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Gericht war der Meinung, daß der Anspruch jetzt den Charakter| lich 150 M. und 5 pet. Provision. Da er den Geschäftsinhabern| Vom Reichs- Versicherungsamt. Der Arbeiter Fechner eines Entschädigungsanspruches aus einem privaten Versprechen zwar als ein tüchtiger Berkäufer, aber auch als ein leichtsinniger wurde von der norddeutschen Textil Berufsgenossenschaft mit angenommen hatte, den zu entscheiden Sache des ordentlichen Mensch bekannt war, so war kontraktlich die Bestimmung ge- einem Anspruch auf Unfallrente abgewiesen, weil er nach Gerichts sei. Auf grund eines Engagementsvertrags hätte H. troffen, daß der Angeklagte nicht über daß der Angeklagte nicht über die Kaffe ver- Meinung der Genossenschaft, den in betracht kommenden Unfall gegen Rabe einen Entschädigungsanspruch vor dem Gewerbe- fügen dürfe; falls Bahlungen über 30 Mart zu leisten nicht im Betriebe seines bei ihr versicherten Arbeitgebers, bes gericht nur erheben können, wenn Rabe der Urheber des bewaren, erforderte dies die Unterschrift zweier Geschäfts- Runstwollfabrikanten Hahn zu Berlin  , erlitten hat, sondern im treffenden Gewerbebetriebes gewesen wäre. theilhaber. Trotz dessen hat der Angeklagte seine Chefs Betriebe des Fuhrherrn Tabbert. Der zu grunde liegende Sach­zu hintergehen gewußt und 17 Unterschlagungen begangen. verhalt war folgender: Hahn stand zu Tabbert infofern in Ge Im Wucherprozeß Labaschin und Genossen wurden am 12. Januar d. J. hatte der Angeklagte bei einem Kunden schäftsverbindung, als letzterer öfter mit dem Transport der gestern die Verhandlungen fortgesezt und mehrere Anklagefälle in der Müllerstraße 1640 M. einzuziehen. Nach dem Empfang Hahn'schen Produkte betraut wurde. Arbeiter der Fabrik besorgten erledigt, die ohne besonderes Interesse sind und keine charakte- des Geldes wurde der Angeklagte wie von einem Taumel er dann, und zwar in der von Hahn bezahlten Arbeitszeit, das ristischen Unterschiede gegenüber den früher verhandelten Fällen griffen. Er fuhr in einer Droschte von einem Lokal zum Beladen der Wagen und halfen auch den Fuhrleuten des Tabbert, aufweisen. Als Zeugen wurden u. A. auch der Bureauvorsteher aufweisen. Als Zeugen wurden u. A. auch der Bureauvorsteher anderen, geberdete sich wie ein Krösus und verschwendete das ihm die schwer belasteten Gefährte in Gang und vom Fabrikhof und ein Schreiber aus dem Bureau des Justizraths Hirsch anvertraute Geld in der unsinnigsten Weise. Bei Timm in herunterbringen, der abschüssig und sonst auch noch schlecht war, vernommen. Beide bekundeten im Gegensatz zu mehreren am der Passage traktirte er die Kellnerinnen und Gäste mit so daß das bloße Anziehen der Pferde nicht genügte. Bei einer vernommenen Zeugen, daß bei der Aufnahme der notariellen Atten durch den Herrn Champagner und bezahlte dort 150 M. Dann fuhr er zu Moore, folchen Hilfeleistung war Fechner gestürzt und hatte sich eine nach den Courfälen, zum Ballhaus und nach dem Palmengarten; Verlegung zugezogen, die seine Arbeitsfähigkeit wesentlich beein­Justizrath feine der Verträge schließenden Parteien auch nur im überall floß der Champagner in Strömen. Von dem letzten trächtigte. Die Textil- Berufsgenossenschaft vertrat den Standpunkt, allergeringsten im Zweifel über den Inhalt und die Tragweite Lotale nahm der Angeklagte zwei Damen" mit und von neuem Fechner wäre durch jene Hilfeleistung in den Betrieb Tabbert's der notariellen Afte sein konnte, da der Justizrath zunächst münd begann eine Rundreise. Gegen Morgen des folgenden Tages für die fragliche Zeit übergetreten, und deshalb sei nicht sie, lich über den zu schließenden Vertrag verhandle, dann in Gegen traf der Angeklagte in start angetrunkenem Zustande in seiner sondern die Fuhrwerts- Berufsgenossenschaft zahlungspflichtig. Das wart der Parteien den Inhalt des Vertrages laut diftire und Wohnung ein. Durch Zeichen und Niederschreiben theilte er Schiedsgericht war derselben Meinung. Das Reichs- Versicherungs­schließlich den ganzen notariellen Aft noch einmal laut vorlese. feiner Ehefrau mit, Opfer eines räuberischen amt dagegen verurtheilte die Textil- Berufsgenossenschaft, Der Gerichtshof beschloß, den 3eugen Justizrat Ueberfalles geworden en fi, infolge Perennt die Sprache wenn auch nicht in der Höhe, die der Kläger   wünschte. O run b: er das Dr. Hirsch nicht zu vereidigen und zwar auf grund des verloren habe. Am Mariannen- Ufer sei er von drei Das Gericht habe seit Jahren den Standpunkt festgehalten, daß § 56 der Straf- Prozeßordnung, wonach unbeeidigt zu ver Männern angegriffen und feiner Baarschaft beraubt eine gelegentliche Gefälligkeitsverrichtung, die sich auf der nehmen sind Personen, welche hinsichtlich der den Gegenstand worden. Man habe ihm die Zunge zum Salse hinausgezogen selben Betriebsstätte abspiele, den Uebertritt in der Untersuchung bildenden That als Theilnehmer oder Begünstiger verdächtig find". Unter den gestern ver- und ihm ein mit Gift getränktes Tuch in den Mund gesteckt, um einen anderen Betrieb nicht begründet. ihn am Schreien zu verhindern. Dann habe man versucht, ihn nommenen Zeugen befand sich auch eine Näherin, die zur Ber  - in den Kanal zu werfen, die Männer hätten aber davon Abstand Der Arbeiter Brumme, der in einem von seinem Bruder meidung drohender Zwangsvollstreckung eine Hypothet von 1200 Mart für 1000 m. an Labaschin verkauft hat, ferner ein genommen und die Flucht ergriffen. Die Ehefrau des Angeklagten gepachteten Steinbruche beschäftigt war, verlegte sich am 27. Juni 1893 Auch den Beamten gegen beim Berladen von Eisenbahnschwellen, welche der Bruder und Arbeit­Eine hinzutretende Blutvergiftung führte brauchte und eine Hypothet von 7000 M. für den Preis von man ihm aber begreiflich machte, daß man den Tod des Verletzten herbei. Seine Hinterbliebenen verlangten von seiner 5500 m. an Labaschin abtrat. In diesem Falle wurde noch eine Heuchelei überzeugt sei, bequemte Böhme sich zu einem mit der Motivirung verweigert wurde, der Unfall sei nicht auf von der Steinbruch- Berufsgenossenschaft eine Rente, die ihnen Sicherheitshypothet auf ein anderes Grundstück eingetragen und offenen offenen Geständnisse. Er hatte die ganze eintafsirte von dem Kaufpreife 300 M. als Vorschuß für etwaige Soften Summe in einer Nacht verjubelt. Im gestrigen Termine be- Arbeiten zurückzuführen, welche im Interesse des Steinbruch­und 200 M. als Vermittelungsgebühr abgezogen. Auch hauptete der Angeklagte, daß er ein Opfer finnloser Trunkenheit laden sich der Verstorbene die Finger betriebes   erfolgten. Gerade die ein Erbschaftskauf, den der Angeklagte tieß auf geworden sei. Er habe bei Timm eine Flasche Rothwein ge- ber fächter er Verstorbene die Finger, bei deren Ber­eigene Rechnung abgeschlossen, tam tam gestern zur Wer dem Steinbruch Besizer Bohle trunken und von diesem Augenblick sei ihm das Gedächtniß über handlung. Im Jahre 1889 fiel einer Wittwe Kreuzfeld alles später Borgefallene völlig abbanden gekommen. Im übrigen zugesagt gehabt und demselben dann auch zukommen und ihren beiden Töchtern eine Erbschaft, bestehend aus 5467 M. in Hypotheken, Aktien und dergleichen aus einem in Freienwalde   sellschaftstheilhaber ermächtigt worden sein, über die Eingänge lichen Intereffe verwendet. Das Schiedsgericht schloß sich dem bestritt er jede Unterschlagung, er wollte von einem der Ge- laffen. Diese Schwellen habe Pohle in seinem persön belegenen Hausgrundstück zu. Während der Regulirung ent- nach freiem Ermessen zu verfügen. Die umfangreiche Beweis: Das Reichs- Versicherungsamt jedoch sprach den ſtanden Rosten, zu deren Bezahlung den Erben das baare Geld aufnahme fiel nicht zu gunsten des Angeklagten aus. Während Klägern die Rente zu. Den Huuptwerth legte es auf die fehlte. Sie wandten sich an Rieß, der sie eines Tages zum der Staatsanwalt gegen denselben ein Jahr Gefängniß Schwellen dem Steinbruch verpächter Pohle unentgeltlich Feststellung, daß der Arbeitgeber des Verunglückten die die betreffenden Justizrath Hirsch führte. Während sie behaupten, daß sie nur beantragte, berief der Vertheidiger, Rechtsanwalt Leopold beabsichtigt hätten, auf ihr Erbtheil Vorschüsse von Rieß zu er- Meyer, fich auf die durch die Beweisaufnahme festgestellte That- lieferte, ihm einen Gefallen that, und daß ein Theil der halten und Des Glaubens gewesen feien, der fache, daß die Ehefrau des Angeklagten der Gesellschaft eine übrigen Schwellen im Steinbruchhause, einem Betriebsgebäude, notarielle Aft, welcher aufgenommen wurde, hiervon größere Hypothet als Kaution hinterlegt hatte, wodurch jeder verfeuert wurden. Gefälligkeitsverrichtungen im Interesse des handelte, haben sie thatfächlich einen St auf vertrag unterschrieben, Schaden gedeckt sei. Außerdem liege ein diretter Beweis der Betriebes verblieben im Betriebe, und aus Interesse für ſeinen durch welchen Rieß die ganze Erbschaft für 2000 m. taufte. Unterschlagung nicht vor. Der Gerichtshof hielt mindestens zwei Steinbruchsbetrieb hätte Brumme dem Pohle die Schwellen über­Frau Kreuzfeld behauptet ferner, daß Rieß nach der Verhand: Unterschlagungen für vorliegend und erkannte hierfür auf eine mitteln lassen; augenscheinlich habe er sich mit Pole als Besizer Lung den Erben einen Bettel gegeben habe, auf welchem vermerkt Gefängnisstrafe von sechs Monaten. Der Antrag des von ihm gepachteten Steinbruchs auf guten Fuße halten" stand, daß er die Kosten der Erbschaftsregulirung tragen und auf Haftentlassung wurde abgelehnt. Vorschüsse zahlen werde, hierfür aber 40 pCt. Zinsen verlange.

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Maurermeister, der zur Bezahlung von Bauhandwerkern Geld machte bei der Polizei Anzeige Rolle eines Stummen, als geber erworben hatte.

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Die Erben wollen an Vorschüssen zusammen nur 1765 M. er- Wie mangelhaft die Fleischversorgung Berline troß halten haben. Der fragliche Zettel soll inzwischen verloren aller sanitären Vorsichtsmaßregeln noch ist, bewies wieder ein­gegangen sein. Der Angeklagte Rieß und fein mal ein charakteriſtiſcher Fall, der heute die neunte Straftammer Bertheidiger Dr. Coßmann Dr. Coßmann stellten in diesem Falle des Landgerichts I   beschäftigte. Wegen Vergehen gegen das den Eachverhalt wesentlich anders dar, die Zeugen Nahrungsmittel Gesetz hätten sich der Schlächter- Jukonsequent. Aus Bonn   berichtet der offigiöse Tele­blieben jedoch bei ihren Behauptungen. Die gestrige Beweis- meister Karl Voß   aus Burow in Pommern   und der Leber- graph: Der Fabrikbefizer Franz Guilleaume, Inhaber der Firma aufnahme schloß mit der Vernehmung einer Wittwe ab, die eine händler Hermann Kohn zu verantworten. Voß fandte am Franz Anton Mehlem machte anläßlich des Geburtstages des ihr gegen ihren Schwiegersohn zustehende Forderung von 200 m., 24. Oftober 1834 von einer auswärtigen Station an seine eigene Fürsten Bismarck eine Stiftung von 50 000 M. für seine Arbeiter. zahlbar in Monatsraten zu 15 M., für den Preis von 100 M. Adreffe in drei Heringstonnen verpackt über 6 Zentner ver- Was fümmert's mich, wenn der Mann das Geld nicht für mich an Rieß verkauft hat.- Am Mittwoch und Freitag sollen arbeiteten, d. b. ausgeschlachteten und eingefalzenen Rindfleisches. opfert, wird der Mann in Friedrichsruh denken. Sigungen nicht stattfinden, so daß in dieser Woche die Verhand- Die Sendung langte am 25. Oktober hierselbst auf dem Nordbahnhofe lungen nur noch am Donnerstag und Sonnabend fortgefekt an. Der dort postirte Fleischschau- Beamte Rottte bemerkte, daß der Baffemerteremtete! Ueber ein grausiges Attentat berichtet zweite Angeflagte, den er zum ersten Male dort wahrnahm, die der offiziöse Telegraph aus Budapest   das folgende: In der Fäffer in Empfang nahm, mit Boß etwas sprach und die Fässer ersten Morgenstunde des heutigen Lages wurde ein zittentat Von der Behandlung auf einer Berliner   Polizeiwache. auf seinen Wagen lud. Nach der Versicherung dieses Beamten, gegen das Monument des bei der Vertheidigung von Ofen gegen Eine Beschwerde, die der Maurer August Witt an das die später von dem Kreis- Thierarzt Wahorneu durchaus bestätigt Goergei gefallenen österreichischen Generals Henzi verübt; das Polizeipräsidium gerichtet hatte, sollte Behauptungen wurde, enthalten fast alle derartigen Fleischfendungen, die in Monument blieb indessen unbeschädigt, weil die Bombe nur enthalten, welche wider besseres Wissen aufgestellt waren und hatte Fässern hier anlangen, verdorbenes Fleisch, bies kann an der Seite des Poftaments niedergelegt war. bie in Dagegen deshalb Anlaß zu einem Strafverfahren wegen wissentlich falscher aber ganz ungehindert hier vertrieben werden, denn auf den Unter- wurden die Fenster vieler in der Umgegend belegenen Anschuldigung gegen den Beschwerdeführer gegeben. Es handelte juchungsstationen werden nur ganze Viertel zur Untersuchung an Gebäude, darunter in der Hofreitschule, im Palais des sich wiederum um angebliche Mißhandlungen aufgenommen, derartig zerkleinertes und eingesalzenes Fleisch aber ist Erzherzogs Joseph, in dem Ministerpräsidium, dem Zeughaus der Wache. Im gestrigen Termine vor der neunten Straf berhaupt nicht untersuchungspflichtig und die Stationen nehmen es zu und dem Landesvertheidigungs- Minifterium zertrümmert. Die tammer des Landgerichts I   wiederholte der Angeklagte seine diesem Zwecke überhaupt nicht an. Der Beamte Kottke Detonation wurde in der ganzen Stadt gehört und für ein Hoch schriftlichen Angaben. Er sei am 1. September v. J. gelegentlich hielt es für seine Pflicht, dem Wagen des Angeklagten Kohn zu wasser Warnungssignal gehalten. Ein Polizist hatte wahr. Er fei au eines Auflaufs zur Wache des 40. Polizeireviers gebracht worden. folgen und als derselbe vor dem Laden eines Schlächtermeisters, genommen, wie ein eleganter Mann bei dem Monument etwas Nach Feststellung seiner Bersonalen habe mal the wieder auf der von Sohn Leben bezog, anbelt, wilden store than anzündete, hatte denselben verfolgt, ihn jedoch nicht er­laffen. Da er die Zellenthür offen gelassen hatte, sei er auffässer durch einen herbeigeholten Schuhmann beschlagnahmt und reichen fönnen; während der Verfolgung erfolgte die gefordert worden, sie zu schließen. Er habe sich geweigert mit nach dem Fleischschau- Amt auf dem Schlachthofe gebracht. Dort Detonation. Die Polizei glaubt, daß es sich um einen Den Worten, daß es feine Sache nicht fei. Darauf seien vier stellte der Kreis Thierarzt Waßmann fest, daß das Fleisch zahl bibischen Aprilscherz, nicht um ein wirkliches Attentat Schuyleute über ihn hergefallen und hätten ihn mißhandelt, einer reiche charakteristische und jedem Laien sofort erkennbare Zeichen handelt, da die Detonation weder durch eine Dynamitbombe, derselben hätte ihm mit einem Ochsenziemer über Stopf und Arm der Zuberkulose an sich trug. Das Fleisch machte einen Gfet erregenden noch durch eine Dynamitpatrone hervorgerufen wurde, sondern geschlagen. Dann habe man ihn wieder in die Belle gestoßen, Eindruck, war vollständig fettarm und wies darauf hin, daß durch einen starten Feuerwerkskörper, welcher dem Denkmal nicht einer der Schuhleute sei ihm gefolgt, habe ihn an der Brust es von Thieren herrührte, die schon lange frank und infolge der gefährlich werden konnte. Ein weiteres Telegramm befagt: gepackt und so heftig geschüttelt, daß ihm die Knöpfe Krankheit abgemagert waren. Da solches eingesalzenes Fleisch in Der Urheber der Explosion an dem Hengidenkmal ist verhaftet Dom Hemd geplakt feien. Der Angeklagte hatte fich rohem Zustande zu Mettwurst, Knoblauchwurst und dergleichen worden. Derselbe heißt Adorjan Szeles, ist Redakteur des be am Tage nach dem angeblichen Vorfalle ein ärztliches Attest verarbeitet wird, ferner die Uebertragung der Zuberkulose vom rüchtigten Wochenblattes Olvasd" und ist bereits wegen Ma­ausstellen lassen, worin ihm bescheinigt wurde, daß er am Kopfe Thier auf Menschen durchaus möglich ist, so erklärte der Kreis- jestätsbeleidigung mit 6 Monaten Kerker vorbestraft. und am linken Oberarm fleine Anschwellungen aufzuweisen hatte. Thierarzt das beschlagnahmte Fleisch als im höchsten Grade Die vernommenen Schußleute bestritten übereinstimmend, daß sie gesundheitsgefährlich und begutachtete, daß der Angeklagte Waffernoth in Ungarn  . Aus Oedenburg  , Komorn, Gran den Angeklagten mißhandelt hätten und ihre Aussagen wurden bei der Verarbeitung diesen Zustand sofort hätte und Arad   werden Ueberschwemmungen gemeldet. Auf den von zwei Sivilisten unterstützt, welche gleichzeitig mit dem Ansehen müssen. Dieser behauptete, daß er nichts Krankes be Feldern steht das Wasser mannshoch, mehrere Häuser sind ein geklagten auf der Wache und in der Belle gewesen waren. Der merkt habe. Der Angeklagte Kohn versicherte, daß dies das erste gestürzt; der Schaden ist bedeutend. Das Wasser steigt noch Staatsanwalt beantragte eine Gefängnißſtrafe von nicht Geschäft sei, welches er mit Voß gemacht. Dieser habe durch eine immer. weniger als vier Monaten, der Angeklagte hatte es Annonze gutes, frisches Fleisch in eingesalzenem Zustande zum aber einem eigenartigen Umstande zu danken, daß er Preise von 40 Pf. pro Pfund angeboten und darauf hin habe er freigesprochen wurde. Er hatte sich nämlich zunächst zum die Sendung sich kommen lassen. Die Fässer seien verschlossen ge­Lieutenant des betreffenden Polizeireviers begeben, um sich wesen. der Redaktion. Briefkaffen Er habe zunächst 200 M. angezahlt und den die Namen der Schuhleute zu erbitten. Erst auf Befragen hatte est von 78 Mart erst dann zahlen wollen, wenn wir bitten bei jeder Anfrage eine Chiffre( 8wei Buchstaben oder eine BarD er angegeben, daß er sich beschweren wolle. Darauf war er vom sich von er dem guten Zustande des Fleiſches über­anzugeben unter der die Antwort ertheilt werden soll. Polizeihauptmann Feist vorgeladen worden, der ihm nach Anzeugt haben würde. Er sei leider zu vertrauene Wohnung 37. Sie können höchstens tlagen. Von Zurück­hörung des angeblichen Sachverhalts aufgegeben hatte, bis zu felig gewesen und habe die ganze Anzahlung verloren. haltung der Miethe rathen wir ab.-. S. 10. Ja. einer bestimmten Frist die Beschwerde einzureichen. Wenn nun Der Gerichtshof hielt diesen Angeklagten auch nicht für über G. G. 46. der Angeklagte dieser Aufforderung folgte, so habe er nicht aus führt und sprach ihn deshalb frei. Bezüglich des Boß hielt zu 8: ja. E.. 30. Zu 1: Nein. Zu 2: Sie dürfen nur retouniren. eigenem Antriebe gehandelt, er hätte vielleicht auch den gefaßten der Gerichtshof das Verfahren desselben für äußerst gemein- und dann im Wege der Zwangsvollstreckung sich befriedigen. Ste tönnen nur klagen Entschluß wieder fallen lassen. Aus diesem Grunde habe ein gefährlich und ehrlos und erkannte deshalb gegen ihn auf fünf F. Sch., Lößnitz  . Die Hälfte der Beiträge fann zurück freisprechendes Urtheil gefaßt werden müssen. Monate Gefängniß und Publikation des Urtheils in

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Demminer Kreisblatt" und in der Allg. Fleischer- Zeitung".

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Ausschreitungen von Schuttenten beschäftigte geflern die gefordert werden.- Sprockhövel  . Die Frage ist nicht ver­- Sie ständlich. Alter Genosse. Kommen Sie in unsere Sprechstunde. Düsseldorfer   Straffammer. Die Frankfurter Zeitung  " be= Der Handlungsgehilfe Hans Markwaldt betheiligte sich 2. D. Worauf stützt der Meister feine Schadenersatzforderung? richtet darüber: Ein junger Fabrikbeamter beklagte sich in einem an einer Diskussion, welche gelegentlich einer öffentlichen Vers 101 Echo Lauterbach. Zu 1: Der Thatbestand der Er­Echreiben an den Oberbürgermeister von Düsseldorf   darüber, daß sammlung stattfand, in welcher über die Hebung der finanziellen pressung scheint vorzuliegen. Zu 2: Auch die Schadensersatzklage er in der Nacht vom 6. zum 7. Januar von Schuhleuten, die er Lage der Arbeiter Bildungsschule gesprochen wurde. Bisher scheint, soweit sich aus Ihrer Darstellung ein Urtheil gewinnen zum Schutze ihm fremder Persönlichkeiten aus dem warmen waren diese Versammlungen stets polizeilicherseits überwacht läßt, gegeben. 3u 3: fönnen wir nicht wissen. Bu 4: Bachtlokal abgerufen, mißhandelt worden sei. Die Schuhleute worden; in der vorhergehenden Versammlung hatte der über- Gefängniß bis zu 5 Jahren. A. G. 28. Ift Che seien dem Verlangen in der kalten Nacht nur widerwillig nach- wachende Polizeilieutenant dem Vorsitzenden aber den Rath er- scheidungsgrund.- 1000. Vermuthlich der Verkäufer nach gelommen und hätten gleich auf der Straße geäußert:" Wenn theilt, bei der Anmeldung der Versammlung das zu erörternde dem sehr unklar gefaßten Paragraphen des Vertrages. wir nichts finden, dann sollst Du aber mal sehen!" Sie fanden Thema mit anzugeben, oder wenigstens mitzutheilen, daß politische. B. Moabit. Stellen Sie beim Vormundschaftsgericht den wirklich nichts; die bedrohten Frauen um solche handelt es Sachen nicht verhandelt würden, dann wäre die Anwesenheit der Antrag.. G. 085. Jst kein Grund zu sofortiger Ent­sich waren inzwischen verschwunden. Nun soll ein Schutzmann Polizei nicht nöthig. Als nun in der nächsten Versammlung doch laffung. C. S. Hagen  . Ja. M. S. 5. Zu 1: Ja. Zu den Beamten mishandelt und die anderen gerufen haben: Hau' wieder Vertreter der Polizei erschienen, da gab dies dem M. 2: Nein. Bu 3: 3ft gleichgiltig. 123 2. D. Der Be nur zu und zieh blank". Die Schuyleute leugneten und die Be- Veranlassung zu folgender Bemerkung: Der neue Polizei- treffende ist ohne weiteres Mitglied der Kaffe.  - M. H. Sie müssen hörde versetzte den mißhandelten Briefschreiber in Anklagezustand. minister sorgt doch wirklich ausgezeichnet für die Bildung flagen und dann die Sachen im Wege der Zwangsvollstreckung Bei der geftrigen Verhandlung mußte der Schuhmann Grein zu feiner Lieutenants, denn wie wir sehen, schickt er dieselben auch veräußern laffen. G. G. Die vier Kinder haben nichts geben, den Angeklagten bei der Brust gefaßt zu haben, um ihn in die Arbeiter- Fortbildungsschule. Es ist doch zu bedauern, zu beanspruchen. Karl 733. Sie müssen sich damit an zu ersuchen, feines Weges zu gehen. Die drei betheiligten Schuß daß den armen Leuten auf diese Weise der schöne Sonntag ver- die Gewerbesteuer- Behörde wenden. W. S. 96, J. A. 37. Leute wurden nicht vereidigt, der Angeklagte freigesprochen und loren geht." Wegen dieser Aeußerung stellte das Polizeipräsidium Kommen Sie in unsere Sprechstunde. H. G. 10, Adlers­die Kosten der Staatstaffe auferlegt. den Strafantrag. Im gestrigen Termine vor der 135. Abtheilung hof. Darauf haben Sie keinen Anspruch. Als das Muster eines Geschäftsführer8" zeigte sich der des Schöffengerichts gab der Angeklagte die Aeußerung zu, wollte Möbelverkäufer Eduard Böhme, welcher gestern der zweiten aber nicht die Absicht gehabt haben, die Beamten zu beleidigen. Straffammer des Landgerichts I   aus der Untersuchungshaft vor Er habe nur eine humoristische Form gewählt, die allerdings geführt wurde. Der Angeflagte trat im August v. J. bei der verunglückt sei. Der Gerichtshof nahin zu gunsten des Freien Bereinigung der Berliner   Möbeltischler" als Verwalter unbescholtenen Angeklagten an, daß er nur im jugendlichen Ueber­des Hauptlagers ein. Er erhielt ein feftes Gehalt von monat muth gehandelt habe und verurtheilte ihn zu 40 M. Geldstrafe.' Aufnahme netto 12,95 M.

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1998ad0

Briefkaffen der Expedition. Wiedmann, Pforzheim  . Inserat kostet bei dreimaliger