ben 3wang zu größerem Brotnerbrauch und zum Verzicht auf Fleisch| werden, sofern das nicht geschehen ist, wie diese behandelt. Die auferlegt.
Es ist eben ein Irrtum, wenn man annimmt, daß der Getreide bau die intensivste Form der landwirtschaftlichen Kulturen vorftellt. Mit Recht hat fürzlich in der Pressebesprechung des Reichslandbundes ber Landbundführer von Richthofen darauf hingewiesen, daß durch ben starken Rildgang der 3uderprobuftion enorme Berte bem Bolfsvermögen verlorengegangen find. Mit Recht verlangte er Die Förderung des Buderrübenbaues und die Freiheit des 3uderexports, bie ja nur so lange unberechtigt war, als die inländische Produktion zur Dedung des Bedarfs nicht ausreichte, während wir vor dem Kriege einen erheblichen Exportüberschuß er jielten. Mit Recht verlangte er in diefem Buntie eine gewiffe Internationalisierung der Wirtschaft. Auf der an beren Seite aber verlangt man eine Beschränkung ber nation auf den Getreideverbrauch aus eigenem Lande, selbst dann, wenn das deutsche Bolt seinen Getreidebedarf im Austand vorteilhafter beden, feinen Boden durch Förderung der Biehzucht, des Gartenbaues und intensiver landwirtschaftlicher Kulturen viel besser aus. nügen fann als durch die besondere Begünstigung des Getreibe, anbaues. So pendeln selbst Landbundführer zwischen nationalen und internationalen Borstellungen hin und her, nur um überzeugend barzutun, daß der Getreideanbau durch den Großgrundbesitz erhalten und wirtschaftlich gestärkt werden soll. Dieser Widerspruch allein genügte eigentlich, um die Unsachlichkeit der großagrarischen Bropaganda zu fennzeichnen. Sache unserer Genossen draußen im Bande wird sein, in den Kreisen der irregeleiteten Kleinbefizer auf flärend zu wirken und zu zeigen, daß die Landbevölkerung sich mur schabet, wenn sie der Schuzzollparole der Großagrarier Folge Teiftet.
Die rekonstruierte Invalidenversicherung.
Bon Bürgermeister Friedr. Rleeis.
Die Inflation führte einen völligen Zusammenbruch der In
pasiden- und Angestelltenversicherung herbei. Das hat seinen Grund barin, daß diese beiden Versicherungszweige versicherungstechnisch auf dem Prämiendeckungsverfahren" aufgebaut waren. Deshalb haben auch die Versicherungsträger( Landesversicherungsanstalten und Reichsversicherungsanstalt für Angestellte) zunächst jahrelang nur Bei träge eingehoben( von den Angestellten befanntlich gefchlagene zehn Jahre), bevor sie Inpatibenrenten und Ruhegehälter gewährten. Die großen, schon vor der Geldentwertung in die Milliarden gehenden Vermögen wurden in Reichs- und Staatsanleihen, Hypotheten usw. angelegt. Die Inflation vernichtete diese Berte volltommen. Der bureaukratische Geschäftsgang in der Invalidenversiche. rung und die Nachlässigkeit der Gefeßgebung in derartigen Fragen bemirften weiter, daß in der Inflationszeit die Bersicherungsbeiträge nicht entfernt der Geldentwerfung entsprechend erhöht wurden. Go tam es dahin, daß im dritten Vierteljahr 1923 die Versicherungs. anstalten teine Renten mehr zahlten( wenigstens teine michr, die einen Wert hatten), und die Zahlung der Gehälter an die Beamten nur möglich war durch umfangreiche rebite bes Reiches.
In jener Zeit wurden zahlreiche Anregungen laut auf gängliche ufhebung der Annalibenversicherung. Statt der Auflösung hat man einen Umbau vorgenommen. Er ist bislang so durchgeführt worden, daß er eine Biebergenesung der Snpalipenversicherung erhoffen läßt. Der Grundgebante der Berfiche. rung ist das Umlageverfahren gemorden, wie es in der Stran. Pennerficherung von Anfang an besteht. Es sollen, auch um die Wirt. fhaft nicht zu start mit Versicherungsbeiträgen zu belasten, feine une finnig großen Bermögen mehr gebildet werden. Die Beiträge mur, hen Ende des Jahres 1923 auf Goldmährung gestellt, dabei aber, mie fich als Notwendigkeit aus der neuen Ronftruttion ergab, gegenüber Ser Bortriegszeit rund verdoppelt. Daß im Gegensas hierzu die Leistungen herabgelegt worden sind, werben mir meiter unten noch sehen. Während vor dem Kriege in ben fünf Lohntlassen als Wochenbeitrag 16 bis 48 Pf. zu entrichten waren, müssen jetzt 20 bis 100 Pf. bezahlt werden. Eine mettere Sanie. rungsmaßnahme war, daß jest fast alle Aufwendungen der Landesnerficherungsanstalten aus der Gemeint aft"( Der gemeinsamen einheitlichen Belastung aller Versicherungsanftalten) getragen werden. Db es mit ben jezigen Beitragssägen möglich sein wird, die gegen. wärtigen Versicherungseinrichtungen zu erhalten, wird von den Lan Desversicherungsanstalten start angezweifelt. Diese haben erneut mieber um finanzielle Kräftigung ersucht.
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Nun zu der Refonstruktion der Leistungen. Es wurde beftimmt, baß vom 1. Januar 1924 alle an diesem Tage laufenden Renten nach einem gleichinäßigen bestimmten Betrage geleistet werden, nämlich eine Invalidenrente in Höhe von 13 M., eine Bitmenrente von 9 M. und Waifenrente von 7 M. monatlich. Hat der Invalidenrentenempfänger Kinder unter 18 Jahren, so erhöht fich für jedes von ihnen die Rente um 3 M. monatlich. Die Alters. renten sind bekanntlich in Invalidenrenten umgewandelt worden oder
Krantenrenten" werden als besondere Rentenart nicht mehr geführt; sie sind auch den Invalidenrenten gleichgestellt. Diese Rentenbeträge sind niedriger, als sie vor dem Kriege waren.
Wohlfahrtstagung in Hannover .
Der Hauptausschuß für Arbeiterwohlfahrt beruft zum 12. September 1924, vormittags 9 Uhr und folgende Tage eine Reichskonferenz
Die Berechnung der nach dem 1. Januar 1924 neu festzusehen den Renten ist auf eine neue Grundlage gestellt morden. Für die Invalidenrenten ist der Grundbetrag einheitlich auf 120 m. festgelegt worden. Der Reichs3ufchuß beträgt 36 m. des Hauptausschusses, der Bezirks-, Kreis- und Ortsausschüſſe für Arbeiterwohlfahrt jährlich, demnach zusammen auch 13 M. monatlich. Nun tommen hier noch Steigerungsfäße hinzu, aber nur für die Beis träge, die seit dem 1. Januar 1924 geleistet worden ein. Tagungsort ist Hannover . find. Sur Vereinfachung des Verfahrens hat man bestimmt, daß auf ben jährlichen Rentenbetrag 10 Prog. des Bertes der gültig ent richteten Beiträge hinzukommen. Hat z. B. ein Versicherter nach dem 1. Januar 1924 mieder 40 Wochenbeiträge( 15 in Klasse 2, 5 in Klasse 3, 20 in Lahnklasse 4) entrichtet, so erhält er monatlich) 21 Pf. mehr, also zufammen 13,21 M. Hat der Versicherte noch zwei Kinder unter 18 Jahren, so wird er 19,21 m. erhalten. Die interbliebenenrenten bestehen aus einem Bruchteil des Grund
Oeffentliche Versammlungen
am Dienstag, 22. Juli, abends 7, Uhr in folgenden Cofalen:
Germaniasäle, Chauffeestr. 110,
Saalbau Friedrichshain, Am Friedrichshain, Erbe( vorm. Kliem), Hasenheide.
Gegen den Brotwucher, gegen die Ver
schlechterung der Lebenshaltung,
für die Anerkennung des Achtstundentages
Referenten find die Reichstagsabgeordneten: Dr. Paul Herb, Heinrich Ströbel und Mathilde Wurm .
Genoffen! versammlungen.
Agifiert für guten Besuch dieser ProtestDer Bezirksvorstand.
betrages und des Steigerungsbetrages der Invalidenrente, die der Ernährer zur Zeit seines Tobes bezog oder bei Invalidität bezogen hätte, und dem Reichszuschuß. Der Bruchteil beträgt bei Witwencber Witmerrenten 60 Broz., bei Waisenrenten 50 Proz. Dieser Beträge. Der Reichszuschuß ist bei Witwen- und Witmerrenten einbeitlich auf 36 W., bei Waisenrenten auf 24 m. jährlich festgesetzt woorden. Würde der Versicherte, dessen Rente wir vorstehend, weil er im Jahre 1924 noch 40 Beiträge entrichtet hatte, auf 13,21 m. monatlich beredmet hatten, versterben, so würde seine Bitme monat Fich 9,13 m. und jede Warfe 7,11 m. erhalten. Die Witwen- und Bitwerrenten fallen mit dem Ablauf des Monats weg, in dem der Berechtigte wieber heiratet. Die Bitme wird aber( und das ist eine Neuerung) mit dem Betrag ihrer Jahresrente ab. Gefunden. Die Waisenrente fällt mit dem Ablauf des Monats meg, in dem die Waife bas 18. Lebensjahr vollendet aber heiratet. Es fei hier besonders noch darauf hingewiesen, daß neuerdings auch die Balfenrenten an uneheliche Kinder eines perftorbenen männlichen Versicherten gemährt werden, wenn die Baterschaft des männlichen Versicherten gewährt werden, wenn die Baterschaft des Berstorbenen festgestellt ist. Dasselbe gilt auch finngemäß für den Berstorbenen festgestellt ist. Dasselbe gilt auch finngemäß für den obenerwähnten Kinderzuschuß zur Invalidentente.
Infolge der Aufwertung" der Renten haben die fchon erwähnten Notstandsmaßnahmen für Empfänger pon Renten aus der Invaliden. persicherung eine erhebliche Einschränkung erfahren. Einmal foll seit Beginn dieses Jahres für die jeweils erste Monatshälfte überhaupt nichts mehr gezahlt werden. Inzwischen ist die Verordnung über die Motstandsmaßnahmen für Empfänger von Renten aus der Invalidenund Angestelltenversicherung überhaupt aufgehoben worden. Aller. dings soll sie von den neuen Fürsorgeverbänden finngemäß weiter geführt werden. Diese bemeffen aber im allgemeinen noch mehr als bisher die Zulagen nach der Bedürftigteit. Durchschnittlich wird auf den Monat etwa eine Beihilfe von 6 bis 15 M. gewährt.
Die Heilverfahren der Landesversicherungsanstalt, die eine rein freiwillige Leistung sind, wurden in der Inflationszeit von faft allen Versicherungsanstalten restlos eingestellt. Die„ nichtständigen" Heilverfahren, namentlich die Gewährung von Beihilfen zu Kunstgebissen, ruhen meist noch. Auch die Maßnahmen zur allgemeinen Berhütung von Erwerbsunfähigkeit sind noch nicht wieder aufgenom men worden. Die Landesversicherungsanstalten behaupten, noch keine Mittel hierzu zu haben. Man ersieht aus allem, wie durch die Inflation besonders auch auf dem Gebiete der sozialen Fürsorge die Arbeiterschaft ungeheuer geschädigt worden ist.
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Saison
Tagesordnung:
1. Organisation: Marie Juchacz Berlin .
2. Prattische Arbeit: Johanna Heymann Berlin .
3. Die Arbeit im besetzten Gebiet: Landesrat Hans Win. gender Düsseldorf .
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4. Die Schulung für die Wohlfahrtsarbeit: Frau Regierungsrat Hedwig Wachenheim - Berlin .
Im Anschluß daran findet am 13. und 14. September eine große öffentliche Tagung statt.
Als Tagesordnung hierfür ist vorgesehen:
1. Hauptreferat: Die Verordnung über die Fürsorgepflicht. Referentin: Frau Ministerialrat Dorothea Hirschfeld- Berlin .
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2. Hauptreferat: a) Die Organisation und Finanzierung der öffentlichen Fürsorge auf Grund der Verordnung über Die Fürsorgepflicht( mit besonderer Berücksichtigung der Berhältnisse in Preußen, Sachsen und Thüringen ). Referent: Landeshauptmann Dr. Caspari Obrawalde ; b) Die Organisation in den übrigen Ländern, Referent: Arbeitsminister Dr. Engler Karlsruhe . Ergänzungsvorträge: a) Die soziale Fürsorge für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene. Die Fürsorge für Sozial- und Kleinrentner. Referent: Landesrat Ger = Iach Düsseldorf ; b) Die Fürsorge für Erwerbsbeschränkte. Referent Ministerialrat Dr. Hans Maier Dresden ; c) Die Wochenfürsorge. Referentin: Luise Schröder- Altona; d) Die Fürsorge für hilfbedürftige Minderjährige. Referent: Landeshauptmann Dr. Caspari Obramalbe.
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3. Hauptreferat: Das Reichsgefeh für Jugendwohlfahrt und seine praktische Durchführung in den Ländern. Referent: Stadtrat Binder- Bielefeld .
4. Hauptreferat: Die Zusammenarbeit der öffentlichen Fürforge mit der privaten Fürsorge und den Trägern der Sozialversicherung. Referent: Stadtrat Dr. HeimerichNürnberg.
Am 15. September: Besichtigungen von Wohlfahrtseinrich tungen in Hannover .
Ortsausschüsse, die delegieren mollen, müssen sich mit der Bezirksleitung für Arbeiterwohlfahrt in Berbindung sehen und ihre Wünsche dort anmelden. Die Anmeldung der Delegation erfolgt durch die Bezirksleitungen beim Hauptausschuß für Arbeiterwohlfahrt, Berlin SB. 68, Lindenstr. 3, bis zum 8. Auguft Außer den ordentlichen Delegationen der Unterorganisationen für Arbeiterwohlfahrt" find Ga ft belegierte mit beratender Stimme zur Teilnahme berechtigt. Auch diese Delegationen find durch die Bezirksleitung anzumelden. Bartel. genossen, die als Parlamentarier im Reichs- und in den Landes. parlamenten und als Kommunalpolitifer tätig sind, ebenso Band täte, Rommunal- und Regierungsbeamte und Angehörige befreunbeter Organisationen, soweit sie an der Wohlfahrtsarbeit intereffiert find.
Bertreter von Behörden und Wohlfahrts. organisationen werden durch den Hauptausschuß eingeladen. enn von den Bezirken die Einladung einer bestimmten Behörde ober einer wichtigen Organisation gewünscht wird, ist das dem Hauptausschuß( nebst richtiger Adresse) zu melden.
Anmeldungen wegen Quartierbeschaffung find an Herrn R. Raloff, Hannover , Nicolaistraße 7, zu richten, wobei nähere Angaben über die Art der Wohnung( hotel, Bripallogis) u machen sind. Hauptausschuß für Arbeiterwohlfahrt Berlin SM. 68, Lindenstraße 3.
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