Herrn Dr. med. H. ans Berlin in folgender Weise geschildert: Am Sonntag Abend um 103/4 Uhr war der Abgeordnete nut dem München - Berliner Schnellzuge auf dem Anhalter Wahnhofe eingetroffen. Die Entleerung des Bahnsteiges vollzog sich wegen der Absperrung, wie gewöhnlich, langsam. Als der Abgeordnete an die gieihe kam. war er ungeduldig geworden und ließ sich soweit hinreißen, dem die Fahrkarte fordernden Schaffner vor die Brust zu stoßen, sodaß dieser gegen eine Dame taumelte. Während sich nun der Abgeordnete zu entfernen suchte, wurde er auf Ansuchen des Schaffners von einem Schutzmann der Bahnhofswache eingeholt und festgestellt. Der Eisenbahn- beamte hat seiner vorgesetzten Behörde nach Vorschrift Anzeige erstattet. Nun hat der Abgeordnete später bei dem Direktor der Eisenbahn. dem Herrn Negierungsrath Heuer, klein beigegeben. Der Schaffner ist aber damit nicht zufriedengestellt. Wie man hört, schweben noch Versuche, ihn zu einem gütlichen Ausgleich zu bewegen, um«in öffentliches Strafverfahren wegen Beamten- beleidigung zu vermeiden. Ein unheimlicher Fund ist gestern Vormittag in S ch ö n e- b e r g beim Umgraben der Gemeinde-Anlagen der„Dorfaue" nahe bei der Willmann'schen Villa, einige hundert Schritt weit von der alten Kirche gemacht morden: es ist das vollständige Skelett eines erwachsenen Menschen, das schon über 20 Jahre in der Erde gelegen haben muß. Mit Karbolsäure hat sich am Sonnabend Morgen der 23 Jahre alte Kaufmann Adolf de Fries in seinem Logis Zimmerstr. 31 zu vergiften versucht. Er wurde bewußtlos nach einem Krankenhause gebracht. Anscheinend hat Stellenlosigkeit die Veranlassung zu dem Selbstmordversuche gegeben. Der frühere Souffleur am Schausptelhause, namens Konrad Sachs ist im Alter von 45 Jahren dieser Tage in der Irrenanstalt zu Dalldorf gestorben. Nugenehm überrascht wurde der Maurer Schneider aus Nummel'sburg. der am Montag auf der Fahrt nach Berlin ein Sparkassenbuch, von dessen eingetragenem Inhalt er 50 M. er- heben wollte, verloren hatte. Am Mittwoch erschien in seiner Wohnung ein Arbeiter aus der Hochstraße zu Berlin , der ihm sein Eigenthum zurückbrachte. Schneider belohnte die Ehrlichkeit mit einem Zwanzigmarkstück. Wetter-Prognose für Sonntag, 31. März lSSS. Ein wenig kühleres, zeilweise heiteres, vorherrschend wolkiges Wetter mit leichte« Regenfällen und mäßigen bis frischen west- ichen Winden. Berliner Wetterbureau. J�clrlkrurenknvipckjes. Die Umsturzkommission trat heute vormittags 10 Uhr zu ihrer letzten Sitzung zusammen. Vor Eintritt in die Tages- ordnung verlas Gröber(Z.) eine Zuschrift des Herrn Professor Förster(Sternwarte), worin dieser eine Aeußerung Gröber's über Förster aus der ersten Lesung berichtigte. Dann konstatirte der Vorsitzende, daß der Bericht über die Verhandlung der letzten Sitzung, wie er in die meisten Blätter übergegangen ist, insofern falsch sei, als dort gesagt wird, der § 131 sei nach der Regierungsvorlage angenommen. Ties ist nicht der Fall; nur ein Zusatzantrag Spahn, durch den die Monarchie unter besonderen Schutz gestellt werde, ist zu dem Z 131 angenommen.*) Die Verhandlung begann mit dem Z 184 b, dessen Wieder Aufnahme in die Vorlage der Abgeordnete Rintelen verlangte. Der§ 184b lautet: Mit Gefängniß bis zu einem Jahre und Geldstrafe bis zu tausend Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestrast, wer öffentlich theatralische Vorstellungen, Sing- spiele, Gesangs- oder deklamatorische Vorträge, Schau- ftellungen von Personen oder ähnliche Aufführungen ver- anstaltet, welche durch gröbliche Verletzung des Scham- oder Sittlichkeitsgefühls Aergerniß zu erregen geeignet sind. Der Paragraph wird ohne Diskussion abgelehnt; dafür stimmten nur die Zentrumsmitglieder. Zur Diskussion gelangt hierauf der ß 210, wie er vom Zentrum vorgeschlagen. Er lautet: „Wer einen anderen zum Zweikampf mit einem dritten absichtlich, insonderheit durch Bezeigung oder Androhung von Verachtung anreizt, wird mit Gefängniß bis zu einem Jahre und, falls der Zweikampf statt- gefunden hat, mit Gefängniß nicht unter drei Monaten bestraft." Die gesperrt gedruckten Worte sind dem bisher schon geltenden Antrage neu eingefügt. Gegen den Antrag erklärt sich Herr v. H a m m e r st e i n(k.), weil für gewisse Kreise und Personen die Verhältnisse so liegen, daß ihre soziale Stellung vernichtet sein würde, wenn sie das Duell grundsätzlich verweigerten. Die vorgeschlagene Bestimmung sei für jeden Offizier oder alten Korpsburschen unannehmbar. Würde die Bestimmung Gesetz, so wäre die Existenz der Korps an unseren Universitäten u n m ö g Ii ch. Damit aber ginge eine hochwichtige In» stitution verloren, wie schon der Umstand zeige, daß eine Reihe der hervorragendsten Männer aus den Korps hervor- gegangen seien und jetzt die ersten Stellen im öffentlichen Leben einnehmen. Redner erklärt für seine Person, gegen das ganze daß das Duell der Religion aber die herrschenden für ihre Ehrenhändel ohne Strafgesetz für die verletzte *) Unser Bericht hat die falsche Angabe, die in fast allen anderen Blätter» Aufnahme gesunden hatte, nicht enthalten. Gesetz zu stimmen, wenn der Paragraph in der vorliegenden Form angenommen werde. Bebel(Soz.) bezeichnet die Ausführungen des Vorredners als hoch interessant. Die Vorlage der Regierung wolle an- geblich Sitte, Moral und Religion vor dem Umsturz schützen. Das Duell sei ein offener Hohn auf alle diese Tugenden, und doch erkläre ein Anhänger der Vorlage, daß er gegen diese stimmen werde, wenn den herrschenden Klassen das Todtschlags- Privilegium genommen werde. Wenn Herr v. Hammerstein die Korps an den Universitäten als die Psiegestätten der Wissenschaft und des Charakters ge- feiert habe, und dies mit dem Hinweis auf die hohen Stellen, welche die alten Korpsburschen bekleiden, begründe, so verwechsle er Ursache und Wirkung. Nicht das hervorragende Talent, sondern Protektion und Kameraderie zeitige diese Erscheinungen. Redner konstatirt einen Widerspruch zwischen den Aus- führungen des Herrn Kriegsministers im Plenum, welcher bestritt, daß der militärische Ehrenrath jemals zum Duell animire, und der Darstellung des Herrn v. Hammerstein, welcher diese Animirung zugebe. Das Duell sei der Ausfluß mittelalterlicher Vorurtheile. Körperliche Uebungen und Gewandtheit können ohne blutige Mensuren erlangt werden. Der Harle Kampf ums Dasein er- fordere für Millionen tausend Mal mehr Mnth, als die rohen Klopfersien auf den Fechtbödcn. Die Stellung der Vertheidiger der Vorlage zur Duellfrage sei charakteristisch für dieselben. Sie verlheidigen die Duell- rohheit und verfolgen ideale Bestrebungen. Hier zeige sich so recht eklatant der Gegensatz zwischen der allen absterbenden und der neu a u f st r e b e n d e n Welt. Generallieutenant v. Spitz hebt hervor, daß die Erklärung des Kriegsministers über die Aufgaben des Ehrenrathes gegen- über dem Duell durchaus zutreffend war. Der Ehrenrath soll in erster Linie die Duelle verhindern, wo er das nicht erreichen kann, muß er den Dingen ihren Lauf lassen. Redner ergeht sich dann in einer Betrachtung darüber, wie die Duellunsitte, angesichts des in betracht kommenden Menschen- Materials in der Armee, grassiren würde, wenn der Ehrenralh dem Uebel nicht steuern würde. Den tz 210 gehöre nicht in dieses Gesetz, welches bestimmt sei, den Auswüchsen unserer Zeit zu steuern. Dr. v. B u ch k a(k.) giebt zu, und dem Gesetz widerspricht, Gesellschaftskreise können Duell nicht auskommen, da das Ehre keine genügende Sühne biete. Redner polemisirt dann gegen die Rechtsprechung des Reichsgerichts, welches Mensuren mit geschliffenen Schlägern für Duelle mit tödtlichen Waffen er- klärt habe. Dieser Praxis des Reichsgerichts müsse Einhalt ge- tha» werden, das sei eine unglaubliche Judiktatur. Geheimrath Lukas bittet ebenfalls den Paragraph abzu- lehnen, da kein Bcdürfniß dafür vorliegt. Dr. Lieber spricht für den Antrag und meint, daß, wenn die Grundlagen der bestehenden Staatsordnung durch das Gesetz geschützt werden sollen, dann auch herrschende Kreise kein Privilegium beanspruchen können, bestehenden Gesetzen offen Hohn zu sprechen. Die Gegner bringen Theorien gegen das bestehende Recht vor, die unerhört sind. Sie lehren: es giebt Lagen im öffentlichen Leben, welche es nothwendig machen, dem bestehenden Recht ms Gesicht zu schlagen. E n n e cceru s(natl.) nennt den Antrag ein juristisches Monstrum und hält darauf eine begeisterte Lobrede auf die Studentenmcnsuren. Diese zu behindern oder in der Weise wie vorgeschlagen, zu bestrafen, wäre eine schwere Ungerechtigkeit. Die Duellstrasen wirke» übrigens nicht, weil sie zu hart sind und deshalb selten Anklage erfolgt. Graf von R o o n(k.) Er müsse bei seiner früher ge- äußerten Ansicht stehen bleiben, das Duell sei ein nothwendiges Uebel. Gottes- und Menscheugebol verpöuen das Duell zwar, aber damit sei die Sache nicht abgethan. Ter gläubige Christ verwarf zwar das Duell, aber nicht alle Menschen seien Christen. Werde nun die eigene Ehre von einem solchen Nicht- christen frivol verletzt, dann müsse man mit der Waffe in der Hand dieselbe wieder repariren. Würde auf frivole Ehr- Verletzung Prügelstrafe gesetzt, dann wäre das Duell vielleicht entbehrlich. Bebel(Soz.) weist auf den Widerspruch in den Aus- führungen des Vorredners hin, der als Christ das Duell ver- wirft, um dann dessen Anwendung im selben Athemzug als im- entbehrlich vertheidigt. Es ist eben die alte Sache: Für die große Masse die Religion und die herrschenden Klassen thun, was ihnen beliebt. Redner bezeichnet die Vorlage in ihrer Gesammtheit als ein Monstrum und als eine traurige Verirrung der herrschenden Klaffen. Man suche damit mächtig und auf allen Gebieten siegreich vordringende Ideen mit brutaler Gewalt zu unter- drücken. Das Duell ist ein Ueberbleibsel mittelalterlicher Rohheit. Zeigen sich bei der Volksmasse noch solche Erscheinungen aus vergangener Zeit, wie z. B. das Haberseldtreiben, so wird die ganze Staatsmacht dagegen mobil gemacht. Gewisse herrschende Kreise wahren ihre Privilegien so ängstlich, daß sie sogar das Erbe rohester Rauflust zu konserviren bestrebt sind. Redner erinnert an die bisher ohne Verfolgung gebliebene Provozirung zum Duell durch Herrn v. Stumm gegenüber dem Professor Adolph Wagner . Staatsmmister v. Köhler hält es für nothwendig, die Bezeichnung der Vorlage als Monstrum und Verirrung der herrschenden Klaffen auf das entschiedenste zurückzuweisen. Die Vorlage sei das Ergebnis reiflichster Erwägungen und die Regie- rung lege den allergrößten Werth darauf, daß dieselbe Gesetz werde. Man habe es in der Vorlage mit einem Versuche zu thun, die heiligsten Güter des Volkes zu schützen und der Minister bittet deshalb derselben eine solche Form zu geben, daß die Regierung die Beschlüsse akzeptiren könne. Nachdem ein von konservativer Seite gestellter Schlußantrag abgelehnt worden, erklärt Dr. Barth(frs. Vg.). daß nach Dr. v. Buchka das Duell zu den Grundlagen der Gesellschafts- ordnung zu gehören scheine. Redner wird gegen alle Anträge stimmen, behält sich aber vor, im Plenum seine Duellanträge wieder einzubringen. Osann(natl.) findet, daß alle gegen das Duell gerichteten Anträge auf ein Ausnahmegesetz gegen bestimmte Gesellfchafls- schichten abzielen, in denen das Duell nach Herkommen und Sitte noch geübt werde.(Nach dieser Theorie sind die Diebstahls- Paragraphen ein Ausnahmegesetz gegen die Diebe, denn wer nicht stiehlt, den treffen jene Paragraphen auch nicht.) Gröber(Z.) spricht gegen die Freigabe der Mensuren. denn gerade die Schlägerduelle seien der Nährboden für das Duellunwesen überhaupt. Von dem Abg. Dr. v. Buchka war während der Debatlte ein Abänderungsantrag zu K 210 angenommen, wonach neben Gefängniß auch auf Geldstrafe bis zu 200 Mark erkannt werden kann. Bei der Abstimmung wird zunächst dieser Eventualantrag. der natürlich den ganzen Paragraphen hinfällig macht, denn nun kann mit 5 M. Geldstrafe die ganze Geschichte abgemacht werden. mit Mehrheil angenommen, dann aber der so amendirle Paragraph, für den nunmehr die Linke kein Interesse mehr hatte, mit 14 gegen 9 Stimmen abgelehnt. Dasselbe geschah mit einem Antrage v. B u ch k a zu Z 201, wodurch die Straffreiheit der Studentenmensuren ausgesprochen werden sollte. Abgelehnt gegen fünf Stimmen wurde auch ein Antrag Weber(natl.), die früher beschlossene Streichung des§ 130«. des Reichs-Strafgesetzbuches wieder aufzuheben. Osann(natl.) erklärte, daß, wenn dieser Paragraph gestrichen bleibe, seine Fraktion gegen das ganze Gesetz stimmen werde. Damit ist Artikel I der Vorlage in zweiter Lesung erledigt. Zu Artikel II war in erster Lesung ein Antrag Spahn an- genommen, wonach die Ausstoßung ans dem Heere oder die De- gradation infolge Bestrafung aus§ 361 Ziffer 3, 4, 6, 7 oder 8 des Strafgesetzes nur erfolgen dürfe, wenn zugleich„auf Ueber- Weisung an die Landespolizeibehörde" erkannt sei. Gegen diese Einschränkung sprachen heute Generallieutenant v. Spitz und Gencralauditeur v. Jettenbach . Letzterer führte be- sonders eine Reihe von Fällen an, wo Unteroffiziere der Reserve oder Landwehr mehrfach wegen Bettelns bestrast wurden, ohne daß auf Ueberweisung erkannt geworden sei. Der Antrag, die Worte„auf Ueberweisung ic." zu streichen, wurde mit 14 gegen 12 Stimmen abgelehnt. Tagegen wurde die Bestimmung angenommen, daß außer bei Ueberweisung die Degradation zc. erfolgen könne, wenn in den letzten drei Jahren auf grund des genannten Paragraphen mehrfache Bestrafungen erfolgt sind. Die Mehrheit hat also auch in diesem Punkte eine wesent- liche Verschlechterung gegen die erste Lesung, beschlossen. Artikel Hl der Vorlage, welcher vom Preßgesetz und der Beschlagnahmebcfugniß handelt, wurde angenommen, indem die Beschlagnahmebefugniß ohne richterliche Anordnung, welche bis jetzt sich auf die§§ 85, 95, III, 130 und 184 erstreckt, auch auf die umgestalteten oder neuen§§ 131 Abs. II und 134« An- Wendung findet. Die bisherige Einschränkung, daß in de» Fällen von ZZ III und 130 die polizeiliche Beschlagnahme nur erfolgen darf, wenn dringende Gefahr besteht, ist auch auf den umgestalteten Z 112 ausgedehnt. Vergehen gegen Z 130 Absatz II—„Beschimpfung" von Religion. Familie und Eigenthum— erfreuen sich dieser Einschränkung nicht. Hier kann also die Konfiskationswuth Orgien feien. Damit war die Thätigkeit der Kommission beendet. Da Herr Enneccerus ablehnte, wie anfangs in Aussicht genommen war, den Kommissionsbericht abzufassen, und Herr Spahn erklärte, keine Zeit zu haben, wurde Dr. v. Buchka mit dieser Aufgabe betraut. Der Bericht soll nach den Osterfmcn zur Verlesung und Feststellung gelangen. Vevmipdzles. Znr UebcrschwemmnngSgefahr liegen folgende Nach- richten vor: Köln , 29. März. Der Rhein steigt hier noch, der Pegel zeigte um 7 Uhr abends, 7,32 Meter. Die Werftflächen am Ley- Stapel und an der Schiffbrücke sind überfluthet. Am Fischmarkt und am Buttermarkt müssen die Keller ausgepumpt werden.— In Bonn ist die Rheinwerft überschivemmt. ebenso in Koblenz die Rheinpromenade und in Ruhrort das obere Hafengeleise und die Stadenmauer des Kaiserhafens. Die Mosel hat in Kohlenz die Werst und die tiefer liegenden Straßen über- fluthet.— Die Regengüsse haben jetzt fast überall ansgehört, auch das Barometer ist gestiegen. Das gestrige Gewitter am Mittel- und Oberrhein hat sich nicht wiederholt. Mainz . 30. März. Der Wasserstand beträgt hier 441; seit 4 Uhr früh ist kein weiteres Steigen eingetreten. Der Ober- rhein, Main nnd Neckar fallen. In Worms ist der Wasser- stand 422 und weiteres Steigen zu erwarten. Hier ist die Schiff- fahrt eingestellt. Nesterhandlung v. C. Weigel Krautstr. 5V. Fertige Damen- und Kinderkonsektion.Herrenstoffez.Anzügen. Iauf Thrilsahlnng* Lothpingerstp. 76. Arbeitsanzüge Leiser, Linienstt. 225. 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