Das Geständnis des Berchtesgadener Mörders.
Er wollie noch einen Kurgast berauben.
Der megen des Raubmordes an dem Berliner Studienrat Dr. Merz verhaftete 17jährige Gymnafiaft Reßler aus Nürnberg hat im Laufe jeiner Bernehmung auf die Frage, weshalb er nach Verübung der Tat später wieder in die Berchtesgadener Gegend zurückgekehrt fei, befundet, daß er noch einen Raub an einem Kurgast beabsichtigt hätte, von dem er vermutete, daß er mehr Geid bei sich haben würde, als es bei Dr. Merz der Fall war. Für diesen neuen Ueberfall hatte sich Keßler den Weg von Berchtes : gaden zum Unterstein als geeignet ausgewählt. Nachdem er dort einige Zeit auf Spaziergänger gelavert hatte, näherte sich eine Frau Bauer aus 3widau. Der jugendliche Räuber stürzte sich nach feinen eigenen Aussagen auf die Ahnungslose, schlug fie mit einem Stock zu Boden und schleppte die ohnmächtig gewordene Frau, trotzdem in der Nähe Leute vorbeigingen, unbemerkt ins Gebüsch. Als er dann merkte, daß sie wieder zu sich fam, versezte er ihr aus Angst, daß sie um Hilfe rufen könnte, mehrere Messerstiche und ergriff dann unter Mitnahme der Handtasche der Ueberfallenen die Flucht. Bei Keßler fand man u. a. auch einen Zettel, auf den er geschrieben hatte:" Ich habe den Wunsch, mit mir noch eine Anzahl von Leuten mit in die ewigen Jagd: gründe gehen zu lassen." An seine Mutter hatte er nach Berübung der Tat eine Postkarte mit der Mitteilung, es ginge ihm gut, geschrieben und auf die Karte dazu die Münchener Frauen türme aufgezeichnet. Den Revolver, mit dem er den Mord an Studienrat Dr. Merz verübte, hatte er für 7 M. gekauft, das Geld hatte er sich von einem Bekannten geliehen. Keßler ist nach seiner Bernehmung in der Münchener Polizeidirektion nach dem zuständigen Untersuchungsgefängnis in Traunstein transportiert worden, wo er seiner Aburteilung durch das Schwurgericht entgegensieht.
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Der erfte weibliche Gemeindevorsteher, eine Frau Magdalene Asse, ist in Schneidemühler Hammer bei Schneidemühl im Amt. Frau Asse wurde 1923 zum ersten Male einstimmig von der Gemeindevertretung zu diesem Boften berufen und ist bei den diesjährigen Neuwahlen wiedergewählt worden. Die Bestätigung durch den Landrat von Deutsch - Krone ist nunmehr erfolgt. Frau Aise hat ihr Amt seit einem Jahr unter schwierigen Verhältnissen, politisch wie wirtschaftlich, aur allgemeinen Zufriedenheit geführt.
Eine polnische Stadt von russischen Räubern geplündert. Eine auf polnisches Gebiet eindrang, plünderte die Stadt eiiva 30 Personen starte Bande, die dieser Tage von Sowjetrußland 3iszniewo an der polnisch- russischen Grenze. Bei der Verfolgung der Banditen durch polnische Truppen gab es auf beiden
Seiten Tote und Verwundete.
Ueberschwemmungen in der Umgebung von Tientsin bedrohen Den neuem die Stadt. Die Wassermengen haben 15 Meilen von der Stadt entfernt eine bedrohliche Höhe erreicht. Infolge der Weigerung der chinesischen Behörden, die Dämme im Norden und Süden des Landes durchstechen zu lassen, um ein Abfließen des Wassers zum Meere zu ermöglichen, wird die Lage immer drohender.
Eine braune Affentasche verloren. Im Nordringzug ab 4 Uhr 14 Min. nachmittags, Börse, Richtung Landsberger Allee , ist eine braune Aktentasche mit Inhalt verloren worden. Der ehrliche Finder wird gebeten, die Tasche bei dem Genossen Hentschel, Ebelingstr. 7, gegen Belohnung abzugeben.
unbeständig, mit Regenschauern. Am Lage etwas warmer, mäßiger weitWetterbericht. Für Berlin und Umgegend: Beilweise heiter, doch noch licher Wind. Für Deutschland : In ganz Deutschland wird das veränderliche Better anhalten. Es werden sich weitere Regenschauer von West nach Dit fortpflanzen.
Rotter- Methoden und Konzessionswesen
Die Theaterdirektion Gebrüder Rotter in Berlin gaft von jeher als besonders geschäftstüchtig. Ihre Geschäftstüchtigkeit hat sich nun in letzter Zeit ein neues Betätigungsgebiet gesucht: nicht mehr der Eigenbetrieb von Theatern, sondern die Pachtung von Theatergebäuden zum Broed ihrer Weiterverpadlung foff ben Herren soll die Taschen füllen. Es ist den Gebrüdern Rotter gelungen, nach und nach folgende Theater in ihre Gewalt zu bringen: das Residenz theater, das Trianontheater, das Kleine Theater, das Zentraltheater, das Lessingtheater und das Theater des Westens. Einen eigenen Betrieb wird man voraussichtlich in der nächsten Spielzeit nur in zweien oder dreien dieser Häuser eröffnen. Für die übrigen hat man bereits Bächter gefunden oder versucht, sie zu finden. Die Bacht fummen aber, die man verlangt, bzw. bereits abgemacht hat, gehen ins Phantastische. Man spekuliert bei dem einzelnen Haus auf 50 000 bis 100 000 m. jährlichen Zwischengewinn. Für nichts und wieder nichts.
Ein falscher Weg.
Es ist verständlich. wenn sich gegen diese Geschäftsmethoden Widerspruch zu regen begonnen hat. Die Genossenschaft der deutschen Bühnenangehörigen erschien zuerst auf dem Plan, um auf das Wucherische der Rotterschen Methoden aufmerksam zu machen; es haben sich dann auch das Polizeipräsidium und andere behördliche Stellen mit ihnen beschäftigt. In der Be- und Verurteilung der Rotterschen Geschäftsprattifen war man wohl überall einig. Aber es scheint, daß die verantwortlichen Behörden feine rechte Möglichkeit fahen, gegen die Herren Roffer einzuschreiten. Inzwischen hat die deutsche demokratife Frattion im Breubijen Landtag eine Anfrage eingebracht, die, ohne die Gebrüder Rotter gerade zu nennen doch augenscheinlich von ihren Methoden ausgeht, fie gebührend tennzeichnet und dann den Versuch macht. einen Ausweg zu zeigen. Es heißt da:„ In den Berliner Theatern haben sich seit längerer Zeit unerträgliche Mißstände entwickelt. Es hat sich die beklagenswerte Unfitte eingebürgert, daß von fapitalistischen Konzernen während der Inflantionszeit zahlreiche Theater aufgekauft oder aufgepachtet und zu hohen Preisen an Dritte weiter gegeben werden, so daß an dieser geradezu wucherischen Ueberpacht der wirtschaftliche Betrieb dieser Theater zusammenbrechen muß. Dieser Kettenhandel mit Theatern, die der Volksbildung und Erziehung dienen sollen, zwingt natürlich die Unterpächter, so hohe Eintrittspreise zu fordern, daß der Theaterbefuch bei den schweren wirtschaftlichen Verhältnisse, in denen wir leben, zur Unmöglichkeit wird. Diese beklagenswerten Uebelſtände beruhen auf einer für die jetzigen Berhältnisse völlig unzureichenden Verordnung über Ronzessionserteilung, deren Umgestaltung im öffentlichen Interesse notwendig ist. Diese Neuordnung der Konzessionsvorschriften müßte in erster Reihe dafür Sorge tragen, daß der Konzessionsträger auch tatsächlich die moralische, materielle und fünstlerische Berant wortung hat und nicht irgendeinen Strohmann vorschieben fann, und daß außer einer entsprechenden Kaution, die die Forderungen der an dem Theater Beschäftigten weitergehend als bisher bedt, der Bewerber den Nachweis zu führen hat, daß nicht untragbare Lasten die Existenz des Theaters von Dorneherein gefährden und seine Rentabilität ausschließen." Die Ratschläge, die hier gegeben werden, mögen gut gemeint sein. Aber sie führen auf einen falschen Weg. Eine Verschärfung der Vorschriften für die Erteilung der Spielerlaubnis, wie sie hier gewünscht wird, würde die Gebrüder Rotter bestenfalls mittelbar, in zweiter Linie treffen, näin lich nur insofern, als sie es ihnen schwerer machen würde, Pächter zu finden. Sie würden feineswegs ausschließen, daß sie zu ihren hohen Pachten kommen. Denn ein Unternehmer mit großem Rapital wird letzten Endes doch nachweisen können, daß er die von den Herren Rotter geforderten hohen Pachtbeträge zu zahlen ver: mag, ohne daß sein Betrieb wirtschaftlich gefährdet wird.( Wie es heißt, hat übrigens das Polizeipräsidium bei einem der Unterpächter Der Gebr. Rotter fürzlich bereits die Probe aufs Exempel gemacht: Man wollte ihm die Konzession nicht erteilen, weil die hohe Badt Jener Direktor feine finanzielle Zuverlässigkeit beeinträchtige. konnte dann aber, gestüht auf bestimmte Abmachungen mit einer Befucherorganisation, einen Etat aufstellen, an dem die Bedenken des Polizeipräsidiums zerschellten.)
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der Erteilung einer Spielerlaubnis auch die Bedürfnisfrage zu prüfen ist. Zuständig für die Konzessionserteilungen find In Preußen die Verwaltungsbehörden, in letter Instanz das MiniAntragstellers festzustellen, werden vor jeder Ronzeffionserteilung sterium des Innern. Um die moralische usw. Zuverlässigkeit eines die Genoſſenſchaft der deutschen Bühnenangehörigen und der Deutsche beſteht der Verdacht auf Sentfußbildung. Eine grat Bühnenverein( die Bereinigung der Theaterunternehmer) um ein Gutachten angegangen. Um gleich an das letzte anzufnüpfen, fo ist es doch eigentlich ridersinnig, daß die Frage der Konzessionserteilung zum Ministerium des Innern ressortiert", und daß als Gutachter nur eine Gewerkschaft und ein Unternehmerverband gehört werden. Für die Fragen der Kunstpflege und der Theaterpolitit im allgemeinen ist das Kultusministerium zuständig. Wie aber fann dieses eine systematische Theaterpolitik verfolgen, wenn die Konzeffionierung neuer Betriebe, unter Umständen auch die Entziehung laufender Korzessionen. durch eine von ihm unabhängige Stelle erfolgt. Es ist doch ein Unfug, das private Theaterwesen, von dessen Entwicklung das öffentlich- gemeinnügige( heute bereits ganz dem Kultusministerium unterstellt) hundertfach abhängig ist, als ,, Gewerbe" nach rein gewerbepolizeilichen, d. h. juristischen, formalistischen Gesichtspunkten zu behandeln! Und ebenso veraltet ist die ausschließliche Befragung von Genossenschaft und Bühnenverein als Gutachten in einer Zeit, wo auch die Theaterbesucher, wenigstens die an einem Kulturtheater interessierten, sich in ihren schaffen haben, wo in der preußischen Landesbühne und ihren proVoltsbühnenorganisationen wichtige und machtvolle Organe gepinziellen Unterorganisationen überdies Körperschaften entstanden sind, die mit den Besucherorganisationen auch alle sonst an einer planmäßigen Theaterpflege auf gemeinnüßiger Grundlage intereffierten Stellen vereinigen. Selbstverständlich werden immer Gut achten der Organisationen, der Darsteller und Unternehmer ein zuholen sein. Aber ihr Monopol bringt zweifellos die Gefahr mit sich, daß gewiffe, für das Kulturtheater wichtige Bunfte nicht genügend berücksichtigt werden. Beraltet sind endlich auch die gesetzlichen Grundlagen, die heute die Konzessionserteilung regeln. Welch ein Widersinn, wenn irgendwo der Bezirksausschuß( es handelt sich nicht nur um Theorien!) das Bedürfnis" nach einem Theaterbetrieb verneint, während in dem betreffenden Bezirk so und so viele Boltsbühnenorganisationen vorhanden sind und für den geplanten Wanderbühnenbetrieb eine zu feiner finanziellen Fundierung völlig ausreichende Anzahl von Borstellungen garantieren! Benn andererseits bereits die Tatsache, daß irgendein unternehmungsfüfterner Herr das an einem Drt befindliche Theatergebäude pachtet, ausreicht, um für seinen Betrieb die Bedürfnisfrage zu bejahen! Die Beftimmungen des§ 32 der Gewerbeordnung lassen völlig außer Betracht, daß es heute zahlreiche Unternehmungsformen für außer Betracht, daß es heute zahlreiche Unternehmungsformen für das Theater gibt, bei denen die Prüfung der finanziellen und künstlerischen Zuverlässigkeit des Unternehmers" völlig in die Irre führen muß. Man dente nur an jene nicht mehr feltenen Fälle, wo eine Boltsbühne die Trägerin eines Theaterbetriebes werden will. Unternehmer ist hier gar nicht mehr eine Person, fondern eine Personengemeinschaft. Nach den geltenden Bestimmun gen tamm biefe aber feine Konzession erhalten. Es ergeben sich jedoch auch Schwierigkeiten, wenn etwa der Vorsitzende Träger der Konzession werden soll. Als Person wird er am Ende nicht jene finanzielle Zuverlässigkeit" befizen, die sonst zur Voraussetzung Der Spielerlaubnis gemacht wird.( Sie beruht ja in diesem Falle auf der Verpflichtung einiger tausend Boltsbühnenmitglieder, regelBollends werden dem Vorsitzenden einer Boltsbühnengemeinde meist mäßig die Vorstellungen des gesamten Theaters zu besuchen.) die künstlerischen Qualitäten fehlen, die er nach§ 32 besigen foll; denn er wird in der Regel weder Schauspieler noch sonst ausübender Künstler sein. Man nehme ferner an, die vom Verein als Ronzessionsträger bestimmte Persönlichkeit verliert das Vertrauen des Vereins: nach den geltenden Bestimmungen bleibt sie gleichwohl Trägerin der Spielerlaubnis, der Verein aber hat das Nachfehen.( Das Absurde dieser Verhältnisse hat bereits dazu geführt, andere Braris anerkennt. Aber das beweist doch nur die Unmöglich. daß auf Grund gewiffer Vereinbarungen das Minifterium hier eine feit der geltenden Bestimmungen!) Nicht weniger unzulänglich find die Bestimmungen des§ 32 im Hinblick auf gewisse Erschei mungen des Laienspiels und anderes mehr.
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Dabei wäre es völlig verfehlt anzunehmen, daß der derzeitige Es ist nicht einzusehen, warum der Kampf um die Geschäftspraktiken der Herren Rotter durchaus auf dem Rücken anderer aus.§ 32 irgendeine Sicherung des Theaters gegen finanziell moralisch getragen werben foll. Wenn die be ben otters as fimmun, und fünstlerisch bedentide( Berfonen, bedeuteter lat bas Tor legen, so mag man die Verordnungen über den Wucher oder Kettenhandel ergänzen; es tönnen da nicht allzu umständliche Aenderungen notwendig sein, um eine Handhabe zum Einschreiten gegen die Gebr. Rotter zu schaffen. Es muß ein Weg gefunden werden, den Herren Rotter diejenigen Theater, die sie getauft oder aufgepachtet haben, nicht, um selbst darin zu spielen, sondern nur, um damit Geschäfte zu machen, glattweg zu enteignen. Ihnen und alle den jenigen, die auf gleiche Weise sich zu bereichern trachten!
eröffnen. Schlimmstenfalls unternimmt der Betreffende den Betrieb nicht auf seinen eigenen Namen: es gibt in Deutschland einige Dußend oft recht fragwürdiger Gestalten, die von irgendwoher im Befit einer Konzeffion find( einige von ihnen haben sogar angeblich für das ganze Reidy gültige Konzeffionen), und die ein Geschäft daraus machen, mit dieser Konzession anderen auszuhelfen. Man hat faum je gehört, daß dagegen eingeschritten worden wäre. Wahrscheinlich wäre es in manchen Fällen möglich. Aber hier spielt wieder die Tatsache mit, daß nicht funstpolitische, sondern rein gewerbepolitische Instanzen für das Konzessionswesen zuständig find.
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Das Problem der Konzessionserteilung. Damit foll aber nicht gesagt sein, daß die heutigen Bestimmungen über die Konzessionserteilung berechtigten Ansprüchen genügten. Und es wäre sicherlich ein Verdienst der demokratischen An- Es ist unmöglich, in wenigen Abfäßen das große Problem der frage, wenn sie das Problem der Konzeffionserteilung aufrollen Konzessionierung der Theater erschöpfend zu behandeln. Gewiß ist und zu einer gründlichen Umgestaltung der heutigen Verhältnisse aber, daß hier baldigst grundsätzliche Aenderungen erfolgen müſſen. führen würde. Die Spielerlaubnis regelt heute der§ 32 der GeVor allen Dingen, daß für die Ronzessionsfrage auch in Preußent werbeordnung von 1896. Danach darf die Konzession zur Veranftaltung gewerblicher Vorstellungen nur solchen Bersonen verliehen( wie schon in caderen Staaten) diejenige Behörde maßgebend wird, werden, die finanziell, moralisch und fünstlerisch zuverlässig er- bie im übrigen für die Kunstpolitik zuständig ist: das Kultusscheinen. Daneben steht eine Berordnung von 1917, monach vor ministerium.
Habe seit 2 Jahren nicht laufen tönnen, hatte Knöchel senkung, da ging ich zu Leifer nach der Tauenzien straße nnd kaufte mir Pneumette und konnte von Stunde an besser laufen, und heute nach 3 Wochen renne ich wie eine Biene und sage hiermit nochmals meinen besten Dant.
Meine Frau ist von ihren Schmerzen befreit.
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Jm Bestze der 2 Baar Pneumetten" fann ich Ihnen mitteilen, daß meine Frau von ihren Schmerzen bes freit ist. Ich bin Ihnen daher zu großem Dank verpflichtet und werde auch die Pneumette in meinem Bekanntenkreise bestens empfehlen. Herbert M., Bankdirektor, Kulmbach . Ein großer Vorteil ist die Regulierbarkeit.
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Leipzig : Kaufhaus Ury Gebrüder, A.-G. Residenz- Kaufhaus.- Erfurt: Kaufhaus Römischer Kaiser Mannheim: Hill& Müller, N 3, 11/12.
G.m.b.H.
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