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ttr. 448 47. Jahrgang

2. Seilage öes vorwärts

dienstag,2Z. September 7924

StäSteorönung und Stäötetag. Von Dr. Karl e r z> Spandau. Am 25. und 26. September tritt in Hannover der 6. Deutsche Stüdtetog zusammen. Hauptgegenstand seiner Be- ratung bildet der Entwurf einer Reichsstädteordnung, die aller­dings nur als ein Rahmengesetz gedacht ist. Der Entwurf be- ansprucht auch über den engen Kreis der Kommunalpolitiker hinaus ein allgemeines Interesse. Langsam und nicht ohne inneren Widerstand bricht sich in der Arbeiterbewegung die Erkenntnis Bahn, daß die vielberufene Demokratisierung der Verwaltung nur von der Gemeinde aus durch Erweite- rung der Selbstverwaltung verwirklicht werden kann. Das deutsche Gemeinderecht, das bisher in den landes- rechtlichen Gemeindeordnungen geregelt ist ihre Zahl dürfte sich auf etwa 20 belaufen bietet ein Bild außerordentlicher Zersplitterung und Rückständigkeit. Von den nach der Revo- lutton erlassenen Gemeindeordnungen zeigt nur die sächsische Gemeindeordnung den ernsthaften Willen zu einer tiesgreifen- den Demokratisierung. Der Gedanke, das kommunale Ver- fasiungsrecht im Wege der Reichsgesetzgebung zu vereinheit- lichen und damit für die innere Verwaltung der Länder einen gleichen Rahmen zu schaffen, bedeutet daher an sich einen außerordentlichen Fortschritt. Daß der Entwurf des Deutschen Städtetages sich zunächst nur aus die Städte beschränkt, ent- spricht nicht unserer Grund auffassung, die für Stadt und Land einheitliches Recht verlangt, kann aber immerhin als Annähe- rung an das erstrebte Ziel der Vereinheitlichung einer zustim­menden Beurteilung nicht entgegenstehen. Leider fordert ober der Inhalt des Entwurfs die schärfste Kritik heraus nicht etwa von irgendeiner radikalen Auffassung aus, sondern vom Standpunkt jeder Stadtverordnetenversammlung, der an der Wahrung ihres Rechtes auf Selbstbestimmung gelegen ist. Es handelt sich beim Entwurf, um es rund heraus zu sagen, um den Versuch, die Herrschaft der Oberbürgermeister über die Verwaltung der Städte weit über den jetzt bestehenden Um- fang noch hinaus gesetzlich zu stabilisieren. Eine großzügige Neuregelung des Gemeinderechtes hat zwei große Probleme von grundsätzlicher Tragweite zu lösen. Sie hat einmal in die uralte Auseinandersetzung zwischen Staat und Selbswerwaltung einzugreifen und den Kampf zwischen Staatsbureaukratie und Gemeindeverwaltung durch eine A b- grenzung der beiderseitigen Aufgabenkreise zu schlichten. Sie hat ferner die innere Verfassung der Gemeinde nach dem Prinzip der Demokratie zu ordnen, also das E i n k a m m e r- syst e m durchzuführen als die Verwirklichung des Grundsotzes, daß die Gemeindegewalt vom Volke ausgeht. Es ist an�uer- kennen, daß der Entwurf das erste Problem im fortschrittlichen Sinne zu lösen sucht. Bedauerlich ist nur, daß der Entwurf in dem entscheidenden§ 3 juristisch schlecht formuliert ist und durch seinen Wortlaut weit über die Absicht des Verfasiers hin- aus der Staatsbureaukratie zu Eingriffen in die Selbstverwal- tung Anlaß geben kann. Wenn der Entwurf die Pflege der Wohlfahrt der Einwohner als die Aufgabe der Städte be- zeichnet, so kann das eine leere Selbstverständlichkeit sein, da jede ösfentliche Körperschaft die Förderung des allgemeinen Wohles bezweckt. Dann ist es aber besser, solche Selbstoerständ- lichkeiten wegzulassen. Es kann aber auch dieser Formel die Absicht untergelegt werden, die kommunale Wohlfahrtsverwal- tung in Gegensatz zur staatlichen Hoheitsverwaltung zu stellen. Denn erhält die preußische Staatsbureaukratie, die ja diese lünstliche Scheidung erfunden oder jedenfalls in der Praxis ungeheuerlich vertieft hat, damit die Rechtsgrundlage, nack) wie vor den Gemeinden Fesseln anzulegen. Der Entwurf will das zweifellos nicht, da er erfreulicherweise die Polizei den Städten als eigene Zlngelegenheit überträgt, wenn auch mit der sehr tiefgreifenden, den Fortschritt zum großen Teil wieder aufhebenden Einschränkung, daß die örtliche Sicherheit?- polizei Auftragsangclegenheit ist und anderen Behörden übertragen werden kann. Wenn endlich der Entwurf die Städte alsdie örtlichen Organe der öffentlichen Verwaltung auf allen Verwaltungsgebieten" erklärt, so hat der richtige und vom Entwurf offenbar auch gewollte Gedanke, daß die Städte alle Angelegenheiten ihres örtlichen Bereiches kraft eigenen Rechts verwalten, damit eine Formulierung gestmden, aus der gerade das Gegenteil abgeleitet werden kann. Die Staats- bureaukratie wird daraus folgern, daß die Städte ihre Ver- waltungsorgane'find und ihren Weisungen zu folgen hoben. Das will der Entwurf aber gerade vermeiden. Immerhin: Trotz der verunglückten Formulierung ist hier der Wille des Entwurfes unverkennbar, die Gemeinde von ihren gegenwär- tigen Fesseln zu befreien»nd ihr eine vor.Eingriffen der Staats- bureaukratie gesicherte Sphäre freien Wirkens in breitester Ausdehnung zu schassen. In derselben Richtung liegt es, daß der Entwurf in si 49 mit der staatlichen Bestätigung von Mitgliedern des Siadivorstandes und städtischer Beamten aus- räumt. Es ist rückhaltlos anzuerkennen, daß hier der Entwurf eine Konsequenz zeigt, zu der sich die Gesetzgebung nirgends bisher hat entschließen können. Rückschrittlich mit dem offensichtlichen Ziele, der Kom­munal bureaukratie die Herrschaft über die Verwaltung zu sichern, wird der Entwurf bei der Gestaltung der i n n e r e n Gemeindeorganisation. Er stellt als Formen der Stadtver- fasiung nebeneinander die Bürgermeistcrverfassung, die Magi- stratsverfassung und die Siadtratsverfasiung. Das ist grund­sätzlich falsch. Wie jede Gemeinde sich verwaltet, soll ihrem eigenen Ermessen überlassen bleiben, örtliches Herkommen, Verwaltungsübung, Personalverhältnisse werden hier immer eine große Rolle spielen. Die Frage, ob man an die Spitze der Verwaltung eine Einzelperson den Bürgermeister oder ein Kollegium den Magistrat stellt, hat in der Praxis, die namentlich in den großen Städten überall ziemlich gleich- mäßige Verhältnisse schafft, nicht die Bedeutung, die ihr in

der sehr unklar gefübrteu Diskussion beigemesien wird. Ueber einen Grundsatz aber darf es vom Standpunkt der Demo- kratte keine Diskussionen geben: die kommunale Willens- bildung, die Beschlußfassung in allen grundsätzlichen und finan- ziellen Fragen darf nur bei der Gemeindevertretung als dem Organ der Wählerschaft liegen. Die Durchführung des Ein- kammersystems in den Kommunen ist z. B. auch von Drews befürwortet worden. Der Entwurf aber schlägt den nmge- kehrten Weg ein und sucht die Stellung des Magistrats und namentlich des Bürgermeisters zum Nachteil der Stadtver- ordneten in ganz ungeheuerlichem Ausmaße zu verstärken. Er beläßt es für das Gebiet der Magistratsoerfassung, der jetzt die meisten preußischen Städte unterstehen, nicht nur bei dem Zweikammersystem, sondern revidiert sogar den jetzt bestehen- den Gesetzeszustand kräftig nach rückwärts. Der Bürgermeister soll nicht nur den Vorsitz im Magistrat, sondern sogar nach § 11 den Borsitz in der Stadtverordnetenversamm­lung und ihren Ausschüsien erhalten und noch das volle Stimmrecht obendrein. Es erscheint mir als eine etwas starke Zumutung, einer Körperschaft wie dem Deutschen Städtetag, in der das ehrenamtliche Element stark vertreten ist, einen solchen Entwurf vorzulegen. Aber das genügt dem Entwurf noch nicht. Nach Z 24 Absatz 3 soll auch die Geschäftsordnung der Stadt- verordnetenversammlung durch Gemeindebeschluß festgesetzt werden, soll also auch hier der Magistrat ein Mitwirkungsrecht erhalten. Eine solche Bestimmung entspricht zwar dem polizei- staatlichen Geiste der preußischen Städteordnung, aber sie ist unvereinbar mit dem modernen Rechtsbewußt sein, das in der selbständigen Ordnung der Geschäfte ein Grundrecht jeder poli- tischen Körperschaft erblickt. Aus diesem Grunde hat z. B. das preußische Gesetz über die Bildung von Groß-Berlin den Be- zirksversammlungen ausdrücklich das Recht eingeräumt, sich ihre Geschäftsordnung selbst zu geben. Charakteristisch für den Geist des Entwurfes ist es, daß er die polizeiliche Orisgefetz- aebuna den Stadtverordneten überhaupt entzieht und nach § 40 Absatz 2 ausschließlich dem Gemeindevorstand überträgt. Leider ist der Verdacht nicht unbegründet daß hinter diesen Bestimmungen, die durch ihren ausgeprägt reaktiv- närsn Charakter dem Rechtsbewußtsein schroft widersprechen, sehr konkrete politische Tendenzen obwalten. Bei der Be- ratung der sächsischen Gemeindeordnung erklärte der Dresde - ner Oberbürgermeister Blüher. der in der Vorkriegszeit sich als juistischer Ratgeber sächsischer Arbeitgeberverbände im Kampfe gegen die Gewerkschaften betätigt hat, daß er grund- sätzlich Gegner einer landesgesetzlichen Regelung des Gemeinde- wefens sei und daß man die Neuregelung der Gemeinde - Verwaltung bis zum Erlasie einer Städteordnung aufschieben solle. Die Annahme ist nicht von der Hand zu weisen, daß die Absicht besteht, auf dem Wege über das Reich die fortschritt- liche Gesetzgebung der sozialistischen Länder- r e g i e r u n g e n zu verhindern oder zu beseitige«. Allein dies- Tendenzen dürfen nicht dazu führen, den gesunden Gedanken eines Reichsrohmengesetzes für die Ber- fassung der deutschen Städte preiszugeben. Es ist nicht schwer, dem Entwurf einen brauchbaren Inhalt zu geben und ihn zum Instrument des demokratischen Fortschrittes zu machen. Sache der sozialdemokratischen Delegierten wird es sein, auf dem Städtetag die Grundlage zu schaffen für ein aus dem Geiste des demokratischen Volksstaates geborenes Gemeinde- recht._ Wirtschaft Zlauer Heschästsgang auf öer Jtonffurtet Messe. Aus Frankfurt Main schreibt uns unser Derichterstaner: Die Frankfurter Messe ist am Sonntag eröffnet worden. In der Stadt selbst merkte mau wenig von diesem Ereignis: auch in der Ausstellung ist der Besuch äußerst beschränkt. Vor ollen Dingen scheinen die auswärtigen Besucher zu fehlen. Di« Messe selbst wird allem Anschein»ach stärker un!«? den ungünstigen Verhältnissen zu leiden haben, als es die vorhergehenden Herbstmessen bis jetzt erfuhren. Allgemein kann gesagt werden: viele große und bekannte Aussteller, vor allem große Maschinenfabriken aus dem Rheinland und Westsal.-n, die den Herbstmessen bisher thr Gepräge gegeben hatten, fehlen, und so beschränkt sich die Zahl dar ausstellenden Firmen im großen und ganzen auf süddeutsche und west­deutsche Firmen. Wohl find die Thüringer mit Spielwaren da, wohl kann man Chemnitzer und Krefeldc? Erzeuger mit Strümpfen und Seldenkrawotten sehen, wohl ist der Bielefeider Dür- kopp mit Nähmaschinen vertreten und Sachsen , Solingen bzw. Rem- scheid sind mit Stahl waren. Werkzeugen und Werkzeugmaschinen an- wesend. ober so beschränkt, daß derregianale Charakter der Messe zutage tritt. Das mutz angesichts des Streites, welche von beiden Messen. Köln oder Frankfurt , in Zukunft bestehen soll, kon- statiert werden. von emer guten Beschickung tonn entgegen den Verlautbarungen des Messeamtes absolut keine Rede sein. Am besten steht es noch um den Textilmarkt. Die T e x t i l m c s s e meist ein« gute Besetzung auf. Hier rechnet man angesichts der kälteren Witterung mit der Besriedigung des Herbstbeda rses und mit dem Einsetzen des so lange verzögerten Weihnachtsgeichäftes. Nachfrage besteht z. B. für Strümpfe»uUIerer Qualität, ivähr-md die Absatzmöglichkeit für SKSpelworen, die sich während der letzten Messen geltend gemacht hat, nur ungünstig beurteilt werd. In Seidenartikeln hofft man auf ein mittlere» Geschäft. In Wäsche wird die billigere Ware mehr gefragt. Bedarf besteht auch für Trikotagen und Strickwaren. Die Leinenweber-i, die sehr schlecht mit Aufträgen versehen ist, meistenteils nur für zmei Iis drei Wochen, betrachtet den Markt sehr pessimistisch.-- Gut beschickt ist auch der Aluminiummartt-, jedoch zeigt die S ch u h w ar e n m e j s e, der Kern der Frankfurter Messe , auf

der besonders Lüxusschuhe gezeigt werden, viel« leer« Stände. Schlim. mer ist es noch in der Halle für Schuhmaschinen Luch in der Sport- und in der Papierbranche sowie«n der Halle für houswirtschastliche Artikel haben ein« Reihe von Firmen nicht ausgestellt und nehmen lieber die teure Platzmiete in Kauf. Die notwendige Umstellung des Messewesens. Auf einem zu Ehren italleuifcher Gäste gegebenen Frühstiick hielt der Frankfurter Siadtrat Landmann ein«'interessante Rede über die künftige Entwicklung des Messewesens. Er führte aus, daß die Messeentwicklung jetzt andere Wege einschlazen müsse, und zwar nicht im Sinn«, alz ob eine grundstürzcnd« Umwalzurg der Messe. technit eintreten werde, wehl aber in dem Sinne, daß eine.a n de r e Einstellung von Käufern und Verkäufern ein Gc- bot der Notwendigkeit sei. Die harte und grausam« Er- kenntnis, die den über der Jnfla-rionszeit gebreiteten Schleier zerrissen Hab«, zwinge die deutsche Industrie und den deutschen Handel, wieder die Vorzüge zu entfalten, die ihnen einst die Weltgeltung verschafft hätten: äußerste Solidität und Anstrengung aller Kräfte, die auf den Höchststand der tecki nischen Pro­duktion gerichtet feien Damit würden sie aber auch in der Welt das Vertrauen wieder gewinnen, dos sie in der Inflation szeit.oerloren hätten. Man steh« auch deshalb einer veränderten Lage gegenüber, weil die Schranken, die der Verfailler Vertrag in dem mrernaiioiialen Güteraustausch aufgerichtet habe, im nächsten Jahr fallen würden. Das deutsche Volk sei fest entschlossen, nach Maßgabe dieser Kraft« das Wort einzulösen, das unsere Regierung in London gegeben habe: aber die West müsse auch willens sein, uns' di« Erfüllung zu «nnögiichen._ Geöröckte Stimmung bei üen Schutzzöllaern. fvic p h a n t a st i s ch e Höhe, die die deutsche» Getreide­preis« dank der Politik des Reichslandbundmmifters Karritz er­reicht haben, ist«in« große Gefahr für di« Lebenshaltung der bresten Massen. Trotzdem ist davon noch nichts zu hören, daß di« Landwirte ihr« Forderungen zurückgeschraubt hätten. Allerdings sieht man in weiten Kreisen des Bürgertums bereits ein. daß bei den gegenwärtigen Preisen Schutzzoll««ine unerträgliche Belastung des deutschen Volkes und seiner Produktion darstellen würden. So wies dasBerliner Tageblatt", das schon früher gegen Ge- treidezölle aufgetreten ist, am Sonntag darauf hin, daß die Frei- gebe der Getreideausfuhr durch den Reichsernährungsminister ein verhängnisvoller Fehler gewesen ist und daß die Einführung von Agrarzolleneine in keiner Weise zu rechtfertigende Belastung der deutschen Wirtschaft" bedeuten' würde, noch dazu ohne der Landwirtschaft den geringsten Nutzen, zu bringen. Sogar ein Blatt, dos sich auf national« Phrasen gern versteift und daher auch für den berühmtenSchutz der nottonalen Arbeit" viel übrig hat. wie dieDe rl in er B ö r s e n- Z e i t u n g", schreibt in ihrem Wochenbericht über die Lage des Brotgetteidemarkies am Sonntag: Di« außerordentliche Höhe der jetzigen Getreideprcise hat wohl den landwirtschaftlichen R u f nach Getrcidezölle.n ge- dämpft. Di« Aussicht, daß bei solcher Höhe der Getreide- kurse noch die Zölle, die bekanntlich die früh.rc ungünstige Lage der Erzeuger aufbessern und sie zu intensivem Anbaü van Gc- treide anregen sollten, zur Annahme gelangen könnten, w'rd wohl kaum noch ernsthaft anzunehmen sein. Zweifcllos hat sich die Situation besonders der Großgrund- besitzcr wesentlich gehoben, seitdem zuerst durch die Ausfuhr- gcnehmigungen ein nicht unerheblicher Teil unserer asten Gr- treidevorräte und ansehnliche Mengen gerade der besten Ouali- täten der neuen Ernte zur Ausfuhr gelängten. Teil? dadurch, teils durch die starken Schäden der neuen Ernte infolge der un- zeitigen Regenpsrioden find die Getreidepreise auf einen Stand gekommen, den sie früher nur ganz vorübergehend einmal er- reichten, und zwar damals mit veranlaßt durch den Aufschlag der hohen Importzölle, die jetzt für di« Preisgestaltung noch nichts gttan hoben. Sind schon die heutigen Preise als ungewöhnlich hoch anzusehen, fo würden sie nach entsprechender Beeinflussung durch die beabsichtigten Zollausichläge als ernste Teuerungspreije augesehen werden müssen. Demnach scheint di« Stimmung für die Getreidezölle dach etwas abgeflaut zu fein. In der Tat märe«s.nicht zu verant- warten, wenn jetzt noch der Verteuerung des Getreides noch künstlich cm« weiter« Preissteigerung für Brotgetreide herbeigeführt werden würde. Es ist höchste Ze't, daß das Ministerium Könitz. dos bisher nur die Interessen der Großlandwirtschaft verfochten hat, die unglückselige und unzeitgemäße Vorlage zurückzieht.

Technik und Wirtschaft bei öer Eisenbahn. Auf der eisenbahntechnischen Ausstellung in Seddin werden u. a. auch die neuesten Großraumgüterwagen der deutschen Reichsbahn gezeigt, von denen man eine nicht ünerhsb'.iche Der- größeru-.g der Wirtschaftlichkeit des Güterverkehrs der Eisenbahn erwartet. Auch auf der«isenbahntechnifchen Tagung, deren iachlich« Verhandlungen gestern begonnen, wurde dieses Thema einer Aussprach« unterzogen, ncckzöem Oberreglerungsrat Lauben heimcr hierüber einen kurzen Vortrag gelzalten hatte. Im Gegensatz zum Personenverkehr, bei dem die Bahnverwaltung heilstoh ist, wenn er keinen Zuschuß erfordert, ist der Güterverkehr der produktive Teil des Betriebes. Bei der Organisatton des Gütermassenverkehrs wird auf die volles et e Durchbildung des Rangierdienstes hingearbeitet, um ein« beschleunigte Zusanimenstel. lung und Zerlegung der Güterzüge zu erreichen. Die Anwendnuz von Selbstentlobewagen soll dte Wagen wieder schnell für neus Fahrten verwendungsbereit machen. Bisher wurden im Güterverkehr die bekannten zwuachsig-n LY-Tonnen-Wagen verwendet. Die eben erwähnten Bcsttebungcn aber können nur durch dl« Einführung von yierachsigen Großrauingüterwi�en von mindestens ölZbisöllTon» nen Ladegewicht wirksam unterstützt werden, denn diese'Wagen besitzen auch im Verhältnis zu den durch sie beförderten Lasten ein geringeres Eigengewicht als die ostcn 20-Tonnen-Wagen. In einem weiteren Dortroge wurde von Ministerialrat S t a b y« München das Thema der Eisenbahnbremsen und ihr« winschaftliche Bedeutung behandelt. Die Einführung der durchgehenden Güterzugs- bremse würde, ganz abgesehen von d-r Vergrößerung der Betriebs-