schworene find es jetzt, die laut Emmingers Notverordnung" an Stelle der gefeßlichen drei Richter und der zwölf Geschworenen getreten sind. Nun sind die Laienrichter zu einfachen Anhängseln an die Berufsrichter herabgewürdigt worden. Sie werden nicht mehr ausgelost, dürfen nicht mehr nach ihrem freien Ermessen nur aus dem Gewissen heraus menschlich urteilen, sondern sie sind gleich dem Berufsrichter durch die in den Gerichtsverhandlungen erwiesenen Tatsachen und durch den Buchstaben des Gesetzes gebunden. Das aber haben die zweieinhalb Monate der berufsrichterlichen Rechtsprechung ohne weiteres erwiesen: durch die grauenhaften Todesurteile und den Segen der langfristigen Zuchthausstrafen ist dem Wohle der Gesamtheit und dem Einzelindividuum noch weniger gedient als mit der verhältnismäßigen Milde der Geschworenen. Die war wenigstens menschlich berechtigt und war imstande, ungerechtfertigte Härten der veralteten und unvollkommenen Gesetze abzu schwächen. Die Art muß an die Wurzel des Uebels gelegt werden, an das herrschende Strafrecht und an den bestehenden Strafvollzug. Die Verstümmelung der Gerichtsverfassung hat das lebel vergrößert, den Jammer vermehrt.
Der Knabe, der den Flieder stah!...
Duftend und leuchtend prangen die Fliederdolden in Garten, Part. Die seligste Zeit des Frühlings ist da. Sie ist da, trotz der ewig gleichen Nüchternheit des Asphalts, sie ist da, trok dein dumpfen Druck der großen Stadt. Gedanken fliegen nach der Heimat. Da geht jetzt Bater ins Gärtchen und schneidet einen Riesenstrauß des herrlichen Flieders- und dann duftet die Stube nach Pfingsten und Freude. Und wenn mal einer feinen Garten hat und feine Blütenbäume, dann sagt er dem Nachbar ein gutes Wörtchen und nach einem Viertelstündchen trägt er seine leuchtende Pracht nach Hause.
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Warum rede ich von diesen Dingen? Ist's nicht besser, wir
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schweigen, um die Stunden zu genießen? Machen uns nicht gerade die grünen Frühlingshymnen das Leben noch zu dieser Zeit bitter. Ein kleines, vielleicht nebensächliches" Straßenerlebnis geht mir nicht aus dem Kopf. Brachte da gestern die Polizei einen fleinen zwölfjährigen Sünder die Kreuzbergstraße entlang geschleppt. Der hielt ein Fliedersträußchen in zitternden Händen und die Tränen rannen ihm übers Gesicht." Tatbestand" war eindeutig. Der Junge hatte sich auf dem Kreuzberg Flieder abgerissen und wurde nun zur Bache transportiert. Drei Dutzend Frauen und Kinder liefen auf geregt hinterdrein. Ich weiß nicht, was man mit dem Jungen auf der Wache gemacht hat. Nur dies: Man sollte den Schutzpolizisten auch einmal etwas über Pädagogik erzählen. Oder, falls das zu langweilig ist, sollte der und jener mal Leonhard Franks„ Ursache" lesen. Dieserhalb und außerdem. Jedenfalls geht es nicht, daß man
Kinder wie Berbrecher durch die Straßen schleppt. Der feelische Schaden ist dabei immer schlimmer als die begangene Tat.
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Ich habe als Kind einmal jemandem die Zeltplane vor feinem Laden weggebrannt. Das war eine sehr, sehr„ brenzliche" Angelegen heit, zumal sie dadurch entstanden war, daß ich heimlich Zigaretten geraucht und dann den Stummel zum Fenster hinaus, gerade auf das Zeltdach geworfen hatte. Der herbeigerufene Gendarmich ſeh' feine rollenden Unteroffiziersaugen und feinen gesträubben Habybart noch heute- verhörte mich eine geschlagene Stunde, um dann halb zur Ladenbefizerin und halb zu mir zu sagen:„ Er wird nochmal Glück haben. Die Sache kommt vors Jugendgericht, und da kommt er vielleicht mit vier Wochen Kittchen( Gefängnis) davon." Nächte voll Qual folgten. Ich weinte und war tagelang untröstlich. Es ist nachher mit 3 M. Ordnungsstrafe abgegangen. Und einer Tracht Brügel väterlicherseits.
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" Der Knabe, der den Flieder stahl," hat sein Abenteuer vielleicht schon wieder vergessen. Es wird ihm vielleicht weniger zu schaffen machen, als es den Erziehern zu schaffen machen sollte, den Erziehern, die nicht dulden dürfen, daß ihre Jugend am Kragen durch die Straßen geführt wird, weil sie Sehnsucht nach einem Fliederbüschchen
hatte.
Der geheimnisvolle Stromerzeuger U. Ein neuer Apparat!
In der gestrigen Verhandlung gegen den angeblichen Freiherrn v. Unruh und Genossen erstreckte sich die Beweisaufnahme auf die Bankverbindungen des Angeklagten Unruh. Die gefälschten Dollarsheds hat er verschiedenen Banten zum Inkasso gegeben, sich aber durchweg auf die einzuziehenden Summen Borschüsse zahlen lassen. Nachdem die Fälschung aufgedeckt worden war, hat der Angeklagte in allen Fällen den Schaden gebedt Ein Schneider aus München hat dem Angeklagten Anzüge und Pelze für 1000 Dollar geliefert und einen Dollarscheck in Zahlung erhalten. Später hat der Angeklagte im Vergleichswege 650 Dollar bar gezahlt und einige Anzüge zurückgegeben, wodurch der Schaden im wesentlichen gedeckt worden ist. Der Angeklagte Unruh war übrigens während der ganzen Verhandlungsdauer täglich in einem anderen elegant sigenden, tadellos neuen Anzuge vor Gericht erschienen. Es meldete sich dann als Zeuge der Ingenieur Noa, der angab, er habe an der Hand einer Abschrift der schwedischen Batentschrift über die Erfindung des Angeklagten è in en Apparat einen gebaut. Der Zeuge versicherte dem Gericht, daß er in der Lage sei, den Apparat in seinem Laboratorium mit all den Wirkungen, die der Angeflagte D. Unruh mit seinem Apparat hervorgerufen habe, also Lichtspenden, vorzuführen. Das Resultat werde aber durch einen Trid erzielt. Die Kupferplatten in dem Apparat des Angeklagten feien ganz überflüssig und dienten seiner Auffassung nach nur zur Täuschung. Rechtsanwalt Dr. Arthur Ball hielt Herrn Noa entgegen, daß diefer Trick doch wohl zur Vorausseßung habe, daß die elektrische Leitung funktioniere. Die Vorführungen des Angetlagten hätten jedoch auch während des Kapp- Butsches stattge= funden, als infolge des Elektrizitätsstreits in der ganzen Gegend kein Licht brannte. Der Verteidiger hält es im Interesse des Angeklagten für geboten, eine Besichtigung des Apparates des Zeugen Noa vorzunehmen, damit die Sachverständigen den„ Trid" prüfen tönnen. Das Gericht entschloß sich, in dem Laboratorium des Herrn Noa sich den Trick vorführen zu lassen und sich zu diesem Zweck dorthin zu begeben. Am Montag fällt die Sigung aus und es ist damit zu rechnen, daß am Dienstag die Plädoyers beginnen.
Berlängerte Umtauschfrist für Schaganweisungen. Die Frist, innerhalb der die als Zahlungsmittel verwendeten Stücke der Schahzanweisungen des Deutschen Reiches von 1923 ( Goldanleihe), fällig am 2. September 1935, über 0,42 Mart Gold ( gleich 10 Dollar), 1,05 Mart Gold( gleich 4 Dollar), 2,10 Mark Gold ( gleich Dollar), 4,20 Mart Gold( gleich 1 Dollar), 8,40 Mark Gold ( gleich 2 Dollar), 21,00 Mark Gold( gleich 5 Dollar) zum Nennwert in Rentenmark oder andere gefeßliche Zahlungsmittel umgetauscht werden, wird bis zum 31. mai 1924 verlängert. Anträge zum Umtausch dieser Stücke in neue, unverzinsliche e in neue The auf 500, 1000 und 2000 Goldmark lautende Schazanweisungen, die am 1. September 1924 oder am 1. Juni 1925 fällig werden, tönnen bis auf weiteres unter den bereits bekannt gemachten Bedingungen noch nach diesem Termin gestellt werden. Ein Zwang zum Umtausch der Goldanleihe in andere Zahlungsmittel oder neue Schahanweisungen besteht nicht. Die vorbezeichneten Abschnitte der Goldanleihe bleiben, auch wenn fie von den Kassen des Reichs nicht mehr in Zahlung genommen werden, Wertpapiere mit den daran geknüpften Rechten.
Ein Gattenmord- Prozeß.
Chetragödie eines Magistratsangestellten. Unter der Anklage, feine Ehefrau vorfählich getötet zu haben, wurde der Magistratsangestellte Fritz Gelleffat dem Schwurgericht des Landgerichts I vorgeführt. Der Angeklagte, ein 26jähriger, sehr jugendlich aussehender Mann, schildert, wiederholt von Weinkrämp- Ring vom Finger gezogen habe. Die Ohrringe habe er sich nicht getraut fen unterbrochen, wie er dazu gekommen fei, seine ein Jahr jüngere Ehefrau am 3. Oktober 1923 in seiner Wohnung in der Kommandantenstraße 15 mit einem Beil totzuschlagen.
Die Anklage nimmt an, daß der Angeflagte die Tat zwar ohne Ueberlegung, aber vorsätzlich ausgeführt habe. Der Angeklagte bestreitet das. Er stellt auch in Abrede, daß er ein gewohnheitsmäßiger Trinker fei. Seine Ehefrau habe er im Jahre 1919 geheiratet; Verhältnissen lebten, habe sich die Ehe nach kurzer Zeit höchst unes sei eine beiderseitige Liebesheirat gewesen. Obwohl sie in guten glücklich gestaltet, denn seine Ehefrau habe ihm oft genug An laß zur Eifersucht gegeben. Schon 1919 habe er Postkarten
Allgemeine Funktionärtonferenz
Dienstag, den 27. Mai 1924, abends 7, Uhr, im „ Deutschen Hof", Ludauer Straße 15( großer Saal). Tagesordnung:
,, Das Sachverständigengutachten".
Referent: Genoffe Rudolf Wiffell, m. d. R. Zutritt haben alle Parteifunktionäre gegen Vorzeigung von Mitgliedsbuch und Funktionärausweis für 1924.
und Photographien von anderen Männern bei ihr gefunden und auch von Zusammenfünften gehört, vor allem mit ihrem Better Kühn. Er sei allerdings, wie er zugibt, so eifersüchtig gewesen, daß er, wenn seine Frau mit einem anderen Manne tanzte, in Erregung geriet. Infolge der Eifersuchtsszenen, so fuhr der Angeflagte weinend fort, tamen wir immer mehr auseinander und die Beziehungen meiner Frau zu ihrem Vetter Kühn wurden immer scheiden zu lassen. Auf Wunsch meiner Frau setzte ich mich mit einer Sittendirne in Verbindung. Für die eine Liebesnacht, die sie mir noch schenkte, verkaufte ich mich und war bereit, mich als schuldig hinstellen zu lassen. Ich lag meiner Frau zu Füßen und bat fie, mich nicht zu verlassen. Als sie dann weggezogen war, äußerte fie zu Bekannten, daß es ihr leid tue und ich sie zurüd holen möchte. Ein Beweis aber für ihre Launenhaftigkeit ist, daß fie dann plötzlich wieder anderer Ansicht war. Ich konnte sie nicht vergessen und wollte meinem Dasein ein Ende machen. Leider wurde ich durch meine Frau daran gehindert. Sie tehrte nun nach meiner Wohnung zurüd. Ich war schon glücklich, daß sie wieder zurückkam und tat alles, was sie verlangte. Die großen Kosten, die dadurch entstanden waren, nötigten mich, mich nach anderem Erwerb umzusehen. Ich habe nachts auf den Straßen 3iga retten verkauft. Ich habe die Wohnung reine gemacht, die Wäsche gewaschen, Kartoffeln geschält, Strümpfe gestopft, alle ArGarderobe. Trok alledem überraschte ich sie bald darauf in zärt beit meiner Frau abgenommen Sie aber brauchte Garderobe über lichster Umarmung mit ihrem Better Kühl in einer Konditorei. Da habe ich mich dann drei Tage lang betrunken. Seit dieser Zeit trauchte ich nur etwas getrunken zu haben oder mich zu erregen, dann verlor ich jeden Halt.
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was mit seiner Frau wäre, und als er hörte, daß fie tot fet, fet er auf den Boden hingefallen. Angell: Ein Schupobeamter fagte zu mir:„ Stellen Sie sich doch verrückt, dann kann Ihnen nichts paffieren." Kriminalbetriebsassistent Eisele: Zuerst ge bärdete sich der Angeklagte wie wild, dann war er ganz ruhig und rauchte feine Zigarette und erzählte auch, daß er der Frau den abzunehmen. Bei der Bernehmung des nächsten Zeugen, Polizeiwachtmeister Roeder ruft der Angeklagte mit lauter Stimme:„ Sie haben mir gejagt: Stellen Sie sich doch verrückt." 3euge: Das ist nicht wahr. Angefl.( erneut laut schreiend): Jawohl, Sie haben das gesagt. Zu einer dramatischen Szene tam es, als der Schneidermeister Paul Prüfer, der Vater der Getöteten, an den Zeugentisch gerufen wurde. Der Angeklagte schluchzte laut und rief unter Tränen: Vater, ich habe es nicht gewollt! Der alte Mann erwiderte darauf: Aber Erna ist tot und Du lebst. Angefl: Ich habe es wirklich nicht gewollt. Der Zeuge, dem die Tränen über die Backen rollten, antwortete: Ich muß Dir la wohl verzeihen, aber Deine Tat ist nicht mehr gut
zu machen.
Das Schwurgericht sprach den Angeklagten Frizz Gellesfat schuldig der schweren Körperverlegung mit Todeserfolg, billigte ihm aber mildernde Umstände zu. Das Urteil lautete auf sechs Jahre Gefängnis, unter Anrechnung von sieben Monaten Untersuchungshaft.
Der Personalabbau an den höheren Schulen. Das Provinzialschulfollegium gegen die Berfaffung. Der Vorstand des Preußischen Philologenverbandes hat sich in einer Entschließung gegen die mit dem Sinne der Abbauverordnung nicht im Einklang stehende Art der Durchführung des Personalabbaues gewandt. Da den Abgebauten nicht die Gründe mitgeteilt würden, gewänne das Verfahren für die Philologen den Cha Das rafter eines völligen Geheimverfahrens".
Recht der Aeußerung und des Einspruchs würde dadurch völlig wertlos. Da an den höheren Schulen nach den in einer Berliner Direttorenkonferenz gemachten Angaben des Ministerialdirektors Jahnte die Auswahl der abzubauenden Lehrer durch die Provinzialschulkollegien auf Grund des Urteils der Direktoren erfolgen sollte, gewinnt dies Verfahren eine erhöhte Bedeutung in dem Falle, wo das Verhältnis zwischen dem Schulleiter und einem Lehrer ein gespanntes iſt. Von diesem Gesichtspunkt bietet, der folgende Fall Anlaß zum Nachdenken:
Zwischen einem Berliner Studienrat, der Mitglied der VSPD. ist, und seinem Direktor bestehen seit längerer Zeit ernste Diffe renzen. Der Genoffe hat sich im Lauf der beiden lezen Jahre ne un mal bei dem Provinzialschulfollegium über feinen Direktor be schwert. Der Direktor ist ein Sozialistengegner. im Lehrerkollegium wiederholt Stimmung gegen den Genossen zu machen versucht. Das Kollegium hat aber den Antrag abgelehnt, die Versehung des Studienrats an eine andere Schule zu beantragen, da es mit diesem feine Differenzen gehabt hat. Der Genosse selbst tat dies nicht, da er im Interesse des republikanischen Teiles der Elternschaft nicht von seinem Blake glaubte weichen zu dürfen. Er hat mehrfach eine mündliche Verhandlung beantragt, da durch diese der Konflikt am besten aus der Welt geschafft werden könnte. Sein Antrag ist von dem Berliner Provinzialschulfollegium abgelehnt bündel von über 103( einhundertunddrei) dietrat worden. So ist der ganze Schriftwechsel ein umfangreiches AktenSchreibmaschinenschrift geworden. Als der Studienrat vom Provinzialschulkollegium die Nachricht erhielt, daß er für den Abbau in Aussicht genommen sei, bat er in einer Eingabe, ihm Einficht in alle Schriftstücke und Gutachten zu gewähren, auf Grund welcher das Provinzialschulkollegium den Abbau beabsichtige. Er glaubte zu dem Antrag berechtigt zu sein, da ja nach Artikel 129 der Reichsverfassung dem Beamten Einsicht in seine Personal nachweise zu gewähren sei" Als Antwort auf diesen Antrag erhielt er die einfache Mitteilung, daß er vom 1. Mai an in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden fei.
Mit einem zweiten an derselben Schule tätigen fozialdemokra tischen Studienrat hatte der Direktor ebenfalls schwere Differenzen. An der anderen Schule, an der dieser Genosse in der letzten Zeit unterrichtet hat, hat er sich in furzer Zeit das Vertrauen feines neuen Direktors und des Lehrerkollegiums erworben, so daß sich der Lehrerausschuß, dem sogar zwei deutschnationale Lehrer angehören, gegen seinen Abbau ausgesprochen hat.
Der Angeklagte äußerte sich dann zu den Ereignissen in der Nacht vom 2. bis 3. Oftober, in der die unfelige Tat geschah. Er sei durch die fortwährenden häuslichen Szenen see lisch völlig zerrüttet gewesen. Am 2. Oftober habe er mit seiner Frau und deren Bater eine Kneiptour gemacht. Als er mit einer Frau gegen. I Uhr nachts nach Hause fam, habe es wieder Streit gegeben. Die Frau habe von ihrem Better Kühn geschwärmt und auf seine Borhaltungen furz erwidert: Ich fann machen, was ich will." Dann verlangte fie eine Zigarette, die er ihr nicht geben fonnte, weil er feine mehr hatte. Darüber geriet fie von neuem in Wut. Als er fie beruhigen wollte, habe er statt einer Antwort einen Schlag ins Gesicht bekommen. Von da ab wisse er nichts mehr. Die Tat müffe er in der Erregung verübt haben. Geh. Medizinalrat Prof. Dr. Straßmann stellte fest, daß der Schädel der Getöteten durch acht bis neun Schläge vollständig Die Feuerbestattung seht sich durch. zertrümmert war, so daß die Knochensplitter herumlagen und das Der Verein der Freidenfer für Feuerbestattung, Gehirn vollständig zermalmt war. Der Angeflagte leide besonders der 1905 gegründet wurde und seinen Siz in Berlin hat( Hauptunter der Einwirkung von Alkohol in Erregungszuständen, und es sei bei derartig veranlagten Menschen wie der Angeklagte nicht aus geschäftsstelle: Berlin RD., Friedenstraße 60; Filialen: Berlin N., Schwedenstraße 18, Baumschulenweg , Kiefholzstraße 250), ist Deutschgeschlossen, daß sie die Erinnerung an eine in der Erregung verübte Tat zeitweise verlieren.§ 51 tomme aber nicht in Be: lands größte Feuerbestattungsorganisation und die einzige, die über das ganze Reich verbreitet ist. Er hat die schwere Zeit der Geldtracht. Oberwachtmeister Roernte wurde nachts 1 Uhr von dem Angeklagten auf der Straße angesprochen, indem dieser erklärte, entwertung gut überstanden, erreichte bis Ende 1923 einen Bestand von rund 380000 Mitgliedern und hatte in 1923 einen er habe soeben seine Frau erschlagen. Er habe ihm erwidert:„ Reden Sie feinen Quatsch. Sie sind wohl betrunken?" Der Mann habe Vermögenszuwachs von 41 543 Goldmart, so daß er das Jahr mit einem Gesamtvermögen von 315 190 Goldmart abschloß. Der Veraber versichert, daß er bei voller Besinnung sei und daß alles wahr ein gewährt nach einjähriger Mitgliedschaft vollständige Bestattung wäre. Der Zeuge bemerkte dann Blutspriser auf Geficht und( Sarg, Innenausstattung, Sterbewäsche, Einfargung, Leichentransport Händen des Mannes und nahm ihn zur Polizeiwache mit. nach dem nächsten Krematorium, Arrangement der Trauerfeier, De3euge hat sich nach der Wohnung begeben, die abgeschlossen war, das Licht brannte, die Frau faß auf dem Sofa tot, mit eingeforation der Halle, Trauerredner, Orgel- oder Harmoniumspiel, Einschlagenen Schädel. Vors.: War der Angeklagte erregt? Beuge: äicherungsgebühren, Nebengebühren für Papiere usw, Gebühr für Nein, er mar ganz ruhig und erzählte auch alles im ruhigen Tone. Reihengrabftelle). Er hat eine eigene Gargfabrit, eine eigene Sterbewäschenäherei und eigenen Automobilbetrieb. Die, Monats= Polizeioberwachtmeister Krause befundet, daß der Angeklagte, als beiträge sind jetzt für Personen von 6 bis 16 Jahren 0,20 m., von die Beamten von der Besichtigung der Wohnung zurückkehrten, fragte, 16 bis 50 Jahren 0,40 m., für Personen über 50 Jahre, soweit sie nach dem 1. April 1923 beigetreten sind und laufende Beiträge zahlen, 1 M. Das Eintrittsgeld beträgt 0,40 m. Bei Arbeitslosigkeit werden auf Wunsch die Beiträge gestundet ohne Verkürzung der Rechte. Aus anderen Feuerbestattungsorganisationen übertretende Mitglieder, die dort vollberechtigt waren, haben feine Karenzzeit nötig. Aufnahmen und Uebertritte fönnen in allen Zahlstellen erfolgen. Für den Eintritt in den Verein der Freidenker für Feuerbestattung ist Bedingung der Kirchenaustritt. Der Ber= ein erstrebt aus volkswirtschaftlichen und gesundheitlichen Gründen die obligatorische Feuerbestattung.
Das Rundfunkprogramm.
Sonntag, den 25. Mai.
Der
4 Uhr: Abenteuer und Anekdoten, gelesen yon Hede Geber. 4.30-5.45 Uhr: Berliner Funkkapelle( Unterhaltungsmusik). 6 Uhr: 1. Nocturne. von Scheinpflug( Nikolas Lambinon, Violine). 2, Jetzt spielen", aus der Oper Bajazzo", von Leoncavallo ( Hans Batteux , von der Staatsoper, Berlin ). 3. a) O Täler weit, o Höhen, von Mendelssohn , b) Abendlied, von Abt( Das Waldhornquartett der Staatsoper, Berlin ; die Kammermusiker: Georg Böttcher, Erich Müller, Ernst Friese, Anton Stengl). 4. Heyre Katey, von Hubey ( Nikolas Lambinon, Violine). 5. a) Arie aus der Oper„ Tosca , von Puccini , b) Cavatine aus der Oper„ Rigoletto"( Ach, wie so trügerisch), von Verdi( Hans Batteux , von der Staatsoper, Berlin ). 6. a) Pilgerchor aus der Oper Tannhäuser. Wagner, b) Jägerchor aus der Oper Freischütz", von O. M. v. Weber( Das Waldhornquartett der Staatsoper, Berlin ; die Kammermusiker: Georg Böttcher, Erich Müller, Ernst Friese, Anton Sténgl). Am Steinway - Flügel: Kapellmeister Otto Urack . Montag, den 26. Mai.
von
Tageseinteilung. Vormittags 10 Uhr: Nachrichtendienst. Bekanntgabe der Kleinhandelspreise der wichtigsten Lebensmittel in der Zentralmarkthalle. Nachm. 12.15 Uhr: Vórbörse. Nachm. 12.55 Uhr: Uebermittelung des Zeitzeichens. Nachm. 1.05 Uhr: Nachrichten dienst. Nachm. 2.15 Uhr: Börsenbericht.
4.30-6 Uhr: Berliner Funkkapelle( Unterhaltungsmusik). 7 Uhr: Sprachunterricht( Englisch ). 8.30 Uhr: 1. Konzertstück für Flöte, von A. Lichtenstein( Alfred Lichtenstein ). 2. Duette für zwei Frauenstimmen: a) Gruß, von Mendelssohn- Bartholdy , b) Ich wollt, meine Liebe ergösse sich, von Mendelssohn- Bartholdy ( Elise Dörfer und Ilse Noack- Herrigs). 3. a) Aus„ Die Blechschmiede", von Arno Holz , b) Aus Phantasus ", von Arno Holz ( Else Beyer, Rezitation). 4. a) Ballade, von Andersen, b) Sylphentanz, von Andersen( Alfred Lichtenstein , Flöte). 5. Aus„ Daphnis Frauenstimmen: a) Abendlied, von Mendelssohn- Bartholdy ( Elise Dörfer und Ilse Noack- Herrigs). Am Steinway - Flügel: Dr. Felix
Günther,
Wozu dienen die Ablösungsgelder"?
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Zu der Frage, welchem Zwecke die sogenannten Ablösungs. gelber dienen, teilt das städtische Zentralamt für Wohnungswesen mit, daß von den Wohnungsämtern ohne Beanspruchung öffentlicher Mittel allein aus den Ablösungsgeldern in nicht unbedeu tendem Umfange Wohnungen gewonnen oder durch Berfall bedrohte Wohnungen erhalten worden sind. Im 4. Vierteljahr 1923 find auf diese Weise 265 Wohnungen mit 763 Räumen, im 1. Vierteljahr 1924 234 Wohnungen mit 654 Räumen gewonnen worden. Da mit den aufkommenden Ablösungsgeldern infolge Festigung der Mart jezt mehr geleistet werden kann, ist zu hoffen, daß die An zahl der im laufenden Vierteljahr fertiggestellten Wohnungen noch höher fein wird als im verflossenen. Die Ablösungsgelder haben auch den Grundstock für größere Neubauten gebildet, z. B. für die Bauten in den Ceciliengärten in Schöneberg , das Wohnhaus Charlottenburger Ufer 49 in Charlottenburg , und das Wohnhaus Essener Straße im Bezirk Tiergarten. Diese Bauten konnten nur mit Hilfe der Ablöfungsgelder finanziert werden.
„ Betrunkene und Kinder haben ihren Engel" pflegt man zu fagen, und manchmal scheint es zu stimmen. Gestern bald nach Mitternacht stürzte der 34 Jahre alte Arbeiter 2. im Zustande völliger Trunkenheit aus einem Fenster zwei Stoďwerfe tief in den Hof hinab. Hier blieb er liegen und schlief ein. Als
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