handlungen, die nun mit der vollständigen Rapitulation der Regierung geendet haben, indem Kahr die Treppe hinaufgefallen und einer der obersten Richter in Bayern geworden ist, derselbe Kahr , der im Hitlerprozeß als intelligenzlose und klebrige Masse jammervoll zu Füßen der Wolfsrichter gesessen hat, zufrieden dar über, daß man ihm nichts beweisen fonnte. Mit Kahr als oberster Richter, der durch diese Schiebung erst im 68. Lebensjahre pensionsreif wird, büßt die bayerische Regierung zweifellos den Rest ihres Ansehens ein.
Gleichzeitig mit Kahr wird auch Knilling, der als bayerischer Ministerpräsident der Jahres 1923 die Hauptverantwortung für die hochverräterische Ereignisse in der Ordnungszelle Bayern trägt, rehabilitiert. Derselbe Ministerrat hat nämlich beschlossen, Herrn Don Knilling zum Präsidenten der Staatsschulden verwaltung zu bestellen, dessen bisheriger Inhaber vor einigen Monaten auf Grund der Abbauverordnung penfioniert wurde. Auch Diese Schiebung hat ihre Eigenart infofern, als Herr von Knilling im Verlaufe seiner Laufbahn als Beamter noch niemals mit dem Finanzwesen etwas zu tun hatte und bisher keinen Beweis seiner Befähigung auf dem Gebiete der staatlichen Finanzverwaltung erbracht hat. Kahr und Knilling beginnen ihre neue Tätigkeit bereits
am 16. Oftober.
Nationale Würde.
,, Ein echter deutscher Mann mag keinen Franzmann leiden.." Das im August 1924 erschienene Heft der Zeitschrift„ Die herrschaftliche Küche( Kulinarische Blätter)" enthält u. a. Speisegettel feudaler Herrschaften. Unter diesen Speisezetteln befindet fich u. a. auch folgender:
Festeffen anläßlich des Befuchs
Sr. Erzellenz des Generalfeldmarschalls von Hindenburg auf einem märkischen Schloß. Speisenfolge.
Consommé de Courlande Mousse de jambon de Westfalie en gellée
Selle de mouton rotie aux primeurs Salade de concombres au moutarde Petit pois au beurre
Creme Parisienne
Roquefort glacé à la Chantilly Fredersdorf, den 21. Juni 1924.
Das Französisch dieser Speisekarte ist erbärmlich schlecht. Aber die Tatsache, daß unsere franzosenfresserischen Junter ausgerechnet bei einer Festlichkeit au Ehren des alten Hindenburg solche mangelhaften französischen Sprachübungen zur Bezeichnung der gebotenen Schlemmereien treiben, bietet eine so anschauliche Jau stration für die nationale Würde", wie unsere Junter fie auffassen, daß wir sie unseren Lesern nicht vorenthalten möchten
Hagen , 10. Oftober.( TU.) Auf Veranlassung der Hagener Orts gruppe der deutschen Friedensgesellschaft soll am 15. Oftober in der Hagener Stadthalle ein Vortrag des französischen Generals Berraug stattfinden. Die Baterländischen Verbände Hagens haben eine Eingabe an den Bolizeipräsidenten gerichtet, dem französischen General ein öffentliches Auftreten und Reden in Hagen zu verbieten.
Die„ Telegraphen- Union" versieht diese Meldung mit der Ueber schrift: Es wird immer schöner". Wir sind mit dieser ironischen Kennzeichnung durchaus einverstanden, nämlich hinsichtlich der blödfinnigen Gegenagitation der Baterländischen. In der Eingabe an den Polizeipräsidenten fehlt unseres Erachtens die Aufforderung, die verurteilten Grabschänder des jüdischen Friedhofes in Hagen als die aktipsten und fühnsten Förderer des nationalen Gedankens wieder freizulassen, damit sie an der Sprengung der Verraur- Versammlung
mitwirken fönnen.
die ihm viele seiner Mitarbeiter zum 1. April vor die Tür gesezt hat. Gropius fprach die Hoffnung aus, daß der thüringische Landtag in besserer Einsicht die Zertrümmerung eines Instituts verhindern werde, das Weltruf besige, und er bat die Anwesenden, für das Weiterbestehen des Bauhauses einzutreten. Der überfüllte Saal lohnte ihn mit lautem Beifall. Aber im Saal waren auch viele ehemaline fönlichenreuih Brofessoren und Bauräte, die in ihrem beschränkten Untertanenverstand die geistvollen Ausführungen von Gropius, die fie nicht verstanden, furz glaubten abtun zu fönnen, und die sich während des Vortrages zuflüsterten: Das ist ja alles Quatsch!! Es muß alles aufgeboten werden, daß Gropius und fein Wert nicht an der Borniertheit der Beamten scheitern! R. F.
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Gefangsgemeinschaft Roseberry' Arguto. Die Leitung der Sturm Abende hatte die Gesangsgemeinschaft Roseberry d'Arguto für die Gestaltung einer ihrer Unternehmungen gewonnen. Alles in allem ein intereffantes, stellenweise feffelndes Erlebnis. Was d'Arquto da unternimmt, ist in doppelter Hinsicht von Wichtigkeit: für unsere musikalische und gefangerziehliche Boltsbildung und für unsere musikalische Fortentwicklung. Wer felbft die Schwierigkeiten fennen gelernt hat, die sich auftürmen, wenn aus einer Maffe nicht besonders musikalisch Bergebildeter ein einheit liches, künstlerisch fähiges Instrument geschaffen werden foll, der weiß, welches große Stick zäher. ftimmififcher mh chorerziehe rifcher Arbeit hier geleistet worden ist. Natürlich bleiben noch Wünsche offen: größere Klangfähigkeit, vielleicht auch stärkere Be feguna des Soprans, mehr Leichtigkeit und Schmiegfamfeit im Tenor. Daß hier aber noch mancherlei wird, steht außer Zweifel. Dafür bürgt das, was man an den Einzelstimmen des Chors beobachtete, die d'Arguto in Sololeistungen herausstellte. An Klangfülle und Gestaltungskraft leisten diese natürlich noch nicht, was Raum und Ruhörermenge hier forderten. Sind es doch Stimmen, die mit ihrer Entwicklung noch lange nicht abgefchloffen find, ja überhaupt erst am Anfang ihres phyfiologischen Werdens stehen. Das Programm des Abends war von außerordentlichem Interesse. Man mag sich zu den sinfonischen Gefängen" stellen wie man will, ob folche Verfuche eine Zukunft haben, das zu fragen ist müßia. Schon die Eristenz einer ganzen Literatur, die die begriffliche Logit fast ganz in der lebendigen Wirkung von sich weqichiebt, gibt solchem Tasten immer mieder Daseinsrecht. Es iſt mindestens ein Weg. die Mittel des Chors einmal in anderer Weise auszuschöpfen. Ueberhaupt ist das der Wert der ganzen Vortragsfolge: endlich einmal der entschiedene Verfuch auf dem Gebiete der Chorliteratur etwas ganz neues zu wagen und zu verzichten auf die übliche Liedertafelei. d'Arqu'o wird als Stimmbildner feinen Chor weiter zur Höhe führen. Er hat den Mut entfchien einmal etwas Neues zu versuchen, unbefümmert um Erfolg oder Mißerfolg. S. G.
Spielplanänderung. Die Bremiere von, 20lott im Trianon- Theater ist auf den 15. d. m. verschoben worden. Profeffor Käsbach, der Erfurter Museumsdirektor, ift zum Leiter der unitatademie in Düsseldorf berufen worden Räsbach, den die Berliner Kunstfreunde von seiner Tätigkeit an der Nationalgalerie her fennen und schäßen, zählt zu ben feinsten Kennern der modernen Kunst.
Die Organisation Conful.
Prozeßbeginn am 22. Oktober.
Leipzig , 10 Oftober.( Eigener Drahtbericht.) Vor dem Staats. gerichtshof zum Schuße der Republik wird am 22. Oftober der große Brozeß gegen die Organisation Consul beginnen. Auf der Antlagebant werden 26 ehemalige Offiziere der früheren faiserlichen Marine erscheinen. Die Organisation Conful( DC.) ist die Fortseßung jener berüchtigt gewordenen Marinebrigade Ehrhardt, die der Hochverräter und frühere Kapitänleutnant Ehrhardt bereits Ende 1918 in Wilhelmhaven gegründet hatte und deren Stamm aus 300. Marineoffizieren bestand. Diese Truppe war bereits 1000 Mann start, als Ehrhardt mit ihr am 27. Januar 1919 die von den Kommunisten besetzte 1000- Mann- Kaferne, in der die Räterepublik aus. gerufen worden war, eroberte. Die Kommunisten hatten dabei sieben Tote verloren und ergaben sich darauf. As die Regierung der Volts: beauftragten in der Abwehr der Umsturzversuche der äußersten Linten zur Bildung von Freikorps aufrief, wurde auch die Marine brigade Ehrhardt als solches anerkannt. Später widersetzte sich Ehrhardt der von der Reichsregierung anbefohlenen Auflösung der Freikorps und bildete seine Brigade zum Machtwerkzeug der rechtsradikalen Feinde der Republik aus. Auf sie gestügt, unter nahmen die Hochveräter am 20. März 1920 den Kapp Butsch. In dem bevorstehenden Prozeß haben sich die Angeklagten wegen Geheimbündelei zu verantworten, obwohl der begründete Berdacht besteht, daß die Angehörigen der Organisation Conful in une mittelbarem Zusammehang mit den Mördern Erzbergers und Rathen aus und den den Attentätern gegen Scheidemann gestanden haben. Die Anklage nimmt an, daß die Oganisation Consul ihre Tätigkeit auch noch weiterhin ausgeübt hat, nachdem das Republitschußgefeß in Kraft getreten war.
Der Streit um die Bewährungsfrist. Hitlers Kaffiber- Wirtschaft.
München , 10. Oftober.( Eigener Drahtbericht.) Die Entscheibung des Bayerischen Obersten Landesgerichts über die Bewäh. rungsfrist für Hitler, Kriebel und Weber wird nunmehr im Wortlaut bekanntgegeben. Daraus geht hervor, doß das Oberste Landesgericht über zwei Beschwerden gegen den Spruch der Straf fammer entschieden hat. Der Beschluß des Obersten Landesgerichts jagt u. a.:
1. Die Beschwerde des Staatsanwalts wird insoweit verworfen, als sie darauf gerichtet ist, den Berurteilten Hitler , Kriebel und Weber die Bewährungsfrist hinsichtlich des Restes der ihnen durch Urteil vom Boltsgericht vom 1. April 1924 zuerkannten Festungsstrafe im gegenwärtigen Zeitpunkt zu versagen und jetzt die Bewährungsfrist zu widerrufen, die dem Verurteilten Hitler hinsichtlich des Restes einer gegen ihn durch Urteil des gleichen Berichts vcm 12. Januar 1922 wegen Landfriedensbruch ausgee sprochenen Gefängnisftrafe( 3 Monate Gefängnis, wovon Hitler nur einen Monat verbüßt het: D. Red.) zuerkannt wurde. 2. Die Beschwerde des Verteidigers des Verurteilten Weber wird verworfen, 3. Gegen Hitler und Kriebel wird im übrigen die Entscheidung über die Beschwerde des Staatsanwalts ausgesetzt.
In den diesem Beschluß beigegebenen Gründen sind verschiedene noch nicht bekannte Einzelheiten angeführt. Einmal geht daraus hernoch nicht bekannte Einzelheiten angeführt. Einmal geht daraus hervor, daß das Oberste Landesgericht zuerst die Frage geprüft hat, ob das Bolksgerichtsurteil vom 1. April den Berurteilten itler, Kriebel und Weber die Bewährungsfrist tatsächlich bewilligt oder nur in Aussicht gestellt hat. Hier schließt sich das oberste Bandes gericht der Auffassung an, daß die Bewährungsfrist bewilligt murde, zumal die Verurteilten selbst den Beschluß vom 1. April nach seinem Wortlaut und noch seiner Begründung jebenfalls als Bewilligung einer Bewährungsfrist im Falle guter Führung während der Straf einer Bewährungsfrist im Falle guter Führung während der Strafvollstreckung der ersten 6 Monate auffaffet fonnten und ihn auch so aufgefaßt haben. Das Oberste Landesgericht hatte also nur noch zu aufgefaßt haben. Das Oberste Landesgericht hatte also nur noch zu prüfen, ob die Verurteilten durch ihr Berholten nach der Berurteilung und während des Etrafvollzugs die Erwortung rechtfertigten, baß sie sich auch ohne die volle Bollstreckung der Strafe fünftig wohlverhalten werden. Während noch am 15. September der Vorstand der Gefangenenanstalt Landsberg in einem eingehenden Bericht an den Staatsonwalt uneingeschränkt zum Ausdruck gebracht hat, daß die Verurteilten Hitler , Kriebel und Weber nach ihrem gesamten Berhalten während des Strafvollzugs sich der Bewährungsfrist würdig erwiesen haben, haben weitere Ermittlungen jene Schrift stücke zutage gefördert, die von den Verurteilten aus der Festung hinausgeschmuggelt wurden und die zum größten Teil politischen Inhalts sind, da sie sich zum Teil wenigstens ouf verbotene politische Verbände und neu gegründete, gegen die bestehenden Geseze ver stoßende Organisationen beziehen. Deshalb mußte das Beschwerde. gericht seine Entscheidung aussetzen bis zur hinreichenden Klärung der Straffache Frontbann" durch das ordentliche Gericht. Der Genat wird seine Entscheidung als Beschwerdegericht treffen, sobald es ihm möglich sein wird. Zu diesem Zweck wird er von Zeit zu Zeit die zuständige Strafverfolgungsbehörde, also den Staatsgerichtshof, um die erforderlichen Unterlagen bitten.
minifteriums, daß die Finanzverwaltung über diese Gewinne berce verfügt habe. Sie würden dringend gebraucht zur Bildung einds Betriebsfonds, ohne den die monatliche Zahlung der Beemten gehälter nicht aufrechterhalten und die Finanzverwaltung nich ordnungsgemäß weitergeführt werden könne.
befassen, wie eine Gleichbehandlung der Gläubiger Am nächsten Dienstag wird sich der Unterausschuß mit der Frage der Sportaffen und Lebensversicherungen mit den übrigen Gläubigern möglich ist.
Ausweisungswut in Mecklenbur Jagd auf Staatenlose.
Aus Mecklenburg wird uns gefchrieben:
Den Massenausweisungen fremder Staatsangebote jüdischer Religionsgemeinschaft, wie sie in Mecklenburg- Schwerin regierungsfeitig betrieben wurden, hat das Ausland mit der A- drohung von Gegenmaßnahmen, nämlich mit der Androhung von Mossenausweisungen deutscher Staatsangehöri ger aus nichtdeutschen Staaten wirkungsvoll entgegentreten fönnen. Von solchen Massenausweisungen hat Mecklenburg absehen müssen. macht werden, weil die davon betroffenen Ausländer die Konsulate Aber auch Einzelausweisungen mußten rückgängig geihrer Staaten um Schutz anriefen und diese auf einen Schel. men anderthalte fetten, nämlich der beabsichtigten Ausweisung. eines ausländischen Arbeiters oder kleinen Gewerbetreibenden solche handelte es sich durchweg die Androhung der Ausweisung eines Buts befizers deutscher Staatsangehörigkeit entgegenstellten. Das 30g regelmäßig fofort bei der Landbundregierung in Schwerin, so daß die Angehörigen fremder Staaten nun audy Ruhe haben in Mecklenburg.
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Aber ausgewiesen muß werden in Medlenburg. Und so ist man nun daran, nach sogenannten Staatenlosen zu fahnden und diese Unglückswürmer über die Grenze zu bringen. Bo diese bleiben sollen? Was fümmerts die Landbundregierung. Juden raus!" ist die Borole. Und hier sind Gegenmaßnahmen nicht zu befürchten. Wodurch die armen Teufel staatenlos" geworden sind und daß die Ursache zum Berlust ihrer Staatsangehörigkeit häufig nur in den als Kriegsfolge eingetretenen staatlichen Gebietsverschiebungen zu suchen ist, schert die„ völkisch" begnadete Regierung in Schwerin nicht. Es berührt sie auch nicht, daß gerade Millionen deutscher Staatsangehöriger im Auslande eine Existenz suchen und finden müssen.
Der Landbund am Prange..
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Kläglicher Zusammenbruch einer agrarischen Hehe. Am 7. Oftober wurde vor der Großen Straffammer in Greifs wald in zweiter Auflage der Helm Brozeß verhandelt. Helm ist ein arbeitsscheuer Arbeiter" aus Hamburg, der nach der Revolution im Kreise Franzburg sein Unwesen trieb. Dabei zog er fich folgende Borstrafen zu: Zwei Wochen Gefängnis wegen Dieb er hatte stahls, zwei Monate Gefängnis wegen Urfundenfälschung zwei Telegramme an sich selbst mit der gefälschten Unterschrift des Londrats Genossen Bülow geschickt, um im Kreise Unfug damit zu treiben. Weiter bekam er drei Wochen Gefängnis wegen Betruges und elf Monate wegen schweren Diebstahls. Diesen Ehrenbürger und Zeitgenossen hatte sich nun die Kreisgruppe Franzburg des pommerschen Landbundes geschartert", um ihre Hehe gegen republikanische Beamte mit stichhaltigem Material" zu unterstützen. Helm hatte sich nach der Revolution das Vertrauen seiner Arbeitskollegen und der Genossen zu erwerben gewußt, bis er megen strafbarer Bergehen aus dem Landarbeiterverbande ausgeschlossen und von der Partei abgeschüttelt wurde. So wurde er reif für den Landbund. Der Borsitzende des Franzburger Landbundes, Rittergutsbefizer Arno Säuffert aus Langenhans. hagen, brachte ihn zu dem Rechtsanwalt Dr. Bütter in Stralsund. Dieses ehrenwerte Mitglied des deutschen Anwaltsstandes hat mit Helm eine eidesstattliche Versicherung zurechtgebraut, in welcher Helm folgende Behauptungen aufstellte: Er habe dem Oberpräsi denten zu Stettin, dem Regierungspräsidenten zu Stralsund und dem Genossen Bülow in Franzburg während der Zeit der Zwangswirtschaft Futter- und Lebensmittel gebracht, Butter, Käse, Eier, Schweinefleisch, ganze Schweine, aller Arten Mehl und Getreide und Futtermittel, nicht etwa pfund- oder zentnerweise, sondern ganze Ladungen. Zeug genug, nach dem genauen mit Angabe der Daten versehenen Verzeichnis, daß jeder der drei Beamten einen schmunghaften Handel hätte beginnen können. Diese eidesstattliche Versicherung des Helm nahm der Säuffert, schickte sie an den Innenminister( wodurch er die Beleidigungen verbreitete) und denunzierte die drei Beamten bei ihrem höchsten Borgefeßten. Die Beweisaufnahme ergab: Mit dem Oberpräfi. denten und Regierungspräsidenten hot Helm in irgendeiner persön lichen oder mittelbaren Verbindung überhaupt nicht gestanden. Für die Wirtschaft des Genossen Bülow hat er einmal zweieinhalb Zentner Futterschrot, ein andermal zwei Zentner Futterfchrot besorgt, nachdem Frau Bulow dieses Schrot für ihr Schwein und ihr Geflügel schriftlich bei ihrem Müller bestellt und die Besorgung des Briefes dem Helm, der bei dem Müller arbeitete( bei Um die Aufwertung. dem er später einen schweren Diebstahl beging) übertragen hatte. Das Landbund- Märchen, nach welchem diese Schrotlieferung mit der Rückwirkende Kraft für Hypothekenaufwertung. Schließung der Mühle in irgendeinem Zusammenhange gestanden Der Aufwertungsausschuß des Reichstags beschäftigte sich in haben soll, wurde vor Gericht zerstreut. Das Gericht hat urteilsfeiner Freitagsigung mit der britten ihm vorgelegten Frage, inwie- gemäß festgestellt, daß von einer Beamtenbestechung oder von einem weit eine Rüdwirtung der Aufwertungsvorschriften möglich ist. Verfuch keine Rede sein könne. Das gelieferte Schrot war beMinisterialrat Schlegelberger als Vertreter des Reichsjustizmini fchlagnahmefrei. Ob fich tatsächlich darunter ein Zentner fteriums wandte sich mit starkem Nachorud gegen den Gedanken, Gerste, die bewirtschaftet wurde, befunden haben mag, ist nicht erdie Aufwertungsvorschriften der dritten, am 14. Februar in Straft wiefen worden. Das Gericht hat festgestellt, daß Helm die falsche getretenen Steuernotverordnung zurückzudatieren. Die Wiedereidesstattliche Versicherung aus gewinnsüchtigen Gründen herstellung einer bereits gelöschten Hypothek führe zur Annullierung abgegeben hat. Es wurde bewiesen, daß vier führende Mitder Borsitzende öffentlichen Glauben des Grundbuches und störe die glieder des Landbundes, darunter Kreditfähigkeit des Grundbesizers, der bereits neue Belastungen über- Säuffert und der Geschäftsführer Major a. D. Guse in Stralnommen haben könne. Die Abgeordneten Emminger( Bayr. Bp.), fund dem Helm erhebliche Zuwendungen gemacht haben, Wunderlich( DBp.) und Hergt( Din.) widersprachen der Auf in bar mindestens 350 M.( vor der Inflation!), Ersatz von Reisefassung der Regierungsvertreters. Sie gingen übereinstimmend davon geldern und Reisekosten. Dann aber wurde ihm von Säuffert selbst aus, daß die Rüdwirtung fich bis zum 1. Juli 1922 eine Stellung in Aussicht gestellt, und zwar als Landbundihnen darüber, in welchen Rang die nachträglich aufgewertete Hypo- unter Anrechnung von vier Monaten Untersuchungshaft verurteilt. erstreden solle. Meinungsverschiedenheiten bestanden unter sekretär. Helm wurde zu zwölf Monaten Gefängnis thek einzuschieben sei, ob an die erste Stelle, wie die dritte Steuernotverordnung es bestimmt, oder an eine spätere. Genoffe Reil wies darauf hin, daß seine Frattion fofort nach dem Erscheinen der dritten Steuernotverordnung die Rüdwirkung bis zum 1. Juli 1922 beantragt habe. Der Ausschluß aller vor dem 14. Februar 1924 liegenden Löschungen von der Aufwertung werde von den Gläubigern um so härter empfunden, als sie durch die frühere ablehnende Haltung der Regierung in der Aufwertungsfrage zur Einwilligung in die Löschung hätten bestimmen lassen. Ueber die wirtschaftlichen Auswirkungen der Rückwirkung und namentlich einer Erhöhung der Aufwertungsquote, die sich beim städtischen Grundbesitz in der Steigerung der Mieten äußern werde, sei noch besonders zu reden. Eine Zusammenfassung der Meinungen des Ausschuffes wird erft erfolgen bei der Aufstellung der Leitfäße, die dem Bollausschuß vorgelegt werden sollen. Zu dem Antrag Dernburg, der die bei Herstellung neuer Scheidemünzen zu erwartenden Prägungsgewinne zur einen Hälfte dem Lutherschen Sozialfonds, zur anderen Hälfte den von der Inflation betroffenen Landesversicherungsanstalten und Auslandsdeutschen zuweisen will, erflärte ein Bertreter des Finanz
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Die Ehrenmänner Säuffert, Major Guse und Genossen, Dr. Bütter, können ja leider nicht verurteilt werden, weil das deutsche Reichsrecht Anstiftung zur verleumderischen Beleidigung ebensowenig fennt, wie Anstiftung zur Abgabe einer wissentlich falschen eidesstattlichen Versicherung. So gehen sie denn leer aus, die Herren vom Landbund und ihr Bertrauensanwalt Dr. Bütter, diese Zierde des pommerschen Anwaltsstandes bis auf ein ganz außergewöhnliches Maß von öffentlichem Ansehen, das sie sich durch diesen Prozeß in allen Kreisen wohlverdient zugezogen haben. Ob das Gerücht sich bestätigen wird, nach welchem diefe Herren nun aus dem Landbund ausgestoßen werden sollen, bas muß man abwarten. Das Ganze ist jedenfalls ein bezeichnender Ausschnitt so ein fleiner Ausschnitt von der Beamten-, ins besondere der Bülow Hehe, wie sie im Landbund in Bor . dazu natürlich ein weiterer Beitrag pommern betrieben wird für die sittliche Verwahrlosung des ostelbischen agrarischen Demogogentums.
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