Gewerkschaftsbewegung
Die Meinungsverschiedenheit.
In der Arbeitszeitdenkschrift der Vereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände ist auf Seite 11 folgendes zu lesen:
,, Die freien Gewerkschaften in Deutschland verlangen einen Wolfsentscheid über diese Ratifikation( des Washingtoner 21bkommens) und damit über den 2 chi stundentag. Maßgebende Sozialdemokraten, mie Breitscheid und Hilfer. bing, haben bereits öffentlich erflärt, daß auch sie den Achtstundentag als Voraussetzung für den Sachverständigenbericht und dessen Durchführung betrachten. So besteht die Gefahr, die Meinungsverschiedenheit der deutschen Arbeit geber und Arbeitnehmer über die Arbeitszeitfrage erheblich vergrößert zu sehen, und bereits hat der Vorwärts" angekündigt, daß die kämpfe um die Arbeits
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geführt werden würden."
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Die Denkschrift will daher das gesamte deutsche Volt" über die fozialpolitischen Auswirkungen des Sachverständigengutachtens unterrichten. Die Meinungsverschiedenheit von den Arbeitgebern in Dieser Frage auf unserer Seite dürfte durch diese Unterrichtung wohl faum behoben werden. Wenn der Vorwärts" Kämpfe um die Arbeitszeit angekündigt hat, so hat er damit lediglich die von dem Unternehmertum heraufbeschworenen Kämpfe im Auge gehabt. Trotz der dicken Unterstreichung der Vorwärts"-Anfündigung ist diese Ankündigung an sich belanglos. Denn auch ohne. dem ist es einfach selbstverständlich, daß die Arbeiterschaft fich gegen jedwede Berlängerung ihrer Arbeitszeit und damit gegen jeg liche Schmälerung ihres Menschtums wehrt. Es mag den Unternehmern vorübergehend gelingen, durch Aushungerung des einen oder anderen Teils der Arbeiterschaft diese so zu schwächen, daß sie sich unter Aus nügung ihrer Notlage vorübergehend eine längere Arbeitszeit aufnötigen läßt. Allein das Unternehmertum dürfte sich feiren Augenblid darüber im Zweifel befinden, daß es ihm auf die Dauer nicht möglich sein wird, an Stelle des früheren Dreischichtwechsels auf die Dauer das 3 weischichtsystem einzuführen, das heißt an Stelle der achtstündigen die zwölfft ün dige Arbeitsschicht einzuführen. Die Arbeiterschaft muß und wird sich dagegen wehren, so gut fie irgend fann. Kalkula tionen, die fich auf eine 10, 11- und 12stündige Arbeitszeit als Dauerzustand, als Normalrbeitszeit stützen, sind von vornherein perfehlt.
Die fundamentale Meinungsverschiedenheit in diesem Punkte bestand so lange nicht, solange das Unternehmertum den Acht Stundentag unangetastet ließ, solange es nicht die Arbeiter in Kämpfe zur Verteidigung des Achtstundentages gezwungen hat, und nicht eher wird diese Meinungsverschiedenheit" be= hoben sein, bis der„ grundsägliche" Achtstundentag grundsäglich miedereingeführt und unumstritten ist. Die Klagetöne über den schematischen" Achtstundentag find falsch, weil die Arbeit nehmerschaft sich bereiterflärt hat, in all den Fällen, in denen eine porübergehende Längerarbeit notwendig erscheint, mit sich reden zu lassen. Doch dem Unternehmertum in seiner Gesamtheit ist es nicht um die Bewältigung gelegentlicher dringlicher Aufträge zu tun, jonDern wie auch die ,, Dentschrift" zeigt- um die Beseitigung des Achtstundentages, um die„ Anpassung" der Arbeitszeit an jede, auch die rückständigste Betriebsführung, anstatt um die An passung der Betriebe an die achtstündige Arbeitszeit,
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Auf Grund der Angaben des Statistischen Jahrbuchs wird der Arbeitszeitausfall durch Streifs und Aus= fperrungen angeführt. Die Zahl der Streifenden und Ausgesperrten in den Jahren von 1919 bis 1922 betrug über 18 Millio. ren und die Gesamtzahl der so ausgefallenen Produktionsstunden rund eine Milliarde, wovon mindestens 90 Prog. auf Rechnung der Etreits fommen".
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,, Dazu kommen die Ausfälle infolge der außerordentlich heftigen Streifs in der ersten Hälfte des Jahres 1924, die allein für 450 000 feiernde Ruhrbergarbeiter einen Lohnausfall von 60 Millionen Goldmark und einen Förderungsausfall von 7 Millionen Tonnen im Wert von rund 150 Millionen Goldmart brachten." Eine derartige Argumentation zur Begründung der Forderungen auf Arbeitszeitverlängerung ist einfach unehrlich. Denn den Herrschaften dürfte befannt sein, welche Verhältnisse obwalteten in den ersten Nachkriegsjahren. Sie werden nicht einmal angedeutet. Diese Zahlen beweisen nichts für einen halbwegs normalen Berlauf der Dinge. Wenn aber, wie beim letzten Bergarbeiterstreit, die Unternehmer einen Kampf heraufbeschwören, ohne sich vorher die Folgen zu überlegen, ohne vor diesen Folgen zurückzuschreden, dann fönnen sie nicht hinterher den Bergarbeitern die Schuld zuschieben.
Wir wünschten sehr, daß die Meinugsverschiedenheit auf Unternehmerseite über den Achtstundentag nicht erst entstanden wäre. Es blieben ohnehin genug Meinungsverschieden
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heiten übrig. Da fie mun aber einmal bei den Unternehmern vor. handen ist, muß fie ausgefämpft werden. Die Kämpfe um den Achtstundentag; die das Unternehmertum heraufbeschwört, merden ihm an Hand der weiteren Zählungen zeigen, daß es ein ver. gebliches Beginnen ist, die Arbeitszeit willkürlich zu verlängern. Der Ausfall an Arbeitszeit durch Streits und Aussperrungen schafft einen Ausgleich gegen die Verlängerung der Arbeitszeit. Wir drohen damit feineswegs. Im Gegenteil, wir möchten Kämpfe um die Arbeitszeit durch die Anerkennung des Achtstundentags ver mieden wissen. Das Unternehmertum aber weiß ebenso gut wie wir, daß, wenn es feine Meinungsverschiedenheit nicht gründlich nachprüft, feinen Standpunkt in dieser Frage nicht ändert, die Wirtfchaft unmöglich zur Ruhe kommen fann. Der Kampf um die Arbeitszeit wird nicht eher zum Stillstand tom. men, bis das Unternehmertum, das ihn herauf beschworen hat, ihn aufgibt, den Achtstundentag anerbeschworen hat, ihn aufgibt, den Achtstundentag anermuß ihn führen so lange, bis er endlich zu ihren Gunsten entschieden fennt. Die Arbeiterschaft, der dieser Kampf aufgezwungen ward, ist. Die Arbeiterschaft führt den Kampf um den Achtstundentag in der Ueberzeugung, daß der Achtstundentag nicht nur nicht zum„ Ruin der Wirtschaft" führt, wie die Unternehmer behaupten, sondern im Gegenteil, zur Hebung der Pro
buftion.
Verfassungsfeier in der Reichsdruckerei.
Durch eine Verfügung des Reichspostministers vom 25. Juli follte den Beamten, Angestellten und Arbeitern der Reichsdruckerei, soweit die dienstlichen Verhältnisse es gestatten, die Teilnahme an der Reichsdruckerei stellte darauf in seiner Mehrzahl den Antrag den staatlichen Verfassungsfeiern ermöglicht werden. Das Personal auf Dienstbefreiung zum Zwecke der Teilnahme. Trotzdem in vielen Abteilungen der Reichsdruckerei bis zu drei Tagen ver= fürzt gearbeitet wird, wollte die Direktion nur fünf bis zehn Prozent der Beschäftigten in der Zeit von 9 bis 12 Uhr vormittags die Teilnahme gestatten. Die freigemerf schaftlich organisierten Arbeiter der Reichsdruckerei lehnten es daraufhin ab, sich an der staatlichen Feier zu beteiligen, da sie in den Maßnahmen der Direktion eine bewußte Beeinträchtider Reichsdruckerei hatten offenbar die Befürchtung, daß die repu gung der republikanischen Feiern vermutete. Die Regierungsräte blikanische Gesinnung ihrer Arbeiterschaft allzu sehr an die Deffentlichkeit tritt. Nach 10 Uhr vormittags am Verfassungstage wurde dann der Betriebsvertretung mitgeteilt, daß nunmehr bis zu 20 Prozent der Beschäftigten zur Verfassungsfeier gehen fönnten. Die Arbeiterschaft war über die Haltung der Direktion so empört, daß auch von der neuen Anordnung sehr geringer Gebrauch gemacht wurde. Bezeichnend ist, daß, nachdem die frei. gewerkschaftlich organisierten Arbeiter eine Befeiligung ablehnten, Gruppen von den während des Novemberstreits in der Reichsdruckerei eingestellten Streit. brechern sich bereitwilligst für die Verfassungsfeier zur Verfügung stellten. Wie groß das Interesse der Reichsdruckereidirektion für die Feiertage der Republik ist, beweist der Umstand, daß es erst eines besonderen Hinweises der Betriebsvertretung be durfte, um den republitanischen Flaggenschmud auf den Gebäuden der Reichsdruckerei erscheinen zu lassen.
- Streit bei der Schuhfabrik Gebr. Erlach. Uns wird berichtet: Das geistige Niveau, auf dem die Inhaber mancher in der Nachkriegszeit entstandener Betriebe stehen, wird durch folgende Vorgänge beleuchtet, melche sich im Betriebe der Schuhfabrit Gebr. Erlach, Berlin , Fehrbelliner Str. 45, abgespielt haben.
Erlach follen die Beleidigungen zurüdnehmen. 20s die Berfamma lungsteilnehmer um 14 Uhr weiterarbeiten wollten, murden sie friſt los entlassen. Der Vertrauensmann der Gewerkschaft wurde schon im Laufe des Vormittags entlassen, weil er auf die Ankündigung des Herrn Erlach, daß alle Versandungsteilnehmer fristlos entlassen übrigen nicht gemaßregelten Arbeiter der Firma beſchloſſen am werden, äußerte: Das können Sie halten wie ein Dachdecker." Die 11. August nach Arbeitsschluß den Streit.
Der Betrieb der Firma Gebr. Erlach ist von der Gewerkschaft für organisierte Arbeitnehmer gesperrt. Kollegen und Kolleginnen! übt Solidarität und werdet nicht zum Streifbrecher!
Die Bauarbeiter im Westen ausgesperrt.
Die Bauunternehmer in Rheinland- Westfalen haben ihr Drohung wahrgemacht. Sämtlichen Arbeitern des Hoch-, Betonund Tiefbaues wurde gestern gekündigt, so daß von heute ab die gesamte Bautätigkeit durch das brutale Machtgebot des Unterfpruch abgelehnt, weil dieser ihnen eine Lohnerhöhung nehmertums eingestellt ist. Die Herren haben einen Schieds um fünf bis zehn Prozent auferlegte. Weil die Arbeiter einzelner Bauten und Orte zur Erringung dieser ihnen vorenthaltenen Lohnzulage in den Streit traten, deshalb die Aussperrung, die darüber hinaus den Zwed verfolgt, der gesamten deutschen Bauarbeiterschaft bei niedrigen Löhnen eine verlängerte Arbeitzeit aufzuzwingen. Durch die Aussperrung sollen die Bauarbeiter ausgehungert, mürbe gemacht, die Mittel der Organisation erschöpft werden, um den Abschluß eines Reichstarifs zu erpressen, wie ihn das Unternehmertum haben möchte, um bei Belebung der Baukonjunktur im Profitmachen nicht behindert zu sein. Die Spekulation der Baugewaltigen dürfte sich bald als verfehlt erweisen. Westfalen 18 000 Bauarbeiter beschäftigt wurden, schäht WLB. die Während T. angibt, daß in normalen Zeiten in RheinlandZahl der von der Aussperrung betroffenen Arbeiter auf 60 000 bts 70 000.
Zur Kündigung der Lohnordnung im Bergbau. Bochum , 12. August.( Eigener Drahtbericht.) Es verlautet, dag in nächster Zeit die Bergarbeiterverbände gemeinsam über die werden. Im Deutschen Bergarbeiterverband besteht, wie der BerKündigung der Lohnordnung durch den Bechenverband beraten werden. Im Deutschen Bergarbeiterverband besteht, wie der Berbandsvorsitzende Husemann auf dem Internationalen Bergarbeiterfongreß in Prag angekündigt hat, die Abficht, das Ueberschichtenablommen zu fündigen. Das müßte vertragsmäßig am 1. September geschehen.
Der deutsche Vertreter in der Bergarbeiterinternationale. Bochum , 12. August.( Eigener Drahtbericht). Als Nachfolger des frankheitshalber ausgefchiedenen deutschen Vertreters im Grefutivausschuß der Bergarbeiterinternationale, Verbandssekretär Wißmann- Bochum, tritt der Volkswirtschafter des Deutschen Bergarbeiterverbandes, Dr. Berger Bochum, in gekutivausschuß ein.
Entgegenkommen der Unternehmer.
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Ueber den Gang der Verhandlung in Ost- Oberschlesien wird aus Kattowiz berichtet, daß die noch schwebenden Streitfragen in den Verhandlungen des Arbeitsministers Dworsti mit den Unterneh mern nur die Bergwerte berühren, da die Streitpunkte über die Arbeitsbedingungen in den Hütten zwischen der Regierung und den Arbeitgebern nicht mehr vorhanden seien, insbesondere da sich die für die Hüttenverwaltungen verpflichtet haben, zehnstündige bieselben zehnstündige Schichtzeit Schichtverdienste zu gewähren, wie früher für die achtstündige Schichtzeit. Das heißt also, die Herren begnügen fich mit„ nur“ zwei Stunden unbezahlter Mehrarbeit. Welche Bescheidenheit!
A- Angestellte der chemischen Industrie Morgen, Donnerstag, abend 7½ Uhr, AfA- Funktionärversammlung im Roten Goal des Bureaus des Zentralverbandes der Angestellten, Ortsgruppe Groß- Berlin, Belle- Alliance Straße 7/10. Berichterstattung und Beschlußfaffung über die Berhandlungen vor dem Schlichtungsausschuß Groß- Berlin vom 1. August 1924. Berantwortlich für Politik: Ernst Renter; Wirtschaft: Artur Saternus; Gewerkschaftsbewegung: Friebr. Ekkorn; Feuilleton: A. S. Döscher; Lokales und Sonstiges: Frih Karstädt; Anzeigen: Th. Glode; sämtlich in Berlin . Berlag: Borwärts- Berlag G. m. b. S., Berlin . Drud: Vorwärts- Buchbruderet Sierzu 1 Beilage.
Die Firma erflärte ihren Arbeitern am 28. Juni, daß in der Woche vom 30. Juni bis 5. Juli nicht gearbeitet würde. Die Be triebsvertretung erhob dagegen Einspruch und verlangte, daß mindestens drei Tage gearbeitet wird. Eine Verständigung fonnte nicht erzielt werden. Die Firma ließ dann in der betreffenden Woche einen Tag arbeiten. Die gesamte Belegschaft, vertreten durch den Betriebsrat, erhob Klage beim Gewerbegericht auf Zahlung des ausfallenden Lohnes, gestützt auf die Stillegungsverordnung und $ 615 des Bürgerlichen Gesetzbuches . In dem Termin am 19. Juli äußerte Herr Hans Erlach vor den Schranken des Gerichts zu dem Borsigenben des Betriebsrats Brodella gewandt: Sie sind die längste Zeit in meinem Betriebe gewesen." In der folgenden Zeit und Verlagsanstalt Paul Singer u. Co., Berlin SW. 68, Lindenstraße&. ließ es die Firma an Schifanen gegen die Betriebsvertretnug nicht fehlen. Sie suchte zu provozieren, um eine Handhabe zu Entlassun gen zu bekommen. Der Betriebsrat hielt sich aber im Rahmen der Gesetze. Nach einem meiteren Termin am 8. August, bei dem die Belegschaft von den Arbeitern Brodella und Haffner vertreten wurde, ging die Firma zur Offensive über. Am 11. August beriefen die Herren Erlach eine Betriebsversammlung ein und erklärten den versammelten Arbeitern: Die Klage am Gewerbegericht ist zuungunsten der Arbeiter entschieden. Auf Geld brauchen Sie nicht zu warten." Nachdem die Herren Erlach diese bewußte unwahrheit gesagt hatten, äußerten sie sich der gesamten Belegschaft gegenüber:" Seht euch eure Betriebsvertretung an. Die beiden Strolche haben den Betrieb aufgehegt." Gemeint waren damit der Borfigende des Betriebsrats, Brodella, und der Vertrauensmann der Gewertschaft, Haffner. Am Fabrikausgange von Haffner zur Rede gestellt, erklärte Herr Paul Erlach: Ich sage noch dreimal zu euch Strolche."
Auf Veranlassung der Gewerkschaft murde während der Arbeids. zeit am gleichen Tage eine Betriebsversammlung einberufen, gegen die selbst vom Syndikus des Fabrikantenverbandes nichts einzuwenden war. Die Firma machte im Betrieb jedoch bekannt, daß alle, die an der Betriebsversammlung teilnehmen, fristlos entlassen werden. Die Bersammlung begann um 12% Uhr und endigte um 14 Uhr mit dem Beschluß, die Gebrüder
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