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fich aber einer starten Täuschung hingeben, wenn sie annehmen

Bewerkschaftsbewegung sollten, auch bei der jeßigen Hochkonjunktur im Versicherungsgewerbe

Beamtenbesoldung und Arbeitszeit.

Der Verband Deutscher   Berufsfeuerwehrmänner hielt am 2. Juni in Halle eine Sigung seines Gesamtvorstandes ab. Die michtigsten Beratungspunkte waren Besoldung und Wach= Dienstzeit. Zur Neuregelung der Beamteng hälter wurde die Stellung des Gesamtvorstandes in nachstehender Entschließung festgelegt: Die 16. Ergänzung des Besoldungsgefeges regelt die Beamtengehälter in unsozialer, den dringendsten Lebensbedürf nissen der Beamten der unteren Besoldungsgruppen nicht Rech­ung tragender Weise. In diesen Besoldungsgruppen befinden sich auch die Beamten der Berufsfeuerwehren. Das Besoldungssperr gefeß zwingt die Gemeinden, die Bezüge der unteren Beamten der Besoldung der Reichsbeamten anzupaffen.

Der Vorstand des Verbandes Deutscher Berufsfeuerwehr. männer erhebt deshalb gegen diese Neuregelung schärfst en Widerspruch. Er stellt fest, daß das deutsche Wirtschaftsleben nicht gefunden tann, so lange dem schaffenden Teil des Volfes die für Leben und Schaffenstraft unentbehrlichsten Mittel vorent­halten werden. Die zur Heilung der Wunden des Krieges not­wendigen Opfer müssen von jenen getragen werden, die sie ohne Schaden für die Wirtschaft tragen fönnen.

Bon Reichstag und Reichsregierung erwartet der Borstand, daß sie das auf den unteren Beamtengruppen lastende Unrecht mit höchstmöglicher Beschleunigung beseitigen.

Zur Frage der Bachdienstzeit wurde festgestellt, daß an eine zentrale Regelung nicht mehr gedacht werden könne. Der Ber­band wird jedoch nach wie vor für eine gerechte Bewertung des Bereitschaftsdienstes der Berufsfeuerwehrmänner und der mit dem Feuerwehrberuf verbundenen Gefahren und Anstrengungen fämpfen. Es murde beschlossen:

1. Gegen die Stadt Königsberg den Weg der Privatflage vor dem ordentlichen Gericht zu beschreiten; 2. die ganze Kraft der Organisation jeweils dort zu konzentrieren, wo sie zur Abwehr von Dienstverlängerungen notwendig ist und 3. die Ortsverwaltungen aufzufordern, durch Pflege der Arbeitsgem in chaft eine gute Grund­lage für die Abwehr zu schaffen

Warum es die Reichspostverwaltung nicht eilig hat. Wir erhalten folgende Erklärung mit der Bitte um Ver: öffentlichung:

Die unterzeichneten Organisationen find, geleitet von dem Be. ftreben, die besonders für die unteren Besoldungsgruppen unerträg­liche Besoldungsregelung zu bessern, an den Reichsverband deutscher Boft und Telegraphenbeamten herangetreten, um mit ihm ge­meinsam die nötigen Vorbereitungen zur Abwehr. dieses Besoldungs­

unrechts zu treffen.

Der Vorstand des Reichsverbandes hat auf unser dringendes schrift liches Ersuchen vom 5. Juni bis jegt noch teine Antwort gegel eben.

Durch dieses Schweigen ist jede Möglichkeit unterbunden wor­den, innerhalb der Boftbeamtenschaft eine einheitliche Abwehrfront zuschaffen. Die Haltung des Reichsverbandsvorstandes läßt viel mehr klar erkennen, daß er nicht gewillt ist, ernstlich an der Aende­rung ber fatastrophalen Besoldungsregelung mitzuarbeiten.

ihre Angestellten auf die Dauer mit Schundgehältern abspeisen zu fönnen wie während der Inflationszeit, in welcher die Betriebe anerkanntermaßen um die Aufrechterhaltung ihrer Eristenz schwer zu fämpfen hatten.

Aus dem Stuck- und Gipsbaugewerbe.

Eine gut besuchte Mitgliederversammlung der Stuck und Gips: baufachgruppe der Baugewerkschaft Berlin   hielt am Freitag der legten Woche einen Rüdblick auf die fürzlich beendete Tarifbewegung. Der Fachgruppenleiter Sched ließ alle Ereignisse und Momente des Kampfes noch einmal Revue passieren und zeigte, was von den Versuchen der Arbeitgeber, den Tarif zu verfchechtern, am Schlusse des Rampfes geblieben ist. Wer ohne fremden Einfluß seine Schlüsse ziehen fan und wer die Rämpfe der verschiedenen Organisationen verfolgt hat, der fann fid) auch der Tatsache nicht verschließen, daß der Erfolg diefes Streits ein voller war. Ein Erfolg, der allein auf die Einigkeit und Geschloffenheit sowie auch auf das Selbstvertrauen aller Beteiligten zurückzuführen ist. Der fommunistische Verband der ausgeschlossenen Bauarbeiter" versucht nun auf seine Art diese Einigkeit zu zerstören, indem auf einigen Baustellen Hezapoftet ihr Bejen treiben, die, wenn auch unbewußt, den Unternehmern Handlangerdienste leiften. Eine am 3. Juni nach Der Steinstraße einberufene öffentliche Massenversammlung", die von ganzen 53 Mann besucht war, follte Auftlärung" über den von dem bekannten Kaiser als Pyrrhussieg bezeichneten Streitausgang bringen. Es erübrigt sich, hier auf die ethischen und moralischen Absichten solcher Gegner einzugehen, da in der Diskussion der Freitag Versammlung mit gebührenden energischen Worten alle erbärmlichen und einfältigen Anwürfe abgewiesen wurden.

"

Stimmungsmache des GdA.

Die Morgenpost" vom 13. Juni brachte in ihrer zweiten Beilage eine Notiz, wonach bei den Wahlen in der Berliner   chemischen Großindustrie zu hen Betriebs- und Angestelltanräten der Gd. 46, der AfA- Bund 8 und der DHB. 4 Size erhalten habe.

Wir richten an den Gd. die freundliche Anfrage, ob er nicht gewillt ist, uns mitzuteilen, auf welche Betriebe ich diese Erhebung ftüßt. Wir fönnen schon glauben, daß man bei geeigneter Auswahl einiger Betriebe, in denen zufällig der Gd2. ein besseres Organisa tionsverhältnis aufweist als die anderen Verbände, eine solche Zu­fammenstellung erzielen fann. Denn nur um einige wenige, ten benziös zusammengestellte Betriebe tonn es fich hierbei handeln. Schon aus der geringen Anzahl der Angestelltenräte geht hervor, daß es sich nicht um eine Gesamtübersicht der chemischen Großindustrie handeln kann, was jeder Fachtenner auf den erster Blid sieht oder zielte die Notiz in der Morgenpoft" auf einen Stimmungsfang unter den Unfundigen ab?

Ein nobler Verbandsführer.

Der Verband nationaler Berufsschweizer, der als nationalistische Ronkurrenzorganisation des Deutschen Landarbeiter Verbandes ein Landarbeiter- Berbandes den Agrariern wohlgefälliges Dasein führte, hat einen herben Verlust erlitten. erlitten. Sein befannter Borfigender, der deutschnationale Herr Braun, hat, wie wir dem Bressedienst des Deutschen Landarbeiter Verbandes entnehmen, unter Hinterlassung einer leeren Raffe und einer großen Anzahl trauernder Gläubiger feinen Verband in Stich gelaffen. Somit find Hauptgeschäftsstelle, Rechtsschußstelle, Rasse, Redaktion, Bermittlung. Verlag und Verkaufsstelle des nationalen Schweizerverbandes verödet. Ferner hat sich jekt herausgestellt, daß Braun fich weniger mit der Organisation von Schweizern, als mit der von völlisch- nationalen Rampfverbänden beschäftigt hat. Auch den Warenhandel an feine Berbandskollegen hat er auf eigene Rech nung betrieben. Seine Uneigennüßigkeit ging so weit, daß er es fogar unterließ, die Lieferanten Großßirma, zu bezahlen. Auch der Jungdeutsche Orden verliert in fogar unterließ, die Lieferanten der Sachen, eine Nordhausener ihm ein rühriges Mitglied. Das Berhalten dieses Hochstaplers ist der beste Beweis für die Richtigkeit der immer und immer wieder von uns verbreiteten Warnung vor zwerghoften Fachverbändchen, die nicht leben und sterben können, von ihren Mitgliedern große Opfer verlangen, trobem fampfunfähig find; deren Mitglieder feinen Ein­fluß auf die Führung und feine Kontrolle der Geschäfts- und Kaffen Post- führung haben, so daß man regelmäßig wieder lejen muß, daß groß tuerische Schwindler unter lang bauerndem Schuß der Unternehmer fich ein angenehmes Dasein geleistet haben.

Nach diesem Berhalten der Reichsverbandsleitung halten wir es für notwendig, daß unfere Unterorgane( Ortsgruppen, Orts­verwaltungen, Bezirks und Gauvorstände) an die Orts- und Bee zirisgruppen des Reichsverbandes herantreten, um sie darüber zu befragen, ob fie mit dieser Haltung der Leitung des Reichsverbandes einverstanden find.

Mit Rücksicht auf die kommende Parlamentstagung ist eine fofortige traftvolle Willensfundgebung der gesamten Beamtenschaft notwendig, die mir nicht nur in Versammlungsentschließungen er bliden fönnen, sondern die entsprechend dem Rundschreiben des ADB. in einer Urabstimmung ihren Ausdrud finden muß. Deutscher   Berkehrsbund, Abtlg. Post, Telegraphen- und Fern sprechpersonal.

Berlin  , den 14. Juni 1924.

Algemeine Deutsche gemertschaft.

Einigung im Versicherungsgewerbe. Bom Zentralverband der Angestellten wird uns geschrieben: Der Tarifftreit mit dem Arbeitgeberverband deutscher Bersicherungs. unternehmungen, der sich schon seit Monaten hinzog und zu dem in Nr. 255 des Borwäris" vom 1. Juni veröffentlichten Schiedsspruch des tariflichen Reichsschlichtungsausschusses geführt hatte, ist nunmehr burch eine am 12. Juni im Reichsarbeitsministerium zwischen den Tarifvertragsparteien getroffene Vereinbarung beigelegt worden, Nach dieser Vereinbarung werden die am 19. Februar festgesezten Tarifgehälter mit Wirkung vom 1. Mai 1924 ab um 10 Broz. er. höht. Die Streitfrage, welche Gehaltssäge im befesten und Randgebiet zu zahlen sind, wurde dahin geklärt, daß rückwirkend vom 1. April 1924 ab nicht die Gehaltsläge der Ortsklasse A, sondern die um 5 Broz. höheren Gehaltsfäße der Sondertarifklasse Berlin­Hamburg Geltung haben.

Die neuen Gehaltssäge tragen durchaus nicht den berechtigten Erwartungen der Versicherungsangestellten voll Rechnung. Das Ber­ficherungsgewerbe wäre auch sehr wohl in der Lage, angemessene Ge­hälter zu zahlen. Wenn wir trotzdem der vergleichsweisen Erledi­gung des Tarifftreits auf der vorbezeichneten Grundlage zuge ftimmt haben, so geschah es lediglich deshalb, weil die Aussichten auf eine Verbindlichkeitserklärung des günstigeren Schiedsspruchs vom 28. Mai bei der bekannten Einstellung des Reichsarbeitsministe­riums mindestens recht zweifelhaft waren und die Differenz zwischen ben Schiedsspruchsägen und denen der neuen Vereinbarung nicht so erheblich ist, um die Anwendung des letzten gewerkschaftlichen Mittels zu rechtfertigen. Die Arbeitgeber im Versicherungsgewerbe würden

Studium des Arbeitsrechts.

Profeffor Dr. H. Sinzheimer behandelt in einer kleinen Broschüre ( die im Berlage von Blaret und Bergmann, Universitätsbuchhand. lung, Frankfurt   a. M. erschien) die Frage: Wie ftudiere ich Arbeits­recht?" Zunächst wird die Borfrage behandelt: Was ist Arbeits­recht? Das Berufsrecht der Arbeitnehmer, das den Arbeitsvertrag, die Arbeitsverfassung, die Arbeitsfürsorge( Arbeits­nachweis, Erwerbslosenfürsorge, Arbeiterpersicherung) umfaßt, wozu noch die Arbeitsbehörden kommen( Gewerbe und Kaufmannsgerichte, Schlichtungsausschüsse, Gewerbeinfpettionen usw.).

In der Rechtsentwicklung der lezten Jahre hat sich das Arbeits­recht als ein felbständiges Rechtsgebilde vom allgemeinen Stamme des Rechts gelöst... Während früher das Recht des Arbeitnehmers im Studium und in der Forschung faum Erwähnung gefunden hat, ist heute das Arbeitsrecht eine besondere Rechts­disziplin, die ein selbständiges Studium erfordert.

as heißt studieren"? Ginzheimer fagt: Unsere Auf­gabe ist es, in allem, was wir tun, daran zu denken, ob wir es auch im rechten Geiste tun. Studieren ist mehr wie Lernen. Es genügt nicht, das Recht zu tennen, notwendig ist auch, es zu ver= stehen. Neben die dogmatische Anschauung tritt die reale Anschauung, weiter aber die soziologisch e. Es gibt aber auch feine rechtswissenschaftliche Erfassung des Rechts ohne geschicht­liche Anschauung. Hier erst erleben wir den inneren Zusammen­hang der Dinge ganz und nehmen wahr, daß auch die rechtlichen Formen ihre eigene Struktur haben, die nicht nur begrifflich gebildet, fondern auch von innen gewachsen ist. Eine solche Kenntnis ver­breitet Licht über die Vergangenheit und Gegenwart, aber auch über die Zukunft. Denn indem wir die geschichtlich formenden Kräfte bloßlegen, enthüllen sich die Triebfräfte des Kommen den. Damit fällt unser Blick auf die Einheit alles Lebendigen. Wir versuchen die rechtlichen Erscheinungen auf legte Ideen und ihren Wandel zurückzuführen. Sind nicht auch die Rechtssäke Kulturformen, durchfluten nicht auch sie einheitliche Tendenzen? Das sind Fragen fulturphilofophischer Anschauung des Rechts. Sie führt das Recht ein in das große Reich der Geistes­wissenschaft und macht es zum Teil der menschlichen Geistesgeschichte. Es reift der tritische Blick dem geltenden Recht gegenüber, und der fritisch- legislative Gesichtspunkt entsteht. Denn die Aufgabe der Rechtswissenschaft mündet ein in den großen Strom der Kräfte, die auf die Bollendung des sozialen Lebens gerichtet sind, und findet hier ihren legten, frönenden Sieg.

In dem Abschnitt: Warum studiere ich Arbeitsrecht? zeigt Sinzheimer   auch die Rolle des Sydikus" im Arbeitgeber­verband. Daß der arbeitsrechtliche Synditus" in den Arbeitnehmerverbänden noch fehlt, sei fein Borzug, son­dern ein Mangel. Im Gewirr des heutigen Arbeitsrechts und bei dem praktischen Gewicht seiner Fragen wird es ein dringendes Er­fordernis werden, daß auch die Arbeitnehmer verbände arbeitsrechtlich vorgeschulte Hilfskräfte heran­ziehen. Die Aufgabe des Arbeitsrechts ist die Sicherung der Ar­beit für die Produktion, aber auch die Sicherung der Pro­duktion für die Arbeit. Für den größten Teil unseres Boltes ist heute das Arbeitsrecht die Form feiner Eristenz. Seine geistige Durchdringung und innerliche Aneignung ist die Voraussetzung seiner berufsmäßigen Handhabung, und von seiner Pflege hängt das Ge­deihen des Volkes und die Kultur seiner Glieder mit ab. Die Beantwortung der eigentlichen Frage: Wie studiere ich Arbeitsrecht? verweist den Studierenden auf seinen eigenen Weg und seine eigene Methode. Der Verfasser gibt ihm vor allem den Rat, sich vor der Zersplitterung seines Geistes zu hüten und seinem Ziel in innerer Ordnung zuzuftreben, Der Stufengang des Studiums wird behandelt, die Art des Studiums, und zum Schluſse werden noch einige beherzigenswerte Mint gegeben.

Wird das Programm Sinzheimers für das Rechts­studium im allgemeinen und das Studium des Arbeitsrechts im besonderen auch nur von einem Teil der Rechtsbefliffenen befolgt, dann werden die Klagen über Klaffenjuftiz geringer und das Butrauen zur Rechtspflege und Rechtsprechung größer. Bis dahin ist noch ein langer Weg, auf dem sich unser Genoffe Sinzheimer  auch mit vorliegender Arbeit als Bahnbrecher erweift.

Erft Preisabban!

Saarbrüden, 12. Juni.  ( Mtb.) Der Schlichtungsausschuß Saar  : brüden zur Regelung der Löhne in der Eiſenindustrie hat gestern in einem Schiedsspruche die bemerkenswerte Auffassung vertreten, daß ein weiterer Abbau der Kohlen und Frachtenpreife sowie eine Ermäßigung der Löhne notwendig ist, um eine Aufrechterhaltung der Betriebe zu ermöglichen. Aus dem Schieds­spruch, der eine endgültige Regelung der Lohnfrage für Ende Juni empfiehlt, ist ersichtlich, daß eine Entspannung der Lage durch die von der Regierungsfommission am 8. Juni mitgeteilte Ermäßigung der Kohlen und Frachtpreise nicht erwartet wird. Von Unter­nehmerseite war Dor drei Wochen ein Kohlenpreisabbau von 20 Broz. gefordert worben. Angesichts der neuerlichen Entwertung des Franten würde eine Ermäßigung von 15 Broz. heute vielleicht ausreichend fein. Der von der Bergverwaltung zugestandene Kohlen­preisabbau ist jedoch viel zu gering, um die schwere Wirtschaftskrise zu beheben. Man hofft, daß es gelingt, in den Berhandlungen zwischen Behörden und Wirtschaftsorganisationen eine allge. meine Breissen tung herbeizuführen, um eine Serableßung der Löhne, non der man im Augentlid noch Abstand nimmt, zu verhindern. se nala

Sport.

Rennen zu Grunewald   am Sonnlag, den 15. Juni:

1. Rennen. 1. Twoftep( Raiser). 2. Holiado( D. Schmidt), 3. Tat fraft( Balte). Toto: 46: 10. Blas: 17, 16, 21: 10. Ferner liefen: Blad Bell, Bürgerwehr, Mmenrausch, Brüderschaft, Fata Morgana, Delmora, Aisha, Tiefurt, Senta, Astra.

5. Nennett.

2. Rennen. 1. Lese( Kasper), 2. Wartburg  ( Reiß), 3. Laufeya ( M. Tarras). Toto: 30: 10. Blag: 16, 16: 10. Ferner liefen: Karara, Puppenjee, Sigrune. 3. Renne it. 1. Bellejus( Raiser), 2. Sanguinifer( Huguenin) 3. Taugenichts( M. Jenzsch). Toto: 68: 10. Platz: 32, 25: 10. Ferner liefen: Mortala, Impresario, Paloma. 4. Rennen. 1. Ganelon( D. Schmidt), 2. Hampelmann( Olejnik), 3. Barde( M. Jentsch). Toto: 14:10. Blag: 10, 11: 10. Ferner lief: Lapis Electrig. 1. Bardes Bruder( Raftenberger), 2. Tanntönig Blak: 15, 12: 10. D. Schmidt), 3. Dorn II( Zorke). Toto: 53: 10. Ferner liefen: Irmsch, Contrahent, Cobria. 6. Rennen. 1. Sheitan( D. Schmidt), 2. Barus( Franzte), 3. Wetter­bere( Rosina). Toto: 91: 10. Blat: 25, 58, 41: 10. Ferner liesen: Luror, Alarid, Armadilla, Hansa, Badea, Kriegsgewinnler, Der Main  . 7. Rennen. 1. Habatut( D. Schmidt), 2. Fichte( Breege  ), 3. Mumpis ( Zorte). Toto: 59:10. Platz: 19, 33, 19:10. Ferner liefen: Gripsholm  , Märchenzauberin, Robertine, Berseba, Süßes Madel, Riftil, Adria, Nabel. Berantwortlich für Politit: Ernst Reuter  ; Wirtschaft: Artur Saternus; Gewerkschaftsbewegung: Fricbr. Eglorn; Feuilleton: Dr. John Schitowsti; Lotales und Sonstiges: Frig Karstäbt; Anzeigen: Th. Glode; fämtlich in Berlin  . Berlag: S., Berlin  . Drud: Borwärts- Buchdruderei Hierzu brei Beilagen und ,, Blid in die Bücherwelt".

Da das Arbeitsrecht noch nicht einheitlich ist und nicht erschöpfend die Beziehungen regelt, für die es bestimmt ist, sondern teilweise noch der allgemeinen Rechtsregelung unterliegt, kann man das Arbeitsrecht nur fennen lernen, wenn man auch das allgemeine Recht fennt, mit dem es in Beziehung steht. Die Frage: Wann be. ginne ich das Studium? wird deshalb dahin beantwortet, daß es nicht am Anfang stehen, sondern erst dann einsehen soll, wenn wenigstens die Kenntnis der allgemeinen Rechts. begriffe und Rechtsgrundlagen auf den Gebieten des öffentlichen Rechts und des Privatrechts vorhanden ist. Ohne diese Voraussetzung wird das Studieren des Arbeitsrechts nicht fruchtbar Berlagsanstalt Baul Ginger 1. Co. Borgari udbrudere sein können."

Komische Oper Deutscher Metallarbeiter- Verband Reste- Haus

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Der große Erfolg!

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Operette in 3 Akten von Walter Kollo  

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Derselbe enthält Abänderungen ber S$ 12, 20, 24, 31, 33 und 98.

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Berlin   Bichterfelde, ben 16. Juni 1924. Der Borstand

G. Tillack, Borsigender

F. Haneberg, Schriftführer.

Achtung! Autofchloffer! Achtung!

Dienstag, den 17. Juni, abends 7 Uhr,

wichtige Funktionär- Sigung der Autoreparaturschloffer Gr.- Berlins  

im Lotal von Boweleit, Jostystraße 7 Tagesordnung: Lohnbewegung und Mißstände in den Be rieben. Die Ortsverwaltung.

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Kaiserstraße 4.

unter

hat unter dem 30. Mai 1924 18. 347/24 die Genehmigung bes Ober­versicherungsamtes gefunden.

Danach werden geändert die$ 8 19, 20, 25, 83 und 34.

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