Einzelbild herunterladen
 
3m Prozeh gegen Tyormann und Grandel, die wegen Au- stiftung zur Ermordung des Generals Seecki angeklagt waren, wurde henke vormiklag vilv Uhr folgendes lirieN verkündet: Die Lngekla�en werden auf Kosken der Skaakskafse frei- gesprochen. Die Urteilsbegründung hat folgenden Wortlaut: Die gefährliche und verabscheuenswerte Bereilwilligkeit weiior Kreise zu Mordtaten ist eine Folge des Krieges und der Nachiriegs- zeit, ebenso wie die damit in Verbindung stehende gefährlich« und verdammenswcrte Spitzeltätigteit. BeideAngetlagtenhaben den Wunsch nach der Beseitigung des Generals v. Geeckt gehabt, und sie haben diesem Wunsch auch laut Ausdruck gegeben. Dabei mag in ihrer Ansicht nicht ohne Einfluß gewesen sein die Ansicht des Iustizrat v. C l a ß, daß der General v. Geeckt für Deutschland   ein Schädling sei. Daß Justiz- rat Claß etwa die Ermordung des Generals v. Geeckt gewünscht hat, erschien dem Gericht ausgeschlossen. Dies« Ansicht ist auch durch die eidliche Vernehmung des Herrn Iustizrats Claß einwandfrei widerlegt worden. Trotzdem ist das Gericht nicht zu einer Verurteilung der Angeklagten gekommen, denn Z 43 StGB. besagt, daß zwei Personen zur Begehung einer Tot in Willensüber- sinstimmung handeln minien. Eine Verabredung zum Mord liegt jedoch nur vor, wenn beide Teile als Täter oder als Gehilfen den ernsthaften Willen haben, bei der Begehung des Verbrechens tätig zu werden. Eine Verabredung mit Spitzeln gibt es nicht, weil diese den ernsten Willen zur Tat nicht haben. Insoweit ist das Gericht der Auffassung des Reichsgerichts gefolgt. Nun hat die Verhandlung ergeben, daß Tettenborn und Köpke den festen Willen zum Mord nicht hatten. Infolgedesien liegt auch eine ernsthafte Ber- abredung zwischen den Angeklagten und den beiden Zeugen Tettenborn und Köpke nicht vor, denn Tettenborn und Köpke haben amtlichen Stellen zu er kommen gegeben, daß es keineswegs ihr Will« war, aus die Wünsche der Angeklagten einzugehen. Infolge- dessen hat sich auch der Plan zum Mord nicht ernsthaft verdichtet. Man könnte aus den Gedanken kommen, daß vielleicht ein Versuch zum Mord vorlag, der an sich strafbar ist, ober in diesem Falle hier würde es sich nur um den Versuch eines Versuches handeln, und dieser ist nach dem Gesetz nicht strafbar. Strafbar ist vielmehr die Aufforderung zum Mord. Voraussetzung für die Auf- forderung aber ist wiederum der ernstlich: Wille sowohl des Auf- fordernden als des Aufgeforderten. Geht man davon aus, daß Thormann und Grandel eine Aufforderung zum Mord versucht haben, so besteht doch wiederum die Tatsache, daß Tettenborn und Köpke selbst die Aufforderung zur Tat nicht ernst genommen haben. Es kommt schließlich noch Anstiftung zum Mord in Frage, aber auch hier ist wiederum festzustellen, daß Tettenborn und Köpke selbst die Anstiftung nicht ernst genommen hoben. Au» diesem Grunde waren die Angeklagten auf Kosten der Staatskasse freizusprechen. Die Hastbefehl« gegen beide Angeklagten werden mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Das Bemerkenswerteste an diesem Urteilsspruch ist, daß die beamteten Richter mit den Geschworenen mehrere Stunden Hebraucht haben, um diesen Freibrief für Mordanstistung fertigzustellen. Denn praktisch läuft die Urteilsbegründung darauf hinaus, daß ein w o h l v o r» bereiteter Mordplan dann als nicht vorhanden an- gesahen wird, wenn der gedungene Mörder entweder nur zum Schein den an sich ernsthast gemeinten Auftrag übernommen hat oder cor Ausführung der Tat Bedenken bekommt und dann einen Scheinwillen vortäuscht. Ganz zweifellos hat die Verhandlung ergeben, daß Thor« man irgendein Subjekt suchte, das den General v. Seeckt   zu killen bereit sei. Ebenso ernsthaft ist nachgewiesen, daß Gran- de! hinter Thormann stand und ihn bei seiner Tätigkeit unter« stützte. Sie hatten also, um die Worte des Gerichts anzu- wenden, den.Tatwillen", einen Mörder zu din- gen. Daß die Personen, die ihnen zu diesem Zwecke gut und brauchbar erschien« die Tettenborn und Köpke, in diesem besonderen Falle versagten, lag ebenso zweifellos außerhalb ibrer eigenen Kalkulation. Sind sie deshalb nicht strafbar? Das Gericht ist auf die merkwürdige Konstruktion gekommen, daß deshalb, weil Tettenborn und Köpke nur Scheinmörder waren, auch die Auftraggeber straffrei bleiben müssen. Setzen wir den Fall, daß den Thormann-Grandel statt Tettenborn-Köpke etwa die A n k e r m a n n- W e i ch a r d t- Grenz in die Hände gelaufen wären: diese hätten, wie im Falle Haiden erwiesen, bedenkenlos den Versuch unternom» wen. der in der Willensrichtung der Thormann-Ärandel lag. Der Mordwille wäre also vollständig klargestellt. Und selbst wenn der eigentliche Anschlag in letzter Stunde verhindert worden wäre, so würde doch ganz offen die Strafbarkeit der beiden Auftraggeber feststehen. Jetzt liegt nun ganz derselbe Tatbestand vor mit dem einzigen Unterschied, daß die beiden vermeintlichen Gedun- genen nicht die Absicht gehabt haben, den ihnen gewordenen Austrag auszuführen. Und lediglich aus diesem Grunde, der vollkommen außerhalb der Erwägungen der Thormann»
Ireispruch im Claßprozeß. Eine unmögliche Urteilsbegründung.
Grandel lag. bleibt ihre eigene rechtswidrigeHand- lung ungesühnt! Sie werden jetzt möglicherweise noch als Leute von besonderer vaterländischer Gesinnung gefeiert werden, und die alldeutschnn Tintenfische werden nichts unter. lassen, um die klaren Gewässer durch den Hinweis auf die Spitzeltätigkeit eines Gilbert zu trüben. Sicher ist die Spitzelarbest, die in dem Prozeß wieder einmal enthüllt wurde, eine der übelsten Erscheinun- gen der Gegenwart. Sie gleicht den Blasen, die aus dem Sumpfe auf, zusteigen pflegen und durch ihr Erscheinen den moorigen Untergrund bekunden. Die Tätigkeit solcher zweifelhaften Gestalten, wie Gilbert eine darstellt, und wie sie zu Hunderten und Tausenden in Deutschland   herumlaufen, ist nur ein Beweis für die gesellschaftlich« Zer- s e tz u n g. die die Nachkriegszeit für unser Volk gebracht hat. Es wird sehr ernsthaft geprüft werden müssen, wie viele solcher zu allenBerichten" fähigen Subjekte noch im Dienste der Behörden stehen, die für die Auftechterhaltung der Ord- nung im Land« eingesetzt stich. Jnsbelondere wird man auch sehr genau den Ursprung all des Materials nachzuprüfen haben, dos gegen die Linksputschisten so emsig zusammen­getragen wird. Das Reichskommissariat für die öffentliche Ordnung unter- steht dem Oberst K u e n z e r, der bekanntlich auch in Thüri- genOrdnung" schaffen sollte. Was in Thüringen   durch seine und anderer Instanzen Tätigkeit an Staatsfreud« zerstört worden ist, kann in Jahrzehnten nicht wieder ausgebaut wer« den. Es ergibt sich die Frage, welche Entscheidungen des Reichskommissars bisher auf Grund der Mit- arbeit von Ehrenmännern nach dem Muster Gil- berts getroffen worden sind, und die weitere, ob alle diese Entscheidungen auch heute noch zu Recht bestehen und als Recht anerkannt werden sollen. Man wird im Reichs- tag, der ja die Mittel auch für das Reichskommissariat zu be« willigen hat, eine gründliche Untersuchung der Tätigkeit dieser Behörde vornehmen müssen! Aber abgesehen von Spitzelwirtschast und Urteilsbegrün- dung bleibt der Prozeß, der jetzt in Moabit   beendet wurde, ein außerordentlich wertvoller Beitrag zur Kulturgeschichte der Gegenwart. Das Gericht hat zwar dem alldeutschen Claß bescheinigt, daß er einen Mord an Seeckt nicht beabsichtigt habe. Es ist dabei augenscheinlich den Darlegungen gefolgt, die der Leiter der Berliner   politischen Polizei vor Gericht gemacht bat. Aber die Tatsache der Verhaftung Grandels, sein Geständnis und die daraufhin erfolgte Beschlag- nähme der Korrespondenz des Herrn Claß haben doch immerhin einen tiefen Blick in die Hinter- treppe npolitik tun lassen, die in den Bureaus von Elaß und anderen belieben wird, und die keinem anderen Zwecke dient, als die Republik   zu beseitigen. Mögen die Richter aus formaljuristischen Gründen keinen Anlaß ge­funden haben, sich mit Elaß und seinen Kumpanen naher zu beschäftigen, so hat um so mehr die republikanische Bevölke- rung allen Grund, diesen Feinden der Republik   ihr« Aufmerk- samkeit zu widmen. Man weiß, daß die Hitler-Ludendorff den offenen Putsck riskiert haben, den sie so lange lärmend vorbereiteten. Die kalten Putschisten aber, die sich um Elaß, Kohr und Ehrhardt zu sammeln pflegen, sind noch gefährlicher als jene. Wenn die Republik   ihre Interessen zu wahren verstünde, würde sie diesen kalten Putschisten er- barmungslos den Daumen ins Auge und das Knie auf die Brust drücken. Ein anöeres Urteil. Schwere Strafe« gegen Kommnniste«. Leipzig  , 4. Juni.  (Ew.) Ein kommunistischer Waffenschiebungv- prozeß fand gestern und heute vor dem Staatsgerichtshofe statt. Angeklagt waren Meckaniksr Willy Schmidt. Korrespondent Albert H o t o p p, Maschinenarbeiter Hans Kroll  , Bau- arbeiter Bruno B a n n a f ch, Ingenieur Friedrich P r i« ß, Maler Alfons Both, Stenotypistin Elsa Elassen, Schlächter- meister Wilhelm Ratz und Gastwirt Richard Martini, sämtlich aus Berlin  . Die Anqeklagten waren beschuldigt, im November 1923 verschieden« Kisten mit Waffen, die im Hamburger Freihafen zur Auskuhr gelagert hatten und in die Hände der KPD. nach Berlin   vcrschoben worb.m waren, teils bei sich verborgen ge- halten, teils ihre Weiterbeförderung besorgt und verdächtige Per- sonerr begünstigt zu haben. Die zweitägige Vernehmung der Ange- klagten und Zeugen beleuchtete, wie geschickt in der Zentrale d e r K P D. gearbeitet wird, lieber das Schicksal der Waffensendun. aen machte Kriminalkommissar Weitzel aus Berlin   interessant« Aus- führungsn. Die in dem zur Verhandlung stehenden Fall verschobenen Waffen stammen teils aus den Deutschen   Werken in Erfurt  , teils aus Waffenfabriken in S u h l und Zella- Mehlis  . Sie wurden ursprünglich vrn einem amerikanischen   Konsortium zur Ausfuhr nach Amerika   aufgekauft und im Hamburger Freihafen eingelagert, zum Teil hatten die Waffen auch die Reife Wer den Ozean angetreten, kamen aber zurück, da der Einfuhrzoll zu hoch war. Das Konsortium sah sich nun im Inland nach einem Abnehmer um und kam dann an den Waffenfabrikanten Krenz in Zella-Mehlis  ,
der seinerseits wicSsr einen Käufer in einem Dr. Winkler sa. Dieser Dn Winkl« r konnie bisher von ber Polizei nicht er mittelt werden. Nach ziemlich einwandfreien Feststellunge! 'cheint er aber identisch zu sein mit dem kommunistischen   Volksschul  - iehrer Nikolaus Saß aus Suhl  , der in der KPD. eine gewisse Rolle spielte und seit dem Einrücken der Reichswehr   in Thüringen   vor- s'hwunden ist. Von Dr. Winkler erhielt nun ein gewisser Krause m 'Berlin   die Wessen. Die eiste Sendung, besteherch aus 4 Kisten mit etwa SO zu Karabinern umgearbeiteten M'litärgewshren, kam An- fang November 1923 zu dem Angeklagten Schmidt, bei dem sie im Keller versteckt aufgefunden wurden. Die zweite Sendung war ein ganzer Waggon Munition. Vom Vertreter der Anklage wurden für Hotopp 2 Jahre 6 Monate Festung, für Kroll 1 Jahr 6 Monats Zuchthaus  , für Ratz 2 Jahre Zuchthaus, für Voth und Dtartini 6 und 9 Monate Ge- fängnis und für die Angeklagte Elassen Freisprechung beantragt. Das Urteil lautete auf: Hotopp 4 Jahre Gefängnis. 5000 M. Geldstrafe, Bannasch, Kroll und Prieß je 254 Jahre Gefängnis und ZWO M. Geldstrafe, Both 5 Monate Gefängnis. Diese gelten durch die Untersuchungshaft als verbüßt. R ö tz, M a r t i n i und Elassen wurden freigesprochen. Ein Vergleich mit dem Urteil im Münchens   r Putschprozeß drängt sich auf. Die völkischen N o v e m b e r p u t s ch i st e n hatten den Versuch unternommen, mit den Waffen in der Hand die Republik   zu beseitigen und an ihre Stelle die Dik- tatur zu setzen. Sie hatten die Diktatur bereits aus- g e r u f e n, sie hatten Mitglieder des bayerischen Ministeriums gefangen gesetzt. Das Urteil kam einem ehrenden Frei- f p r u ch gleich. Im Prozeß gegen die Thüringer   K o m m u n i st eil handelt es sich um dasselbe Delikt. Aber die Sache war weder bis zum bewaffneten Aufstand gediehen wie im Fall Hitler- Ludsndorff, noch war ein die Verfassung änderndes Unter- nehmen erfolgt. Lediglich Waffen waren verschoben worden. Das Urteil: fchwereGefängnis-undGeld- strafen. Gewiß, in dem einen Fall war das famose bayerische  Bolksgericht die aburteilende Instanz, im anderen Fall der Staatsgerichtshof. Aber wo bleibt die Iustizoberhoheit des Reiches, wo bleibt die Einheit des Reiches, wenn das Recht in dieser Weise gehandhabt wird? Man kann noch nicht einmal sagen, daß die Reichsjustiz sich nicht um die bayerische   Angelegenheit gekümmert hat. Gegen denVorwärts", der ausdeckte, woher die v ö l- kischen Putschi st en ihre Waffen hatten, wurde ein Landesverratsverfahren eröffnet. Freispruch für völkische Putschisten, Landesvsrratsvsr- fahren für die, die völkische Waffenlager aufdecken, Gefängnis für kommunistische Waffenschieber es geht heiter zu in den Gerichtssälen der deutschen Republik. Roßbach, Kabr, Eumbe!. Zum Landesverratsverfahreu gegen Gumbel. Bon der Deutschen Liga für Menschenrechte erhalten wir folgende" Zuschrift: Der Oberleutnant Roßbach wird gesucht wegen Fahnenflucht, unbefugter Bildung eines militärischen Verbandes, Geheimbündelei und wegen Vergehens gegen das Gesetz zum Schutz der Republik. Mitglieder seiner Organisation waren nachweislich an einer Reihe von politischen Morden beteiligt. Eine Reihe seiner Anhänger wurden wegen des Parchimer Mordes zu langjährigen Zuchthaus  - strafen verurteilt. Roßbach wurde im Herbst 1923 verhaftet, ober wegen mangelnden Fluchtverdachts entlassen. Er floh nach Bayern   und konnte dort nicht mehr verhaftet werden, da das Gesetz zum Schutz der Republik dort außer Kraft gesetzt worden war. Roßbach war am Hitler-Putsch stark beteiligt. Nach seinem Scheitern floh er mit einem falschen Paß nach Oester- reich. Das Verfahren gegen ihn vor dem Reichsgericht mußte in diesen Tagen vorläufig wegen Abwesenheit des Angeklagten einge- stellt werden. Das Roßbach betreffende Kapitel in Gumbels Buch Verschwörer" war ohne Wissen des Verfassers auszugsweise im Wiener8-Uhr-Blatt" erschienen. Unter ausdrück- licher Berufung auf diesen Artikel wurde jetzt gegen Dr. Gumbel ein Verfahren wegen Landesverrats ein- geleitet, da erNachrichten öffentlich bekanntgegeben hat, von denen er wußte, daß ihre Geheimhaltung einer anderen Regierung gegen- über für das Wohl des Deutschen Reiches erforderlich war." Das Verfahren gegen Roßbach, den man hat fliehen lassen, wird vorläufig eingestellt. Von einem Verfahren gegen Kohr wegen Begünstigung Roßbachs ist keine Rede. Gegen Dr. Gumbel aber wird eingeschritten. Es besteht die Gefahr, daß dieses Ver- fahren den deutschfeindlichen Gerüchten neue Nahrung gibt, wo- nach die deutsche Regierung die nationalistischen Ge« heimbündeinsgeheimunter stutzt Auf den weiteren Ver- lauf des Verfahrens kann man gespannt sein, da der frühere Reichs- justizminister Prof. Radbruch Gumbels Verteidigung über- nommen hat.
was geht in Rumänien   vor! Tie Revolutionsnachrichten werden dementiert. London  , 5. Juni.  (WTB.)Times" berichtet, daß gestern weder in britischen Negierungstreisen noch bei der rumänischen Ge. sandtschaft irgendwelche Nachrichten über die Lage in Rumänien  ringegangen seien, was g««H s e!B c s o i g"'!!««tvecke. Belgrad  . S. Juni.(EP) Tie Presseabteilung des lugo- fl-nvisch-n Außemninisteriums veröffentlicht«ine Erklärung, wonach si« von gut informierter Seite verständigt wurde, alle Gerüchte, die m Belgrad   über Unruhen in Rumänien   verbreitet seien, ent. kehrten jeder Grundlage und seien tendenziös. Wien  , S. Juni.(XU.) Die Meldung, daß General A v a r« s c u die Regierung Bratianu   gestürzt habe, entspricht nicht den Tatsach.'n. Dagegen fand in Bukarest   aus dem Karlsplatz die schon vor längerer Zeit angekündigte Massenversammlung der Opposition statt, zu der 10000 Bauern in Bukarest  «ingetroffen waren. General Avarescu hielt eine Rede in der er den Rücktritt der Rogierung sor- dekt- und die Fusion sämtlicher oppositioneller Parteien ankündigt«. Die Opposition werde nicht ruhen, bi» sie gewaltsam die Regierung Bratianu   gestürzt hob-. Di« Versammlung selbst nahm einen ruhigen Verlauf. Noch der Versammlung zogen die Bauern durch die Stadt, doch ereignete sich kein Zwischenfall. Die Lag« der Re- gierung Bratianu   ist recht kritisch, sie wird nach allgemeiner
Ueberzeugung dem Ansturm der vereinigten gutdisziplinierten Oppo- sition nicht standhalten können.
Die ftanzösiche Regierungsbilüung. Paris  , S. Juni.(WTB.) Um 10 Uhr 30 Minuten vormittags wird der Präsident der Republik den neuerwählten Kommerpräsi- deuten P a i n l e v<5 empfangen, der ihm bei dieser Gelegenheit seine Wahl mitteilen wird. Sofort darauf wird M i l l e r a n d den Besuch Pamlevds erwidern. Nach demMaiin" wird bei dieser Gelegenheit eine Aussprache über die politische Log« erfolgen und wohl erst am Nachmittag wird Millerand, der Trodilion entsprechend, die Präsidenten des Senats und der Kammer empfan- gen Es ist sehr orfreulich. daß die beiden Präsidenten den Abg Herriot als den möglichen Ministe rprastdeirten bezeichnen und zugleich auf die Entschließungen der Gruppen des Kartells derLinken hinweisen werden. Millerand   wird, so heißt es imMatin" weller, getreu feiner bisher gezeigten Haltung, diese Entschließungen nicht in Betracht ziehen. Man nimmt allgemein M, daß Herriot   dem Rufe ins Elyse« folgen und dem Präsidenten der Republik E r- klärungen abgebcn wird, über die er sich mit seinen politischen Freunden verständigt hat. Die Bedingungen, die er an die An­nahme der Mnislerpräsidentschajl knüpfen wird, werden sicher von
ZMllerand nicht angenommen werden, von diesem Augenblick an wird Millerand ohne Zweifel feine Konsultattonen ausdehnen. Er wird logischerweise dazu kommen, einem Pollliker die Bildung des Kabinett» zu übertragen, der die konstitutionelle Frage vor das Parlament bringen wird Der Name Froncois Marsal wird genannt. Dann wird man in die parlamentarische Debatte ein- treten» bei der Kammer und Senat ihre Ansicht kundgeben werden.
Morel gegen öen Rüstungswahnsinn. London  . S. Juni.(WTB.) Das Mitglied der Arbeiterpartei Morel erklärte gestern in einer Rede, er sehe mit Besorgnis die riesige Herstellung von Rüstungen in Mittel- e u r o p a. Die großen Skvdawerke in der Tschechoslowakei   und die österreichischen Staatsfabriken arbeiteten unter Hochdruck und er- zeugten einen dauernden Strom von Kriegsmaterial. Für die Tschechoslowakei  , Rumänien   und in geringerem Maße für Polen  . Die Skodawcrke gehörten tatsächlich der Creusot-Schneider-Gruppe und stöndtn unter direkter französischer Kontrolle. Andererseits flehe jeder Industriezweig in den vormals feindlichen Landern wie Oester- reich, der nur entfernt mit Rüstungen zusammerchängs. unter der Kontroll« der Bosschaftsrkonferenz m Poris, deren Tätigkeit ebenso widersinnig wie mysteriös sei,