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Nr. 446 41. Jahrgang

3. Beilage des Vorwärts.

daß aber die Staatsoberhäupter bis dahin vor dem Gesetz nicht für verantwortlich gehalten wurden für Handlungen,

Sonntag, 21. September 1924

Das Schicksal des Artikels 227. welche ihnen unterstellte Behörden begangen haben. Aus aische, durch den Bertrag vom 16. April 1839 garantierte Neutrali

Eine Frage des Völkerrechts und des Rechts der Völker. drücklich heißt es in ihrer Erklärung:

Bon Eduard Bernstein .

Die amerikanischen Delegierten haben sich geweigert, ihre Zustimmung zu dem noch nicht dagewesenen Vorschlage zur Ein In seinem Artikel Die Frage der Kriegsschuld"( Bors jetzung eines internationalen Kriminalgerichts zu geben, sowie dem wärts" vom 10. September, Abendausgabe) hat Karl Kautsky Grundsatz einer negativen Strafbarkeit( Strafe für unterlassene Ver­auf die Tatsache hingewiesen, daß der Artikel 227 des Verhinderung verurteilenswerter Sandlungen. Ed. B.) zuzustimmen." failler Friedensdiktats, der Wilhelm II. als ehemaligen Raiser von Deutschland" wegen schwerster Ber legung des internationalen Gittengejeges und der geheiligten Macht der Verträge" unter öffentliche Anklage stellte und die Einsetzung eines besonderen Gerichtshofes für dessen Aburtei­lung vorschrieb, von den Siegern der Bergessenheit überlassen worden ist, die ein paar Paragraphen später ohne jegliche Beweisführung und ohne dem Angeklagten die Möglichkeit der Verteidigung zu geben, das deutsche Bolt in Bausch und Bogen als Schuldigen am Krieg bezeichnet" haben. Der Fall ist in der Tat der Betrachtung wert. Seine Untersuchung führt zur Feststellung von Tatsachen, die im deutschen Bolt nur wenig bekannt sind und doch bekannt sein müssen, soll es davor geschützt fein, den von den Agenten des alten Systems ausgegebenen Schlagworten zum Opfer zu fallen.

So ist z. B. den wenigsten bekannt, daß das Ver failler Dittat zur juristischen Grundlage einen Bericht hat, den eine von den alliierten und assoziierten Mächten am 25. Januar 1919 ernannte untersuchungsfommis sion von Rechtsgelehrten aus zehn der Siegerländer im April 1919 erstattet hat und der im deutschen Weißbuch Deutschland schuldig" S. 15 ff. im französischen Tert des Originals und deutscher Uebersetzung veröffentlicht ist. Statt diefen Bericht zitieren die Anwälte des faiserlichen Systems faft nur noch die Mantelnote der alliierten und assoziierten Mächte vom 16. Juni 1919, welche die von der deutschen Delegation in Bersailles gegen die Behauptungen jenes Be­richts erhobenen Einwände in scharfer Polemit zurückweist. Das ist aber eine Irreführung. Die Mantelnote ist eine advo­fatorische Berteidigung des Bersailler Diftols, aber feine juristische Begründung. Sie stellt Behauptungen auf, die man im Bericht der Untersuchungskommission nicht findet und deren unhaltbarkeit und Unbilligkeit ich seinerzeit in einem Auffag über die Haftbarkeit der Bölker mit genügen­der Schärfe gekennzeichnet zu haben glaube.( Glode" vom 29. Mai 1922, S. 232 ff.)

Bon solchen advokatorischen Konstruktionen ist der Be­richt der Untersuchungskommission frei, und wer sie wider legt, hat daher damit noch feineswegs die Schlußfolgerungen des Berichts selbst entfräftet, laut denen

der Krieg som den Zentrainiächten Deutschland und Desterreich ebenso wie von ihren Verbündeten, der Türkei und Bulgarien mit Borbedacht geplant worden" und das Ergebnis von Handlungen war, die vorsätzlich und in der Abficht begangen wurden, ihn un. abwendbar zu machen".

Gegen diesen Bericht nun haben die Delegierten der Ber­einigten Staaten von Amerita in der Untersuchungskommis fion, Staatssekretär Robert Lansing und Professor James Brown Scott , der Borsitzende der Carnegie- Stiftung für internationalen Frieden, einen Vorbehalt veröffentlicht, der zu unserer Frage hinüberführt. Er wendet sich gegen den Borschlag, die Staatsoberhäupter der für den Krieg als ver­antwortlich erklärten Staaten vor einem zu diesem Zweck ge bildeten besonderen internationalen Gerichtshof strafrechtlich zur Berantwortung zu ziehen. Die Genannten begründeten bies mit dem Rechtsgrundsatz, daß man nur Handlungen ge­richtlich bestrafen fönne, für die das Gesetz Strafen feftfehe,

Frieden.

Bon Julius Berfaß.

Und einmal doch wird eine Stunde fommen und es wird sein, wie's immer war, als ob in Tränen alics fortgeschwommen... Die Tage werden fteunend fich erhellen, die Nächte unbeflomm'ne Träume sein.- Es wird nicht mehr von Haß und Heulen ge nach langem Weinen ist die Erde rein,

die bluigetränkte, die einft glüdlich war...

Ja, einmal werden, wie in fernen Tagen, Jugend und Mannheit in der Sonne gehn, und müffen nicht mehr ihre Herzen tragen, als jei das Leben düsteres Geschehn,

als fei der Tod erlösend Untergehn.

Sie werden mehr, als einst, das ernste Ceben lieben

und nicht gewaltsam nach dem Tode schrei'n.

Und dürfen Mensch sein und wie Menschen lieben,

als ob die Welt die alte Welt geblieben;

so wird es fein und wird doch anders sein...

Und einmal doch wird eine Stunde fommen, da auch die Sänger wieder Dichter find. Und vieles wird wie Alb von uns genommen, und vieles jagt wie Staub und Dunst der Wind. wenn erst die Sänger wieder Dichter find.. Denn dann ist Friede und Gedanken blühen und wachsen, wie am bunten derrand die Blumen. 2 unser Sorgen, Mühen, dünkt weites, weites Sonnenland

im Lerchenjang...

O einmal, währt's auch noch so lang, einmal wird diefe Stunde fommen...

Nachtasyl.

Bon Ronrad Seiffert.

Jin Posthaus 3apruby ging es uns schlecht. Aber wir trösteten uns damit, daß wir menigstens auf ein paar Tage mal aus dem Schlimmsten heraus waren.

Bu essen hatten wir faft nichts. Die Pferde waren in der erften Zeit bald beffer dran als wir. Bir fonnten sie allerdings auf einer schon abgegraften Wiese grafen laffen. Aber da sie schon frant beim Eintreffen waren und meist in Rofit sich wälzten, ging eins nach dem anderen ab.

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Diese Weigerung der Amerikaner ist es hauptsächlich, die es verhindert hat, daß der Artikel 227 des Dittats zur Ausführung gebracht wurde. Dank ihrer weist dieser Artifel den Widersinn auf, daß der Absatz in ihn, der von der Zu sammensetzung des zu bildenden Gerichtshofs handelt, die 3ahl von beffen Richtern auf 4 feftfeht, aber fünf Staaten nennt, die je einen dieser Richter ernennen sollen, nämlich die Bereinigetn Staaten, Großbritannien , Frankreich , Italien und Japan . Erschwerend tam hinzu, daß, als die Frage spruchreif murde, die holländische Regierung, von der nach Absatz 4 des Artikels 227 die Alliierten die Auslieferung Bilhelms II. zum Zweck der Aburteilung nachsuchen sollten, unmißverständlich zu erkennen gab, daß sie dazu wenig Lust verspüre. Man mußte auf Ablehnung eines dahingehenden Antrags gefaßt sein, da die für die Auslieferung maßgebend in Betracht kommende Rechtsfrage durch die Vorbehalts­erklärung der Amerikaner in einem für die Alliierten un­günstigen Sinne präjudiziert war. So ließ man die Sache, bie Clemenceau und 2lond George noch bei den Parlaments wahlen von Ende 1918 im Vordergrund der Distuffion ge­halten hatten, nach den Wahlen still einschlafen. Ist das sehr zu bedauern? Ich möchte es bezweifeln. Unzweifelhaft hat Kautsky Recht, wenn er es als einen john geißelt, daß der Mann, der in Deutschland als Staats­oberhaupt die höchste Entscheidung über Krieg und Frieden in der Hand gehabt hatte, außer jeder Verfolgung blieb, und die ganze Laft für die Wirkungen der im fritischen Augen blid von ihm getroffenen Entscheidung der Nation auf gehalft wurde.

Was ihm vor

Aber diese Sinnwidrigkeit wäre durch die Prozeffierung Wilhelms II. nicht vermieden worden. Nach dem gelfenden Recht war er, das fonnte den Amerikanern niemand be ftreiten, juristisch überhaupt nicht zu faffen. Was ihm vor­geworfen war, hatte er als Monarch verübt, und den Mon­archen dect gegenüber dem Strafrichter der Grundsaß des monarchistischen Staatsrechts, den die Engländer in die Worte faffen: the king can do no wrong- der Rönig fann nicht rechtswidrig handeln". Um ihn juristisch aburteilen zu fönnen, hätte man erst ein Spezialgefeß schaffen müssen und dessen Anwendung hätte der Rechtsgrundfah verboten, daß tein Gesez rüdwirtend treffen soll. Blieb die Wahl zwischen politischer und moralischer Ab. urteilung. Für die erstere aber fehit es noch vollständig an einem fodifizierten internationalen Recht, die moralische Aburteilung dagegen haben die amerikanischen Delegierten felbft schon vorweggenommen. Ihre Borbehaltserklärung Schließt mit folgenden Sägen, die deutlich zum Ausdruck brin gen, daß ihrer Weigerung, den Artikel 227 zu unterschreiben, nichts weniger zugrunde lag, als eine Gegnerschaft gegen das, was man heute in Deutschland die Schuldlüge" nennt. Sie lauten nämlich:

Die amerikanischen Delegierten glauben indeffen, daß es nicht genügt, mit der Stommiffion zu erklären und in Betracht zu ziehen, daß der Krieg von den Zentralmächten vorsätzlich geplant murde, daß Deutschland im Berein mit Defterreich- Ungern abfichtlich sich bemüht hat, die zahlreichen Vermittlungsvorschläge der Entente

mächte und ihre wiederholten, auf Vermeidung des Kriegs gerich telen Bemühungen zunichte zu machen und zu sagen, daß die bel tät, sowie die Neutralität Lupemburgs, die durch den Vertrag vom 11. Mai 1867 garantiert mar, von Deutschland und Desterreich Ungarn absichtlich verlegt worden sind. Sie sind vielmehr der An. sicht, daß diese Handlungen in ausdrücklichen Wor. ten verurteilt und ihre Urheber dem Abscheu der Menschheit überantwortet werden müssen"."

Das war scharf ausgedrückt, und daß diese Worte in den Bereinigten Staaten nicht ohne Nachwirkung geblieben sind, hat deren fühl passives Berhalten gezeigt, als im Jahre 1923 Frankreich unter Poincaré das Ruhrgebiet militärisch besetzte und dessen Bevölkerung einer schrankeniofen Militärs herrschaft unterwarf. Aber unter diefem, von den Ber einigten Staaten von Amerika durch Duldung unterstützten Gewaltakt haben nicht die Personen zu leiden gehabt, die der zitierte Bannfluch dem Abscheu der Menschheit" überwiesen hat, sondern das deutsche Bolt in seiner unterschiedslosen Allge meinheit, und Tausende und aber Tausende ganz Unschuldi­ger davon mit erhöhter Schwere. Materielle Rückwirkungen der moralischen Berurteilung, bei denen sich das Rechtsemp­finden billig urteilender Menschen erst recht nicht beruhigen tann. Mit Rechtssprüchen, ob von Gerichten oder freien Aus­schüssen, werden die Völker nicht dagegen geschützt, die Buße für die Bergeyen ihrer Regierer zahlen zu müssen. Die Ausführung des Artikels 227 hätte die. Rechtfertigung dessen aussprechen fönnen, was in Deutschland ohnehin eingetreten war, nämlich die Aenderung der Staats­form; aber es wäre eine Einmischung in das Verfassungs leben des deutschen Boltes gewesen, die eine völlige Umwäl zung des Bölkerrechts bedeutet hätte.

Nun bin ich der Lette, der das Bölkerrecht, wie es uns überliefert ist, nicht für verbesserungsfähig erklärte. Im Gegenteil: Mis am 16. August 1915 die Reichstagsfraktion der deutschen Sozialdemokratie im Berein mit dem Partei­ausschuß die Friedensforderungen der Partei beriet, habe ich als einer der Berichterstatter sehr durchgreifende Aenderun­gen des Völkerrechts gefordert, darunter den ,, Ausbau der Haager Staatentonferenz zu einem dauernden inter nationalen Staatenverband für Festlegung internationalen Rechts und für internationalen Schiedsspruch und Zusammenfassung der Haager Schiedseinrichtungen zu einem ständigen und zweckent­fprechend gegliederten internationalen Staaten gerichtshof". Es ist aber etwas anderes, ob ein Rechts­pruch, der ein demokratisch reformiertes Bölkerrecht voraus­fegt, auf Grund eines solchen gefällt wird oder bei ängstlicher Aufrechterhaltung der Grundsäge des überlieferten Böller­rechts, hier also des Grundsages der unantastbaren Souve ränität jedes einzelnen Staates, im Widerspruch mit ihnen einseitig einem besonderen Staatswesen aufdifiiert wird. Selbft bei objektivstem Verfahren hätte er im letzteren Falle jeden vom internationalen sozialistischen Standpunkt aus wünschbaren Zweck verfehlt.

Das ist, wenn ich mich so ausdrücken darf, der orga nische Fehler des Artifels 227, und darum ist es nicht zu bedauern, daß er nicht zur Ausführung gekommen ist. Die Welt braucht eine radikale Reform des alten Völkerrechts, für Die der bei uns Völkerbund genannte, aus dem Krieg her Dorgegangene Verband der Nationen das geeignetste Organ sein wird, sobald er vervollständigt ist und einen demo­fratischen Ausbau erhalten hat. Die Reform muß das Selbst­bestimmungsrecht der Bölfer im Rahmen des für alle gleich­mäßig geltenden internationalen Rechts zur Wahrheit machen. Dazu gehört denn auch die Selbstbestimmung des Bolts über

Und als dann durch den Draht der Befehl tam, nach dem mir| Söhne und Töchter und die Mutter, tränkend aus welfer Brust nady zwei Tagen in einem dreißig oder vierzig Kilometer weiter ihre Jungen. Um sie herum wüst Hausrat und Stroh. östlich gelegenen Dorfe sein sollten, hatten wir gerade noch zwei elende Klepper, die schon umfielen, wenn man sie scharf anfah. Laufen und Wagen durch Dred schieben, war uns mit zusammen geschnurriem Magen nicht möglich.

Was tun?

Klauen?

Aber wo? Die Munitionsfolonne, die nebenbei im Walde lag, paßte auf und würde nachts, wenn wir's da versuchten wollten, Schießen, Lärm machen und, wenn's trotzdem glückte, uns die Pferde wieder abnehmen. Und uns verprügeln.

Den Flüchtlingen ihr letztes Pferd nehmen?

Nein! Man war doch schließlich auch Mensch. Man war fogar deutscher Soldat. Man war sogar stolz darauf. Und hatte als folcher eine Mission zu erfüllen vor der Welt. Man war doch fein Hunne, fein Barbar.

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Flüchtlingsfolonnen mantien endlos vorbei, zurüd nach Besten. Banjewagen, haushoch mit allem bepadt. Pferde bodten unter zu schwerer Last, Hände griffen in Speichen und halfen durch Löcher in ausgefahrener Straße. Räder brachen. Mit Jammern und Schreien unftonden hilflos Familien ihr letztes im Rot. Rinder wimmerten an Brüsten hinfinfender Mütter. Beitsdyen fielen auf Pferderüden. Hausrat wurde im Graben der Straße sortiert, Ent behrliches fortgeworfen. Das andere wieder verpadt. Bis am zehnten Werftzeichen dasselbe fich wiederholte.

Als es dunfeite, standen wir, der ganze Trupp, an der Straße, fauten Roggen förner aus halbverfaulten Aehren und musterten die Pferde der Flüchtlinge.

3wei, wenn wir die hätten, dann könnten wir weiter!" Zwei Familien mußten verreden.

Ein Mädel futschierte, schrie sich heiser und peitschybe mit müdem Arm den müden Gaul. Mit zwei Kleiner faß die Mutter hoch auf den Ballen. Bater, Söhne und Töchter schoben hinten.

Einer von uns riß am Zügel das Pferd von der Straße. Einer half an der Deichsel nach. Und unter lautem Hallo!" tippte der Wagen auf der Zufahrt zum Posthaus denn auch richtig in ben frictiefen Schlamm. Einer half dem jammernden Weibe wieder zu ihren beiden Jungen. Indes wehrten wir uns gegen das An. drängen der Familie, die auf Knien bettelnd um ihr Pferd vor uns im Dred lag.

Ihr Jammern verstanden wir nicht, obwohl wir es verftanden. Was fonnten wir tun? Mit den Achseln zuden und sozen, wie immer: Wojna , Banje, wojna!"

"

Unter Bedeckung führten wir das Pferd ab, froh, daß es ein­mal geklappt hatte.

Nun noch eins. Und dann fort.

Die Fami te fiedelte vom zusammengebrochenen Bogen zu uns ins Haus über. Bor sich hirftarrenb. faßen im Winkel Bater und

Bir alle, abgerechnet die Wache beim besorgten Pferd, standen draußen an der Straße im werdenden Abend, fauten halbverfaulte Roggenförrer und musterten die Pferde der Flüchtlinge. p Eine Familie noch mußte bron glauben.

Eine große Judenfamilie fuhr mit vollbepacktem Wagen und zwei Pferden an, lärmend und schiebend. Keuchend frochen Wagen und Pferde.. ,, Die tönnen ja eine

Die! Es find ja bloß Juden!" Schinder von uns friegen und weiterfahren!" Das Schreien war größer als vorher. Bolnisch und deutsch durcheinander.

Herr Soldat, was sollen wir tun? Sollen wir trepieren auf der Straße! Lassen Sie uns ein Pferd! Gott wird's Ihnen lohnen! Nehmen Sie andere. Es werden kommen beffere, stäriere. Leute, mit nicht so viel Rindern!"

Der Aelteste bot Lösegeld. Hundert Silberrubel. Berwertung hatten wir nicht dafür. Aber Chimny riß dem Alten den Beutel aus der Hand und führte mit Gofemann unter Geheul die beiden Pferde fort. Wir

Auf brüllten die betrogenen Juden und jammerten. lachten. Es waren ja rur Juden.

Chimny brachte unseren lahnen Schimmel und gab ihn dem alten Juden am Halfter: Da habt ihr! Läuft wie die Feuerwehri" Sie spannten ihn ein. Unter Geschrei und Lärmen und mit üh!" und" Soh!" zog er an. Blieb mit der schweren Last steden, ging hinten und vorn hoch, soweit es noch seine letzten Kräfte er laubten und lag dann bald verendend im Dred. Rund um ihn stand heulend und schreiend die Judenfamilie. Wir schlichen Ins Quartier. Es war zu ge

Abends wollten wir nicht mehr abfahren. fährlich. Lieber am nächsten Morgen. Die Juden zogen mit ihrem Kram zu uns ins Haus. So hatten wir für die Nacht etwa dreißig Gäste.

Aus verfaulten Roggenförnern tochten wir Raffee". Für alle. Den Juden wurde das lebende Kalb, das sie mitschleppten, ge. nommen und geschlachtet. Für alle. Aber sie aßen nichts davon. Den Pferden wurde vom Hafer gegeben, den wir den Juden abe nahmen. Was sollten die noch mit Hafer? Sie hatten ja teine Pferde mehr.

Die Ruffen faßen schweigend in ihrer Ede, ahen, ftierten stumm. Die Juden, um ihre habe bemüht, liefen, plapperten, bettelten um ein Pferd und um Rückgabe des Gelbes, heulten, schrien, hieben sich.

Wir hatten unsere Lager am Kamin. Einige lagen bereits. Einige aßen noch. Johannsen sagte den Juden, daß es feinen 3med hätte, zu versuchen, uns die Pferde zu Mauen. Denn die würden bewacht. Und wenn einer nachts das Haus verloffen würde, auf den schieße die Wache

Taup