Gewerkschaftsbewegung
Der Streik als Kündigungsgrund.
Genosse Clemens Nörpel schreibt uns:
Die Darstellung von Rechtsanwalt Dr. Alfred Karger in der bendausgabe vom 1. November 1924 darf zur Vermeidung von Mißverständnissen nicht unwidersprochen bleiben.
Im sozialistischen klassenlosen Staate werden im Arbeitsrecht die Beziehungen aller Arbeidenden geregelt. Im gegenwärtigen tapitalistischen Staate dagegen die Beziehungen zwischen Arbeit gebern und Arbeitern bzw. Angestellten. Daneben besteht noch der allgemeine fittliche, hygienische und kulturelle Schutz der Arbeitnehmer durch den Staat. Daraus ergibt sich aber, daß die Rege
lung der gegenseitigen Beziehungen nach beiden Seiten die gleichen Wirkungen haben muß. Was dem Arbeitnehmer recht ist, das ist dem Arbeitgeber billig.
hat er also zu erkennen gegeben, daß er mit der Kündigung nicht einverstanden war.
Das Gericht fam zu der Entscheidung: Die gegen den Vorsitzen den des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung wird als un gerechtfertigt ertiärt und die Beklagte verurteilt, ihn wieder einzustellen und die Kosten des Prozesses zu tragen.
Als vor der Verfündung des Urteils über die Möglichkeit eines Bergleichs gesprochen, vom Kläger aber geantwortet wurde, er lehne eine Geldentschädigung, zu der die Beklagte bereit war, grundfäßlich ab und verlange feine Wiedereinstellung, die ja auf Grund des BRG. im Urteil ausgesprochen werden müsse, da erflärte Geschäftsführer Schumacher:
„ Dem Urteil muß ich mich fügen, aber ich werde versuchen, ihn wieder rauszufriegen."
Herr Schumacher ist also entschlossen, seinen rechtswidrigen Kampf gegen den Betriebsratsvorsitzenden fortzusehen. Solche Politik, die den schlimmsten Scharfmacher: manieren gleichkommt, sollte doch in einem Betriebe der Stadtgüter nicht geduldet werden.
Zur Berliner Operetten- und Revue- Theatersperre.
Für die jetzigen Vorstellungen im Thaliatheater( Varieté) murben unter Anerkennung unserer Forderungen Mitglieder unseres Verbandes verpfichtet. Die Sperr: über das Thaliatheater wird desaufgehoben.
Wenn nun der Arbeitnehmer durch Streif seinen Arbeitsvertrag unterbrechen darf, ohne daß der Arbeitgeber zur fristlosen Entlassung berechtigt ist, dann hat auch der Arbeitgeber das Recht, ohne Einhaltung der Kündigungsfrist auszusperren. Ein Grund hierzu läßt sich immer finden. Das bedeutet aber die Ausschaltung jedes Kündigungsschutes, denn der Arbeitgeber, welcher durch Verträge an die Einhaltung der Kündigungshalb fristen gebunden ist, kann sich dem dann in Krisenzeiten durch Bon sämtlichen Berliner Bühnen gelten zurzeit als gesperrt nur Aussperrung entziehen. Das wäre die Konsequenz des Frankfurter noch: 1. Berliner Theater, 2. Theater om Rollen Auch der Entwurf eines Arbeitsvertragsgesetzes( siehe Korredorfplatz, 3. Metropoltheater, 4. Künstlertheater, spondenzblatt des ADGB. vom 17. November 1923, Seite 461) 5. Theater in der Kommandantenstraße. entspricht feinesfalls dem Frankfurter Urteil.
Landgerichtsurteils.
Es heißt dort ausdrücklich:" Streif und Aussperrung sind im Zweifel feine Kündigungsfrist. Sie sind dann nicht vertragswidrig, wenn sie unter Beachtung der für die Lösung des Arbeitsverhältnisses vergesehenen Bedingungen erfolgen. Das Recht befristeter und unbefristeter Kündigung wird durch Streit und Aussperrung nicht berührt."
Das Reichsgerichtsurteil vom 6. Februar 1923, III 93/23, ist ebenfalls sehr unklar, und das Reichsgericht sagt selbst, man solle nicht verallgemeinern.
Die Arbeitnehmer müssen nach wie vor beachten: Wer ohne Einhaltung der Kündigungsfrist streift, fann fristlos entlassen werben; wer gleicherweise ausgefrerrt wird, kann die Einhaltung der etwa bestehenden Kündigungsfrist verlangen. Dem Frankfurter Urteil ist auf Grund der bestehenden Rechtslage entgegen zu treten, da andererseits auch bei Aussperrung die gleiche Rechtslage gelten müßte und der Kündigungsschutz vollkommen in Frage gestellt
würde.
Der Ausideg besteht darin, daß starke Gewerkschaften vorhanden sind. Auch diese müssen bestehende Verträge achten, das erfordert Treu und Glauben. Aber eine starte Gewerkschaft kann no falls auch unter Vertragsbruch streifen lassen. Wird der Streif verloren, dann sind eben die Konsequenzen in Kauf zu nehmen. Wird der Streit aber gewonnen, dann werden nicht nur die Forderungen durchgefeht, sondern es fommt auch weder zu Entlassungen noch zu Schadenersatz, da alles durch Verein barung geregelt wird. Anders geht es nicht und ist es auch heute trotz des Frankfurter Urteils noch nicht. Bei der Wichtigkeit der Materie war diese Richtigstellung notwendig, denn nichts ist gefährlicher, als eine Sache nur für sich und nicht im Zusammenhang zu betrachten.
Maßregelung eines Betriebsratsvorsitzenden. Geschäftsführer Schumacher, der die Fleischerei des von der Stadtgüter G. m. b. 5. verwalteten Gutes Sobrechts felde leitet, hatte den Borsigenden des Betriebsrats, der seit 10 Jahren im Betriebe beschäftigt war, getün digt und entlassen, ohne die nach§ 96 BRG. erforderliche Zustimmung der Betriebsvertretung einzuholen. Bei Berhandlung der Klage, die der Betriebsrat deswegen beim Gewerbegericht anhängig machté, fam über den wahren und angegebenen Entfaffungsgrund folgendes zur Sprache.
Der Betriebsratsvorsigende hatte seinerzeit eine Klage beim Gewerbegericht eingereicht für einen Kollegen, der unter dem Verdacht des Diebstahls entlassen war. In der Prozeßperhandlung stellte sich die Grundlosigkeit des Verdachts heraus. Der Prozeß wurde durch einen Bergleich beendet.
Als dem Geschäftsführer diese Klage, die vom Vorsitzenden des Betriebsrats unterschrieben war, zugestellt wurde, ließ er den Betriebsratsvorsitzenden in sein Bureau rufen und machte ihm Borhaltungen darüber, daß er die Betriebsleitung vertlagt habe. Der Betriebsratsvorsitzende antwortete, er habe mit der Unterzeichnung der Klage nur seine Pflicht getan und nicht beabsichtigt, fich persönlich gegen die Betriebsleitung zu wenden. 3m unmittelbaren Anschluß an diese Ausein andersehung sprach der Geschäftsführer die Entlassung des Betriebsratsvorsitzenden aus. Es fann hiernach gar nicht zweifelhaft sein, daß die Einreichung der Klage für den zu Unrecht entlassenen Kollegen der wahre Grund der Kün digung ist. Der Geschäftsführer gab allerdings an, der Betriebsratsvorsitzende werde deshalb gefündigt, weil er mit Bezug auf die Kontrolle der Arbeiter gesagt habe:„ Das ist ja hier wie im Gefängnis."
Doch der Entlassungsgrund war für den Prozeß deshalb nicht pon Bedeutung, weil ja die Zustimmung der Betriebs= vertretung zur Kündigung ihres Borsigenden nicht ein geholt war. Der Geschäftsführer glaubte die Zustimmung nicht nachsuchen und auch den Kläger nicht wieder einstellen zu brauchen, weil dieser sich mit der Kündigung einverstanden erklärt haben foll durch die Worte:" Ich bin noch jung, ich werde andere Arbeit und Sie einen anderen Gesellen finden." Der Kläger beschmor aber, er habe noch hinzugefeßt:„ Das weitere wird sich finden."
-
Dadurch
Auch das Berliner Sinfonie.( Blüthner) Orchester, das sich noch nicht dazu verstehen konnte. feine Tätigkeit in einem der gesperrten Betriebe einzustellen, ist nach wie vor auf das strengste gesperrt.
Norddeutsche Schrauben- und Metallwerke.
Zu unserer Notiz in Nr. 520 teilt uns die Firma bericht gend mit, daß der Betriebsleitung nichts von einer Versammlung oder Aussprache der Arbeiter bekannt war. Die Entlassung von zwei Arbeitern, von denen der eine nur etwa 10 Wochen bei der Frma beschäftigt war, sei lediglich wegen zu geringer Leistungen, insbesondere in der letzten Arbeitswoche erfolgt.
Die schlechte Geschäftslage in der Konfektion. In unserem Bericht über die Lohnbewegung in der Berliner Herrenkonfektion am Mittwoch früh(„ Vorwärts" Nr. 522) wurde die Behauptung der Arbeitgebervertreter erwähnt, daß trotz der Lebensmittelteuerung die schlechte Geschäftslage feine ohnerhöhung zulaffe. Zur Illustration dieser Behauptung, die die Arbeitnehmer nicht recht glauben wollten, dient eine Anzeige folgenden Inhalts:
,, Nur zur Vergrößerung meiner vorzüglich eingeführten hochrentablen, ständig flott beschäftigten Spezialfabrit der Konfettionsbranche in Dresden fuche ich nicht zu jungen, tüchtigen Kaufmann( Konfeffion gleich) als tätigen Teilhaber mit 20 000 Gm. Einlage und sichere ihm pro Anno
mindestens 20 000 Gm. Gewinnanteil
zu. Es handelt sich um reelles hochlohnendes Unternehmen. Es wollen sich nur Herren.... melden, welche auch das Geld nachweisbar haben." Wenn schon bei schlechter Geschäftslage solche Mindestgewinn anteile zugesichert werden können, und zwar selbst von reellem Unternehmer, dann möchte man doch gern einmal erfahren, was bei guter Geschäftslage aus der Konfettion herausgeholt wird. Sollte aber die Behauptung von der angeblich schlechten Geschäftslage nur ein Bluff gewesen sein, dann ist sie durch das vorstehende Inserat aus Dresden entlarvt..
Niedrige Löhne, hohe Preise und noch höhere Profite sind insbesondere auch für die Konfektion kennzeichnend. Soweit gar Heimarbeit vergeben wird, ist die Bezahlung hundsgemein, der Gewinn aber um so größer.
Kellner und Konsul.
Seit Jahren verkehrt Konsul Peters als Gast im Hotel Bristol. Wenn er den Kellner herbeirufen wollte, dann tat er nicht den Mund auf, sondern er machte durch Knipsen mit den Finger ein Geräusch, welches dem Knall einer Peitsche nicht unähnlich ist. Bisher war es immer so: Wie der Hund dem Pfiff des Herrn folgt, so eilte auf das Knipsfignal ein Kellner herbei und fragte mit devotem Bückling nach den Befehlen des Herrn Konsul. Doch eines Tages fam es anders. Der servierende Kellner, der wohl etwas mehr Selbstbewußtsein haben mochte, als dem Persona! eines vornehmen Hotels gestattet ist, beachtete das Knipszeichen nicht. Darob entrüstet, stellte der Konsul den Kellner zur Rede und herrschte ihn an: haben Sie nicht gehört, daß ich gerufen Treffend antwortete der Kellner:" Sie haben ja nicht gehabe?" rufen, sondern geknipst." Nun lief der Konsul zum Hoteldirektor und beschwerte sich über den Kellner, der ihm in frechem Ton" geantwortet habe. Wie nicht anders zu erwarten, verschaffte der Direktor dem Konsul Genugtuung" durch die Entlassung des Rellners.
-
Dieser focht seine Entlassung als unbillige Härte vor dem Gewerbegericht an, mit dem Erfolg, daß sein Einspruch gegen die Entlassung als gerechtfertigt anerkannt und die Beklagte verurteilt wurde, den Kläger entweder wieder einzustellen oder ihm eine Entschädigung von 265 Mart zu zahlen. In der Urteilsbegründung wurde gesagt, es sei unge hörig, einen Kellner durch Knipsen herbeizurufen. Ungehörig sei aber auch die Ant= wort(?) gewesen, die der Kläger dem Gast gegeben habe. Die
| Entlassung sei jedoch nicht notwendig gewesen. Man hätte, um die Wiederholung derartiger Vorkommnisse zu vermeiden, den Kläger in eine andere Abteilung versezen fönnen.
Heimarbeit!
Das Konfektionsgeschäft von Otto Brendel in Cam burg an der Saale bezahlt seinen Heimarbeiterinnen für Blusen durchschnittlich 15 Pfennig, für Kleider 32 Pfennig Macherlohn; macht für 12 Blusen und 6 Kleider in der Woche einschließlich Sonntags der Haushalt muß mit in Ordnung gehalten werden 3,68 Mart Wochenlohn.
Die noble Firma, die sich wahrscheinlich darauf berufen wird, daß andere gleich noble Firmen ja auch nicht mehr oder nicht viel mehr als 15 und 32 Pf. zahlen, mag weiter einwenden, daß eine Frau, der das nicht Lohn genug iſt, nicht für sie zu arbeitet brauche; oder aber, daß eine Frau, die sich den Lurus eines Haushalts" nicht gestattet, bei längerer Arbeitszeit schließlich auch bis zu fünf oder gar sechs Mark die Woche bei ihr verdienen könne. Kritit? Kein Wort! Ist die Ausbeutung gemeingefährlich, muß fie eingedämmt werden!
Die Gemeindearbeiterbewegung im Weften beendet.
Dortmund , 6. November. ( Eigener Drahtbericht.) Bei den am Mittwoch vom Reichs- und Staatsfommiffar Mehlich geleiteten Berhandlungen der in dem Tarifvertrag der Gemeinde- und Staatsarbeiter vorgesehenen Bezirksschiedsstelle wurde in später Abendstunde ein Schiedsspruch gefällt, nach dem der Spizenlohn gemäß dem Schiedsspruch vom 15. Oftober ab 27. Dftober auf 70 Pf. pro Stunde festgesetzt wird. Beide Parteien haben erklärt, den Schiedsspruch anzunehmen. Die Streifbewegung der Gemeinde- und Staatsarbeiter Rheinlands und West falens ist damit beendet.
Die Arbeitszeit in der Tschechoslowakei .
Der erste europäische Staat, welcher ein dem Washingtoner Uebereinkommen voll entsprechendes Arbeitszeitgefeß erließ und dieses Uebereinkommen ratifizierte, ist die Tschechoslowakei . Nun hat das Internationale Arbeitsamt eine Schrift über die Arbeitszeit in d'efem Lande herausgegeben. Der erste Teil gibt Aufschluß über die Bestimmungen des tschechoslowakischen Gesezes betreffend den Achtfrundentag und die 48- Stundenwoche. Ausführlich wird die Art der Anwendung des Gesetzes im Eisenbahnbetrieb behandelt. Auch die Verschriften über zeitweise und dauernde Ausnahmen werden eingehend dargelegt. Daran schl eßen sich Angaben über die praft sche Durchführung des Gesetzes. Zum Schluß wird auf die Regelung der Arbeitszeit durch Tarifverträge eingegangen.
Aehnliche Abhandlungen über die Arbeitszeit, die früher er schienen, betreffen Belgien , Frankreich , Deutschland , die Schweiz , Italien , Großbritannien und die Niederlande,
3m Leitergerüstbaugewerbe ist über das neue Lohnabkommen Dor längerer Zeit eine Einigung erzielt, während die Verhandlungen über den Manteltarifvertrag sich noch länger hinzogen. Diese Verhandlungen führten jetzt zu einer gegenseitigen Verständigung. Der Achtstundentag, Urlaub sowie einige Verbesserungen sind in diesem Mantelvertrag enthalten. Tarifverträge beim Verkehrsbund, Engelufer 24-25,
Germaniabrauerei, Frankfurter Allee 302. Dieser in einem ausgesprochenen Arbeiterviertel gel gene Geftwirtsbetrieb wird hierdurch Dom Zentralverband der Hotel-, Restaurant- und Caféangestellten gesperrt. Der Unternehmer erflärte einem Gewerkschaftsbeamten unserer Organisation: Wenn die Arbeiter für ihre Versammlungen organisierte Kellner perlangen, sollen sie ihre Versamma Iungen wo anders ob halten."
Berantwortlich für Politik: Ernst Reuter ; Wirtschaft: Artur Saternus; Gewerkschaftsbewegung: 3. Steiner; Feuilleton : Dr. John Schikowski; Cofales und Sonstiges: Frig Karstädt; Anzeigen: Th. Glode; fämtlich in Berlin . Berlag: Borwärts- Berlag G. m. b. S., Berlin . Drud: Vorwärts- Buchdruderet und Berlagsanstalt Baul Ginger u. Co.. Berlin SW 68. Lindenstraße 3.
Garantiesch. f. gesetzl Goldinh.
ges. gesch FECHNER& PREIDEL, Straße 2, ausgeste lt. Keine Einsendung Kein Preisaufschlag.
Trauringe
Weihnachtsüberraschung
als Prämie an meine Kunden bis Ende Dezember, bestehend aus
Speise und Schlafzimmer, Küchen usw. Diese Gegenstände sind bei der Firma Möbelfabrik, Neue Schönhauser Ferner 50 Preise à 10,- Mark bar. irgend eines Betrages erforderlich. Bedingungen unverbindlich im Laden. 1 Ring 900 gest. 7 Gr. schwer M. 28.00 1 Ring 585 gestemp., 4 Gr. schwer M. 12.1 Ring 333 gestemp., 3 Gr. schwer M. 6.40 Berlin N., Artilleriestr. 30
H. Wiese, Juwelier Berlin W., Passauer Str. 12
Armbanduhren von der einfachsten bis zur elegantesten Ausführun f.d.größt. Auswahl z. konkurrenzios billigen Preisen WERE Geschäftszeit von 9-7 Uhr
Hosen
Hosen
Hosen- Zentrale.
Preisliste gratis
HOLZHAUSER
von 500 Mk. an. Schuppen, Hallen, Garagen etc. liefert preiswert kurzfrist g
Kolzhausbau Littmann
N 54, Lothringerstrasse 91/93 Horden 6020/21
München- Gladbacher Hosen- Zentrale Rügener Str. 25( nahe Gesundbr. Besonders wirksam sind die KLEINEN ANZEIGEN des..Vorwärts" und trotzdem außerordentlich billig!
Blauer Laden Fahrgeldvergütg.
Hautunreinigkeiten, Hautkrankheiten, Hautjucken met bergebens mit Galben, oder gebraucht in Bläschenflechten, Hautentzündungen, Frostbeulen, werden müſſen. Die Beſtrahlungen müſſen natür
Bon F. Kort, Leiter des künstlichen Höhensonnenbabes ,, Attis". Viele Menschen ertragen lieber eine innere Krankheit als die geringste Hauterkrankung, zumal im Gesicht oder anderen Körperstellen, die besonders durch die jezige Mode den Blicken anderer aus gesezt sind. Selbst einfache Hautunreinigkeiten ( Bickel usw.) tun nicht nur der Schönheit erheblichen Abbruch, sondern erregen oft bei anderen den ( meist unbegründeten) Verdacht, als feien es an stedende Hautkrankheiten, und die Betroffenen werden gemieden oder glauben es wenigstens. Da
sucht man Hilfe, wo man sie zu finden glaubt, und den und trockenen Flechten, Hautunreinigkeiten, den Zeitungen angepriesene Schwindelmittel, die Wundsein der Haut, aber auch Hautgeschwüre, wie natürlich auch nicht helfen. Das wirklich zum Furunkel, werden schnell und glänzend geheilt. Ziele führende Mittel, die Bestrahlung, fennen die Bei Lupus ist außerdem noch Ganzbestrahlung des wenigsten. Leider wenden auch manche Aerzte noch Körpers nötig. Auch das quälende Hautjuden fällt nicht dies Mittel an. Ich habe z. B. zahlreiche in das Heilungsgebiet der künstlichen Höhensonne, Patienten eines berühmten Professors für Haut- besonders auch der unerträgliche Juckreiz an ein frankheiten in wenigen Sigungen von der Bart- zelnen Stellen( After, Segualorgane, Achselhöhlen flechte befreit, die monatelang bergebens von ihm usw.). Die davon Betroffenen merken ichon nach mit Salben behandelt wurden. Und dabei wirkt einer Bestrahlung das Nachlaffen des Juckreizes die Bestrahlung sofort. schon nach der ersten und sind in furzer Zeit ganz von ihrer Qual beSigung. Zur Behandlung eignen sich alle nässen freit. Ausgenommen ist nur die Mäge, bei der
Die großen Vorteile und Ersparnisse sind es, die ,, BEWA
die Milben erst durch Peru- Balsam abgetötet lich durchaus sachgemäß erfolgen Die Behandlung ist dann vollständig ichmerzlos und ungefährlich. Ich möchte hieran anschließend noch für diejenigen, die oft von weither das Höhensonnenbad Altis zur Behandlung aufsuchen, mitteilen, daß meine Sprechstunden nur von 10-1 und 4-72. Sonnabends von 10-4 Uhr sind. Sonntags ist die Anstalt auch für Auswärtige geichlossen. Man möge sich auch genau merken: nur Belle- AlliancePlag 6a( also nicht Belle- Alliance- Straße oder Blücherplatz) nahe der Lindenstraße.
es, die ,, BEWA“ immer mehr
Freunde erwirbt. Säumen auch Sie nicht länger, denn Sie sind uns ebenfalls dankbar, daß wir Sie auf
,, BEWA"-Seifenfäden aufmerksam machen.
Vorteile: Sehr ausgiebig, fabelhafte Schaumbildung, größte Reinigungskratt, erfrischender Wohlgeruch, Schonen der Wäsche. Paket 40 f. Frei von Chlor. Fordern Sie..BEWA" bei Ihrem Lieferanten, und wenn nicht vorrätig, fragen Sie im nächsten Geschäft; die kleine Mühe finden Sie lohnend bezahlt, da sie kün tig nicht mehr soviel ausgeben brauchen. BEWA- Seifenwerke, Berlin- Wilmersdorf, Babelsberger Str. 2( Pfalzburg 3896 u. 4074) Süden: Neue Roßstr. 6( Mpl. 1726)- Osten: Paul Kuhnert, Badiner Str. 17( Alex. 3948) Moabit : M. Spicker, Tile- Wardenberg- str. 3(#oab. 2611)
-