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Ein verdientes fiasko.

Der Landtag lehnt Groß- Berliner Ausgemeindungen ab. Gestern trat im Freußischen Landtag der Ausschuß für Groß­Berlin zusammen, um zu der Frage der Ausgemeindung Don Gatow, Cladom und Kohlhasenbrüd noch einmal Stellung zu nehmen. Die letzte Sigung hatte die Ausgemeindung Der drei genannten Orte beschlossen und einen Unterausschuß beauftragt, mit der Regierung gemeinsam ein Initiativgeseh aus zuarbeiten. Inzwischen hatten starte Bestrebungen eingesetzt, die ein Berbleiben dieser Orte im Groß- Berliner Verbande ver­langten. In Rüdficht hierauf hatte der Borsitzende des Ausschusses, der Abgeordnete Faßbender, geglaubt, anstatt den Unterausschuß noch einmal den Vollausschuß zusammenberufen zu sollen. In der Sitzung wurde darauf hingewiesen, daß es feinen Sinn hätte, Gatow   und Cladom auszugemeinden, nachdem die Ausgemeindung Spandaus abgelehnt worden war. Auch das Wohlfahrts mnisterium segte sich dafür ein, im Intereffe, der Boltsgesund heit die beiden Havelorte in Berlin   zu belassen. Die Redner der Deutschnationalen sowie der Volksparteiler beharrten darauf, den gefaßten Beschluß aufrecht zu erhalten. Es seien verschiedentlich Bersprechungen gemacht worden, die gar nicht erfüllt werden nnten, zum Teil sogar über die Zuständigkeit der Gemeinde weit inausgingen. Eine Aenderung des gefaßten Beschlusses würde das Brestige des Landtages start beeinträchtigen. Der Redner hes Zentrums erklärte, daß ein Umschwung in der Meinung ber Bevölkerung der in Aussicht genommenen auszugemeindenden Orte eingetreten sei, daß man es nicht verantworten fönne, gegen den Willen der Bevölkerung zu beschließen. Der gefaßte Be­fchluß tönne nicht aufrecht erhalten bleiben. Bon Rednern unserer Bariei wurde darauf hingewiesen, daß wir uns von Anfang an gegen jede Ausgemeindung ausgesprochen hätten und daß wir uns erneut gegen je de Ausgemeindung aus Berlin   wenden müssen. Auch die Demokraten sprachen sich gegen die Ausgemeindung aus. In Der erneuten Abstimmung wurde mit 13 gegen 7 Stimmen be­schlossen, die Ausgemeindung von Gatow   und Cladom abzu lehnen. Hiernach hatten auch die übrigen Parteien an einer einzelnen Ausgemeindung von Kohlhasenbrück   fein Interesse mehr, fie wurde nun einstimmig abgelehnt. So endet nach jahrelangem Rampf die Los- von- Berlin"-Bewegung mit einem vollständis gen Fiasto der Gegner Groß- Berlins.

Preußen und das Reich.

Beratungen im Hauptausschuß des Landtags. Der Hauptausschuß des Preußischen Lantages begann am Montag die Beratung des Haushalts des Preußische Staats­ministeriums. Die wichtigsten Punkte der Erörterung waren: das Berhältnis Preußens zum Reich, die Früchte der großen Koalition in Preußen und die 3ollfrage. Bei der Zollfrage legte der Ministerpräsident Genoffe Dr. Otto Braun   noch einmal den Standpunkt Breußens dar. Er betonte, daß jetzt nicht mit Zöllen, sondern nur durch eine Kreditaktion der Landwirtschaft geholfen werden könne. Vor allem fönne mit Hilfe der Zölle die so wichtige Steigerung der landwirtschaftlichen Bros duttion nicht erreicht werden. Der Zentrumsvertreter sprach sich für gleitende Schutzölle aus. Der Sprecher der Demokraten und der der Deutschen Volkspartei   waren sich einig darin, daß im Augenblic von den Agrarschußzöllen teine Rebe fein fönne. Selbit verständlich trat der Redner der Deutschnationalen, Freiherr  , b. d. Offen, für Agrarschußzölle ein.

Bei der Frage des Berhältnisses zwischen Preußen und dem Reich verlangte der Rebner der Deutschen Bollspartei eine einheit liche Stimmabgabe Preußens im Reichsrat. Festgestellt wurde, daß bei der Abstimmung über die Dawes- Gefeße im Reichsrat Bommert und Ostpreußen   dagegen stimmten. Der Bertreter des 3entrums trat für die Selbständigkeit der Abgabe der preußischen Pro vinzialstimmen im Reichsrat ein. Die Frage des Verhältnisses zwischen Breußen und dem Reich, der Geltendmachung des preußischen Ein fluffes auf die Reichspolitik, das Problem: Einheitsstaat oder Föde­ ralismus  ( Anschluß Desterreichs) wurden eingehend erörtert. Der preußische Ministerpräsident nahm zu diesen Fragen in einer aus führlichen Rede Stellung. Braun wies u. a. darauf hin, daß die Aufrechterhaltung der

an.

übermäßigen Alkoholgenuß geistig und förperlich gänzlich herunter­gekommen und zu jeder nüzlichen Tätigkeit unfähig. Das wirke unheilvoll auf die Eingeborenen. Man müsse die Einfuhr von Alkohol gänzlich verbieten. Auch die Syphilis richte große Berheerungen Die Weißen nehmen schwarze Frauen und Boys zu sich und verstoßen sie nach einiger Zeit. Die betreffenden Frauen und Boys bleiben dann in den Städten, vermehren die Zahl der Prostituierten beider Geschlechter und tragen zur Ausbreitung der Syphilis bei. Es ist den Weißen leicht gemacht, fich fchwarze Frauen und Mädchen zu verschaffen. Sie geben dem Häuptling des Stammes ein Trink­gelb und dürfen fich dann aussuchen, was ihnen gefällt. Außerdem mißbrauchen viele weiße Beamten ihre Gewalt und rauben einfach die Negerinnen, die ihnen gefallen. Man sollte nur fräftige und moralisch gefunde Personen nach dem Kongo schicken, die in der Lage sind, dort eine zivilisatorische Arbeit zu verrichten. Außerdem sei das Klima für die weißen Frauen erträglich und es sei angezeigt, daß die Weißen ihre Frauen mitnehmen. Die Ausnüzung des vulkanischen Der Bultan als Motor. Dampfes für die Industrie, die bisher mehr Phantasie als Wirklich feit zu fein schien, ist jetzt in Italien   über das Bersuchsstadium hierausgekommen. Der Fürst Conti machte über seine Erfahrungen in der italienischen Gesellschaft für Fortschritte der Wissenschaft nähere Mitteilungen, die in der Umschau" wiedergegeben werden. In dem toskanischen Industriebezirk bei Boltarra, südwestlich von Florenz  , gibt es in einem Bezirk von 6 bis 7 Quadratkilometer zahl ciche Dampfousströmungen vulkanischen Ursprungs, die sogenannten Soffioni". Conti machte nun 1905 ben Versuch, mit diesem Dampf eine Kolbendampfmaschine zu heizen, durch die ein elektrischer Gene rator angetrieben wurde. Weitere Versuche mit Turbinen hatten zunächst feinen Erfolg, da die dem vulkanischen Dampf beigemischten Gafe die Bildung eines ausreichenden Bakuums in den Rondenja­toren verhinderten. Das Kraftwerk von Larderello stellte daher 1916 besondere Zwischentessel und Evaporatoren auf, in denen zu nächst die Gase ausgefchieden wurden. Der gereinigte Dampf wird denn zum Antrieb von zwei Parsons- Turbo- Generatoren von je 3000 Kilowatt verwendet; er tritt in diese mit einem Druck von 1,25 Atmosphären ein. Die Dynamos   haben eine Nußwirkung von 2500 Kilowatt und liefern Dreiphasenstrom   von 4000 Bolt bei Berioden. Umformer bringen bie Spannung auf 16 000 und für Die Hebertiefen Erfahrungen erscheint eine umfassende Ausbeu lebertragung nach Florenz   und Siena   auf 32 000 bis 38.000 tung des vulkanischen Dampfes und vulkanischer Wärme als aus­sichtsreich.

Ueber den Mars   als Zukunftsbild unserer Erde spricht auf Grund der Ergebnisse der Beobachtungen anlaßlich der gegenwärtigen Erdnähe des Planeten der Aftronom Dr. H. H. Krizinger am 24. abends 7 Uhr im großen Theatersaal der Urania, Taubenstr. 48. Der Vortrag ist mit zahlreichen Lichtbildern ausgestattet.

Eine Boltsoper für München  . Nach den Plänen des Theaterarchitekten Lub soll in München  , und zwar in der Nymphenburger Vorstadt, mit einem Kostenaufwand von einer Million Mark eine neue Bühne gebaut werden, die den Namen Theater des Beftens" erhalten wird. Das neue Theater iit als- Bollsoper gebacht, in der aber auch Operetten gespielt werden und Filmborführungen erfolgen sollen. Der Bau soll noch in diesem Herbst in Angriff genommen und im Laufe des tommenden Jahres fertiggestellt

werden.

Gesandtschaft in München   nicht gegen das Etetsrecht verstoße. burg, Oldenburg  , Württemberg   und noch verschiedenen Preußen sei bereit, auf dem Wege der Gegenseitigkeit die Ver tretungen in den deutschen   Ländern aufzuheben. Das sei in Ham anderen Ländern geschehen. Für München   fehle jedoch noch die Boraussetzung. Der Ministerpräsident schnitt dann die Frage der Ehrenzeichen on und teilte mit, daß für mutige Lebensretter jetzt ein Diplom herausgegeben werde. Was das Verhältnis Preußens zum Reich betreffe, erklärte der Ministerpräsident, so habe er stets ein gutes Zusammenarbeiten er­strebt. Schwierigkeiten seien aus dem häufigen Wechsel der Reichs­regierung entsprungen. Im ganzen sei das Verhältnis erträglich. Man dürfe nicht vergessen, daß heute feine Personalunion zwischen Reichskanzler und Ministerpräsident mehr bestehe, heute, im reinen Föderativstaat sind Preußens Kompetenzen start beschnitten. Preußen fei gegenüber anderen Ländern bezüglich des Einfluffes auf die Reichspolitik im Hintertreffen. Ein besonderes Gesetz zur Ver­einheitlichung der Stimmabgabe im Reichsrat sei nur durch Aende rung der Reichsverfassung möglich. Im Verwaltungsrat der Reichsbahn werde ein von Preußen gestellter Vertreter sigen. Gegenüber den Deutschnationalen, die bemängelten, daß Preußen in London   nicht vertreten gewesen sei, erinnerte der Mi nisterpräsident daran, daß die deutschnationale Bresse   feinerzeit den Antrag Preußens auf Mitvertretung abfällig fritifiert habe.

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In der an die Ausführungen des Ministers sich anschließenden Debatte fam die Sprache auf den§ 18 der Reichsverfassung. Der Ministerpräsident erklärte, es müsse diesem Artikel eine andere Form gegeben werden. Die von den Kommunisten geforderte allge. meine Amnestie lehnte der Ministerpräsident ab.

Der Etat des Staatsministeriums wurde in den Einzelpofitionen und dann in seiner Gesamtheit angenommen.

Die Aktion gegen Loeb.

Weitere Nücktritte.

Weimar  , 22. September.  ( Eigener Drahtbericht.) Dem Rüd­tritt des Staatsbankpräsidenten Loeb hat sich heute auch der Staats­fommissar und frühere Banfdirektor ma er fer mit einem Schreiben an das thüringische Finanzministerium angeschlossen, in welchem er u. a. zum Ausdruck bringt, daß er auf eine objettive Würdi gung seiner Tätigkeit beim Aufbau der thüringischen Staatsbant seitens der jetzigen thüringischen Regierungsstellen nicht glaube rechnen zu können. Gleichzeitig hat der frühere sozialdemokratische Landtagsabgeordnete und Ministerialdirektor i. W. Bärwinfel, der seit einiger Zeit Archiv und Pressestelle der Staatsbent leitet. fristlos gekündigt.

Das Genfer   Abrüstungsprotokoll.

Genf  , 22. September.  ( Eigener Drahtbericht.) Das in der Abgeschlossenen Abkommen die Gesamtheit oder den von ihnen rüstungskommission für die Vollversammlung des Völkerbundes be- für notwendig gehaltenen Teil ihrer militärischen Streit­schlossene Protokoll hat folgenden Wortlaut: träfte zur Hilfeleistung für einen besonderen Staat, der das ,, Vorwort: Um den dauerhaften Frieden in der Welt und die Opfer eines Angriffs wurde, eingreifen lassen. Diese oben­Sicherheit der Völker zu sichern, vom Entschlusse beseelt, die Bestehend ins Auge gefaßten Abkommen werden vom Bölkerbundrat grenzung der Rüstungen zu verwirklichen, haben sich die vertretenen registriert und veröffentlicht. Sie stehen jedem Mitgliedsstaat des Staaten über folgende Bestimmungen geeinigt: Bölkerbundes, der seine Mitwirkung zur Verfügung stellen will, offen.

Jn feinem Falle Krieg..."

Artikel 8a. Die Signatarmächte halten es, als dem Geiste des gegenwärtigen Protokolls entsprechend, daß die Gesamtheit der Soften, die aus militärischen Operationen zur Niederwerfung des Angriffs gemäß dem gegenwärtigen Protokoll erwachsen, sowie die Reparationen aller durch die Operationen erwachsenen Schäden und aller Zivil- oder Militärpersonen erwachsenen Ünbill bis zur äußersten Grenze seiner finanziellen Leistungsfähigkeit von dem Angreiferstaate getragen werden.

Artikel 9. Die unterzeichneten Bölferbundsmitglieder ver­pflichten sich an einer Internationalen Abrüstungs­tonferenz teilzunehmen, die vom Völkerbundrate einberufen werden soll, und die in Genf   am 15. Juni zuſammentreten wird. Alle Staaten, ob sie Mitglieder des Bölferbundes find oder nicht, werden zu der Konferenz eingeladen werden. Wenn nicht mindestens die Mehrheit der in Permanenz im Bölkerbundsrate ver. tretenen Mitgliedstaaten oder zehn andere Mitgliedstaaten ihre Ratifitation bis 1. Mai 1925 niedergelegt haben, so muß der Generalsekretär des Völkerbundes die Abrüftungskonferenz an nullieren.

Artikel 1. Die Unterzeichneten sind damit einverstanden, die Einführung eines Zusages zu Artikel 12 des Pattes zu begünstigen, der folgende neue Einleitung zu diesem Artikel vorsehen würde: Die Mitglieder des Bölkerbundes einigen sich dahin, daß sie in tei nem Falle Krieg gegen ein anderes Mitglied des Bundes führen werden, ausgenommen im Falle, daß sie wider stand gegen Angriffe leisten müssen oder wenn sie mit 3u­Stimmung des Rats und der Völkerbundversammlung handeln. Artikel 2. Die Unterzeichneten werden die Einführung eines Zusages zu Artikel 15 des Battes begünſtigen, damit die Bara­graphen 4, 5, 6 und 7 dieses Artikels folgendermaßen erweitert wer­den: 1. Wenn eine dem Rate unterbreitete Streitigkeit von diesem nicht sofort geregelt werden kann, so wird sich der Rat bemühen, die Streitigkeit einer schiedsgerichtlichen Regelung zu unter­werfen. Auf das Verlangen dieser Partei, und nur einmal im Laufe des Verfahrens, werden die Schiedsrichter durch Vermittlung des Rates über die angegebenen Rechtspunkte die Meinungsäuße­tung des ständigen internationalen Gerichtshofes einholen. Die Mit­alieder des Bölferbundes verpflichten sich, die schiedsgericht­lichen Entscheidungen getreu auszuführen und sich den Entschei. Genf  , 22. September.  ( Eigener Drahtbericht.) In der BoII. dungen und Empfehlungen des Rates zu fügen. Artitel 3. Die Bestimmungent des Artikels 2 und 3 finden perfammlung, der dritten Abrüstungstommission teine Anwendung auf die Regelung von Streitigkeiten, die gab Benesch am Montag nachmittag Bericht über die Arbeiten infolge von friegerischen Maßnahmen, welche von einem oder der Unterkommissionen, deren Ergebnis jeht in einem vorläufigen mehreren Staaten auf Grund der Beschliffe des Rates oder der Projekt vorliegt, das noch kleinere Umänderungen erfahren tarry, Bölferbundversammlung ergriffen worden find, entstehen tönnen. aber im ganzen ein System darstellt, das dem Krieg Baum noch Artikel 4. Wenn im Berlaufe eines durch Artikel 3 vorgefehe- eine Tür offenläßt. Noch in feiner Epoche der Geschichte, erklärte nen Schiedsgerichtsverfahrens eine der Parteien behauptet, daß der Benesch, hat sich eine derart vollständige und berufene Körper­Streitfall eine Frage ist, die dem ständigen Internatio nalen Gerichtshof unterbreitet werden muß, so muß der Geschaft zusammengefunden in dem Bestreben, den Frieden für immer richtshof antworten, ob es sich in der Tat um eine solche Frage handelt.

Wer ist der Angreifer?

jenige Mitglied des Bölberbundes, bas, obwohl es bas Brotokoll Artikel 5. Bestimmung des Angreifers: Angreifer ist das. unterzeichnet: 1, 3um Striege greift in Berlegung der in Artikel i 1. eingegangenen Verpflichtungen, oder indem es fich weigert, das schiedsgerichtliche Verfahren anzuerkennen; 2. Angreifer ist, mer einen Kriegsaft in Verlegung der Ratsbeschlüsse begeht, welche den 3med verfolgen, jebe Berschiebung seiner Streitkräfte zu Baffer, zu Lande und in der Luft aufzuhalten.

Artikel 6. Da das Vorhandensein ent militarisierter 3onen dazu angetan ist, Angriffe zu verhindern, so wird deren Errichtung zwischen den Staaten, die damit einverstanden sind, empfohlen als ein Mittel, eine Berlegung des Protokolls zu vers meiden. Die auf Grund von Verträgen schon bestehenden entmili­tarisierten Zonen oder jene, welche zufünftig errichtet werden sollen, können einer zeitweiligen der ständigen Kontrolle des Bölkerbund rates unterworfen werden, wenn einer oder alle anstoßenden Staa­ten es verlangen. Die Kontrolle erfolgt auf Kosten dieser Staaten. Die Wirksamkeit der wirtschaftlichen Sanktionen.

Artikel 7. Sobald die Erklärung über den Angriff erfolgt und proflamiert ist, daß der Angreifer außerhalb des Gefeßes steht, werden die Berpflichtungen der fontrahierenden Mächte in bezug auf die Sanktionen aller Art unmittelbar in Kraft treten, damit diese Sanftionen unverzüglich ihre Wirkungen gegen den An­greifer erfüllen fönnen. Diese Verpflichtungen müssen als bin dend für jedes Bundesmitglied interpretiert werden in dem Sinne, daß es effektiv mit arbeitet, jebem Angriffsaft Wider­stand zu leisten. Die Unterzeichner gehen die Berpflichtung ein, dem angegriffenen oder bedrohten Staat zu Hilfe zu tommen und ich gegenseitig durch Erleichterungen und gegenseitigen Austausch in bezug auf die Bersorgung mit Rohstoffen und Waren aller Art, durch Krediteröffnungen, Transport- und Verkehrserleichterungen zu unterstützen und alle in ihrer Macht liegenden Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit der Verkehrsbedingungen des angegriffe: nen Staates zu Wasser und zu Lande aufrecht zu erhalten.

Artifel 7a. Angesichts der Vielseitigkeit der Bedingungen bezüg lich der wirtschaftlichen und finanziellen Santtio. nen wird der Rat die wirtschaftlichen und finanziellen Organis fationen des Bölferbundes fofort einladen, zu einer Prüfung der Maßnahmen zu schreiten, die dazu angetan sind, die Sanktionen in Kraft zu sehen. Wenn der Rat im Besiz dieser Informationen sein wird, wird er fofort Pläne ausarbeiten lassen, und zwar 1. die Aktionspläne für den Fall, daß die wirtschaftlichen und finanziellen Santtionen gegen einen Angreiferstaat ergriffen werben, 2. die Pläne zur wirtschaftlichen und finan­ziellen Zusammenarbeit zwischen einem angegriffenen Staat und den verschiedenen Staaten, die ihm Hilfe bringen. Diese Bläne, werden den Unterzeichnern des Protokolls fofort mitgeteilt. Wirksamkeit und Verrechnung der militärischen Sanktionen.

Artikel 8. Angesichts der in Artitel 16 des Bölkerbundspattes und Artikel 7 dieses Protokolls vorgesehenen etwaigen militärischen Sanktionen ist der Völkerbundsrat befugt, die Verpflichtungen der Staaten entgegenzunehmen, die von vornherein ihre militärischen Streitfräfte feftfehen, mit denen sie sofort eingreifen fönnten, um die Ausführung der Verpflichtungen sicherzustellen, die sich hierüber aus dem Batte und dem Protokoll ergeben. Die Signatarmächte aus dem Bakte und dem Protokoll ergeben. fönnen außerdem nach Feststellung des Angriffs nach vorher ab

England und die militärischen Sanktionen.

zu sichern und den Krieg unmöglich zu machen. Durch die Mög lichkeit der Aamendung der Bestimmungen des Artikels 17 bes Bölkerbundpattes werden sich auch die dem Bölferbunde noch fern­stehenden Staaten diesem System nicht entziehen können. Das Pro­fofern eine notwendige Ergänzung, als zum Unterschied des Baktes tokoll bedeutet teine Veränderung des Pattes, sondern höchstens in fich die Mächte verpflichten, sofort, nach bem ber Angreifer nachdem festgestellt ist, auch zu militärisen Santtionen zu greifen, während der Paft die Staaten nur zu sofortigen wirtschaft. lichen und finanziellen Sanktionen verpflichtet und die Ergreifung militärischer Sanktionen erst nach Entscheidung des Rates porsieht.

In der sich anschließenden Diskussion sprach als erster Redner der englische   Delegierte Henderson, dessen Ausführungen deutlich erkennen laffen, daß sich der englische  Standpunkt im Berlaufe der letzten Woche nicht derart verschoben hat, wie manche Kreise annehmen. Man konnte sich des Eindrucks nicht erwehren, daß die englische Oppofition gegen die Annahme des Protokolls in den leßten Tagen wahre Don- Quigote- Kämpfe ausgeführt hat. Henderson sage ungefähr folgendes: Die Grund lage, auf der das ganze Protokoll ruht, ist die Einführung der o bli gatorischen Schiedsgerichtsbarkeit alle für Staaten. Artikel 36 des Statuts des Internationalen Schieds gerichtshofes, der diese porsieht, wurde sehr sorgfältig von den Ju­rifter überprüft, die aber feinen Grund zu Ergänzungen fanden und erklärten, daß seine Bestimmungen genügend belastet seien, um jedem Staat den Eintritt ohne Vorbehalt zu ermöglichen. Troz­dem hat England einen wichtigen Borbehalt zu machen, menn es die obligatotische Schiedsgerichtsbarkeit annimmt.

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In Fällen, in denen die englische Flotte im Auftrage oder mit Zustimmung des Böllerbundes in friegerische Operationen ver­widelt ist und wir geben das feierliche Versprechen, daß sie nie ohne die Zustimmung in Tätigkeit treten wird verlangen wir die volle Handlungsfreiheit für die Flotte, die ja schon im Interesse der schnellen Sicherung des Erfolges unumgänglich ist. Niemand kann wünschen, daß der ständige Gerichtshof eine Körperschaft zur Ueberprüfung militärischer Operationen wird. Wir schlagen deshalb für Artikel 4 des Brotokolls eine diesbzügliche Ergänzung vor. Zur Sicherheitsfrage erklärte Henderson in einem gewissen Gegensatz zu Benesch, daß Artikel 7 des Protokolls bereits in Artikel 16 des Baktes enthalten sei und damit keine neuen Verpflichtungen übernommen würden. Die in Artikel 16 des Battes vorgesehenen Verfahren bei der Ergreifung militärischer Sanktionen müssen aufrechterhalten werben. Es war noch nie davon die Rede, Land. oder Geestreitkräfte dem Rat zur freien Berfügung zu stellen. Der zweite und dritte Ab­schnitt des Artifels 11 enthalten darüber genaue Bestimmungen. Dieser Entwurf ist aber nur ein erster Schritt, und selbst wenn er durch alle Parlamente angenommen und ratifiziert ist, wird er erst einen Anfang zu einem großen Wert bedeuten. Die schwierigste Aufgabe, die Abrüstung, bleibt noch zu erfüllen. Geben wir uns feinen Illufionen über die Leichtigkeit ihrer Lösung hin, aber seien wir gewiß, daß dieses Protokoll die Grundlage zum Er­folge schafft. Es sprachen dann noch in der Debatte Schanzer ( Italien  ), Boncour( Frankreich  ), Duca( Rumänien  ) und Boullet( Belgien  ). Am Mittwoch vormittag wird die Debatte über die einzelnen Bunfte des Protokolls fortgeführt und die end­gültige Annahme beschlossen werden.