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Gewerkschaftsbewegung

Zur Arbeitszeitverordnung. Preußische Ausführungsbestimmungen.

Die neue Bohnregelung foll erstmalig zum 15. September b. 3.| mit 14tägiger Kündigungsfrist fündbar sein. Bezüglich der Manteltarifbestimmungen sollen bis zum 30. September d. I. die Bestimmungen des alten Vertrages mit den Abänderungen auf Grund der Vereinbarung vom 4. März d. I. in Kraft bleiben. Be züglich der Kündigungsfristen des Arbeitsverhältnisses sollen die in den einzelnen Betrieben vor Ausbruch des Streits geltenden Be dieses Jahr haben die Parteien nochmals direkt zu verhandeln. Weiter wurde den Parteien zwecks Wiederaufnahme der Arbeit folgender Borschlag gemacht:

Mit Rücksicht auf die bei der Durchführung der Arbeitszeitverstimmungen weiter in Kraft bleiben. Ueber die Urlaubsgeltung für ordnung vom 21. Dezember v. J. bisher gemachten Erfahrungen hat der preußische Minister für Handel und Gewerbe an die Regierungs­präsidenten und den Polizeipräsidenten von Berlin   einen umfang reichen Erlaß herausgegeben, dem der Amtliche Preußische Presse­dienst folgendes entnimmt:

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Der Ausgleich des an einzelnen Werktagen etwa eintretenden Ausfalls an Arbeitsstunden ist nur innerhalb der 48stündigen Woche oder der 96stündigen Doppelwoche zulässig, es sei denn, daß durch Tarifvertrag oder behördliche Ausnahmegenehmigung ausdrücklich etwas anderes vereinbart oder gestattet ist. Das Recht der Beanstandung von Bestimmungen über die Arbeitszeit in nicht für allgemein verbindlich erklärten Tarifverträgen, die nur innerhalb eines Regierungsbezirks oder innerhalb des Bezirks der Stadt Berlin   Geltung haben, ist auf die Regierungspräsidenten bzw. auf den Polizeipräsidenten von Berlin   übertragen.

Sweds Förderung der tarifmäßigen Arbeitszeitregelung ist es notwendig, die Beteiligten auf den Weg der Schlichtung hin­zuweisen und zugleich durch persönliche Fühlungnahme mit dem zu­ständigen Schlichtungsausschuß oder Schlichter festzustellen, welche Aussichten für eine tarifliche Regelung im Wege der Schlichtung be­stehen. Auf die Einschaltung ausreichender Baufen soll mit Nachdruck hingewirkt werden. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 bis zu Stunden einschließlich sollen für weibliche Arbeit­nehmer die Baufen in der Regel 2 Stunde dauern; bei einer Ar­beitszeit von 8 bis zu Stunden einschließlich mindestens % Stunden und bei mehr als 9½stündiger Arbeitszeit mindestens 1 Stunde. Für jugendliche Arbeitnehmer sollen mit Rücksicht auf ihre größere Schußbedürftigkeit entsprechend längere Pausen vorgesehen werden. Der Arbeiterschuß in den Betrieben der Gemeinden und Gemeindeverwaltungen liegt den Gewerbe. aufsichtsbeamten in demselben Umfange ob und ist in der gleichen Weise wahrzunehmen wie in den privaten gewerblichen Betrieben.

Die Akkordarbeit bei den Maurern.

Eine grundsätzliche Entscheidung.

Die in Affordlohn arbeitenden Maurer und Steinträger, soweit fie im Deutschen   Baugewerksbund organisiert sind, sprachen sich gestern in einer Versammlung über die Möglichkeit aus, die Akkord­arbeit tariflich zu regein. Der Vorsitzende der Baugewerk schaft Berlin, Thöns, führte dazu aus:

Ueber die Schädlichkeit der Akkordarbeit ist genug geredet und geschrieben worden. Es hat heute feinen Zwed mehr, darüber Worte zu verlieren, nachdem, allen Warnungen zum Trog, ein Teil der Maurer ständig in Afford gearbeitet hat. Die jahrzehntelange Braris hat gezeigt, daß die Affordarbeit durch Verbandsbeschlüsse nicht zu beseitigen ist. Die ständige Propaganda des Verbandes hat nicht zu beseitigen ist. Die ständige Propaganda des Berbandes hat die Ausbreitung der Affordarbeit nicht hindern fönnen, so daß feft­zustellen ist, daß heute mehr denn ej in Afford gearbeitet wird. Der Baugewerksbund hat dieser Entwicklung im letzten Tarifvertrag schon teilweise Rechnung getragen, d. h. er hat es den einzelnen Fach­gruppen selbst überlaffen, ob sie in Afford arbeiten wollen oder nicht, und da hat sich gezeigt, daß die Maurer und Steinträger die Afford arbeit durch einen Beschluß zwar ablehnten, aber trotzdem in Akkord arbeiteten. Im Borstand gab es schon immer Mitglieder, die der Meinung waren, daß man sich auf die Dauer gegen die Affordarbeit nicht werde stemmen fönnen, sondern daß man versuchen müsse, auch diese Art der Entlohnung tariflich zu regeln. Man ertannte aller. dings die Notwendigkeit, gleichzeitig mit der tariflichen Regelung auch einen Facharbeitsnachweis schaffen zu müssen. Nachdem nunmehr die Entwicklung ihren Weg über die Gegner der Akkord­arbeit genommen hat, bleibt nichts anderes übrig, als zu versuchen, in tariflich festgelegten Affordbestimmungen die möglichst günstigste Regelung der Frage zu finden. Thöns ersuchte die Anwesenden, sich über ihre Stellung zu dieser geplanten Lösung auszusprechen.

Tonnen im Jahre 1922 und 372 380 Tonnen im Junt 1913). Die tägliche Kotserzeugung( in den Kofereien wird auch Sonntags ge­arbeitet) betrug 45 970 Tonnen(( 61 255 bzw. 61 941 Tonnen). An Briketts wurden arbeitstäglich 10 365 Tonnen(( 11 856 bzw. 16 791 Tonnen) hergestellt. Brifettbetriebe sind von der Regie nicht be­schlagnahmt. Die Gelamtzahl der Belegschaftsmitglieder betrug im Berichtsmonat 447 707( Juni 1922: 516 148, Juni 1913: 392 151). Bei allen diesen Zahlen sind die von der Regie betriebenen 3 Zechen und 10 Rotereien unberücksichtigt geblieben.

Umfahsteuer und vertikale Konzentration. Die Umsatzsteuer foll von auf 2 Broz. ermäßigt werden. Mit der an sich nicht zu­Die Einstellung der Arbeitnehmer erfolgt fofort nach Annahme des Schiedsspruches, soweit die technischen Möglichkeiten es zulassen. reichenden Ermäßigung dieser Verbrauchssteuer will die Regierung den Gesetzentwurf über die landwirtschaftlichen Schutzölle schmad­um möglichst allen Arbeitnehmern baldige Arbeitsgelegenheit zu verschaffen, soll bei Mangel an Arbeitsaufträgen die Arbeit vorerst haft machen. Doch war die Umsatzsteuer in der gegenwärtigen Höhe, gestreckt werden. Maßregelungen wegen der Beteiligung am Streit wie auch im Sachverständigenbericht betont war, nicht aufrechtzuers sollen nicht vorgenommen werden. Fälle, in denen die Arbeitnehmer halten, wenn ein Preisabbau in die Wege geleitet werden soll. Es nach Auffassung des Arbeitgebers während des Streiks sich strafbare muß aber auf einen anderen Umstand hingewiesen werden, der ſo­Handlungen haben zuschulden kommen lassen, fönnen einer pari- wohl in bezug auf die Umsatzsteuer wie auch auf die gegenwärtige tätischen Kommission unterbreitet werden, die eventuell unter Hinzu- Methode der Einkommensteuervoranzahlung, die ebenfalls auf Grund ziehung eines unparteiischen Vorsitzenden über die Frage der des Geschäftsumfazes entrichtet wird, wirksam ist. Im Arbeits­Wiedereinstellung innerhalb 8 Tagen endgültig zu entscheiden hat. prozeß vom Rohstoff bis zum Fertigfabrikat wechselt das Produkt Die paritätische Kommission soll auch im Streitfalle die Frage end- oft den Besitzer und die Umsatzsteuer muß bei jedem Besty­gültig entscheiden, ob eine Wiedereinstellung aus betriebstechnischen wechsel bezahlt werden. Stellt aber ein Unternehmer einen ver­Gründen unmöglich ist. Das Arbeitsverhältnis soll durch den Streit tikalen Trust dar, der das Produkt vom Rohstoff bis zum Fertig. fabrifat in eigenen, im juristischen Besiz befindlichen Betrieben her­als nicht unterbrochen angesehen werden. stellt, so wird er die Umfahsteuer die zwischenstufen er­sparen. In der Textilindustrie fann sich z. B. für einen Trust eine Ersparnis von siebenmaliger Entrichtung der Umsatzsteuer erzielen laffen. Diese Begünstigung fann weiteren Vertruſtungen Vorschub leisten. Für die gegenwärtige Preisgestaltung ergibt sich aber eine verhängnisvolle Konsequenz daraus. Die Marktpreise der Waren müssen so bestimmt werden, daß dabei auch die selbständigen, also in Truste nicht zufammengefaßten Betriebe eristenzfähig bleiben. Daraus folgt, daß der Ertrag des vertikal gegliederten Trustes um den Betrag der ersparten Umsatzsteuer wachien muß. Auf diese Weise wird dem Monopolfapital auf Rosten des Verbrauchers eine weitere Gewinnquelle erschlossen,

Erflärungsfrist auf Schiedsspruch und Vorschlag bis zum 17. d. M., mittags 12 Uhr."

In einer Versammlung der Streifenden am Dienstag in den Rammerfälen haben diese den Schiedsspruch und Vergleichsvorschlag angenommen. Die Arbeitgeber haben beschlossen, den Schieds­spruch abzulehnen, da der Schlichtungsausschuß die vom Arbeit geberstandpunkt geltend gemachten Gründe völlig unbeachtet gelassen haben soll. Des weiteren sei Ursache der Ablehnung die unklare Fassung des Vorschlages, der nach Auffassung des Arbeitgeber verbandes neue Zwiftigkeiten hervorrufen würde.

In einer Versammlung der Streifenden am Donnerstag in den Kammersälen wurde beschlossen, den Streit als beendet anzu­sehen, aber eine unterschriftliche Verpflichtung, wie es der Arbeit­geberverband will, abzulehnen. Des weiteren wurde beschlossen, die Verbindlichkeit des Schiedsspruches beim Schlichter zu beantragen,

Noch keine Ratifizierung!

Das Wolffbureau verbreitet folgende Meldung:

Die Nr. 331 des Borwärts" vom 16. Juli 1924 enthält unter

der Ueberschrift: Die erste Ratifizierung" einen eigenen Drahtbericht internationale Abkommen vom 30. September 1924 über Einschrän­aus Genf vom 16. Juli d. I., wonach die deutsche Regierung das fungen der Frauen- und Kinderarbeit ratifiziert habe Diese Nach richt ist unrichtig. Deutschland   hat das in Frage tommende Ab­tommen noch nicht ratifiziert. Zur Ratifikation ist die vorherige zustimmung von Reichsrat und Reichstag erforderlich. Die Zu­Stimmung des Reichsrats ist erfolgt. Der verflossene Reichstag hat infolge feiner im Zusammenhang mit den beiden Ermächtigungs­gesetzen stehenden Bertagung und seiner späteren Auflösung nicht den gegenwärtigen Reichstag ist in die Wege geleitet. mehr mit der Angelegenheit befaßt werden fönnen. Die Borlage an

Garen Verwechslung unseres Genfer   Korrefpondenten werden wir ( Also doch schon in die Wege geleitet"! Die Ursache der offen­feststellen.)

Die Nationale Arbeits- Wehr."

Wie wir erfahren, hat das Landesarbeitsamt Berlin fify auf Grund unserer Veröffentlichung über die sogenannte Nationale Arbeits- Wehr, die in Wirklichkeit nichts anderes ist als eine gewerbsmäßige Stelenvermittlung, eine Unter­fuchung angestellt. Es ist festgestellt worden, daß diefes Unternehmen bie Genehmigung als Arbeitsnachweis weder nachgesucht noch er­halten hat. Das Landesarbeitsamt hat bas zuständige Bezirks arbeitsamt in Steglitz   ersucht, in der Angelegenheit die weiteren Schritte zu veranlassen. Wir erwarten, daß man dem Mißbrauch, der da unter dem Deckmantel des Patriotismus getrieben wird, schleunigst ein Ende bereitet.

In der Diskussion sprachen fich die Redner im zus Im Ruhrgebiet   19 Zechen stiffgelegt. fai mmenden Sinne aus. Man erfannte an, daß unter den ob Effen, 19. Juli.  ( Tul.) Die Zahl der Feierfchichten wegen Abfaz waltenden Verhältnissen gar nichts anderes übrig bleibt, als endlich mangel nimmt ständig zu. Heute ruht der Betrieb auf nicht auch die Attordarbeit tariflich zu erfassen. Wenn das auch allen bis. weniger als 19- Bechen. herigen Beschlüssen zuwiderlaufe, tönne doch nur auf diesem Wege dafür gesorgt werden, den Willen der Mitglieder zu erfüllen. Ats Lanz will Kredite. Gaft sprach der Vorsitzende des Vereins Berliner Affordmaurer", Mannheim  , 19. Juli.  ( WTB.) Die Firma Heinrich Lanz  , die Bäder. Er betonte, daß dieser Verein nicht als Gegenorganieine Stillegung ihres Betriebes für den nächsten Montag angefündigt fation gedacht sei, sondern nur diejenigen Maurer und Steinträger und ihren Arbeitern zu diesem Zeitpunkt gekündigt hatte, wird mit erfaffen wolle, die mit der Haltung des Baugewerfsbundes in der Rücksicht auf allerdings noch nicht abgeschlossene Berhandlungen Affordarbeitfrage nicht einverstanden sind. Der Redner fonnte mit über die Erlangung eines Krediis ihren Betrieb vorläufig auf teilen, daß sein Berein auf dem Wege sei, mit den Unternehmern die acht Lage weiterführen. Affordarbeit zu regeln. Die Versammlung stimmte schließlich folgender Resolution einstimmig zu:

,, Der Vereinsvorstand wird beauftragt, gestützt auf den Beschluß der Delegierten- Generalversammlung, mit dem Verband der Bau geschäfte in Verhandlungen zu treten, zu dem Zweck, die Akkordarbeit für Maurer und Steinträger durch Tarif zu regelm."

Schiedsspruch in der Herrenwäschebranche. Der Streit bzw. die Aussperrung in der Herrenwäschebranche währt in der 7. Woche. Da der Vergleichsvorschlag, welcher am 7. Juli feitens des Schlichtungsausschusses gefällt wurde, vom Arbeit­geberverband abgelehnt worden ist, trat die Kammer nochmals zusammen und fällte folgenden Schiedsspruch: Von der laufenden Lohnwoche ab werden die durch Verein­barung vom 4. März dieses Jahres festgesezten Zeitlohnfäße um 5 Broz. erhöht, so daß beispielshalber der Zeitlohn der Zuschneide­rinnen, Näherinnen und Blätterinnen 20,24 M. betragen soll. Dieser Wochenverdienst soll die Grundlage bilden für eine mittlere Durch­schnittstraft. Ab 1. August sollen die aus dem Durchschnittsverdienst sich ergebenden Affordlöhne in Kraft treten.

Ueber die Akkordtarife haben sich die Parteien noch direkt zu verständigen. Vorschläge hierfür sind vom Bekleidungsarbeiter verband dem Arbeitgeberverband rechtzeitig zu unterbreiten.

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Streitbeschluß der englischen Elektrizitätsarbeiter.

London  , 19. Juli.  ( WTB.) Eine im ganzen Land veranstaltete Abstimmung unter den Arbeitern der elektrischen Zentralen ergab eine große Mehrheit für einen Streit, um eine Lohnerhöhung von 10 Schilling pro Woche durchzusetzen.

Wirtschaft

Zunahme der Ruhrkohlenförderung. Der Monat Junt brachyte infolge des Ueberstundenabkommens eine wesentliche Zunahme der Kohlenförderung an der Ruhr, wenn man diese mit Juni 1922 ver­gleicht. Die Zunahme ist sowohl eine absolute wie auf den Arbeits­tag berechnet. Im Monat Juni wurden auf den Zechen des ge­famten Ruhrgebiets 7325 712 Tonnen Kohle gefördert und 1379 107 Tonnen Kots erzeugt gegen 6 821 544 Tonnen Kohle und 1837 641 Tonnen Rots im Juni 1922 un 9 308 741 Tonnen Kohle und 1 858 236 Tonnen Kcts im Juni 1913. Die Brifettherstellung belief sich im Berichtsmonat auf 240 991 Tonnen( 281 571 bzw. 419 765 Tonnen). Arbeitstäglich stellt sich im Monat Juni 1924 die Kohlenförderung auf 315084 Tonnen( gegen 287 223

in sechs

Sport.

Richard Huschte Sieger in Zürich  - Berlin  ".

Die Radfernfahrt Zürich  - Berlin  ( 1010 Kilometer) brachte in der Berufsfahrerklasse den nappen Sieg Richard Huschtes in 35 Stunden, 24 min., 12,2 Gef. vor Paul Kohl( 35 Std., 24 min., 12,6 Set.), Karl Kohl( 35 Std., 24 min., 13 Set, Michael funden), Manthey( 35 Std., 55 Min., 36,2 Get.), Remold( 35 Std., ( 35 Std., 50 Min., 30,4 Gef.), Mar Suter( 35 Std., 55 Min., 35,8 Ge­55 min.  , 36,3 Set.), Roch( 36 Std., 06 Min., 37,1 Gef.), Baffenheim ( 36 Std., 08 Min., 33,4 Set.) und Zander( 36 Std., 45 min., 29,1 Se­

funden).

Herrenfahren: 1. Rofen R5In 36 Std., 21 min., 14,2 Set.;

2. Nike- Magdeburg 36 Gtd., 21 min., 42,4 Gel.; 3. Beißner- Schweinfurt  35 Std., 47 Min., 29.3 Set.; 4. Reitberger- Gerolzhofen   36 Std., 59 min., 56,6 Set.; 5. Jacob- München   37 Std., 00 Min., 48 Set.; 6. Dhlböter- Stettin  37 Std., 03 Min., 13 Set.; 7. Effer- Düsseldorf   37 Std., 23 Min., 56 Set.; 8. Claas- Schweinfurt 37 Std., 35 Min., 16,2 Sel; 9. Schröd- Berolzhosen 37 Std., 36 Min., 16,4 Sel.; 10. Havemann- Berlin   38 Std., 13 Min., 20 Set.

Rennen zu Hoppegarten  , am Sonntag, den 20. Juli:

1. Rennen. 1. Cardinal II( Huguenin), 2. Obsidian  ( Hansen), 3. Berta( Dreißig). Toto: 23: 10. Blag: 16, 76, 83:10. Ferner liefen: Dioscur, Brinz Karneval, Floree, Sylvefter, Stummer Teufel, Sham Dich, Baderbart, Sommerflor.

2. Rennen. 1. Fürst Emms( W. Tarras), 2. Memnon( D. Schmidt), 3. jonzo( Raftenberger) Toto: 123: 10. Plaz: 15, 12, 11:10. Ferner liefen: Heibud, Sport- Belt, Myron, Eulalia.

3. ennen. 1. Lapis Electrix( W. Tarras), 2. Rüdgrat( Huguenin), 3. Herenmeister( Hellebrand). Toto: 62: 10. Plaz: 20, 19, 107: 10. Ferner liefen: Nicotin, Traumdeuter, Hammar, Mainberg, Contrahent, Aralinda, Per Dark, Carl Heinz.

schnuppe( Bleuler). Toto: 12: 10. Blag: 12, 23, 38: 10. Ferner liefen: 4. Stennen 1. Dftrea( D. Schmidt), 2. Pildame( R. Torle), 3. Sterns Rheintochter, Whatagirl, Petunie, Lefe, Marquise.

5. Rennen. 1. Rüderbach( H. Brown), 2. Nobelmann( Teichmann), 3. Tod und Leben( Torke). Toto: 27: 10. Blat: 16, 24, 26: 10. Ferner liefen: Rosendame, Luftpost, Eichwald, Tannkönig, Gerda, Ulan II.

6. Rennen. 1. Hermoder( W. Tarras), 2. Olympier( D. Schmidt), 3. Marcellus( D. Müller). Foto: 23:10. Plaz: 10, 10: 10. Ferner liefen: Spaniola, Blodsberg.

7. Rennen. 1. Bellojus( Kaiser  ), 2. Taugenichts( Jentsch), 3. Jljen­stein( Dreißig). Toto: 58: 10. Blab: 15, 12, 14: 10. Ferner liefen: Roberich, Alleluia, Imprefarto, Irmsch

Die Preußenmeisterschaffen fiber 1 und 25 Kilometer, Sie am Sonn­tag im Grunewaldstadion zum Austrag gelangten, lieferten Preußenmeisterschaft über 1 Kilometer: folgende Ergebnisse: 1. Dẞmella Köln, 2. Roßbach, 3. Graue- Berlin  , 4. Dstar Rütt­Berlin. Preußenmeisterschaft über 25 Kilometer: 1. Dßmella in 38 min. 23,1 Get, 2. Mühlbach- Berlin  , 3. Oskar Rütt, 4. Krehn­Berlin.

Die Hometrainer- Rennen im Schweizergarten Friedrichshain  ( Am Königstor) Iodten am Sonntag biele Buschauer an. Sportlich ge nommen war die gestrige Veranstaltung ein fleines Ereignis. Jeder einzelne von den acht Fahrern war bemüht, sein können voll zum Aus­drud zu bringen, was wiederum schöne Stämpfe zur Folge hatte. An­erkannt soll werden, daß Bingelberg, Weber und Dito Tiek die beiten Männer des Abends waren. Im Eröffnungsrennen über 1 Kilometer fiegte Erwin Sawall vor Bouhours und Tezlaff. Den britten Rauf um den Großen Preis vom Friedrichshain  " holte sich Bawie. Außerordentlich interessant verlief der Länderkampf Frankreich­Deutschland- Schweiz, ein Rennen über 2 Kilometer. Hier war es Otto Ziez, der die deutschen   Farben erfolgreich verteidigte und Bouhours Frankreich  ) sowie Gubler( Schweiz  ) hinter sich ließ. Im 10- Kilometer­Mannschaftsfahren nach Art der Sechstagerennen siegte die glänzend fahrende Mannschaft Weber Binzelberg. Das 10 Stilometer: Brämienfahren brachte für Gubler, Lieb und Weber Prämien. Den Sieg jedoch stedte Gubler inapp vor Beber ein. Heute abend( Montag) werden Teilnehmer der Radfernfahrt Zürich   Berlin   anwesend sein.

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Berantwortlich für Politit: Ernst Reuter  ; Wirtschaft: Artur Saternus; Gewerkschaftsbewegung: 3. Steiner; Feuilleton  : Dr. John Schikowski; Lokales und Sonstiges: Walter Trojan; Anzeigen: Th. Glode; sämtlich in Berlin  . Berlag: Borwärts- Verlag G. m. b. S., Berlin  . Drud: Vorwäris- Buchdruderei und Verlagsanstalt Baul Ginger u. Co., Berlin   SW. 68, Lindenstraße 3.

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