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airador do mundo 2 dny

Parteinachrichten

Einsendungen für diese Rubrik sind Berlin B. 68, Lindenstraße 3,

für Groß- Berlin

flets an das Bezirkssekretariat, 2. Hof, 2 Trep. rechts, au richten.

7. Kreis Charlottenburg . Morgen, Donnerstag, den 21. Auguft, abends

Uhr, in der Aula des Schiller- Realgymnasiums, Gaillerfic. 26, Gene­ralversammlung der Freien Schulgemeinde. Bericht des Borstandes und

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Neuwahl desselben. Jeden Freitag oder Montag von 4-6 Uhr in der Gemeindeschule, Oranienstr. 15a, Borbereitungsunterricht und Anmeldung zur Jugendweihe in Klaffe II M. In Riaffe IVO dafelbft Unterricht in der Lebenstunde für Jugendliche vom 10. Lebensjahre an. Mittwoch von 3-6 Uhr auf dem Städtischen Sportplag, hinter dent

Seben Krankenhause Westend , rhythmische Gymnastik, erteilt durch Genoffen

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Adolf Roch. 14. Arcis Reutöln. Donnerstag, den 21. Auguft, 7 Uhr, Gigung des engeren Kreisvorstandes im Parteibureau, Redarftr. 3. Arbeitsgemeinschaft der Kinderfreunde! Donnerstag, den 21. August, 7 Uhr, Recartz. 3, wichtige Sihung der erweiterten Arbeitsgemeinschaft mit den Bertretern der Elternbeiräte, foz.. Lehrer, Rinderschußkommission, Gewerkschaft und Jugendlichen. 20. Rzeis Reinidendorf. Rinderfreunde! Elternabend am Donnerstag, ben

21. Auguft, 8 Uhr, im Gymnasium, Berner Straße, Reinickendorf - Ok. Bortrag des Genoſſen Epstein über Entstehung und Entwicklung der Kinderfreundebewegung". Heute, Mittwoch, den 20. Auguft:

87. Abt. Marienfelde . 8 Uhr zahlabend bei Schuster, Kirchstr. 68. Wahl der Abteilungsleitung. 121. Abt. Rarlshorst. 7½½ Uhr Mitgliederversammlung im Restaurant Aur Rennbahn". Tresdow- Allee, Ede Friedrich- Wilhelm- Promenade. Thema: ,, Unsere Parteipolitik." Referent: Genoffe Bollmershaus. 2. Mit­feilungen. Vorwärtslefer und Parieianhänger willkommen. 140a. Abt. Bittenan. Uhr gemeinsamer zahlabens bei Richard Schulze, cm Bahnhof. Bericht vom Beziristag.

Morgen, Donnerstag, den 21. August: Elternbeiräte und Vertreter. 7 Uhr im Jugendheim, Grünauer Str., wichtige Bersammlung. Borirag des Genossen Schröter: ,, Rechte und Pflichten der Elternbeiräte." Unbedingtes Erscheinen dringend erforderlich. 27. bt. 7 Uhr bei Leher, Ropenhagener Str. 87, Ronferenz der Funktio näre und Betriebsvertrauensleute mit den geladenen Genossen. 29. Abt. 7 Uhr, Schulaula, Senefelderstr. 6, Mitgliederversammlung. Be richt vom Begiristag. 128./130. Abt. Paulow.

Das Londoner Schlußprotokoll.

Das Ergebnis der Londoner Konferenz liegt in einem Aftenstüd vor, das 93 Seiten umfaßt. Es enthält ein kurzes Schlußprotokoll, unterzeichnet von dem Vorsitzenden Macdonald, in dem er feststellt:

besetzten Gebieten vor dem 11. Januar 1923 ausgeübt haben hinsicht lich der Verwaltung der Zölle und Abgaben, des Außenhandeis, der Forsten, der Eisenbahnen( unter den besonderen Bedingungen des Artikels 5) und ganz allgemein hinsichtlich aller anderen Zweige daß alle beteiligten Regierungen sowie die Reparations- der wirtschaftlichen und fistalischen Verwaltung. Die oben nicht tommission die Annahme dieses Planes bestätigt und seiner erwähnten übrigen Verwaltungen werden in jeder Beziehung a Jugangfehung zugestimmt haben, und daß im Verlauf der Die Formalitäten für die Zulassung oder Wiederzulassung der Uebereinstimmung mit dem Rheinlanda blommen arbeiten. Arbeiten der Ronferenz gewiffe für diese Ingangfehung not deutschen Be a mten werden so gehandhabt werden, daß die Wieder­wendige Abkommen zwischen den beteiligten Parteien fest- einsetzung der deutschen Behörden, insbesondere der Zollverwaltung, gestellt oder schon gezeichnet worden sind. Es besteht Ein- in einer möglichst furzen Frist erfolgt. Alles dies ohne andere Be­verständnis darüber, daß diese Abkommen, die hier als Anschränkungen, als im Verirag vgn Versailles, im Rheinlandabkom­lage angeschloffen und bereits gezeichnet oder( mit Ausnahme der men und in dem Sachverständigenplan vorgesehen. Zeitpunkte, die in dem als Anlage Nr. III angeschloffenen Ablommen 2. Die Rüdgabe aller Bergwerte, Kotereien und anderen vorgesehen und um 17 Tage hinausgeschoben find), als unab- industriellen, landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen und Schijf­änderlich paraphiert worden sind, wechselseitig vonein jahrtsunternehmungen, die feit dem 11. Januar 1923 von den Be fagungsbehörden in Regie ausgebeutet oder vorläufig g pachiet wor= ander abhängen. Die Vertreter der beteiligten Parteien wer­den find, an ihre Eigentümer. den am 30. August d. I. in London zusammentreffen, um in einer einzigen Sigung die formelle Unterzeichnung derjenigen Schriftstücke vorzunehmen, die sie betreffen und die noch nicht ge­zeichnet worden sind. Bei dieser Gelegenheit wird eine beglaubigte Abschrift desjenigen Abtommens, das zwischen den alliierten Regierungen abgeschlossen worden ist, der deutschen Regierung mitgeteilt werden."

Dem Schlußprotokoll find vier Anlagen beigefügt:

1. Abkommen zwischen der deutschen Regierung und der Reparationsfommiffion.

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Es enthält zunächst die gegenseitige Verpflichtung, alle geeig neien Maßnahmen zu treffen, um den Plan der Sachverständigen in Wirksamkeit zu setzen und sein dauerndes Funktionieren zu Montaental Repernid. 8 Uhr Mitgliederversammlung im Restaurant Besener. fichern sowie die Abmachung über die Einrichtung des Schieds­

7 Uhr Borftandsfigung im Jugendheim , Breite Straße. 1 8 Uhr Funktionärtonferenz ebenda.

Bichtige Tagesordnung. Erscheinen, aller Mitglieder ist Pflicht.

gerichts. Es folgen Bestimmungen über die Haushaltszahlungen und zusäßlicher Haushaltszahlungen, die den Anlagen zum Gut­tea, ben 22. Auguſt, 8 Uhr, 29. Filmvorführung in der Treptower Stern- achten entsprechen, ferner technische Bestimmungen über die Aufsicht über die verpfändeten Ausgaben.

101. mab 102. Abt. Treptow und Baumschulenweg. Bildungsausschuß! Frei­warte: Bolifufcita"( nach Tolstois gleichnamiger Rovelle). Eintritt int Borverkauf 50 Pf., an der Abendbasse 60 Pf.

Vorträge, Vereine und Versammlungen.

Reichsbanner Schwarz- Rot- Gold".

Gefchäftsstelle: Berlin C. 2. Raifer- Wilhelm- Straße 46 TII. Rameradschaft Königswusterhausen". Mittwoch, den 20. August, abends 7 Uhr, Mitgliederversammlung im Restaurant zum Funterberg( Inhaber B. Behm), Berliner Str. 18. Kamerabschaft ,, Tempel. hof". Donnerstag, den 21. August, um 17 Uhr Baden im Geebab Marien­barf. Donnerstag, den 28. Auguft, Bersammlung in der Linde", Berber, Ede Friedrichstraße. Rameradschaft 17( Lichtenberg und Friedrichsfelbe). Donnerstag, den 21. Auguſt, Antreten abends Uhr Bahnhof Lichtenberg: Friedrichsfelde . Die gesamte attive Mannschaft hat anzutreten. Ramerad fchaft 17( Karlshort). Donnerstag, den 21. August, Antreten Uhe Bahn hof Friedrichsfelde Oft. Bollzähliges Erscheinen Pflicht. Jugendkamerabschaft Wilmersdorf". Freitag, den 22. Auguft, abends 7% Uhr, Turnabend in Ner Turnhalle der Oberrealschule, Wilmersdorf am Seepart( Ede Augusta­trake). Rameradschaft Spandau". Donnerstag den 21. Augufi, abends 8 Uhr, Rameradschaftsversammlung im Bittoriasaal, Grunewaldstr. 9. Republikaner als Gäste willkommen.

Reichsbund ber Kriegsbeschädigten, Ariegsteilnehmer und Kriegerhinter. bliebenen, Ortsgruppe Neukölln, Mittwoch, den 20. August, abends 7 Uhr, in der..Berliner Rindl- Brauerei", Sermannftr. 214-219, Mitgliederversamm Tung. Tagesordnung: Grundsägliche Fragen der Organisation." Am Mon­tag. c. 25. Auguft, abends 7 Uhr, im Ideal- Rafino".( Inhaber Georg Moser ) Weichselftr. 8eine Hinterbliebenenverfammlung. Gahr wichtige Tagesordnung.

2. Bereinbarung zwischen den alliierten Regierungen und der deutschen Regierung über das Abkommen zwischen der deutschen Regierung und der Reparationsfommission. In dieser Bereinbarung wird zunächst die Zusammen jegung des Schiedsgerichts geregelt. Danach sollen alle Meinungsverschiedenheiten mit der Reparationsfommission und Deutschland über die Auslegung des Abkommens des Dawes- Planes oder der deutschen Durchführungsgesetzgebung der Entscheidung von drei Schiedsrichtern unterliegen. Der eine der Schiedsrichter wird durch die Reparationsfommiffion, der andere durch die deutsche Re­gierung, der britte entweder durch Bereinbarung beider oder mangels einer Bereinbarung durch den Präsidenten des ständigen Internatio­malen Gerichtshofes ernannt.

Diese Vereinbarung enthält ferner die Bestimmungen über das Uebertragungsfomitee( Transfer) fomie über die Sachlieferungen. 3. Abkommen zwischen den alliierten Regierungen und Deutschland .

4. Abkommen zwischen den alliierten Regierungen. In diesem Abkommen werden die Aenderungen des Bertrages von Versailles festgestellt, die durch den Eintritt eines Bürgers der Bereinigten Staaten von Amerita in die Reparationstommiffion not­in Steglig. Der Vorbereitungsunterricht, jeben Donnerstag im Jugendheim, wendig wird. Dies Abkommen enthält ferner folgende Bestimmung über die Regelung von Ganttionen:

Gemeinschaft proletarischer Freidenker, Steglih. Freibenter- Augenbweihe Anienhofstraße. uon 4% bis 5 Uhr. Beginn amt Donnerstag, den S. Auguft für alle Rinder vom 10. bis 14. Lebensjahre. Lehrerin und Weiherednecin Genoffin Dr. Arische. Anmeldungen bortfelbft.

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Sport.

V. Rhön - Segelflug- Wettbewerb 1924. In der Nacht vom Sonntag zum Montag fegte ein Sturm über die Wasserkuppe , der eine Windstärke bis 23 Meter in der Sefunde erreichte. Wirtlich kein Fliegerwetter! Ein Wunder, daß die Lager stadt und die Zelte standbielten. Um so eifriger ist man mit der Innenarbeit" beschäftigt. Ueberall wird gebastelt, gehämmert, ge­strichen, gearbeitet. Wenn dieser Sturm, der auch noch tagsüber mütet, aufhört, gibts wohl Regen. Der Himmel er ist bei 950 Meter Höhe sehr nah- ist voll schwerer, fdywarger, dicer Regenwolken.

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Ein Gang durch die Zeltstadt im Vergleich mit den bisher erreichten Flugleistungen gibt zu denken Anlah. Segelflugzeuge, vor zwei Jahren erbaut, sind heute eigentlich noch vollkommen modern. Ein Zeichen, daß ein gewiffer Normaltyp un= bedingt erreicht ist und sich in den Jahren vorher bewährt hat. Die beiden zur Strede gebrachten Segelflugzeuge Belifan" und Efpenlaub V" mahnen, sich im weiteren Fortschreiten der Ronstruktion vor dem schweren Fehler der lleberzüchtung zu be­wahren. Er würde sich sonst bitter rächen. Man denfe zurüd on den Freiballon, der durch Einführung der Reißbahn durch Groß in vollendeier Bollkommenheit dasteht. Beim Barsevaischen Drachen feffelballon ist es ebenso. Alle Neuerungen bewährten sich nicht, die erste alte Form war und blieb der Standardtyp. Die geringe Gewichtszunahme bei erhöhter Materialzuverlässigkeit steht in feinem Berhältnis zu den Borteilen der dadurch bedingten größeren Sicher­heit des ganzen Apparates, zumal für das Leben des Führers. Es mag beachtet werden: jeder Flug, beansprucht das Flugzeug und fein Material. Es leidet aber noch mehr durch die Unterbringung in Zelten. Zelte sind Notbehelf. Die Segelflugzeuge hier oben aber haben bei solcher fast wider natürlichen Wetterlage unmenschlich gelitten. Recht bedauerlich, daß die große Halle zum 1. Auguſt nicht fertig wurde.

Rennen zu Grunewald am Dienstag, den 19. Auguft.

1. ennen. 1. Quaria( Dalenburgs), 2. Theofrit( E. Krüger), 3. Dalberg( Hartmannshonn). Toto: 375: 10. Plat: 45, 18, 21: 10 Ferner liefen: Eichlaße, Wartburg , Dft- Expreß, Rojebant.

2. Rennen. 1. Baffe( D. Schmidt), 2. Schneeberg ( Mber3), 3. Noderich( H. Braun). Toto: 39: 10. Blak 16, 27, 65: 10. Ferner liefen: Dalt. Gondatlan, Benelope, Champfleuri, Badea, Hochländer, Landdroft, La Mara, Faltenburg, Cebria, Patagon, Kadewitt.

3. Rennen. 1. Stromer( D. Schmidt), 2. Wythia( 3immermann), 3 Gralsritter( E. Lüneberg). Toto: 21:10. Blag: 13, 23, 22: 10. Ferner lieten: Rheinland , Fliegender Fuchs, Wetterstein , Augulimala, Moosrofe, Tornado, Kurfürst, Panter.

4. Rennen. 1. Verifies( F. Kasper), 2. Sampelmann( D. Schmidt) 3. Claudius ( Korb). Zoto: 21: 10. Plak : 10, 10: 10. Ferner llefen: Rotung, Erzelfior.

Artifel 2.

Entsprechend den Bestimmungen des Planes der Sachver­ftändigen werden Ganttionen hinsichtlich Deutschlands auf Grund des§ 18 der Anlage II zu Teil VIII( Reparationen) des Bertrages von Bersailles nur dann ergriffen werden, wenn unter den Voraussetzungen jener Anlage in ihrer durch das gegenwärtige Abkommen abgeänderten Faffung eine Richterfüllung im Sinne des Abschnitt III des Teiles. I des Berichts des Sachverständigenaus­scuffes festgestellt worden ist.

im Bewußtsein ihrer gemeinsamen Berantwortlichkeit für ihre In diesem Falle werden die Regierungen die Signatarstaaten eigenen Intereffen und für die Interessen der Privatpersonen, die zum Zwede der Ingangfeßung des Planes Geldmittel vorgefchoffen baben, unverzüglich miteinander ins Benehmen treten, um die Art der anzuwendenden Sanftionen zu bestimmen und um sie so durch­zuführen, daß fie schnell und wirfiam find.

3. Die Zurückziehung der besonderen Stellen, die zur Ausbeutung der Pfänder geschaffen worden sind. und die Aufhebung der Requisitionen, die für den Dienst dieser Stellen erfolgten.

4. Die Aufhebung der Beschränkungen des Per ionen, Güter- und Wagenverkehrs, vorbehaltlich der Bestimmungen des Rheinlandabkommens.

5. Die Alliierten werden, ganz allgemein, um in den besetzten Gebieten die fiskalische und wirtschaftliche Einheit Deutsch = lands zu sichern, die Hohe Interalliierte Rheinlandfommission ver­anlassen, vorbehaltlich der Bestimmungen des Rheinlandabfomumens, eine Berichtigung der von dieser Kommission seit dem 11. Jas muar 1923 erlassenen Verordnungen vorzunehmen.

Artikel 3.

Die französische und die belgische Regierung verpflichten sich, innerhalb 14 Tagen nach dem Zeitpunkt der zweiten Feststellung ( d. b. zum 5. Oftober 1924) tas in Artikel 1 für die Wiederher­stellung der fiskalischen und wirtschaftlichen Einheit Deutschlands aufgestellte Programm durch zuführen. Sie werden die Reva­rationsfommission von dieser Durchführung in Kenntnis feßen. Die Feststellung, daß das Programm voll ausgeführt ist, wird von der Reparations tommission getroffen werden. Die französische nd die belgische Regierung werden am 23. August 1924 die Erhebung von Abgaben an der östlichen 3ollgrenze( d. h. land) einstellen. Am 3. September, und wenn möglich früher, wer­an der Zollgrenze zwischen dem besetzten und unbesehien Deutsch­den die alliierten Behörden, soweit wie möglich, die Hemmungen des Personen-, Güter- und Wagenverkehrs seit dem 11. Januar 1923 einschränken, besonders zwischen dem besetzten und unbesetzten Deutschland . Innerhalb desselben Zeitraums wird die östliche Zoll­grenze beseitigt. Die Steuern und Abgaben im belegten Ge­biet merden denen im unbefekten Gebiet gleichgestellt.

Artikel 5. Das Ende der Regie.

Auf die zweite Feststellung hin( 20. September 1924) wird das Eisenbahnnez des Reiches der im Eachverständigenplan vorgesehenen neuen Gesellschaft übertragen. Von diesem Zeitpunkt triebenen Strecken auf die genannte Gesellschaft übergehen. 14 Tage ab wird der Betrieb aller jet von der deutschen Reichsbahn be= nach der zweiten Feststellung( 5. Oktober 1924) werden die jetzt von der Regie betriebenen Streden für Rechnung der Gesellschaft unter dem Eisenbahnorganisationskomitee betrieben werden.

Artikel 7. Die Amnestie.

Um eine gegenseitige Befriedung berbeizuführen und um, so­weit als möglich, tabula rasa mit der Bergangenheit zu machen, sind die alliierten Regierungen und die deutsche Regierung über die nachstehenden Bestimmungen übereingefommen. Dabei besteht Ein­verständnis darüber, daß hinsichtlich etwaiger fünftiger Gea fchehnisse die Gerichtsbarkeit und Gesetzgebung Deutschlands , namentlich in Ansehung der Staatssicherheit fo­wie die Gerichtsbarkeit der Bejagungsbehörden, namentlich in An­sehung ihrer Sicherheit, ihren normalen Lauf gemäß dem Friedens­vertrag und dem Rheinlanbabkommen nehmen werden.

Das Abkommen zwischen den alliierten Regierungen mit Beziehung auf die Ereignisse während des bezeichneten Zeit­

und Deutschland .

Wir lassen im folgenden die wesentlichsten Bestimmungen des grundlegenden Abkommens folgen. Es gliedert sich in elf Artifel und enthält Bestimmungen über die deutschen gesetz geberischen Maßnahmen, die Wiederherstellung der wirtschaft­lichen Einheit Deutschlands , die Regelung der deutschen Zahlungsverpflichtungen, die Aufhebung der Eisenbahnregie, die Wiederherstellung der Gerichtsbarkeit und Gesetzgebung Deutschlands im befeßten Gebiet sowie über die Amnestie.

Artikel 1. Die deutsche Gejezgebung.

A. Der Sachverständigenplan vom 9. April 1924 wird mit Aus­nahme der von den alliierten Regierungen zu treffenden Maßnahmen als in Gang gefett betrachtet werden, wenn die Reparations: fommission erklärt hat, daß die von ihr in ihrer Entscheidung Nr. 2877 ( 4) vom 15. Juli 1924 festgesetzten Maßnahmen durchgeführt find, nämlich:

1. Daß Deutschland die folgenden Maßnahmen durchgeführt hat: a) Die Annahme der für tas Funktionieren des Planes er­forderlichen Geseze in der von der Reparationsfommission ge­billigten Form durch den Reichstag und ihre Berkündung.

in

b) Die für das ordnungsmäßige Funktionieren erfolgte fegung aller in dem Plane vorgesehenen Ausführungs. und leberwachungsorgane..

c) Die endgültige Errichtung der Bant und der deut schen Reichsbahngesellschaft gemäß den Bestimmungen der betreffenden Gefeße.

d) Die llebergabe der Zertifikate für die Eisenbahn­schuldverschreibungen und der entsprechenden Zertifikate für die Industrieschuldverschreibungen, wie sie sich aus dem Bericht des Organisationsfomitees ergeben, an die Treu­händer.

2. Daß Verträge abgeschloffen worden find, welche die Zeich nung der achthundert Millionen Goldmartanleihe Sachverständigenbericht enthaltenen Bedingungen erfüllt worden sind. Sohelicherstellen, sobald der Plan in Gang gesetzt ist und alle in tem

5. Rennent. 1. Perimede( D. Schmitt), 2. Allotria( Frangle), 8. Domglode( E. Lüneberg). Toto: 51: 10. Blat: 17, 44, 28:10. Ferner liefen: Troja, Brinzeß Friedel, Gludsstunde, Morgenpost ,. Hohe Sonne, Bertrau mal, Bermala, Livadia , Idol.

6. Sennent.

1. Döberitz ( Teichmann), 2. Japs( Saager), 3. Ber­gleich( D. Schmidt). Toto: 29: 10. Blas: 12, 16, 11: 10. Gerner liefen: Mundschent, Belladone, Merovinger II, Habanera, Abwehr. 7. Rennen. 1. Barioli( H. Janto), 2. Ilberstedt ( Jenisch), 3. Grips­ holm ( Raftenberger). Zofo: 61: 10. Play: 19, 48, 17: 10. Ferner Hefen: Mumpig, La Braise, Dioscur, Perficus, Thrain, Lamaoral, Bietnik.

Wetter für Berfin und Umgegend. Fortbauer des unbeständigen und ziemlich fühlen Wetters mit Regenschauern. Für Deutschland . In ganz Deutschland weilerhin unbeständiges Better.

B. Die fistalische und wirtschaftliche Einheit Deutsch­ lands wird gemäß dem Sachverständigenplan als wiederhergestellt angesehen werden, wenn die Alliierten folgende Maßnahmen getroffen haben:

Wiederherstellung der Wirtschaftseinheit.

1. Die Beseitigung aller Beschränkungen der deutschen fistalischen und wirtschaftlichen Gesetzgebung seit dem Die Wiedereinsehung der deutschen 11. Januar 1923. Behörden mit den uneingeschränkten Befugnissen, die sie in den

1. Niemand dorf unter irgendeinem Bormand verfolgt, beunruhigt, belästigt oder einem materiellen oder morali­ichen Nachteil unterworfen werden, sei es wegen einer Tat, die in der Zeit zwischen dem 11. Januar 1923 und dem Inkraft­treten des gegenwärtigen Abkommens in den besetzten Gebieten ausschließlich oder überwiegend aus politischen Gründen be­gangen worden ist, sei es megen feines politischen Berhal­fens in jenen Gebieten während der angegebenen Zeit, sei es wegen feines Gehorsams oder seines Nichtgehorsams gegenüber den Befehlen, Ordonnanzen, Berordnungen oder Anordnun­gen, die von den Bejagungsbehörden oder den deutschen Behörden raums erlassen worden sind, sei es endlich wegen seiner Beziehungen zu jenen Behörden. 2. Die allierten Regierungen und die deutsche Regierung wer­den alle Berurteilungen und Strafen aufheben, die wegen der vorstehend bezeichneten Handlungen zwischen dem 11. Januar 1923 und dem Inkrafttreben des gegenwärtigen Ab­tommens von den Gerichten oder Verwaltungsbehörden ausges sprochen worden sind. Es besteht Einverständnis darüber, daß die von Gerichten oder Berwaltungsbehörden erkannten Geldbußen und Geibstrafen, die bereits gezahlt find, nicht zurückgezahlt zu werden brauchen.

3. Die Bestimmungen der§§ 1 und 2 finden keine An­wendung auf Verbrechen gegen das Leben, die den Tod herbeigeführt haben.

der§§ 1 und 2 vorgesehene Amnestie fallen und die gegenwärtig 4. Die Straftaten, die nicht unter die in den Bestimmungen infolge der Einrichtung besonderer, nach diesem Abkommen zu be­seitigender Dienstzweige der Gerichtsbarkeit der Besakungsbehörden unterworfen worden sind, sollen von der deutschen Gerichtsbarkeit übernommen werden.

5. Die beteiligten Regierungen werden, und zwar jede, soweit es sie angeht, die erforderlichen Maßnahmen treffen, um die Durch­führung dieses Artikels sicherzustellen. Gegebenenfalls soll diese Lurchführung von den beteiligten Regierungen im Wege der Ver­ständigung und, falls es angebracht erscheint, durch gemischte. im gegenseitigen Einverständnis zu bildende Kommissionen geregelt werden:

Artikel 10. Schiedsgericht.

Alle Meinungsverschiedenheiten, die sich zwischen den allierten Regierungen oder einer von ihnen auf der einen Seite und Deutschland auf der anderen Seite wegen des vorläufigen Abt om mens erheben tönnten, sollen, wenn sie nicht durch Ver­handlungen beigelegt werden können, dem Ständigen Inter­ nationalen Gerichtshof vorgelegt werden.

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