Gewerkschaftsbewegung
Falsche Zahlen des Reichsstatistischen Amtes. Bom Deutschen Eisenbahnerverband wird uns geschrieben: Der hohe Realwert der Löhne, der durch das Statistische Amt
des ADG B. auf. Zu dessen Sitzung am 23. und 24. Oktober waren auch Bertreter des Reichsstatistischen Amtes geladen und erschienen, jedoch konnten deren Ausführungen die Zweife! gegenüber diesen Zahlen bei den Mitgliedern des lohnpolitischen Ausschusses nicht beseitigen. Wir haben die in„ Wirtschaft und Statistit" vom 1. Oktober aufgeführten Löhne für Reichsbetriebs- bzw. Eisenbahn= arbeiter nachgeprüft und sind zu dem überraschenden Ergebnis gekommen, daß die Grundzahlen, mit denen das Reichsstatistische Amt operiert, von den tatsächlichen Stundenlohnfäßen
Wiederherstellung des Achtstundentags? Gleiwitz , 31. Oktober. ( Eca.) Reichsarbeitsminister Dr. Brauns hatte für heute nachmittag die Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Berg- und Metallarbeiterverbände Oberschlesiens zu einer Besprechung nach Gleiwit eingeladen, an der auch der Schlichter für Oberschlesien , Oberregierungsrat Dr. Brandes, erausgerechnet wird, fiel dem lohn politischen Ausschußteilnahm. Reichsarbeitsminister Dr. Brauns teilte mit, daß in den nächsten Wochen eine Verordnung herauskommen soll, durch die § 7 der Arbeitszeitverordnung geändert wird. Für die Kokereien, och öfen, Balzwerke und Stahlwerke soll der Acht stundentag wieder eingeführt werden. Bon einer chematischen Einführung des Achtstundentages fönne kaum die Rede sein. Der Minister erklärte, er habe die ober- und niederschlesischen Betrieve besucht, um festzustellen, für welche Betriebe die neue Verordnung in Frage fäme. In nächster Zeit werden noch Bertreter des Reichswirtschaftsrates. die sich gegenwärtig im Westen aufhalten, die oberschlesischen Industriebetriebe zu dem gleichen 3wed besichtigen. An die Ausführungen des Reichsarbeitsministers Dr. Brauns knüpfte sich eine rege Aussprache, in der von den Vertretern der Gewerkschaften noch verschiedene Wünsche vorgebracht kündigung des Reichsarbeitsministers zukommt, wird erst zu beurteilen sein, wenn der Wortlaut der angekündigten Verordnung vorliegt. Doch nicht allein in den gesundheitsschädlichen Berufen, ganz allgemein muß der Achtstundentag wiederhergestellt werden. Darüber wird wesentlich der 7. Dezember entscheiden.)
weit abweichen.
thres Standpurities an, die Borauslegung des§ 50 BRG. träfe nicht zu, denn jedes Gut bilde einen in sich abgeschloffenen Betrieb mit besonderer Eigenart, von einer Gleichartigkeit der Betriebe und ihrer Zusammengehörigkeit im Sinne des§ 50 könne feine Rede sein.
Das Gewerbegericht erhob Beweis über diese Behauptung und kam kürzlich zu der Entscheidung, daß der§ 50 ouf betriebsrat zu Recht bestehe. die Stadtgüter G. m. b. 5. zutreffe und der Gesamt
Einige Wochen vor dieser Entscheidung hatte der Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats, dem tisherigen Brauch entsprechend, wieder eine Eizung an einem Wochentage vormittags 10 Uhr nach Berlin einberufen. Die Verwaltung der Stadtgüter verlangte, die Sizung solle erst um 4 Uhr nachmittags stattfinden, damit weniger Arbeitszeit versäumt werde. Der Vorsitzende des Gesamtdie Sigung um 10 Uhr ab. Obgleich der Sizungstag ein Regen betriebsrats berief sich aber auf Brauch und Abkommen und hielt tag war, an dem landwirtschaftliche Arbeit gar nicht geleistet werden konnte, zog die Verwaltung den 13 Mitgliedern des Gesamtbetriebsrats den Lohn für den Sizungs. tag a b.
der Handwerkerlohn 1913 in den Berliner Eisenbahnwerfstätten wurden.( Anmerkung der Redaktion: Welche Bedeutung der An- fertigt. Das Gericht hält es zwar nicht für notwendig,
In der Spalte 6 sind die Werkstättenarbeiterlöhne für Berlin für 1913 mit 64 Pf. angesetzt. Nach unserem Wissen betrug aber 81 Pf. pro Stunde. Ausdrücklich wird in der Besprechung des Statistischen Amtes gesagt, daß jeweilig der höchste tarifmäßige Lohn eingesetzt ist.
Abgesehen von dem vie! zu niedrig angesetzten Lohn von 1913 ift ein weiterer Fehler in der Berechnung enthalten, und zwar der, daß den Lohnfäßen von Januar bis Oktober dieses Jahres der Soziallohn für eine Frau und zwei Kinder zugeschlagen worden ist. Tatsächlich fommt auf jeden Arbeiter im Reichsbahnbetrieb nur ein Kind. Außerdem sind auch nur 60 Proz. der Eisenbahnarbeiter verheiratet. Da nun der Frauen- und Kinderzuschlag gleich ist, könnte nur der Soziallohn für 1,6 Personen eingerechnet werden und nicht, wie das Reichsstatistische Amt getan hat, für drei. Legt man nun die richtigen Zahlen zugrunde, so ergibt sich für den Handwerfer folgender Reallohn: 7. Januar 1924 53,5 Proz., 4. Februar 58,1 Proz., 3. März 59,4 Proz., 9. April 64,5 Proz., 7. Mai 62,2 Proz., 4. Juni 75,4 Proz., 2. Juli 72,8 Proz., 6. Auguſt 74,7 Broz., 3. September 74,1 Proz., 1. Oktober 71,6 Proz., 15: Qftober 69,1 Proz. Für ungelernte Arbeiter hat das Statistische Amt folgende
Zahlen errechnet: 1913 100 Proz: 7. Januar 1924 91,1 Proz., 4. Februar 98,7 Proz., 3. März 101,3 Broz., 9. April 111,4 Proz., 7. Mai 108,9 Proz., 4. Juni 126,6 Proz., 2. Juli 121,5 Pro3. 6. Auguſt 124,1 Proz., 3. September 124,1 Broz., 1. Oftober 119 Broz. Auch hier sind unrichtige Zahlen zugrunde gelegt, und zwar find statt 44 Pf. pro Stunde nur 39.5 Pf. im Jahre 1913 an genommen. Ebenso ist der Soziallohn für drei Personen berechnet. Stellt man hier die richtigen Zahlen in Rechnung. fo ergibt sich folgender Reallohn: 1913 100 Broz.: 7. Januar 1924 74,4 Proz., 4. Februar 80,9 Proz., 3. März 81,5 Proz., 9. April 92,0 Broz, 7. Mai 88,9 Proz., 4. Juni 104,6 Proz., 2. Juli 101,1 Bros., 6. August 103,7 Broz., 3. September 102,7 Pro3., 1. Oftober 99,4 Proz., 15. Oftober 95,4 Proz.
Ob bei der Errechnung der Reichsinderziffer der Lebenshaltungsfosten nicht ähnliche Fehler unterlaufen sind, soll hier nicht unterfucht werden. Jedoch muß schon bei oberflächlicher Betrachtung auch die Inderzahl angezweifelt werden. Wenn man auch davon überzeugt sein kann, daß die rechnerischen Arbeiten des Reichsstatistischen Amtes richtig sind, so tann immerhin schon bei der Ermittlung der Inderzahlen für die Jahre 1913/14 ein ähnlicher Fehler, wie bei der Lohnaufstellung, unterlaufen sein. Außerdem ist auch nicht ausgeschlossen, daß bei der Wahl der Waren und Bedarfs artikel, die zur Errechnung des Inder mit ihren Preisen die Grundlage bieten, mancher Fehlgriff getan ist. Offenbar muß es zu einem unrichtigen Ergebnis führen, menn zur Ermittlung des
Waren in Betracht gezogen werden, die im Haushalt lehr wenig gebraucht werden, und die in der Nachkriegszeit eine Verteuerung nicht erfahren haben. dagegen andere Gegenstände, die im Haushalt eine wichtige Rolle spielen, besonders teuer geworden sind und nicht in Betracht gezogen werden
Angesichts solcher Veröffentlichungen ist es gar nicht verwunder: lich, wenn das Unternehmertum in Deutschland die Meinung zu verbreiten sucht, daß die Arbeiter mit ihrem färglichen Einkommen ein schönes Leben führen fönnen, ja beffer leben als vor dem Kriege.
Angesichts dieser Agitation der Unternehmer, die alle Herabfetzungen der Fracht, der Kohlenpreise und der umfaßfteuer schlucken und sogar neue Breissteigerungen vornehmen, ist es die Pflicht des Reichsarbeitsministeriums, eine Nach prüfung der statistischen Unterlagen des Reichsstatistischen Amtes vorzunehmen, zu der selbstverständlich die Vertreter der Unternehmer wie der Arbeiter heranzuziehen sind. Es ist ein unhaltbarer Zustand, wenn dem Reichsstatistischen Amt in Arbeiterfreisen zum Borwurf gemacht werden tann, es bemühe sich, durch falsche Zahlen die Preistreiber im Unternehmerlager mit Material gegen die Arbeiter und die Regierung zu versehen.
Gasbetriebsgesellschaft und Arbeiterrat.
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Am 1. Oftober gab die Direktion der Gasbetriebsgesellschaft den Arbeitern durch Anschlag bekannt, daß die bisherige 8% ft ün bige Arbeitszeit bis auf weiteres bestehen bleibt. Dieser Anschlag verursachte lebhafte Erregung unter den Arbeitern, denn zu jener Zeit schwebten noch die Tarifverhandlungen, bei denen die Forderung der Arbeiter nach Festlegung des Achtstundentages eine Rolle spielte. Der Arbeiterrat glaubte, zur Be ruhigung der Arbeiter etwas tun zu müssen. Er schlug deshalb eine Bekanntmachung an, die den Arbeitern zeigen sollte, daß er ihre Rechte hinsichtlich der Arbeitszeit wahrnehmen werde. Der Arbeiterrat protestierte in feiner Bekanntmachung gegen die einseitige Bestimmung der Direttion. Er ging von der Ansicht aus, daß die Arbeitszeitverordnung der Direktion fein Recht gebe, die Arbeitszeit von sich aus festzusetzen. Er brachte das im Schlußfaz feirter Bekanntmachung zum Ausdruck mit den
Worten:
,, Nach der Arbeitszeitverordnung darf die tägliche Arbeitszeit nur 8 Stunden betragen. Ausnahmen sind nur zulässig für bestimmte Gruppen in bestimmten Ausnahmefällen. Eine Ueberschrei tung der achtstündigen Arbeitszit für sämtliche Arbeitnehmer unter vollständig regulären Produktionsbedingungen ist nur zulässig durch tarifliche Regelung zwischen dem Arbeitgeber und der Arbeiter organisation."
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Hiergegen flagte der Gesamtbetriebsrat beim Gewerbegericht, welches am 28. Oktober entschied: Die Klage ist gerecht. daß die Sigung am Vormittag abgehalten wurde, es ist aber der Meinung, daß die einzelnen Mitglieder des Gesamtbetriebsrats dafür nicht verantwortlich gemacht werden können, denn sie haber der Anordnung ihres Vorsitzenden Folge geleistet und mußten annehmen, die Abhaltung der Sizung am Vormittag sei in der Ordnung, weil es bisher immer so gewesen sei,
Abgewehrte Aussperrung.
Saarbrüden, 31. Oftober.( WTB.) Gestern haben unter dem Vorsiz des Bürgermeisters Dr. Neites Verhandlungen zwischen den Röchlingschen Eisen- und Stahlwerfen und den Vertretern der Arbeiterorganisationen stattgefunden. die zu dem Ergebnis füb ten, daß die Röchlingschen Werke sich zur Wiederaufnahme ihrer Betriebe unter folgenden Voraussetzungen bereit erklärten: 1. Der Betrieb der Völklinger Hütte wird am 3. November 1924 wieder aufgenommen, 2. die Wiedereinstellung der Arbeiter erfolgt sobald wie möglich und in vollem Umfange unter Berücksich tigung der Betriebsmöglichkeiten, 3. Maßregelungen von Arbeitern finden nicht statt, 4. die Stillegung der Werke gilt nicht als Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses, 5. für das Arbeitsver hältnis der Arbeiter der Völklinger Hütte ist von 3. Morcmber 1924 an maßgebend der Manteltarifvertrag, welcher für die Mitglieder des Arbeitgeberverbandes der Saarindustrie auf dem Gebiete der Eisenindustrie gilt, 6. die Löhne richten sich ab 3. No. vember nach dem Lohntarif, wie er zurzeit bei den Mitgliedern des Arbeitgeberverbandes der Saarindustrie auf dem Gebiete der Eisen- und Stahlwerke in Anwendung ist, 7. beide Parteien werden für eine weitere Ermäßigung der Kohlenpreise für die Hüttenwerke eintreten. Die Arbeitervertreter nahmen hiervon Kenntnis mit dem Bemerken, diefe Vorschläge ihren Organisationen zur Entscheidung unterbreiten zu wollen.
Diesen Possus in der Bekanntgabe des Arbeiterrats nahm die Direktion zum Anlaß beim Arbeitsgericht die 2 E sezung bes Arbeiterrats zu beantragen. Die Direktion begründete ihren Antrag so: Der Arbeiterrat habe ihr den Vorwurf einer beschuß für das bergische Land fäute für das rechtsrheinische Textil wußten Rechtsverlegung gemacht, daduch habe er die Arbeiter aufgehegt" und sich einer groben Pflichtverletzung schuldig gemacht. Die Direktion nimmt für sich in Anspruch, zu ihrem Erlak berechtigt gewesen zu sein.
Der Arbeiterrat erflärte demgegenüber, er halte das Vor gehen der Direktion fü unbillig und ungerechtfertigt, er halte feine Rechtsauffaffung für zutreffend, wenn er auch in seiner Bekanntmachung vielleicht nicht den schlüssigen Beweis dafür ge
führt habe,
Das Gericht wies den Antrag auf Amtsent he bung des Arbeiterrats ob mit der Begründung: Der Arbeiterrat hätte vielleicht besser geten, feine Bekanntmachung richt zu veröffentlichen, sondern seine Auffassung nur der Direktion be fanntzugeben und mit ihr darüber zu verhandeln um eine Berstä.1Diming herbeizuführen. Aber der Inhalt der Bekanntmachung lasse nicht erferien, daß der Direktion der Vorwurf der bewußten Rechtsverlegung gemacht werden sollte.
Stadtgüter G. m. b. H. gegen Betriebsrat. Solange die Güter der Stadt Berlin in städtischer Regie be= trieben wurden, bestand zur Bertretung der gemeinsamen Interessen der Arbeiter aller Güter ein Gesamtbetriebsrat nach§ 50 BRG. Infolge einer Vereinbarung mit der derzeitigen Verwaltung hielt der Gesamtbetriebsrat feire Sigungen stets während der Arbeitszeit ab und den Teilnehmern an den Sigungen wurde außer dem Arbeitslohn noch der notwendige Aufwand entschädigt. Nachdem die städtischen Güter in eine G. m. b. 5. umgewandelt waren, fehrte die neue Verwaltung den Herrenstand puntt heraus. Sie bestritt dem Gesamtbetriebsrat die Eri. ften 3 berechtigung, und als es deswegen zu einer Rare vor dem Gewerbegericht tam, führte die Verwaltung zur Begründung
Schiedsspruch für die Textilindustrie im Bergischen Land. Barmen, 31. Oftober.( TU.) Der staatliche Schlichtungsaus gewerbe folgenden Schiedsspruch: Die Löhne des allgemeinen Lohnabkommens und der Branchentarife werden um 9 Proz. erhöht. Die Akkordlöhne werden nur erhöht, wenn und soweit der bisherige Akkordverdienst die neue Lohnbasis plus 10 Proz. nicht erreicht. Das Abkommen gilt ab 1. November 1924 auf unbestimmte Zeit und fann mit einmonatiger Kündigung erstmalig zum 31. Dezember 1924 gefündigt werden. Das bisherige Arbeitszeit- und Ueberarbeitsabkommen wird vom 1. November bis 28. Februar 1925 verlängert. Falls vorher durch Gesetz die Verordnung eine dem Arbeitszeit- oder Ueberarbeitsabkommen widersprechende Regelung eintritt, kann das Abkommen mit 14tägiger Frist gekündigt werden. Erklärungsfrist bis einschließlich 4. November.
Ultimatum der österreichischen Eisenbahner.
Wien , 31. Oftober.( Tul.) Die Vertrauensmänner der Eisenbahner haben an die Generaldirektion der Bundesbahnen ein Ultimatum gerichtet, in welchem sie für den Fall, daß bis zum 7. November mitternacht ihre Lohnforderungen nicht erfüllt sind, mit Streit drohen.
Gewerkschaft beutscher Boltslehrer, Provinzialverband Berlin . Heute, Sonnabend, 7 Uhr, Gigung im Rathaus, Rimmer 55. Thema: Die Lehrer bilbungsfrage". Referent aus dem Minifterium. Besoldungsfragen. vember, findet unsere ordentliche Generalversammlung für das 8. Quartal statt. Anträge zu dieser Generalversammlung müssen spätestens bis Donners. tag. den 6. November, bei der Ortsverwaltung eingereicht fein.
Berband der Buchbinder und Papierverarbeiter. Donnerstag, den 13. No
Die Ortsverwaltung.
Verantwortlich für Politik: Ernst Neuter; Wirtschaft: Artur Saternus; Gewerkschaftsbewegung: Fr. Chlorn; Feuilleton: Dr. John Sitowski; Lokales und Sonstiges: Frig Karstädt; Anzeigen: Th. Glode; sämtlich in Berlin . Berlag: Borwärts- Berlag G. m. b. S.. Berlin . Drud: Borwärts- Buchdruckeret und Berlagsanstalt Baul Ginger u Co. Berlin SW. 68, Lindenstraße 3. Hierzu 2 Beilagen.
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