Einzelbild herunterladen
 

2. Beilage zum Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Ur. 76.

Gerichts- Beitung.

-

Sonnabend, den 30. März 1895.

Nächste Sigung Sonnabend.

17

bei dent Beamten und richtete auch in

"

"

12. Jahrg.

Versammlungen.

war

Alle Kräfte

zichten, weil nach seiner Ansicht der Zeuge in seinen Bekundungen gelehnt, dagegen die Fortsetzung der Verhandlung auf Dienstag, so unklar sei, daß eine Verurtheilung der Angeklagten in diesem den 26. d. M., anberaumt wurde, um bis dahin den Wucherprozeß Labaschin und Genossen. Falle ausgeschlossen erscheine. Campioni ausfindig zu machen behufs einer kommissarischen In In einem Falle hat Babafchin dem Musikdirektor Franz Vernehmung. ber fortgesetzten Verhandlung Aus den am zweiten Verhandlungstage vorgeführten Fällen Schmitz, welcher 9000 M. zur Begleichung von Handwerker- nun dieser Campioni felbst zur Stelle und erklärte bei find folgende hervorzuheben: Ein früherer Kapitän der chinesi­fchen Flotte v. Gullach tam im Jahre 1892 nach Berlin   und forderungen gebrauchte, eine auf einem Grundstück in der Brunnen- seiner Vernehmung, daß er zwar die ihm zugeschriebene lebte hier auf großem Fuße. Seine Mittel entsprachen nicht straße haftende Theilhypothek von 11 000 M. für den Preis von Aeußerung anderen gegenüber gethan, sich aber damit nur einen seinen Aufwendungen; er ließ beispielsweise Rennpferde laufen 9000. abgekauft. Der Sachverständige Oliven hat den Scherz" gemacht habe. Der Staatsanwalt hielt seinen vorher und führte einen luxuriösen Hausstand. Als er Geld brauchte, Handelswerth dieser Hypothek zur Zeit des Geschäftsabschlusses gemachten Antrag gegen Jahn auf 3 Monate Gefängniß aufrecht, wandte er sich auf grund einer Annonce an Rieß mit dem auf 7500-8000. geschätzt, der Staaatsanwalt ist jedoch der welchem Antrag auch der Gerichtshof entsprach und Jahn zu einer Gefängnißstrafe von 3 Monaten verurtheilte. Revision Wunsche, daß dieser eine ihm auf 10 Jahre zustehende jährliche Ansicht, daß der innere Werth der Hypothek viel größer sei. Fideitommißrente von 1320 m. verkaufen möchte. Ricß bedang sich Auch bei den übrigen gestern zur Verhandlung gelangenden wird gegen dieses Urtheil eingelegt werden. eine Provision von 200 m. aus und brachte ihn mit Labaschin in Ver- Fällen handelt es sich um die begleitenden Umstände, unter welchen bindung. Von diesem erhielt er nach und nach ca. 4000 m. und zedirte Labaschin bezw. Rieß Hypotheken erworben haben. Auch hier ihm dafür seine Rente. Außerdem mußte er bei der Versicherungs  - bleiben die Angeklagten dabei, daß reine Kaufgeschäfte mit großem Risiko vorgelegen haben. gesellschaft Equitable zu gunsten Labaschin's sein Leben mit Risifo vorgelegen haben. 10 000 m. verfichern. Die Police   bezahlte Labaschin, der auf Der sozialdemokratische Wahlverein für den 3. Berliner  Wahlkreis tagte am 27. März bei Deigmüller. Genosse Zubeil diese Weise für den Fall des Todes des v. G. in den Besiz von Der Berliner Lokal- Anzeiger" enthielt am 15. Septbr. behandelte in einem längeren Vortrage die glänzenden" Er­10( 00 m. tommt. Später hat v. G. den Versuch gemacht, das v. J. eine Nachricht in betreff der Angelegenheit des Zeremonien- rungenschaften der preußisch- deutschen Sozialreform, die er den Geschäft wieder rückgängig zu machen, die Verhandlungen meisters v. Kohe, wodurch dem Verfasser, dem Berichterstatter Versprechungen in den Erlassen Kaiser Wilhelms I. und fcheiterten jedoch. Labaschin hat inzwischen die Rente ander Ernst Pufahl, eine Anklage wegen Beleidigung von Beamten Wilhelms II. gegenüberstellte. Redner unterzog u. a. die staat­reitig verkauft. Er erklärt, daß hier ein sehr gewagtes der Militär- Telegraphie zugezogen wurde, die gestern vor der lichen Musterbetriebe" einer fritischen Prüfung, um zu zeigen, Kaufgeschäft für ihn vorgelegen habe; die Rentenzahlung fiebenten Strajkammer des Landgerichts I   zur Verhandlung daß sogar in ihnen nichts von dem Einfluß der 1890er Willens­würde bei etwaigem Tode des v. G. aufgehört haben gelangte. In der betreffenden Notiz wurde erzählt, daß die äußerungen des regierenden Raisers zu spüren sei. Die beste und wenn sich v. G. etwa im Auslande befand, würde Angelegenheit des Herrn v. Kotze noch Absicht einzelner, auch noch so hochstehender Personen müßte eben die Versicherungsgesellschaft Schwierigkeiten gemacht haben. ein blutiges Nachspiel haben würde. Derselbe habe Der Zeuge v. G. erklärt, daß er sich zur Zeit der Abmachungen nämlich nach an dem heutigen System zerschellen, wenn sie sich theilweise gegen feiner Verhaftung volt einem höheren dessen Unbeschränktheitwende. An einer wahren Musterkarte von Ber nicht in einer Nothlage befunden, sondern nur etwas leichtsinnig Offizier eine Depesche beleidigenden Inhalts erhalten. Die folgungen der denkenden Arbeiterschaft und ihrer Organisationen that gelebt habe. Er habe seines Wissens auch nie von einem Dar- Mittheilung sei durch die Militär- Telegraphie geschehen und da Redner dann dar, wie die Regierungsorgane, besonders in lehen, sondern von einem Kaufgeschäft gesprochen. Nach Ansicht durch in die Deffentlichkeit gekommen. Wegen dieser Schluß Sachsen  , die Wohlfahrt der Arbeiter auffassen, deren Förderung des Staatsanwalts weise dieser Fall darauf hin, daß hier der bemerkung hatte der Vorstand der Militär- Telegraphie Straf die erwähnten Erlasse ankündigten. Nachdem Zubeil noch die Leichtsinn eines Geldsuchers wucherisch ausgebeutet worden sei. antrag gestellt. Der Angeschuldigte erklärte, daß er dem Lokal- Umsturzvorlage in den Kreis seiner Betrachtungen gezogen, schloß Zwei weitere Fälle, in denen Labaschin als Erbschafts- Anzeiger" zwar das Material zu dem Artikel geliefert habe, die er: Die sozialdemokratische Arbeiterschaft blicke trotz allem freudig fäufer aufgetreten war, bieten fein allgemeines Interesse. In dem Fassung sei aber in der Redaktion bewirkt und hier auch die in die Zukunft, möge von seiten der Herrschenden kommen was einen Falle hat 2. die Erbschaft an einen gewiffen Hirschfeld Schlußbemerkung hinzugefügt worden. Der Vorsitzende da wolle, sie sei gerüstet für jeden Fall, und der Sieg müffe weiter gegeben und sich mit einer Provision von 300 M. bestellte aus den Aften fest, daß die Militär Telegraphie ihr schließlich doch zufallen.( Lebhafter Beifall.) Genoffe Mau­gnügt, in dem anderen Falle war der Geldsucher durch die Frau von der erwähnten Depesche überhaupt nichts wußte. solf schloß sich den Ausführungen des Referenten an. Da nichts fepar. Stabsarzt Dr. Vogler in Charlottenburg   mit Labaschin Demgegenüber hielt der Angeklagte seine Angaben auf weiter vorlag, erreichte die Versammlung bereits vor 11 Uhr bekannt gemacht worden. recht. Die Militär- Telegraphie befördere auch Privatdepeschen, ihren Schluß. Ende des Jahres 1891 hatte der Premierlieutenant der Land- die nicht registrirt würden. Er trete Beweis darüber an, daß wehr Gustav v. Hühnerbein zur Bezahlung drängender die Ordonnanz derartige Depeschen offen bestelle und dadurch von Zivei Volksversammlungen waren für den 27. März nach Echulden Geld nöthig. Durch eine Zeitungsannonce wurde er dem Inhalte Kenntniß bekommen konnte. Der Portier des den Lokalen Keller's Festsäle und Konzerthaus Sanssouci ein­mit dem Agenten May Bruck, der gegenwärtig eine ihm wegen Herzogs von Eagan habe beispielsweise die fragliche Depesche berufen mit der gleichlautenden Tagesordnung: 1. Wie stellen Wuchers auferlegte Gefängnißstrafe verbüßt, bekannt und dieser gelesen. Der Gerichtshof gab den Anträgen des Angeklagten sich die Arbeiterinnen zu der Auflösung der Frauen- Agitations­führte ihn zu dem Angeklagten Labaschin. Letzterer gab ihm auf Beweiserhebung statt; zum nächsten Termine sollen der kommission und wie gedenken wir uns zu organisiren? 2. Die 3000 m., wofür er vom 1. Januar 1892 ab auf sieben Jahre Portier des Herzogs von Sagan, der Chef der Militär- Telegraphie, Bedeutung der Gewerkschafts- Bewegung für die Frauen und ihm eine Jahresrente von 984 M. vor dem Notar Dr. Hirsch Hauptmann von Zernizki und der Chefredakteur v. Kupffer vom Mähen des arbeitenden Volkes. 3. Diskussion. In der rege zedirte. v.. mußte außerdem bei der Lebensversicherungs- Lotal- Anzeiger" geladen werden. besuchten Versammlung bei Keller referirte Genosse v. Elm in Gesellschaft Equitable sein Leben mit 5000 Mart versichern, erster Reihe über den zweiten Punkt der Tagesordnung. In die Labaschin zufallen sollten, falls v. H. vor Auszahlung wenn du nicht auch das Zipfelchen über dem i doppelt und wickelungsgang der Industrie, das rapide Wachsen der Frauens Du sollst dich über einen Beamten nicht beschweren, seinem eingehenden Vortrage veranschaulichte derselbe den Ent der letzten zedirten Rente stürbe. v. H. mußte außerdem eine selbstschuldnerische Bürgschaft für den pünktlichen Eingang dreifach durch Zeugenaussagen belegen kannst. Die Mißachtung arbeit, die jammervollen Verdienste der Arbeiterinnen und ver der Rente übernehmen. Bruck erhielt für seine Vermittelung dieses im Polizeistaat wichtigen Gebotes hat schon manchen, der wies auf die Nothwendigkeit eines wirksamen gesetzlichen 100 M. Provision. Nach mündlicher Vereinbarung sollte es sich die naiven Rechtsanschauungen noch nicht abgewöhnt hat, Echutzes der Arbeiterinnen gegen die strupulöse Ausbeutung der Herrn v. H. freistehen, den Vertrag rückgängig zu machen. As empfindliche Freiheitsstrafen eingebracht. Der Kriminalkommissar Kapitalisten, und auf die gewerkschaftliche Organisation der er von diesem Recht im Februar 1892 Gebrauch machen wollte, von Kracht hatte im Herbst vorigen Jahres den Agenten L. zur Frauen. Von dem geringen Koalitionsrechte, welches der forderte Labaschin als Rückaufspreis 4600 M. Darüber fam Vernehmung nach dem Alexanderplatz   zitirt; wegen der Arbeiterschaft belassen sei, müsse, so meinte der Vor­es zum Prozesse, in welchem Labaschin sich vergleichsweise mit Art der Behandlung beschwerte sich nachdem der letztere tragende, der ausgiebigfte Gebrauch gemacht werden. 3000 m. und 4 pCt. Zinsen begnügte. derselben Echon dadurch würde vieles besser werden. Dieser Vorgang ist seinerzeit bereits in dem Wucherprozeß Treuherz und Genossen Sache mehrfach Briefe an dessen vorgesetzte Behörde, das müßten zusammengefaßt, nicht getrennt und die Franen zur Sprache gekommen. Die neunte Straftammer hat damals Polizeipräsidium. Diese Briese gaben den Staatsanwalt Gemit in die Organisation hineingezogen werden. Dieselben gäben anger ommen, daß Wucher rorliege und Bruck wegen Theil- legenheit, gegen 2. wegen Beleidigung Anklage zu erheben. Bei mit der Zeit tüchtigere und ausdauerndere Kämpferinnen ab als nahme am Wucher zu 1 Jahr Gefängniß, Geldstrafe und Ehr Angeklagte durch seine Zeugen nicht nachweisen, daß er mit seinen Interessen daher seien die Frauen zu Mitkämpferinnen gegen der gestrigen Verhandlung vor dem Echöffengericht konnte der die Männer. Ohne Frauen gehe es nicht, aus rein egoistischen verlust verurtheilt. Längere Erörterungen verursacht folgender Fall: Der Anschuldigungen auf Mißbrauch der Amtsgewalt zc. im Rechte das Kapital zu erziehen. Weniger reden und mehr handeln, Kriminalschuhmann Windell befand sich im Frühjahr 1891 war, aber es wurde festgestellt, daß man den zur Bernehmung dann würde es zweifellos beffer werden. Die vortrefflichen Dar in Amerika  , um sich zur Laufbahn eines Kriminalbeamten vorzu- vorgeladenen 2. von 10 Uhr vormittags bis abends legungen des Vortragenden wurden mit verdientem Beifalle ent­7 Uhr festgehalten hatte, ohne für seines Leibes bereiten. Da starb seine Mutter in Münster  , die ihm eine Erb­gegengenommen. Genosse Sailer und Genossin Frau Ihrer be= Nothdurft zu sorgen. Wir haben für schaft von mindestens 10 000 m. hinterließ. Dazu gehörten diese Zwecke handelten in der Diskussion weiter sehr wirkungsvoll die Orgas einige Grundstücksantheile. Seine Verwandten, die da glaubten, feine Fonds" antwortete der Kommissar auf die Frage des Vor- nisationsfrage, wonach folgende Resolution zur einstimmigen An­daß er keine Mittel habe, um eventuell einen Erbschaftsprozeß fienden, ob dem Angeklagten während der ganzen Zeit nichts nahme gelangte: anzufangen, enthielten ihm sein Erbtheil vor. Er wurde mit 3u effen verabfolgt sei, eine Verpflichtung, dahingehend Anstalten Die heutige Voltsversammlung stimmt den Ausführungen Wegen Beleidigung in des Referenten bei und erklärt 1. in Erwägung, daß die geseh­Rieß bekannt, der ihm versprach, ihn gegen 5 pet. feines Erb- 3 treffen, bestand für mich nicht." anspri c3 zu Labaschin zu führen, der ihm die Erbschaft jeden zwei Fällen wurden dem 2. durch Beschluß des Gerichts drei lichen Bestimmungen in Preußen den Frauen es unmöglich falls abtaufen würde. Labaschin war geneigt, den Erb- Wochen Gefängniß zudiktirt, der Staatsanwalt wollte drei Monate machen, sich in politischen Vereinen zu organisiren; 2. in weiterer anspruch gegen Ueberlassung des dritten Theiles als Entgelt zu dafür festgesetzt haben. In den Urtheilsgründen wird betont, Erwägung, daß durch die amtlichen Berichte festgestellt ist, daß erwerben und den Prozeß gegen die Angehörigen des Windell zu daß die Behandlung des Angeklagten als durch die Sachlage die Zahl der Arbeiterinnen in allen Branchen von Jahr zu führen. Letterer ging auch darauf ein. Gr empfing zunächst gerechtfertigt erschienen fei! Es ist nebensächlich, cb der amtirende Polizeikommissar der sinken und die Zahl der arbeitslosen Männer ebenfalls zunimmt, Jahr um tausende zunimmt und dadurch die Löhne immer weiter 1500 M. und später noch 200 M. und schloß am 12. November 1891 vor dem Notar Hirsch mit Labaschin einen notariellen Ver- Auffassung weiterer Kreise gerecht wurde, wenn er den An- ist es im eigensten Interesse der Frauen und Mädchen eine trag, wonach Windell an Labaschin seinen Erbanspruch abtrat, geklagten, wie er fagte, ohne Handschuhe anfaßte"; wenngleich dringende Nothwendigkeit, eine rege Agitation zu entfalten, aber dafür Gewähr leisten mußte, daß sein Erbtheil mindestens derselbe nicht überführt, sondern nur verdächtigt war. Uns ist um die Arbeiterinnen den Gewerkschaftsorganisationen zuzu­10 000 M. betragen werde. Nach einiger Zeit theilte ihm es lediglich darum zu thun, unsere Verwunderung darüber ausführen." zudrücken, daß jemand, der wegen irgend einer Eache vorgeladen damals Sodann irat die Versammlung in die Erörterung des ersten aushielt, daß er weitere Zahlungen nur dann leisten und den wird, mit der Eventualität rechnen muß, des Hungers Qualen Punttes der Tagesordnung ein, welchen Frau Rohrlad als Erbschaftsprozeß führen werde, wenn er ihm die Hälfte ausgesetzt zu sein. erste Rednerin besprach. Ihr Vorschlag ging dahin, angesichts des Erbanspruches zubillige. Labaschin hatte s. 3. diese Forderung Vor der 1. Straffammer des Landgerichts Breslan der erfolgten Schließung" der Frauen- Agitationskommission in damit begründet, daß die Berechtigung des Erbanspruches außer wurde am 23. d. W. gegen Gen. Jahn verhandelt wegen Be- Berlin und an anderen Orten fernerhin von der Einsetzung einer ordentlich zweifelhaft sei, viel Mühe und Arbeit verursache und leidigung" des Polizeikommissars Bieliger in Licgniß, wo Jahn Rommission Abstand zu nehmen, zur Erledigung der nothwendigen ihm ein außerdentlich großes Risiko blühe. Der Zeuge Windel in einer öffentlichen Buchbinderversammlung gesprochen hatte. Geschäfte vielmehr Vertrauenspersonen zu wählen und zwar vor hat sich dann brieflich vollkommen damit einverstanden erklärt Nach Schluß jener Versammlung besprach man u. a. das Verläufig nur eine, bis das Schicksal der bisherigen Frauen- Agitations­und es fam ein zweiter notarieller Vertrag zu stande, in welchem halten des Beamten während derselben, auch hatte der Buch- kommission entschieden sei. In Rücksicht auf den letzteren Um­Windell sich verpflichtete, dem Labaschin die Hälfte der zu er binder Campioni seinen Nachbarn zugerufen:" Jezt hat der stand zog denn auch Frau Schädlich ihren gestellten Antrag, streitenden Erbschaftsmasse als Vergütung zu überlassen, fämmt Polizeikommissar Beifall geklatscht!" Am darauffolgenden in allen Wahlkreisen Versammlungen einzuberufen und Bertrauens liche Kosten zu tragen und es Labaschin zu überlassen, durch Tage fand eine Versammlung in Breslau   statt, in personen zu wählen, zurück. Als vorläufig alleinige Vertrauens­einen ausschließlich nach seinem Ermessen zu schließenden welcher der Wirth des Lokals punkt 11 Uhr wegen der person wurde sodann Fran Ottilie Gerndt von der Ver Vergleich den Rechtsstreit zu beenden. Die Prozeßgegner Polizeistunde in sehr erregter Weise Feierabend gebot, sammlung einstimmig gewählt. des Labaschin scheinen vor der Energie desselben schließlich die was nach Echluß der Versammlung zu einer Auseinandersetzung Der Versuch, die Debatte nochmals auf die Organisations. Segel gestrichen zu haben, denn sie einigten sich mit Labaschin auch mit dem Polizeibeamten   Veranlassung gab. Derselbe meinte frage zu bringen und für eine bestimmte Organisation Propaganda dahin, daß sie ihm auf das Erbtheil 10 000 m. zahlten und die nun, daß man wegen der paar Minuten hätte ruhig die Ver- zu machen, wurde von der Versammlung abgelehnt. gerichtlichen Kosten übernahmen. Windell hat im ganzen etwa sammlung zu Ende führen tönnen. In der weiteren Unterhaltung, Die Puter hielten am 25. d. M. eine öffentliche Versamm 3000 m. erhalten, 500 m. erhielt der Angeklagte Nieß als welche am Vorstandstisch mit dem Polizeibeamten gepflogen lung ab, in welcher die wirthschaftliche Lage derselben zur Gr­Provision, Labaschin selbst behielt 5000 M. für sich und der wurde, sollte nach Aussage dieser Beamten Jahn gefagt haben: örterung stand. Dieselbe wurde allgemein als eine derartig Ueberreft wurde auf Kosten verrechnet. Nachträglich hat sich der Gestern ist es mir zum ersten Mal passirt, daß der überwachende schlechte dargestellt, wie sie schon seit Jahren nicht zu vers Zeuge überlegt, daß er am Ende doch mehr Geld hätte herausschlagen Beamte Beifall geklatscht hat." Im Termin bestritten Jahn zeichnen gewesen sei. Schuld hieran trage nicht allein tönnen und er ist inzwischen gegen Labaschin flagbar geworden. und die von ihm vorgeschlagenen Zeugen ganz entschieden, die der allgemeine wirthschaftliche Niedergang, sondern auch, Er behauptet, daß er sich in einer großen Nothlage befunden, ja Aeußerung in dieser Form gethan zu haben, während die von wie Schulz meinte, die Theilnahmslosigkeit der Kol­sogar stellenweiſe faum etwas zu effen gehabt und unter diesem Jahn aus Liegnig geladenen Zeugen ihre Wahrnehmung auf die legen der Organisation gegenüber. Die Verhältnisse feien Druck das Geschäft mit Labaschin gemacht habe. Er behauptet obige Aeußerung Campioni's stützten, der inzwischen unbekannt bereits soweit gediehen, daß zu jedem gebotenen Preise gearbeitet ferner, daß er diese Nothlage sowohl dem Rieß als auch verzogen war. Zwei von Liegnitzer Polizeibeamten vorgeschlagene werden müsse. Des Sonnabends gebe es häufig feinen Lohn, ja, Labaschin in allen Einzelheiten mitgetheilt habe. Er will dann Buchbindermeister wollten nichts wahrgenommen haben, was zu es würden sogar die Bedingungen gestellt, daß die Arbeiter die auch von Rieß allein ein reines Darlehn von 250 bis 300 M. einer derartigen Behauptung rechtfertige, während der Polizei- ersten zwei Wochen oder noch länger keinen Arbeitslohn ein erhalten und das doppelte dafür bezahlt haben. Die Behaup beamte vorgab, an jenem Abend frank gewesen zu sein und es fordern dürften. In einzelnen Fällen seien sogar schon ganze tungen des Zeugen werden sowohl von den Angeklagten, als ihm ohnehin schon verdrießlich war, in dieser sozialdemokrati- Bauten fertig gestellt worden, ohne daß die Puyer Lohn erhalten auch von den Bertheidigern in allen Punkten bestritten und schen Versammlung von 8 bis 12 Uhr habe zubringen müssen", bätten. Unter solchen Verhältnissen seien die Arbeiter ge= namentlich behauptet, daß Windell sich überhaupt in keiner es sei wohl möglich, daß er einige Handbewegungen gemacht habe. nöthigt, vom Budiker zu leben, das Markensystem stehe daher Nothlage befunden habe. Rechtsanwalt Dr. Schönfeld Der Staatsanwalt ließ nach der Zeugenvernehmung die An- in höchfier Blüthe zum größten Schaden für die Arbeiter. überreicht namentlich Briefe des Zeugen an Labaschin, flage auf grund§ 187 St.-G.-B. fallen, um sie auf§ 186 31 Hunderte von Kollegen lägen nach dem harten langen in welchem ihm dieser wiederholt seinen Dant Dant ausbegründen, daß die Absicht der Beleidigung vorhanden sei. Winter arbeitslos auf der Straße. Endlich sei es an der Zeit, spricht für die ihn durchaus befriedigende und anständige Jahn hob hervor, daß diese von ihm gemachte Bemerkung nur daß die Kollegen gemeinsam Echritte thun, um einem weiteren Art, in welcher er feine Angelegenheit geführt hat. In einem gesprächsweise zu etwa drei oder vier Personen gethan Niedergange Einhalt zu thun. Schulz räth auch den Kollegen, Briefe hat der Zeuge dann dem Labaschin bezeugt, daß die Ab- worden sei, was auch der Breslauer Beamte zugab, von bei Annahme von Arbeit sich den Arbeitgeber" genau anzusehen rechnung regelrecht erfolgt sei und er an diesen keinerlei An- dem man nach seinen vorher gemachten Aeußerungen über- in bezug auf dessen Zahlungsfähigkeit bezw. Zahlungswilligkeit, fprüche mehr habe. Rechtsanwalt Dr. Eoßmann beruft sich haupt eine Denunziation nicht erwartet hätte. Da aber noch um sich vor Schaden zu bewahren. Grothmann räth, auf einen früheren Angestellten des Labaschin dafür, daß der weitere Zeugen, besonders der oben genannte Campioni, zu Kollegialität walten zu lassen und Vertrauen zu einander zu Beuge bezüglich des Nieß die Unwahrheit gejagt habe. Der Ge- gunsten Jahn's namhaft gemacht werden könnten, beantragte er faffen. Buchholz hielt es für durchaus erforderlich, eine richtshof beschließt jedoch, auf die Ladung dieses Zeugen zu verliviederholt Verlagung der Sache, die indeß vom Gerichtshof ab- Verkürzung der Arbeitszeit eintreten zu lassen, von der Lohn­

Labaschin nach Emden   mit,

1

סטן

Windell sich

11

"

"