Einzelbild herunterladen
 

-

"

--

-

fann gegen den Thäter nicht auf einen Tag Haft erkannt werden, I und empfiehlt sie allen Gerichten und Privatleuten: er will die, eines Gesehentwurfs betreffend die Entschädigung für Daraus wäre also zu folgern, daß der Zenge gar nicht figen Publikation solcher Schriftstücke, wie sie gelegentlich den sozial- Verlufte durch Schweinefrankheiten. Der Entwurf dürfte. Gegen Braun aber ist die Zeugnißzwanghaft ohne jede demokratischen Beitungen zugingen, als Vergehen gegen das Ur- wurde nach längerer Debatte, die namentlich für diejenigen Beschränkung erkannt worden, und nach der landgerichtlichen heberrecht an Schriftwerken bestraft wissen. Da giebt es aller Auffassung mit Recht; ist das etwa kein Mißverhältniß zwischen dings Geldstrafe bis 3000 M., und daneben Buße bis 6000 M., unserer Leser interessant sein wird, die selber Vieh besitzen, der Schwere der Strafe des Thaters und der des Zeugen? macht zusammen 9000 M. Er sieht schon freudigen Herzens im an die Agrarkommission verwiesen. Agrarkommission verwiesen. Nächste Sigung: Das ist nach ranserer Meinung die zweite Absonderlichkeit in Geiste, wie der Gerichtsvollzieher den sozialdemokratischen Re- Donnerstag. diefer Sache. dakteuren die Druckpresse und die Schriften abpfändet. Dann Der Eindruck, den der Bismard- Rummel im Wir sind aber damit noch nicht zu Ende. Zu der letzten wäre es mit den sozialdemokratischen Zeitungen natürlich aus, Auslande gemacht hat, ist für unsere Hurrah- Patrioten ge­Vernehmung Braun's war, wie bemerkt, noch ein Mann vor aber dem Stumm'schen Ideale wäre man schon einen Schritt radezu niederschmetternd, für uns aber um so angenehmer. geladen, von dem Braun sagen sollte, ob er der Ueberbringer näher. Der Erlasse wäre. Gegen diesen Mann, der früher in einem dem Ganz so schön, wie Herr Reuling es sich denkt wird es Man hatte sich im Ausland daran gewöhnt, das deutsche Landrath untergebenen Bureau beschäftigt war, muß sich also freilich nicht gehen. Er beweist zunächst, daß Privatbriefe Bolt, mit Ausnahme der Sozialdemokraten, die jedoch, außer offenbar der Verdacht des Landraths richten, daß er unter Bruch als Schriftwerke zu betrachten wären, die den Schutz des geistigen in sozialdemokratischen Kreisen, nicht als ernsthafte politische des Amtsgeheimnisses dem Vorwärts" die Erlaffe mitgetheilt Gigenthums genießen. Das Gesetz vom 11. Juni 1870 schützt be- Partei aufgefaßt wurden, für eine Heerde von gehorsamen habe. Der Landrath muß auch irgend welche besonderen kanntlich das Urheberrecht an Schriftwerten, Abbildungen, Sklaven zu halten, die auf einen Wink von oben sich auf Anhaltspunkte zu seinem Verdacht haben, sonst würde er Kompofitionen u. f. w. Es unterliegt gar keinem Zweifel, daß den Bauch oder auf einen Feind werfen- je nachdem. nicht gerade einen unter hundert oder mehr Beamten dem es sich dabei um Geisteserzeugnisse handelt, die literarisch ver: Das Reichstagsvotum des 23. März hat diesen Wahn zers Dr. Braun gegenüberstellen lassen. Trotzdem war auch werthbar sind, denn das Autorrecht sollte ja vor literarischen dieser Mann, wir wollen ihn X. nennen, nicht als im Disziplinar- Freibeutern geschützt werden. Das war dem Gesetzgeber so selbst- stört, und die, durch kein Lügen und Schreien aus der Welt verfahren Beschuldigter, sondern als 3euge geladen und sollte verständlich, daß er den Begriff des Schriftwerks" nicht zu schaffende Thatsache, daß, trotz des kaiserlichen Ent­unter dem Zeugeneide aussagen, ob er den Thäter fennte. Wir erst näher erläuterte. Allerdings hat das unferen Ju- rüstungstelegramms blos die herrschenden Klassen und tönnen nicht umhin zu erklären, daß es dem Geiste der Straf- risten, die ja immer lieber nach schwammigen De deren Bedienstete sich an der sogenannten nationalen prozeß- Ordnung absolut zuwider ist, in dieser Weise den Beugniß- finitionen suchen, als dem Geifte und der Absicht des Gesetzes Feier des Narrentages" betheiligt haben, hat den anderen zwang gegen eine der That verdächtige Person auszunuzen. Herr. nachgehen, Gelegenheit zu recht unbestimmten Auslegungen ge- Völkern gezeigt, daß es auch in Deutschland ein Volk verweigerte nun fein Zeugniß unter Berufung auf§ 54 der geben; daß manche Briefe Gegenstand des geistigen Eigenthums giebt, ein Volk, das mit den Völkern" der kaiserlichen Strafprozeß- Ordnung, wo bestimmt ist, daß jeder Zeuge fein fönnen, ist ja ohnedies zweifellos. Aber daß jeder Brier, Entrüstungsdepesche nichts gemein hat. die Auskunft auf Fragen verweigern dürfte, deren Beantwortung z. B. der vielbesprochne des Herrn von der Gröben ein Schrift­ihm selbst oder einem Angehörigen die Gefahr strafrechtlicher wert" wäre, an dem literarisches Eigenthum eristiren tönnte, So erfreulich es ist, daß der Unterschied und Gegensatz Verfolgung zuziehen würde. Und nun fam das dritte wunder- das ist eine Behauptung, die so dem Geiste des Gesetzes wider zwischen dem offiziellen und dem wirklichen Deutschland liche: ber Richter erklärte diese Weigerung für unzulässig, weil spricht, daß man hoffen darf, sie werde trotz Herrn Justizrath endlich einmal vor aller Welt festgestellt ward, so wenig es im Disziplinarverfahren feine Gefahr strafrechtlicher Unter- Reuling nicht allgemein durchdringen. Bisher hat die Praxis erfreulich ist es, daß die in Friedrichsruhe verübten Reden fuchung und überhaupt nicht dies Beugnißverweigerungsrecht das für eine nur von Fall zu Fall zu entscheidende Frage erklärt. zum theil einen fraß chauvinistischen Charakter hatten, und gäbe, und setzte gegen& ebenfalls eine Strafe fest. Also zu ungunsten Sehr wichtig ist es überhaupt nicht, wie Privatbriefe zu den Geschäfts- Chauvinisten in Frankreich und England Der Zeugen sollten die Bestimmungen der Strafprozeß- Ordnung im beurtheilen sein würden, denn diese werden nur sehr selten ver- trefflichen Stoff zu Hezereien liefern. Freilich, das niedere Disziplinarverfahren analog" angewendet werden, aber wo sie öffentlicht. Anders ist es mit amtlichen Erlassen und Akten, und Geistesniveau dieser Auslassungen verbietet eine dauernde den Zeugen zu gute tommen, da hört die Analogie über die verbreitet sich Herr Reuling dann auch am ausführ­auf. Herr x. beschwerte sich über diese eigenthümliche Aus- lichsten; er muß es auch, denn er muß suchen, den§ 7c des Ge- Ausbeutung. legung des Gesetzes und erreichte es, daß ihm das Landgericht feges zu beseitigen, der verordnet: Vor dem Blech, das in Friedrichsruh verfertigt recht gab, er durfte sein Zeugniß nach Analogie des§ 54 Str. Als Nachdruck ist nicht anzusehen der Abdruck von worden ist, fängt es den Blechschmieden selbst an zu P.-D. verweigern. Das hat sich freilich das Landgericht dabei Gesetzbüchern, Geſetzen, amtlichen Grlaffen, öffentlichen grauen. Sie behaupten jest, es sei nicht ihr Bleches nicht flar gemacht, daß dem Dr. Braun gegenüber die Analogie Aftenstücken und Verhandlungen aller Art. in der Gesetzesanwendung an demselben Mangel leidet, wie der Zu dem Zwecke stellt Herr Reuling die Behauptung auf, sei gefälschtes Blech, und sie müßten es erst noch amtsgerichtliche Beschluß gegen X., indem sie den zu gunsten der alle diese Schriftstücke waren nur dann dem Nachdrucke richtig redigiren", wie weiland die Emser Depesche. Beugen gegebenen Grundsatz vernachläffigt, daß die Beugenftrafe freigegeben, wenn sie bereits amtlich veröffent Scherz bei seite. Der Moniteur von Friedrichsruh in feinem Mißverhältnisse zur Strafe des Thäters stehen darf. licht wären. Mehr als eine Behauptung ist es nicht, fündet eine neue Redaktion der ungenau wiedergegebenen Das Verfahren gegen Herrn X. und seine Zeugnißverweigerung denn im Gesetze steht nichts davon, und in den Motiven auch Festreden des 1. April an. find auch noch aus einem anderen Gesichtspunkte für uns von nichts, also gilt das Gegentheil. Deffentliche Attenstücke sind Intereffe. Solange sich gegen teine bestimmte Person der Ver- Aftenstücke öffentlicher Behörden. Es giebt unzählige der Art, dacht richtet, ist es ganz in der Ordnung, wenn eine Unter- die nie als solche amtlich veröffentlicht werden, und die das fuchung auch gegen eine unbekannte Person eröffnet größte Interesse bieten, z. B. die Materialien statistischer Auf­wird; sobald aber Verdachtsgründe gegen einen bestimmten vor- nahmen, Berichte diplomatischer und fommerzieller Agenten und Ueber die Paffaner Reichstagswahl wird uns aus dem liegen, ist es doch wohl das richtigste, erst gegen diesen die dergleichen mehr. Der Gesetzgeber ist offenbar darauf aus- Wahlkreis geschrieben: Der Ausfall der Wahl wird von den Untersuchung zu führen. Ergiebt sich seine Unschuld, so bleibt gegangen, daß es bei solchen Schriftftücken teinen geistigen Eigen- Bentrumsorganen als Beweis dafür ausgegeben, daß in den ja immer noch übrig, ein neues Verfahren gegen Unbekannt" thümer gebe und geben solle, weil sie im Interesse der Gesammt Reiben ihrer Partei die agrarische Bewegung für den Antrag zu eröffnen. In unserem Falle nun muß doch, wie schon oben heit abgefaßt werden, auch wenn sie nicht zur Publikation bestimmt Ranib teinen Anklang finde. Diese Beweisführung kann nur ausgeführt, der Landrath bestimmte Verdachtsgründe gegen X. find. Ihre Veröffentlichung fann anderen Beschränkungen unterliegen bei solchen ziehen, welche die näheren Verhältnisse nicht kennen. gehabt haben, wenn wir auch nicht wissen, wie start sie sind, z. B. aus dem Gesichtspunkte der Geheimhaltung von Nachrichten, die Daß der Antrag Kanig nur bei jenen Landwirthen auf besondere und das, was seitdem geschehen ist, fann fie faum entfräftet für die Landesvertheidigung wichtig sind(§ 92 des Strafgesetzbuchs) Sympathie rechnen kann, welche Getreide bauen, versteht sich am haben. Weshalb wird also nicht das Disziplinarverfahren gegen oder zum Zwecke des Schutzes der richterlichen Unbefangenheit Rande. Nun liegt aber der Wahlkreis Passau zur weitaus 2. eröffnet und geführt, sondern immer noch gegen Un(§ 17 des Preßgefehes); aber das Nachdrucksgefeß findet auf fie nie größeren Hälfte nördlich der Donau , auf der bayerischen bekannt"? Für unseren Genoffsen Braun wäre das von Anwendung. Daß der Fiskus der Eigenthümer des Autorrechts Waldseite. Die dort lebenden Bauern treiben aber haupts größter Wichtigkeit, denn das Verfahren gegen X. wäre in fei, ist eine ganz willkürliche Erfindung des Mitarbeiters der fächlich Viehzucht und bauen an Getreide nur Roggen, bem Augenblicke zu Ende, wo es eröffnet würde, da er schon seit" Post", die im Gesetze keinerlei Grundlage hat. taum so viel sie zum Hausbedarf brauchen, und Hafer. dem Herbste nicht mehr Beamter ist, also auch nicht disziplinarisch Andere bürgerliche Blätter nehmen freilich zu unserem Falle Unter solchen Umständen erklärt es sich, warum die Kanizerei bestraft werden fann. Damit wäre auch Braun's Zwangshaft eine vorurtheils lose Haltung an. Es wird von vielen Seiten an- in diesem Kreise ebenso wenig Anklang findet, wie beim ober­aufgehoben, die nicht länger dauern darf als das Verfahren erkannt, daß der Antrag des Genossen v. Vollmar in der Justiz bayerischen Bauernbund, dessen Mitglieder auch nur Viehzucht, felbft. Ob nachher ein weiteres Verfahren eröffnet und Braun tommission das richtige trifft, der dem Redaktions- und Druckerei Molkerei und Waldwirthschaft treiben, ihr Brotkorn aber kaufen nochmals vorgeladen werden tönnte, ist eine Frage, die zunächst personal ein Beugnißverweigerungsrecht beilegen will. In der müssen. Der große Rückgang der Stimmen des Bauernbund­nicht intereffirt. Daß dies Verfahren gegen Unbelaunt" That scheint doch das, was für einen Arzt oder Rechtsanwalt, Kandidaten im Passauer Streis erklärt sich weiter auch aus dem fortlief, obgleich der Landrath eine bestimmte Person in Zivilprozessen auch für eine Hebamme recht ist, für die litera- Umstande, daß 1893 die Liberalen im Kreise nicht nur einen im Verdacht hatte, und daß gerade deshalb Dr. Braun vischen Vertrauensleute des Publikums, die Redakteure, billig zu Kandidaten aufstellten, sondern auch noch die Agitation für den ins Gefängniß mußte, ist eine weitere Absonderlichkeit der ganzen fein. Wir glauben freilich, daß die reaktionäre Mehrheit des fogenannten Bauernbunds- Kandidaten in die Hand genommen Sache. Reichstages und die verbündeten Regierungen lieber auf die hatten. Bei der letzten Wahl fehlte den Bauernbündlern diese Dr. Braun fist also in Moabit und kann nach der land- ganze Strafprozeßreform verzichten werden, als daß sie den Boll- Leitung und das erklärt ihren Reinfall. gerichtlichen Auffassung sechs Monate dort sigen, indessen ist das mar'schen Antrag annehmen, der einen ernsthaften Schritt auf manchen Leuten noch nicht genug. In der" Post"( Nr. 88 vom dem Wege zur Preßfreiheit bedeutet. 29. März) bemüht sich ein Justizrath Dr. Reuling darzuthun, daß sozialdemokratische Redakteure, die unbefugt Briefe oder

-

"

amtliche Grlaffe veröffentlichten, mit Geldstrafe bis zu 9000 Politische Ilebersicht.

fage und schreibe neuntausend Mart bestraft werden

tönnten

und sollten. Daß das nicht ohne Schimpf­

Berlin, 3. April.

Die armen Blechschmiede! Wir fürchten, das redigirte" Blech wird ebenso blechernes Blech sein, wie das un­redigirte.

Die bescheidenen Agrarier. Der Antrag Ranig wollte den dauernden Verkaufspreis für Weizen auf 215 M. für die Tonne festsetzen; der abgeänderte Antrag, wie er dem Reichs­tag vorlag, wünschte immer noch einen Mindestverkaufspreis von über 200 M. Demgegenüber ist die Statistit über die Erträge und Produktionskosten für Weizen interessant, die von der Kor respondenz des Bundes der Landwirthe" selber in der letzten Nummer gegeben wird. Danach betrugen die durchschnittlichen Produktionskosten für den Zentner Weizen 1889/99 11,71 m., 1890/91 6,88 9., 1891/92 8,79 m., 1892/93 6,81 m., 1893/94 6,73 M. Nehmen wir an, diese Zahlen, die auf den Aufrech­nungen des Buchführungsintereffenten- Bereins beruben, feien richtig, so betrugen die Gestehungskosten für die Tonne entsprechend 224,20 m., 187,60 m., 175,80 m., 136,20 m., 134,60 m. einem Sinfen unter die Produktionskosten kaum die Rede sein Diefe Zahlen beweisen, daß auch bei den heutigen Preisen von fann.-

worte abgeht, ift bei Der" Post" eigentlich selbst- Jm Abgeordnetenhause wurde heute nach Erledigung verständlich; aber dieses treffliche Blatt sollte boch nicht kleinerer Vorlagen über einen Antrag berathen, der die Re­von Redaktionen sprechen, für die es keinen Anstands- und gierung auffordert, in den Staatshaushalts- Gtat für 1896/97 Chrenkoder giebt". Als der Ehrenhandel des Herrn Adolph zur Förderung der Land- und Forstwirthschaft in den Wagner mit Herrn von Stumm schwebte, brachte die Post ohne Gebirgsgegenden der Provinzen Rheinland und Westfalen , in Einwilligung Wagner's Veröffentlichungen darüber, noch dazu beleidigende und falsche, und das ist nach dem Anstands- und welchen der Kleinbesitz vorherrscht( Hunsrück, Hochwald, Ehrenkoder auch der bürgerlichen Gesellschaft so ziemlich die un- Westerwald , Bergisches und Sauerland ) weitere Mittel ein zustellen. Der Antrag wurde in etwas veränderter Ge­anständigste Indiskretion die es giebt. Also Herr Justizrath Reuling hat eine Entdeckung gemacht ftalt angenommen. Dann folgte die erste Berathung Dem Empfange der Reichstags Präsidenten ihr zwar immer von diesem Verkehr abgerathen, Die Anklage gegen Sie hat sich nicht beweisen laffen. v. Buol und Spahn bei dem Kaiser sind, wie das Berl. weil die Familie Schwart ja mit den Robolski feit der Der Gerichtshof hat deshalb beschlossen, Sie unverzüglich Tagebl." aus bester Quelle erfahren haben will," Bes Salzschießerei ganz auseinander war. Aber die Lina war in Freiheit zu sehen. Die Kosten fallen der Staatstaffe fprechungen vorangegangen, die den beiden Herren die Gewißheit brachten, daß der Kaiser bei dem Empfange

in die Emma Robolska nun einmal vernarrt.

zur Last."

-

0

Nun war Lina mit Emma auf den Jahrmarkt ge- Der Freigesprochene fah zu seiner glückstrahlenden die Vorgänge im Reichstage, die ihm zu dem Telegramm gaugen, und Emma hatte dort ganz außerordentliche Ein- Frau hinüber. Er hätte zu ihr über die Bänke hinspringen an den Fürsten Bismarck Anlaß gegeben, in keiner Weise fäufe gemacht, die ihre gewöhnlichen Rassenverhältnisse weit mögen. Ich danke dem hohen Gerichtshof" überstiegen. Auf eindringliches Fragen Lina's hatte Emma brachte er mit dieser erzählt, sie hätte das Geld von Kendelmann zugesteckt frendigem Stottern heraus- ich danke wirklich recht bekommen, ganze vierzig Mart. Sie solle zwanzig für sehr. aber ich hätte noch eine Bitte-" sich behalten, und die anderen zwanzig ihrem Vater Was ist es? Witte!" fragte der Vorsitzende wohl­geben, wenn er dafür was anderes versprechen wolle. wollend.

Am

-

"

erwähnen werde. Die Herren waren vorher über die Art bes Empfangs genau unterrichtet und glaubten deshalb feinen Grund zu haben, der Einladung nicht Folge zu leisten. Danach scheint das orakeln der Germania" nicht ganz ohne realen Hintergrund gewesen zu sein. Der ,, kompetenten Stelle" aber, über deren geheimnißvolle Verhandlungen mit den Zentrumsherren wir gestern nach der Germania " bes richteten, muß wohl sehr viel daran gelegen haben, daß wenigstens einige Herren aus dem Reichstags- Präsidium der Einladung des Kaisers folgten.

"

Was dies andere" sei, wollte sie der Lina nicht sagen. Ich habe durch die Voruntersuchung ungefähr vier Ant felben Abend noch geriethen Emma und Lina Wochen in Hast bleiben müssen von Haus und Hof wegen eines strammen Ulanen, mit dem sie beide auf dem fort bleiben müffen außerdem durch das vom Herrn Tanzboden anknüpfen wollten, in ein tödtliches Berwürfniß. Amtsvorsteher Zwiebel gegen mich beliebte Berfahren Deshalb erzählte Lina die ganze Geschichte brühwarm ihrer meine Arbeiter eingebüßt und dadurch bedeutenden Schaden Freundin Gottliebe. Und Gottliebe deponirte im Interesse in der Wirthschaft erlitten ich bitte um Entschädigung." ihrer Herrschaft, der sie sehr treu war, diesen Thatbestand Alles das ist gewiß sehr bedauerlich" sagte der Vor- Auch der gothner Landtag hat seine Bismarckiade nun vor Gericht. sitzende und strich seine sauberen weißen Bäffchen glatt gehabt. Am 1. April gedachte der Präsident vor Eingang in die Kendelmanu wurde durch Kreuz- und Querfragen des aber Sie scheinen unsere Geseze nicht zu kennen. Tagesordung der Verdienste Bismard's um das Deutsche Reich , Borfizenden so in die Enge getrieben, daß er die Geld- Es ist bei uns in Deutschland noch nicht einmal eine wobei er namentlich hervorhob, daß Bismarck der Schöpfer der deutschen Einheit sei. Nach einigem Zögern, als man glaubte, spende zugestehen mußte. Und Robolski wurde in vielfache Entschädigung für unschuldig Verurtheilte eingeführt-noch die Geschichte sei erledigt, verlangte der Abg. Troch das Wori Widersprüche verwickelt, aus denen so viel hervorging, daß viel weniger für Leute, die infolge eines begreiflichen Ver- und beantragte, an den Fürsten Bismarck ein Gific wunsch­er die zwanzig Mark zu feinem andern Zweck erhalten fehens der Anklagebehörde unschuldigerweise ein paar Wochen Telegramm im Namen des gothaischen Landtags abzusenden. hatte, als damit er gegen Echwarz die völlig erlogene durch die Untersuchungshaft eingebüßt haben. Wir haben Darauf verlangte auch der Abg. Boa das Wort, um einen Geschichte aussagen solle, derselbe sei am Abend des hier ja auch unisonft gearbeitet." scharfen Protest gegen den Antrag Troch einzulegen. Er habe nichts Brandes mit einer brennenden Kerze auf den Boden ge- So so!" machte Schwarz topfschüttelnd. gegen die Ausführungen des Präsidenten einzuwenden gehabt, da aber Es schwebte ihm auf der Zunge:" Sie bekommen dafür nunmehr ein förmlicher Huldigungsantrag aus der Mitte gestellt werde, so wolle er dann doch seine feine Ansicht hierüber fund­auch Ihr Gehalt." Aber er wollte den offenbar ihm wohl geben. Bismarck , welcher den unheilvollen Kulturkampf herauf­gefiunten, würdig dreinblickenden Gerichtsherrn nicht fränten beschworen, welcher jeden, der persönlich mit ihm in Konflikt ges und er war auch froh, daß es überhaupt so gut abgelaufen war. fommen sei, auf das äußerste verfolgt, der eine Partei mit Er ging also ohne Entgegnung zu seiner Frau hinüber. 1 800 000 Stimmen, die sozialdemokratische, vogelfrei erklärt, der Er drückte ihr die Hand und sah ihr ins Auge, in das ihr den Reichstag in der wegwerfensten Weise behandelt habe und urplötzlich die hellen Thränen traten. deffen innere Politit eine äußerst unheilvolle gewesen sei, ein solcher Mann verdiene keine Anerkennung und besondere Ghrung durch einen gefeßgebenden Körper. Der Reichstag babe in seiner Mehrheit sich gegen eine solche Ehrung erklärt, und er wünsche, daß dies auch der Landtag thue. Nach einigen patriotischen Reden des Antragstellers und des Präsi= denten nahm der Landtag den Antrag mit allen gegen die

gangen.

Robolski wurde wegen Verdachtes des Meineids fofort in Haft genommen. Der Vorsitzende wandte sich mit gerunzelter Stirn an die Geschworenen: " Ich mache Sie darauf aufmerksam, meine Herrn, daß in Hohenthal ein junger Amtsrichter angestellt ist, der Muthmaßungen für Thatsachen ansicht."

Dann zogen sich die Geschworenen zur Beschlußfaffung

zurück.

Als sie wieder hereingekommen waren und Play ge­nommen haften, wandte sich der Vorsitzende an Schivary:

-

Bevor er mit ihr hinausging, warf er dem Kendel­mann einen Blick zu voll des tiefsten Haffes, den dieser mit gleicher Münze erwiderte.

( Fortsetzung folgt.)