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Gewerkschaftsbewegung

Die Neuregelung der Erwerbslosenfürsorge.

Misstände im Arbeitsnachweiswesen.

weden, ich muß Sie deshalb ergebenft ersuchen, eine entsprechende Richtigstellung zu bringen und mir davon Kenntnis zu geben.

Hochachtungsvoll

Forstaffeffor a. D. Busold, Holzverwertung."

Durch diese Erklärung wird feine der in unserer Notiz aufge­

Immer noch gewerbsmäßige Stellenvermittlung. Die Beiratssigung des Zentralverbandes der Hotel -, Restaurant- und Caféangestellten in Berlin hatte sich auch mit diesem Thema wieder zu beschäftigen. Zunächst wurde die vom Verbandstag beschloffene Gründung einer freiwilligen Sterbestellten Behauptungen als unrichtig erwiesen. Die Anschuldigun tasse beschlossen, die am 1. Oktober unter dem Namen 3entral gen richteten sich in der Hauptsache gegen die Art der Arbeitsver­Horesca"( Abkürzung des Verbandsnamens) ins Leben tritt. Der mittlung" in dem sogenannten nationalen Arbeitsnachweis, der nicht Eintritt ist frei, der Beitrag wird im Umlageverfahren erhoben. Das Arbeitsfräfte, sondern Arbeitskräfte mit ,, nationaler" oder, natio­Sterbegeld ist auf 1500 M. festgefeßt. Nur Verbandsmitglieder und nalsozialistischer" Gesinnung vermittelt. ihre Ehefrauen sind beitrittsberechtigt.

Die Anordnung vom 9. August bringt zwar durchgehends eine Erhöhung der in ihrer Vorgängerin vom 25. April festgesetzten Unterstüßungshöchstfäße, bleibt aber im allgemeinen hinter der vom Reichstag geforderten Neuregelung erheblich zurüd. Dieser hatte bereits die vom Sozialpolitischen Ausschuß vorgeschlagenen Säße infolge des durch den Finanzminister herbeigeführten Ein­greifens des Haushaltsausschusses zum Zeil beträchtlich vermindert, war aber wenigstens der von unseren Genossen im Ausschuß durch­Ferner wurde beschlossen, die Reichskonferenz der gefeßten Gleichstellung der Geschlechter beigetreten. Die Reliner im Laufe des fommenden Winters abzuhalten. Die vom Regierung hat diesen Grundsaz wieder in weitem Umfange durch Verbandstag beschlossene Einberufung einer internatio, brochen, indem sie nur denjenigen weiblichen Ernalen Ronferenz soll für den Monat November erfolgen. werbslosen, die nachweisen, daß sie Familienan­gehörige zu ernähren haben für männliche gilt diefe Cinschränkung nicht bie gleiche Unterstügung wie den männlichen zubilligte.

-

Nehmen wir von den drei Gruppen, Often, Mitte und Westen, die zweite, zu der Berlin gehört, und von den fünf Ortstlaffen die höchſte, so erhalten wir folgende Beträge der wochentäglichen

Unterstügung in Pfennigen:

Nach der Anordnung

10

Erhöh bie auf Grund d. Beschlüsse d. Reichstages hätte erfolg. fallen i.Brea

20-26 20-25

Erhöhung

in Proz.

vom 25. April vom 9. Auguft

1.

männliche

über 21 Jahre

84

100

unter 21 Jahre

50

60

19 20

2. weibliche

über 21 Jahre

67

90*)

84

49

unter 21 Jahre

40

55

371

50

3a. Ehegatten

22

35

59

50

8b. Kinder und

andere unter­

stügungsberecht.

Angehörige..

17

25

47

*) Wenn sie Angehörige zu unterstügen haben, 100(+ 49 Proz.).

48

00

50

Nur im Falle des Ehegatten ist die Forderung des Reichstags überschritten, sonst ist ein zum Teil erhebliches 3urid. bleiben festzustellen.

Dabei darf nicht vergessen werden, daß der Anwendung felbft bieser fümmerlichen Säge, soweit es sich um Familienan­gehörige handelt, eine sehr bedenkliche Schranke gesetzt ist Der Gesamtbetrag der Angehörigenunterstügung darf nicht mehr als 150 Prozent der Unterstützung des Familienhaupts, falls dieses aber weiblich ist, fogar nicht mehr als 100 Prozent be tragen. Wenn also der Erwerbslose für Frau und Kinder zu forgen hat, so wird bereits die Unterstüßung des fünften Kindes gekürzt. Alle ferneren aber gehen leer aus. Ist das Familien­haupt eine Frau, so werden schon nicht mehr als vier, wenn aber noch ein erwerbsunfähiger Ehemann mit zu unterstützen ist, nur zwei Kinder voll, ein drittes verkürzt unterstützt, die weiteren aber gar nicht. Eine eigenartige Förderung des Familienzufammen­hangs und des Kinderreichtums, der sonst nicht hoch genug gepriesen werden kann. Herr Geheimrat Dr. Weigert vom Arbeitsmi­nisterium, der im Reichsarbeitsblait die halbamtliche Erläuterung zu der Verordnung geschrieben hat, hebt diese Beschränkung rüh mend hervor als einen Sauz vor der Gefahr, daß bei sehr tinderreichen Familien die Unterstützung die Höhe der Löhne, von denen noch Steuern und foziale Leiftungen abgehen, erreichen Pönnte. Ein Wort zur Kennzeichnung solcher Löhne" darf an dieser Stelle ja nicht erwartet werden. Dafür erfahren wir, daß der Reichsarbeitsminister die Arheitsnachweisvermaltungen noch mals besonders" darauf aufmerijam gemacht hat, daß die Säße der Anordnung nur höchstfäße sind, und daß es deshalb in Gegenden mit besonders niedrigen Löhnen geboten ist, unter diesen Höchstsätzen zu bleiben". Dabei gehen die Säge in diesen Gegenden, im Wirtschaftsgebiet Often und in der untersten Ortsflaffe, schon um 24 bis 34 Prozent unter die oben angeführten zurüd. Denn darüber besteht ja Einigkeit bei allen(?) wirtschaftlichen Parteien, daß es nicht Sache der Erwerbslosenfürsorge sein fann und sein darf, die Löhne höher zu treiben, als sie nach Lage der Wirtschaft bemessen werden fönnen", sagte Geheimrat Weigert. Wenn z. B. die Bage" der Wirtschaft die Anlage erheblicher Ka­pitalien im Ausland oder die Berausgabung großer Beträge im Lurusverbrauch erfordert, und die Löhne entsprechend niedrig ge­halten werden müffen", so darf um feinen Breis durch eine zum Satteffen zahlreicher Kinder beinahe ausreichende Erwerbslofen­unterstügung dem entgegengewirft werden. Daß umgefehrt solche ärmlichen Unterstüßungen vor Entwertung durch fünstliche Lebensmittelverteuerung geschügt werden müssen, da­von ist natürlich bei fast allen heute für die Regierung in Betracht tommenden wirtschaftlichen Parteien keine Rede.

"

Es fann danach, selbst unter Berücksichtigung der erschwerten Lage unferes Erwerbslebens, teine Rede davon sein, daß die jetzt bewilligten Säge der Erwerbslosenunterstützung auch nur einiger maßen den zu stellenden Mindestforderungen entsprächen. Her mit einer ausreichenden Erwerbslosen, auch Kurzarbeiterfürsorge! bleibt daher nach wie vor unsere Forderung.

Internationaler Antikriegstag om dritten Sonntag im September.

Der vom Bundesvorstand des ADGB . zur Durchführung und Finanzierung eines Boltsentscheids über den Achtstundentag beschlosse nen Erhebung eines Ertrabeitrages wird ohne Debatte

Zu einer recht lebhaften Aussprache kam es bei der Beratung der Urbeitsnachweisfrage Einmütig wurde von allen an der Debatte Beteiligten zum Ausdruck gebracht, daß es so wie bisher nicht weiter gehen kann. Für die wieder einge riffenen

eunhaltbaren Zustände im Arbeitsnachweiswesen wurden besonders die zuständigen Behörden verantwortlich gemacht. Die lare Behandlung aller die öffentlichen Nachweise be­treffenden Wünsche und Beschwerden der Arbeitnehmer durch das Reichsarbeitsministerium, die Reichsarbeitsverwaltung und die ihnen untergeordneten Stellen feien schuld, daß die Arbeitsnachweise nicht fo funktionierten, wie es im Interesse der Stellensuchenden not­wendig ist. Diefer unverständlichen Haltung der Behörden sei es auch zuzuschreiben, daß die gewerbsmäßigen Stellenver mittler und die nichtgewerbsmäßigen Vereinsnachweise kleiner Bereine, deren Eristenz nur auf dem Stellenschacher begründet sei, fich heute wieder zum Schaden der Arbeitsuchenden und der Auge­eingeit breitmachen. Die Ausplünderung der Arbeitslosen durch die gewerbsmäßigen Stellennermittler stände wieder, wie in der Borkriegszeit, in poller Blüte. Die von den zuständigen Behörden festgesetzten Bermittlungsgebühren würden von den gewerbsmäßigen Stellenvermittlern in den meisten

Fällen überschritten. Für fefte Stellen würden von den Ver­mittlern Gebühren bis 100 Mart und nicht selten noch meit darüber hinaus gefordert. Für und mehr. stellen der vielen fleinen Wintelvereine. Fast ebenso stands shilfsstellen bis 5 Mart es bei den Vermittlungs­Die Dreiftigkeit, mit der die Stellenvermittler wieder auftreten, rühre daher, daß sie so gut wie nicht von den Aufsichtsbehörden kontrolliert werden. Troß wiederholter Anzeigen gegen nicht genehmigte fogenannte nichtgewerbsmäßige Vereinsstellennachweise werde von den Behörden nicht eingegriffen. Es wurde seinerzeit ein Fall in Chemnih angeführt, wo ein Berein, dem die nachgesuchte Stellen­vermittlungserlaubnis abgelehnt morden war, trotzdem sein Bureau eröffnete, ohne daß die Behörde fofort eingriff und den Laden schloß. Biel Schuld trügen aber auch die mit der Arbeitsverteilung beauf­tragten Arbeitsnachweisbeamten. Sie fühlen sich mehr als Beamte, denn als Betreuer und Berater der Er­werbslofen. Eine weitere Ursache dieser trourigen Zustände feien auch die völlig unzureichenden Räumlichkeiten der Arbeitsnachweise. Manche Warteräume feien in einem solch standalösen Zustande, daß man den Erwerbslosen nicht zumuten kann, fich längere Zeit dort aufzuhalten. Obwohl die Mittel für die Arbeitsnachweise zum größten Teil durch die Erwerbslosen­verficherung aufgebracht würden, verweigert die zuständige Behörde oft die kleinsten Beträge zur Berbesserung der Arbeitsnachweisein­richtungen.

Das Resultat der Ausfruache war, daß neben der Aufrecht erhaltung der auf dem Verbandstag in Rassel im Mai 1924 erneut formulierten Forderungen die in den Verwaltungs- und Fachaus­füffen fibenden Kollegen beauftragt werden, energischer wie bisher die den Arbeitnehmern nach dem Arbeitsnachweisgesetz zustehenden Rechte wahrzunehmen.

Nochmals der nationale" Arbeitsnachweis. Herr Forstaffeffor a. D. Busold, Lübben ( N.-L.), Bergstr. 6, fchreibt uns: Erst heute fommin mir eine Notiz in Ihrer Nummer vom 20. August, überschrieben: Arbeitsvermittlung im nationalen Ar­beitsnachweis" zur Kenntnis.

Dieselbe beschäftigt fich mit der Einstellung von Holz hauern in der Gegend von Cüstrin . Da ich die dortigen Arbeiten im Auftrage der Regierung, als Unternehmer, über­nommen habe, liegt mir an einer Klärung der Sachlage, da die von Ihnen gebrachten Angaben nicht den Tatsachen entsprechen.

Es ist mir absolut gleichgültig, welcher politischen Bartei die bei mir beschäftigten Arbeiter angehören, fofern sie ihr Fach ver­stehen und ihre Arbeit in der Art, wie ein tüchtiger Arbeiter sie verrichtet, durchführen. Die angegebenen Lohnfäße von 5 Mark fönnen von fleißigen Arbeitern erreicht werden, da im Afford ge­arbeitet wird. zu welchem Preise sich für die Arbeiter die Ver­pflegung stellt, vermag ich nicht zu übersehen, da die Verpflegung lediglia Sache des Arbeitnehmers ist.

Es sind neben Hunderten von anderen Arbeitern eine An­zahl Angehörige eines sogenannten nationalen Verbandes beschäftigt worden, doch find dieselben nach ganz furzem Berjuch aus den verschiedensten Gründen restlos entlassen worden.

Ihre Notiz vom 20. August ist geeignet, falsche Bilder zu er

anserbia. 16 sia

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Soweit ein Vorwurf gegen den Unternehmer erhoben wurde, bestand er darin, daß für staatliche Arbeiten die Arbeiter auf solchen Winkelnachweisen gesucht werden, anstatt sie von den öffent­lichen Arbeitsnachweisen anzufordern. Allein die Zuſchrift des Herrn Forstassessor a. D. gibt uns Beranlassung, feine Auffassungen als Arbeitgeber zu fritisieren. Die Möglichkeit zugegeben, daß ein gut eingearbeiteter Arbeiter im Afford 5 Mart verdienen kann, so darf doch dieser nicht nur fleißiger Lohnfah nicht als Lockmittel benutzt werden, da er sicherlich auch vertraut sind, in der ersten Zeit nicht erreicht werden kann. Gewiß von fleißigen Arbeitern, die mit der Arbeit des Holzfällens nicht ist die Verpflegung Sache des Arbeiters. Wer jedoch Arbeiter von auswärts, insbesondere von Berlin , heranzieht, muß sich als Unter­nehmer sehr wohl darum fümmern, ob die Arbeiter auch dabei eri­ftieren fönnen. Jedenfalls dürften nur le bige Arbeiter von aus­wärts herangeholt werden. Zu den Erfahrungen, die Herr Busold mit den vom ,, nationalen" Arbeitsnachweis vermittelten Arbeits­fräften mit nationalsozialistischer Gesinnung gemacht hat, gratu­lieren wir ihm. Sie wären ihm erspart geblieben, wenn er sich lediglich an die öffentlichen Arbeitsnachweise gewandt hätte, was hoffentlich nunmehr geschieht. Um jedoch den Arbeits­lofen und schließlich sich selber feine unangenehmen Enttäuschungen zu bereiten, ist selbstverständlich, daß über die Arbeitsbedingungen und Existenzmöglichkeiten für auswärtige Arbeiter genaue Angaben Wer staatliche Arbeiten ausführen läßt, über­gemacht werden. nimmt damit gewisse Rücksichten, die in diefem Falle bisher offen­bar nicht geübt wurden. Gescheiterte Verhandlungen in der chemischen Industrie. Bustard. Als im Mai der Lohntarif, mit einem Stundenlohn von In der chemischen Industrie Groß- Berlins besteht ein tarifloser 48% bis 51 Pf. für Betriebsarbeiter, ablief, lehnten die Unterneh mer jede weitere Lohnerhöhung ab. Die tariflich vorgesehenen Schlichtungsinstanzen versagten, indem fein Schiedsspruch zustande fam. Mehrere Großbetriebe riefen darauf den behördlichen Schlichtungsausschuß Groß- Berlins an. Dieser sprach in feinem Schiedsspruch vom 16. Juli das für die Lohnpolitik der Un­ternehmer geradezu vernichtende Urteil aus:

,, Mit Rücksicht auf die Notlage, in der sich insbesondere Die verheirateten Arbeiter befinden, wird, ohne den Ver­handlungen über eine generelle Lohnregelung vorzugreifen, fol­gende Sonderregelung getroffen:

Von der laufenden Lohnwoche ab erhalten die verheirateten Arbeiter eine Zulage von 2 Mart für die Woche und für jedes Rind außerdem 1 Mark für die Woche."

Bei dem bekannten sozialen Verständnis der Arbeitgeber wun derten die Arbeiter sich nicht, daß die Herren diesen Spruch ab­lehnten. Aus uns unbekannten Gründen hat der staatliche Schlichter die in einem Falle beantragte Verbindlichkeitserklärung abg abgelehnt.

Bei einem Streitfall der Spinnstoffabrit Behlena dorf über Lohnerhöhung brachte der Vorfizende eine Werein­barung dahin zustande, daß die Organisationen nochmals in eine generelle Verhandlung eintraten. Diese Verhand­lung fand am 26. August statt, mußte jedoch, da die Unternehmer eine allgemeine Lohnzulage ablehnten, ergebnis­los abgebrochen werden. Dem Hinweis der Arbeitnehmer, daß vom Dezember 1923 bis jetzt das allgemeine Lohnniveau in Berlin im Durchschnitt um 13 Pf. geftiegen fei, während in der che mischen Industrie in der entsprechenden Zeit die Löhne nur um 6 Pf. erhöht worden sind, begegneten die Unternehmer mit Hohn.

Den Arbeitnehmern der chemischen Industrie muß durch das Verhalten der Unternehmer flar geworden sein, daß die Arbeitgeber gutwillig die jeßigen Hungerlöhne nicht aufbessern werden. Die tommunistischen Phrasen fürchten die Unternehmer nicht. Es gibt für die Arbeiter nur eines: Erringung befferer Löhne durch Kampf! Darum hinein in die Organisation, hinein in den Berbend der Fabritarbeiter!

SPD. - Fraktion der Gemeinde- und Staatsarbeiter. In der Fraktions versammlung am Montag abend im Gewerkschaftshaus spricht Dr. Paul Levi, nicht, wie irrtümlich angegeben, Paul Löbe .

Baugewertsbund, Fachgruppe Glaser. Von Montag, den 1. September, ab befindet sich der Arbeitsnachweis für Glaser Michaeltirchstr. 29A. Tel.: p. 4382. Die Einschreibung und Vermittlung erfolgt nur in der Beit von 8-10 Uhr vorm.

Verantwortlich für Bolitik: Ernst Renter; Wirtschaft: Artur Gaternus; Gewerkschaftsbewegung: Friche . Eglorn; Feuilleton: A. S. Disher; Lokales und Gonftiges: Frik Karstadt ; Anzeigen: Th. Glace; fämtlich in Berlin . Berlag: Borwärts- Berlag G. m. b. S., Berlin . Drud: Borwärts.Buchdruderei und Berlagsanftalt Paul Ginger u. Co.. Berlin S. 68, Lindenstraße 3. Sieran 2 Beilagen.

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CHAUSSEESTR . 22.