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2. Beilage zum, Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Mr. 87.

März

Unterm neuesten Kurs.

1. Kiel . Wegen Uebertretung der dänischen Sabbathordnung ein Genosse 3 M. Geldstrafe.

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Leipzig . In der Revisionsinstanz Genosse Brecono Riel, wegen Beleidigung der Polizei, 14 Tage Gefängniß. Dresden . Ebenfalls in der Revisionsinstanz 41 Genoffen wegen groben Unfugs zu je 40 M. Geldstrafe. Leipzig . Der Redakteur der Volkszeitung", Genoffe Rabenstein, wegen Beleidigung der Polizei, 150 M. Geldstrafe.

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Leipzig . Genosse Bretschneider in Gera in der Revisionsinstanz wegen Stadtraths- Beleidigung ein Monat Gefängniß.

3. Bremen . Wegen Beleidigung eines Buchdruckereibesitzers Genosse Rhein 15 M. Geldstrafe.

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Lieguit. Genosse Teichert 5 M. Geldstrafe wegen Vergehens gegen das Preßgesez.

Leipzig . In der Revisionsinstanz Genoffe Uslar aus Preetz wegen Bürgermeister- Beleidigung 4 Wochen Ge­fängniß.

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4. Elberfeld. Genosse Huth, früher Redakteur der Berg. Arbeiterstimme", wegen Beleidigung eines Unteroffiziers 100 M. Geldstrafe.

5. Kiel . 3 Monate Gefängniß Genosse Klüß wegen Be­leidigung des Kommandeurs eines Panzerschiffes. Antrag 2 Monate.

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Rudolstadt . Genosse Becker in der Berufungsinstanz 30 M. Geldstrafe wegen Beleidigung eines Pfarrers. 6. Elberfeld . Der Redakteur der Freien Presse", Ge­noffe Gewehr, wegen Verübung groben Unfugs vierzehn Lage Haft.

7. Altona . Von der Anklage, verschiedene Bevölkerungs­tlassen öffentlich zu Gewaltthätigkeiten angereizt zu haben, Genosse eine aus Ottensen freigesprochen.

9. Leipzig . In der Revisionsinstanz Genosse Strunz aus Zwickau 6 Monate Gefängniß wegen Beleidigung zweier Steiger.

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Falkenstein. Redakteur Genosse Meinhold wegen Berübung groben Unfugs 1 Woche Haft.

11. Halle. Wegen Beleidigung eines Geheimraths Genosse 7 Schneckenberger 100 M. Geldstrafe.

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Hamburg . Der Redakteur des Echo", Genosse Heine,

wegen Beleidigung eines Generals 150 M. Geldstrafe. Zwickau . Wegen Majestäts- und Gewerbe- Inspektor Beleidigung der Weber Pa mera 1 Jahr Gefängniß.

12. Leipzig . Wegen Vergehens gegen§ 153 der Gewerbe­Ordnung die Kistenmacher Meier und Neubert zu 6

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bezw. 5 Tagen Gefängniß.

Geldstrafe.

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Leipzig . Genosse Pollender, Redakteur ber Bolts­Beitung", wegen Preßbeleidigung 8 Wochen Gefängniß. Genoffin Rohrlac aus Berlin wegen Beleidigung des Dresdener Gewerbe- Inspektors 4 Monate Gefängniß, und die Genossen Hertloß und Nickel je 1 Woche Haft. 15. Leipzig . Der Redakteur des Vorwärts", Gen. Posch, in der Revisionsinftans, wegen Beleidigung der Berliner und der Chemnitzer Polizeibehörde 100 M. Geld- und 2 Monate Gefängnißstrafe. Nürnberg . Wegen Bergehens gegen das Vereinsgesetz die Genoffen Eitzinger und Schmidt je 40 Mart Dresden . Genoffe Arno Reichard, Redakteur der Sächs. Arb.- 8tg.", wegen Beleidigung mehrerer Behörden 1 Jahr und 3 Monate Gefängniß. 16. Stade . Vier Genossen von der Anklage, durch das Singen der Marseillaise groben Unfug verübt zu haben, freigesprochen. Chemnik. Genosse Rosenow, Redakteur des Be­obachter", wegen Beleidigung des Stadtraths ein Monat Gefängnißstrafe. Bittan. Genoffe Mettig aus Herwigsdorf wegen Be­amtenbeleidigung 20 M. Geldstrafe. 18. Leipzig . In der Revisionsinfianz der Redakteur der Sächsischen Arbeiter- Zeitung", Genosse Eichhorn, wegen Beleidigung von Militär- Juftigbeamten 4 Monat Gefängniß. 19. Leipzig . Zwei Wochen Gefängniß Genosse Röhre wegen Beleidigung des Stadtraths.

Freitag, den 12. April 1895.

23. Greifswald . Genosse Wegener aus. Wolgaft wegen Majestätsbeleidigung, 3 Monate Getängniß. 24. Köln . Wegen groben Unfugs, die Genossen haber land, Kuhner, Eberle und Lingweiler aus Barmen Elberfeld , in der Revisionsinstanz 1 bezw. 6 Wochen Haft.

25. Leipzig . Gleichfalls in der Revisionsinstanz Genoffe Galm in Würzburg , wegen Beschimpfung tirchlicher Ein­richtungen, 1 Monat und 15 Tage Gefängniß. Chemnitz . Zwei Genossen aus Greifenstein wegen Tragens republikanischer Abzeichen, je 20 M. Geldstrafe. Dortmund . Genosse Schröder, von der Bergbeamte beleidigt zu haben, freigesprochen. 1 Monat Gefängnißstrafe.

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26. Görlitz . Wegen Beleidigung eines Dutzend meister, Genosse Raulich, Redakteur des Töpfer", 100 M. Geldstrafe.

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12. Jahrg.

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feine jetzige Position, in der er dauernd verbleibe im Gegen­fab zu früheren Zeiten, wo dies nur ein Durchgangsstadium war, so viel als möglich zu verbessern. Vor allem müsse an eine Begrenzung der Arbeitszeit gedacht werden; ein Maximal­Arbeitstag Don 12 Stunden und eine ununterbrochene Ruhezeit von 36 Stunden pro Woche sei nur Minimum dessen, was gefordert werden dürfte.( Bravo !) ( Bravo !) An der Hand der Statistik, welche welche die Reichkommission für Arbeiterstatistik im Jahre 1893 vorgenommen, führt der Redner den Nachweis, wie nöthig die genannten Forderungen in bezug auf die Lehrlinge, das weibliche Personal und die Kellner u. f. w. Anklage, find. Mit Rücksicht darauf, daß in vielen Betrieben die Lehr­Antrag: linge noch länger als die erwachsenen, männlichen Arbeiter zur gesundheitlich schädlichen Arbeit angehalten werden( manchmal Töpfer- bis zu 20 Stunden) müsse es sich jeder zur heiligsten Pflicht machen, hier bald Wandel zu schaffen. Man gönnt den jungen Leuten oft nicht die Zeit, das Effen zu genießen; dasselbe trifft zu mit ihrer Schlafenszeit und nur 1/4 aller Lehrlinge besucht regels mäßig Fortbildungs- oder Fachschulen. In den Arbeits­ordnungen, die für die Kellner maßgebend sind, fehlt be­zeichnenderweise der Hinweis auf das Ende der Arbeitszeit. An ein Familienleben ist unter den obwaltenden Umständen nicht zu denken; manchmal wird der Angestellte geradezu ver pflichtet, ledig zu bleiben. Daß unter den Angehörigen des Gastwirthsgewerbes nur eine sehr geringe Zahl tauglich für den Militärdienst befunden wird, ist bekannt; die Sterblichkeits­giffer ist gegenüber anderen Berufen eine erschreckend hohe. 27. Falkenstein. Wegen Vergehens gegen das Versammlungs- Auch für das weibliche Personal, die Kellnerinnen, Buch­gefet, 16 Genoffen je 3 M. und einer 25 M. Geldstrafe. halterinnen, Kassirerinnen, Köchinnen zc. muß die gleiche 29. Leipzig . 50 M. Geldstrafe Genosse Rabenstein Forderung erhoben werden; schon aus moralischen und wegen Beleidigung des Vorsitzenden des Patriotenbundes. bygienischen Rücksichten sollte dieselbe längst gewährt sein. Augsburg . Genosse Ehrler wegen Beleidigung eines Daß ein Spezialgesetz, das neben diesen Forderungen noch andere Maschinenmeisters, 5 Tage Gefängniß. Schutzbestimmungen für die Angestellten enthält, ohne Schaden Meißen . Wegen Preßbeleidigung der frühere Redakteur für das Gewerbe durchgeführt werden kann, hält der Redner für des Volksfreund", Genosse Kühnel, 100 m. Geldstrafe. zweifellos, er schließt mit dem Appell an die Anwesenden, fest 30. Leipzig . In der Revisionsinstanz, Genoffe Paulut zusammenzustehen, um eine durchgreifende Verbesserung der Lage aus Dresden , wegen Beleidigung von Militärpersonen, in Berlin zu erzielen.( Beifall.) 2 Monate Gefängniß.

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Berlin . Der verantwortliche Redakteur des Vorwärts" von der Anklage, die Polizeibehörde in Greifswald be leidigt zu haben, freigesprochen. Antrag: drei Monate Gefängniß.

Wegen des gleichen Delikts Agent Gerstenberger aus Weißensee zwei Wochen Gefängniß. Breslau . Genosse Paul Jahn aus Berlin , wegen Beleidigung eines Polizeibeamten, 3 Monate Gefängniß. Dessau . Wegen Richterbeleidigung Genosse Peus zwei Monate Gefängniß. Antrag: 8 Monate.

In gleicher Instanz, Genosse Hülle, Erfurt , wegen Beleidigung eines Bauraths in 2 Fällen, 70 und 50 M. Geldstrafe. Insgesammt wurden erkannt auf 3686 M. Geldstrafe und Jahre, 5 Monate, 3 Wochen und 2 Tage Gefängnißstrafe. Der Parteivorstand.

Gerichts- Beitung.

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Leider so

Der nächste Redner, Pötsch, gab seiner Freude Ausdruck, daß die Kollegenschaft durch den fehr zahlreichen Besuch den Beweis erbringe, daß sie, unbeschadet sonstiger Differenzen in folchen, das Gewerbe betreffenden Fragen Schulter, an Schulter marschiren wolle. Er geht auf die Enquete von 1893 aus­führlich ein, auf deren Unterlage sich das vom Minister von Berlepsch schon 1891 verheißene Spezialgesetz für die Angestellten Des Gastwirths Gewerbes aufbauen sollte. Das Resultat Der Erhebungen war derart gravirend, daß die Bekanntgabe der gewonnenen Zahlen all­Noch immer ist es nicht genügend bekannt, daß ein gemeines Aufsehen erregte, wenngleich die Prinzipale sich be= müht hatten, die Art der Ausbeutung möglichst harmlos hinzu­Angeklagter, sofern das Gericht nicht beschlossen hat, ihn vom stellen. Redner belegt dies durch Mittheilung einer Reihe von persönlichen Erscheinen zu entbinden, auch in der Be Antworten, wo sich die Naivetät und zum theil die Unverfroren­13. Berlin . Genosse Ernst, Faktor der Schrinner'schenrufungsinstanz persönlich zu erscheinen hat. Oft laffenheit der befragten Unternehmer deutlich wiederspiegelt; die Ver­Buchdruckerei, wegen Vergehens gegen das Preßgesetz sich Angeklagte von einem Rechtsanwalt vertreten und glauben, fammelten nehmen diese Ausflüchte der Unternehmer mit ge­6 Wochen Gefängniß. Antrag 6 Monate. daß sie dann nicht selbst zu kommen brauchen. Diese Ansicht ist bührender Heiterkeit auf. Wenn vielfach betont werde, daß für Peit. Wegen Pastorenbeleidigung und des Vergehens falsch und hat manchem schon schweren Schaden gebracht, denn das Personal beschäftigungslose Zeit in Hülle und Fülle während der Bedrohung Genosse Pezold 6 Monate Gefängniß. im Falle des Nichterscheinens des Angeklagten wird die Berufung des Tages vorhanden sei, warum sträube man sich denn so sehr 14. Stuttgart . Der Redakteur der Neuen Zeit", Genosse einfach verworfen, und wenn sie auch noch so erfolgreich ge- gegen die gesetzliche Regelung dieser Ruhepaufen?( Sehr richtig!) Rautsty, 20 M. Geldstrafe wegen Preßbeleidigung. wesen wäre. Fast täglich kommen derartige Fälle bei der Be­Kiel. In der Berufungsinstanz Genoffe Lienau aus rufungskammer vor. Der Anwalt ist gewöhnlich der Ansicht, Die anderen Fragen, Trinkgeld- Gehaltsrage, Stellenvermittlungs­Neumünster von dem Vergehen der Uebertretung gegen das daß sein Klient erscheinen werde, und macht ihn deshalb auf die wefen und dergleichen, wären durch gesetzgeberischen Eingriff Vereinsgesetz freigesprochen. Gefahr nicht aufmerksam. Im Zivilprozeß ist auch die Ver- vorderhand nicht zu lösen, hier habe die Organisation einzu­greifen; die Gründung kleiner Vereinchen, die nur zum Decks tretung durch einen Anwalt genügend. mantel für irgend einen Kommissionär dienen, habe selbst­Gegen den Direktor der Westphälisch Anhalter Sprengstoff Aktiengesellschaft", Dr. May Bielefeldt, verständlich zu unterbleiben. Nicht zum Schaden, sondern zum wurde gestern vor der zweiten Straffammer des Landgerichts I. Bortheil für das gesammte Gewerbe würde es sein, wenn die eine Anklage wegen Beleidigung verhandelt. Im vorigen Früb- Regierung ihrer Pflicht, den Ausgebeuteten im Gastwirths jahre strebte der Angeklagte darnach, in der Nähe von Zellerfeld gewerbe zu helfen, nachkommt. Viele Kollegen fänden da eine Dynamitfabrik zu errichten. Es schienen die vorbereitenden durch Arbeit. Das Solidaritätsgefühl, das wenig entwickelt ist, würde sich bethätigen können; die Unterhandlungen mit den betreffenden Behörden Aussicht auf materielle Lage wird eine beffere werden und auch die,' welche Erfolg zu bieten, als denselben dadurch ein plögliches Ende be- den Kellner in der Moral nicht hoch einschäßen, werden durch reitet wurde, daß die Regierung zu Hildesheim die Konzessionirung die Erfahrung belehrt werden, daß Regelung der Arbeitszeit und rundweg ablehnte. Der Angeschuldigte richtete darauf an den entsprechende Ruhepausen in jeder Beziehung vortheilhaft ein­Minister für Handel und Gewerbe eine Beschwerdeschrift, worin er im allgemeinen den Gewerbebeamten den Vorwurf machte, wirken werden. Die Agitation für diese Forderungen darf nicht daß dieselben seinem Unternehmen entgegengetreten feien, weil erlahmen, schloß der Referent unter lebhaftem Beifall, wir müssen sie Attien von anderen Dynamitfabriken befäßen. Das sei be- bestrebt sein, auf die Oeffentlichkeit so viel als möglich einzu­fonders bei dem Gewerbe- Inspektor Oppermann zu Hildesheim wirken. Wenn es das Wohl der Kollegenschaft gilt, müssen alle der Fall. Dem Angeklagten wurde auf diese Eingabe erwidert, Rollegen die Stimmen erheben! daß seine Unterstellungen unrichtig feien, die Konzessionirung diesen beiden ausführlichen Referaten Abstand genommen. Mit Auf Antrag Herzberg wurde von einer Diskussion nach sei abgelehnt worden, weil die betreffenden Landräthe und diesen beiden ausführlichen Referaten Abstand genommen. Mit Einstimmigkeit beschloß die Versammlung eine Resolution, andere Behörden des fraglichen Distriktes Bedenken er die an den Bundesrath gerichtet ist, welche im Auszuge nach hoben hätten gegen die Anlage einer Sprengstoff- Fabrit auf einer Barzelle, welche nur reichlich 600 Schritt von einem Kur. Fortlassung der unwesentlichen Stellen lautet: Wir erwarten hause entfernt sei. Gleichzeitig stellte der Minister gegen den ein Gesez, welches, um die gastwirthschaftlichen Arbeiter vor der Beschwerdeführer Strafantrag wegen Beleidigung des Gewerbe- schlimmsten Ausbeutung zu schüßen, bestimmt, daß die tägliche Inspektors Oppermann und der übrigen Gewerbebeamten des Arbeitszeit 12 Stunden nicht überschreiten darf, welche sich Regierungsbezirks Hildesheim . Der Angeschuldigte versicherte im auf höchstens 15 Stunden vertheilen, so daß eine un­9 Stunden verbleibt. Das Termine, daß ihm jede beleidigende Absicht ferngelegen habe. unterbrochene Rubezeit von gewerbliche weibliche Dienstpersonal, sowie die jugend­Er habe einen schweren Kampf zu beſtehen mit den Dynamitlichen Arbeiter unter 16 Jahren dürfen ohne Ausnahme Würzburg . Genosse Galm, Redakteur der Volts: Konkurrenz zu erdrücken. Die Behauptung, daß der Gewerbe- nicht länger als zehn Stunden beschäftigt werden und ist den. tribüne", zwei Monate Gefängniß wegen Beleidigung von Inspektor Oppermann Kommandit- Betheiligung zum Betrage felben eine ununterbrochene Ruhezeit von 12 Stunden zuzusichern. Offizieren. von 5000 Mart an dem Ring- Unternehmen" befize, sci Pausen, weniger als zwei Stunden und solche, wo der An­" Leipzig . Ein Monat Gefängniß und 20 M. Geldstrafe bestätigt worden und wenn derfelbe bei der in Rede stehenden gestellte kein freies Verfügungsrecht über seine Zeit hat, find als wegen unerlaubter Verbreitung von Druckschriften im Elsaß , Angelegenheit auch ohne Einfluß gewesen sei, so habe der An- Arbeitszeit zu betrachten. Die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter Genoffe Emmel in Saargemünd in der Revisionsinstanz. geklagte doch annehmen müffen, daß seine in der Beschwerde unter 16 Jahren ist aus hygienischen und sittlichen Gründen Harburg . Wegen Verübung groben Unfugs Genosse schrift ausgesprochene Vermuthung richtig sei. Der Staats- wischen 10 Uhr abends und 6 Uhr morgens zu untersagen. Kaufmann 50 M. Geldstrafe. anwalt hielt die Beleidigung für eine sehr schwere, er beantragte Dem Bedienungspersonal ist eine einstündige, und dem Küchen­eine Geldstrafe von 500 M.- Juftizrath Kleinholz als Ver- personal eine eineinhalbstündige Mittagspause zu gewähren. Für alle Angestellten ist ein 86stündiger Ruhetag vorzusehen, der alle theidiger wies darauf hin, wie mißlich es ſei, 4 Wochen mindestens auf einen Sonntag fällt. Außer diesen Beamte sich finanziell an gewerblichen Unternehmungen wesentlichen Forderungen enthält die Resolution noch folgende betheiligten und den Verdacht 20. Salle. Gleichfalls freigesprochen Genoffe Thiele von wedten, daß sie sich beeinflussen laffen könnten. dadurch wenigstens Punkte: Um die Angestellten des Gastwirthsgewerbes genügend Der Anklage des Vergehens gegen das Preßgefeß. Oldenburg . Genosse Horn Löbtau, Redakteur des übrigen nahm er für den Angeklagten den Schutz des§ 193 des vorzubereiten, ist der Besuch der Fachschulen für alle Personen " Fachgenoffe", wegen Beleidigung der Polizeibehörde fünf Str.-G.-B. in Anspruch und plädirte aus diesem Grunde für unter 18 Jahren obligatorisch zu machen. Die Betriebs, Arbeits­und Wohnräume sollen der Gewerbe- Inspektion unterstellt werden. Monate Gefängniß. Freisprechung. Berlin . Von der Anklage durch Verbreitung des Kegel- Der Gerichtshof hielt eine Beleidigung der Gewerbebeamten In bezug auf die Hausordnungen wird verlangt, daß die schen Liederbuches verschiedene Bevölkerungstlaffen öffentlich im allgemeinen aber nicht eine solche des Gewerbe- Inspektors Opper- SS 134 bis 184g der Reichs- Gewerbe- Ordnung auf die Betriebe zu Gewaltthaten angereizt zu haben die Buchhändler mann vorliegend; da der Angeklagte in letzterem Falle in Wahr- des Gastwirthsgewerbes Anwendung finden, nothwendig würde Weltkünz, Abel und Bleschte freigesprochen. nehmung berechtigter Interessen gehandelt habe. Das Urtheil auch sein eine gesetzliche Bestimmung, welche das System der 20. Chemnik. Wegen Vergehens gegen das Vereinsgefeh, lautete dem Antrage des Staatsanwalts gemäß auf 500 m. abnorm hohen Geldstrafen ändert. Man wünscht im weiteren, daß von seiten der Regierung auf die mittelbar und unmittel Fortsetzung eines aufgelösten Gesangvereins, 2 Mitglieder bar ihr unterstellten Betriebe in der Weise eingewirkt wird, daß je 10, und 25 je 20 Mark Geldstrafe und 6 Vorstands an stelle des Trinkgeldes feste Bezahlung tritt; schließlich wird mitglieder je 1 Woche Gefängnißstrafe. gebeten, dem Stellenwucher, der im Gewerbe graffirt, mit allen gesetzlichen Mitteln zu Leibe zu gehen. An den Bundesrath richtet man das Ersuchen, bis zum Inkrafttreten des Spezial­gesetzes von dem ihm zustehenden Rechte laut§ 120c Abs. 3 der G.-D. Gebrauch zu machen.

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Rudolstadt . Von der Anklage, Einrichtungen der christ lichen Kirche beschimpft zu haben, Genosse Hofmann, Saalfeld , freigesprochen.

22. Leipzig . In der Revisionsinstanz, Genosse 3 appey in Frankfurt a. D., 6 Wochen Gefängniß, wegen Aufreizung zum Klassenhaß.

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Berlin . Wegen Verbreitung einer beschlagnahmten Schrift, Metallschleifer Roth, 1 Monat Gefängniß. 23. Köln . Der Redakteur der Rheinischen Zeitung" Genoffe Hofrichter, wegen Beleidigung einer Spitalsver­waltung, 14 Tage Gefängniß.

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Dresden . Genosse Wetter, Redakteur der ,, Sächsischen Arbeiter Zeitung" wegen Beleidigung eines Polizeibeamten, 4 Monate Gefängniß. Berlin . In der Berufungsinstanz, Genosse Pötsch, wegen Beleidigung des Burggrafen zu Dohna - Lauck, 100 M. Geldstrafe.

Geldstrafe.

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Versammlungen.

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Eingelaufene Druckschriften.

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Das Personal aus dem Berliner Gastwirthsgewerbe, Kellner, Köche 2c. war in der Zahl von zirka 1000 Personen in der Nacht zum Donnerstag im Feenpalast versammelt, wo die Frage zur Besprechung stand: Ist ein Spezialgesetz für das Gastwirthsgewerbe nothwendig? Der Beifall, der den beiden Referenten Brandau und Pötsch zu theil der Sozialdemokrat, Bentral- Wochenblatt der sozialdemokratischen Partei wurde, bewies, daß die Arbeiter des genannten Gewerbes sich bei der Beurtheilung dieser Frage vollkommen einig sind und dieselbe durchaus bejahen. Der erste Redner betonte, daß mit der Entwickelung der Gastwirthsindustrie die Gage der An­gestellten sich im gleichen Tempo verschlechtert. Die Möglichkeit, sich selbständig zn machen, schrumpfe immer mehr zusammen und damit trete die Nothwendigkeit an den Gastwirthsgehilfen heran,

Deutschlands ( Expedition in Berlin SW., Beuthstraße 3).

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Englische

Partei­

Die Nr. 15 vom 11. April hat folgenden Inhalt: Wochenschau. Ein Nationalliberaler über Breßfreiheit. Aus der Schweiz . Fabritgesetz Reform. Vom preußischen Volksschullehrer. nachrichten. Wie man uns behandelt. Todtenliste. Vermischtes. Die Lage in Belgien . Der Sozialismus in Russisch- Polen 1894. Großgrundbefiz und Kleinbauer im Weimarischen. Wie man in Eng­land petitionirt. Arbeiterorganisationen. Aus unserer Presse. rarisches.

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