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2. Beilage zum Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Ur. 75.

Parlamentsberichte.

Abgeordnetenhaus.

51. Sigung vom 28. März, 11 Uhr. Am Regierungstische: Bosse, v. Hammerstein. Ju dritter Berathung wird der Gefeßentwurf, betreffend die Verwaltung des Pfarrwittwen- und Waisenfonds und die Für sorge für die Wittwen und Waisen der evangelischen Geistlichen in den neueren Provinzen angenommen.

In zweiter Berathung wird der Gesetzentwurf zur Ergänzung des Gesezes betreffend die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der Geistlichen der evangelischen Landeskirche in den neun älteren Provinzen, angenommen.

Es folgt die Interpellation der Abgg. v. Ploeg, v. Mendel Steinfels und Genossen: Beabsichtigt die preußische Staats­regierung noch in dieser Session gefeßliche Maßregeln zu ergreifen, die Verfälschungen der Futter- und Düngemittel zu verhindern? Minister v. Hammerstein erklärt sich zur Beantwortung der Interpellation bereit.

Freitag, den 29. März 1895.

12. Jahrg.

Abg. Gerlich( ft.): Ueber den Antrag Ranih zu berathen, dahin: durch dieselbe Handlung mit Kenntniß des Sachverhalts hat heute keinen Zweck, weil sich der Reichstag damit morgen Forderungen dieser Art erworben und entweder sie weiter ver­zu beschäftigen hat. Der Minister sollte es den Landwirthen äußert oder die wucherlichen Vermögensvortheile geltend gemacht nicht übel nehmen, wenn sie sich heftig beklagen, denn die Noth zu haben, sowie unter Geltung des Wuchergesetzes in der Fassung ist bei uns viel größer als in den anderen Ländern. vom 19. Juni 1893: mit bezug auf Rechtsgeschäfte anderer als

Abg. v. Plök( f.): Von diesem Reichstag haben wir der im§ 302 a Strafgesetzbuchs bezeichneten Art gewerbs­bitter wenig zu erwarten, wir wissen nicht einmal, wie lange und gewohnheitsmäßig unter Ausbeutung der Nothlage, des dieser Reichstag noch eristiren wird, den ich auch zwar nicht Leichtsinns und der Unerfahrenheit anderer sich haben Ver­die Ehre, aber die Nothwendigkeit anzugehören habe. mögenswerthe versprechen und gewähren lassen, welche den Werth der ( Oho! links.) Ja, leider. Der Minister kann nicht von dieser Leistungen dergestalt überschreiten, daß nach den Umständen der Debatte überrascht sein, es ist ihm von einem unserer Vorstands- Fälle die Vermögensvortheile in auffälligem Mißverhältniß zu mitglieder mitgetheilt, daß wir diese Debatte provoziren werden. der Leistung stehen. Was sollen unsere Wähler sagen, wenn wir wieder nach Hause fommen, ohne etwas erreicht zu haben. Wenn wir den Bauern bettel­arm von seiner Scholle gehen lassen, hat allein die Sozialdemokratie den Vortheil. Se. Majestät um einen anderen Minister zu bitten, dazu haben wir kein Recht, das thun wir nicht. Minister v. Hammerstein: Jch lehne es ab, jeht auf alle diese Punkte einzugehen. Ein Provisorium für Preußen will ich erwägen, glaube aber doch, daß diese Sache nur zur Zuständigkeit des Reiches gehört.

mit

Labaschin foll bis zum Jahre 1885 mittellos gewesen sein. Dann übernahm er die Außenstände der in Liquidation gegangenen Porzellan- und Steingutfabrik Adolf Heckmann und soll hierbei etwa 30 000 m. verdient, und sich mit diesem Gelde selbständig gemacht haben. Er gründete sein Geschäft auf den Ankauf von Hypotheken, Grundstücken, Erbschaften und Renten, durch deren oder erhebliche Einziehung schleunigen Weiterverkauf er Gewinne erzielte, so daß sein Vermögen bis zu 300 000 m. anwuchs, trotzdem all Zur Begründung der Interpellation erhält das Wort feinen andere Geschäften noch Abg. v. Mendel- Steinfels( f.): Es tommen im Dünger- Abg. v. Pappenheim ( t): Wir greifen den Minister nicht Personen Um mit Geldeinlagen betheiligt waren. wie Wuchergesetz, es vor dem Erlaß Des handel große Unregelmäßigkeiten vor, und da private Verhand- persönlich an, wir haben noch immer Vertrauen zu ihm und dem Ingen mit den Händlern vergeblich gewesen sind, hat der deutsche hoffen noch, daß dieses gerechtfertigt wird. Auch von den kleinen Gesetzes vom 19. Juni 1893 in fraft war, nicht in Konflikt zu Landwirthschaftsrath die Regierung um gefeßliche Maßregeln Mitteln haben wir bisher noch nichts gesehen, aber diese helfen gerathen, lehnte er, wie die Anklagebehörde behauptet, es formell ersucht. Nach den Analysen der agrikulturtechnischen Versuche auch nicht vollkommen ohne eine Hebung der Getreidepreise. ab, ein Darlehn zu gewähren, oder er gab geringe Beträge stationen tommen zahlreiche Verfälschungen der Futter- und Wenn die Regierung mit Entrüstung die Hebung der Getreide Geldes ganz zinslos oder zu den landesüblichen Zinsen bis zu Tüngemittel vor, infolge verfälschter Futterstoffe ist vielfach Bieh preise zurückweist, so weist sie damit zurück, die Karre, die 6 v. H. für das Jahr. Er soll solche Darlehne gewöhnlich aber Trepirt. In einer Lieferung Thomasschlacke wurde nicht ein sie mit so tief in den Dreck geschoben hat, nur solchen Personen gewährt haben, mit welchen er bereits Atom wirklicher Thomasschlacke vorgefunden.( Hört! rechts.) wieder herauszuziehen. Der Antrag Kanitz ist ein geeignetes gewinnbringende Geschäfte abgeschlossen hatte oder anderweit in Der fleine Landwirth kann sich am wenigsten dagegen schüßen, Mittel, wir bedauern daher die Zurückweisung des Ministers. geschäftlichen Beziehungen stand. In allen anderen Fällen er da er nicht bei jeder Lieferung die kostspieligen Analysen machen Minister v. Hammerstein: Ich habe nur die Art und Weise flärte er sich zur Hingabe von Geld nur gegen Zession von tann. Deshalb muß gegen die Händler nicht nur auf Schaden zurückzuweisen, wie Herr v. Heydebrand von mir Vorschläge er-| Renten und Forderungen und gegen Abtretung von Erb­ersatz angetragen werden, sondern sie müssen auch wegen Betrugs vartet. Ich bin an den jetzigen Zuständen und den Handels- schaften bereit. bestraft werden. In vielen Fällen mußten die Händler frei verträgen nicht schuld, habe also die Karre nicht in den Dreck gesprochen werden, weil sie sich auf die unseligen Handelsusancen geschoben. herausreden fonnten. In anderen Staaten sind schon Maßregeln Abg. Sattler( natl.): Uns hat diese Debatte überrascht, zu dagegen getroffen, wir sind aber hinter Frankreich , Belgien , Amerika 2c. mal dieselbe morgen den Reichstag beschäftigen will. Herr v. Plötz zurückgeblieben, alle diese Staaten haben vortreffliche Spezialgefeße dachte an seine Wähler, die Herren wollen also hier wohl nur gegen diesen Uebelstand. In Connecticut dürfen nur staatlich für den Fall einer Auflösung vorsorgen. Ich protestire gegen geprüfte Futter- und Düngemittel verkauft werden. Wir brauchen die Unterstellung, daß die Bauern von ihrem monarchischen den Deklarationsawang, es muß deklarirt werden: was ist die Ginn abgehen und Sozialdemokraten werden.( Beifall links. Lärm Waare, woher stammt sie, ist sie rein, ist sie frisch? Warum rechts.) sollen wir eine Ausnahme von allen Staaten machen und nicht Abg. v. Niepenhausen Erlangen( f.): Ich muß es auch ein Spezialgeset erlassen? Wir wissen ja noch gar nicht, zurückweisen, daß wir eine Verbetzung der Massen bezwecken und was dieser Reichstag machen wird. Die Margarinefabrikanten daß wir alles vom Staat erhoffen. Herr v. Plöh hat nicht ge fälschen trotz des Gesetzes ruhig weiter, weil sie immer noch sagt, der Bauer wird Sozialdemokrat, sondern: Der Bauer wird ein Geschäft dabei machen. Der Betrug muß bestraft werden. Sozialdemokrat, wenn er von seiner Scholle getrieben wird. Wir Ich bitte namens meiner Partei die Regierung um ein Spezial- nehmen auch das kleinste Mittel dankbar an. gefel. Minister v. Hammerstein: Das Reich hat schon Gesetze über den Verkehr mit Nahrungsmitteln, Wein und Butter er laffen und beschäftigt sich jetzt mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Verhandlungen, ob diese Materie in diefes lettere Gesez hineinpaßt, haben dahin geführt, daß nur auf dem Wege eines Spezialgefezes diefe Frage gelöst werden fann. Die Regierung denkt daher daran, ein Spezialgesetz dem Reichstag vorzulegen, die Vorarbeiten sind dazu bei der preußischen Verwaltung im Gange. Die preußische Regierung erkennt das Bedürfniß dafür vollkommen an. Ob das Gesetz noch in dieser Session kommen wird, läßt sich noch nicht sagen.( Bei­fall rechts.)

Auf Antrag des Abg. Grafen Limburg Stirum( t.) findet die Besprechung der Interpellation statt. Abg. v. Heydebrand u. d. Lasa( t.) erkennt dankbar die Erklärung des Ministers an. Die Regierung darf nicht darauf warten, bis die Interessenten Vorschläge machen, sie muß selbst mit praktischen Vorschlägen kommen.( Zustimmung rechts.) Durch Herabsetzung der Bölle hat das Inland mehr Angebot als Nach frage, durch Bindung der Zölle auf zehn Jahre haben wir das beste Mittel zur Hebung der Getreidepreise aus der Hand ge­geben. Die preußische Regierung hat mitgewirkt, den jetzigen Nothstand zu schaffen. Tausende von Landwirthen hängen jetzt an dem Munde des Landwirthschaftsministers.( Beifall redits.) Minister v. Hammerstein: Nach den Verhandlungen des Staatsrathes ist der Antrag Kanit unausführbar, er ver­stößt gegen die Handelsverträge und erreicht das gewünschte Biel nicht. Die Regierung ist verpflichtet, die Handelsverträge pure zu halten.( Beifall links.) Die Regierung kann die Preise Der landwirthschaftlichen Produkte nicht bestimmen, es handelt fich um eine internationale Preisbewegung. Frankreich hat troß feiner gesetzlichen Maßregeln dasselbe Sinten der Getreidepreise. Ich bin ein warmer Anhänger der Landwirthschaft, ich bin auf meine alten Tage gegen meinen Willen auf diesen Posten gestellt, will aber gern mitarbeiten, aber solche unausführ baren Forderungen muß ich mit Gutrüftung zurück weisen.( Lebhafter Beifall links. Bischen rechts.) Abg. Bueck( ntl.): Wir sind mit den Zielen der Inter­pellation vollkommen einverstanden( Beifall rechts) und ich freue mich, daß die Regierung zu der Erkenntniß gekommen ist, daß ein Spezialgesetz dringend nothwendig ist.

Sibg. v. Huene( 3): Auch ich erkenne die Nothwendigkeit eines Schutzes namentlich der kleineren Landwirthe bei dem Bezug der Futter- und Düngemittel an, die heutige agrarische Debatte hat mich ebenfalls überrascht. Die Art, wie die Herren rechts heute vorgegangen sind, dient nicht zum Heile des Vaterlandes.( Un ruhe rechts.) Der Antrag erweist sich als unausführbar, auch ganz abgesehen von den Handelsverträgen. Sagen Sie nur den Bauern, daß es mit dem Antrag Ranig nicht geht, daß aber alles für sie geschieht, was möglich ist.( Beifall im Zentrum.) Abg. Graf Limburg- Stirum ( f.): Wenn auch die Bauern selbst nicht Sozialdemokraten werden, so doch ihre Söhne, wenn die Bauern von ihrer Scholle vertrieben sind. Wir sind dankbar für die Gewährung der kleinen Mittel, aber ohne Hebung der Getreidepreise ist eine dem Staat dienliche Heilung nicht möglich. Die Getreidezölle sind uns genommen worden, wenigstens in der wirksamen Höhe. Allerdings ist es schwer, den Antrag Kanig durchzuführen, aber unüberwindlich sind die Schwierigkeiten nicht. Ueberläßt man die Landwirthschaft ihrem Schicksal, so fallen die besten Stützen des Staates fort. Die Person des Ministers greifen wir nicht an, wenn er auch in seiner offenen flaren Weise manchmal ein schärferes Wort gebraucht, als nöthig ist.( Beifall rechts.)

Abg. Brömel( frs. Vg.): Ten Herren kommt es nur auf eine rücksichtslose und gewissenlose Agitation im Lande an. Die fachlichen Ausführungen des Abg. v. Huene haben die Unaus­führbarkeit des Antrags Ranig gezeigt.

Thatsächlich sollen aber diesen Geschäften häufig wirkliche Darlehusverträge zu grunde gelegen haben, die nur zur Ver schleierung des Wuchers in der Form des Renten- oder Erbschaftsfaufes gekleidet wurden. Labaschin soll dabei ein großer Sicherheitsfommissarius gewesen sein. Der Renten­verkäufer mußte sich in eine Lebensversicherung einkaufen, deren Polize ihm in Höhe der auszuzahlenden Rentensummen ver­pfändet wurde. Der Erbschafts - und Hypothekenverkäufer mußte eine Gewährleistung dafür übernehmen, daß auf die Forderungen Beträge bis zu einer bestimmten, den Kaufpreis weit über­steigenden Höhe gezahlt wurden, widrigenfalls er für die Differenz aufzukommen hatte. Manchmal wurde der Anspruch des Käufers noch durch Bestellung von Kautionshypotheken gesichert. Bielfach soll er den Verkäufern, die gewöhnlich sofort baares Geld brauchten, vor Abschluß des Geschäfts Vorschüsse gezahlt und damit dann später um so leichter Einfluß auf die Preisfestsetzung ausgeübt haben. Nach Ansicht der Anklagebehörde waren diese Geschäfte wirthschaftlich nichts anderes als Darlehnsgeschäfte mit Festsetzung besonderer Rückzahlungsbedingungen. Labaschin und sein juristischer Berather sind dagegen der Meinung, daß er über haupt keine Darlehnsgeschäfte, sondern Kaufgeschäfte abgeschlossen habe, bei denen er nicht auf hohe Zinsen, sondern auf hohen Gewinn gerechnet habe.

Auch Labaschin, dem sehr hohe Gewinne zufielen, hat sich vor Abschluß der Geschäfte die genaueste Kenntniß von den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen des Geldsuchenden vers schafft, es aber stets vermieden, mit ihnen direkt über ihre Ver. mögenslage zu sprechen.

An Labaschin's Geschäften soll ein Rentier Eduard Löwe mit einer Einlage von 100 000 m. gegen 5 pet. Zinsen und 10 pCt. Gewinnantheil pro Jahr als stiller Gesellschafter be theiligt sein. Außerdem stand Labaschin mit zahlreichen anderen Personen in Verbindung, die ihm gegen mäßige Zinsen Wechsel diskontirten, Darlehne gaben oder die erworbenen Hypotheken, Forderungen und Erbschaften ablauften. In verschiedenen Fällen er höhte er seinen Gewinn dadurch, daß er die Geldnehmer veranlaßte, in Anrechnung auf die Valuta größere Mengen von Wein, Kognat oder Zigarren anzunehmen.

Den großen Zuspruch von Geldbedürftigen erhielt Labaschin durch Bekanntmachungen in den Zeitungen und insbesondere durch Vermittelung von Agenten; als solche sind etwa ein Dutzend Abg. Graf Kanik( t.): Ein Gesetz im Sinne meines Au- bekannt geworden. trages würde nicht im jzigen Augenblick nur den Händlern Der Mitangeklagte Rieß führte Labaschin Geldsuchende zu, nüßen, welche noch Getreidevorräthe haben, denn es würde in machte außerdem auf eigene Faust ähnliche Geschäfte wie Laba den Uebergangsbestimmungen auf diese Vorräthe durch eine Nach- schin, soweit seine Mittel reichten und lieh auch reine Darlehne steuer Rücksicht genommen werden. An den jetzigen verschiedenen zu 40 v. H. pro Jahr aus. Auch er stand wieder mit einer ganzen Preisverhältnissen an verschiedenen Orten ist die große Aus- Anzahl von Agenten in Verbindung. Auch sein Geschäft ging fo gut, nutzung der Wasserstraßen des Rheins im Westen und die große daß er, troß ursprünglicher Mittellosigkeit, ein Kapital von Bahl der zollfreien Transitläger schuld. Die Schwierigkeiten, die 30 000 M. angefammelt haben soll, was er aber bestreitet. für den Getreidehandel entnehen sollen, hat man 1879 gegen die Der Angeklagte Hempler war feit Februar 1889 bei 3ollpolitik angeführt, ohne daß nachher der Handel gelitten Labaschin Buchhalter. Er unterstützte letzteren in seinen Ge hätte. Der nothwendige Bedarf an Getreide muß eben eine schäften, betheiligte sich zum theil an den Geschäften des Rieß geführt werden und es werden sich auch nach Durchführung und schloß gelegentlich selbständig Verträge mit den Darleihern meines Antrages Händler dazu finden. Die Währungsreform ist ab. Nebenbei befaßte er sich, ebenso wie Rieß, mit der Beitrei­allerdings auch ein Mittel zu gunsten der Landwirthschaft, aber bung zweifelhajter Forderungen gegen Entgelt. wir wissen noch garnicht, ob man das alte Werthverhältniß von In diesen Thatsachen erblickt die Anklagebehörde bei allen 1: 151/2 wieder herstellen will. Auch die Börsenreform gehört drei Angeklagten die Thatbestandsmerkmale des gewerbs. und zu den erwünschten kleinen Mitteln, aber wir können auf gewohnheitsmäßigen Wuchers, sie muß aber anerkennen, daß eine das große Mittel der Hebung der Getreide größere Zahl der von ihr herangezogenen Zeugen dem Labaschin preise nicht verzichten.( Beifall rechts.) ein günstiges Zeugniß über sein geschäftliches Verhalten aus­gestellt und zum Ausdruck gebracht haben, daß sie sich ihm für leine bereitwillige Hilfe zu Dank verpflichtet fühlen.

Abg. Klofe( 3.) erkennt an, daß der jetzige Landwirthschafte minister an der Nothlage der Landwirthschaft nicht schuld sei, verlangt aber von der Regierung energische Maßregeln zur Ab­hilfe der Nothlage und spricht sich für den Antrag Ranih aus.

Abg. v. Kröcher( f.): Der Worte sind genug gewechselt, wir wollen Thaten sehen.( Beifall rechts.) Die Zeit der wohlwollenden Erklärungen ist vorüber, wir wollen wohlwollende Thaten haben. So denken tausende gepeinigter Landwirthe.( Zustimmung rechte.) Von dem jetzigen Minister haben wir noch feine Thaten gesehen. Die Regierung scheint den Nothstand noch nicht für so groß zu halten, wie er ist; sie muß für eine Hebung der Getreide- Abg. v. Niepenhausen betont nochmals, daß die heutigen preisel sorgen. Was soll denn werden, wenn tausende von Steuer- und anderen Lasten für den Bauer so groß seien, daß er Landwirthen an den Bettelstab kommen? Das Deutsche seinen Besitz nicht mehr länger halten könne, wenn ihm nicht vom Reich steht und fällt mit der Landwirthschaft. Es Staate Hilfe fomme. Daß Drohungen gegen die Regierung und giebt fein anderes Mittel gegen den Nothstand, als die Hebung fogar gegen die Monarchie ausgesprochen seien, weise er mit Ent­der Getreidepreise.( Sehr richtig! rechts.) Oder hat die Re- rüstung zurück, auf seiner Seite sei man royalistisch bis gierung ein anderes Mittel? Ich verkenne die Bedenken gegen auf die Knochen. den Antrag Kanig nicht, es darf aber fein Mittel unversucht Damit schließt die Debatte. bleiben, um die Getreidepreise wenigstens stabil zu machen. Eine Schluß gegen 4/4 Uhr. Nächste Sigung Sonnabend Brotvertheuerung ist nach feiner Richtung zu erwarten, der 11 Uhr.( Kleinere Vorlagen; Gerichtsfostengefeß.) Verdienst der Konsumenten wird sich steigern bei steigendem Wohlstand der Landwirthschaft.

Woher nimmt der Staat

fein Geld, wenn die Steuerzahler nichts haben. Die Behauptung von der Brotvertheuerung weife ich also auch mit Entrüftung zurück.( Heiterkeit und Beifall rechts.)

Gerichts- Beifung.

Die Verhandlungen finden im fleinen Schwurgerichtssaale statt. Den Vorsiß führt Landgerichtsrath Braun, die Anklage­behörde vertritt Staatsanwalt Strähler, als Vertheidiger zur Stelle: Rechtsanwalt Schönfeld, Justizrath sind Hering, und die Rechtsanwälte Dr. Goßmann und Jacobsohn. Als gerichtliche Sachverständige für Hypotheken­und Grundstücks- Verhältnisse sind Geh. Kommissionsrath 2 i man und Kaufmann Ad. Oliven geladen.

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Der Angeklagte Labaschin bestreitet jede Schuld. Er habe keine Darlehne gewährt, sondern Forderungen ge- und verkauft. Sein juristischer Rathgeber sei Justizrath Hirsch gewesen, dem er alle seine Geschäfte zur Vorprüfung unterbreitet habe. Sobald Justizrath Hirsch ihm gesagt habe, daß irgend ein solches Geschäft nicht. unbedenklich sei, habe er davon Abstand genommen. Er habe geglaubt, der Rechtsfenntniß eines königlichen Notars und Justiz raths folgen zu dürfen. Justizrath Hirsch habe alle diesbezüg lichen notariellen Atte etwa 1000 an der Zahl Wucherprozeß Labaschin und Genossen. für ihn Minister v. Hammerstein: Ich habe diese allgemeine Vor der vierten Straftammer hiesigen Landgerichts I be aufgenommen. Er habe in den Jahren 1869-72 den Buch­dem Wucherprozeß handel erlernt, sich dann dem Börsen- Kommissionsgeschäft zu agrarische Debatte heute nicht erwartet. Wie kann Herr von gannen gestern die Verhandlungen in gewandt und sei bis 1888 in der Porzellanfabrik von Adolf Kröcher verlangen, daß ich nach den paar Monaten meiner Labaschin. Amtszeit schon alle die gewünschten Maßregeln durchgeführt Auf der Antlagebant nahmen Platz: 1. Der Kaufmann Heckmann thätig gewesen. Als er sich selbständig gemacht, von dem jezigen Rentier Eduard Löwe, Brücken­hätte. Ich habe fleißig gearbeitet und verschiedene Gesetze vor- Labaschin, seit dem 21. September v. J. in Untersuchungs- habe er er in dessen Kolonialwaaren- Geschäft früher bereitet, wie Spiritusgesetz, Zuckergesetz 2c. Wenn Sie( zu den haft, 1856 zu Schwerin a./. geboren, mosaisch, unbestraft. Allee 10, eine Einlage von 100 000 0. er= Konservativen) das Spiritusgesetz nicht haben wollen, wollen 2. Der Kaufmann Joseph Rieß, feit dem 9. Oktober v. J. in die Bücher geführt, Sie dann lieber alles weiter drüber und drunter Untersuchungshaft, 1854 zu Pofen geboren, mosaisch, vorbestraft halten. Das Vermögen, welches er sich erworben, beziffere sich gehen lassen, wenn Sie den Antrag Kanig nicht bekommen? wegen Anpreisens von Geheimmitteln mit 20 M. und wegen Be- nicht auf 300 000 m., sondern auf etwa 50-60 000 m. Er habe Ich habe in meiner Etatsrede ja eine große Menge fieiner Mittel truges mit 3 Monaten Gefängniß. 3. Der Buchhalter Emil niemals in den Zeitungen annoncirt, niemals sich Agenten oder fogenannte Schlepper" gehalten, ebenso niemals jemand ge empfohlen. Wenn Sie einen anderen Minister haben wollen, Hempler, 33 Jahre alt, evangelisch, unbestraft. Die Angeklagten werden des gewerbs und gewohnheits- zwungen, Wein, Kognak zc. auf eine Valuta anzunehmen. vielleicht bitten Sie dann Se. Majestät, einen anderen Minister zu berufen, der mehr leistet als ich und ausführt, was ich für mäßigen verschleierten Wuchers beschuldigt, Nieß indem er sich müsse entschieden bestreiten, verschleierte Wuchergeschäfte be­unausführbar halte. Ich werde weiter thun, was in meinen außerdem die wucherlichen Vermögensvortheile wechselmäßig vertrieben zu haben, bleibe vielmehr dabei, gewagte Kaufgeschäfte sprechen ließ. Bei Labaschin geht die Anklageformel ferner noch in der Form des Ankaufs von Erbschaften, Hypotheken c. ges Kräften steht.

Gr