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Gewerkschaftsbewegung

Streik in der Berliner Herrenwäschefabrikation. Bom Bekleidungsarbeiterverband wird uns berichtet:

In einer Versammlung am 30. Mai in den Germaniajälen faßten die Mitglieder des Deutschen Bekleidungsarbeiterverbandes den Beschluß, die Arbeit niederzulegen.

Die Ursache ist folgende:

Das letzte Lohnabkommen lief am 29. März 1924 ab. Die For­derungen der Arbeitnehmerschaft ließ der Arbeitgeberverband der Deutschen Herrenwäschefabrikanten( Ortsgruppe Berlin ) unbeant wortet. Der Deutsche Bekleidungsarbeiterverband rief den Schlich tungsausschuß an, die Arbeitgeber ersuchten den Schlichter von Groß- Berlin um dessen Vermittelung. Da eine Zahl von 7000 Personen in Frage kommt und hiervon 6500 weibliche Be schäftigte sind, hielt der Schlichter die Angelegenheit für wichtig und erklärte sich für zuständig. Eine Vereinbarung konnte nicht getroffen werden, so daß der Schlichter einen Schiedsspruch fällte, der eine Lohnerhöhung von 5 Pro z. vorsah.

Die Arbeitszeitfrage follte durch den Schiedsspruch der­art geregelt werden, daß von der 49. bis zur 51. Arbeitsstunde die weiblichen Beschäftigten 3 Pf. und die männlichen Beschäftigten 5 Pf. und von der 52. bis zur 54. Arbeitsstunde die weiblichen Beschäftigten 6 Pf. und die männlichen 10 Pf. erhalten sollten. Den Borsiz in diesem Schiedsstreit hatte Herr Ober- Regierungsrat Dr. Grabein. Die Arbeitgeber lehnten diesen Schiedsspruch ab, während die organisierte Arbeitnehmerschaft den Schiedsspruch an­nahm.

feben Schiebsfpruch abzulehnen, ber mehr als 48 Stimben in der Woche festlegt. Die darauffolgende Abstimmung ergab, daß mit überwältigender Majorität das Teilergebnis abgelehnt wurde und mit demselben Stimmenverhältnis wird der Ber: bandsvorstand ermächtigt, jeden Spruch sofort abzulehnen, der der Gehilfenschaft eine längere als die acht stündige Arbeitszeit aufoftropieren will.

Angestellte der Berliner Metallindustrie!

Heffen gegen die nene Gehaltsregelung der Beamten.

liche Frattionsredner in scharfen Worten gegen den unsozialen Jm Finanzausschuß des Hessischen Landtages sprachen sich sämt Aufbau der Reichsbesoldungsordnung aus und forderten von der Regierung, daß sie auf eine baldige Aufbesserung der unteren Gruppen nachdrücklichst hinwirke. Die Regierung selbst er klärte, daß sie die jezige Regelung für Hessen nur not­gedrungen annehme.

Mantelberträge im Großhandel( Glas und Keramik, Eisen und Der Rahmentarifvertrag für die Angestellten im Elektrogroß handel ist abgeschlossen. Er lehnt sich im wesentlichen an die Stahl u. a. m.) an, nur hinsichtlich der Ueberstundenbezahlung find fleine Abweichungen vorhanden. Druckeremplare in der Geschäfts­stelle des Zda.

Auf Grund zahlreicher Anfragen teilen wir mit, daß der Ver­2. Juni( Ablauf der Erklärungsfrist) teine Erklärung bezüg­band Berliner Metallindustrieller bis Montag, den lich des Schiedsspruches zur Regelung der Maigehälter abgegeben hat. Das ist gleichbedeutend mit einer Ablehnung, so daß unfererseits das Reichsarbeitsministerium zwecks Verbindlich feitserklärung des Schiedsspruches angerufen ist. Die auf Wunsch der Angestellten von uns beantragte Die Luisental- Glashütte St. Ingbert ( der rheinpfälzischen In­Atonto- 3ahlung ist gleichfalls vom BBMJ. abge= dustriestadt, die zum Saargebiet herübergenommen wurde) wird lehnt worden. ihren Betrieb einstweilen aufrechterhalten, nachdem die Belegichaft in Verhandlungen mit der Betriebsleitung in eine Lohnkürzung um 19 bzw. 12 Broz. eingewilligt hat. Die Betriebsleitung hat fich trotzdem das Recht der fristlosen Entlassung vorbehalten, falls ihr die Fortsetzung des Betriebes unmöglich erscheint. Die Glass hütte von Vopelius u. Bengel ist stillgelegt.

Afa Metall Kartell. Günther. Lange. Rothe.

Um die Löhne der Eisenbahner.

Die Berhandlungen der Eisenbahnergewerkschaften mit dem Reichsverkehrsministerium über die Erhöhung der Arbeiterlöhne sind nach zweitägigen Besprechungen am Mittwoch nachmittag als ge­scheitert beendet worden. Das Reichsverkehrsministerium bot den Gewerkschaften an, eine generelle Erhöhung der Löhne um 5 Proz­vorzunehmen. Die Gewerkschaften lehnten dieses Angebot ab, da es hinter ihren Forderungen start zurückblieb. Da das Reichsverkehrs­ministerium sich auf eine Erhöhung des Prozentsazes nicht einließ, wurden die Verhandlungen abgebrochen. Das Verkehrsministerium Die Arbeitnehmer beantragten die Verbindlichkeitser beabsichtigt nun, von sich aus für die Lohngruppen VII bis IV flärung des Schiedsspruches. Am 16. Mai erhielt der Beklei- eine Erhöhung von 5 Pro 3. vorzunehmen und für die Hand­dungsarbeiterverband jedoch die Mitteilung, daß der Schieds- werfergruppen eine Erhöhung zwischen 6 und 10 Pro 3. spruch nicht für verbindlich erklärt werden könne, da anzuordnen. Außerdem ist es geneigt, die Brennpunkte der Eifen­eine wirtschaftliche oder soziale Notwendigkeit nicht vorliege. Wahrbahnerbewegung durch Ortszuschlag besonders zu befriedigen. lich, das Reichsarbeitsministerium leistet zur Erhaltung des Wirt- Die Eisenbahnergewerkschaften haben sich vorbehalten, ob sie an schaftsfriedens alles Mögliche! Nunmehr blieb der Arbeitnehmer- diesen Verhandlungen über die Ortszuschläge überhaupt noch teil­schaft nur noch eins übrig, und zwar: den Kampf aufzunehmen. Be nehmen. Es ist anzunehmen, daß sie Verhandlungen über diese vor aber dieser Schritt unternommen wurde, wandte man sich noch Frage jetzt ablehnen. mals an den Arbeitgeberverband. Derselbe lehrte aber Berhand­lungen ab und erklärte, daß er das Vertragsverhältnis nur dann er­neuere, wenn wir bereit seien, die Arbeitszeitfrage in seinem Sinne zu regeln. Dies mußte selbstverständlich abgelehnt werden, da die Löhne dieser Branche innerhalb der Bekleidungsindustrie an legter Stelle stehen.

Nachdem auch dieser letzte Versuch gescheitert war, mußte der Rampf aufgenommen werden, um diesen Machtstandpunkt der Mitglieder des genannten Arbeitgeberverbandes zu brechen. In der erwähnten Versammlung legte die Organisationsleitung den Ver­sammelten nahe, erst bei den Firmen die Arbeit niederzulegen, wo die Stückentlohnung hier am Drte am niedrigsten ist. Es sind dies die Firmen: Cohn u. Ellenburg, Schönhauser Allee 55, Gebr. Borchardt, Blumenau u. Sohn, A.-G., Magner u. Co., Pappelallee 78/79, Erste Berliner Bäschefabrik, vormals Gebr. Ritter, Gerichtstr. 27, Philippsohn u. Leschziner, Neue Königstr. 83, Salomon Mosse, Alte Ja­fobstr. 77, Emil Grünbaum, Frankfurter Allee 316. Die Be­legschaften dieser Betriebe haben dem Ruf ihrer Organisation Folge geleistet und nur wenige Arbeitswillige haben sich gefunden. Dazu gehören auch verschiedene Herren Zuschneider und kommt hierbei be­fonders die Firma Salomon Mosse in Frage.

Die Arbeitgeber beantworten den Streif damit, daß sie in den nichtbestreiften Betrieben von der Belegschaft verlangen, für die be­streiften Betriebe Arbeit zu verrichten. Dies wurde abgelehnt und somit ist der Kampf auf der ganzen Linie ausgebrochen, da die Firmeninhaber der bisher nicht am Streit beteiligten Betriebe ihre Belegschaften zum Teil aussperren und der übrige Teil aus Solidarität die Arbeit niederlegt.

Die Streifenden appellieren insbesondere an die Heimar beiterinnen, da der Kampf ja auch um ihr Wohl geht, solidarisch zu handeln. Da auch jugendliche Arbeitnehmer in Frage fom. men, wird den Eltern nahegelegt, ihre Kinder nicht zum Streitbreder werden zu lassen.

Tarifverhandlungen der Lithographen.

In einer überfüllten Versammlung der Steindruder, Litho­graphen und Kunstdruckphotographen Berlins berichtete Kollege Hoff­mann über die Tarifverhandlungen und gab bekannt, daß wohl über einige Fragen eine Verständigung erzielt wurde, aber in den entscheidenden Punkten, nämlich Arbeitszeit, Lohnfrage und Ferien es zu feiner Verständigung gefommen ist. Infolgedessen sind die Verhandlungen als gescheitert zu betrachten. Ueber die strittigen Punkte haben die Arbeitgeber bereits das Reichsarbeitsministerium zur Schlichtung angerufen. Berhandlungen finden am 12. Juni statt.

Der Verbandsvorstand legt der Kollegenschaft zwei Fragen vor: 1. Nehmen die Mitglieder das bereits vereinbarte Teil­ergebnis an? 2. Wie stellt sich die Kollegenschaft zu einem eventuellen Schiedsspruch des Reichsarbeitsministeriums?

In der Diskussion tam zum Ausdrud, daß die Kollegen selbst das Teilergebnis ablehnen, weil die entscheidenden Punkte nicht geregelt seien und die Einführungszulage von 2 und 3 M. völlig ungenügend sei; des weiteren wird vom Verbandsvorstand verlangt,

Personalabbauverordnung und Betriebsräteschuh.

Aus Königshütte wird gemeldet, um die angekündigte Schließung der Königshütte und damit die Entlassung von über Aufträge erteilt, so daß der Betrieb über den 16. Juni hinaus 5000 Arbeitern zu vermeiden, habe die polnische Regierung größere augebilligt worden sind. fortgeführt werden kann, zumal der Hütte Kreditvergünstigungen

Die Wojewodschaft Kattowiz hat zur Eindämmung der Arbeits­losigkeit im oftoberschlesischen Industriegebiet 1 Million 3loth tele­graphisch bei der Warschauer Regierung angefordert.

Fabrik ein ernster Streiß entstand. Den Arbeitern wurde der Lohn Aus Lodz wird berichtet, daß in der nahegelegenen Widzewer nicht ausgezahlt.(!) Sie forderten daher vom Fabrikdirektor die Unterzeichnung einer Anweisung, die dieser verweigerte. Er soll des­halb schwer mißhandelt worden sein.

,, 200 Polizisten fonnten der 100 Arbeiter, die sich im Bureau der Fabrit verbarrikadiert hatten, nicht Herr werden. Erst der Feuerwehr gelang es, sie zu zerstreuen. Die Fabrik ist geschlossen worden."

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Wie nun, wenn anstatt der 200 Polizisten ein einziger Polizist dafür eingetreten wäre, daß den Arbeitern entweder der Lohn ausgezahlt werde, den sie verdient hatten und den sie zum Leben mouwendig gebrauchten, oder falls fein Geld vorhanden irgendein Ausweg geschaffen wurde, den Arbeitern zu helfen. Die übrigen Polizisten brauchten dann samt der Feuerwehr nicht in Aktion zu treten.

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Bom Zentralverband der Angestellten wird uns geschrieben: Das Reichsfinanzministerium hatte turz nach Erscheinen der Personal­abbauverordnung den Standpunkt eingenommen, die PAV bedeute eine gefeßliche Verpflichtung zur Entlassung aller An= gestellten, so daß ein Einspruch nach§§ 85 und 96 BRG. nicht möglich sei. Diesen Standpun ft hat das Ministerium auch beibehalten, obwohl die Personalabbauverordnung nur Die Bewegung der Tabafarbeiter in Saloniki wird durch § 84, BRG. außer Kraft setzt. Die Folge war die Entlaf folgende Mitteilung des JAAB. beleuchtet: Die griechischen Tabal­sung besonders von Angestelltenratsmitgliedern. arbeiter, die schon von 1918 bis 1920 die Opfer einer Arbeits­Bezeichnenderweise ist das Reichsfinanzministerium in Lofigteit waren infolge von maschinellen Verbesserungen in der diefer Frage in feinen eigenen Dienststellen führend voran Herstellung, und die zu interessanten Maßnahmen der Regierung gegangen. Die Arbeitsgerichte hatten sich zum Teil den Anlaß gab, die es den betroffenen Arbeitern erleichtern sollten, in Standpunkt des Reichsfinanzministeriums angeschlossen, zum grö einen anderen Beruf überzugehen, sind von neuem Opfer einer Beren Teil aber gegen teilige Schiedssprüche gefällt. großen Geschäftsstille geworden. Diesmal wurde die Bemerkenswert ist, daß das Reichsarbeitsministerium von Anrise hervorgerufen durch die umfangreiche Ausfuhr fang an den Schutz für die Betriebsratsmitglieder auch weiter für von Robtabat. Der Tabalarbeiterverband und der Gewerk­gegeben erachtet. In einem von unserem Verband anhängig ge- schaftsbund haben verlangt, daß diese Ausfuhr in Zukunft verboten machten Prozeß hat das Oberlandesgericht Kiel deutlich zum Ausdruck gebracht, die Personalabbauverordnung stelle eine als Grundlage für einen Erwerbslosenfonds dienen soll. werden soll. oder eingeschränkt durch eine Steuer, deren Ertrag Berpflichtuna zur Entlassung der Angestellten nicht dar, viel­mehr seien die Schutzbestimmungen für die Betriebsrats­mitglieder nach wie vorzu beachten. Für das Vorliegen einer Achtung, Funktionäre der Transportarbeiter in der Berliner gefeßlichen Berpflichtung würde nach der Begründung des Urteils maßgebend d sein, wenn in der PAV. vorgeschrieben wäre, welche bestimmten einzelnen Perfonen oder welche bestimmte Gruppe von Personen auszufcheiden haben. Soll die Ausnahmebestimmung des § 96 2bs. 2 3ff. 1 BRG. Plaz greifen, so muß die gesehliche Ver­pflichtung zur Entlassung bestimmter einzelner Personen bestehen. Da die Personalabbauverordnung den Behörden derartige Verpflich­tungen nicht auferlegt, müssen die Schuzbestimmungen für Betriebs­ratsmitglieder in voller Höhe aufrechterhalten blei. ben. Soweit das Urteil. Namhafte Arbeitsrechtslehrer, u. a. Rastel, hatten schon früher die gleiche Rechtsanficht..

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Schlichtungsversuch in der Kachelofenindustrie.

Der Schlichter der Provinz Brandenburg hatte die Ofenfabri­fanten und die in den Fabriten beschäftigten Töpfer des Bezirks 1 des Kachelofenfabrikantenverbandes zur Verhandlung und Regelung der Differenzen zu Dienstag nach Berlin geladen. Nach fünfstündi gen vergeblichen Vorverhandlungen trat ein Schiedsgericht unter Borsiz des Schlichters zusammen, aber auch dieses konnte zu feinem Besultat kommen. Der Schlichter entschied schließlich ohne Buftimmung der Beifiker:

,, Bom Tage der Wiederaufnahme der Arbeit soll ein Stunden­lohn von 56 Goldpfennigen gezahlt werden; der Affordmultiplikator beträgt 0,85. Geltung des Spruches bis 15. Juli. Erklärungsfrist bis 7. Juli".

Die Annahme bei den Arbeitnehmern erscheint zweifelhaft, da die Differenz bis zum geforderten 70- Pf.- Stundenlohn noch erheblich ist. Die Fabrikanten haben am 30. Mai die Aussperrung für Brandenburg , Pommern und Mecklenburg beschlossen und zum großen Teil durchgeführt. Bei den Vorverhandlungen am 3. Juni ließen sie durchblicken, daß nach Pfingsten eine Gene­ralaussperrung für ganz Deutschland geplant iſt. Kommt der Schiedsspruch nicht zur Annahme, so ist demnach mit einer weiteren Verschärfung des Kampfes zu rechnen.

Metallindustrie!

Morgen, Freitag, abends 7 Uhr, in Gaal 3 bes Gewerkschaftshauses, Engel­ufer 24/25, allgemeine Funktionärversammlung. Stellung nahme zum Resultat der Urabstimmung. Sämtliche Vertrauensleute, Betriebs. räte und Generalversammlungsdelegierte find zum Besuch verpflichtet. Einlag erhält, wer fich durch Funktionärkarte und Mitgliebsbuch ausweisen fann und mit seinen Beiträgen nicht über vier Wochen im Rüdstand ist. Deutscher Verkehrsbund, Sektion 5, Industriearbeiter.

Zentralverband der Maschinisten und Seizer Morgen, Freitag, abends 6 Uhr, im Gewerkschaftshaus, Saal u, Generalversammlung. 1. Geschäfts­bericht. 2. Rassenbericht. 3. Anträge zur Generalversammlung. 4. Ber­schiedenes. Es ist Pflicht eines jeden dienstfreien Kollegen, pünktlich zu der Bersammlung zu erscheinen. Die Ortsverwaltung.

Berantwortlich für Politik: Ernst Renter; Wirtschaft: Artur Saternus; Gewerkschaftsbewegung: Friedr. Ektorn; Feuilleton: Dr. John Schikowski, Sotales und Sonstiges: Frig Karstädt; Anzeigen: Th. Glode; sämtlich in Berlin . und Berlaasanfalt Baul Ginger u. Co.. Berlin S. 68. Lindenstraße 3. Verlag: Vorwärts- Berlag G. m. b. S.. Berlin . Drud: Borwärts- Buchdruckerei Sierzu zwei Beilagen und Unterhaltungsbeilage Heimwelt".

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