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In der Nacht zum 18. d. M. entzündeten sich in der Wohnung etwas angetrunken war. Nach erhobener Beweisaufnahme hob herstellung der Deffentlichkeit zu ersehen war, sind beide Angeklagte eines Reliners, in der Gitschinerstraße, Preßkohlen und setzten den der Staatsanwalt Wulf hervor, daß man von einem Beamten in dieser Sache, in welcher eine erhebliche Strafe zu erwarten Fußboden und die darunter befindliche Balkenlage in Brand. der Polizei verlangen müsse, daß er ruhig, besonnen und nüchtern war, sehr milde davon gekommen. Der Sachverhalt hatte sich Der Kellner und seine Frau waren bereits bewußtlos, als das sei und nicht provokatorisch auftrete. Diese Bedingungen feien ganz zu ihren gunsten aufgeklärt und trotz des Antrages des Feuer von den Hausbewohnern bemerkt wurde. Die sofort an- von dem Angeklagten nicht beachtet worden; er habe sich provo- Staatsanwalts auf 1/2 Jahr Zuchthaus, gelang es den Ver gestellten Wiederbelebungsversuche waren erfolglos. Außerdem tatorisch gezeigt und in unverantwortlicher Weise seine Pflicht theidigern, Dr. Rosenstock und Dr. Werthauer, den Gerichtshof fanden im Laufe des Tages zwei kleine Brände statt. verlegt. Das Publikum habe ein Recht, zu fordern, daß er be- zu überzeugen, daß nur 1 Fall des versuchten Verbrechens laut Witterungsübersicht vom 18. April 1895. straft und beseitigt würde. Bedauerlich sei, daß der§ 218 St.-G.-B. haften blieb. Die Angeklagte Rutsche wurde Klempner nicht energischer Widerstand ge- daher zu 2 Monaten und die Rieger zu 4 Monaten Gefängniß leistet habe und sich ruhig mißhandeln verurtheilt. Lettere wurde auf Antrag der Vertheidigung sofort ließ. Bon Bubilligung mildernder Umstände könne bei aus der Haft entlassen. 10 ani

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dem Angeklagten teine Rede sein, da er sich allzu Eifersucht war die Triebfeder einer Handlung, die gestern roh und brutal benommen habe, wozu auch nicht die Plätterin Ida Wegner wegen Sachbeschädigung vor die der geringste Grund vorgelegen. Er beantragte 9 Monate 140. Abtheilung des Schöffengerichts führte. Die Angeklagte E Gefängniß. Nach längerer Berathung verkündete der Vor- war zu dem Sohn ihrer Arbeitgeberin in heimlicher Liebe ents fizende, Landgerichtsdirektor Wittrock, daß das Gericht in allen brannt. Der Ahnungslose verlobte sich mit einer anderen. Als Punkten den Ausführungen des Staatsanwalts beigetreten sei. der Bräutigam eines Sonntags morgens seine besten Kleidungs­Der Angeklagte habe den Klempner, als diefer sich in das Gestücke hervorholte, machte er die Entdeckung, daß diefelben spräch gemischt, wozu er berechtigt war, beleidigt. Dann habe sämmtlich mittels einer äßenden Flüssigkeit zerstört worden er ihn in bewußter Weise rechtswidrig verhaftet und in roher waren. Eine Menge Umstände sprachen dafür, daß die An­und brutaler Weise mißhandelt. Mildernd stehe ihm weiter geklagte die Thäterin war, besonders derjenige, daß an ihren nichts zur Seite, als daß er bisher noch nicht bestraft sei. Das eigenen Kleidern ähnliche Flecke gefunden wurden. Der Gerichts­beantragte Strafmaß sei feineswegs zu hoch. Auch sei erkannt, hof hielt sie auch für überführt und verurtheilte sie zu einer Ge daß der Angeklagte während zweier Jahre kein öffentliches Amt fängnißstrafe von drei Monaten. bekleiden dürfe und dem Beleidigten das Recht zustehe, das Urtheil auf Kosten des Angeklagten an der Gerichtstafel öffent lich bekannt zu geben.

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Weiter- Prognose für Freitag, 19. April 1895. Nachts wärmeres, am Tage etwas fühleres, ziemlich trübes Weiter mit leichten Regenfällen und mäßigen südlichen Winden. Berliner   Wetterbureau.

Gerichts- Beitung.

Gewerbegericht.

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batte sich der Pferdebahnschaffner Schurich von der Neuen Der Beleidigung während der Ausübung seines Dienstes Berliner   Pferdebahn schuldig gemacht. Er wurde deshalb gestern In dem Verfahren gegen die Kupplerin Frau Lenris von der 138. Abtheilung des Amtsgerichts I   zu 20 M. Geldstrafe und deren Mitschuldige ist die Voruntersuchung geschlossen. verurtheilt. Er forderte während einer Fahrt von dem Schutz­Die Lasterhöhle" der Frau Becker in der Friedrichstraße   wird mann Durst und dem Kriminal- Schuhmann Eisfeldt die Vor­in einiger Zeit die neunte Straffammer am Landgericht I. be- zeigung der Monatsmarke. Auf die Frage des ihm bekannten schäftigen. Aus technischen" Gründen ist die Straffache Becker Gisselbt: Muß ich meine Marke auch vorzeigen?" erwiderte er: mit einigen ähnlichen Sachen verbunden worden. Es ist nämlich Jawohl, vorzeigen; Ueberzeugung macht wahr; ich bin schon ein vierzehnjähriges Mädchen, welches als eine Hauptzeugin auf- oft gerade durch Ihre Kollegen reingefallen, die halbe Monate zutreten hat, auch in den anderen Strafsachen betheiligt, und es ohne Marte fahren." Durch diese Worte fühlten sich die beiden scheint wohl so, als habe dieses Mädchen abwechselnd in allen Beamten beleidigt und es wurde seitens des Polizeipräsidenten Lasterhöhlen Gastrollen gegeben.letato dolig Strafantrag gestellt. Uebrigens kaufen die Beamten die Marken nicht selbst, sondern erhalten fie vom Polizeipräsidium geliefert. Der Gerichtshof hielt die oben erwähnte Geldstrafe von 20 M. für angemesseit.

Vermischkes.

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Der Schlächtermeister Hahnel hatte sich beim Herbergs­vater" Hoppe einen Gesellen bestellt", den seine Frau am Abend Agrarisches. Die Verhältnisse einer ländlichen Muster" des 24. März in Empfang nahm, da er sich zur Zeit nicht zu Wirthschaft tamen bei einer Anklage wegen Betruges zur Hause befand. Die Frau Meisterin nahm dem jungen Manne Sprache, die gestern vor der zweiten Straffamnier gegen den die Engagementskarte ab, welche die bekannte Entlassungs: Landwirth Otto Briesenick verhandelt wurde. Der im bedingung( Sonntags bis 2 Uhr) enthielt, und schickte ihn darauf vorigen Jahre im Alter von ca. 80 Jahren verstorbene Vater in das für ihn bestimmte Schlafzimmer". Als anderen Tages des Angeklagten kaufte im Herbst 1891 das Rittergut Granow Meister Hahnel seines neuen Gehilfen anfichtig wurde, er- im Kreise Guben   für den Preis von 168 000 m. bei einer An­schien ihm derselbe nicht für sein Geschäft geeignet, weshalb er zahlung von 30 000 M. Das Gut, welches vollständig devaftit scheint auf Einstürze von Höhlen im Erdinnern zurückzuführen Das Erdbeben in Südösterreich und Italien  der Gattin den Auftrag ertheilte, ihn wieder gehen zu lassen". war, wurde dem Angeklagten in Der Auftrag wurde prompt erledigt; der Gehilfe erhielt die be- des Vaters bewirthschaftet, entwickelte sich aber nicht in zu sein. Die betroffenen Gegenden find sämmtlich reich an wußte Karte wieder und ging. Diesen ganz außergewöhnlich günstigem Sinne, sondern kam mehr und mehr in Verfall. Im Höhlen, von denen nur die wenigsten durchforscht sind. Der schnellen Wechsel sich rubig gefallen zu laffen, lag aber nicht in des August 1892 mußte der Angeklagte unter allen Umständen Geld ganze Boden ist dort durchlöchert und unterirdische Wasser sind Mannes Sinn; bald war beim Gewerbegericht eine Entschädigungs  - beschaffen, denn es schwebte schon eine große Anzahl von Pro- fortwährend an der Arbeit des Untergrabens und des Umfturzes. flage   anhängig gemacht. Der Beklagte Hahnel wurde vom Bor- geffen gegen den Vater bezw. gegen ihn, Wechselforderungen Bis zu einem gewissen Grad sind die Bodenverhältnisse ähnlich sitzenden veranlaßt, die beanspruchte Entschädigung freiwillig zu waren eingeklagt worden und der Gerichtsvollzieher in Guben   wie in Mansfeld  , wo die Höhlen alter Bergwerke, also durch zahlen. Assessor Leo sprach als Meinung des Gerichtshofes aus, hatte fast in jeder Woche Pfändungen auf dem Gute vorzunehmen. Menschenhand, hervorgebracht sind. Wir kennen aber alle die der Arbeitsvertrag zwischen den Parteien sei dadurch perfekt ge- In diesem Dilemma begab sich der Angeklagte nach Berlin  , um Bodensenkungen und Häusereinstürze in Mansfeld  , die auf den worden, daß die berufene Vertreterin des Beklagten, seine Frau, hier womöglich die Roggenernte, welche noch zu erwarten war, Busammenbruch jener Schachthöhlen zurückzuführen sind. Bedenken dem Kläger   die Karte abnahm, welche die fragliche Bedingung zu Gelde zu machen. Dies gelang ihm auch. Er trat mit wir nun, daß es sich in Südöſterreich und Norditalien  für das Arbeitsverhältniß enthielt. Der Kläger   hätte demzufolge der Bank- und Getreidefirma Siegfried u. Grunad in Verum Naturhöhlen von riesiger Ausdehnung handelt und daß auf nicht am anderen Morgen mir nichts dir nichts fortgeschickt werden bindung und verkaufte an diese feine Roggenernte, y un berte von Meilen der Boden unterwühlt und durch­können, sondern man hätte ihn mindestens bis zum nächsten die er aut 1000 Zentner angab, obgleich er nur 300 Morgen löchert ist, so begreift sich die Ausdehnung des Erdbebens. Sonntag behalten müssen, auch wenn sich der Beklagte in seinen mit Roggen bestellt hatte. Bei den Unterhandlungen hatte er Daß die Bodenformation an demselben betheiligt ist und Erwartungen hinsichtlich der Körperkonstitution des neuen" die Verhältnisse auf dem Gute als durchaus günstig hingestellt daß Höhleneinstürze eine Rolle dabei gespielt haben und spielen, Gesellen getäuscht fah. und wahrheitswidrig versichert, daß außer einer kleinen noch offen wird von den österreichischen Blättern auch zugegeben, allein die Einer Entschädigungsflage, welche der Brauer R. gegen den stehenden Baurechnung brängende Schulden nicht vorhanden feien, Annahme ist: der Anstoß sei aus dem flüssigen Erd­Brauereibesitzer Grunow angestrengt hatte, lag folgender Sach- während thatsächlich die Hypothekenzinsen schon eine ganze Weile inneren gekommen und die Höhleneinstürze seien erst Folges Erscheinungen. verhalt zu grunde. Der Kläger   hatte sich während seiner Thätig im Rückstande waren. Er erhielt 2000 m. Vorschuß, wofür er feit beim Beklagten nicht deffen Zufriedenheit hinsichtlich seiner ein Akzept als Sicherheit gab, eine weitere Rate von 1000 m. Diese Annahme dünkt uns jedoch ganz willkürlich. Die Leistungen zu erwerben vermocht, was mehrfach zu Bemängelungen sollte er nach Eingang der ersten Lieferungen erhalten. Höhleneinstürze erklären sich zur genüge durch Verwitterung und Derselben führte. Auch am 15. März fam es zu einer Aus- Mit den 2000 W. in der Tasche reiste der Angeklagte wohl die Wirkung des Wassers Faktoren, durch welche vor Jahren einanderseyung über seine Leistungen. Den Vorwürfen des Be- gemuth nach Granow zurück, dachte aber gar nicht daran, der erwiesenermaßen das furchtbare Erdbeben von Capri bewirkt flagten begegnete er damit, daß er ja thatsächlich im Winter Berliner   Firma den Roggen zu liefern. Er hat auch thatsächlich wurde. Wozu noch nach einer weiteren Ursache suchen, wenn feinen Wochenlohn von 21 M. nicht verdient hätte, daß Be- nicht ein Korn geliefert und die Firma Siegfried u. Grunack ist das bekannte zur Erklärung ausreicht? flagter es aber doch noch mal mit ihm versuchen solle, er werde um die gesammten 2000 m. betrogen worden. Die erste Lieferung In Laibach erfolgte am 17. April 10 Uhr 40 Min. vor­dann auch vorläufig für 18 M. die Woche arbeiten. follte am 15. Auguft erfolgen, sie blieb aber aus und statt ihrer mittags ein neuer starker Erdstoß. Seitens der Behörde wurde Grunow ging darauf ein. Am anderen Tage meinte trafen allerlei briefliche Entschuldigungen vom Angeklagten ein. festgestellt, daß ungefähr 98 pet. der Gebäude beschädigt sind. aber der Kläger zu diesem, auf die 18 Mart könne Dann fehlte es wieder an einer Dreschmaschine, zu deren Der Verkehr stockt gänzlich, die Geschäfte sind zum größten Theil er sich doch nicht einlassen; das hatte seine Entlassung Gestellung sich die Berliner   Firma aus freien Stücken erboten hatte, gefchloffen. Die meisten Gassen sind noch immer durch Militär zur Folge. Der Kläger   wurde unter nachstehender Begründung ein anderes Mal waren andere Hinderungsgründe eingetreten, bis abgesperrt. Der Bürgermeister hat an die Bevölkerung einen abgewiesen. Zweifellos habe ursprünglich ein Arbeitsvertrag endlich nach einer energischen Mahnung an Ort und Stelle der Aufruf erlassen, in welchem er dieselbe zur Ruhe ermahnt und tönnen Mit- bi auf 21 M. Lohn bestanden, der nicht ohne weiteres hätte gelöst Angeklagte hier in Berlin   eintraf und Herrn Siegfried die Mit- die Berbreiter von beunruhigenden Nachrichten mit Strafe werden fönnen, weil mangelhafte Arbeitsleistungen an sich kein theilung machte, daß zur Zeit sechs Bispel Roggen zur Ver- bedroht. Aus Laibach berichtet eine spätere Depesche: Die letzte Grund zur Entlassung seien. Aber dieser Arbeitsvertrag fei sendung nach Berlin   in die von der Firma gelieferten Säcke ein­durch einen neuen ersetzt worden, indem die Parteien einig gefact würden. Es stellte sich bald heraus, daß auch diese Mit- Nacht verlief ruhiger; die Besonnenheit kehrt allmälig wieder. wurden, es bei einem Lohnsatz von 18 M. nochmals miteinander theilung des Angeklagten eitel Flunterei war. Inzwischen war Die Landesregierung hat die umfassendsten Vorkehrungsmaßregeln zu versuchen. Kläger   habe nun den Anspruch auf eine Lohn- nämlich durch Beschluß des Amtsgerichts Guben   das Konkurs- behuss Unterbringung der Obdachlosen getroffen, sanitäre entschädigung deshalb verloren, weil er den neuen Vertrag, verfahren über das Vermögen des Vaters eröffnet und die Maßregeln angeordnet und eine Kommission eingesetzt zur am Tage nach seinem Abschluß bereits, als für sich nicht bindend Zwangsverwaltung über das Gut eingeleitet worden. Da er sofortigen Vertheilung der Vertheilung der Raiserspende. Von Pettau eine Rompagnie Pioniere requirirt. Dieselbe erklärte, welche einseitige Lösung desselben dem Beklagten das gaben sich denn erbauliche Dinge. Die vorhanden gewefenen wurde Recht gab, seine Beziehungen zu ihm überhaupt zu lösen. 11 Pferde waren bis auf fünf verschwunden, von den acht Kühen begann sofort Arbeiten zur Sicherung des Museum, Und wiederum ein prügelnder Polizeibeamter. Dem Ochsen waren bis auf vier zusammengeschrumpft und die 250 befonderer Zug eingerichtet zwischen Laibach und Lees, um den war nur noch ein abgemagertes Exemplar vorhanden, die acht des Theaters und anderer öffentlicher Bauten. Es wurde ein " Hamburger Echo" entnehmen wir folgenden Gerichtsbericht: Schafe waren gänzlich verschwunden. Letztere will der An- Einwohnern die Möglichkeit zu gewähren, außerhalb Laibachs zu Unter der Anklage der öffentlichen Beleidigung und der rechts geklagte verkauft haben, um sich für den Erlös Kühe zu kaufen, übernachten. Die Schulen werden auf mehrere Wochen ge­widrigen Verhaftung und Mißhandlung eines Klempners hatte sich heute vor der Straftammer des Landgerichts Altona   der nachdem er die vorhandenen vorher verkauft hatte. Was aus schlossen bleiben; soweit sie bausicher sind, sollen sie zur Auf­Polizeisergeant Heinsen zu verantworten. Der Angeklagte kehrte Gr behauptet, daß während seiner Anwesenheit in Berlin   ein Im Bezirke Stein find die Verwüftungen am bedeutendsten, die dem übrigen lebenden Inventar geworden, will er nicht wissen. nahme von Obdachlosen dienen. Die Ordnung ist mufterhaft. am Abend des 8. Dezember v. J., nachdem er eine Versammlung auf dem Gute beschäftigter Schwager, der jetzt auch nicht mehr Kirche und 24 Häuser sind zerstört, die Schule und das Pfarr­überwacht hatte, gegen 11 Uhr in der Renzmann'schen Wirth­schaft in der Georgstraße ein, ließ sich an einem Tisch nieder auffindbar ist, mit dem Viehzeug auf und davon gegangen haus start beschädigt. Der in Altona   verhaftete Knecht Witt, der Luftmörder der und knüpfte mit einem ihm bekannten Gast ein Gespräch über sei. Zu allem Ueberfluß ergab sich aber auch, daß der An­die Breitrück'sche Affäre an. Ein anwesender Klempner, der sich geklagte gar nicht im stande war, 1000 Bentner Roggen Schneiderin Cords, gestand heute, im Jahre 1892 auch die in das Gespräch mit eingelaffen hatte, meinte, die Polizei hätte an die Firma Siegfried und Grumack zu liefern, da Dienstmagd Giesfeld, die damals auf dem Gemüse- Acker im in die Sache auch wohl noch nicht vollständige Klarheit hinein er bereits 352 Ctr. nach Guben   verkauft hatte. Obgleich der Vorort Hamm erbroffelt gefunden wurde, gemordet zu haben; gebracht." Halten Sie das Maul!" und andere beleidigende barzustellen, als ob er nur ein Opfer widrigen Geschicks geworden Leiche gefundener Tuchlappen führte zur Entdeckung, weil in Schwindel klar zu tage lag, versuchte es der Angeklagte doch so die Vergewaltigung ist damals mißlungen. Ein blauer, bei der Aeußerungen tamen als Antwort aus dem Munde des Beamten. Der Klempner schwieg und trant an wäre. Staatsanwalt Dietz beantragte 1 Jahr Gefängniß Witt's Uniform, die gestern herbeigeholt wurde( er war damals Toonbank sein Bier aus. Unterdessen zog der Beamte eine und 3 Jahre Ehrverlust, der Gerichtshof nahm aber Rücksicht Husar in Wandsbeck), ein entsprechendes Stück eingeflickt war. darauf, daß der Angeklagte sich auf abschüssiger Bahn befunden Folgendes schöne Reporterdeutsch findet sich in einem Stette aus der Tasche und sagte:" Der Sterl iſt reif, er muß und verzweifelt nach einem Strohhalm gegriffen habe. Er ver- Gothaer Blatte:" Vorgestern hat sich in einem hiesigen Hauſe Als der Klempner die Wirthschaft verließ und eine tragische Szene zugetragen, indem einen daselbst noch in sich nach der Bauer'schen Wirthschaft in derselben Straße begab, urtheilte ihn daher nur zu 6 Monaten Gefängniß. folgte ihm der Beamte nach und sagte, in der Bauer'schen Wirth­Garcon wohnende Handwerker seitens eines Mädchens angeblich Bestechung in zwei Fällen wurde dem Apotheker Wilhelm aus Remstädt   ein kleiner Sprößling im Alter von etwa einigen Schaft angekommen, zu dem Klempner:" Sie sind verhaftet!" Jaft, dem Inhaber einer Lackfabrik, zur Last gelegt, der gestern Monaten vor die Stubenthür gelegt wurde und mußte sich der Obgleich dieser ihm gleich seinen Namen und seine Adresse fagte dieferhalb vor der vierten Strafkammer des Landgerichts I   stand so, Beschenkte, wenn auch gegen Widerwillen, des Kleinen an und entgegnete, daß er nichts begangen habe, was seine Ver- Der Angeklagte trat als Wettbewerber um eine Lieferung auf nehmen und sich dadurch der ihm gewordenen Baterfreuden er­verhaftet werden solle. Der Klempner ging schließlich ruhig mit, worden war. Die Bewerber hatten Muster nach der Station freuen. Die Polizei wurde von dem Vorfall in Kenntniß gesetzt und war auch sofort ein mit Einziehung der nothwendigsten bat aber die anderen Gäste, zu folgen, da er fürchte, daß er Grunewald   zu senden, wo dieselben geprüft werden sollten. Der Recherchen beauftragter Schuhmann zur Stelle. Das Mädchen, mishandelt würde. Unterwegs wurde er denn auch von dem Angeklagte schickte gleichzeitig mit den Muſtern eine Kiste mit welche das Weite gesucht hatte, wurde in unmittelbarer Nähe Beamten in ganz brutaler Weise mißhandelt. Zunächst pacte 50 Flaschen Wein an den Eisenbahndirektor Lamfried zubes Grundstücks ergriffen und durch die Polizei veranlaßt, das ihn der Beamte in den Nacken, schob ihn fortwährend von einer Grunewald  . Der letztere ließ sich den Absender fommen, Seite zur anderen und verfeyte ihm verschiedene Fauftschläge. machte ihn auf das Ungehörige feiner Handlungsweise auf ausgesetzte Kind wieder an sich zu nehmen. Damit nicht genug; er zog auch blant und hieb mit der Waffe merksam und veranlaßte ihn zur Zurücknahme des Weines. auf den ruhig mitgehenden wehrlosen Mann ein. Auch brachte Einige Monate später wiederholte der Angeklagte seinen Be- Briefkaffen der Redaktion. er ihm einige Stiche mit dem Säbel bei. Erst als beide bei der stechungsversuch in noch trasferer Form. Er sandte dem Direktor Wir bitten bei jeder Anfrage eine Chiffre( 3wei Buchstaben oder eine Bahl) Polizeistation in der Kleinen Gärtnerstraße angekommen waren, brei Stück Hundertmartscheine zu. Nunmehr erstattete der wurden die Mißhandlungen eingestellt. Der Mißhandelte wurde lettere wegen beider Fälle Anzeige. Der Angeklagte mußtee zu- In Rechtsangelegenheiten wird am Mon in Haft behalten und erst dritten Tage entlassen, nächst aus der Reihe der Wettbewerber ausscheiden, das Gericht tag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von worauf er Strafantrag gegen den Beamten stellte. Dieser verurtheilte ihn zu 300 M. Geldstrafe und erklärte den Wein 7 bis 8 Uhr abends Auskunft ertheilt. behauptete in der heutigen Verhandlung, er sei zunächst oder einen entsprechenden Werth für denselben, sowie die drei von dem Klempner beleidigt worden und hätte fo Grund Stück Banknoten dem Fiskus für verfallen.

am

der

anzugeben, unter der die Antwort ertheilt werden soll.

Metzke. Sprechen Sie bei uns vor.

R. 2. 100. Die neuen Sonntagsruhe- Bestimmungen, welche erst seit dem 1. April in traft getreten sind, berühren die älteren Bestimmungen für das Handelsgewerbe nicht. A. B. 44 und 2. 200. Nach der seit dem 1. April in Geltung befindlichen Anordnung darf die Schneiderei und Schuhmacherei im handwerks­mäßigen Betrieb an 6 Sonn- oder Festtagen bis 12 Uhr mittags be­

zu seiner Verhaftung gehabt. Auf dem Wege zur Polizeistation Die Hebeamme Rieger, deren Verhaftung durch den hätte der Klempner ihm derartigen Widerstand entgegengesetzt, Kriminalkommissar Damm vor 6 Monaten viel Aufsehen erregte, daß er von seiner Waffe Gebrauch machen mußte. Auch sei er wurde gestern vor der 7. Strafkammer des Landgerichts I   ab von dem Klempner mit einem Messer gestochen und an der geurtheilt. Mitangeklagt war die noch im jugendlichen Alter rechten Hand verlegt worden. Es wurden mehrere Zeugen verstehende Rutsche, welche den Rath der Rieger eingeholt hatte. nommen, die die Mißhandlungen vollauf vollauf bestätigten. Diese hatte nicht nur in der Borsigstraße ein Absteigequartier, trieben werden. Diese Sonntage müssen jedoch vor Beginn der Arbeit decken. Kein einziger hat gehört, daß der Beamte beleidigt sondern war auch Inhaberin einer geheimen Entbindungs- festgesetzt werden. Unseres Erachtens gehört auch das Schneiderei­worden ist und gefehen, daß der Klempner ihm Widerstand ge- anstalt, die in einer großartigen Villa zu Niederschönhausen   ungeschäft, in dem Sie beschäftigt sind, zum handwerksmäßigen leistet hat. Alle haben den Eindruck gehabt, daß der Beamte genirt eingerichtet war. Wie aus den Urtheilsgründen nach Wieder Betrieb. Tragen Sie deshalb den Sachverhalt dem Gewerbes