenheit des Bogels zur Zeit der Fortpflanzung verursacht werde, sonst aber mit der Fortpflanzung in feiner Verbindung stehe. Dieser Annahme lassen sich aber, wie Christoleit im„ Journal für Ornithologie" nachweist, verschiedene Einmände entgegenstellen. Wären es nämlich in der Tat nur Gemütsbewegungen, die den Bogel zum Singen veranlassen, so müßte er auch im Winter fingen und wohl auch in Fällen unangenehmer Gemütseindrücke. Zudem müßten dann auch die Weibchen fingen, da doch auch ihrem Leben feelische Reize nicht fehlen. Wäre die Annahme richtig, daß der Gesang des Bogels mit feirer Fort pflanzung in feinem Zusammenhang steht, fo fäme gerade beim Bogel, dem stimmbegabtesten unter allen Lieren, der Gebrauch der Stimme zu dem 3wed, der selbst beim Amphibium und beim Infeft besteht, nämlich der Anlodung des Weibchens durch Lautäußerung, nicht in Betracht. Der Bogelgesang erfolgt übrigens immer faft ganz gleichzeitig mit dem Brutgeschäft und zwar so, daß er beim Beginn jeder neuen Brut wieder lebhaft einfekt, während er im Herbst, wenn die Bruten aufhören, verstummt. Man wird also wohl nach mie vor annehmen können, daß der Bogelgesang auf dem durch die Fortpflanzung bedingten Reiz beruht und ausschließlich ein Mittel zur Verständigung und Anlodung des Weibchens darstellt.
Die neueste Lynchstatistit. Die amerikanischen Blötter bemerken mit Genugtuung, daß Lynchmorde im vergangenen Jahre nur in neun Staaten vorgekommen sind und daß die Zahl dieser Ber. brechen, nämlich 28, die niedrigste ist, die man bisher je beobachtet hat. Von den Opfern waren 26 Reger, darunter zwei Frauen. Die nächstniedrigste Zahl war 38 im Jahre 1917, die höchste, die bisher festgestellt wurde, 253 im Jahre 1892. Damals fanden Lynchmorde, noch in 33 Staaten statt. In die Ehrenliste" der lynchfreien Staaten find 1923 auch Südkarolina und Mabama aufgenommen worden, die zum erstenmal, seitdem eine Statistik über die Lynchmorde geführt wird, keine derartigen Berbrechen aufweisen.
Der Kampf um die Kurzschriftfyfteme. Durch Erlaß der Deutschen Reichsbahn vom 12. April 1924 ist bas Sturzschriftfyftem Gabelsberger für die Deutsche Reichsbahn zum Einheitssystem bestimmt worden. In einer im Landtag eingebrachten Kleinen Anfrage erklären die Abg. Stidhöffel unb Delze, baz badurch das in Breußen vorherrschende Syftem Stolze- Schrey zum Schaden einer wirklichen Förderung der Sturzschrift benachteiligt werde. Es wird Auskunft verlangt, ob das Staatsministerium zur Einwirkung auf die Berwaltung der Deutichen Reichsbahn bereit fet, den Erlas dabin ab zuändern, daß für die Reichsbahn in Preußen Stolze- Schren als Einheits fpitem bis zur Einführung einer etwa noch fommenden Einheitsfurzschrift bestimmt wird.
Der fommunistische Bezirksleiter Disselkamp forderte die Bergangestellten auf, die Nofstandsarbeiten einzustellen, Die Zechen müßten ans„ Bersaufen" tommen, sonst sei der Kampf ergebnislos geführt. Der Kampf sei ein durchaus politischer. Die Bersammlung nahm eine Entschließung an, in der die Stellungnahme und die Beschlüsse der Revierkonferenzen gebilligt wurden. Der Versammlung war am Vormittag eine konferenz der Funktionäre des alten Bergarbeiterver. bandes aus dem Bezirk Bochum vorangegangen, in der eine Enfschließung angenommen wurde, in der es heißt, daß der Kampf für die Siebenstundenschicht unter Tage und für die Achtstundenjchicht über Tage fortgeführt werde bis zum Weißbluten.
Die Partei und der Ruhrkampf.
Anträge der preußischen Landtagsfraktion.
Die fozialdemokratische Frattion des preu. Bifchen Landtages hat zum Ruhrfonflift folgenden Antrag eingebracht, der schon in den allernächsten Tagen zur Besprechung gelangen dürfte:
" Der Landtag wolle beschließen, das Staatsministerium zu er fuchen:
1. zur unverzüglichen Deffnung der Staatsbe. triebe im Ruhrrevier die notwendigen Mittel bereitzustellen, 2. den Kommunen im Ruhrrevier zur Unterstützung der unverschuldet in Not geratenen Bevölkerung der Bergreviere die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen,
3. auf die Reichsregierung aufs stärffte einzumirten, damit der verheerende Wirtschaftskampf in den Bergrevieren im BerhandIungswege beigelegt wird."
Gleichzeitig ist der Handelsminister gebeten worden, eine schleu nige Sigung des Staatsministeriums zu beantragen, in der über die Bereitstellung von Mitteln für die Deffnung der Staatsbetriebe beschlossen werden soll. Der Innenminister wurde ersucht, im Sinne der Ziffer 2 des Antrages Mittel anzufordern, die den Kommunen im Ruhrrevier zur Unterstügung der unverschuldet in Not geratenen Bevölkerung der Bergreviere überwiesen werden sollen.
Die Parteien beim Staatskommissar. Bor der Entscheidung.
Effen, 22. Mai. ( WIB.) Zu der Blättermeldung, daß die be. teiligten Organisationen des Ruhrbergbaues vom Reichskommissar Mehlich zu weiteren Verhandlungen am 23. Mai eingeladen worden feien, wird mitgeteilt, daß es sich dabei um das Anhören der Parteien handelt, da nach der Berordnung über das Schieds: wefen die für die Entscheidung zuständige Stelle entweder selbst oder durch eine von ihr beauftragte Stelle die Parteien vor der Ent scheidung zu hören hat.
Unternehmer und Angestellte.
Bochum , 22. Mai. ( Eigener Drahtbericht.) Bezeichnend für die Tattit der 3echenindustriellen, die Angestellten und Beamten mit sogenannten Noiftandsarbeiten zu beschäftigen, ist folgender Vorfall: Auf der Zeche Zentrum IV und V der Gesellschaft Adler wurden die Angestellten mit der Herstellung von Bri fetts und mit Laden von Kohlen beschäftigt. Zunächst wurden diese Arbeiten verrichtet, obwohl sie feine eigentlichen Not standsarbeiten sind. Denn Briketts und Kohlen wurden weiterver. fauft, rund 15 Waggons verließen den Zechenplay. Da fich der Ar beiterschaft darüber eine große Erregung bemächtigte, fam es, als die Arbeiter die Einstellung dieser Art von Notstandsarbeiten erzwingen wollten, zu einem großen Krawall auf dem Zechenplag. Dabei gab es auf beiden Seiten, bei den Angestellten wie bei den Arbeitern, Schwerverlegte. Nach diesem Vorkommnis weigerten sich die Angestellten, die Arbeiten weiter auszuführen. Daraufhin wurden vom Generaldirektor Putih 17 Angestellte turz meg entlassen. Der unglaubliche Borfall wurde dem Reichskommissar Mehlich zur Schlichtung überwiesen. guzzing
Ein Schreiben der Micum an die Zechen. Effen, 22. Mai. ( L.) Mehreren Zechen ist folgendes Schreiben der Micum zugegangen: Ihre Beche liefert zurzeit nicht die für Mai vorgesehene Reparationsmenge. Der gegenwärtige Streit vermindert in nichts ihre Verpflichtungen in dieser Hinsicht. Infolgedessen hat der Präsident der Micum entschieden, daß die 3edhe Don biefem Lage nicht mehr frei über ihre Lager menge verfügen tann. Die Rots. und Kohlentäger, die
Der Fall Gemer.
Ungerechtfertigte Beschuldigungen.
Amtlich wird mitgeteilt: Der Generalstaatsanwalt beim Land. gericht I hat das auf Grund der Strafanzeige des Herrn Franz Semer gegen den Ministerialdirektor Spieder eingeleitete Ermittlungsverfahren eingestellt, weil die von Semer erhobene Beschuldigung der versuchten Erpressung jeder Begründung entbehrt. Damit endet der Zwischenfall, der im Anschluß an den Kampf um die Germania Aftien entstanden war. Der rechte Flügel des Zentrums versuchte seinerzeit den maßgebenden Einfluß auf die politische Richtung der„ Germania " an sich zu reißen. Im Anschluß daran erhob Semer, der damalige Hauptaftionär der Germania , die oben erwähnten Beschuldigungen gegen seinen Parteigenossen Spieder, deren Glaubwürdigkeit schon damals lebhaft angezweifelt
wurde.
Soll England oder soll Frankreich ihn aussenden können? Der Todesstrahl. Soll England oder soll Frankreich ihn aussenden können? Condon, 22. mai.( WIB.- Funkspruch.) Im Unterhaus wurde heute der Unterstaatssekretär im Luftministerium, Leach, gefragt, ob er wiffe, daß ein französisches Syndikat sich gebildet habe, um die als Todesffrahl bekannte Erfindung des britischen Gelehrten Grindell Mathews zu erwerben, und ob er Schriffe fun würde, um vom Standpunkt der Luftverteidigung aus das Patent für England zu sichern. Ceach erwiderte, daß das Luftministerium mit Mathews in Berbindung stehe, daß es aber gegenwärtig nicht ratiam fei, eine eingehende Erklärung über die Frage abzugeben.
Es handelt sich hierbei um eine Strahlenart, die auf große Entfernung mechanische Wirkungen ausübt und z. B. Flug eugmotoren außer Betrieb jetzt. Die Bedeutung dieser Erfindung für die Landesverteidigung gegen Luftangriffe. ift flar.
Er schlägt eine scharfe Klinge. Paris , 22. Mai. ( Eca.) Herriot äußert sich heute in einem Leitartikel der Information" über die„ Desaitisten des Franken". Bei aller Borsicht, die die augenblickliche Lage ihm auferlegt, mill er doch mit den verschiedenen Alarm gerüchten aufräumen, die seit den Wahlen umgingen. Ja, schreibt er, wir haben gegen eine Mehrheit gefämpft, die die französische Nation anscheinend zur Revolte und Anarchie zu treiben versuchte. Ja, wir werden bem Mandat, das wir von der überwiegenden Mehrheit des Volkes erhalten haben, treu gehorchen. Aber wir sind in größter Sorge um das Land.
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Herriot mendet sich dann gegen einen Artikel des„ Lemps": Der Temps " flagt uns an, wir wollten den Reichtum Franf reichs zerstören und die ganze Induftrie ruinieren. Ich lese dieses blöde Geschwäß in demselben Augenblice, in dem ich meine Rechnung über die Verwaltung von Lyon im letzten Jahre ab. schließe und zwar mit einem Ueberschuß von 10 Millionen bei einer Kredit der Stadt Lyon zum ersten Kredit Frankreichs gemacht haben. Haushaltssumme von 90 Millionen! Radikale sind es, die den man unterrichte fich erst, ehe man uns angreift. Bu Ende des Krieges haben die Vereinigten Staaten unsere Unterschrift verlangt als Bestätigung der Unterschrift Frankreichs . Wenn die Mehrheit nach dem Temps" angeblich darangehe, überall Unruhe zu erwecken, so daß man teine Ersparnisse mehr werde machen fönnen, fo fragt Herriot : Gibt es denn Ersparniffe durch das Ermächtigungsgefeg?
heit werde das Geld für alte und neue monopole und Herriot bezeichnet die Behauptung des Temps", die neue Mehrbeit werde das Geld für alte und neue Monopole und
für die soziale Versicherung
verschwenden, als feierlichen Blödsinn; habe doch die alte Rammer nicht gerade fparfam gewirtschaftet! So täusche man das Der Artikel schließt: Auch ihr Ausländer, denkt nach! Wir wollen
Bolt.
natürlich die Interessen Frankreichs verteidigen und die Republik sichern. Aber
wir wollen jedem Bolf sein Leben lassen, und wir wollen den Frieden!
hört also nicht auf die Reaktionäre, deren Politik uns geraden Wegs zum Kriege führt! Helft uns in unserem Kampf gegen die Berleumdung. helft uns in unseren Bemühungen, Frantreich den Ruf seines Wohlwollens und Entgegentom. mens wieder zu verschaffen. Wir schwören euch: Das, was Frankreich will, liegt nicht in den Artikeln, aus denen der Haß spricht, und die jeden sozialen Fortschritt mit ner faulten Brettern abzäunen wollen. Freunde der Re publik Frankreich , der Demokratie und des Friedens, wo ihr auch leben mögt, helft uns, aber unterstützt nicht die Umtriebe der Defaitiften des Franken gegen unsere nationale Währung! Der Feldzug gegen den Franken ist une ein niedriges Manöver unferer Feinde, die bereits besiegt sind, und die nun durch Angriffe auf den Krebit unseres verarmten Bandes sich retten wollen.