Gewerkschaftsbewegung
Die Sorgen der Höheren".
Der Reichsbund der höheren Beamten schreibt sich in seinem Rundschreiben Nr. 24 die Neuregelung der Beamtengehälter ab 1. Juni als einen großen Erfolg zu, mobei er bemerkt:
Die Spannung der Grundgehälter zwischen IIIund XIII entsprechend dem Friedensstande ist mieber hergestellt. In der neuen Stala stehen sogar die Gruppen X bis XIII erheblich besser als im Frieden. Die neuen Gehaltsbezüge( ohne Sozialzulage) stellen nunmehr folgende Prozentfäße der Friedensbesoldung dar: Gruppe X 85 Proz., Gruppe XI 84 Broz., Gruppe XII 88 Broz, Gruppe XIII 81 Proz."
Dabei sind die Summen für die örtlichen Son
derzuschläge noch nicht in Ansah gebracht.
" Wir bitten nunmehr dafür Sorge tragen zu wollen, daß in der örtlichen Preffe feine irreführenden Mel. bungen auftauchen; es ist gegenüber anderslautenden Verlautbarungen vielmehr stets zu betonen, daß die Neuregelung der unteren Beamtenschaft die Friedensgehälter gebracht hat und daß die oberen Gruppen auch jest noch erheblich unter ihren Friedensbezügen Tiegen. Sorgfältige Bearbeitung der Presse nach Dieser Richtung ist notwendig.
Der Reichsbund wird mit der Neuregelung nicht befaßt werden. gez. Scholz. gez. Rathte."
An der Tatsache, daß die jüngste Gehaltsregelung eine himmelschreiende ungerechtigkeit gegen die unteren und die mittleren Beamtengruppen darstellt, läßt sich nicht drehen
und deuteln.
Wenn sie in der Borfriegszeit schon bestanden hat, so wird fie barum jezt als Friedensgehälter" nicht besser. Bir müßten uns entschieden dagegen verwahren, daß das Unrecht der Borkriegszeit deshalb wieder neu heraufbeschworen wird, weil es unter dem monarchistischen, star? dreipiertel abfolutistischen System eingeführt war.
Bir gönnen auch den höheren Beamten ein ausreichen des Gehalt. Allein es darf nicht auf Roften elender Hungergehälter in den unterften Gruppen gehen. Den trassen Widerspruch zwischen den Behältern ber untersten unb denen der höheren Stufen empfindet man selbst im Reichsbund der Höheren", ber 81 bis 85prozentigen, so start, daß man es für ratsam hält, die örtliche Preise so zu„ bearbeiten", daß fie die armen Teufel init Gehältern non noch nicht 1500. im ganzen Jahre mit ben Hinweis verhöhnen foll, die Neuregelung habe ihnen die Friedensgehälter" gebracht und die beklagenswerten oberen Gruppen feien auch jetzt noch erheblich ohne die örtlichen Sonderzuschläge! unter ihren Friedensbezügen zurüdgeblieben.
Der Reichsverband der höheren Beamten hat bei dieser Art der Neuregelung durch Rückkehr zu den üblen Methoden der Borfriegszeit mitgewirft und rühmt sich feines Erfolges. Nun will er die Deffentlichkeit durch eine solch ausgeflügelte Gegenüberstellung frreführen, verhüten, daß in der Bresse das Kind beim rechten Namen genaunt wird, was ihm als irreführende Meldungen" unangenehm
wäre.
In der Bersammlung am 5. Juni abends erstattete die Lohntommiffion Bericht. Einstimmig wurde beschlossen,
den Kampf, der nun vier Wochen dauert, fortzusehen und an ben alten Forderungen: achtstündige Arbeitszeit, Beine Affordarbeit und eine Mart Lohn pro Stunde festzuhalten.
Alle Glaferarbeiten find Streitarbeit.
Die Sonntagsruhefrage im Friseurgewerbe. Ein Beitrag zur Sozialpolitit im Reichsarbeitsministerium. Die Gewerbeordnung bzw. die Bundesratsverordnung über die Ausnahme von der Sonntagsarbeit im Friseurgewerbe vom 1. April 1895 läßt heute noch eine Sonntagsarbeit bis 2 Uhr nachmittags zu. Tie Praris ist darüber längst hinweg, indem in fast allen größeren deutschen Städten, außer Berlin , die vollständige Sonntagsruhe
morden find. Mit Rücksicht auf die Berordmmg über die Arbeitse zeit vom 21. Dezember 1923( Reichsgesehblatt I S. 1249) ist anzu nehmen, daß in manchen Berufen wieder längere, zudem durch an= gemessene Baufen unterbrochene Arbeitszeiten eingeführt werden, so daß die Arbeitnehmer diejer Berufe oft erst nach 6 Uhr abends Zeit haben werden, die Friseurstuben aufzusuchen. Bei einem zu frühen Arbeitsschluß würden voraussichtlich weitere Kunden dem Friseurgewerbe verlorengehen. Ich sehe daher vorerst davon ab, diefe Anregung meiter zu verfolgen."
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in diesem Falle noch weit weniger zu als etwa bei der EinDer Einwand bezüglich eines Verlusts an Kundichaft trifft führung der Sonntagsruhe. Gang uno gar hinfällig find jedoch die weiteren Einwände, da im Friseurgewerbe te in Mensch daran denit, am wenigstens die Meister, die Geschäfte um 6 Uhr abends zu schließen. Der bestehende 7 Uhr Schluß fönnte dann auf gefeglicher Grundlage eingeführt werden, daß durch Schmugkonkurrenz der Ladenschluß hinausges schoben wird. Der Zeitpunkt des Ladenschlusses würde dann in auf dem Bege des§ 41b GD. herbeigeführt ist, teilweise auch jedem Falle von der Entscheidung einer 3 weidrittel, durch tarifliche Regelung. Es sind nicht etwa nur mehr die Arbeit. mehrheit der Selbständigen abhängen. Es dreht sich nehmer dieses Gewerbes, die heute die endliche gefegliche Ein- lediglich darum, die Möglichkeit eines einheitlichen örtlichen führung der vollständigen Sonntagsruhe fordern, sondern selbst der Badenschlusses an Wochentagen zu schaffen. Wenn schon einmal Bund der freien und 3wangsinnungen der selb nach jahrzehntelangen Erörterungen Kämpfe und Widerstände die ständigen Friseure hat sich nach langen inneren und äußeren Angehörigen eines Berufes, insbesondere die Arbeitgeber selber Kämpfen und nach allen Erfahrungen an den Orten mit Sonntags- zu der Auffassung gekommen find, daß das, was für das Han ruhe endlich dazu entschloffen, ebenfalls für die vollständige Sonndelsgewerbe längst zulässig ist, au für das Friseurtagsruhe einzutreten. Die Gehilfenorganisation, wie auch der- gewerbe notwendig ist, dann sollte der Bureaufratismus fich nicht Bund wandte rückständiger zeigen als es die Friseurinnungen den weitaus größten Teil der Meister umfassende sich im vorigen Jahre in besonderen Eingaben an den Reichsarbeitsvor drei Jahrzehnten waren, die die Dinge besser tennen minister. Der Bund forderte die gefeßliche Einführung wollen als die Fachleute. der vollständigen Sonntagsruhe und verlangte zugleich auch eine Abänderung der§§ 41b und 139f GD., um einen örtlich einheitlichen Ladenschluß an den Wochentagen herbeiführen zu können, wozu es bis jetzt an irgendeiner rechtlichen Grundlage fehlt. Insbesondere die letztere Forderung ist von ber Gehilfenorganisation in einer Reihe von Eingaben bereits in der Borfriegszeit gefordert worden.
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In einer mündlichen Verhandlung am 13. November 1923 im Reichsarbeitsministerium über diese Fragen wurde eine forgfältige Prüfung dieser Wünsche zugesagt. Das Ergebnis dieser Prüfung liegt jest vor in einem Runderlag des Reichsarbeits ministers( gez. Neigel vom 2. Mai 1924 an die Sozialministerien der Länder außer Preußen.
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mit dem preußischen Handelsministerium Man trägt im Reichsarbeitsministerium im Einvernehmen Bedenken, den wünschen der Angehörigen des Friseurgewerbes nachzukommen. Insbesondere wäre bei einer allgemeinen Beseitigung der Ausnahmen zu befürchten, daß dem Friseurgewerbe viele Kunden verloren gehen würden, wodurch die Lage des Ge werbes noch mehr erschwert würde. Auch ist es beden?= lich, soweit nicht zwingende Gründe vorliegen, die Arbeit felb # tändiger Gewerbetreibender durch gefeßliche Beschränkungen zu unterbinden. Zudem scheint die Forderung der Sonntagsruhe im Friseurgewerbe in den Kreisen der Arbeitgeber fehr umstritten zu fein. Mir find Eingaben, auch von Mitgliedern des Bundes deutscher Friseure zugegangen, die sich nachdrücklich gegen das Eintreten des Bundesvorstandes für die Sonntagsruhe wenben."
Glauben die Führer dieses Bundes, daß auch nur ein einziger Unterbeamter fich mit den Hinweis dararuf zufriedengeben mürbe, baß er jeht das Friedensgehalt" erreicht und feine Möglichkeit nor fich habe, auch nur nennenswert darüber hinauszufommen? Einnahme des Bundes der haarformer, dessen Mitgliederzahl den riebensgehalt", das schon im Frieden nur fnapp vor dem Berhungern schüßte und heute erst recht nicht aus. reicht! Würden die unteren und mittleren Beamten bei solcher Art der Beweisführung, die auf Einseifen hinausläuft, nicht den Höheren entgegengehalten:
Wir wollen mit unseren Friedensgehältern" mit euch jederzeit gegen eure„ Nechnichtfriedensgehälter tauschen!
Wie gefagt, wir gönnen den höheren Beamten thre Gehälter. Doch müssen wir uns entschieden gegen die in ihrem Reichsbunde obmaltende egoistisch- hinterhältige Tendenz wenden. Wer die Ungerechtigkeit in der Festfehung der unteren Gehälter nicht zu. geben will, mer nicht will, daß die unteren und mittle. ren Beamten beffer befoldet werden, der hat für sich das Recht auf eine angemessene Besoldung verwirtt.
In der Sache selber werden ja die nicht höheren Beamtenorgani fationen noch ein Wort mitreden.
Der Streit der Glaser dauert fort.
Un 5. Juni fand eine Bergleichsverhandlung vor bem Schlichter Groß- Berlins statt. Die Arbeitgeber hielten trok Zuredens des Schlichters an der Berlängerung der Arbeitszeit auf neun Stunden fest. Sie wollten wohl für die neunte Stunde zehn Prozent Zuschlag zahlen, verlangten aber unbedingt die Ausnahme der Affordarbeit in den Tarifvertrag. Ferien sollten für dieses Jahr abgegoten merden, aber noch weit unter der Hälfte der bis jezt gemährten Ferien. Wollten die Herren doch den Arbeitern, die länger als zehn Jahre im Betrieb tätig sind, vier Lage, denen unter zehn Jahren zwei Tage Ferien bezahlen. Der Lohnforderung von einer Mart pro Stunde sezten die Arbeitgeber ein Angebot Don 80 Bf. entgegen. Ein Schiedsiprudy wurde nicht gefällt. Die Lohnfommiffion der Behilfen fonnte dem Bergleich nicht zustimmen.
digen Friseure, die doch auf ihre Kundschaft ange. Bergegenwärtigen wir uns die Situation: Die felbft än wiesen sind und in jeder Weise darauf bedacht sind, feinen Runden zu verlieren, haben nach jahrelangem 3ögern auf Grund der allgemeinen Beobachtungen an den Drten, wo die vollständige Sonntagsruhe bereits seit vier und fünf Jahren besteht, die leberzeugung gewonnen, daß ihnen eine Kunden ver. nicht so töricht sein, den Ast abzusagen, auf dem sie fizen. Allein lorengehen durch die Sonntagsruhe. Sie würden sonst sicher im Reichsarbeitsministerium glaubt man darüber besser unterrichtet zu sein als die Beteiligten felber. Der Hinweis auf die Stellung zehnten Teil der des Friseurimmungsbundes beträgt und dessen Mit glieder an allen Orten mit allgemeinen Zwangsinnungen der Fri feure legterem Bunde ebenfalls angehören, ist schon deshalb der fehlt, weil die Mehrzahl der Mitglieder des Haarformerbundes an Orten anfäffig find, wo die Sonntagsruhe längst besteht. erlaßnach dem ein begründeter Anlaß für eine Gefeßesände. Die Dinge liegen fo tlar, daß schließlich auch der Rundrung im Sinne des Antrages nicht vorliegt zu folgender Auf faffung tommt: " Dagegen würde ich es für wünschenswert halten, daß ort. lichen Anträgen auf Einführung der Dölligen Sonntagsruhe, die gemeinsam von einer Organisation der Arbeitgeber und Arbeitnehmer gestellt werden, von den hö. heren Verwaltungsbehörden entsprochen wird, indem in solchen Fällen Ausnahmien vom Verbot der Beschäftigung Der Arbeiter auf Grund des§ 105 e nicht erteilt oder bereits er. teilte Ausnahmen zurückgezogen werden und gegebenenfalls das Berbot auf die Tätigkeit der Geschäftsinhaber nach§ 41 b aus. gedehnt wird. Ich darf anheimstellen, die höheren Verwaltungs. behörden mit entsprechender Anweisung zu versehen und zugleich zu erwägen, ob es zweckmäßig erscheint, die Verwaltungsbehörden zu einer allgemeinen Prüfung zu veranlassen, inwieweit noch ein Bedürfnis nach den erteilten örtlichen Ausnahmen vorhanden ist."
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Was örtlich empfehlenswert ist, follte es schließlich auch all. gemein fein. Immerhin ist damit der Weg frei zu örtlichem Vorgehen überall dort, wo die Sonntagsarbeit noch nicht abgeschafft ist. Die Organisationen der Meister und Gehilfen sind sich in diesem Punkte einig.
Mit dem Runderlaß ist insbesondere die Ladenschlußfrage an Wochentagen nicht abgetan. Aber diese rüdständige Entscheidung des Reichsarbeitsministeriums erschwert es den Friseuren ungemein, in ihrem Gewerbe die nö tige Ordnung zu schaffen. Das foll hier festgestellt werden.
Der Londoner Verkehrsstreit auf der Untergrundbahn dehnt sich immer weiter aus. Der Betrieb ist auf sämtlichen Untergrund. bahnlinien, die von Osten nach Westen führen, eingestellt. 65 Bahnhöfe find jetzt geschlossen. Die Vollzugsausschüsse von drei Elettri zitätsarbeitergewerkschaften haben sich versammelt, um zu prüfen, ob sie ihren Gemertschaften die Beteiligung an den Ausstand empfehlen sollen. In Wales find die Arbeiter der Eisenbahnwerfstätten im Bezirf Neath in den Ausstand getreten. verschärfen. Die Lage hat sich bedeutend verschlimmert und droht sich weiter zu
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Jm englischen Schiffsbaugewerbe ist ein Schiedsspruch ge fällt worden, der befagt, daß eine allgemeine Bohnerhöhung von 7 Schilling wöchentlich über die gegenwärtigen Löhne hinaus gezahlt werden soll, und zwar in zwei Terminen, vom 14. bzw. 20. Juni ab. Die Arbeiter in den Werkstätten Southamptons follen 6 Pence Zuschlag pro Tag erhalten.
Aus der Partei.
Empfangsbureau des Parteitages.
Den Teilnehmern des Parteitags zur Kenntnis, daß bas Albrecht- Straße, ab Dienstag, den 10. Juni, mittags 12 Uhr, geEmpfangsbureau( Auskunftstelle) im Landtag, Berlin , Prinz öffnet iſt.
Zu den preußischen Elternbeiratswahlen.
Zu den preußischen Elternbeiratswahlen hat die Arbeitsgemein. meinsam mit dem Parteivorstand Referentenmaterial her schaft fozialdemokratischer Lehrer und Lehrerinnen Deutschlands ge. ausgegeben, das neben den geltenden gesetzlichen Bestimmungen für die Wahlen Materialzusammenstellungen für den Wahlkampf enthält, verfaßt von den Genoffen K. Löwenstein und Ernst Schroeder , Berlin . Das Material ist gegen Einsendung des Portos durch die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Lehrer und Lehrerinnen Deutschlands , Berlin SW. 68, Lindenstr. 3, zu beziehen,
Theater der Woche. Vom 8. bis 16. Juni 1924. Bollsbühne: 8., 12., 13. Bafantafena. 9., 10., 11. Fahnen. 14., 15. 16. Echneider Wibbel. Opernhaus: 8.( Gastspiel Michael Bohnen , Richard Strauß- 8ytlus) Der Rofentavalier. 9. Die tote Stadt. 10. Boheme 11. Die Bajazzo. 15. Tosca . Frau ohne Schatten. 12. Madame Butterfly . 13. Genova . 14. Cavalleria, 16. Josephslegende. Kroli- Oper: 8. Fledermaus. 9. u. 13. Die Zauberflöte. 10. Sänfel und Gretel, vorher Die rote Blume ( Tänze). 11. u. 14. Barbier von Sevilla. 12. Martha. 15. Mona Lisa . 16. Bioletta. Schauspielhaus: 8., 12. u. 14. Peer Gynt. 9. u. 16. It Berliner Bossenabend. 110. Die Journalisten. 11., 13. u. 15. Medea. Schiller- Theater: S. 11. 14. Rönig Nitolo. 9. Korallentettiin. 10. Lumpazi vagabundus. 11. Beer Gynt. 12. Wilhelm Tell . 13. Faust. 15. Journa Rammerspiele: Salomons Schwiegertochter. Tiften. 16. Die Räuber. Deutsches Theater: Mister Globetrotter. Leffing- Theater: Rolportage. Deutsches Opernhaus: 8. Die Fledermaus. 9.. Die Meistersinger Don Nürnberg. 10. Don Juans lettes Abenteuer. 11., 14. Solofernes. 12. Die haus: Der Bogelhändler. Boheme. 3. Tristan und 3folde. 15. Aida. 16. Tosca . Großes Schauspiel. Große Boltsoper im Theater des Westens: 8 12. La Traviata . 9., 15. Boris Godunow. 10. Rodelinde. 11. Der Wildschüß. 13. Entführung aus dem Gerail. 14. Luftige Beiber. 16. Fidelio. Intimes Hotelabenteuer. Theater: Crepe Georgette. Der Herr mit der grünen Rvawatte. Wotans Abschied.- Die Tribüne: Die Frau von 40 Jahren. Deutsches Künstlertheater: Die heilige Untreue. Trianon- Theater: Cin Schwank der Liebe. Refidenz- Theater: Extempovale. Theater am Aut fürstendamm: Der Meisterboger. Lustspielhaus: Der Bulkan. Metropol Theater: Carneval ber Liebe. Thalia- Theater: Frasquita. Theater: Kameraden. Rose- Theater: Der Mustergatte. Durch Did und
Dünn.
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Dagegen lehnt es das Reichsarbeitsministerium ab, den§ 139fvalaft: Drunter und Driber. GO. oder den§ 41b GD. dahin abzuändern, daß ein örtlich fantasena. einheitlicher
Ladenschluß an Wochentagen
herbeigeführt werdent fann.
.Gegen die Anregung sprechen diefelben Gründe, die gegen ein allgemeines Verbot der Sonntagsarbeit geltend gemacht
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