Die Tote im Walde.
Wohltätigkeit niemals auch mir einen Hauch verspürt. Einen Ge-| Nach furzer Beweisaufnahme stellte sich das Gericht auf denfelber| Garderobenablage und der Theaterbesuch nicht zu den Gegen winn, wenn man so will, von diesen lärmenden Wohltätigkeits- Standpunkt und tom unter Aufhebung des ersten Urteils zur foften veranstaltungen haben nur die gehabt, die da feierten und tangren, lofen Freisprechung des Angeklagten. die ihre pruntvollen Kleider zeigen und das überflüssige Geld ausgeben fonnten. Man hielt es ja auch im Kriege so. Hunderttausende von Soldaten lagen im Dred, immer mit dem Tod auf du und du, aber die in der Heimat, die aushielten" und Sped fraßen, wollten sich doch auch amüsieren, sie wollten etwas haben vom Leben, und so feierte, man und tanzte man zugunsten der Soldaten. Die Sol daben jedoch haben niemals etwas von den Folgen dieser Wohl tätigkeit verspürt.
Und heute ist es genau ebenso wie einst. An den Litfaßsäulen sieht man die ersten Plakate, die Wohltätigkeitsbälle antündigen, und um dem allen ein patriotisches Mäntelchen umzuhängen, tangt man zugunsten der armen Bewohner der annettierten Gebiete. Diese Heuchler sind damit öffentlich angeprangert, aber viele von ihnen wissen es nicht einmal und haben gar Beine Empfindung für diefe Schande. Sie haben und fennen nur ein Intereffe, und das heißt: fich amüsieren um jeden Preis!
Herr Gerthel alias v. Egloffstein .
Er fut alles nur im„ nationalen Intereffe". Der Hochstapeleiprozeß des Herrn Derthel alias Baron von Eglofffteln nimmt feinen Fortgang und ob der Angeflagte nun adlig ob nicht, das eine ist bereits vollkommen flar, daß er auf den Dummenfang mit jene albernen plumpen Mitteln gegangen ift, die in Deutschland . noch immer ihren Mann emährt haben, nämlich mit Titeln, Orden, Uniformen, hohen Verbindungen und
,, nationalem Interesse".,
In den Fällen des Heiratsschwinbels bleibt von der Antlage nichts übrig, ba die als Beugin vernommene Baronin D. jetzt eine ganz andere Darstellung gibt. Sie fühlt sich nicht geschädigt und hat dem Angeflagten nar Geschenke gemacht. Die Verhandlung mendet sich dann der Tätigkeit des Angeflagten bei der Er. schleichung und Bernichtung von Strafaften zu, die der Angeflagte zufammen mit dem sich verborgen haltenden und noch immer nicht ermittelten Angeklagten Schrowe verübt hat. Scyrome, ben er im 3immer des Untersuchungsrichters in Moabit fennengelernt hatte, erzählte ihn, daß gegen ihn ein Berfahren wegen einer großen Räfefchiebung schwebe und daß es ihm daran Lege, Einsicht in feine aften zu befommen. Er versprach, so berichtet der Angeflagte, mir 10 000 m., wenn ich ihm die Aften verfchaffen tönnte. Nach Einnahme einer Bortion Rofain ging ich zum Staatsanwalt und sagte ihm, daß der Untersuchungsrichter mich schide; er wolle die Aften haben. Der Staatsanwalt gab mir die drei Bände Aften, ich folle fie ihm aber gleich wieder bringen. Schrowe nahm mir die Aften ab und hat mich dann gleich versetzt. Er hat sie gleich verbrannt. Der nächste Bunft betrifft einen Schwindet bes Angeflagten mit einer Einfuhr. bewilligung . Ein Kaufmann Adolf Steiner wollte mehrere Waggon Lebensmittel einführen und bot Schrome für die Beschaffung der Einfuhrbewilligung 10 000 m. für jeden Waggon an. Sdyrowe fette fich nun mit feinem Freund Egloffstein in Berbin dung, und diefer ging nun als Baron von Egloffftone und als Delegierter bes Rumänischen Roten Kreuzes in Uniform zum Einfuhrtommiffar und sagte dort, daß ein rumänische Komitee die Ber forgung der rumänischen Kolonien mit Lebensmitteln bezwecke. Da die Sache aber nicht so glüdte, wie er gehofft hatte, fälschte er Einfuhrbewilligungen und brachte fie Steiner. Dieser hatte jedoch ge iefen, daß ein Schwindet eines Barons von Egloffftein mit Eine fuhrbewilligungen beim Reichsfommiffar aufgebedt worden war, und so wurde nichts baraus. Wie eine Berwandlungsfomödie mutet der große Betrugsfall an, bei dem Egloffftein in Gemein fchaft mit Schrome es auf 9 millionen Mart Kriegs" noten abgefeben hatte. Der Argeflagte bestreitet wieder jebe ge winnsüchtige Absicht und will lediglich in nationalen Inter effe" gehandelt haben. Der Betrag follte für den in Vorbereitung befindlichen Rapp- Butsch dienen. Durch Schrome hatte Egloffftein im Dezember 1919 in Erfahrung gebracht, daß der Bankier Heinrich Eppstein in Breslau für 9½ Millionen fogenannter Kriegsnoten besaß, die während der Besetzung Bolens ausgegeben worden waren und damals zur deutschen Mart 65: 100 ftanden. Die Noten wurden nur Rüdwanderern und Kriegsgefangenen eingelöst. Derthel trat als Berbindungsoffigter Oberleutnant Freiherr von Richthofen bei Eppftein auf und erbot fid), die Striegsnoten aum pollen 2ẞert beim Armeeoberfommando Madenfen einzutauschen. Da Eppftein aber durch verfchiedene Swischenfälle mißtrauisch geworden war, fuhr Derthel nach Breslau . Mit einem Propeller unter bem Arm, in voller Uniform mit dem Pour le mérite und ER. I, ftieg er im ersten Hotel Breslaus unter dem Namen eines Frei herrn von Richthofen ab. Bu feiner Ueberraschung sah er sich in der Halle des Hotels plöglich 30 Familienangehörigen von Richthofen gegenüber, bie bort zum Familientage Der. fammelt waren. Fluchtartig verließ der falsche Oberleutnant von Richthofen das Hotel und ließ sich einen Stempel Baron von Lüt. tichau anfertigen. Er versuchte dann unter diesem Namen mit gefälschtem Schreiben von Breslau aus die Herausgabe der Kriegs noten in Raffel zu bewirken, aber auch dieser Coup glückte ihm nicht, und er mußte das ganze Projekt fallen laffen.
Die billigen Stiefelfohlen. Großes Aufsehen erregte im Jull b. 3. die Berurteilung des Obermeisters der Schuhmacherinnung Ederlein wegen Preistreiberei durch unboutere Machenfchaften au 500 m, Belbftrate an Stelle einer an sich verwirkten Gefängnisftrafe von 10 Tagen. Der Schuhmachermeifter Wolff, ber in der Bergstraße 20 eine Belohl anſtalt ohne Gefellen betreibt, hatte burch Preisaushang im Fenster feines Rellergeschäfts fich zum Befohlen von Stiefel zu wesentlich niedrigeren Sägen, als die Mindestpreise der Innung betrugen, er boten und war deshalb von der Schuhmacherzwangsin nung Berlin, in Strofe genommen worden. Wolff wollte sich das nicht gefallen lassen und hatte gegen den Obermeister Der Innung Wucheranzeige erstattet. Das Schöffengericht mitte fah in dem Berbot der Preisunterbietungen eine unlautere machenchaft, da es zu ber fraglichen Beit weiten Streifen nicht möglich war, die überaus hohen Breife der Innung für Befohlungen zu zahlen. Das Verbot ber öffentlichen Unterbietungen" fonnte nur den 3wed haben, die freie Konkurrenz auszuschalten und die anderen Echuh macher abzuschrecken.. Gegen das Urteil war Berufung eingelegt worden. Die Straffammer des Landgerichts I gelangte aus recht lichen Gründen zu einem anderen Ergebnis. Die Verteidiger be ftritten von vornherein, daß der Angeklagte verantwortlich sei und daß die Strafbestimmungen, die das Schöffengericht angewandt habe, auf den sogenannten Leistungswucher überhaupt Anwendung fänben.
mer wieder
Entdeckung eines Mordes nach zwei Jahren. Einen graufigen Fund machten Berliner Ausflügler vor einiger Beit im Walde der Gemarkung 3ehrensdorf. in der Nähe des Truppenübungsplages 3offen. Wie jetzt festgestellt wird, handelt es sich um einen Mord.
Die Ausflügler faben aus dem Waldboden ein menschliches ein herausragen, das anscheinend von Füchsen ausgescharrt und ar gefressen war. Die benachrichtigte 3offener Bolizei grub nach und meter lief gelegen haben mag. Die ärztliche Besichtigung ergab, entdeckte eine weibliche Leiche, die ursprünglich wohl einen
ständen des täglichen Bedarfes zu rechnen feien. Das Gericht schloß sich dieser Auffassung an und fam zu einer Freisprechung auf Kosten der Staatstaffe. Das Urteil gewinnt besondere Bedeutung, weil nach einer Erflärung des Staatsanwalts eine Sammelanzeige des Polizeipräsidiums gegen eine Rethe Berliner Theater megen übermäßiger Garderobengebühren vorliegt und ein Verfahren gegen weitere Theater in Aussicht genommen war. Boraussichtlich wird der Staatsanwalt zunächst gegen dieses Urteil Berufung einlegen. 80 Pf für Garderobe und 50 Pf. für Programm macht zusammen 1,30 M. Für diesen Betrag fann man in der Programm frei. Und da wundern sich die Direktionen der Boltsbühne eine Vorstellung besuchen und hat Garderobe und privaten Bühnen, daß niemand mehr in ihre Musentempel hin
ein will.
Freiheit der Wahlpropaganda.
Um etwaige Zweifel zu beseitigen, wird für die Dauer der mit dem 7. Dezember abschließenden Wahlperiode auf folgende Bestim
Oeffentl. Wählerversammlungen mungen hingewiefen:
heute, Mittwoch, den 12. November, abends 7/2 Uhr: fung von Stimmzetteln und Druckschriften zu Wahl. Mitte: Sophienfäle, Sophienstr. 17/18. Tiergarten: Nationalhof, Bülowstr. 37. Charlottenburg : Aula der Gemeindeschule Pestalozziftr. 40. Dahlem : Lofal Schilling, Königin- Luife- Str. 42. Johannisthal : Bürgergarten, Bartstr. 26. Raulsdorf: Turnhalle der Schule Adolfftr. 25 Buchholz: Lokal Bochow, Bajewalter Str 67.
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Nach§ 43 Abfag 3/4 der Gewerbeordnung ist zur Bertei= weden bei der Wahl zu gefeßgebenden Körperschaften eine polizeiliche Erlaubnis in der Zeit von der amtlichen Be fanntmachung des Wahltages bis zur Beendigung des Wahlattes nicht erforderlich. Dasselbe gilt auch bezüglich der nicht gewerbsmäßigen Berteilung von Stimmzetteln und Drudschriften zu Wahlzweden. Nach§ 2 Abja 3 des Reichspreßgefeges gelten St'mmzettel, welche im Wege der Berv'elfältigung hergestellt sind und nur die Bezeichnung der zu wählenden Personen enthalten, nicht ages 1 bes§ 6( Angabe von Namen und Wohnort des Druckers und als Druckschriften im Sinne der Reichs- und Landesgesetze. Nach § 6 Absatz 2 des Reichspreßgefeges sind von der Vorschrift des Abdes Berlegers bzw. des Herausgebers) ausgenommen Stimmzette! für öffentliche Wahlen, sofern fie nichts weiter als Zwed. Zeit und Ort der Wahl und die Bezeichnung der zu wählenden Personen enthalten. Die Polizeireviere find angewiesen worden, in der Zelt bis zum 7. Dezember einschließt ch bei allen zu Wahlzmeden zur Ver breitung fommenden Flugblättern und Blataten im Inter effe einer möglichst freien Wahlentfaltung und Wahlagitation fich tunlichst eines Einschreitens und der Erstattung für von Strafanzeigen zu enthalten. Ausgenommen hier von find Fälle, in denen der Inhalt der Wahlflugblätter und der Wahlplafate gegen das Strafgefeßbuch oder das Gefes zum Schuhe der Republit usw. verstoßen oder das Berteilen Der Flugblätter bzw. das Anschlagen der Plakate an den behördlich hierzu bestimmten Vorrichtungen die öffentliche Ruhe und Ordnung besonders schwer gefährden.
für Tagesordnung: Gegen Monarchie und Schutzölle- die Republit, für Verbilligung der Lebensmittel! Redner: Bartels, Crifpien, Dittmann, Kuttner, Landa, Meier, Rosin. Siedlung Lindenhof: Saal des Ledigenheims. Vortrag: Kampf bem§ 218. Redner: Dr. Julius Moses. Donnerstag, den 13. November, abends 7 Uhr: Mariendorf : Aula des Gymnasiums Kaiserstraße. Waidmannsluft: Lokal Arit, Waidmannstraße. Tagesordnung: Gegen Monarchie und Schutzölle die Republik und Berbilligung der Lebensmittel! Redner: Luise Kähler, Karl Wermuth . Freitag, den 14. November, abends 71% ühe: Wedding : Pharusfäle, Müllerstr. 142 und Schulaula Grünthaler Str. 5. Staaten: Gasthaus Wolf.
Grunewald : Aula des Gymnasiums Herbert Ede Kaspar Theis- Straße.
Schöneberg : Ühlandschule, Kolonnenstr. 20/22. Lichtenrade : Restaurant Rohrmann, Hilbertstraße. Grünau: Jägerhaus, Bahnhofstr. 1. Pankow : Gesellschaftshaus, Berliner Str. 103. Hohenschönhausen: Schulaula Rödernstr. 68/72. Borfigwalde: Borsigwalder Festfäle.
Tagesordnung: Deutschnationale oder fozialdemokratische Politif? Kriegs- oder Friedensreichstag?
Anna Geyer, Adolf Hoffmann , Klodt, Lüdemann, Dr. Moses, Redner: Aufhäuser, Robert Breuer, Fleißner- Dresden , Ella Seger, Gerhart Seger , Adele Schreiber .
Herabfehung der Eisenbahnfondergebühr.
Die Reichsbahn- A.- G. hat sich veranlaßt gefehen, jetzt die Sondergebühren herabzusehen, bie bisher beim Fahrtarten verf auf erhoben worden find. Nach der neuen Verfügung beträgt der Zuschlag beim Fahrtartenverlauf in D- 3ügen 4 Proz. des Fahrpreises, in Abteilschnellzügen, Eils und Personenzügen 8 Broz, während bei der Einziehung erhöhten Fahrgeldes oder bei einer durch die Beamten veranlaßten Nachläfung nach Die vor 10 Pro3. erhoben werden. Von einer Zahlung der Sondergebühren an Revisionsbeamte und Zugrevisoren wird zukünftig Abftand genommen, da diese Beamten nach den Berichten der Reichs bahndirektion zum allergrößten Teil derartige Zuweisungen nicht ziet nicht erhalten fonnte, darf ein 3uflag nicht mehr wünschen. In Fällen, in der en der Reifende auf der Abfahriftation aus technischen Gründen eine durchgehende Fahrfarte bis zum Reiseerhoben werden. Dagegen wird der Zuschlag erhoben, wenn der Reisende geltend macht, daß er infolge Schalterandranges teine Fahrkarte mehr bat lösen fönnen. Hier erblickt die Reichsbahn ein gemisses Berschulden des Reifenden, doch foll, menn besondere
Was im Dufel für eine Autofalle angesehen wird.
daß die Leiche schon vor langer Zeit, vielleicht schon vor etwa zwei Jahren vergraben fein muß. Bur Feststellung der Gründe vorliegen, der Zuschlag nachträglich zurückerstattet werden. Bersönlichkeit fehlte jeber Anhalt. Aerzte und Bahnärzte sowie die Berliner Kriminalpolizei beschäftigten sich mit der Aufklärung. Die Feststellungen an ban Ueberbleibseln ergeben, daß die unbe tannte ohne Zweifel ermordet worden ist. Der Schädel wies nicht weniger als 37 Stiche auf, die mit einem schraubenartigen Wertzeuge ausgeführt worden sind. Diese Berlegungen haben den Tod herbeigeführt. Das Alter der Ermordeten wird auf etwa 24 bis 27 Jahre geschäßt. Die Größe ließ sich aus den noch vorhandenen Rörperteilen nicht mit Bestimmtheit ermitteln. Aus ben noch vorbandenen Kleidungsstüden fann man aber auf eine gute Mittelgröße 3ähne. Im Oberliefer treten biefe start nach außen vor. Es ist fchließen. Ein besonders wichtiges ertmal find die ein fogenanntes Raffzahngebiß. 3m linfen Ober- und Unterlegenheit fehlte, das Seil zu befestigen, die Bäume ab. Aber auch fiefer befinden sich Backzähne mit Plomben. An Kleiberresten wur den noch gefunden: eine meergrüne Boileblufe mit halblangen Mermeln. Gie trägt Hohlfaumverzierungen un in der Schulter gegend find zur Zier Perlmutterknöpfe aufgenäht gewefen. Die Blufe hatte einen 12 Zentimeter breiten weißen Batiftfragen mit hohlsaumrand. Ferner fanden sich eine weiße Unterteille und weiße BeinNeider und ein Stüd eines braunwollenen Strumpfes mit weißem Schuhe waren nicht vorhanden. Der Morb muß also an anderer Gummihalter. Auch der Unterrod war weiß. Der Oberrod und die Stelle verübt und die Leiche von dieser anderen Stelle herangebracht und vergraben worden sein. Zunächst fommt es jetzt darauf an, die Persönlichkeit der Ermordeten zu ermitteln, und hier ist die erfte Froge, wo ein Mädchen oder eine Frau, auf bie die an gegebenen Merkmale und die Kleidung zutreffen, Dermißt wird. Mitteilungen nimmt das Raubdezernat im Berliner Polizeipräsidium
entgegen
so Pfg. Theatergarderobengeld foll kein Wucher sein
Die übermäßig höhen Theatergarderobengebühren, bie feit langem den Unwillen des Publikums erregen, führten den Diret tionsstellvertreter vom Apolle- Theater, Felix Wolff, unter der An Hage des Leistungswuchers vor das Schöffengericht mitte. Im Apollo- Theater wurde für die Garderobenablage eine Gebühr on 80 Pfennig je Berfon erhoben. Hierin erblickte die Antlagebehörde eine lebervorteilung des Bublifums im Sinne der Preistreibereiverordnung. weil die geforderte Bergütung für einen Gegenstand des täglichen Bebarfes einen übermäßigen Ge winn bedeute. Nach einem Gutachten der Preisrüfungsstelle war diefer Preis als eine liebervorteilung des Bublifums bezeichnet worden. Bor bem Kriege feien im allgemeinen 20 f. gefordert worden, unter der Berücksichtigung der heutigen Berhält niffe würde höchstens ein Saß von 40 Pf. angemessen er scheinen. Das Mitglied der Preisprüfungsstelle. Kummer, vertrat auch in der Verhandlung dieses Gutachten; der Generalsekretär des Bühnen- Bereins stellte sich jedoch auf den Standpunkt, daß das Gutachten falsch fei. Während der Staatsanwalt 150 M. Geldstrafe beantragte, trat die Verteidigung für die Freisprechung ein, weil die
to if en Nauen und war wig ist von der Berliner Das angebliche Drahtseilattentat auf der Chauffee Kriminalpolizei rasa aufgeflärt worden. Auf die Benachrichtigung des 121. Reviers fuhr Kriminalkommissar Galzow mit dem jungen Steinseifer in einem Auto alsbald hinaus, um an Ort und Stelle die Ermittlungen aufzunehmen. Die Stelle, bie der junge Mann bezeichnet hatte, fand der Kommiffar für ein Wege stehen Säufer. Man fuchte nun weiter, weil es hier an Ge Drahtieilattentat denkbar ungünstig, denn rechts und links am hier fand sich feine Spur. Eine gründliche Untersuchung des be fchädigten Autos zeigte nun, daß die eine Laterne zertrümmert, die andere aber ganz geblieben war. Das Drahtseil mußte alio ichräg gestanden haben. Die Lösung fand der Kommiffar an dem nächsten Eisenbahnübergang durch eine Erklärung des Schrantenwärters. Er war an dem fraglichen Abend um 7 Ubr eben im Begriff gewesen, die Schranke des Ueberganges herunterstand noch schräg, als das Auto unter ihr hinwegfuhr. Die untere aulassen, als er bas Auto berantafen fah. Die Schranke 2eiste des beweglichen eifernen Stabwertes der Schranke batte die Infaffen bes wagens getroffen, aber nur unerheblich verlegt. Aus der Schranke machten die beiden Autofahrer, die angetrunten waren, ein- Drahtseil.
Fahrterleichterungen nach Danzig .
den Unbedenklichtel svermert für ende nach Danzig , die den Sce Die Finanzämter finb, wie ar ich mitgeteilt wirb, angewiesen, weg über Swinemünde oder von uptpreußen her über Billau benußen, gebührenfrei zu erteilen. Im Intereffe des den Seeweg nach Danzig benutzenden Bublifums ist dieser Entschluß, auf die Gebühr von 10 Goldmark für jede Reife zu verzichten, lebhaft zu begrüßen. einschließlich Ostpreußens einerseits und Danzig andererfelts werben für die Zeit vom 17. November b. 3. bis einschließlich 31. März 1925 auch die Fahrpreise für die Seeftrede erheblich ermäßigt. Der Fahr. preis beträgt auf der Geeftrede von Swinemünde nach Neufahrwaffer ( Danzig ) bam. Billau oder umgekehrt 7,50 Goldmart und zwischen Neufahrwasser und Pillau oder umgefehrt 450 Goldmart. Für Reisende nach bzw. von Danzig wird bei Lösung einer Fahrkarte über den Seeweg außerdem noch eine Raigebühr von 0,50 Goldmart erhoben. Die Fahrpreise Berlin - Swinemünde - Neujahrwaffer ( Danzig ) betragen jetzt in der 2. Klasse 21,60 m. statt bisher 29,10 M., in der 3. Klasse 17,30 m. statt bisher 24,80 m. und in der 4. Klasse 14,20 m. ftatt bisher 21,70 m. Der Dampfer verläßt jeden Montag und Donnerstag abends 7 Uhr den Swinemünder Hafen und trifft am nächsten Tag um 11 Uhr in Neufahrwasser ein. Die Rüdfahrt
muss darauf hingewiesen werden, dass
J.
Palmin nurecht
ist, wenn in Tafelpackung mit dem Namenszug rfchlinck