Einzelbild herunterladen
 

ini bayerischen Landtage das Urteil als hieb- und stichfeft er klärt habe, und ferner der frühere Polizeipräsident Pöhner.

-

Meine Ausführungen veranlaßten damals den Präfi­denten des bayerischen Obersten   Landesgerichts gegen mich bei meiner vorgesetzten Dienstbehörde wegen Heze" gegen das bayerische Oberste Landesgericht ein Disziplinarverfahren zu beantragen ein Antrag, dem jedoch nicht stattgegeben wurde. Demnächst ist Herr Pöhner wegen Teilnahme an dem Novemberputsch von 1923 wegen Hochperrats verurteilt worden und ein anderes Mitglied des bayerischen Obersten Landesgerichts, von der Pfordten, hat an dem von Ludendorff   und Hitler   veranlaßten Umzuge durch die Stadt München   teilgenommen und ist dabei erschossen worden. Inzwischen hatte Fechenbach sein Gnadengesuch einge­reicht, und die bayerische   Regierung hat das Oberste Landes­gericht ersucht, ein Gutachten darüber zu erstatten, ob gegen die Verurteilung rechtliche Bedenken bestehen, die einen Gnadenakt angezeigt erscheinen lassen". Das Oberste Landes­gericht hat das Gutachten, datiert vom 30. Oftober 1923, er stattet, und die Verteidigung hat das Gutachten bereits am

-

gebracht hat, nichts als ein in den Gehirnen der Richter vor-| würfe Ludendorffs und feiner Freiheitspartei gegen Ehre handenes Bahngebilde gewesen ist. Wie soll es da erträglich sein, daß dieserhalb der Mann 10 Jahre Zuchthaus bekommt? Wie sollte es wohl erträglich sein, wenn jemand deswegen verurteilt wird, weil er einen anderen Menschen umgebracht hat, und wenn dann die Verteidigung nachweisen will, daß das Tun des Angeklagten in feiner Weise für den Tod des anderen ursächlich gewesen ist, daß dann gesagt wer­den dürfte: Ja, daß der Angeklagte durch sein Tun den Tod des anderen verursacht hat, das steht in dem Urteil, daran ist nicht zu rütteln; der Nachweis, daß die Sache tatsächlich anders liege, wird nicht zugelassen. Wir wollen aber recht­lich nachprüfen, ob für den nun einmal als wahr anzunehmen­den Fall, daß der Angeklagte wirklich den Tod des anderen herbeigeführt hat, in den rechtlichen Erwägungen des er fennenden Gerichts ein Fehler liegt.-

Gibt es eine öffentliche Meinung in Deutschland  ? Wird sich im Fechenbach- Falle in Deutschland   die Gerechtigkeit durchsetzen wie sie sich schließlich in Frankreich   im Dreyfus Falle durchgesetzt hat?

1. März 1924 erhalten. Ob an der Abfaſſung des Gut- Landbund und Arbeitszeit.

achtens einer der obengenannten drei Herren mitgewirkt hat, ist aus dem der Verteidigung übergebenen Abzug des Gut­achtens nicht ersichtlich. Das Gutachten ist so ausgefallen, wie ich und wohl auch die bayerische Regierung es erwartet hatten. Das Gutachten erörtert zwar ein gewisses, vielleicht vorliegen des Bedenken, kommt aber zu der Schlußfeststellung, daß hinsichtlich des Angeklagten Fechenbach durch dieses Bedenken die Einsatzstrafe von 10 Jahren Zuchthaus nicht betroffen werde, und daß, vorbehaltlich des erwähnten Bedenkens, ,, rechtliche Gründe für eine Begnadigung nicht gegeben sind". Die Verteidigung hat daraufhin von den Universitäts­professoren Graf zu Dohna( Heidelberg  ), Kizinger( München  ), Liepmann( Hamburg  ), Mendelssohn- Bartholdy( Hamburg  ), Mittermaier( Gießen), Radbruch  ( Kiel  ), Wach( Leipzig  ) Gut­achten erbeten und erhalten. Diese Gutachten sind zusammen mit dem Gutachten des Obersten Landesgerichts und zwei Ab­handlungen des Verteidigers Dr. Hirschberg und des Dr. Thimme vor kurzem veröffentlicht worden( Der Fall Fechenbach, Berlag von J. C. B. Mohr in Tübingen  , 1924). Die Gutachten der Universitätsprofessoren menden sich sämtlich gegen das Gutachten des Obersten Landesgerichts! Ich möchte folgendes besonders her vorheben: Das Gutachten des Obersten Landesgerichts geht davon aus, daß der tatsächliche Sachverhalt, den das Urteil des Volksgerichts feststellt, zutreffe, und knüpft daran feine rechtlichen Ausführungen. Es mag zu diesem Verfahren da­durch veranlaßt worden sein, daß die bayerische Regierung lediglich ein Gutachten darüber erfordert hat, ob recht= liche Bedenken bestehen. Die Verantwortung hierfür trägt dann die bayerische Regierung. Es ist überhaupt darauf hin­zuweisen, da die Begnadigung ein Staatsaft ist, und daß die Verantwortung für diesen Staatsatt in staats­rechtlicher und moralischer Hinsicht auf jeden Fall die Re= gierung trifft, mag sie sich zuvor ein Gerichtsgutachten haben erstatten lassen oder nicht.

Auch entsprach es kaum dem Wortlaut der im Reichstag gegebenen Erklärung des bayerischen Gesandten v. Preger, und sicherlich nicht der Meinung der Mehrheitsparteien des Reichstages und ebenso nicht der von Breger damals in Bezug genommenen Erklärung des derzeitigen banerischen Justiz ministers Dr. Müller- Meiningen über die Handhabung der Begnadigung in volksgerichtlichen Sachen( Sitzung des Bayerischen Landtages   vom 5. Juli 1919), daß lediglich die Rechtsfragen und nicht auch die ebenso wichtigen Tatfragen zur Erörterung gezogen worden sind.

Für ein unverbildetes Rechtsgefühl wäre es geradezu eine Ungeheuerlichkeit, wenn auf Grund des Gutachtens des Obersten Landesgerichts die Begnadigung versagt würde. Es steht fest, daß das fürchterliche Unglück, das nach der Fest­stellung des Volksgerichts Fechenbach über das deutsche   Volt

Zeitgemäße neue Berufe.

Bon Dr. Steini.

Der Pleitegeier zieht seine Kreise immer enger und enger, man hört nichts als Abbau, Geschäftsaufsicht, Riesenausverkauf, Still­legung der Betriebe.

Was soll in solchen Zeiten ein sorgenzernagter Hausvater mit feinen flügge gewordenen Sprößlingen anfangen? Früher hieß es: der Junge sieht nach was aus, zum Studieren hat er feine Lust; er soll Offizier werden. Oder man steckte den mehr praktisch ver­anlagten Jüngling in die Bant", wo er den Marschallstab des Generaldirektors in seinem Pult finden konnte. Kurz, es gab für alle irgendein Pläßchen, sogar für solche, die das längst( leider!) erfundene Schießpulver bestimmt nicht einmal hätten nacherfinden

tönnen!

"

G

Ein Programm der schwärzesten Reaktion. Aus den Kreisen des Pommerschen Landbundes wurde der Deutschen Zeitung" ein Artikel geschrieben, der sich gegen die Forderung des gesetzlichen Schuzes des Achtstundentages und gegen die Ratifizierung des Abkommens von Washington richtet. Was die Agrarier in der Arbeitszeitfrage wollen, wird in diesem Artikel programmatisch zusammengefaßt: " Faßt man alles das zusammen, dann ergibt sich: 1. Der Acht stundentag ist eine schablonenhafte Forderung, die dem Grundsay der ausgleichenden Gerechtigkeit in feiner Weiße Rechnung trägt. 2. Die Arbeitszeitfrage kam nicht inter­national geregelt werden. 3. Sie fan auch in Deutsch  land ohne Schaden für das Gesamtwohl nicht gefeßmäßig geregelt werden. Es ist Sache der Berufsvertretungen, diese Frage örtlich zu regeln. Der Staat hat die Aufgabe, für ge­sundheitsschädliche Berufe die Arbeitszeit festzulegen." Die Herren Agrarier wollen also zurück hinter die deutsche und internationale Regelung der Arbeitszeitfrage von Ende des vorigen Jahrhunderts. Sie wollen den nationalen und infernationalen Fortschritt der Sozialpolitik zurück schrauben, sie wollen schließlich überhaupt nichts von Sozial­politit missen. Was sie wollen, ist flar:

Ausgleichende Gerechtigkeit, die darin besteht, daß die Agrarier Brotwucher betreiben auf Kosten der Massen des Bolkes, die zehn Stunden arbeiten sollen, um die agrarischen Bucherpreise zahlen zu können;

dürftig sind- Sozialpolitik für die Arbeiter ist überflüffig. Sozialpolitik für die Agrarier, die besonders schutzbe­Kurzum: Reaktion auf der ganzen Linie. Aber je annischer fie ihre Pläne zeigen, um so härter wird die Ab­wehr sein.

Die völkische Krise.

Minen und Gegenminen- Ludendorff gegen Ehrhardt- Flucht ins deutschnationale Lager? München  , 12. Auguft.( Eigener Drahtbericht.) Der sogenannte Böltische Pressedienst", dessen Macher angeblich nieman dem bekannt sind, setzt die Verbreitung von halbwahren Nachrichten aus dem Krisen- Kuddelmuddel des Völkischen Blocks fort. Seine legte Meldung über den Ausschluß vier hervorragender Parteimit glieder wird, wie zu erwarten war, parteioffiziell dementiert und als schamlose Fälschung bezeichnet. Ein weiteres charatteristisches Berfallsymptom in der völkischen Familie ist die Geschichte mit der Aussöhnung zwischen Ludendorff   und Ehrhardt. Auch das ist eine trübe Angelegenheit, wobei die eine Gruppe die andere hinters Licht zu führen sucht. Das sogenannte Schiedsgericht hat Das sogenannte Schiedsgericht hat auf Grund des ihm zur Verfügung gestellten Materials die Bor.

-

hardt als vollständig unberechtigt erklären müffen. Eigent lich hätte man annehmen sollen, daß der Ehrenmann Ludendorff  jetzt auch seine Behauptungen zurücknehmen werde. Aber das ge­traute man sich nicht von dem Quartiermeister auf der Ludwigshöhe zu verlangen, weil er es voraussichtlich prompt abgelehnt hätte, denn ein Luddendorff irrt bekanntlich niemals. Damit es aber doch und daran hatten die Draht" zieher an die Deffentlichkeit kam aus geschäftlichen Gründen naturgemäß ein Interesse hängte man dem bekannten Schiedsspruch einen Schwanz an, der mit einiger Nun hat aber Umschreibung Ludendorffs Niederlage festnagelte. Ludendorff diesen Umweg, der ihn hineinlegen sollte, bemerkt, und er bestürmt deswegen die Deffentlichkeit mit einer ellenlangen Er­flärung, von der nur das eine interessant ist. daß sie die Ehra hardt- Clique beschuldigt, sie hätte wider Treu und Glauben gehandelt, wobei der ganze Sinn des Schiedsspruches zunichte gemacht sei. Die Feindschaft geht also weiter. Kein Wunder, wenn bei diesen Verhältnissen einzelne Man­datare der Völkischen auf den Gedanken tommen, der Sauwirtschaft in der eigenen Partei"( ein Ausspruch des Hitler  - Offiziers Brückner) durch eine Verschmelzung mit den Deutschnationalen im Bayerischen   Landiag ein unblutiges Ende zu machen. Der Führer dieser vorerst noch fleinen Gruppe ist der Landtagsabgeord nete und derzeitige Vizepräsident, Oberlandesgerichtsrat Dorfler. der zurzeit im Lande für ein Zusammengehen des Bölkischen Blod's Grundsägen das Gleiche anstreben". mit den Deutschnationalen agitiert, da beide Parteien in ihren

*

finnung, die im deutschvölkischen Lager großgezogen wird. Die völkische Krise zeigt von neuem die schmutzige Ges Dem Deutschvölkischen Pressedienst" wird vorgeworfen, daß er mit falschen Nachrichten und gefälschten Unterschriften arbeite. In dem von einem deutsch­völkischen Rechtsanwalt und zwei ehemaligen höheren Offi­zieren gezeichneten Schiedsspruch zum Fall Ludendorff- Ehr­hardt wird die Weiterverbreitung anderer als in dem Spruch enthaltener Nachrichten als illoyal und unvölkisch be­zeichnet. Ludendorff   behauptet, die Veröffentlichung des Schiedsspruchs sei ,, wider Treu und Glauben  ".

Wer bei diesen deutschvölkischen Standalen der größte held ist, bleibt für die Deffentlichkeit uninteressant. Man fann sich mit der Feststellung begnügen, daß sich die deutsch­völkischen Freunde alles zutrauen und daß Ludendorff, der bei feinem völfischen Butsch fehlt und der sich nachträglich regelmäßig das Gegenteil bescheinigen läßt, auch bei den inter­nen Zwiftigkeiten der Bölkischen seine flägliche Rolle spielt. Er begnügt sich nicht damit, sich mit dem wegen Meineids verfolgten Ehrhardt an einen Tisch zu sehen, er beschwert sich auch noch nach erfolgter Aussöhnung öffentlich darüber, daß er übers Ohr gehauen wurde, und merkt nicht, daß er Todesurteil spricht. damit sich selbst und dem gesamten völkischen Unfug das

Volksbegehren in Schaumburg- Lippe  .

Bückeburg  , 12. Auguft.( TU.) Der Drdnungsblod in Schaumburg- Lippe  , der in der Hauptsache bezweckt, die Selbstän digkeit Schaumburg- Lippes zu erhalten, hat das Volks­begehren auf den Boltsentscheid durchgesetzt, durch den die Auf­löfung des Schaumburg- Lippeschen Landtags herbeigeführt werden soll. Die Regierung hat dem Verlangen stattgegeben und den Stichtag auf den 21. Auguſt feſtgeſent.

Rofe Fahnen in Rom  . Aus Anlaß des Jahrestages des Kriegs­beginns flebten junge römische Kommunisten Propagandazettel beginns flebten junge römische Kommunisten Propagandazettel an die Mauern und hißten u. a. auf elektrischen Leitungsmaster rote Fahnen. Zehn Kommunisten wurden verhaftet.

Berfassungsfag in Mostau. Zur Feier des Verfassungstages fand in der deutschen Botschaft in Moskau   ein Empfang statt. Den abwesenden Botschafter vertrat der Geschäftsträger von Radowitz. Unter den Gästen befanden sich Tschitscherin, mehrere Vers treter des Kommissariats des Auswärtigen und das diplomatische Korps..

erquickt, getröstet und bereit, neuen Rummer unschuldig zu erdulden,| nungsvoller heranwachsender Jünglinge zum eindrucksvollen Tragen zu den häuslichen Geschäften.

Der entlastete Gatte aber, der mie mehr das unerträgliche Klöhnen" zu hören braucht, nimmt beglückt ein Abonnement bei der segenspenden Hörer- G. m. b. H."

Der Löser". Gleichfalls von unermeßlicher Wichtigkeit ist der Beruf des Lösers". Nicht Ehefesseln oder andere weniger der Beruf des Lösers". legitime Bande zu lösen ist seine Aufgabe, sondern sein Geschäft ist die jetzt fo allseitig beliebte Lösung von Preisrätseln, Preisaufgaben und dergleichen.

-

Wenn auch die Rätsel häufig auf der Höhe der uralt beliebten Scherzfrage an fünfjährige Kinder stehen: Es hat zwei rote Beine, fo wird flappert mit dem Schnabel und steht auf dem Dache, doch noch immer die große Zahl derer nicht alle", die an der Ent­rätselung solcher Probleme Perlen blutigen Schweißes umsonst ver. gießen. Sie haben schon die geforderten 1-2 Rentenmark hübsch eingepackt und die Anwartschaft auf ein Automobil, mindestens aber Doch jetzt, wo die Bankgeschäfte stiller sind als die Trappisten auf ein paar garantiert ff. Flohfallen, doch noch harrt die Rätselnuß klöfter und die Kasernen zu allen erbentlichen bürgerlichen Zwecken der Knackung. Hilfsbereit tritt der Löser" auf und erledigt mit umgewandelt sind, herrscht ein dringendes Bedürfnis nach der Erstaunenswerter Promptheit gleich bei einem Niedersizen zwei öffnung neuer Zweige der Erwerbstätigkeit. Da selbst der noch Dutzend verschiedener Preisrätsel( für 50 Pf. das Stück, im Dutzend vor kurzem bestbewährte Beruf des Schiebers" nicht mehr in billiger). voller Blüte steht, so dürften einige neuartige Vorschläge für die Daß er nebenbei von den ausschreibenden Firmen noch eine Berufswahl auf dankbaren Boden fallen. hübsche runde Provision für seine werbende Tätigkeit bezieht, stört feine Kunden nicht im mindesten.

Vor dem Umfattein zu dem neuen Beruf war der Herr Lehrer an einer Idiotenschule.

Der Hörer". Wer kennt nicht, mehr oder minder per­fönlich mitbetroffen, die klagende Frau": die Mißgunst der Zeiten, die teuren Butterpreise, die viel hübscheren Kleider der Schwägerin, die Tapfigkeit des Gatten, alles und noch mehr als alles gibt ihrem Für die vielen, die in fich den unwiderstehlichen Drang zur Jammer immer neuen Stoff, aber, ach, Er", der vor Gott   und der Bühne fühlen, aber in den selbst Freibilletts nur mit Mühe unter­Welt zum Mittragen des Leides Verpflichtete, lehnt sich unwillig bringenden Theater teine Aufnahme mehr finden, bietet eine glän­gegen die unablässig strömende Flut des Stöhnens auf, und verzende Aussicht der Beruf des Fürsten  - und Heldendoppe! läßt am Ende gar fluchtartig das Haus der Tränen". Nicht immer gängers". find freundliche Nachbarinnen bereit, die schnöde abgebrochene Suade anzuhören, meist haben sie an ihrem eigenen Klagepalet genug zu tragen. Es entstehen Familientragödien, Ehescheidungen, Nerven zerrüttungen, alles nur infolge der zurückgedrängten Ergüsse häus­lichen Leides.

Da tritt der Hörer", mild lächelnd wie ein wahrer Rettungs­engel, auf den Blan und beschwichtigt mit seiner stillen, aber segens­reichen Wirksamkeit die aufgeregten Bogen des stürmenden Ozeans. Seine Aufgabe ist flar und hinreichend bestimmt durch seinen Berufsnamen: er fut nichts als hören!

Alles aufgespeicherte Leid, alle Vorwürfe, Seufzer, Schimpf­und Weherufe läßt er frommgeduldig, mit andachtsvolle Aufmert­samkeit ausdrückenden Mienen über sich ergehen( für 3,50 M. die Stunde, in ganz schweren Fällen 20 Prozent Ergriffenheitszuschlag!) Und der Erfolg ist glänzend: die Seele der vielgeplagten Frau bat abreagiert", wie die Psychologen fagen; sie hat endlich den ganzen Berg des Behs von ihrem Bufen heruntergeredet und eilt

Die unzähligen Dent- und Mahnmalenthüllungen, Regiments­feiern usw., die namentlich in Bayerns   gesegneten Gefilden täglich veranstaltet werden, fönnen längst nicht mehr von den verfügbaren Prinzen, Generalen usw. persönlich bewältigt werden.

Das mimische Talent des Heldendoppelgängers", namentlich, wenn noch eine gewiffe natürliche Anlage in Gestalt eines auf das Höchstmaß gesteigerten Selbstbewußtseins vorhanden ist, gewähr. leistet für alle nur erdenkliche Gelegenheiten den von unseren na­tionalen Berbänden" so heiß begehrten Schmuck des Festes. Je nach Bedarf als Ludendorff  ", Kronprinz Rupprecht, Wilhelm, Auguft, Heinrich der 40. erscheint unser Mann mit der ehernen Bose völkisch­truziger, treudeutscher Gesinnung und empfängt unter den be­geisterten Heil" rufen die bereitgehaltenen Ehrengeschenke sowie naa Schluß der erhebenden Feier ein Honorar, das jede Künstlergage tief in den Schatten stellt.

Noch viel dankbare zeitgemäße Berufszweige fönnten angeführt werden, z. B. die Monotoliften", melche die Abrichtung hoff

der für Kredit und gesellschaftliche Schäßung unentbehrlichen Scherbe übernehmen; ferner der Beruf der Schimpfer", di mit unnach­ahmlicher Geschwindigkeit das ganze Leriton völkischer Fluch- und Drohworte hersagen fönnen und ihre Kunst ihren Zöglingen bei. bringen usw usw.

Der dankbarste Beruf ist aber der in das so beliebte Gebiet des Oftultismus einschlagende: die Kunst, unbemerkt das Geld aus den Taschen der anderen in die eigenen herüberzuzaubern!

-

-

-

-

-

Alles fchon dagewesen selbst die Staatshypothet der Renten­mart. mart. Ein vor zweihundert Jahren geborener Bommer Heinrich Kart Schimmelmann feit 1779 dänischer Graf hat für Däne­mart das gleiche unternommen, was unfere Regierung zur Zeit der Finanznot durchzuführen gezwungen war, nämlich beliebige Ver­mehrung des Papiergeldes. Sein Sohn, Graf Ernst Heinrich Napoleonszeit diese Inflation fortgesetzt von 1800 bis 1814 ftieg Schimmelmann, hat dann in der für Dänemart so schweren die Zettelschuld von 10% auf 142 Millionen Laler-, aber auch 1813 durch die Gründung der Reichsbank einen Ausweg aus diesem Zusammenbruch zu finden gesucht. Zur Fundierung dieser Reichs­bant wurde alles Grundeigentum mit einer Abgabe von 6 Proz. des Wertes belegt, während die Rentenmarthypothet eine 4prozentige Belastung darstellt. Ein Allheilmittel war es damals nicht, aber eine sparsame Verwaltung unter Schimmelmanns Nachfolger als Finanz­minister brachte dann doch allmählich den Staatskarren wieder ins richtige Gleis. Die Geschichte der beiden Schimmelmann lieft fish wie ein Kapitel aus einem modernen Finanzroman. Der von Haus aus unbemittelte Demminer Kaufmannssohn verdiente in Gemein­schaft mit dem anhalt- dessauischen Oberstallmeister Schönberg von Brentenhof( der nachher für den Alten Friß in den verwüsteten Oft provinzen für Aufbau sorgte) große Summen durch Armeelieferun gen für das preußische Heer im Siebenjährigen Kriege; namentlich wurde für Schimmelmann der Verkauf des von Friedrich II.   ton­fiszierten Meißener   Porzellans ein einträgliches Geschäft. Schimmel. mann hatte sich hierzu in Hamburg   niedergelassen, pachtete die Münze zu Plön   und ließ dort minderwertiges Geld mit anhalt­zerbstischem Stempel prägen. Als Millionär fuchte er Verbindung mit Dänemart; er wurde dänischer Gesandter in Hamburg   und könig, licher Schatzmeister, Geheimer Rat  , erst Freiherr, dann Graf. In seiner Doppelstellung als Hamburger Kaufmann und dänischer Staatsmann wußte er vor allem für feinen Geldbeutel zu sorgen; er erwarb große Befizungen in Dänemart, die föniglichen Plantagen auf den dänisch  - westindischen Inseln. Er starb 1782; sein ältester Sohn midmete fich ganz dem dänischen Staatsdienste, wurde 1788 Mitglied des Geheimen Staatsrats, später( bis 1814) Finanzminister und von 1824 bis 1831( dem Jahre feines Todes) Minister des Aus­murde aber geschäftliche Üneigennügigkeit zugestanden. Er war es wärtigen. Seine Finanzgebarung war sehr umstritten; ihm selbst übrigens, der gemeinsam mit Herzog Friedrich Christian von Schles wig- Holstein- Sonberburg- Augustenburg unserem Schiller auf drei Jahre jährlich 1000 Taler zuwendete.