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nügend starte Zentralinstanz vorhanden gewesen wäre. Der zu| Beamtenräte gewinnt auch der Rampf um ein wirtsames

Gewerkschaftsbewegung diefem 3med eingefehte Gewerkschaftsgeneralrat sei bislang an den Beamtenrätegeset neues Leben, denn den Beamtenräten

Das Unrecht des Abbaues.

Man schreibt uns: Seit Bestehen der Personalabbauverordnung JAV.) vom 27. Oktober 1923 ist für die Arbeitnehmer der öffent lichen Betriebe und Berwaltungen ein Zustand der Rechts­unsicherheit entstanden, der durch das Verhalten der Regie­rung sowohl, als auch der bürgerlichen Parteien im Reichstag ein Dauerzustand zu werden droht. Bekanntlich wurde durch Artikel 16 der PAV. die Verordnung vom 12. 2. 20. über die Ein­stellung und Entlassung von Arbeitern und Angestellten und der§ 84 Ziffer 4 des BRG. außer Kraft gesetzt. Durch die Aufhebung dieser früheren Verordnung wurde den Behörden für die Auswahl der zu fündigenden Personen eine Bewegungsfreiheit eingeräumt, bie einer schrankenlosen Willkür Tür und Tor öffnete. Das damit auch gerechnet worden ist, beweist die gleich zeitige Aufhebung des§ 84 Ziffer 4 des BRG. Dadurch wurde nämlich den Arbeitnehmern der Beschwerdeweg zur Be. triebsvertretung versperrt und gleichzeitig wurde in Berfolg dieser Beschränkung den Arbeitsgerichten die Möglichkeit genommen, in Fällen ungerechtfertigter Ent­laffung Recht zu sprechen. Diese

Entziehung des arbeitsrechtlichen Schuhes erstreckt sich nun nicht etwa nur auf Arbeitnehmer, die auf Grund des Abbaues zur Entlassung fommen, sondern auch auf solche, die aus persönlichen oder sonstigen fachlichen Scheingründen entlassen werden. Daraus ergibt sich natürlich, daß fämtliche Arbeit nehmer in den Reichs, Staats- und Kommunal. betrieben Freiwild geworden sind für die abbauwütenden Beamten. Die Braris hat ja dann auch gezeigt, daß die Beseitigung des Einspruchsrechtes lediglich ein Mittel war, fich miglie= biger Personen leichter zu entledigen. Ganz beson=

beren Wert scheint man aber darauf gelegt zu haben, den gefeh lichen Schuh der Betriebsvertretungen auf möglichst legalem Wege zu beseitigen.

Nach der Auffassung des Reichsfinanzministers stellt die PAB. eine gefehliche Verpflichtung im Sinne des§ 96 Abs. 2. Ziffer 1 BRG. dar, so daß dann für die Kündigung eines Betriebs­ratsmitgliedes die Zustimmung des Betriebsrates gemäß§ 96 Abs. 1 nicht mehr eingeholt zu werden brauchte. Diese Auffaffung war allerdings bei der Reichsregierung nicht allgemein, denn der Reichs arbeitsminister entschied noch im Januar dieses Jahres anläßlich eines solchen Streitfalles, daß von einer zwingenden gefeßlichen Entlassungsvorschrift im Sinne des§ 96 Abf. 2 BRG. solange nicht bie Rede sein fann, als die PAV. allgemein Ausnahmen von der Bestimmung zuläßt, daß Angestellte zu entlassen sind und die zu Entlassenden nach gewiffen Richtlinien ausgewählt werden müssen. Scheinbar wird aber ein arbeitsrechtliches Gutachten Dom Reichsarbeitsminister im Reichsfinanz ministerinm nicht allzu hoch bewertet, denn vom RFM. wurden die Bestrebungen, den gesetzlichen Schuß der Betriebsvertretungen nicht wirksam werden zu lassen, fortgelegt. In

Im. ,, Reichsbesoldungsblatt" wurden Gerichtsurteile abgebrudt vom Landgericht Kiel , Gewerbegericht Frankfurt a. M. und Land­gericht I Berlin , welche die Auffassung des RFM. bestätigten. Ent­gegengefekt lautende Gerichtsurteile wurden natürlich nicht berüd­fichtigt, so daß die nachgeordneten Dienststellen ganz einseitig orien tiert und beeinflußt wurden, natürlich zum Schaden der Betriebs­ratsmitglieder. Erst als

das Oberlandesgericht in Siel

in der Berufungsinstanz den Entlassungsschuß für Betriebsvertretun­gen trok PAV. anerkannte, bequemte man sich dazu, auch dieses Urteil den nachgeordneten Behörden durch Abdruck im Besoldungs­blatt zur Kenntnis zu bringen. Damit war aber der Kampf gegen den Schutz der Betriebsräte noch nicht beendet, sondern nun griff man zu dem legten, aber entscheidenden Mittel, Revision beim Reichsgericht, und das erstrebte Ziel war erreicht. Das Reichs gericht hat das Urteil vom Oberlandesgericht in Kiel aufgehoben

und entschieden, daß während der Dauer des Abbaues auch Mitglieder von Betriebsvertretungen ge kündigt werden können, ohne daß sie den Schuh des§ 96 in Anspruch nehmen können.

Der dadurch geschaffene, vom RFM. ficher nicht ungewollte zu stand wird seine Wirkung nicht verfehlen, und wehe dem Betriebs­rat, der jetzt noch mit der gleichen Intensität seinen gefeßlichen Ver pflichtungen nachzukommen versucht. Wenn man berücksichtigt, daß auch die Privatindustrie wiederholt Beranlassung genom men hat, Entlassungen in größerer Zahl vorzunehmen, und daß deren Arbeitnehmern und ihren Betriebsvertretungen die Entlassungs­schutzbestimmungen des BRG. nach wie vor zur Seite ftehen, so erscheint die Maßnahme der Reichsregierung ge= radezu als ein Standal, in diesem Ausmaß die Arbeitnehmer der öffentlichen Betriebe rechtlos zu machen. Noch unverständlicher ist das Berhalten der bürgerlichen Parteien

im Reichstag. Bei einer Ausschußberatung vor einigen Wochen Reichstag . Bei einer Ausschußberatung vor einigen Wochen wurde ein Antrag der Sozialdemokraten abgelehnt, durch den die Regierung gezwungen werden sollte, den Artikel 16 der PAB. wieder aufzuheben und dadurch das einmal begangene Un­recht wenigstens für die Zukunft wieder zu beseitigen. Auch wieder eine Quittung für diejenigen, welche am 4. Mai dieses Jahres den bürgerlichen Parteien glaubten Gefolgschaft lei­ften zu müssen. Trog alledem werden die Gewerkschaften mit aller Entschiedenheit ihren Einfluß weiter geltend machen, damit dieses Arbeits unrecht wieder beseitigt wird. Bon Regie rung und Reichstag wird verlangt, daß sie sich aus Gründen fozialer Gerechtigkeit dieser Forderung nicht länger verschließen.

Der Gewerkschaftskongreß in Hull .

Die Ill. berichtet: Der Gewerkschaftsfongreß in Hull , der am kontag eröffnet und am Sonntag mit einer Borfeier eingeleitet murde, ist ein Ereignis von beträchtlicher inner politischer Bedeutung für England. Die Times" beschäftigt sich mit dem Kongreß an leitender Stelle und bezeichnet die Wiederher stellung einer attionsfähigen 3entralautorität als die Hauptaufgabe der diesjährigen Tagung. Bisher habe die alljährliche Tagung zwar eine große Rolle als Instrument der Slim­mungs- und Meinungsäußerung gespielt, aber seine Wirkung als Instrument der Erefutive wäre schwächlich gewesen, da keine ge­

einzelnen Unterorganisationen gescheitert. Alle diese Mängel sollen aber in dieser Tagung wenigstens versuchsweise abgeändert werden, was natürlich zweifellos eine Stärtung der gesamten Arbeiterbewegung bedeuten würde, nicht nur gegenüber dem Bürgertum, sondern auch andererseits gegenüber der von Moskau aus betriebenen attiven Propaganda. Ob man dieser Propaganda schließlich gewachsen sein wird, könne zweifelhaft er­scheinen, wenn man sich Reden vergegenwärtige, wie die zur Er­öffnung gehaltenen. Es fehlte zunächst nicht an dem erneuten Be­tenntnis zur Internationalität der Arbeiterklasse. Der Präsident Purell fagte in seiner einleitenden Ansprache: Der Rapitalismus fenne teine Grenzen und so müsse auch die Arbeiterklasse teine Grenzen anerkennen. Sie müsse ihre eigene infulare Lage zu vergessen fuchen. Bevor nicht die Arbeiterschaft diefe Ansicht gewonnen hätte, würden Projekte, wie der Dawes Bericht angenommen und durchgeführt werden, ohne daß sie etwas dazu tun könne. Ein anderer Redner sagte, daß der Sozialis­mus und die Gewerkschaftsbewegung mehr wolle als eine bloße Lohnzulage von ein paar Schillingen oder eine Arbeits­stundenverminderung um ein paar Stunden. Sie wolle den An= teil an dem Reichtum, der von der Arbeiterschaft produziert würde, für die Arbeiter geminnen. Bierzig Jahre lang habe er sich bemüht, seine Landsleute mit ihrem Schicksal unzufrieden zu machen, denn es könne ohne unzufriedenheit feinen Fort schritt geben. Er sprach sich endlich für die Nationali, fierung des Grund und Boden's aus. Der Kongreß hat eine reichhaltige Tagesordnung. Bon besonderer Bedeutung wird die politische Aussprache sein.

Die

fehlt es bis heute noch an ausreichenden Befugnissen, so daß auch der charaktervollste Beamtenrat an fruchtbarem Wirken für die Be­amten und zum Nugen des Unternehmertums gehindert ist. Reichsbahnbeamtenschaft fann nur etwas erringen, wenn sie in enger geistiger Gemeinschaft mit den freigewerkschaftlich organisierten Arbeitern und Angestellten ihr Ziel verfolgt, wenn sie am 5. Sep­tember der Idee der Einheitsorganisation

zu einem neuen Siege, der eben angedeuteten Entwicklung zu einem weiteren Fortschritte verhilft.

Gefahrengemeinschaften in der Erwerbslosenfürsorge.

Auf Grund der Verordnung über Erwerbslosenfürsorge werden durch einen Erlaß des Ministers für Volkswohlfahrt Bestimmungen bekanntgegeben, denen der Amtliche Preußische Pressedienst folgen­

des entnimmt:

Für die Erwerbslosenfürsorge werden mit Wirkung vom 1. Sep­tember d. J. ab Gefahrengemeinschaften in Form von Ausgleichstassen gebildet. Bezirk der engeren Gefahrenge­meinschaft ist jede Provinz, der weiteren Gemeinschaft das Die Verwaltung der engeren Gefahrengemein­ganze Land. schaft wird den Provinzverwaltungen, der weiteren Ge­fahrengemeinschaft dem Preußischen Wohlfahrsmini­sterium übertragen, bei dem hierfür ein besonderer Ausschuß ge­bildet wird. Dieser besteht aus dem Minister oder seinem Stellver­treter als Borsigenden und je zwei Arbeitgebern und Arbeitneh mern sowie je einem Bertreter der Stadt- und Landkreise und zwei Vertretern der Provinzialverwaltungen als Beisitzern. Die Fest­fegung der Beiträge erfolgt durch den Verwaltungsaus­schuß des Landesarbeitsamts für die Provinz Branden an die Landes- bzw. an die zuständige Provinzialausgleichstaffe ab­zuführen, der Rest von 2 Proz. verbleibt den Verwaltungsgemein­den der Arbeitsnachweise.

Die Beamtenrätewahlen bei der Reichsbahn. Wie in der letzten Sonntagsnummer des Bormärts" bereits berichtet, gehen am Freitag diefer Bore" die Wahlenburg. Von dem Beitrag von 3 Prog. des Grundlohnes iſt je ½ Proz. Beamtenräte in den Dienststellen der Reichsbahn vor sich, bei den Reichsbahndirektionen und bei der Hauptver waltung. Hierzu mind uns geschrieben:

Während der dreijährigen Amtsperiode der Beamtenräte hat die Gruppierung und Zusammensetzung der gewerkschaftlichen Organisationen der Reichsbeamten wesentliche Verände rungen erfahren. In diese Beit fällt die Gründung

des Allgemeinen Deutschen Beamtenbundes,

der freigewerkschaftlichen Spizenorganisation der Beamtenschaft, welcher der Deutsche Eisenbahnerverband und die Reichsgewertschaft Deutscher Eisenbahnbeamten angeschlossen sind. Die Gründung des AD B. hat den in ihrer Ge­finnung der freigewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmerschaft naheftehenden Beamten einen geistigen Sammelpuntt gegeben und damit auch diese beiden Berbände einander innerlich näher gebracht. Die Entwicklung der letzten drei Jahre hat den Gedanken der Ein­heitsorganisation aller Beamten und Arbeiter der Reichsbahn wesentlich gefördert. Dieser Gedanke wird in gewertschaftlicher und organisatorischer Hinsicht tonsequent nur vom DEV. vertreten. Geistig aber reicht seine Wirkung weit über seine Grenzen hinaus. In mehreren Reichsbahndirektionsbezirken und vielen Dienststellen konnten

gemeinsame Ciffen der RG. und des DEV.

zu den benorstehenden Wahlen aufgestellt werden. Zur Wahl des Hauptbeamtenrats haben allerdings beide Verbände auch diesmal getrennie Liften eingereicht. Dennoch werden sich bei dieser Wahl muß sich zeigen, wie groß die Zahl derer ist, die sich durch ihre die Geister an dem Prinzip der Einheitsorganisation scheiden. Es Abstimmung zur Idee der Einheitsorganisation bekennen, und die Zahl der anderen, die, befangen in engen Standesvorstellungen, abseits vom lebendigen Strom der Bewegung der Arbeiter und An­gestellten, ihren eigenbrötlerischen Weg gehen und dadurch die Kraft ber organisierten Beamtenfchaft schwächen. In richtiger Würdigung dieses Sinnes der bevorstehenden Wahlen hat der DEV. seine Liste mit dem Kennworth

versehen.

Einheitsorganisation DEV."

Die von der anderen Seite angebahnte Zersplitterung hat be wirkt, daß schon bei diesen Wahlen zwei Listen von Organisationen eingereicht worden sind, die bei den letzten Beamtenrätewahlen nicht Absplitterungen bei der Aufstellung der Listen zu verhindern. eristierten. Nur mit Mühe ist es in jenem Lager gelungen, weitere

Eine jener Großorganisationen", wie sie sich selbst bezeichnen, ist der Gewerkschaftsbund Deutscher Reichsbahnbeamten; seine Liste trägt das Kennwort Berufsbeamtenschuh". Als diese zum Deut­sedm Bematenbund gehörende Großorganisation" entstanden war, verfügte der Reichsverkehrsminister durch eine Notiz in amtlichen Reichsverkehrsblatt", daß die Dienststellen die Grün­dung dieses Verbandes

haben.

in geeigneter Weise bekanntzugeben"

Nicht weit von dieser Richtung entfernt steht eine zweite, infolge der Verwaschenheit ihrer been taum näher zu definierende Gruppe, die ihrer Liste zwar das Kennwort Deutscher Beamtenbund" ver­liehen hat, in der sich aber Elemente mischen, die miteinander und mit dem Deutschen Beamtenbund kaum noch etwas gemeinsam haben. Gegen dieses Schmarogertum richtet sich bei der Wahlbewegung der Kampf der freigewerkschaftlich organisierten Reichsbahnbeamten in erster Linie. Als fünfte Bewerberin um die Size in den Beamtenräten nimmt die christliche Gewert. schaft deutscher Eisenbahner an der Wahlbewegung teil. tung burch die bevorstehende Außerdem aber gewinnt die Wahlbewegung besondere Bedeu­

Umwandlung der Reichsbahn

Die Inanspruchnahme der Ausgleichskosser ist erst zu lässig, wenn von dem Arbeitsnachweis bzw. von der engeren Ge­fahrengemeinschaft mindestens zwei Wochen hindurch der höchste zulässige Beitrag erhoben worden ist. Diese Bestimmung ist auch die Boraussetzung für die Beihilfepflicht des Reichs und der Länder. Reichen die Mittel der Provinzialausgleichstaffe nicht aus, so ist Leits der Aufwendungen auf die Landesausgleichstasse an das con ihrer Verwaltung ein Artrag auf llebernahme des ungedeckten Preußische Wohlfahrtsministerium zu richten, das dem Antrag statt­zugeben hat, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Mit dem Infrafttreten dieser Bestimmungen treten die bisher ge bildeten Gefahrengemeinschaften gleichfalls außer Kraft, unbeschadet der Abwicklung der bis zum 31. August d. J. entstandenen An­sprüche.

Was Behörden einem Großbetrieb erlauben. Uns wird geschrieben:

-

Die Firma Siemens u. Halste hatte beim Oberpräsiden­ten beantragt, einen Teil der Belegschaft Ses Blodwerks zu ent lassen. Von der zuständigen Gewerbebehörde wurde daraufhin ein Termin zweds Nachprüfung des Antrags anberaumt, wozu auch pflichtgemäß die Vertreter der zuständigen Gewerkschaften geladen wurden. Als nun der Vertreter des Deutschen Metallarbeiterver­bandes zu der Verhandlung erschien, lehnte die Direktion eine Berhandlung in desfen Beisein ab. Der Ber­Behauptung auf, es handle fich gar nicht um eite feilweiſe Stillegung treter der Direktion, ein Herr von Bonin, stellte die unwahre im Sinne der Verordnung, sondern die Firma wolle lediglich der Aufsichtsbehörde mitteilen, was eventuell eintreten tönne. Trotz­dem stellte die Firma Sann bei der Verhandlung den Antrag, 250 Arbeiter des Blodwertes zu entlassen.

Der Vertreter der Gewerbeaufsicht hätte unseres Erachtens nun erklären müssen, daß der Organisationsvertreter hinzugezogen wer­den muß, da es sich doch um eine Stillegung hondelt. Er hätte sich dabei ohne weiteres auf das Gesez sowohl wie auch auf eine Verfügung des Reichsarbeitsministers stützen können. Es scheint aber, daß die Behörden, wenn es fiá um große Firmen handelt, nicht die Energie aufbringen, die zur Wahrung der Gesetze und im Interesse der Allgemeinheit notwendig wäre.( Siehe auch Schlich tungscusschuß.) Die Firma Siemens ist genügend bekannt, daß Maßnahmen zur Beschneidung der Arbeiterrechte von diesem Bes trieb ausgeben. Wir fragen den Herrn Oberpräsidenten , ob er die Haltung der Gewerbeaufsicht in diesem Falle billigt und ob die Verhandlung als zu recht bestehend angesehen wird.

"

Achtung, SPD.- Hochbahner! Am Mittwoch abend 7 Uhr im Gleisdreied Versammlung aller Parteigenoffen. Tagesordnung: Die Londoner Konferenz und die Borgänge im Reichstage". Referent Ge noffe Otto Meier , M. d. 2. Sympathisierende Rollegen können durch Genoffen eingeführt werden. Der Fraktionsvorstand.

Deutscher Holzarbeiter.Verband, Einscher, Jalousiearbeiter und Bodenleger. Die Vertrauensleuteversammlung findet am Mittwochnachmittag 5 Uhr im Bec­bandshause, Rungestr. 30, doch statt. Koffermacher. Bersammlung am Donnerstagnachmittag 5 Uhr im Verbandshause, Rungestr. 30. Tagesordnung: " Stellungnahme zur Kündigung des Vertrages".

Deutscher Werkmeister- Verband, Bezirksverein Lichtenberg. Freitag Monats. bersammlung, Lichtbildervortrag:" Radio und Rundfunk".

Berantwortlich für Politit: Ernst Reuter ; Wirtschaft: Artur Saternus; Gewerkschaftsbewegung: Friedr. Egtorn; Feuilleton: K. S. Döscher; Lokales und Constiges: Frik Starstädt; Anzeigen: Th. Glode; sämtlich in Berlin . Verlag: Vorwärts- Berlag G. m. b. S., Berlin . Drud: Vorwärts- Buchdruckerei und Berlagsanstalt Paul Singer u. Co., Berlin SW. 68, Lindenstraße 3. Hierzu 2 Beilagen.

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in eine Aftiengesellschaft. Das Reichsbahngefeh sieht zwar vor, daß den Beamten ihre Rechte als Reichsbahnbeamte vereinsfestlichkeiten:-: Norden 9296 gewahrt bleiben sollen. Aber es bleibt abzuwarten, wie sich die Dienstverhältnisse der Eisenbahnbeamten nach der Umwandlung in der Braris gestalten werden. Mehr noch als in anderen Fällen hängt für die Eisenbahnbeamten von der Anwendung dieses Gesezes ihre ganze Zukunft ab.

Es liegt auf der Hand, daß in solcher Situation unab hängige, nur dem Interesse der Beamten dienende Beamten­vertretungen notwendig sind. Und in dem Kampfe um unabhängige

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Die drei Schönheitsfehler des Mundes

1. Der Zahnstein

3. Uebler Mundgeruch

als Folge mangelhafter Zahnpflege macht sich weniger dem davon Be­troffenen, als seiner näheren Umgebung bemerkbar. Neutrale Salze im Chlorodont, die eine natürliche Mundreinigung bewirken, in Verbindung

2. Mißfarbener Zahnbelag ist ein Absatz des Speichels ähnlich wie der Kesselstein des Wassers. hervorgerufen durch starkes Rauchen von Zigarren und Zigaretten, ist Er hat eine graugrüne, braune bis schwarze Färbung und ist zunächst weniger schädlich, aber em um so auffallenderer Schönheitsfehler des ein Schönheitsfehler, der den Zähnen ein häßliches, ungegflegtes Aussehen Gebisses. Wie entfernt man Zahnstein und Zahnbelag? Weder mit gibt und einen üblen, fauligen Geruch aus dem Munde verursacht. Er ist Mundwasser noch mit sogenannten Lösungsmitteln; in dieser Beziehung mit dem herrlich erfrischenden Pfefferminzgeschmack beseitigen diesen aber auch ein höchst gefährlicher Feind des Gebisses, weil er Zahnfleisch sich als wirkungslos erwiesen haben und die rein mechanische Beseitigung sich markanten Schönheitsfehler unmittelbar. Jeder Tube Chlorodont ist eine

und Kieferschwund sowie Zahnfleischentzündungen und Eiterungen ver­ursacht. Er ist äußerst festsitzend und hart; oft umkleidet er in harter Kruste den ganzen Zahnhals, entblößt die Wurzel und verursacht ein Lockerwerden der Zähne.

am besten bewährt. Millionen, die heute Chlorodont täglich im Gebrauch haben und ihre schönen weißen Zähne dieser Zahnpflege verdanken, haben es selbst ausprobiert, daß Mundwasser die mechanische Reinigungskraft der mikroskopisch feinen reinen Kreide im Chlorodont nicht ersetzen kann.

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