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Genoffinnen, Frauen! Die Wählerin" Nr. 2 ist am Freitag in den Verteilungsstellen.

Gerthel v. Egloffstein .

Er betätigt sich auch zum Schuh Wilhelms II. Der dritte Verhandlungstag wurde durch verschiedene Zeuge 1 vernehmungen ausgefüllt, wobei Herr Derthel wieder gefiffentlich feine Rechtseinstellung" betonte. Als ihm der Staatsanwalt auch eine Linfseinstellung" nachweist, antwortet Herr Derthel schlagfertig. daß seine gelegentliche Linkseinstellung nur im Intereffe feiner Rechtseinstellung erfolgt sei.

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Amtsgerichtsrat Dr. Neumann begant mit der Bernehmung des Adjutanten" des Derthel- Egloffstein, des Angeklagten Otto Hermes, Sohn eines Oberförsters und im Kriege Leutnant ge­worden. Im Jahre 1919 lernte er Derthel als Oberleutnant Frei­herr von Richthofen " fennen, der fich als Verbindungsoffizier Madensens ausgab. Die Darstellung des Angeklagten, der von den Borgängen im allgemeinen nicht viel gewußt haben mill, bringt nur eine Wiederholung der schon am Montag von Derthel- Ea offftein gemachten Angaben. Sodann wurde Banfdirettor Schwei. zer vernommen, der frühere Leiter einer Filiale der Darmstädter Bank in Breslau , der sich auch mit der Angelegenheit des Um tausches der Kriesnoten zu befaffen hatte. Der Beuge hatte Ver. dacht geschöpft und energisch die Auslieferung der Noten zu ver­hindern gesucht. Der falsche Oberleutnant von Richthofen habe mit gröktem Raffinement und mit der größten Hartnäckigkeit die Auslieferung der Noten betrieben. Eines Nachts um 2 Uhr wurde der Zeuge aus dem Bett an das Telephon gerufen. Es hieß Staatsgespräch und ein Oberleutnant v. Richthofen teilte ihm mit. daß es im Intereffe der Heeresverwaltung liege, daß der Umtausch vollzogen würde. Durch eine unvorsichtige Aeußerung Derthel- Richthofens aber wurde Echweizer stuhig und mißtrauisch. Vor der Bernehmung des Bankiers Eppitein erklärte R.-A. Dr. Herbert Fuchs, es sei dem Angeklagten lediglich darauf aige fommen, diese Art von Leuten mit goldenen Etuis zu treffen", die er aus sozialen und nationalen Gründen hoffe. Zum Beweise für die idealen Gesichtspunfte des Angel'agten überreicht der Ber­teidiger eine Mappe von Flugblättern des Bundes Deutscher Männer und Frauen" zum Schuße der des Lebens Mil= persönlichen Freiheit und helms II. Der Anaeflagte sei attives und werbendes Mitglish diefes vaterländischen Bundes, der ganz rechts stehe, aber feine um­stürzenden Zwede verfolgt habe, gewefen. Staatsanwaltschaftsrat Dr. Weißenberg weift darauf hin, daß der Angeklagte sich nicht immer nur rechts betätigt habe, fondern auch an den kommu­ nistischen Unruhen cftio beteiligt gewesen fei. Der 2ngeklagte fann sich also nicht darauf berufen, daß er nur aus idea en Gründen infolge feiner Rechtseinstellung gebondelt habe. Der Angeklagte erklärt dazu, daß er auch bei der Linksbetätigung nur im Intereffe feiner Rechtseinstellung gehandelt habe. Er habe nie für seine politischen Werte von irgendeiner Partei einen Pfennig bezogen. Der nächste Beine ist der Direktor einer großen Getreide­bant, Heinrich Eppstein cus Posen, der in Breslau mit Schrome wegen des Umtausches der in seinem Besitz befindlichen 9% Millionen Krissnoten in Berbindung getreten war. Es habe fich für ihn, zur Vermeidung von Verlusten um einen günftigen Austausch gehandelt. Als altem Soboten sei ihm der Offiziersrod heilig gewesen, so daß er in einem Offizier nicht einen Hochstapler vermutet hätte. Seine Bedenken wurden dadurch beseitigt, daß in der Attentaide des Herrn von Lüttichau" ein Schreiben des Reichs. der Aktentasche des Herrn von Lüttichau" ein Schreiben des Reichs finanzministeriums mit der charakteristischen Unterschrift Erz­bergers sich befand. In dirkem Schreiben erklärte sich Erzberger mit dem Eintausch der im Befik des Armeefommandos Mackensen befindlichen Kriesnoten in deutsche Reichswährung einverstanden. Shm, Eppstein , hatte die Lage der alten Offiziere, die alles im Ariege hingegeben hatten, leid getan und deshalb hatte er die Herren etwas verdienen lassen wollen. Es sollten dies feine Schmiergelder sein, sondern gewisse Dotationen. Die Angeklagten Derthel und Hermes traten den Angaben des Zeugen sehr scharf entregen und fagten ihm ins Gesicht, daß es sich um Schiebergeschäfte gehandelt hatte, mas der Zeuge als Lüge be­zeichnete. Der Zeuge Major a. D. Bernet war zu jener Zeit Bahn­hrfskommandant in Kaffet. Durch einen Zufall gelengte eines Tages ein Telegramm, dos an den Verbindungsoffizier der Kriefa" ge­richtet mar, in feine Hände. Durch Befragen feines Stellvertreters, eines Feldwebel'eutnants erfuhr der Zeuge, daß in seiner Abwesen­heit ein Oberleutnant von Richthofen vor einiger Zeit mit diesem verhandelt habe und es verstanden hätte, den Oberleutnant einzu­fencen. Die Ermittlungen ergaten, daß im Hotel Schirmer sich eine Kriefa" aufgetan hat mit einem Verbindun soffizier, Freiherr von Richthofen . Heiterfeit erregte es, als der Zeuge feststellt, daß eine Militäreinrichtung Kriefa" in Kassel gar nicht bestand, sondern nur ein Schwesternheim Kriefa", so daß der Angeklagte alfo Rom. mandant des Schwesternheims gewesen sei. Der Zeuge Bernet hat burch fein Eingreifen verhindert, daß der Hessische Bankverein die 2 Millionen Kries 1oten dem angeblichen Oberleutnant von Richt­ hofen aushändigte.

Justiz und Erwerbslose.

Im Februar d. 3. herrschte in der fleinen Ortschaft Tasdorf in Niederbarnim und in der Umgegend Baltberge, wie in vielen an­deren Orten Deutschlands eine allgemeine Arbeitslosigkeit. Fast Sämtliche Fabriken hatten ihren Betrieb eingestellt. Erſt gegen Mitte des Februar wurden menige Beute in einigen Fabrifen wie der untergebracht. Aber die große Arbeitslosigkeit bestand nach mie vor. Am 13. Februar murde in einer Bersammlung der Er­werbslosen der Beschluß gefaßt, durch einen Umzug bei verschiedenen Fabriten um Arbeit anzufragen. Es bildete sich ein Bug, dem eine rote Fahne vorangetragen rourde. Der Führer dieses Zuges follte ein gewiffer Elias Jacubomis, ein gebürtiger Ruffe fein. An diefem Tage waren, die Gondjäver des Ortes in erhöhter. Alarm­bereitschaft. Vor der Fabrik von C. D. Wegener wurde die Menge aufgefordert, auseinanderzugehen. Das aber war nicht so schnell zu bewerkstelligen, da clles wie eingefeilt und eingeschlossen war. Die Landjäger stellten daraufhin 20 Teilnehmer fest, darunter drei Frauen und den Anführer" Elias Jacubomiß, der besonders un­fanft behandelt wurde. Trotzdem J., ein Russe, schon über zehn Jabre sich in Deutschland aufhielt und in Tasdorf eine feste Boh mung hatte, wurde er einen Tag später aus seiner Wohnung her­aus verhaftet und ins Gerichtsgefängnis des Amtsgerichts Raltberge geftect, wo er volle vier Wochen schmachtete. Bei der nun statt­findenden Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht Kalfberge wurden drakonische Strafen verhängt. J. wurde als der spiritus rector dieser ganzen Cache angesehen und zu drei Monaten Gefängnis verurteilt, während die übrigen 19 jeder 100 m. Geldstrafe erhielten. Durch die Berufung sämtlicher An­

Sorgt für die richtige Verbreitung!

getlagter tam die Sache nun nach Lichtenberg vor das große Schöffengericht. Es marschierte eine große Reihe Zeugen auf. Der Amtsanwalt hatte in seinem Plädoyer die Strafen vom Amts­gericht Ralfberge aufrechterhalten. Der Verteidiger der Leute, Rechtsanwalt Dr. Georg Loewenthal, stellte mit Recht das ganze Beginnen der Leute als eine harmlose Sache hin; besonders wehrte er sich gegen die Angriffe des Amtsanwalts, die Dieser gegen Jacubomiz gerichtet hatte. Er fand auch milde, verständige Richter. Das Urteil lautete: 3. 30 M. Geld strafe, die übrigen je 10 M. mit Ausnahme zweier An geflagter, die freigesprochen wurden.

Jm Schatten der Moschee. Die Zustände im Wünsdorfer Lager. Vom Stadtarzt, Genossen Dr. Alfred Korach, wird uns ge­schrieben:

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Dicht vor den Toren Berlins , unweit 3offen, liegt das Büns. dorfer Flüchtlingslager. Ein Dutzend langgestreckter, niedriger Holzbaraden diente dort während des Krieges vielen Hunderten von internierten Muselmanen als Unterkunft. Inmitten des Lagers wurde im Jahre 1916 aus Reichsm tteln eine Moschee errichtet geschmackvoll aus Holz gebaut und gefrönt von einem schmuden Minarett, die einzige, die Berlin und seine Umgebung befizen. Sie wird jezt alljährlich an den mohammedan schen Fest tagen von den in Berlin ansässigen Bekennern des Islams aufgesucht. Die Baulichkeiten der Moschee sind aber jegt in hohem Grade repa­es regnet raturbedürftig. Namentlich das Dach ist arg beschädigt hindurch! Wer die Kosten tragen soll, ob das Reich oder die Ber es handelt sich um etwa 500 m. liner muselmanische Kolonie ist strittig. Viel schlimmer bestellt ist es um das Flüchtlingslager felbst und seine jezigen Infaffen. Burzeit sind etwa 250 Ber fonen dort untergebracht; de Trümmer der Armee des Balti­fumers Bermondt- Awaloff unseligen Angedenkens, der ein Korps von Abenteurern zusammenstellte und die halbe Welt mit feinem eigenen, ganz wertlosen Schwindelpapiergeld beglückte. Angesichts der Ausbreitung des Elends in Deutschland legt wahrlich keine Ver­anlaffung vor, sich in besonders ausgedehntem Maße gerade für d'ese Leute einzusehen, die ihr Los selbst verschuldet haben. Trotzdem fann man aber vom Standpunkte der Menschlichkeit die Zustände in Wünsdorf in feiner Weise billigen, sondern muß vielmehr eine schleunige Abhilfe verlangen. Denn die Art der Unterbrin gung der 250 Menschen spottet jeder Beschreibung. Die Quartiere sind einfach menschenunmürdig und überraschen selbst den, der gewohnt ist, die schlechtesten Proletar erwohnstätten des Berliner Nordens zu besuchen. Die Feuersgefahr ist enorm groß. Bor furzem brannten erst zwe: Baraden nieder, und nur einem Zu­fall ist es zu danken, daß nicht auch die Moschee ein Opfer der Flammen wurde. Baradenteile sind durch Vorhänge aus alten Decken und Tuchfeßen Die den verschiedenen Familien zugeteilten voneinander abgetrennt. Die Luft, die in den Baraden herrscht, st außerordentlich schlecht, die Belichtung vielfach ganz mangelhaft. Bollends als ganz unzureichend muß das elende Mobil ar bezeichnet werden, soweit ein solches überhaupt vorhanden st. Namentlich die unfäglich fümmerlichen, unhygienischen Lagerstätten bieten einen schrecklichen Anblid. Die Baraden sind eine Brutstätte der Tuberkulose. Man sollte sie entweder abreißen oder aber sie nach Behebung der Feuersgefahr als Ställe für Federvieh benußen. De jezigen Lagerinfaffen, die entweder Tag für Tag herumfizen und fich dem Nichtstun ergeben oder aber sich durch Pilzesammeln, Rar toffelnnachbuddeln und diese oder jene Handarbeiten einige Groschen verdienen, sollte man so schnell wie möglich anderswo unterbringen oder aber einer Berufstätigkeit in irgendeinem Lande zuzuführen versuchen, damit auch endlich einmal diese traurigen Spuren des Bermondt- Schwindelunternehmens getilgt werden.

Abfindung von Versorgungsanwärtern. Amtlich wird mitgeteilt: Nach der Verordnung der Reichs­regierung vom 30. Oftober 1923 und den dazu erlassenen Bestim mungen fann Berforgungsanwärtern bei Rüdgabe ihres Berior aungsscheines eine einmalige Entschädigung bon 2000 Mart gewährt werden. Diese Verordnung gilt auch für diejenigen Verforgungsanwärter, die auf Grund von Berfonalab­bauverordnungen des Reiches 31. Oftober 1923- für den Be­amtendienst vorgemerkt waren. Wenn folde Veriorgungsanwärter die vorgeschriebenen Anmeldefristen für die Gewährung der Entschädigung( 31. August 1924 bezw. 3 Monate nach ihrer erfolgten Entlassung auf Grund der Personalabbauverordnung) deshalb ver­fäumt haben, weil sie die Sachlage nicht erkannt haben, so fönnen sie die Gewährung der einmaligen Entschädigung spätestens noch bis zum 31. Dezember d. Js. bei dem für ihren Wohnort zuständigen Versorgungsamt beantragen. Hinsichtlich der Fristverfäumnis müssen die Anträge glaubhaft begründet werden.

Das Rundfunkprogramm.

Donnerstag, den 13. November.

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Wovon man

Der Herr Administrator.

Ein Kläger, der zum Angeklagten wurde.

Beim Schöffengericht Pantom flagte der Administrator Dr. Dorsch vom Berliner Rieselgut BI an fenfelde gegen den Moltereibefizer 3ahn, der ihn durch einen Artikel in der Zeitschrift Die städtische Molkerei" beleidigt haben sollte. Zahn hatte darm erzählt, wie er als Bächter eines zu dem Rieselgut ge­hörenden Landstückes, das er zur Gewinnung von Gras für seine Kühe nußen wollte, sich über Mangel an Bewässerung bei dem Herry Administrator beschwert habe. Dr. Dorsch, an dem ein starter Alkoholgeruch zu bemerken gewesen sei, habe die Beschwerde als Lüge" zurückgewiesen und ihn, bertüdt" genannt, habe gedroht, ihn über den Haufen zu schießen oder ihm die Knochen entzwei zu schlagen, und habe schließlich in Aussicht gestellt, daß Zehn im nächsten Jahr fein Gras bekommen werde. Für Dorsch, der diese Darstellung in den meisten Punkten bestritt und sie als Ehren­fränkung gerichtlich verfolgt sehen wollte, flagte nicht die vorgefehte Dienstbehörde, vielmehr mußte er felber eine private Be. leidigungsflage einreichen. Er tat dies erst im letzten Augen­blid vor Ablauf der Verjährungsfrist, aber Rohn behielt die Möglich feit, gegen ihn die Wiederflage megen Beleidigung 3 erheben und sie dann noch auf Bedrohung auszudehnen.. Der Kläger Dorsch wurde so zum Angeklagten, und die Beweise aufnahme drängte ihn vollends in diese Rolle hinein. Zayn hielt feine Schilderung voll aufrecht, Dorsch aber gab nur zu, daß er gefagt habe: Gehen Sie vom Wege, sonst schlage ich Ihnen mit dem Stod über den Schädel!" Alles Uebrige beftritt er, auch den Alkoholgeruch, den er gleichfalls als ehrenfränfend empfand. Zeugen des Bertwechie's waren zwei Männer, die in ber Nähe von Zahns Landstid arbeiteten, als Dorsch mit seinem Wagen hier anfangte. Vor Gerift befundeten fie, daß bei Bahns Beschwerte der Administrator Dorsch das Wort Lüge" oder Lügner" gebraust und im Laufe des daran fich tnüpfer den Wortwechiris nedroht habe, Bahn über den Haufen zufchießen. Der eine dieser Zeugen versicherte auch, bemerkt zu haben wie Dorsch einen Revolver fchon halb aus der Tasche zog, den er tann bei der An­näherung des Zeugen wieder eingestedt habe. Gegen den Wormurf, noch 2fohol gevochen zu haben, wehrte sich Dorsch mit den Aussagen feines Inspektors und feines Feldhüters, die nichts gerochen hatten. Den vom Justizrat Golgen, dem Verteidiger Bahns, angebotenen Beweis, dan Administrator Dorsch bei anderer Gelegenheit durch an­fcheinende Trunkenheit den Unwillen von Insassen der Heimirtie Biantenfelde erregt habe, lehnte der Richter ab. Der Verteidiger beleuchtete das durch die Zeugen bekundete Verhalten des Adminis ftrators gegenüber dem Bächter, das ihn als zu einem Beamten dieser Stellung ungeeignet erscheinen lasse.

Der Richter verfante dem Angeklagten Zahn für den Zeitungs­nicht erwiefen sei der Alkoholgeruch und die daraus zu folgernde artikel den Schutz des§ 193( Wahrnehmung berechtigter Interessen). Trunkenheit, ein Vorwurf, der bei einem Beamten diefer Stellung sehr schwer wiegen würde. Erwiefen feien aber die Worte. Lüge" und verrückt" und die Drohung, Zahn über den Haufen zu schießen. Dieses Verhalten sei bei einem Beamten und gebit. betem Mann besonders verwerflich. Das Urteil lautete gegen Bahn wegen Beleidigung auf 100 m. Geldstrafe. gegen Dorfch wegen Beleidigung auf 50 M. Geldstrafe und wegen Bedrohung auf 200 m. Geldstrafe. Herr Dorsch wird sicherlich nicht die Empfindung hacen, daß er aus diesem von ihm angestrengten Brozeß als Gieoer hervors gegangen sei. Molfereibefizer Zahn wird Berufung einlege::. gegangen fei. Molkereibesizer Zahn wird Berufung einlege::.

Film und Arbeiterklaffe.

In der gestrigen Sitzung der Vertreter der 20 Berliner Kreis. bildungsausschüsse wurde das Thema:" Film und Arbeiterflaffe" be­handelt. Dabei wurde festgestellt, daß der Film Schmiede", welcher zurzeit in einer Reihe Lichtspieltheater läuft, von einigen Theaterbesigern arg verschandelt wird. Man läßt den Bildstreifen übermäßig schnell laufen und maßt sich Zenfur rechte an dadurch, daß man den letzten Teil des Films beschneidet und die vorgeschriebene Musikbegleitung und besonders die Internatio nale, welche zum Schluß gespielt werden soll, unterschlägt. Die Ver­sammelten brachten einstimmig zum Ausdruck, daß sie diesen Willkürlichkeiten unter allen Umständer ent­gegentreten werden. Der Bildstreifen hat der FImprüf fammer vorgelegen und ist von ihr genehmigt worden. Eine eigen mächtige Zensur durch die Theaterbefizer wird sich die Arbeiterschaft unter feinen Umständen gefallen faffen. Es ist übrigens intereffant, daß die Herren, die sonst der Zensur durch die Kammer nicht grade übermäß g viel Sympathie entgegenbringen, sich diesem Bildstreifen gegenüber Rechte anmaßen, zu denen sie weder befugi noch befähigt sind. Den Arbeitern aber empfehlen wir, diesen Film welcher der Weltanschauung des Proletariats Ausdrud verleiht und den Ge­danken der Organisation als die Ursache des kulturellen Fortschritts darstellt, eifrig zu beachten und einer Bekämpfung ihrer Bestrebungen durch Verschandelung oder Sabotage dieses Films wirksam entgegen­zutreten.

Die städtischen Reffungsstellen. Das Rettungeamt der Stadt Außer dem üblichen Tagesprogramm: Berlin ersucht uns um die Aufnahme des folgenden: Nach dem 4.30-6.15 Uhr abends: Unterhaltungsmusik( Berliner Funk- Bericht über eine Strafiache gegen einen früheren Rettungsarzt kapelle). 6.20 Uhr abends: Ratschläge fürs Haus". 7 Uhr abends: wegen fahrläffiger Tötung hat dieser Arzt in der Verhandlung Vortrag des Herrn Dr. Neumark, wissenschaftliches Mitglied des Angaben über die Einrichtungen der Rettungsstellen gemacht, die Hauptgesundheitsamtes der Stadt Berlin : Zum neuen Ratten- nicht den Tatsachen entsprechen. Es sei hier auss kampftag am 22. und 23. November". 7.45 Uhr abends: Vortrag des brüdlich festgestellt, daß alle Rettungsstellen mit Sterilisier Herrn Ingenieurs Otto Lech: Die weiße Kohle und ihre Zukunft". apparaten, in denen die Verbandsstoffe regelmäßig feimfrei 8.30 Uhr abends: Populärer Abend. 1. Hurra! Hurra!' s ist alles wieder da, aus der Burleske Der Harem auf Reisen", Rud. Nelson gemacht werden, und mit Desinfektionsmitteln in allen ( Orchester). 2. Was man sich heimlich denkt, Elká( Friedel Anforderungen entsprechender Menge versehen sind und waren. Tzscheppan, Sopran). 3. Das Spielzeug( Schatz, hast du mir was Jede Rettungsstelle hat einen Operationstisch, und Entbindungen mitgebracht). Shimmy aus der Frou- Frou- Revue tommen nicht selten vor. Der in Betracht kommende Arzt ist furze spricht", Frank Stafford( Orchester): 4 Pasadeno. Hans Warren Beit nach dem Vorkommnis, das zur Erhebung der Anklage ( Willi Weiß, Tenor). 5. Grüß mir mein Wien, Lied a. d. Operette führte, aus dem Dienste des Rettungswesens ausgeschieden." Gräfin Mariza ", Kálmán( Orchester). 6. Warum denn, ach warum denn, Duett aus der Operette Der Tanz um die Liebe", Oskar Strauß ( Friedel Tzscheppan und Willi Weiß). 7. Eine Welt, wo der Dollar das Herz regiert, aus der Operette Der Tanz um die Liebe", Oskar Strauß ( Orchester). 8. Walzer, du mein Walzer. Duett aus der Operette Der Tanz um die Liebe", Oskar Strauß ( Friedel Tzscheppan und Willi Weiß). 9. Schatz, ach Schatz, schenk mir' ne Kleinigkeit, Shimmylied aus der großen Revue An Alle", Bertuch ( Orchester). 10. Wien , du Märchen aus 1001 Nacht , R. Stolz( Friedel Tzscheppan). 11. Laufe keiner Frau nach, K. Hajós ( Willi Weiß). 12. Wo die Liebe wohnt, aus der Burles Beer Funkkapelle, Am Schwechten- Flügel: Kapellmeister: Otto Urack . Anschließend: Dritte Bekanntgabe der neuesten Tagesnachrichten, Zeitansage. Wetterdienst. Sportnachrichten, Theaterdienst. 10.30 bis 11.30 Uhr abends: Tanzmusik.

Harem auf Reisen", Rud. Nelson( Orchester). Orchester: Berliner

Ausstellung österreichischer Pässe. Mit Rücfi ht darauf, daß in Deutschland für Ausländer bekanntlich Paßzwang besteht, werden alle im Amtsbezirk des Berliner Generalfonsulates wohnhaften österreichischen Bundesangehörigen in ihrem eigenen Interesse auf­mertjam gemacht, ihre Päffe, fofern die Gültigkeit derselben abs gelaufen ist, beim österreichischen Generalfonfulat, Berlin W 10, Bendlerstr. 15( Parteienverkehr zwischen 9 bis 1) zur Erneuerung einzureichen. Für die Ausstellung bzw. Verlängerung von öfter­reichischen Reisepässen ist außer zwei Lichtbildern und der polizei­lichen Aufenthaltsbewilligung noch die Vorlage eines Heimaticeines, aus dem hervorgeht, daß der Betreffende in einem Orte der Re­ publik Desterreich beimatberechtigt ist, erforderlich. Für Optanten genügt an Stelle des Heimatscheines das Optionsdekret.

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