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auch kein Geses, das die Prügelstrafe direkt zuließ und sie ist 1 züchteten zur Folge haben fönnen. In den englischen Rolonien Die Sonntagsruhe im Barbiergewerbe. Die Frants toch thatsächlich früher nicht angewandt worden. dürfen Weiber allerdings nicht geschlagen werden, aber die Prügel- furter Barbier- und Friseurgehilfen find mit der Bestimmung Angeflagter: Daß die Prügelstrafe angewendet worden ist, hat strafe an sich sei selbst in den vorgeschrittenen englischen Kolonien des Gesezes, daß die Geschäftsinhaber ohne die Gehilfen weiter Graf Pfeil zugegeben. Ein Expeditionsführer hat in Gegen- nicht zu entbehren. Wenn man jetzt auch in den deutschen offen behalten dürfen, nicht einverstanden. Sie erblicken darin wart des Gouverneurs v. Zimmerer Weiber wegen Untreue Kolonien ausdrücklich die Prügelstrafe der Weiber verboten habe, mit recht eine Schädigung der Betheiligten. In einer Versamm prügeln lassen. ¡ Herr Zimmerer hat dafür doch die Verantwortung so hat man eben den Brunnen zugedeckt, nachdem das Kind lung wurde von einem Gehilfen u. a. die Befürchtung aus. übernommen! Wenn sonst nicht geprügelt worden ist, so liegt hineingefallen ist und nachdem der Prozeß Leist eine solche Be- gesprochen, man werde die Gehilfen nöthigen, länger zu arbeiten, das daran, daß früher Weiber nicht für Regierungsdienste ver- deutung gewonnen habe. wenn die Prinzipale ihre Geschäfte offen halten fönnen. Um wendet worden sind. Daß der Aufstand eine unmittelbare Folge der Exekution das zu verhüten, wurde eine Ueberwachungskommission nieder­war, ist nicht erwiesen. Der Aufstand wäre nie ausgebrochen, gesetzt, die vorkommende Uebertretungen des Gesetzes zur Anzeige wenn die Soldaten nicht schon vorher unzufrieden mit den bringen soll. Von der Freien Vereinigung der Barbier- und Löhnungsverhältnissen gewesen wären. Unter den Schwarzen sei Friseurprinzipale wurde der Versammlung mitgetheilt, daß sie das Gerücht verbreitet gewesen, der Kaiser von Deutschland habe bei dem Polizeipräsidium einen Antrag gestellt habe, den Schluß Geld für die Soldaten nach Kamerun geschickt, der Kanzler Leift der Barbier- und Friseurgeschäfte Sonntags auf nachmittags habe es ihnen aber vorenthalten. Daher der persönliche Groll 2 Uhr festzusetzen. gegen Leist. Nach alledem glaube er zu dem Schlusse fommen Achtung, Töpfer! Zuzug ist fernzuhalten wie bisher nach zu dürfen, daß Leist seine Amtsbefugniß nicht über- Görlig, ferner nach Stettin , Berlin , Bukarest , Gotha und für fchritten habe.

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Präsident: Wir hören doch aber, daß Prügelstrafe nur für ganz schwere Verbrechen zulässig war. Hier handelte es sich doch nur um Trägheit? Angeklagter: Es war nicht Trägheit allein, sondern direkt Widersetzlichkeit der Neger. Präsident: Warum ließen Sie die Auspeitschung öffentlich vornehmen? Angeklagter: Ein geschlossener Raum stand mir für diese Eyefution nicht zur Berfügung. Präsident: Nun, Sie hätten doch nicht alle auf ein­mal prügeln zu lassen brauchen und die Weiber einzeln in den Schuppen führen können. Angeklagter: Das hätte zu viel Zeit in Anspruch genommen. Ich habe den Entschluß plötzlich gefaßt und Was den zweiten Vorwurf, die Benu hung der Pfand. Verblendstein- Sortirer nach Haynau in Schlesien , Kunstziegel- und daran auch, offen gestanden, gar nicht gedacht. Präsident: weiber betrifft, so erkenne er an, daß der Angeklagte da nicht Thonwaaren- Fabrik von August Peipe. Warum wählten Sie die Form der Entblösung? gonz schuldlos sei. Aber die Beurtheilung dieser Fälle Metallarbeiter, Achtung! In der Motorenfabrik von Angekl. Zur Verschärfung der Strafe. Es waren übrigens müsse doch aus einem anderen Gesichtspunkte erfolgen, als es Grob u. Ko. zu Leipzig - Eutrisch wegen Lohnreduktionen ge­überflüssige Personen nicht dabei, außer dem exekutirenden die Anklagebehörden thun. Er stehe ganz auf dem Standpunkt plant! Zuzug von Metallarbeitern ist von Leipzig fernzuhalten! Unteroffizier und dem Aufseher. Präs.: Doch auch Soldaten? des ersten Urtheils, das Licht und Schatten gleichmäßig ver­Achtung, Metallarbeiter! Zur Lage des Streits bei der Angell.: Ja. Die brauchte ich doch sozusagen als Hilfe. Präs.: theilt habe. Doch nur bei den Massen- Ererzitien. Angell.: Jawohl. Der Die Handlungen Leist's hätten kein Aufsehen gemacht und Firma Eckel u. Glinicke, Wasserthorstr. 50, wo sich seit Sonnabend, Angeklagte bittet Zeugen zu vernehmen, die bekunden sollen, auch das Ansehen des Reichs nicht geschädigt. Das Aufsehen den 2. März, infolge fortgesetter willkürlicher Lohnkürzungen daß ein bekannter Expeditionsführer Weiber wegen Untreue habe das Vallentin'sche Tagebuch erregt, in dem vieles nicht ge- sämmtliche Metalldrücker im Ausstand befinden, diene allen Kollegen gegen sich hat peitschen lassen, daß auch sonst einmal Weiber hauen und gestochen sei. Der Angeklagte sei fein brutaler zur Nachricht, daß es der Firma bis heute gelungen ist, außer einigen wegen Trägheit geprügelt worden find. Die intriminirte Mensch, es sei im Gegentheil in der Untersuchung festgestellt Hilfskräften vier Drücker zu finden, die dazu bereit waren, ihren Gretution sei überhaupt die einzige gewesen, die er an Weibern worden, daß Leift bei den Eingeborenen als gerechter Richter Kollegen während des Kampfes um ihr gutes Recht in den habe vollziehen lassen. beliebt war. Niemand wollte das Verhalten des Angeklagten Rücken zu fallen. Da jedoch die dort, an stelle der Streifenden, Bezüglich der Benuzung von Pfandweibern giebt der An- zu öffentlicher Kenntniß bringen, denn selbst Vallentin hat er beschäftigten Arbeiter die Firma in keiner Weise zu befriedigen geklagte die oben erwähnten 4-5 Fälle zu. Weitere Fälle fielen flärt, er habe die Aufzeichnungen nur für sich gemacht und die vermögen, so sieht sich dieselbe wiederum gezwungen, sich unter Den Berliner Metalldrückern nach geeigneten Kräften nicht ihm zur Last, es könnte nur Mißbrauch mit seinem Namen Veröffentlichung sei eine Indiskretion gewesen. Der einzige An­umzusehen. Von seiten des unterzeichneten Vorstandes getrieben worden sein. Die Schwarzen hätten oft Mißbrauch geber sei der Neger Manga Bell, ein Mann, der wegen des ist jedoch über die Werkstatt die Sperre ver­mit den Namen von Weißen getrieben, um sich Vortheile zu ver- Verdachts hochverrätherischer Unternehmungen im Gefängniß hängt und erwarten wir von allen ehrlich denkenden schaffen. Präsident: Es handelt sich doch aber um Weiber, die war. Der Gouverneur von Zimmerer sei an die Führung der ein Weißer beaufsichtigt und dieser wird sie doch nicht jedem be- Untersuchung nicht ganz unbefangen herangetreten. Den ersten die Betheiligten befriedigenden Weise erledigt ist, die Werkstatt Kollegen, daß fie, so lange die Angelegenheit nicht in einer für liebigen Schwarzen ausgeliefert haben. Der Angeklagte behauptet, der Fall der Benutzung der Weiber habe der Angeklagte im Beisein der Firma Eckel und Clinicke auf das strengste meiden. Der Gouverneur von Zimmerer sei sehr animos gegen ihn verfahren. eines Schiffslieutenants nach einem jedenfalls sehr guten Streit bei der Firma D. Lundershausen, Prinzenſtr. 99, dauert Die Aussagen der Farbigen dürften nicht als maßgebend gelten. Frühstück in sehr gehobener Stimmung be= unverändert fort. Auch hier bitten wir um weitere strenge Fern­Er beantrage die Vernehmung von 4 Zeugen, des Gouverneurs gangen. Der eine Fall habe dann die anderen nach haltung des Zuzuges von Gürtlern, Klempnern, Schnittarbeitern v. Soden, des Legationsraths v. Schuckmann, der Direktoren sich gezogen. Er bitte aber das dortige Milieu zu berücksichtigen. und Drückern. Der Vorstand des Verbandes aller in der Metall­Preuß und Büttner und des Hauptmanns Morgen, die sämmtlich Wenn man immer solche Verhältnisse vor Augen sehe, so färbe industrie beschäftigten Arbeiter Berlins und Umgegend. in den Kolonien gelebt haben und objektiv über die Stellung das eben klein bischen ab und man täme allmälig zu der Weiber, das Verhalten der Neger und ihrer Glaubwürdig lageren Anschauungen. Afrikanische Verhältnisse könnten eben feit Auskunft zu geben in der Lage find. nicht von Berlin W aus beurtheilt werden. Der Angeklagte habe nicht gesagt Hole mir Pfandweiber", sondern nur Hole mir Weiber". Als ihm dann der Diener ein Pfandweib brachte, habe er es freilich nicht zurückgeschickt, er habe wohl aber nicht an das erschwerende Moment gedacht. Der Prozeß Leist sei auf­gebauscht worden, das hohe Kollegium möge es beim Urtheil bewenden lassen. Angeklagter e ist vertheidigt sich in längerer Rede( offen­sichtlich in hochgradiger Aufregung). Er habe nur einmal in dem vorliegenden Falle prügeln laffen und glaubte dabei seine Amtsbefugnisse nicht überschritten zu haben. Hätte er nicht energisch gegen die Weiber gehandelt, so würden der Gouvernements­garten und die Kaffeeplantagen wieder in Wildniß verwandelt worden sein. Weil es Weiber waren, habe er die Strafe mild gewählt. BIut fei nicht geflossen. Der Aufstand sei ausgebrochen wegen der in der Truppe gährenden Unzufriedenheit mit der Löhnung. Ich gebe zu, daß ich infolge des Klimas ge­ftrauche It bin und gefehlt habe. Ich glaube aber nicht so ge fehlt zu haben, daß ich unwürdig bin, noch ferner Beamter zu heißen. Sollte das erste zur Beurtheilung gelangende Vergehen eines Kolonialbeamten zur Dienstentlassung führen, so wäre das eine etwas drakonische Vergeltung, die für Ent­behrungen und Gefahren, die ich im Dienste des Vater­landes gern auf mich genommen habe. Ich bin feit 1882 Be­amter und glaube mich bewährt zu haben auch in Kamerun , denn noch 2 Monate vorher habe ich vom Herrn Reichskanzler ein Anerkennungsschreiben für meine dortige Thätig feit erhalten. Ich hoffe, der hohe Disziplinarhof wird gleich dem ersten Richter die Erwartung aussprechen, daß ich als Be­amter mich noch dienstlich zu erweisen und in anderer Stellung wieder gutzumachen in der Lage sein werde, was ich infolge des Klimas in Kamerun gefehlt habe."

Der Gerichtshof zieht sich zur Berathung über diese Anträge zurück, lehnt aber eine neue Beweiserhebung ab. Sie seien eines theils zu unbestimmt, andererseits sei nicht mehr zu entscheiden, ob die Verhältnisse, unter denen diese Zeugen in Afrika gelebt, mit den jetzt zur Beurtheilung stehenden homogen seien. Den Schwarzen sei schon in erster Instanz kein großer Glaube bei gemessen worden. Db der Gouverneur v. Zimmerer animos gegen den Angeklagten gewesen sei, sei für das Urtheil wenig

von Belang.

Es tritt eine Pause von einer Stunde ein.

Nachmittags- Sihung.

Bei Beginn der Nachmittags Sigung nimmt das Wort Legationsrath Rose. Redner verbreitet sich zunächst über die Zulässigkeit der Prügelstrafe, die er für Weiber rundweg ver­neint. Selbst der in Disziplinar- Untersuchung befindliche Assessor Wehlan, der auch nicht zimperlich gewesen ist, weist es mit Ent­rüstung von sich, daß er Weiber habe prügeln lassen. Der An­getlagte habe kein Gerechtigkeitsgefühl, sonst wäre er nicht auf die Art des Strafvollzugs verfallen, die noch dazu Die Schamhaftigkeit verlegen mußte. Er selbst habe vier Wochen in Kamerun gelebt und nicht gemerkt, daß die Negerweiber aller Scham bar feien. Die Regierung wolle jeden Auswuchs, und als solchen sehe sie die Prügelstrafe an, beseitigen. Der Angeklagte habe das gewußt und also schweren Amtsmiß­brauch getrieben. Der Empörung der Schwarzen kam es zu statten, daß gerade das Kriegsschiff Kamerun dort lag, aber ohne das Verhalten des Angeklagten wäre es nie so weit ge tommen. Es sei der Regierung keinen Augenblick zweifelhaft gewesen, daß fie sich beim ersten Erkenntniß nicht beruhigen fönnte, fie legt entschieden Verwahrung ein gegen die Be­hauptung des Angeklagten, sie hätte nur unter dem Drucke der Presse Berufung eingelegt. Die Regierung war schon deshalb feinen Augenblick zweifelhaft gewesen, weil erste Gerichtshof als Entschuldigung habe gelten lassen die lageren Sitten, die in den Kolonten herrschten. Die Sitten dürften in den Kolonien nicht lager werden. Der Angeklagte habe sich auf andere Fälle berufen, in denen die Regierung nicht eingeschritten sei, er habe, allerdings ziemlich unbestimmt, von Die Begründung des Urtheils besagt: Der Disziplinarhof einem Offizier gesprochen, der in der Hängematte liegend, hat in der Auspeitschung der Weiber eine Ueberschreitung der zu seinem Vergnügen auf geschossen amtlichen Befugnisse des Angeklagten und in dem Umgang mit hätte, die ihm in den Gesichtskreis tamen. Herr von Marschall denselben eine Entwürdigung und einen Mißbrauch der Amts: habe schon im Reichstag erklärt, daß die Regierung auf gewalt erblickt. Wenn der Disziplinarhof auch die Verdienste solche unbestimmte Angaben hin nicht einschreiten kann. des Angeklagten anerkennt, so durfte er denselben dennoch nach Dazu bedürfe es näherer Angaben. Lage der Dinge nicht im Amte belassen.

alle Schwarzen

Was die Pfandweiber anlange, so müsse immer betont werden, daß diese Weiber sich doch nicht im Zustande völliger Freiheit befunden haben, ein Moment, das die Schuld des An­geklagten sehr verschärfe. Die Regierung beantrage die Dienst= entlassung des Angeklagten, sie könne ihn nicht mehr im Konsulatsdienst verwenden, wegen des damit nothwendig ver­

Herr Regierungsrath Rose und der Vertheidiger nehmen noch einmal kurz das Wort.

Um 41/2 Uhr zieht sich der Gerichtshof zur Berathung zurück. Das Urtheil lautet auf Dienstentlassung bei Belassung der Hälfte der gefeßlichen Bension auf drei Jahre. Leift muß die Rosten des Verfahrens tragen.

Gewerkschaftliches.

An die Maurer Charlottenburgs . Kollegen! Die Bau bundenen Verkehrs mit deutschen . Familien. Daß der Angeklagte periode hat wiederum begonnen, und hegen tausende unserer es gäbe doch eine Grenze, bei welcher die sonstige Tüchtigkeit gung. Leider ist bisher nur bei verhältnißmäßig wenigen diese im Dienſt ſonſt tüchtig gewesen, gebe die Regierung zu, aber Berufsgenossen die sehnsüchtige Erwartung nach einer Beschäfti­zur Kompensation für ein Vergehen nicht mehr ausreiche. Erwartung in Erfüllung gegangen und die Zahl der Arbeitslosen Das Bergehen des Angeklagten sei derartig, daß er hart beim ist gegenwärtig noch immer eine sehr beträchtliche. Da, wo Strafgesehbuch vorbeigestreift sei. Die Regierung fönne unsere Kollegen Arbeit bekommen haben, steht die Ausbeutung des den Vorwurf nicht zurücknehmen, daß der Angeklagte das An- Bau- Unternehmerthums in höchster Blüthe. Der Verband sehen und den Ruf des Reiches auf alle Fälle geschädigt habe. deutscher Maurer wendet sich deshalb mit der eindringlichen Der Angeklagte habe einen groben Vertrauensbruch begangen und Bitte an die Berufsgenossen, sich der Organisation anzuschließen, feinen Untergebenen ein schlechtes Beispiel gegeben. Deshalb um gegen die überhandnehmenden Uebelstände Front machen zu Tomme er zu dem Schlußantrag, die Dienstentlassung des fönnen. Angeklagten aussprechen zu wollen.

Diejenigen, die gewillt sind, den Kongreß in Halberstadt durch einen Delegirten zu beschicken, werden ersucht, recht zahl­reich in der Versammlung am Mittwoch, den 10. April, im Lofale Bismarckshöhe" zu erscheinen. J. A.: Rast, Charlottenburg .

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Vertheidiger Rechtsanwalt Müseler: Berlin : Wenn man vom Rathhaus kommt ist man flüger" und wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, wird er zugedeckt". Diese beiden Sprichwörter charakterisiren die Lage des Angeklagten treffend. Leist würde sich jeht in ähnlichen Fällen gewiß anders benehinen. Die Hauptfrage sei, ob der Angeklagte das Recht hatte, Prügel- An alle Barbiergehilfen! Kollegen! Seit dem 1. d. Mts. strafen zu verhängen. Bejaht man diese Frage, so wird man zu ist das Gefet betreffend die Sonntagsruhe in unserem Gewerbe dem Schluß kommen müssen, der Angeklagte hat vielleicht unflug in fraft getreten. Das Gesetz bestimmt, daß die Gehilfen in gehandelt, aber seine Befugnisse nicht überschritten. Die Frage unferem Beruf an Sonn- und Feiertagen nur bis 2 Uhr mittags muß bejaht werden und zwar wegen der analogen Verhältnisse beschäftigt werden dürfen. Unsere Innungsmeister glauben nun, in Ostafrika . Dort spielen die Sudanesen dieselbe Rolle wie in daß an Sonntagen vor den Feiertagen die Beschäftigung länger Kamerun die Dahomehs. In Ostafrika werden die ausgedehnt werden kann. Dies ist aber nach dem klaren Wort­Weiber geseglich geprügelt unter der deutschen laut des Gesetzes nicht der Fall. Es dürfen also auch heute, Flotte. Was also den Sudanesen- Weibern in Ostafrika Sonntag, den 7. April, Gehilfen und Lehrlinge nicht länger als recht ist, muß doch den Dahomeh- Weibern in Kamerun bis 2 Uhr mittags beschäftigt werden. Kollegen! Unsere öffent­billig sein. liche Versammlung hat befchloffen, das uns vom Gesetz gewähr Der Angeklagte hatte die Verpflichtung, die für die Re- leistete Recht, die Sonntagsruhe, voll und ganz in Anspruch zu gierung gemietheten Schwarzen zur Arbeit anzuhalten. Er mußte nehmen. Wir fordern Euch hiermit nochmals auf, die freie Zeit, ein Erempel statuiren und so griff er zur Prügelstrafe. Er mußte sich die Euch zugestanden werden muß, ohne Rücksicht zu beanspruchen. schnell entschließen, denn er wollte am Tage darauf abreisen und Sollte ein Arbeitgeber Euch zwingen, länger als bis 2 Uhr mußte sich also Respekt verschaffen. Die Strafe läßt kein Licht ar mittags zu arbeiten, so berichtet jeden Fall an die unten bezeich­Grausamkeit verrathen, der Vorwurf der Barbarei sei unberechtigt. nete Kommission, welche weitere Schritte einleiten wird, um den Die Entblößung des Körpers erfolge doch immer bei Prügelfirafe, sich bei jeder Gelegenheit als Ordnungsstüßen" gerirenden in der Entfernung der Hüftentücher liege deshalb nichts Un- Innungsmeistern die nöthige Achtung vorm Gesetz beizubringen. gewöhnliches. Im Gegentheil, es sei ein Vorsichtsgebot gewesen, Die Agitationskommission der Barbiere. damit tein tranter Körpertheil gezüchtigt werden fönnte. Die 5-10 Hiebe hätten feine förperlichen Nachtheile für die Ge- I

J. A.: Franz Starosson,

Neue Friedrichstr. 20, im Restaurant.

Achtung, Metallarbeiter! Infolge einer Lohnreduktion von ca. 20 pCt. legten 5 Kopfmacher der Attiengesellschaft vorm. Frister u. Roßmann die Arbeit nieder. Da weitere Ab­züge in Aussicht stehen, so findet am Dienstag, den 9. April, abends 8 Uhr, im Klubhaus Südost", Waldemarstr. 75, eine öffentliche Versammlung statt, um hierzu Stellung zu nehmen. Otto Der Vertrauensmann der Berliner Metallarbeiter. Näther, N., Anklamerstr. 44.

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Die ausgesperrten Böttcher werden im eigenen Interesse aufgefordert, Montag, den 8. April, Vormittag 8 Uhr bei Wilte, Andreasstr. 26, zu erscheinen. Die Kommission. Nob. Neumann.

Die Porzellanarbeiter( Maler, Dreher) der Firma Tielsch in Altwasser i. Schl., soweit sie organisirt sind, werden mit dem heutigen Tage, Sonnabend, den 6. April, mit welchem Tage ihre Kündigung abläuft, in den Streit eintreten. Ebenso haben ein Theil der Brenner, Schleifer, Packer 2c. gekündigt, ein anderer Theil hat von der Direktion gekündigt bekommen. Von den in den Dreherfälen beschäitigten Hilfsarbeitern männlichen und weiblichen Geschlechts haben am 28. März eine ganze An­zahl( 90) ebenfalls ihre Kündigung eingereicht. An die Berufs­genoffen allerorts tritt nun die Pflicht heran, in erster Linie dafür zu sorgen, daß sich die Solidarität in dem strengsten Fernhalten des 3uzuges nach Altwasser äußert. Der Millionär Tielsch wird keine Geldkosten scheuen, um über­allhin seine Werber nach Arbeitskräften zu dirigiren; schon hört man die Aeußerung: ach was, die Streifenden werden wir bald aus Böhmen ersetzt bekommen, ja man will sogar aus Frankreich und Belgien sich Arbeiter verschreiben. Nun, viel Glück dazu! Es ist zu hoffen, daß unsere österreichischen Arbeitsbrüder, welche in der letzten Zeit so tapfer an ihrer Organisation arbeiten, sich ganz gewiß nicht von dem Herrn Tielsch und dessen Direktor Bauer als Streitbrecher gebrauchen lassen werden, und was die Franzosen und Belgier anbetrifft, nun auch diese werden von dem Streit in Altwasser erfahren und ,, la solidarité internationale" wird sich bewähren.

Zur Maifeier. Die Bierbrauerei Böttner u. Wohlgemuth in Stuttgart erflärte fich auf Anfrage des Brauervereins gerne bereit, in Zukunft den 1. Mai in ihrem Geschäft als Feiertag zu betrachten und dem Personal an diesem Tage frei zu geben. Die Kosten des Streits der Seiler und Hänfer in Straß. burg balanciren mit 187. 114 M. wurden vom Streitkomitee der Hauptkasse des Verbandes wieder zugeführt.

Die Steinarbeiter Sachsens halten am 21. April in 3 widau eine Landeskonferenz ab, auf der folgende Punkte zur Berathung gelangen: Bericht vom Agitationskomitee. An träge von der Landeskonferenz. Anträge für den Kongreß.

Die Aussperrung der Uhrenarbeiter in Grenchen ( Solothurn ). Die Uhrenfabrikanten haben gegen den Beschluß des Gemeinderaths, die Streifenden wöchentlich mit 500 Fr. zu unterſtützen, bei der Kantonsregierung in Solothurn Be­Preis aushungern. Von den Ausständigen find 454 ver­heirathet und 361 ledig, die Zahl der Kinder beträgt 767. Bis schwerde eingelegt. Die Herren wollen die Arbeiter um jeden jetzt sind Streikbrecher nicht vorhanden.

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Der Mitgliederstand des Verbandes öster= reichischer Metallarbeiter betrug Ende Dezember

1894: 11 585.

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Wer arbeiten will, findet Arbeit dieser Weisheitsfah unserer Frommen und Satten wird durch die amtlichen Berichte der städtischen Arbeitsnachweise immer mehr ad absurdum ge= führt. Beim Eßlinger Arbeitsamt find im Monat März 282 Gesuche um Arbeit eingelaufen, denen nur 93 Na ch= fragen nach Arbeitern gegenüber stehen. Davon konnten nur 46 Gefuche erledigt werden, die übrigen konnten teine Arbeit finden.

Develden.

Wolff's Telegraphen- Bureau. Petersburg, den 6. April. Der frühere Finanzminifter My ich negrabsty ist heute Nacht um 12/2 Uhr gestorben. Sofia , 5. April. In dem Prozeß gegen den ehemaligen Polizeipräsidenten Zukanow und Genossen, wurden Lukanow, der frühere Polizeikommissar Totem und der frühere Polizei- Agent Soistarow schuldig erkannt, Luka Jwanow behufs Erlangung eines Geständnisses mißhandelt zu haben. Lukanow und Totew wurden zu 4 Jahren, Soiftarom zu 3 Jahren Festungshaft, zum Verluste des Ranges und zum Ersatz der gemeinsamen Prozeß­tosten verurtheilt. ( Deveschen- Bureau Herold.)

Paris , 6. April. Der Vorsitzende des Verwaltungsrathes der Omnibus- Gesellschaft hat alle Forderungen des Syndikats der Beamten dieser Gesellschaft abgewiesen; infolgedessen ist für Sonnabend Abend eine größere Versammlung der Beamten ein­berufen worden. Vom Präsidenten wird vorher der Antrag ge­stellt werden, ein Schiedsgericht anzunehmen. Falls dieser Versuch scheitert, soll Sonntag der Ausstand erklärt werden.

Verantwortlicher Redakteur: J. Dierl( Emil Roland) in Berlin . Druck und Verlag von Maz Bading in Berlin SW., Beuthstraße 2.

Hierzu drei Beilagen.