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Kommunistischer Parlamentarismus.

Die Zerstörung geordneter Gemeindearbeit.

Ebenso wird Anweisung gegeben für die Sabotage der Aus­schüsse. Bertraulichfeit in den Ausschüssen ist nicht zu respektieren. Im übrigen wird folgender Befehl gegeben: Die Kommunistische Partei   will durch ihre Frattionen im ,, Ordnungsrufe sind für den Kommunisten eine Ehre. Reichstag  , in den Staats- und Gemeindeparlamenten den Wird einem Genossen megen mehrfacher Ordnungsrufe das Wort Gang der Gesetzgebungs- und Verwaltungsarbeit sabotieren. entzogen, so spricht er dennoch so lange weiter, Sie will Staat und Gemeinden als politische Verwaltungs- bis er feine Ausführungen sachlich beendet hat. Kein Gemeinde­apparate zerstören, um an ihre Stelle das Chaos zu sehen. vorsteher oder Vorsitzender hat das Recht, einen Gemeindevertreter Die wüsten Lärmszenen, die sich in der letzten Zeit im Reichs: während der Sitzung aus dem Sigungsraum entfernen zu laffen. tag wie in vielen Gemeindeparlamenten ereignet haben, sind Besteht der Vorsitzende darauf, daß trotzdem unser Genosse den Raum planmäßig vorbereitet, zentral angeord verläßt, fo fügt sich unser Genosse dieser Auf­net, und nach vorgefaßtem Plan durchforderung nicht. Er weicht vielmehr nur der polizeilichen oder geführt worden. Das Ziel und die Technik dieser syste- der militärischen Gewalt. Solche Gewaltafte müssen sofort zum matischen Sabotage der Parlamente geht flar hervor aus Gegenstand von Gegenattionen, Demonstrationen usw. einer Instruktion für die neugewählten tom möglichst noch in der gleichen Sigung gemacht werden. Werden munistischen Gemeindevertreter usm.", die von unsere Genossen aus dem Sigungssaal oder von der Tribüne mit der Zentrale der KPD.   herausgegeben ist. Gewalt entfernt, so haben die verbleibenden Genossen soweit wie irgend möglich die weitere Sigung zu verhindern. Jede solche Sigung muß mit dem Gesang der Inter­nationale" beendet werden." Arme Internationale!

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Das Ziel der Tätigkeit der Kommunisten in den Ge­meindeparlamenten ist es danach nicht, Kommunalpolitik zu treiben, sondern durch Verhinderung der Gemeindearbeit An­laß zu demagogischer Agitation und Demonstrationen zu geben und Zusammenstöße mit den Behörden zu provozieren. Zu diesem Zweck wird die Aktion aller Gemeindefraktionen der KPD. von der Zentrale der Partei dirigiert. Es heißt in der Instruktion:

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Die Leitung der gesamten kommunistischen   Kommunalpolitik in

Deutschland   unterliegt der Zentrale der PKD."

Demonstrationsanträge statt sachlicher Arbeit. Die KPD.  - Fraktionen werden verpflichtet, undurchführ bare Demonstrationsanträge zu stellen. Es heißt darüber:

Geschrei der Bürgerlichen und Sozialdemokraten, daß die An­träge undurchführbar feien, nur agitatorischen, de monstrativen Charakter trügen usw., darf unsere Genossen nicht beirren. Werden die Anträge abgelehnt, müssen sie bei jeder passenden Gelegenheit wiederholt werden. Unsere Genoffen dürfen sich nie bewegen lassen, ihre Anträge zu gunsten durchführbarer" Anträge der Bürgerlichen oder Sozialdemokraten zurüd zuziehen."

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Diese Anträge sollen durch außerparlamenta rische Aktionen unterstügt werden, das heißt, sie sollen zum Ausgangspunkt von Lärmizenen und provozierten zu sammenstößen gemacht werden. Die Instruktion fordert Demonstrationsumzüge, Lärm der Tri bünenbesucher, Sprengung der Sigungen: Die Demonstrationszüge sind vor die Rathäuser usw. zu führen, soweit durchführbar, stets auch in die Sigungs­jäle. Ein Teil der Fraktion begibt sich sofort vor das Rathaus, hält eine kurze Anspruche und führt die Delegation der Demonstran ten oder den ganzen Zug der Demonstranten in den Sigungs­raum, wo die Vertreter der Demonstranten das Wort nehmen. Werden unsere Genossen an der Durchführung dieser Aktion mit Gewalt gehindert, so haben sie diesen Gewaltaft fo­fort zum Gegenstand der Debatte zu machen. Von der Stärke unserer Fraktion hängt es ab, ob die Sigung der Stadtver ordneten( Gemeindevertreter) nach der gewaltsamen Fernhaltung der Delegationen noch weiter tagen kann."

Also systematische Störung und Sprengung der Sigungen auf zentrale Anordnung.

Die Sabotage der Geschäftsordnung. Die Instruktion fordert von jedem fommunistischen Ge­meindevertreter, daß er tein Gesezgeber, sondern ein Agitator sein solle:

Zerstörung der Gemeinde.

In Gemeinden mit fommunistischer Mehrheit werden die kommunistischen   Vertreter zu lokalen Butschen gegen die Gemeindeverfassung und zur Errichtung lokaler Sowjetrepubliken verpflichtet. Für den Fall des Eingreifens der Regierung wird zum offenen Auf­stand gegen die Staatsgewalt aufgefordert. Dieser für die Beurteilung der Absichten der Kommunisten besonders wichtige Teil der Instruktion lautet:

1. Wo wir Kommunisten im Gemeindeparlament über die ab­solute Mehrheit verfügen, besetzen wir alle Aemter mit Kom­munisten und führen unsere Forderungen durch. Das Gemeinde­parlament muß hier seiner demokratischen Fesseln entkleidet und zu einer Reimzelle eines Räteparla ments ungewandelt werden. In ihm sprechen zu den ein zelnen Punkten nicht nur die gewählten Gemeinde­vertreter, sondern vor allem die jeweiligen Delegierten der Betriebsräte, Betriebszellen, Erwerbslo= fen, Kriegsopfer ufw.

2. Erfahrungsgemäß verlassen die Bürgerlichen und Sozial­demokraten bei jedem Versuch hierzu sehr bald das Gemeindeparla­ment. Die Kommunisten tagen dann mit den proletarischen Bertretern der Betriebe und Erwerbsgruppen allein weiter.

3. Die Staatsregierung wird sehr bald solche Gemeindevertre tungen auflösen und zur Neuwahl stellen. Unsere Ge­noffen müssen ihre Mehrheit so arbeiten laffen, daß bei einer Neu­wahl diese Mehrheit sich noch vergrößert.

4. Löft die Regierung alsdann die Gemeindevertretung für dauernd auf und bestellt sie an ihrer Stelle einen Kom missar, so ist dieser Kommissar durch Massendemostra. tionen von der Stimmung der werftätigen Bevölkerung zu über­zeugen und so zu behandeln, daß er die Gemeinde recht bald wieder verläßt.

5. Erfahrungsgemäß verlegt die Regierung den Siz des Kom­missars alsdann in eine Nachbargemeinde. Durch Demon­strationszüge in diese Nachbargemeinde und Einreihung des Pro­Tetariats dieser Nachbargemeinde in die Demonstrationszüge ift der Kommissar alsdann davon zu überzeugen, daß einige Rilometer Entfernung für das Proletariat fein Hindernis find.

6. Wird endlich die Gemeinde mit fommunistischer Mehrheit ganz aufgelöst und durch Landesbeschluß zwangsweise in eine andere Gemeinde eingemeindet, so muß der Kampf gegen die kapitalistische Zentralgemalt in der neuen Einheitsgemeinde fofort von neuem beginnen. Der letzte Punkt dieser Instruktion zeigt, worum es den Rommunisten mit dieser Taktik geht.

Die tommunistischen Abgeordneten haben fogar in den Fällen, wenn es ihrer nur einige im ganzen Barlament gibt, burch ihr ganzes Betragen dem Rapitalismus gegenüber eine her. ausfordernde Haltung zu zeigen. Sie dürfen nie vergessen, daß nur derjenige des Namens eines Rommunisten würdig ist, der nicht mir in Worten, sondern auch in seinen Taten ein Erzfeind der bürgerlichen Gesellschaft und ihrer sozialpatriotischen Handlanger ist." Die Instruktion verlangt, daß auch Kommunisten als Borsigende oder Schriftführer sich den Leitsäzen des revolutionären Parlamentarismus" zu fügen hätten.| nußen.

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Belanntmachung.

Die in der Ausschußfizung am 29. 4. 1924 beschlossene XI. Gagungsänderung( betr. Familienhilfe) ist vom Oberversicherungs amt genehmigt und mit dem 1. Juni 1924 in Kraft getreten.

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7. Jede Gemeinde mit kommunistischer Mehrheit muß es sich als Ziel setzen, nicht etwa im Rahmen der fapitalistischen Gesetze eine Reform politik zu führen, sondern mit allen Mitteln proletarischer Energie die Gemeindeverwaltung zum Rampf gegen die fapitalistische Zentralregierung auszu­

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Statt Kommunalpolitit Sabotage ber Arbelt der Ge meinden, statt der fachlichen Arbeit zum Wohle der Arbeiter Ausnugung der Gemeindevertretungen zu hochverräterischen Plänen gegen die Verfassung der Republik  .

Nach solchen Instruktionen handeln die Kommunisten nicht nur in den Gemeindevertretungen, sondern auch in den Land­tagen und im Reichstag. Die Lärmszenen der letzten Tage waren also nicht spontane Ausbrüche, sondern wohlvorbereitete Aktionen.

Prügel im Sejm  .

Kaftowih, 4. Juni.  ( WTB.) Wie die Katt. 3tg." aus War­fcha u meldet, fam es im Sejm   zu einer Prügelszene. Der kom­munistische Abg. Krolikowski hatte in einer von ihm ein­gereichten Interpellation führende Personen der Sozialdemo fratischen Partei beleidigt. Bei einer Auseinandersetzung mit einem sozialdemokratischen Abgeordneten wurde Krolikowski ge­schlagen.

Arbeit der Reichstagsfraktion. Sozialdemokratische Anträge im Reichstag.

Die sozialdemokratische Reichstagsfraf­tion hat im Reichstag eine Anzahl weiterer Anträge gestellt. Drei Anträge dienen der Aufhebung der unter dem System Emminger durchgeführten Verschlechterung der Rechts­pflege in Deutschland  . Die sozialdemokratische Reichstags­fraftion beantragt:

1. Die Verordnung vom 15. Januar 1924 über die Entlastung des Reichsgerichts aufzuheben;

2. die Verordnung vom 8. Januar 1924 über die Abänderung des Gefeges über Unruheschäden aufzuheben;

3. die Verordnung vom 12. Dezember 1923 über die Aburteilung von Landesverrats- und Spionagefällen aufzuheben. rechtlichen Stellung der Seeleute: Weitere Anträge dienen der Verbesserung der

fuchen, dem Reichstage mit möglichster Beschleunigung folgende Ge­1. Der Reichstag wolle beschließen, die Reichsregierung zu er­jezzentwürfe vorzulegen:

1. Gefeßentwurf betreffend Abänderung der See. mannsordnung vom 1. April 1903;

2. Entwurf eines Reichsbemannungsgefeges für Seeschiffe;

3. Entwurf eines Gesetzes über die Einrichtung von Arbeits nehmervertretungen für die Betriebe der Seeschiffahrt. (§ 5 des Betriebsrutegesetzes vom 4. Februar 1920.)

2. Der Reichstag wolle beschließen, die Reichsregierung zu er suchen: dem Reichstage baldigft Bestimmungen über Abänderungen bzw. Ergänzungen des Reichswahlgefches, des Gesetzes über die Wahl des Reichspräsidenten   und der Reichsstimmordnung zu unterbreiten, durch die den Besagungen der deutschen   Seeschiffe auf See und im Auslande die Ausübung des Wahlrechts er möglicht wird.

3. Der Reichstag wolle beschließen, die Reichsregierung zu er suchen: a) dem Reichstage baldigst einen Gesezentwurf vorzulegen, durch den die Seeleute in zweckentsprechender Weise der allge meinen Krantenversicherungspflicht unterstellt wer den; b) bis zum Infrafttreten dieses Gesetzes auf dem Wege der Verordnung Bestimmungen zu erlassen, durch die die erwerbslosen Seeleute der Erwerbslosenfürsorge unterstellt werden.

Dem im Verlaufe der fleinen Hitler  - Prozesse zu einem Jahr drei Monaten Festungshaft verurteilten Führer der Roßbach- Ab­teilung Münchens  , Heines, wurde auf Antrag der Staatss anwaltschaft durch Beschluß des Obersten Landgerichts die Be­währungsfrist aberkannt. Heines wurde daraufhin zur Verbüßung feiner Strafe fofort in Haft genommen. Wie ver lautet, soll auch in mehreren anderen Fällen eine Aberkennung der Bewährungsfrist ausgesprochen werden.

Berantwortlich für Bolitik: Ernst Reuter  ; Wirtschaft: Artur Gaternus; Gewerkschaftsbewegung: Friedr. Chlorn; Feuilleton: Dr. John Ghitomsti, Lotales und Sonstiges: Fris Karstadt  ; Anzeigen: Th. Glode; fämtlich in Berlin  . Berlag: Vorwärts- Verlag G. m. b. S., Berlin  . Drud: Vorwärts- Buchdruckerei und Verlagsanstalt Vaul Ginger u. Co.. Berlin   SB. 68., Lindenstraße 3. Sierau 1 Beilage.

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