Ganz besonders darin, daß feine Fundamentierung erforderlich ist, fiegt anderen Bauarten gegenüber eine wesentliche Arbeitsersparnis. Deshalb tann man dieses Verfahren sowohl auf weichem Wiesenund Moorboden wie auch an steilen Bergabhängen anwenden, ohne technische Schwierigkeiten zu verursachen. Langjährige Versuche, die der Naturbau- Ingenieur Wiechula in Berlin- Friedenau mit diesem Berfahren angestellt hat, haben dazu geführt, daß zahlreiche Land wirte, Kleingrundbesizer, Unternehmer und Behörden sich diese Naturbauweise nutzbar machten. Unter den bisher angelegten Baumerken find folgende Arten besonders hervorzuheben: Scheunen und Ställe, hauptsächlich auf Feldern und Koppeln, Schutzdächer und Schuppen für Wagen, Maschinen und Geräte- lleberwinterungshäuser für Rüben und Kartoffeln, die durch isolierte Naturdoppelwände frostfrei gemacht werden. Weiter find angelegt: Wald- und Gartenhäuser, Jagdhütten, Wartehallen, Brücken und Zäune. Letztere fommen besonders für Gärten, Koppeln, Wildgehege und zum Schutz gegen Schneeverwehungen bei der Eisenbahn in Betracht.
Was das Naturbauverfahren neben seiner Billigkeit besonders wertvoll macht, ist die einfache Arbeitsweise, die es gestattet, die erforderlichen Arbeiten von beliebigen Kräften und zu beliebigen Jahreszeiten ausführen zu lassen, wodurch es sich mit jeder Wirt schaftsweise gut vereinbaren läßt. Indessen dürfte es bei der vollständigen Neuheit des Verfahrens zweckmäßig sein, sich die Technik und Erfahrungen des Erfinders nußbar zu machen. Das ist um so mehr der Fall, als vielfach vorhandene Baumbestände in einfachster Weise zu Bauwerben ausgenutzt werden können. In schönheitlicher Beziehung läßt diese Bauweise sich vorzüglich der Umgebung anpaffen. Dort, wo andere notwendige Wirtschaftsgebäude, wie Feid fcheunen, oft die Gegend verunzieren, tragen lebende Häuser wesentlich zur Verschönerung der Landschaft bei.
Der„ Jagdschein". Gemeingefährliche Verbrecher und der§ 51.
Gine wechselreiche Beurteilung seines Geisteszustandes ist bisher bei den Berichten und Sachverständigen einem der gemeingefähr lichsten Einbrecher Berlins , dem die Kriminalpolizei reichlich 30 bis 40 Einbrüche zuschreibt, bisher zuteil geworden. Der Kaufmann Paul Maciosset ist von dem eirien Gericht für zurechnungsfähig erklärt und abgeurteilt worden, von dem anderen Gericht auf Grund des§ 51 freigesprochen. Gestern war er wieder wegen eines schweren Einbruches vor dem Amtsgericht Mitte angetlagt.
Zu Anjang der Woche wurde, wie wir berichteten, gegen eine verzweigte Einbrecher- und Hehlerbande, zu der auch der FassadenMetterer Wilhelm v. Keudeli gehörte, vor dem Schöffengericht Charlottenburg verhandelt und hier wurde Macioffet, obwohl er ber Haupttäter und Anstister gewesen war, nur als Zeuge vernommen, da das Verfahren geger ihn wegen Geistesfrankheit vor läufig eingestellt worden war. Kurz vorher, am 9. Juli, hat das Schöffengericht Mitte Maciosset aber für vier Einbruchsdiebstähle verantwortlich gemacht und ih und seinen Mittäter, den Kaufnann Franz Lehnert, zu je zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Bei dem letzten Einbruch, der gestern zur Aburteilung stand, fonnte Lehnert nur nachgewiesen werden, daß er im Befig einiger gestohlener Münzen gewesen war und deshalb lautete die Anklage gegen ihn in diefen Falle nur auf Hehlerei. Lehnert gift aber in berselben Weise, wie sein Spießgefelle, als ein gefährlicher Einbrecher. Am 18. Dezember v. 3. wurde mittags um 12 Uhr in der Wohnung einer Frau Karpes am Belle- Alliance- Plotz ein Einbruch perübt. Die Einbrecher räumten gründlich auf und erbeuteten bei der Wohnungsinhaberin und ihrem Mieter, einem Amtsgerichtsdirektor G., Gold. uid Silbergeld, Dollars und andere. Devisen, Alten, Gold- und Silberfachen und wertvolle Münzen. Der Verbacht lenkte fich bald auf die beiden Angeklagten, Als Macioffet vorgeladen wurde, belaß er jogar die Dreiftigteit, in dem Geh pelz, den er dem Amtsgerichtsdirettor gestohlen hatte, auf dem Polizeipräsidium zu erscheinen. Sobald er merkte, Daß man ihm auf der Spur sei, versteckte er den Pelz in einem Bodenraum. Dort wurde derselbe vor etwa drei Wochen bei einer neuerlichen Haussuchung gefunden. In den Taschen stetten vier Dietriche der raffiniertesten Konstruktion. Bis zu feiner Vorladung hatte Maciosser den Belz ganz ungeniert getragen und feinen Freun den gegenüber sich damit gerühmt, daß er ihn gestohlen hätte, indem er hinzufügte:" Was tann mir passieren, ich habe ja den Jagdschein." Bei Lehnert waren die Münzen gefunden worden und er hatte auch bei seiner ersten Vernehmung eingeräumt, daß Maciosser den Einbruch zusammen mit dem bisher noch nicht ermittelten Zahnarzt Siegmund Obersty verübt habe. Dieses Gefändnis widerrief er vor Gericht und wollte es nur gemacht haben, um sich an Maciosjet zu rächen, weil dieser ihn in der anDeren Einbruchsfache hineingerissen habe. Nach den Angaben Lehnerts jollte die Braut des M., eine blonde Bardame, die Gelegenheit für die Einbrüche ausgefundschaftet haben, infolgedeffen war auch sie mitangeklagt. Es fonnte ihr aber nichts nachgewiefen werden und sie wurde freigesprochen. Macioffer bestritt alles und wollte der Pelz von Obersty getauft haben. Der Gefängnisarzt Dr. Ludwig Hirsch bezeichnete maciosser als einen Menschen, der geistig minderwertig sei. Früher sei er als willen loses Werkzeug unter dem Einfluß von Berbredern bezeichnet worden und deshalb feien fünf bis sechs schwebende Verfahren wegen ständig" gemacht und Einbrüche auf eigene Rechnung verübt. I Geisteskrankheit eingestellt worden. Jetzt habe er sich aber felbdiesen Fällen liege soviel Entschlußfähigkeit vor, daߧ 51 nicht in Frage tomme. In dent Urteil sprach Amtsgerichtsrai Dr. Neumann Die Ueberzeugung des Gerichts Sahin aus, daß Maciosfet und Lehnert Mitglieder jener berüchtigten Berbrecherbande sind, die sich feit langem in gemeingefährlichster Weise in Berlin betätigt. Macioffet lebe gewerbsmäßig von Einbrüchen. Nur wegen feiner geistigen Minderwertigkeit hat das Gericht von der an sich gebotenen Zuchthausstrafe abgesehen und ihn zu einem Jahr sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Lehnert erhielt wegen Hehlerei fieben Monate Ge= fängnis, obwohl er dringend der Mittäterschaft verdächtig war.
Der§ 51 ist auch für den Strafanstalts- Hauptwachtmeister Drejp der Rettungsanter geworden, durch den er in der Berufungsinstanz vor einer schweren Strafe wegen einer groben Ausschreitung bewahrt wurde. Drejp war vor zwei Jahren in der großen Plötzenseer Unterschleifsaffäre, die fich auf 23 Angeklagte erstreďte, als eines der Haupttäter in haft genommen worden. Die Ermittelungen hatte damals Staatsanwalt F. in Plötzensee als Direktionsstellvertreter des Gefängnisses geführt. Eines Tages befand sich der Staatsanwalt im Untersuchungsgefängnis Moabit und begegnete hier dem Inhaftierten D. Beim Anblid des Staatsanwalts sprang Drefp wie ein Rasender auf ihn zu, perfegte ihm mehrere Fauftschläge ins Gesicht, so daß die Brille zersplitterte und die Glasscherben das Geficht verlegten. Der Anstaltsarzt begutachtete auf Grund seiner Beobachtungen, daß unter allen Umständen cine Störung des Geisteszustandes vorliege. Drefp hat seit 17 Jahren während seiner Lätigkeit als Gefängnisquffeher fortdauernd Konflikte mit seinen Vorgesetzten gehabt. In der gestrigen Berhandlung benahm fich der Angeklagte ganz absonderlich. Er war mit einem Krücstod bewaffnet er fchienen mit dem er wiederholt herumfudytelte. Staatsanwaltschaftsrat Dr. Wasmund beantragte daraufhin selbst die Freisprechung des Angeklagten, weil er nicht verantwortlich zu machen sei. Das Gericht erkannte auch in diesem Sinne.
Alt, aber knusprig.
Eine aitbackene Geschichte beschäftigte gestern die Botsdamer Straffammer. In Jüterbog hatte es fich herumgesprochen, daß man bei dem Bäckermeister Krause auch des Sonntags früh,
Die Verkehrsregelung auf dem Potsdamer Plah.
Zwangswege für die Fuhrwerke und für die Fußgänger.
Im Polizeipräsidium gab gestern Regierungsdirektor| Straße bleibt, die Gleife werden auf dem Blak enger zusammena Mosle, Leiter der Abteilung II, den zweiten Teil seines Bor- gerüdt. Neben ihnen erhalten die Fahrstraßen für anderes Fuhre mert beträchtliche Breiten. Die durch weiße Striche abgegrenzten trages über Verkehrsregelung. Er erörterte die Frage, wie die von ihm auf einer Studienreise in Großstädten Nordamerikas be- Uebergänge für Fußgänger führen im Zuge der Bürgersteige quer über die fünf auf den Platz mündenden Fahrdämme. Die befon obachteten Verkehrsregelungsmaßnahmen( vgl. Bericht über den ders gefährdeten Uebergänge vom nördlichen Bürgersteig der Leip ersten Teil seines Vortrages, Vorwärts", geftrige Morgenausgabe) ziger Straße nach Ede Bellevue- und Budapester Straße und vom auf Berlin übertragen werden können. füdlichen Bürgersteig der Leipziger Straße nach Ede Potsdamer und Königgräßer Straße führen zwischen den äußeren Inseln hindurch, die hier Schuh gewähren. Die Inseln selber sollen nicht betreten werden und erhalten daher Rasen. Zur Regelung des Fahrverkehrs wird auf der mittleren Insel ein fünfeciger Verkehrsturm von 7½ Meter Höhe aufgestellt, auf dem ein Polizeibeamter die Fahr- oder Haltefignale gibt. Die fünf Seiten des Turmes sind nach den fünf Straßenmündungen ge richtet, jede Seite hat drei Tageslichtfignale in grün, weiß und rot. Grün gibt Fahrt", weiß mahnt" Achtung", rot gebietet„ Salt". Wenn Leipziger Straße und Potsdamer Straße das Signal grün erhalten, wird für Königgräger, Budapester und Bellevuestraße das Signal rot geschaltet; wenn dort rot aufleuchtet, gibt hier grün die Fahrt frei. Vor der Umschaltung wird weiß eingeschoben, Plaz„ lar" zu machen.
Die Verkehrsmittel Berlins scheinen ihm, wenn auch infolge des Wirtschaftsniederganges vieles vernachlässigt werden mußte, nicht so mangelhaft, wie man es ihnen oft nachfagt. Von den Untergrundbahnen meint er, daß wir hier in Uebersichtlichkeit, Sicherheit und Sauberkeit nichts vom Ausland zu lernen brauchen, aber dichtere Zugfolge sei zu wünschen. Die Straßenbahnen müßten in absehbarer Zeit aus verkehrsreichen Straßen beseitigt werden, wie es in New York längst geschehen ist, im besonderen feien sie in unserer Leipziger Straße nicht mehr lange möglich. Das Auto spielt bei uns eine sehr viel geringere Rolle als in Amerika . Berlin hat jetzt erst 180 Autobusse, rund 2600 Autodroschken, die großerteils erneuerungsbedürftig sind, und 30 000 Brivatautos, gegenüber 6000 vor vier Jahren. Soll das Privat- das für 15 Sekunden den ganzen Fahrverkehr ſtoppt, um den auto Bolfsperfehrsmittel" werden, so muß es billige Wagen geben, bessere Fahrstraßen, zahlreiche Tankstellen und über die Stadt verteilte Autohallen zur Unterstellung und Reinigung der Wagen.
- ,, Weiße Striche" und Verkehrstürme.
Die zukünftige Entwicklung, die von einer Wirtschaftsbesserung zu erwarten ist, fordert nach Ansicht des Polizeipräsidiums eine verfehrspolizeiliche Umstellung. Sie wird zunächst auf dem Potsdamer Platz versucht. Aus den amerikanischen Maßnahmen sollen besonders die Abgrenzung des Fußgänger verfehrs gegen den Wagenverkehr und die Aufstellung von Verfehrstürmen übernommen werden. In Großstädten Amerikas überschreiten Fußgänger die Fahrdämme faſt nur noch an den Straßeneden, wo die für sie bestimmten llebergänge durch weiße Striche auf den Fahrdämmen angedeutet sind und die Wagenführer gegebenenfalls vor ihnen haltmachen. Nach einem von der städtischen Straßenbauverwaltung und dem Polizeipräfidium gemeinsam ausgearbeiteten Plan soll das auch auf dem Pots damer Plaz durchgeführt werden. Auf ihm werden durch fünf im Zuge der Königgräßer und der Budapester Straße angelegte Inseln besondere Wege für die Straßenbahn, für anderes Fuhrwert und für Fußgänger geschaffen. Der Straßenbahnverkehr Königgräßer Straße Potsdamer Straße hört auf, der Straßer bahnverkehr Leipziger Straße - Potsdamer Straße , Budapester Straße Königgräßer Straße und Budapester Straße- Potsdamer
·
trotzdem iede Nachtarbeit zum Sonntag verboten ist, fnusprig frische Brötchen erhalten fönne. Es tam zur Anzeige und Verurteilung des Bädermeisters wegen Bergehens gegen die Backvorschriften zu 100 M. Geldstrafe. In dem Berufungstermin vor der Potsdamer Straffammer führte der Angeklagte aus, daß er ein Aufbackverfahren befize, wodurch alte Brötchen wieder knusprig würden. Ein Eachverständiger der Bäderinnung mußte zugeben, daß das große Publikum oft mit dem Aufbackverfahren getäuscht wird. Der Laie denkt immer, wenn er morgens in ein fnuspriges Brötchen beißt, daß es frisch sei. Das ist aber nicht immer der Fall. Der Angeflcgte erbot sich, dem Gericht sein Aufbadverfahren in feiner Backstube vorzuführen. Die Giraffammer lehnte dieses aber ab und verworf die Berufung auf Rosten des Angeklagten. Der Bädermeijfer will gegen das Urteil Revision anmelden.
Der Haftbefehl gegen Sklarz.
Ein Baußener Richter verhaftet den Berliner Berfeidiger. Wie mitgeteilt, ist auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bauzen gegen den Kaufmann Heinrich Starz megen Beihilfe zum betrügerischen Ban frott die Voruntersuchung eröffnet und Haftbefehl gegen ihn erlassen worden. Er. hat sich jedoch bisher der Festnahme durch die Polizei zu entziehen gewußt. Es ist als sicher anzunehmer, daß Silarz ins Ausland geflüchtet ist. Wie nun auf dem Finanzamt festgestellt werden komite, hatte er für sich und seine Tochter, die als seine Privatsekretärin mitreift, Aus= lands pässe besorgt. Nach noch nicht bestätigten Meldungen soll Starz fich auf dem Seewege nach Frankreich begeben haben. Die Unersuchungsführung erscheint freilich in einem eigenartigen Lichte. In Schirgiswalde in Sachsen , einem kleinen Landstädtchen, ist eine Firma in Schwierigkeiten geraten. Ihre Haupt. gläubigerin war die dortige Stadtkaffe. Als diese wegen Bahlung drängte, wandte fich die in Schwierigkeiten befindliche Firma an Heinrich Stlarz in Berlin , der berufsmäßig Arrange ments zwischen den in Schwierigkeiten geratenen Schuldnern und ihren Gläubigern betreibt. Es fam unter seiner Bermittelung, ein Bertrag zwischen der Stadt und der Schuldnerin zustande, inhalts dessen die Stadt der Schuldnerin einen weiteren Kredit für Aufrechtgemeinde für ihre Forderung besonders sichergestellt wurde. Diesen erhaltung der Fabrik zur Verfügung stellte, wohingegen die StadtBertrag betrachtet die Anklagebehörde des Landgerichts Bauzen als ein Kontursverbrechen", da die Stadtgemeinde dadurch gegenüber den anderen Gläubiger zu Unrecht Levorzugt sei. Es ist ein Verfahren gegen die Beteiligten eingeleitet und Haftbefehle gegen Heinrich Stlarz und den Geschäftsführer seiner Untergesellschaff ergangen, während merkwürdigerweise die Stadtväter, die den Ber trag geschlossen haben soviel bekannt, nicht in haft find. Die Boruntersuchung wird vom Untersuchungsrichter des Landgerichts Baußen geführt. Dieser Herr hat nun auf Antrag der Staatsanwaltschaft in Bauzen nicht nur gegen den Verteidiger des Stlarz, den Rechtsanwalt Dr. Klee, die Voruntersuchung wegen Begünstigung eröffnet, sondern ihn auch in Haft ge nommen, ein Verfahren, das sich für Parallelfälle empfiehlt, um auf diese Weise Verteidiger, die von der Unschuld ihres Klienten überzeugt find, aus dem Wege zu räumen. Es fann feinem Zweifel unterliegen, daß hier ein Eingriff in die Funktionen und Rechte des Berteidigers vorliegt. Die zuständigen Stellen sind bereits um energisches Einschreiten ersucht worden, insbesondere wird die Berliner Anwaltskammer Gelegenheit haben, sich mit der merkwürdigen Bragis des Unterfuchungsrichters aus Bauzen Ber liner Anwälten gegenüber zu befaffen, die pflichtgemäß die Inter essen ihrer Klienten wahrnehmen.
Mahnung an Reisende nach dem besetzten Gebiet.
In letzter Zeit sind wieder sehr viele Bewohner des unbesetzten Gebietes, die ohne Einreisegenehmigung in das befehte Gebiet einreiften, mit empfindlichen Geldbußen bestraft wor den. Es kann daher vor einer Einreise in das befeßte Gebiet ohne Einreisegenehmigung nicht dringend genug gewarnt werden. Ein reisegenehmigung für das englisch befeßte Gebiet werden erteilt vom Ba Bamt Röin, Domhaus 28. 3weds Erlangung einer Ein reisegenehmigung für das besetzte britische Gebiet muß ein Gesuch eingereicht werden mit genauer Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Beruf, Ort und Grund der Einreife in das befekte Gebiet. Dem Gesuch sind beizufügen: Personalausweis aus dem unbesetzten Gebiet mit Lichtbild, zwei Lichtbilder, 5 M. und Rückporto. Freimarfen werden nicht in Zahlung genommen. Die Dom Bazamt Köln ausgestellten Geleitscheine haben nur Gültigfeit für das britisch besetzte Gebiet. Zur Einreise in das französisch
Weitere Maßnahmen auch gegen Autobefizer. Regierungsdirektor Mosle besprach noch eine Reihe anderer Maßnahmen, die das Polizeipräsidium plant. Nach einer Verordnung, die vorbereitet wird, sollen Wagen in. verfehrsreichen Straßen nur zum Aus- und Einsteigen halten und in Nebenstraßen bis zur Weiterfahrt warten. Pläge wie z. B. der Spittelmartt und der Platz am Opernhaus seien für solche Zwecke einzurichten. Uebermäßiges Huper der Autos müsse verhütet werden, doch sei dazu nötig, daß nicht Fußgänger gedantenlos auf Fahr dämmen umherbummeln. Wer auf dem Botsdamer Platz außerhalb der weißen Striche geht, habe einen etwaigen Unfall figy felber zuzuschreiben, und in Amerika werde tein Mensch ihn in Schuh nehmen. Beim Gros der Fußgänger sei die Disziplin. lofigfeit viel schlimmer als beim Gros der Autoführer, om schlimmsten aber sei sie allerdings bei Kraftradfahrern. Beabsich tigt wird, bei Uebertretungen fünftig nicht nur Autoführer, sondern auch Autobefizer zur Vernehmung zu laden. Wer seinen Chauffeur zu übermäßig schneller Fahrt nötigt, dessen Autos will man auf Zeit oder für immer durch Verbot dem Berkehr fernhalten, und zwar im ganzen Deutschen Reich!
*
Bon der Berliner Bevölkerung hofft der Vortragende, daß sie fich an die Verkehrsregelung rasch gewöhnen werde. Er rühmte sie als ordnungsliebend.
cder belgisch befeßte Gebiet ist die besondere Genehmigung der zuständigen Delegierten erforderlich. Die Fürsorgestelle des Deut fchen Roten Kreuzes in Köln , Breite Straße 78, ist in allen die Einreife betreffenden Fragen gern zu jeder weiteren Auskunft be. reit. Eventuellen Anfragen ist stets Rückporto beizufügen.
Schneeschipperprozeß in vierter Instanz. Ein Freispruch.
Am 17. Dezember 1922 gingen gewaltige Schneemaffen über Botsdam hernieder. Das Straßenreinigungsdepot forderte von Magistrat etwa 100 Erwerbslose zur Schneebefelti gung an. In a'ler Frühe hatten sich etwa 100 Erwerbslose auf dem Feuerwehrhof zur Entgegennahme von Arbeitsgerätet ein gefunden. Hier soll nun der Vertrauensmann der Erwerbslosen , der Parteisekretär Hermann Rautenberg, zur Nichtaufnahme der Arbeit aufgefordert haben, weil die Arbeiter der Straßenreinigung bereits in Kurzarbeit beschäftigt wurden. Er ließ die Bersammelten abstimmen und das Resultat mar Nichtarbeit! In Ruhe ver ließen dann die Erwerbslosen der Feuerwehrhof und gegen Rauten berg wurde Anklage wegen Aufforderung zum llngehorsam aus§ 110 erhoben. Zweimal wurde der Angeklagte vor der damaligen Caftanumer freigesprochen. Das Kammergericht beschäftigte sich mit dem Prozeß, hatte das Urteil aufgehoben und nochmals zur Verhandlung an das Potsdamer Amtsgericht ver wiesen. Vor diesem Gericht wurde Rautenberg am 20. Juni d. I. zu einem Monat Gefängnis verurteilt. Gegen dieses Urteil hatte der Angeflagte und die Staatsanwaltschaft, letztere wegen des Straj naßes, Berufung eingelegt. In der gestrigen Verhandlung der vierten Instanz vor der Berufungskammer in Potsdam waren die Aussagen der Zeugen für den Angeklagten äußerst günstig. Der Staatsanwalt nahm die Berufung zurüd unb teantragte 100 M. Geldstrafe. Das Gericht, unter Vorsitz des Land gerichtsrats Gerechter, erkannte auf Freisprechung mit der Begründung daß der Angeklagte nicht aus sich heraus gehandelt habe, sondern er habe durch die Abstimmung lediglich nur das zu fammenfassen wollen, was die anderen ihm vortrugen. Noch nicht einmal der Begriff des Anreizes ist hier gegeben, hatte doch der damalige Magistratsassessor Dr. Dehm, wie Zeugen vor dem Gericht ürfen, wenn niemand brotlos dadurch wird. Der heute unter ihrem Gide sekundeten, in einer Versammlung erklärt, bak Arbeitslose nur dann beschäftigt werden Angeklagte wurde auf Staatsfoften freigesprochen.
Ermission einer sechsköpfigen Familie in Dahlem .
In dem Billenvorort Dahlem , der in fast sämtlichen Gebäuden über viele leerstehende Räume verfügt,
-
-
-
wurde Sonnabend in der Gustav- Meyer- Straße 1-3 eine fechs löpfige Familie nach kurzfristiger Aufforderung des Gerichtsvollziehers die Aufforderung erfolgte erst Freitag abend 7 Úhr auf die Straße gesetzt. Seitens des Wohnungsamtes in leerstehende ehlendorf wird dieser Familie eine Scheune, die früher zum Verkauf von Kartoffeln usw. gedient hat, als Unterkunft zur Verfügung gestellt. Diefer Raum enthält nicht das Geringste, was zum Aufenthalt einer menschlichen Famisie notwendig ist, weder einen Wasserabfluß noch Koch- und Heizgelegenheit. Die öffentliche Meinung der Parteigenossen in Dahlem , so sdyreibt man uns zu der Meldung aus Dahlem , appelliert an den Herr Wohlfahrtsminister Sirtfiefer wegen eines derart brutalen Borgehens gegen eine große Familie. Dieser Fall beweist einmal, wie vollkommen fculos trop Mieterfchußgefeßgebung die Mies ter noch immer sind und zum andern, daß der Mieterschutz nicht nur nicht obgebaut, sondern im Gegenteil erhöht und vers stärkt werden muß.
Protestversammlung der Ruhestandsbeamten.
Im Anschluß an die Delegiertentagung des Reichsverbandes der Ruh standsbeamten und Hinterbliebenen" fand gestern im Lehrervereinshaus eine eine öffentliche Protestversammlung statt, in der die Redner des Bundes die Forderungen des Verbandes begründeten. Durch die Bestimmungen der Abbauverordnung find die wohlerworbenen, in der Verfassung gewährleisteten Rechte der Ruhestandsbeamten und Hinterbliebenen verlegt worden. Während die Bertreter der Deutschen Volkspartei und der Deutsch.ationalen gegen den neuen Staat polemisierten und ihre hervorragende Tätig. feit" in den Parlamenten für die Beamten hervorhoben, betonte der Redner des Allgemeinen Deutschen Beamtenbundes, daß man sich nicht auf die Versprechungen diefer Abgeordneten stüzen soll. In erster Linie gilt es einzutreten für die unteren Beamten und