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Ein soziales Kulturwerk der Arbeiterschaft.

In Desterreich gibt es Arbeiterkammern, deren Ausgaben durch Pflichtbeiträge gedeckt werden. Vor kurzem fand die Boll­versammlung der Wiener Arbeiterfammer statt, die den Boranschlag für das Jahr 1925 zu prüfen hatte. Diesem Vor­anschlag, dem die Vollversammlung zustimmte, der sich auf 10½ Mil­liarden Kronen( 650 000 Goldmart) beläuft, entnehmen wir fol­gende Angaben:

Die fachlichen Ausgaben( Instandhaltung des Gebäudes, Bu­reaueinrichtung, Beheizung, Beleuchtung usw.) sind mit nahezu zwei Milliarden, die persönlichen Ausgaben mit etwa 3% Milliar­den berechnet. Neben diesen Aufwendungen ist die Arbeiterkammer in zunehmendem Maße an einer Reihe von Arbeiten und Institu­tionen beteiligt, die im Interesse der Arbeiter und Angestellten liegen. So wirft die Kammer für ihre sozialwissenschaftliche Studienbibliothek 350 Millionen aus, weitere 32 Millionen für das Abonnement von Zeitungen und Zeitschriften und 80 Millionen für die. Herausgabe eines ab 1. Januar 1925 vierteljährlich er­fcheinenden sozialwissenschaftlichen Literaturblattes. Für statistische Erhebungen sind 100 Millionen, für die sozialpolitische Gesetzes­fammlung 50 Millionen vorgesehen. An

Zuschüssen für soziale 3nftitutionen ( Lehrlingsheimen, Mittelschulfurse für Arbeiter, Verein Kinder­freunde, Zentralverband für Gemeinwirtschaft, Museum für Sied lungsgenossenschaften, Arbeiter- Abstinentenbund, Institut für Aus­landsrecht, Bolkshochschulen usw.) sind 120 Millionen vorgesehen. Für Arbeitslose ist ein Betrag von 400 Millionen in Aus sicht genommen. Dieser Betrag ist vorgesehen für besonders berüd­fichtigungswürdige Einzelfälle, vor allem aber für größere Aftionen, die von allgemeinem wirtschaftlichen Werte sind und den Arbeits­lofen die Erlangung von Arbeitsgelegenheit erleichtern.

Die Kammer wendet besondere Mittel für Bildungsauf­gaben auf. Sie betrachtet die Ausbildung der Funk­tionäre der Gemertschaftsbewegung, sowie der Betriebsräte als eine ihrer vornehmsten Aufgaben. Seit einigen Jahren hatte die Kammer

Stiftungsfurle in den Volkshochschulen

auf eigene Koften unterhalten, und zwar werden gegenwärtig etwa 50 Kurse auf fozialpolitischem, geschichtlichem, naturwissenschaft­lichem und technologischem Gebiete von der Wiener Arbeiterkammer aus eigenen Mitteln unterhalten. Des weiteren sind mit der

Gegen die Aushöhlung des Betriebsrätegesetzes.

Auf der Tagung des Beirats des Deutschen Eisen bahnerverbandes, die om 10. und 11. Oftober in Erfurt ftatifond, ftand neben anderen Fragen auch die Wirkung des Personalabtaues und namentlich die Außerfraftfegung des § 84 Biff. 4 des Betriebsrätegefeges durch Art. 16 der Personalabbauverordnung zur Erörterung. Dieser Art. 16 be ſtimmt, daß§ 84 Biff. 4 BRG. für die Arbeiter und Angestellten, ist. Bar die Beseitigung dieses Schutzes schon während des Per­jonalabbaues zu verwerfen, to wird die Unbilligkeit einer solchen Benachteiligung von den Arbeitern irid Angestellten um so stärker empfunden, je längere ü Aufhebung has Stündigungsschußes froß über Bersonalabbau hinaus aufrecht

erhalten bleibt. Bleibt die

der Beendigung des Personalabbaues meiter bestehen, so erscheint fie als der Anfang der Beseitigung diefes wichtigen Sozialrechts überhaupt, so daß der Art. 16, je länger er besteht, mehr und mehr zu einer Bedrohung aller Arbei ter und Angestellten sich gestaltet. Die Aufhebung des Art, 16 PAV. tregt fomit nicht nur im Interesse der Arbeiter und Angestellten der öffentlichen Betriebe, sondern der gesamten Arbeit nehmerschaft.

| Urania" und dem technologischen Gewerbemuseum Bereinbarungen getroffen, wonach ein betriebswissenschaftlicher Kur fus für Wertmeister und Kurse für autogene und Elettro­schweißer veranstaltet werden. Außerdem sind für die Bildungs. kurse der Gewerkschaften 200 Millionen vorgesehen. Seit Jahren finden in Gemeinschaft mit dem Verein der Ge­merberichter Schulungskurse für Gewerbegerichts= beisiger statt, die von der Wiener Arbeiterfammer finanziert werden. Die Kammer gewährt für Kinder von Arbeitern und Angestellten Studienstipendien zum Besuch der Universität, der technischen Hochschule und anderer Lehranstalten. Sie unterstützt außerdem in entsprechender Form eine Reihe von gewerblichen Fachschulen. Auch die ausgezeichnete Zeitschrift: Arbeit und Wirtschaft", die von den österreichischen Gewerk­schaften herausgegeben wird, erhält die Unterstützung der Kammer. Die Wiener Arbeiterfammer widmet sich insbesondere dem wichtigen Gebiet von Lehrlingsschuh und Berufsfürsorgh.

Im übrigen steht der Kampf bei Schwarzkopff für die Arbeiter. schaft durchaus gut. Die Belegschaft hat den Streitbeschluß vollkommen durchgeführt. Streifbrecher, die die Firma durch Annoncen in bürgerlichen Blättern nach Wildau lockte, fonn ten nach entsprechender Aufklärung durch die Streitposten wieder zum Umfehren veranlaßt werden. Die Arbeiterschaft hat es eben fatt, sich mit den erbärmlichen Löhnen des VBMI. abfinden zu laffen, auch wenn die Rote Fahne" Unternehmerdienſte leistet.

Die Sonntagsarbeit in der Rhein - und Ruhrindustrie. Auf eine Anfrage im Landtag über die Sonntagsarbeit in der Metallindustrie des Rhein - und Ruhrgebiets antwortete der preußische Handelsminister: Die durch die Erlasse vom 16. Januar und 28. Juni d. I. allgemein erteilte Genehmigung zur Anwendung des sogenannten Dommeldinger Schichtwechselfystems in den auch an den Sonntagen durchgehenden Betrieben der Eisen­und Stahlindustrie wird über den 31. Oftober d. I. hinaus nicht verlängert werden. Nach den angestellten Ermittlungen hat die überwiegende Mehrzahl der in Frage kommenden Betriebe von dieser Erlaubnis feinen Gebrauch gemacht, viel­mehr eine andere Regelung des Schichtwechsels vorgenommen, die mit den Sonntagsruhebestimmungen der Gemerbeordnung und der Bebanntmachung des Reichskanzlers vom 5. Februar 1895 in Eins Mang steht, also einer besonderen Ausnahmebewilligung nicht be> darf. Die beteiligten Regierungspräsidenten und Gewerbeauf­fichtsbeamten find angewiesen worden, auf baldige vollständige Be­feitigung des Dommeldinger Systems hinzuwirken und feine vora übergehende Beibehaltung im Wege der Einzelbewilligung nur zu­zulaffen, menn die besonderen Betriebsverhältnisse eines Werkes die sofortige Einführung einer anderen, der Bestimmungen über die Sonntagsruhe voll entsprechenden Regelung des Schichtwechsels nicht

ermöglichen foliten."

Erhöhung der Beamtengehälter in Frankreich .

Die Lehrlingsschußstelle der Kammer ist zu einer geistigen Zentrale des gesamten gewerblichen Jugendschutzes in Desterreich geworden. In Wien und Niederösterreich allein werden 22 Lehrlings­fchuß stellen unterhalten. Zu diesem Zwed gibt die Kammer auch die Zeitschrift Lehrlingsschuß und Berufsfür forge" heraus, die unentgeltlich abgegeben wird. Sie unterhält in Gemeinschaft mit der Stadt Wien Berufsberatungsämter. Die aus Zuschüssen zur Krankenversicherung von den Arbeitern auf­gebrachten Mittel ermöglichen der Wiener Arbeiterkammer - die nicht etwa eine paritätische Arbeitskammer, sondern eine reine Vertretung Paris , 16. Oktober. ( Eigener Drahtbericht.) Eine Besprechung der Arbeiter und Angestellten ist rundeine Milliarde für am Mittwoch unter dem Vorsitz Herriots zwischen der Regie­3uschüsse und Bildungszwede, 660 millionen für rung und den Mitgliedern des Haushaltsausschusses der Kammer Jugendfürsorge, 400 Millionen für den Pensionsfonds, hat in der Frage der Erhöhung der Beamtengehälter einen Be­200 Millionen für den Bildungsfonds auszuwerfen und außer- fchluß gefaßt, durch den die von den Beamtenverbänden gestellten dem je eine Milliarde in Reservefonds und dem Hausbau- Ferderungen fast restlos erfüllt werden. schlossen, das Grundgehalt der untersten Beamtenstufen auf fonds zu überweisen. 6000 Fr. zu erhöhen. Es wurde weiterhin ein neuer La. Die Wiener Arbeiterkammer , der die Stadt Wien ein palaftrif aufgestellt, der entsprechende Erhöhungen auch für die anderen ähnliches Gebäude im Zentrum der Stadt zur freien Verfügung ge- Beamtengruppen bis zu einem Grundgehalt von 40 000 Frs. vor stellt hat, ist ein Musterbeispiel dafür, wie die Arbeiterschaft, und wir sieht. Durch diese Neuregelung der Beamtengehälter erhalten die meinen hier, was bei den Wienern sich von selbst versteht, die sozia unteren Beamten eine Zulage von 1480 bis 2000 Frs., die mitt­list isch denkende und erzogene Arbeiterschaft für den sozialen leren eine solche von 3000 bis 4000 Frs. und die Höheren von Aufstieg der Arbeitert lasse wirft. Die Wiener 4000 bis 6000 Frs. Unter Berücksichtigung der von der Regierung Arbeiterfammer ist im besten Sinne ein soziales Kulturwerf. in Aussicht genommenen Einsparung auf dem Wege eines Abbaus des Beamtenapparates, verursacht diese Gehaltsreform eine Mehrausgabe von rund 700 Millionen Francs. In den Kreisen der Beamten werden die am Mittwoch gefaßten Beschlüsse mit großer Genugtuung aufgenommen.

Der Achtstundentag in gesundheitschädlichen Berufen. Der besondere Arbeitsausschuß des vorläufigen Reichswirtschafts­rates tritt heute zur Feststellung der gesundheitsschädlichen Berufe, bei welchem auf Grund der Arbeitszeitverordnung der Achtstunden: tag wieder eingeführt werden soll, zu feiner erjben Beratung zu­fammentreten. Die Liste des Reichsarbeitsministeriums über die für den Achtstundentag in Betracht kommenden Berufe, die in Anleh­nung an die Gliederung der Reichsstatistit aus Bergbau, Hütten wesen, Metallverarbeitung. Stein und Erden, chemische Industrie liegt dem Reichswirtschaftsrat jekt vor und ebenso sind eine Reihe von Ergänzungsanträgen von den Arbeitnehmern eingegangen. Die erste Beratung des Arbeitsausschusses wird zunächst einmal einen Reichsarbeitsministerium rechnet man mit einer schnellen Erledigung Arbeitsplan aufstellen. Weber im Reichswirtschaftsrat noch im der Streitfrage.

Wir finden die ganze Art, wie hier noch immer der Acht­stundentag lediglich als Ausnahmefall für gewisse Berufe feſtgeſetzt werden soll, wenig glücklich. Hoffentlich bringt das Arbeitszeitgesetz eine flare Festlegung des Achtstundentages als Regel. Die ent­scheidenden Paragraphen des Gesetzes merden erst nach der Rüd­fehr des Reichsarbeitsministers von seinem Urlaub, der am 15. Of. tober zu Ende ist, formuliert werden.

Zum Streit bei Schwarzkopff in Wildau .

In Verbindung damit hat der Berbandsbeirat Stellung genom men zu dem Reichsgerichtsurteil( 3. Zivilsenat) vom 8. Juli 1924. Das Urteil erklärt, daß bei Entlassungen von Betriebs= ratsmitgliedern, die Angestellte sind und deren Ent­laffung durch den Personalabbau bedingt ist, die Zustimmung der Betriebsvertretung nicht erforderlich ist. Domit ist auch der im§ 96 BRG. gegebene besondere Entlassungsschuß für diese Betriebsratsmitglieder aufgehoben. Obwohl das Urteil des Reichsgerichts unmittelbar nur die Interessen der Angestellten und ihrer Betriebsvertretungen berührt, ist doch zu erwarten, deß ouch die Beamten von der Wirkung des Urteils betroffen werden, denn die Mitglieder der bei einigen öffentlichen Verwaltunnahme oder Ablehnung des Schiedsspruches selbstverständlich die gen und Betrieben eingerichteten Beamtenvertretungen sind nach Den entsprechenden Erlassen durch ähnliche Bestimmungen gegen Entlassung geschüßt, wie die Betriebsvertretungen der Arbeiter und Angestellten nach dem Betriebsrätegesetz. Der übereinstimmende Wortfout gefeglicher Bestimmungen hat aber zumeist auch ihre übereinstimmende Auslegung und Anwendung zur Folge.

Es wurde be­

zurzeit noch arg darnieder. Im Arbeitsnachweis warten noch Tischler, meidet Berlin ! Das Berliner Tischlergewerbe liegt 5326 Erwerbslose aller Branchen auf Arbeit; unter diesen sind rund 3400 Tischler, welche voraussichtlich in absehbarer Zeit nicht unter­zubringen find Trotz der großen Zahl von Arbeitslosen, versucht die Bautischlerei Gebrüder Raabe, Berlin , Usedomſtr. 31, zuziehen. Die Arbeitsverhältnisse bei der Firma Raabe sind derart, daß man dieselben als einzig in Berlin dastehend bezeichnen kann. Untegrenzte Ueberstunden und Sonntagsarbeit sind an der Tages­ordnung. Diese bedauerlichen Zustände in diesem Betrieb sind jedoch nur auf das schlechte Organisationsverhältnis der Arbeitnehmer­

schaft des Betriebes zurückzuführen. Jeder Arbeiter, der es wagt, Abhilfe zu schaffen, wird an die Luft gesetzt. Wir sehen legen auf diesen Musterbetrieb aufmerksam zu machen, um sie vor uns infolge diefer Tatsache gezwungen, die etwa reiselustigen Rol­Schaden zu bewahren.

Deutscher Holzarbeiterverband, Ortsverwaltung Berlin . Vorträge, Vereine und Versammlungen.

Reichsbanner Schwarz- Rot- Gold".

Geschäftsstelle: Berlin S. 14, Gebastianstr. 37/38, Hof 2 Tr. Achtung! Die Rameraden, die nicht an der Fahrt naci Frankfurt a. b. Oder teilnehmen, beteiligen sich an der Dentmaiseinweihung in Müne b'e rg. Abfahrt 6.48 Uhr ab Alexanderplag.( Sonntags- Rudfahrkarte 4. Klasse 1.80 M.) Kamerabschaft Charlottenburg. Am Freitag, den 17. Oftober, abends 7% Uhr, Kamerad fchaftsversammlung im Wilhelmshof, Berliner Straße, Eingang Spreestraße. Vortrag des Kameraden Storch. Kamerabschaft Niederschöneweibe einschl. Jugendgruppe Oberfpree. Am Freitag, den 17. Oktober, abends 7 Uhr, fang eine halbe Stunde später verlegt worden ist ist pünktliches Erscheinen Rameradschaftsversammlung im Einsiedler" zu Johannisthal . Da der An­Bflicht. Die Kameradschaftsleitung. Kameradschaft 17. Bezir? Lichtenberg

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In dem Bericht, den die Rote Fahne" vom 15. Oftober über den Streit bei der Firma Schwarzkopff- Wildau bringt, werden die Tatsachen wieder einmal auf den Kopf gestellt. Der Vertreter des Metallarbeiterverbandes, Kraaz, soll nach der Roten Fahne" von sich aus den Schiedsspruch des Schlichtungsausschusses zur Annahme empfohlen haben. In Wirklichkeit hat aber Kraak nur den Beschluß der Vertrauensmänner des Wertes mitgeteilt, der der Belegschaft die Annahme des Spruches empfahl. Er setzte außerdem noch hinzu, daß über die endgültige An­Belegschaft in einer Urabstimmung zu entscheiden hätte. Als in einer gestern abgehaltenen Streifversammlung auf diesen Wider. spruch zwischen der Wirklichkeit und dem Bericht der Roten Fahne" hingewiesen wurde, meldete sich der Berichterstatter der" Roten Serbstfest- Bannerweihe find bei den Untergruppenkaffierern im obigen Lokal Fahne", ein Angehöriger des Werkes, und erklärte, daß er der Roten Fahne" wahrheitsgemäß berichtet hätte und daß er felbst erstaunt sei, wie das Blatt seinen Bericht ge fälscht habe. Es war also wieder einmal festgestellt, daß es der Roten Fahne" in gewerffchaftlichen Dingen nicht auf eine Unter fügung der Arbeiterschaft ankommt, sondern daß sie es lediglich darauf anlegt. Verwirrung und Uneinigkeit anzu­richten und damit den Unternehmern Hilfe leistet. Die Versamm iung nahm gegen wenige Stimmen folgende Resolution an: Die am 15. Oktober 1924 stattgefundene Streitversammlung der Firma Schwarzkopf- Wildau nimmt Kenntnis von der vollständig falschen und geradezu verheßenden Bericht. erstattung der Roten Fahne". Die Arbeiterschaft Iehnt es Die beteiligten Arbeiter, Angestellten und Beamten find über entschieden ab, sich und ihre Organisation, den Deutschen zeugt, daß die Reichstagsfraktion unserer Partei nichts unterlassen Metallarbeiterverband, von dem Organ ber KPD. beschimpfen zu wird, um dieses Unrecht aus der Welt zu schaffen. laffen."

Der Verbandsbeirat hat, um die Aufmerksamkeit der Deffent­lichkeit auf diese Dinge zu lenken, seine Stellungnahme in einer Entschließung zum Ausdrud gebracht, in der vom Reichstag die fofortige Aufhebung des gegenwärtigen Wort lautes des Art. 16 PAB. gefordert wird und seine Erfegung durch folgenden Enz :

" Die Bestimmungen des Betriebsrätegesetzes sowie die Bestim mungen der von den obersten Reichs, Landes- oder Gemeindebehörden herausgegebenen Erlasse über Beamtenvertretungen werden durch die vorstehenden Vorschriften nicht aufgehoben."

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