Wirtschaft
Genossenschaften gegen Landbundbank. Bekanntlich besteht die Absicht, die unter dem maßgebenden Einfluß des Reichslandbundes befindliche Rentenbank unter der neuen Firma Rentenbankfrebitan ft alt zu verewigen. Das neue Institut soll gleichzeitig den Bersonal- und den Hypothekerkredit pflegen. Da der Realkredit aber für die nächste Zeit infolge der hohen Zinssäke so gut wie gar nicht in Betracht kommt, würde die Rentenbankkreditanstalt vorläufig nach den eigenen Angaben ihrer Förderer fast ausschließlich den Personaltre dit zu pflegen haben. Dadurch aber fäme sie in konflikt mit den großen ge nossenschaftlichen Organisationen, die bisher die Kreditversorgung der Landwirtschaft mit großem Erfolg versehen haben. Schon die großen landwirtschaftlichen Organisationen haben deshalb gegen den Plan einer Rentenbankkreditanstalt Protest erhoben. Eine neue Kundgebung dieser Art geht jetzt von dem maßgebenden Institut der Kreditgenossenschaft aus.
Es ist dies die Preußische 3entralgenossenschaftstasse, die jetzt aus einem reinen Staatsunternehmen zu einem gemischtwirtschaftlichen Unternehmen umgewandelt worden ist. Wat bisher das Kapital ausschließlich in Händen des preußischen Staates, so wurde jetzt die Hälfte der Kapitalanteile den Ge= nossenschaften zugestanden, die Kunden der Preußenfasse find. Es sind dies Genossenschaften aller Richtungen und aller Berufe. Der Wirkungsfreis der Breußenkaffe erstreckt sich aber nicht etwa auf Preußen allein, sondern über das ganze Reich. Ihr gehören die großen füddeutschen Bauernorganisationen ebenso an, wie die Konsumvereine und die sozialen Baubetriebe. Der Ausschuß der Preußischen Zentralgenossenschaftskaffe, in dem die Genossenschaften selbst durchweg vertreten sind, hat am 29. Oftober folgende Entschließung mit allen Stimmen bei einigen Enthaltungen gefaßt:
I. Angesichts der jetzt schon unerträglich gewordenen Steuer= Iaft der deutschen Landwirtschaft und im Interesse der baldigsten Wiederherstellung flarer Grundlagen für den landwirt schaftlichen Kredit muß in erster Linie angestrebt werden, daß die Rentenbankbelastung sobald wie irgend möglich bleder aufgehoben wird und daß, solange sie noch besteht, die dafür von der Landwirtschaft zu entrichtende Abgabe auf das zulässige Mindest maß be schränkt wird. Grundsäglich scheint es uns nicht richtig, daß die für die Befriedigung des Kreditbedarfs der Landwirtschaft erforderlichen Mittel im Wege der Zwangsbelastung der Landwirtschaft felbst aufgebracht werden, weil hierdurch reue Mittel zur Kred t- gewährung überhaupt nicht geschaffen werden, vielmehr nur das, was auf der einen Seite dem Landwirt genommen, ihm auf der anderen Seite verteuert wieder zugeführt wird.
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II. Soweit aber die vorhandenen Mittel der Rentenbank nicht zu einer Ermäßigung der Lasten der Landwirtschaft, sondern zu Kreditzweden verwendet werden sollen, müssen die Kredite der Landwirtschaft auf dem einfachsten und billigsten Wege unter Vermeidung jeder Ueberorganisation, zugeführt werden, alse durch Bermittlung bereits bestehender, mit den erforderlichen Einrichtungen und Erfahrungen ausgestatteter Banten.
Weite Kreise der Landwirtschaft fordern daher, daß die Verteilung der Rentenbanfmittel, soweit sie zur Befriedigung des Ber fonalfredits erforderlich sind, der Preußischen 3entral genossenschaftstasse übertragen wird, die sich in fast dreißigjähriger Tätigkeit für den weitaus größten Teil der deutschen Landwirtschaft voll bewährt hat.
Wenn demgegenüber von anderer Seite und insbesondere von den Landschaften die Schaffung einer neuen Kreditanstalt in enger Angliederung an die Rentenbank zu Zwecken des Real fredits gewünscht wird, so will der Ausschuß dagegen feinen Widerspruch er. heben, da er der Ansicht ist, daß die Flüffigmachung größerer Mittel für Zwecke des Realfredits eine fühlbare Erleichterung auf dem Gebiete bes Personalfredits bringen würde. III. Als Voraussetzung dieser Lösung betrachtet es jedoch der Ausschuß, daß
1. die zu errichtende Anstalt, soweit in einer Uebergangszeit ihre Mittel für Zwecke des Personalfredits Berwendung finden follen, durch das Gefeß ausschließlich auf die Aufgaben einer Berteilungsstelle für eine engbegrenzte Zahl zentraler Kreditinstitute beschränkt wird;
2. für die Preußische Zentralgenossenschaftstasse die Zuweifung einer ihrem ausgedehnten landwirtschaftlichen Rundenkreis entsprechenden Quote an den zu verteilenden Mitteln sichergestellt wird;
3. die von der Anstalt den mit ihr in Verbindung stehenden zentralen Kreditinstituten berechneten 3insfäße für jede derfelben so bemeffen werden, daß bei allen der legte Kreditnehmer den gleichen Zinssatz zahlt;
4. eine Bertretung der Preußischen 3entral genossenschaftstasse in der Verwaltung der Anstalt gesetzlich oder fazungsgemäß gesichert wird.
IV. Diesen Forderungen tragen jedenfalls die vorliegenden Entwürfe nicht Rechnung. Vor allem schließt der§ 10 des Sagungsentwurfes die Gefahr in sich, daß die neue Anstalt infolge des Auf baues ihrer Leistungsfähigkeit auf der Zwangsbelastung durch immer weitergehende Ausdehnung ihres Geschäfts- und Kundenkreises die Preußische Zentralgenoffenschaftstaffe außer stand feßt, die ihr verbleibenden Aufgaben fünftig unter gleich günstigen Bedingungen zu erledigen, wie es bisher der Fall war. Das würde zunächst den Lebensintereffen des großen landwirtschaftlichen Kundenkreises der Anstalt durchaus zuwiderlaufen. Die verminderte Leistungsfähigkeit der Preußischen Zentralgenossenschaftstasse würde sich aber auch auf dem Gebiet des städtischen Genossenschafts- und Konsumvereinswesens auswirken und damit eine schwere Schädigung auch weiter Kreise des
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städtischen Mittelstandes und der Arbeiterschaft bedeuten, die zum großen Teil durch die wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre in ganz besonderem Maße hart betroffen wurden. V. Der Ausschuß sieht sich aus den dargelegten Gründen nicht in der Lage, fich zu den vorliegenden Entwürfen zustimmend zu äußern.
Von der preußischen Staatsregierung erwartet der Ausschuß, daß sie nur einer solchen Lösung zustimmt, welche die unbedingte Gewähr bietet für den weiteren Bestand und die Lebensfähigkeit der Preußischen Zentralgenossenschaftskasse, in die der Ausschuß auf Grund ihrer bisherigen segensreichen und von veller Unparteiliteit und Sachlichkeit getragenen Leistungen zugunsten der deutschen Loadwirtschaft und des städtischen Genossenschafts- und Konsumveseins wesens volles Vertrauen fett.
Deutschland und Japan. Die deutsch japanischen Handelsver tragsverhandlungen lenten wieder das Interesse auf die Handelsbeziehungen Deutschlands zu diesem Staate, mit dem vor dem Kriege ein Handelsvertrag bestanden hat. Der beutsche Außenhandelsver. band schreibt dazu: Wenn auch der Anteil Deutschlands am Import Japans im Vergleich mit demjenigen der Bereinigten Staaten und Englands noch sehr gering ist, so hat er sich doch von Jahr zu Jahr start erhöht. Er betrug 1920 0,5 Proz., 1921 3 Proz., 1922 5,8 Proz. und 1923 ebenfalls 5,8 Proz. Der entsprechende Anteil der Vereinigten Staaten, die die erste Stelle in der Einfuhr Japans einnehmen, ist 37,3 Bros., 35,2 Proz., 31,5 Prozent, 24,2 Proz. Es scheint demnach, daß Deutschland froß der ungünftigen Bedingungen seine Einfuhr auf Rosten der Vereinigten Staaten vergrößert hat. Die deutsche Einfuhr. ist insofern bisher gegenüber der Einfuhr anderer Länder stark benachteiligt ge= wesen, als Deutschland keinen Handelsvertrag mit Japan besaß und infolgedessen dem japanischen Generaltarif unterworfen wurde, während Großbritannien, Frankreich, Italien und die Vereinigten Staaten besondere Vertragstarife befizen, durch die die Einfuhr dieser Länder nach Japan begünstigt wird. Deutschland. befand sich also in einer sehr schmierigen Lage und die japanische Regierung bat nichts, um der deutschen Einfuhr eine gerechtere Be handlung zuteil werden zu lassen. Im Gegenteil, der am 31. Juli in Kraft getretene Luruszoll von 100 Prozent auf den Wert trifft die Meistbegünstigungsklausel oder die Konventionaltarife gegen in erster Linie Deutschland, da die meisten anderen Länder durch diese Zollerhöhung mehr oder weniger geschüßt sind. Auch durch nisteriellen Genehmigung unterliegen soll, ist hauptsächlich Deutschdie Verordnung vom Juni, daß die Einfuhr von Farben der milands Farbenindustrie getroffen worden. Um so dringender ist es, daß jetzt Deutschland mit Japan zu einem Vertrage tommt, der Deutschland diefelben Vorteile einräumt, die die anderen Nationen
genießen.
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