Gewerkschaftsbewegung
Was zu beweisen war.
Die Fehier der Gewerkschaften, die die Vereinigung der deut schen Arbeitgeberverbände in der Haltung der Gewerkschaften zur Berlängerung der Arbeitszeit entdeckt und in ihrer Denkschrift niedergelegt hat, fonnten in unserem gestrigen Artikel nicht allesamt aufgezählt werden. Obwohl es eigentlich nur ein einziger gro ßer Fehler der Gemertschaften ist, nach der Darstellung in der Schrift der Arbeitgeberverbände, daß sie sich gegen die Beseitigung des schematischen" Achtstundentages menden, gegen die Verlängerung der Arbeitszeit auf 10, 11 und 12 Stunden, wenn sie schon einmal aus agitatorischen Gründen" nicht dafür eintreten und zu diesem Zweck eine neue Arbeitsgemeinschaft mit den Arbeit geberverbänder eingehen wollen, so kommt es doch den Verfassern dieser Denkschrift darauf an, diesen Fehler" im einzelnen gründlich nachzuweisen.
,, Auch die weitere Behauptung der Gewerkschaf. ten, daß das Zweischichtensystem die Krantheiten und Unfälle der betroffenen Arbeiter außerordentlich vermehre, fann objektiver Untersuchung nicht standhalten. Hierüber liegen schon aus der Borkriegszeit Erhebungen aus Kreisen der Gewerbeaufsicht wie der zuständigen Berufsgenossenschaften vor, die auch durch neuerliche Statistiken nicht zu entkräften sind."
Die Methode der Beweisführung läuft auch hier auf einen glatten Roßtäuschertrick hinaus. In der Anlage wird auf eine im Jahre 1910 veröffentlichte Untersuchung von Gewerbeinspektor Dr. Syrup auf zwei Werken der Großeisenindustrie verwiesen, die zu dem Schluß fam:
Eine Vermehrung der Unfälle am Ende jeder Schicht infolge Ermüdung der Arbeiter mar nicht festzustellen. Von 63,2 U- fällen traten 20,6 in den letzten vier Stunden der zwölfstündigen Arbeitszeit auf."
Psychologisch ist diese Feststellung wie ähnliche ihrer Art interessant, doch bildet sie keinen Beweis dafür, daß die Unfallhäufigkeit in den Betrieben mit zwölfftündiger Arbeitszeit absolut nicht größer ist als in Betrieben mit achtstündiger Arbeitszeit. Ueberdies aber ist der Versuch dieser Beweisführung von vornherein in sofern verfehlt, als sie den Arbeiter vom Jahre 1910 dem Arbeiter der Nachkriegsjahre gleich stellt, oder stillschweigend„ voraussetzt", daß die ganzen physischen Kriegsnachwirkungen von der Arbeiterschaft überwunden seien. Die Schäden durch Unterernährung der in der Kriegszeit aufgewachsenen junger Generation sind jedoch noch feineswegs be= hoben, so wenig als die Schädigungen der Kriegsteil. nehmer, die sich insbesondere in rheumatischen Leiden bemerkbar zu machen beginnen. Während die vorkriegszeitlichen Statistiken in dieser Beziehung nicht einfach auf die nachkriegszeitlichen Verhältnisse übertragen werden dürfen, ist es mit der„ neuerlichen Statistiken" sehr dürftig bestellt. Soweit solche aber vorliegen, find sie den Herrschaften höchst unbequem. So eine Erhebung der Rheinischen Hütten. und Walz mertberufsgenossenschaft, die besagte, daß mit dem Uebergang von der zwölf zur achtstündigen Arbeitszeit die Zahl der gemeldeten Betriebs unfälle fofort erheblich zurüdgegangen jei, Die Bereinigung der Arbeitgeberverbände wandte sich deshalb„ um Aufklärung der Unfallstatistie" an der Vorstand der Berufsgenossenschaft. Diese Aufklärung lautete in der Hauptfache:
„ Die öffentliche Heranziehung unserer Unfallstatistik durch die Gewerkschaften zugunsten des Achtstundentages ist auch uns bekannt geworden. Die in der Presse wiedergegebenen Zahlen stimmen mit unseren Be= richten überein. Im Jahre 1919 machte sich tatsäch= lich eine so erhebliche Senkung der gemeldeten Unfälle bemerkbar, daß wir glaubten, daran nicht stillschweigend vorübergehen zu können. Wir taten dies mit folgenden Ausführungen:
" Da die Zahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeiter 229 011( 277 453 im Vorjahre) betrug, so entfallen auf 1000 Arbeiter 95,2( 154,1) Verletzungen und 12,2( 13,5 bei Berücksichtigung der Kriegsgefangenen 12,4) entschädigungspflichtige Unfälle. Der Rückgang der Unfälle findet zweifellos in der Verkürzung der Arbeitszeit und dem Nachlaffen des Arbeitseifers(!) seine Erklärung. Em Vergleich mit dem Vorjahre ist aus dieser Gründen wohl ta um möglich.(!) Berücksichtigt man, daß die Arbeitszeit einschließlich der Pausen
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früher um die Hälfte länger war als jegt, so würde sich die relative Unfallszahl für das Berichtsjahr, auf die zwölfftündige Schichtdauer bezogen, auf 142,8 berechnen, welcher Wert sich dem vorjährigen von 154,1 mehr nähert. Die entschädigungspflichtigen Unfälle zeigen gegen das Vorjahr nicht die entsprechende Abnahme, sondern stehen auf derselben Höhe. Es findet dies vielleicht seine Erklärung darin, daß eine größere Anzahl von Fällen, die im vergangenen Jahre aus Mangel an Arbeitskräften in den Bureaus der Sektionen nicht erledigt werden konnten, im Berichtsjahre zum Abschluß gebracht wurden. Die häufung würde also einen mehr zufälligen Charakter tragen."
“
Mit dieser Entschuldigung ihrer Veröffentlichung der den Arbeitszeitverlängerern so peinlichen Ziffern hat sich die betreffende Berufsgenossenschaft hoffentlich das Wohlwollen der Arbeit geberverbände erhalten. ,, Ausdrücklich betonen wir," so sagt der Vorstand dieser Berufsgenossenschaft, daß es uns fern gelegen hat, hierin eine wohltätige Wirkung des Achtstundentages zu erbliden und dessen Durchführung damit stüßen zu wollen."
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Und wenn schon höhere Unfallziffern bei zwölfstündiger Arbeitszeit! Wer ist denn an den Unfällen schuld? Die Denkschrift beantwortet diese Frage an Hand der Statistik einer rheinisch- westfälischen Berufsgenossenschaft dahin, daß im Durchschnitt der fünf Jahre von 1907 bis 1911 82,2 Proz. aller Unfälle durch die Schuld des Ar= beiters selbst sich ereigneten. Wem auf das erste Drittel der Nachtschicht 41,86 Broz. der Unfälle in denselben Jahren entfielen, so wird dafür folgende sich aus der Beobachtung des Charakters eines großen Teiles der... Arbeiterschaft" ergebende näherliegende Erklärung" angeführt, die auch durch die früher erwähnte Statistik über das Blaumachen usw. geführt wird: Tagsüber nimmt ein Teil der Arbeiter die große Gelegenheit zu übermäßigem Altoholgenuß und sonstigen Ausschweifungen wahr, so daß er vielfach entweder nicht genügend ausgeruht oder angeheitert oder überhaupt nicht richtig arbeitsfähig zur Nachtschicht erscheint. In einer derartigen Verfassung begegnet der Arbeiter natürlich einer eventuellen Gefahr nicht zeitig genug, sondern er läuft, wie man dies in der Praxis leider oft genug beobachten kann, direkt in sie
hinein."
Es sind Glashüttenarbeiter mit der langen Arbeitszeit der Borkriegszeit und der ganzen Unkultur, zu der die überlange Arbeitszeit den Arbeiter verdammte, die hier als Beweis da für angeführt werden, daß es hauptsächlich an den Arbeitern felber läge, wenn sich aus längerer Arbeitszeit eine größere Unfallhäufigkeit ergibt. Triumphierend verkün det die Denkschrift, gestützt auf ihr Material, mit fachlichem Ernst: " Damit dürfte doch offensichtlich erwiesen sein, daß eine über acht Stunden hinausgehende Anwesenheit und Arbeitszeit im Betriebe beim Zweischichtensystem( mit 12 Stunden, ohne Arbeitswege. D. Red.) nicht zwangs= läufig zu einer Bermehrung der Unfälle führt, wie dies mit besonderem Eindruck auf die Oeffentlichkeit von den Gewerkschaften immer wieder behauptet wird."
Daß auch die Krankheitsfälle bei verlängerter Arbeits: zeit zunehmen, spielt nach der Beweisführung dieser Denkschrift" einmal feine Rolle, da„ ein Steigen der Krantenziffern im Vergleich zu der Vorfriegszeit in den letzten fünf Jahren allgemein zu bemerfen gewesen" ist. Selbstverständlich sind auch an den vermehrten Krankheitsfällen die Arbeiter schuld, die Krankheiten fimulieren.
Die Skribenten der Vereinigung der Arbeitgeberverbände zelgen fich hier mit dem ganzen fachlichen Ernst, den sie in so hervorragendem Maße in dieser Arbeit befunden, auch von der menschlichverstehenden und verzeihenden Seite:
Mag es auch menschlich erklärlich sein, daß die beträchtliche Höhe des Krankengeldes, deffen weitere er auf fegung auch heute noch von den Gewerkschaften verlangt wird, immerhin einen gewissen Anreiz zu Krankmeldun= gen' bietet, zumal nach den derzeitigen Bestimmungen auch für ben Sonntag Krankengeld bezahlt wird und dadurch im Wochen verdienst oft nur ein völlig unzureichender Unterschied zwischen Arbeitsverdienst und Krantenentschädigung vorhanden ist." Wenn weiter die Gewerkschaften darauf hinweisen, ,, daß das Ableben und Abarbeiten der in der Eisen- und Metallindustrie, besonders in Groß eisenindustrie und in den 3inthütten tätigen Arbeiter erheblich schneller erfolge, als in anderen Gruppen und auch deshalb ein erhöhter Arbeiterschuh... durchgeführt werden müsse",
so wird demgegenüber
„ innerhalb des uns gesteckten Rahmens an der Hand zahlenmäßiger Beweise genügend dargelegt, daß die Notwendig=
A no no ca feit des Achtstundentages auf Grund der herra schenden Arbeitsverhältniffe aus fanitären Gründen nicht nachgewiesen werden kann".
Nachdem auch die kirchlichen und ethischen Bedenken mit gleich fachlichem Ernst abgetan sind, wird der Trumpf ausgespielt, die Produktionssteigerung mit der Arbeitszeitverlängerung und dem Uebergang zum Zweischichtensystem sei offen erwiesen und den vorgeblichen Notwendigkeiten gegenüber müssen alle anderen Erwägungen gegen das Zweifchichtensystem zurücktreten, wenn tatsächlich der Beweis einer Produktionssteigerung und Produktionsverbilligung erbracht ist...."
,, Daraus ergibt sich die weitere unabänderliche Folge, daß durch feinerlei neue gesetzliche Eingriffe diese Entwicklungsmöglichkeit gestörf werden darf." So beweisen und so befehlen sie!
Nochmals: Verfassungsfeier in der Reichsdruckerei.
Zu der Berichtigung unserer Darlegungen durch die Direktion der Reichsdruckerei erklärt unser Gewährsmann die Behauptung als unrichtig, daß es der Wunsch der Betriebsvertretung gewesen fei, nur eine Betriebswache für dringliche Arbeiten zurückzubehaiten. Die Betriebsvertretung war der Auffassung, daß in Abteilungen, herzige Beschränkung der Teilnehmerzahl nicht zu rechtfertigen iſt. in denen bis zu drei Tagen verfürzt gearbeitet wird, eine engDie Betriebsvertretung war durchaus bereit, über die Weiterführung der besonderen Arbeiten und die Zahl der dazu notwendigen Arbeiter eine Verständigung herbeizuführen. Das wurde unmöglich gemacht durch die tategorische Erklärung des Direktionsvertreters, nur 5 bis 10 Proz. der Beschäftigten von 9 bis 12 Uhr die Teilnahme zu gestatten. Die Direktion schließt aus der geringen Beteiligung von noch nicht 100 Personen, daß die genehmigte Zahl dem Bedürfnis der Belegschaft genügt hätte. Das trifft eben nicht zu. Die freige wertschaft= ich organisierten Arbeiter haben bei dem geringen Entgegenkommen der Direktion eine Beteiligung überhaupt abgelehnt. Wenn die Direktion anzweifelt ,, daß die 100 Teilnehmer an den Feiern sich größtenteils aus gewerkschaftlich unzuverlässigen Elementen zusammenfeßten, so empfehlen wir entsprechende Nachprüfung." Der republikanische Flaggenschmuck war am Morgen des 11. August auf den Gebäuden der Reichsdruckerei nicht zu bemerken, während alle anderen öffentlichen Gebäude schon am Sonntag Flaggenschmuck zeigten. Die Betriebsvertretung machte die Hausverwaltung auf die Unterlassung aufmerksam und wurde für diesen Hinweis mit der Bemerkung bedacht:„ Der Betriebsausschuß möge fich gefälligst um sich felbst fümmern." Eine halbe Stunde später wurden die schwarzrotgoldenen Fahnen gehißt. Hatte die Direktion die Beflaggung angeordnet, dann mußte sie auch darauf achten, daß ihre Anordnung rechtzeitig befolgt wurde.
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Wiederaufnahme der Arbeit in Polnisch Oberschlesien In Kattowig fand gestern im Südpark ein Betriebsräten tongreß der Gewerkschaften aller Richtungen statt, der sich mit dem Spruch des Schiedsgerichts vom 14. August befaßte. Von den etwa 1000 Delegierten stimmten nur 14 gegen die Annahme des Schiedsspruches. Demzufolge wurde beschlossen, daß die Arbeit auf der ganzen Linie am Montag wieder auf genommen wird.
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Ferner wurden zwei Resolutionen angenommen. In der ersten heißt es, daß die Arbeiterschaft den Streif nur unter der Bedingung abbricht, daß die Arbeitgeber feine neuen Forderungen wieder geschlossen in den Kampf treten. aufstellen. Sollte dieser Fall eintreten, würde die Arbeiterschaft tion verlangt die Arbeiterschaft die sofortige Amtsenthebung des wieder gefchloffen in den Kampf treten. In der zweiten RefoluPolizeikommissars Schwierz aus Chorzom, der, wie gemeldet, gestern den 3wischenfall in der Gräfin Laura- Grube verschuldet haben soll.
Baugewerksbund, Fachgruppe Glajer. Montag, den 18. August, abends 7 Uhr, im Gewerkschaftshaus, Mitgliederversammlung. Die Wichtigkeit der Tagesordnung, unter anderem Verlegung des Ar beitsnachweises, erfordert vollzähliges Erscheinen. Mitgliedsbücher find vorzuzeigen.
20 000 belgische Bergarbeiter im Streit. Infolge der fünf- bis zehnprozentigen Lohntürzungen find 20 000 Bergarbeiter in Südbelgien in den Streit getreten.
Berantwortlich für Politik: Ernst Renter; Wirtschaft: Artur Saternus; Gewerkschaftsbewegung: Friedr. Egkorn; Feuilleton: K. S. Döscher; Lokales und Gonftiges: Frig Karstädt; Anzeigen: Th. Glode; sämtlich in Berlin. Berlag: Borwärts- Berlag G. m. b. S., Berlin. Drud: Vorwärts- Buchdruderei Hierzu 1 Beilage.
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