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der Gemeinde- Krankenversicherung oder einer auf Grund um thatkräftigste Unterstügung. Die Kommission hat beschlossen, dieses Gesetzes errichteten Krankenkasse angehören, tönnen Bons im Werthe von 10 Pfg. zur Ausgabe gelangen zu laffen an Stelle der freien ärztlichen Behandlung und Arznei und sind solche bei den Unterzeichneten zu haben. Speziell die eine Erhöhung des Krankengeldes um ein Viertel des Vertrauensleute aller Branchen ersuchen wir, hiervon Notiz Betrages des ortsüblichen Tagelohnes(§ 8) ihres Beschäftigungs- nehmen zu wollen. Wegen der Kürze der Zeit bitten wir, aus ortes beanspruchen. giebigsten Gebrauch von den Bons zu machen und ersuchen um baldige Abrechnung. Die Kommission zur Aufbringung der Delegirten- Unkosten der Metallarbeiter Berlins  . Benno Stabernad, Wrangelfir. 85, Zigarrengeschäft. Wilhelm Neumann  , Karl Trittelwig, Reinickendorferstr. 14, III. Rottbuserstr. 4, v. III.

Die vorstehenden Bestimmungen finden auch auf Mitglieder folcher auf Grund landesrechtlicher Vorschriften errichteter Hilfs­tassen Anwendung, deren Statut von einer Staatsbehörde ge­nehmigt ist und über die Bildung eines Reservefonds den§§ 32, 33 entsprechende Bestimmungen enthält."

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Wien  , 23. Mai. Der Verein der Buchdrucker und Schrift gießer von Niederösterreich   ist nach einer Wolff'schen Depesche aufgelöst worden. Der Verein besaß ein großes Haus in Wien  und ein großes Baarvermögen von zusammen ca. 225 000 m. Die Auflösung, welche nach unseren Informationen auf Grund einer durch nichts erwiesenen weil durchaus falschen Denunziation der Unternehmer erfolgt ist, könnte wohl durch Einlegung der Revision rückgängig gemacht werden, wird es aber nicht, da in Desterreich das Einlegen der Revision noch weniger nüßt als bei uns. Für den Stand des Streites ist übrigens die Auflösung des Vereins von keiner Bedeutung, sie wird die Gehilfen nur hart nädiger machen und ist vielleicht eine besondere Gewähr des Sieges in diesem bedeutungsvollen Lohnkampfe.-

Saarbrücken  , 23. Mai. Heute sind auf denselben Gruben, wie gestern, insgesammt 1831 Mann ausständig.

Brüssel, 23. Mai. In Seraing   find 500 Bergleute entlassen; infolge dessen weigern sich die übrigen anzufahren.

Die beiden wesentlichsten Abänderungen des§ 75, welche von der Regierung beantragt sind, wurden also bei­behalten und zwar die Verpflichtung zur Gewährung von freiem Der Streik der Buchdrucker in Wien  . An die Buch­Arzt und Medizin und die Berechnung des Krankengeldes, bezw. drucker des In- und Auslandes richten die Ausständigen folgen­der Unterstützung, nach dem durchschnittlichen Tagelohn des Be- den Bericht: Vielfache Schwierigkeiten werden uns in den Weg fchäftigungsortes des Versicherten. Die erstere Bestimmung an- gelegt. Unsere Versammlungen werden verboten, die Besprechungen Langend, ist kaum mehr zu hoffen, daß sie von dem Reichstage der Vertrauensmänner der streifenden Personale gestört und alle abgelehnt wird. Nicht allein die Majorität der Kommission hat Bufammenkunftsorte der ausstehenden Genossen sind unter scharfe Brüffel, 23. Mai. Heute morgen find die Bergleute im sich dafür erklärt, sondern auch seitens der Regierungsvertreter behördliche Kontrolle gestellt. Der Gehilfenverein ist infolge wurde in beiden Lesungen die Erklärung abgegeben, von den der Denunziationen einer kleinen Anzahl von Vereinsmitgliedern, Becken von Charleroi   nicht angefahren. Diefelben fordern eine verbündeten Regierungen würde nach wie vor auf die Berpflich- welche bei der Polizei angaben, daß das Vereinsvermögen zur Lohnerhöhung, vor Allem jedoch die Verpflichtung seitens der tung, Arzt und Arznei dem Versicherten in natura zu gewähren, Unterstützung der Streifenden verwendet werde, sistirt worden. Arbeitgeber, feine Repressalien gegen die Streifenden auszuüben. der größte Werth gelegt". Die versicherungspflichtigen Arbeiter Hinter diesen ehrlosen Angebern steht eine Klique von Prinzipalen, Gestern wurden vom Zuchtpolizeigericht in Mons mehrere strenge werden also fernerhin ausnahmslos mit Zwangsärzten beglückt". welche kein Mittel unversucht lassen, um den Gehilfen Verlegen- Verurtheilungen von Streifenden wegen Angriffe auf Gendarmen Zweifelhaft ist jedoch, ob gerade die zweite Bestimmung, die für beiten zu bereiten. Die bereits eingeleitete behördliche Unter- ausgesprochen. die Zentraltassen von Werth ist, Gesetzestraft erlangen wird. In suchung wird sicher dasselbe Resultat ergeben, wie anläßlich eines zweiter Lesung wurde von einem Mitgliede der Kommission dem ähnlichen Vorfalles in den fiebziger Jahren, wo die minutiöfefte Zweifel Ausdruck gegeben, ob man nach Beseitigung der in der Untersuchung seitens der Behörde die vollständige Unstichhaltig­Borlage vorgesehenen Meldepflicht(§§ 49, 49 a, 49 b und 50) woch feit der vorgebrachten Denunziationen ergab. Es ist übrigens das im§ 75 angenommene Prinzip aufrecht erhalten fönne, nicht charakteristisch für unsere Gegner, daß sie gerade die verwerf­den ortsüblichen Tagelohn am Size der freien Hilfskasse, sondern den- lichsten und unfittlichsten Mittel in Anwendung bringen, um jenigen am Beschäftigungsorte des Versicherten der Versicherung zu unsere Bestrebungen zu paralyfiren. Grunde zu legen, weil daraus, wie bereits bei§ 49 zur Sprache ge tommen, neue schwierige Verpflichtungen für Arbeitgeber und Ar­beiter erwachsen würden."

Brüffel, 22. Mai. Die in die Streifgebiete entsandten Truppen werden überall zurückgezogen. Die Entlassung der ein­berufenen zwei Milizklaſſen ſteht unmittelbar bevor.

Rom  , 22. Mai. Jn Como wurde der Ausstand für beendet erklärt, die Arbeiter kehren in die Fabriken zurück. Mehrere Fabrikanten weigern sich jedoch, die durch Vermittlung des Ge Neue meindeausschusses vereinbarten Lohnfäge anzuerkennen. Verhandlungen sind daher eröffnet, um einen allgemeinen Aus­stand zu verhüten.

Viele Prinzipale sind infolge der langen Dauer des Aus ftandes schon recht mißmuthig geworden und beginnen in den Kreisen der Unternehmer Stimmen gegen die bösen Geister unter Dieses Bedenten wurde seitens eines der Vertreter der ihren Kollegen laut zu werden, welche durch unberechtigte Strenge London  , 23. Mai. Gestern Abend durchzogen über 1000 verbündeten Regierungen im vollen Umfange anerkannt, indessen und chitanoses Vorgehen den allgemeinen Widerstand der Gehilfen männliche und weibliche Schneider die Hauptstraßen Londons  hinzugefügt, daß eine Erklärung darüber, ob die verbündeten Re- sozusagen über Nacht organisirt haben. Manche Prinzipale sind und machten vor den Werkstätten aller unnachgiebigen Schneider­gierungen Angesichts der zu§§ 49 ff. gefaßten Beschlüsse es vor- burch ihre Faktore oder" Direktoren"- meist ehemalige Schreier, meister eine Raßenmusik. Die Zitypolizei trieb ein in der Nähe ziehen würden, in dieser Beziehung die bisherige Bestimmung die sich früher wie die rothesten Sozial- Anarchisten geberdeten des Börsengebäudes versuchtes Meeting von Schneidern aus­beizubehalten, nicht abgegeben werden könne." Es wird also oder mindestens als die besten Kollegen" sich ausspielten vereinander, worauf dieselben nach dem Hydepark zogen. lediglich davon abhängen, welche Stellung die verbündeten Re- anlaßt worden, die Forderungen der Gehilfen nicht zu bewilligen, gierungen zu dieser Bestimmung im Reichstage einnehmen. Ber- weil sie der sicheren Meinung" waren, daß im Falle eines Aus­langen sie mit Rücksicht auf die zu§§ 49 ff. gefaßten Beschlüsse standes nur wenige Arbeiter austreten würden. Heute bereuen die Beseitigung der neuen Bestimmung, so wird sie auch zweifel- es diese Prinzipale, daß sie ihren Faktoren und Direktoren" los abgelehnt werden. Glauben schenkten.

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Versuche zu Unterhandlungen sind von den Gehilfen nicht gemacht worden. Die verschiedenen Anzeigen, daß in einzelnen Geschäften ohne Bewilligung der Gewerbebehörde Sonntags und Nachts gearbeitet wird und daß Lehrlinge zur Ueberzeitarbeit ver­wendet werden, sind ohne Erfolg geblieben. Auch die Beschwerde beim Finanzminister, daß die Staatsdruckerei fapitalistischen Unter­nehmern sich zur Verfügung stellt, hat keinerlei Erfolg gehabt. In der Staatsanstalt wird Tag und Nacht für die Steyrermühl" gearbeitet, während die Staatsanstalt selbst vor Kurzem noch in verschiedenen Offizinen drucken lassen mußte, um die ihr zustehende Arbeit bewältigen zu können. Die Generaldirektion der Staats­bahnen hat der Direktion der Steyrermühl" mehrere Eisenbahn­Angestellte zur Verfügung gestellt, welche, ehe sie zur Bahn kamen, die Typographie ausgeübt hatten. Ein solches Vorgehen von Staatsinstituten tann nicht genug gerügt werden, umfomehr, als der Dienst des Staates im Interesse privattapitalistischer Unter­nehmer zum Theile gestört wird.

So gut wie die übrigen von der Kommission hinzugefügten Bestimmungen im Interesse der freien Hilfskaffen auch gemeint fein mögen, so werden dieselben doch neue Quellen von Unzu­träglichkeiten für dieselben bilden, daran wird die in§ 75 a beschlossene Bescheinigung durch den Reichskanzler, bezw. die Zentralbehörde nicht viel ändern. Namentlich die Aufsichtsbehörde in Dresden   wird darin neuen Stoff finden, um sich den freien Raffen von ihrer liebenswürdigsten Seite zeigen zu können. Jedenfalls werden Jahre darüber vergehen, ehe die freien Kaffen sich in die neuen Bestimmungen, die nichts weniger als eine Ber­einfachung der Verwaltung zur Folge haben, hineinleben. Ist das aber geschehen, sind seitens der freien Kaffen die neuen Schwierigkeiten überwunden, dann hat vielleicht auch in den maßgebenden Kreisen die Ueberzeugung Plaz gegriffen, welche schon in der Kommission zum Ausdruck fam, nämlich, ein den richtiges Verhältniß zwischen freien Hilfskassen und den Zwangstassen sei dann am Leichtesten herbeizuführen, wenn die freien Hilfstassen Die Setzer und Drucker der Staatsdruckerei haben leider, lediglich als Zuschußtassen für die Zwangskassen sowie die Setzer und Maschinenmeister der beiden Steyrermühl". wirken würden; dann bedürfe es feiner Vorschriften über Mel- Blätter( Neues Wiener Tagblatt  " und" Desterreichische Bolts­dung, Doppelversicherung u. s. w.; der Versicherungszeitung") nicht so viel Solidaritätsgefühl bewiesen, um für ihre pflicht würde lediglich durch den Beitritt zu streifenden Genoffen einzutreten, respektive die Arbeit für eine den Zwangstassen genügt." fremde Offizin zu verweigern. Die Erbitterung darüber ist in den Kreisen der Streifenden sehr groß.

Einem Beschluß des Krankenkassen- Kongresses wurde Rechnung getragen durch einen Zusatz zu§ 78 wonach für Wahrnehmung der Befugnisse der Aufsichtsbehörde(§ 45) Kosten oder Gebühren den Kassen, deren Vorstände und Mitgliedern nicht auferlegt wer­den dürfen."

Es ist nur zu wünschen, daß bei der Berathung dieser Be­stimmung im Reichstage eine authentische Erklärung herbeigeführt wird, wonach diese Bestimmung auch den freien Hilfskaffen gegenüber zu beobachten ist.

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Selbstverständlich, jeder Gingriff in die Unternehmerfreiheit ist in seinen Folgen höchst bedenklich für die Unternehmer und es muß deshalb ganz dem freien Ermessen der Unternehmer über laffen bleiben, ob der Arbeiter die ihm gefeglich einge räumten Rechte ausüben darf oder nicht.

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Boziale Lebericht.

Zimmerlente Berlins  . Die Lokale der freien Arbeitsvers mittelung des Verbandes deutscher Zimmerleute, Lokalverband Berlin  , befinden sich: Osten: Markusftr. 14( Eingang Grüner Weg) bei Zippte.

Roppenstr. 48 E bei 2orena. Vertrauens mann: Grufe. Mittwoch und Sonnabend von 8-10 Uhr Abends. Südosten: Eisenbahnstr. 85 bei Pfister. Vertrauens mann: Schmit. Mittwoch 8-10 Uhr Abends, Sonntags 10-12 Uhr Morgens. Ver Südwesten: Mariendorferstr. 10 bei Grube. trauensmann: Gefrois. Mittwoch und Sonnabend 8-10 Uhr Abends. Bergstr. 60 bei Hilgenfeld, Ruheplaystr. 18, Ece Antonftr. bei Heising. Vertrauensmann: Leonhart. Mittwoch und Sonnabend 8-10 Uhr Abends. Alte Hochstr. 32 a bei Wilte. Vertrauens­mann: Petermann. Mittwoch und Sonnabend 8-10 Uhr Abends.

Norden:

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Nordosten: Hochmeisterstr. 19 bei Schulz. Vertrauens mann: Weiß. Mittwoch und Sonnabend 8-10 Uhr Abends. Birkenstr. 24 bei Vied.

Moabit  :

Stehr.

Vertrauensmann:

Jedes Mitglied des Verbandes, sowie jeder Zimmerer ist verpflichtet, sobald er weiß, wo angestellt wird, es in oben ge­nannten Lokalen zu melden; auch die Poliere werden ersucht, der Sache so nahe wie möglich zu treten, um somit jedem Bimmerer das Inarbeittreten zu erleichtern. Aufträge werden zu jeder Tageszeit in sämmtlichen Lokalen entgegengenommen.

Im ersten der genannten Lokale verden   Quittungen abge­stempelt für Ost, Süd und Nord und Reise- Unterstüßung ausge zahlt. Zur Aufnahme in den Verband können die Zimmerleute in jedem der genannten Lokale gelangen.

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Der Geist der streitenden Arbeiter ist ein ausgezeichneter. Sie find entschlossen, auszuharren bis zum letzten Augenblick. Von Seite der Unternehmer sind zahlreiche Maßregelungen in Aussicht gestellt worden. Bisher find Sarrazins von auswärts noch nicht gekommen. Von Seite des Magistrats ist dem Gehilfenobmanne Höger eine Vorladung zugekommen, mo­nach sich derselbe am 20. Mai über eine Anzeige, be­treffend sein bißheriges Wirken als Gehilfenobmann" zu ver­Beachtenswerth ist auch die Behandlung, welche der§ 80 in antworten haben wird. Wahrscheinlich wird ihm der Auftrag der Kommission erfahren hat. Die Bestimmung dieses Para- werden, seine Stelle als Obmann des genossenschaftlichen Ge graphen, wonach den Arbeitgebern untersagt ist, die Anwendung hilfenausschusses zurückzulegen, oder er wird einfach seines des Gefeßes zum Nachtheil der Arbeiter durch Verträge zu be- Ammtes"" enthoben" werden. Unsere Situationsberichte können schränken, genügte einer fleinen Minorität der Kommission nicht, nur verspätet zur Ausgabe und Versendung gelangen, denn nach Kameraden, thut Gure Schuldigkeit in der Sache; nur dann fie beantragte deshalb unter Strafe zu stellen, wenn ein Arbeit Anordnung der Behörde( auf Grund einer Bestimmung des Preß­geber seinen Arbeiter zwinge, einer bestimmten Kasse beizutreten. gefeßzes) dürfen die Berichte erst vierundzwanzig Stunden nach kann die Lage der Zimmerer wieder gehoben werden. J. A.: Der Vorstand. Von den übrigen Mitgliedern der Kommission ward dieser Einreichung des ersten Abzuges zur Zensur ausgegeben und ver Antrag als ein ungerechtfertigter Eingriff in das freie Vertrags- fendet werden. Wir bitten wegen dieser Verzögerung unsere Hannover  , 28. Mai. Auch ein Beugniß. Nachstehen­recht und als in seinen Folgen höchst bedenklich bekämpft und Kollegen in den Provinzen und im Auslande, denen wir für die des Zeugniß ist einem Arbeiter ausgestellt worden, so daß der dementsprechend abgelehnt. bisherige thatkräftige und moralische Unterstügung herzlichst danken, um Entschuldigung. Helft uns wie bisher und wir selbe jetzt keine Arbeit findet. Das Zeugniß trägt alle Merkmale werden ausharren treu und fest. Unseres Dantes und Rück der Werrufserklärung an sich und wird die schwebende erstattung des Gegebenen tönnt Ihr sicher sein. Wien  , am gerichtliche Entschädigungsklage wohl auch die Staatsanwaltschaft 20. Mai 1891. Mit follegialem Gruße für die Buchbrucker. veranlassen, Antlage gegen die Hannoversche Portland- Bement Gehilfen Wiens: Michael Anfried. Conrad Bretschneider. fabrik, Aktiengesellschaft, auf Grund des§ 158 der Gewerbeord Schließlich müffen wir uns noch mit Artikel 25 beschäftigen, August Chwala. Hans Czermat. Karl Höger. Wilhelm nung zu erheben. Adalbert Sedlaczek. wonach das neue Gesetz mit dem 1. Oktober 1892 in Kraft treten Schiegl. Adolf Siegmund   Spizkopf. Das Zeugniß lautet: Der Heizer gebürtig aus. welcher seit dem 21. Mai foll. Mit dem gleichen Tage soll auch die Bestimmung des§ 4 Wielschke. Für die Schriftgießergehilfen Wiens: Franz Günther. Absah 5 des Hilfskaffen- Gesetzes außer Wirksamkeit treten, nach Franz Kaspar. Für die Hilfsarbeiter Wiens: Bertha Czai- 1885 in unserer Zementfabrik gearbeitet hat, ist hiermit heute welcher die höhere Berwaltungsbehörde zu bescheinigen hat, daß lowsty. Marie Ferdinand. Alois Slapak. Geldsendungen find wegen Aufreizung zur Arbeitseinstellung aus der Arbeit ent­das Statut den Vorschriften des§ 75 des Krankenversicherungs  - erbeten an Kollegen Hans Czermat, Wien  , I. Am Bergl 1. lassen. Selbiger war während dieser Zeit Mitglied unserer Kran­Gesetzes entspricht, weil von diesem Tage an die Bescheinigung Briefe wolle man gefälligst adressiren an Karl Höger, Wien  , VII. tentasse. Misburg, den 11. Mai 1891. durch den Reichskanzler, bezw. die Zentralbehörde zu erfolgen Burggasse 57. Ueber den Streit schreibt die Arb.- 3tg.": Der Buch hat. Diese Bescheinigung ist nach§ 75a durch das für die amt­Hannoversche Portland 3ementfabrik Attiengesellschaft. lichen Bekanntmachungen der Zentralbehörde bestimmte Blatt, druckerstreik in Wien   dauert jezt schon die zweite Woche un­bezw. durch den Reichs- Anzeiger" bekannt zu machen. geschwächt fort. Wir haben da ein Beispiel eines Lohntampfes, Ans Sachsen, 15. Mai. Die Verhältnisse der Bergarbeiter Nach§ 75b wird der Nachweis der Bescheinigung durch wie es in Desterreich leider noch selten ist, vor uns: nämlich haben in der lezten Zeit wiederum allgemeine Aufmerksamkeit Borlegung eines Exemplars des Raffenstatuts geführt, in welchem den Kampf einer ausgezeichnet organisirten Branche, welche selbst erregt und es mag daher hier eine Untersuchung erwähnt das die Bekanntmachung enthaltende Blatt nach Jahrgang, über nicht unbedeutende Mittel verfügt und energischen Rückhalt werden, die von sozialpolitischer Seite überhaupt noch nicht ge­Nummer und Seitenzahl angegeben ist. bei allen Gewerksgenossen im In- und Ausland findet. Wenn Mit Rücksicht auf diese Bestimmungen halten wir unbedingt die Arbeitseinstellungen der Perlmutterdrechsler im Vorjahre, der würdigt ist, obwohl sie besonders auch für den Sozialpolitiker ein für nothwendig, daß dem Reichskanzler, bezw. der Zentralbehörde, Schuhmacher vor einigen Monaten, die legten Bäckerstreits den hohes Intereſſe besitzt. Es handelt sich um die Untersuchung, bie Befugniß beigelegt wird, die Kaffenftatuten, welche dem Charakter eines elementaren Aufflammens boten, wenn die welche ein in autoritativer Stellung befindlicher Gelehrter, Medi­sechs Monate) vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zu bescheinigen, angelangt, zur Gegenwehr griffen und sich dabei Bilder echtesten einer Bevölkerung aufstellten, in der sich der Bergmannsberuf feit neuen Gesetz angepaßt sind, schon eine längere Zeit( vielleicht Proletariermassen an der äußersten Grenze menschlichen Elendes zinalrath Dr. Geißler und N. Uhlißsch über die Größenverhält Damit bei Inkrafttreten des Gesetzes der in demselben geforderte Seldenthums, herzrührender Opferireudigkeit und Hingebung für Jahrhunderten forterbte. In jenem Bezirke wurden 10 343 Nachweis auch schon erbracht werden kann, andernfalls werden die gemeinsame Sache entrollten, so haben wir es beim Buch- Knaben und 10 880 Mädchen gemessen; die Untersuchung war den freien Kassen nicht nur erhebliche Kosten, sondern auch druckerstreit mit einer Aeußerung der höchsten Stufe von Fach- also auf breiter Grundlage angelegt und ist auch im Uebrigen Schwierigkeiten erwachsen. organisation, die bisher in Desterreich erreicht wurde, zu thun, ftreng wissenschaftlich geführt. Sie griff einzelne Gruppen der Wenn nun auch die härtesten Bestimmungen des Regierungs- und der hervorstechendste Zug ist wohlberechnende Besonnenheit, Kinder heraus und verglich so auch die Entwicklung der in Entwurfs von der Kommission beseitigt, bezw. gemildert wurden, genaue Kenntniß der in Betracht kommenden ökonomischen, geſetz­so kann man sich doch der Ueberzeugung nicht verschließen, daß lichen und behördlichen Faktoren und eine Art von fübler Ge- günstigen Verhältnissen lebenden Bürgertinder mit fener der das Bestreben der herrschenden Richtung darauf gerichtet ist, die laffenheit, welche geradezu imponiren muß. Bekanntlich ist der Bergmannskinder. Hierbei ergab sich, daß die letzteren während freien Hilfskaffen immermehr bei Seite zu drängen. Kann dieses Streit die Antwort auf den Wortbruch, welchen einzelne Druckerei der ganzen Schulzeit um 3-5 Zentimeter kleiner als die Bürger­tinder waren. Die genannten Sozialstatistiker bemerken hierzu: Bestreben zur Zeit von den Arbeitern auch noch nicht verhindert firmen durch Maßregelung einiger Hilfsarbeiter anläßlich der Die Kinder aus dem Bergmannsstande zeigen selbst geringere werden, so ist es um so mehr Pflicht derselben, durch treues Fest: Maifeier begingen. Die Gehilfen drehten den Spieß sofort um, Maße als für die Gesammtheit der gemessenen Kinder gefunden halten an ihren selbstgeschaffenen und verwalteten Einrichtungen verließen die Arbeit und stellten ihre bekannten Forderungen, wurden, während die Kinder aus den Bürgerschulen weit über deren wichtigste ganz im Sinne der Maifeier eine Verkürzung der dem allgemeinen Durchschnitt stehen. Es bestätigt sich auch hier den Erfolg jenes Bestrebens möglichst zu vereiteln. Arbeitszeit bis auf neun Stunden ist. Geradezu überraschend ist, wieder die Aeußerung des bekannten französischen   Statistikers wie rasch die Solidarität der gelernten Arbeiter mit den Hilfs- und Arztes Billermé, daß nämlich der Mensch um so größer arbeitern zur unwiderruflichen Thatsache geworden ist und wie insbesondere das weibliche Element sich mit Verständniß und Be wird und sein Wachstum um so schneller seine Vollendung er­geisterung in die Organisation eingeoronet. Die Verbindung hat reicht, je reicher unter im Uebrigen gleichen Umständen das Land, beiden Theilen ungeheuer genügt und da nun die als unver- ie allgemeiner der Wohlstand ist, je besser die Kleidung, die Woh­Aufruf an alle in der Metallindustrie beschäftigten Arbeiter! besserliche Aristokraten" berüchtigten Bucharbeiter die Vortheile nung, besonders aber die Nahrung, und je geringer die Noth, Kollegen! Gemäß dem Beschluß der öffentlichen Ver- des Anschlusses der Ungelernten erfahren, dürften wohl auch die die Anstrengungen und Entbehrungen sind, die man in der Kind­heit erfährt." sammlung im Feenpalast richtet bie dort gewählte Kommission ältesten Bunstgesellen" gewisser anderer Branchen ihren hart­

C. D.

Arbeiterbewegung.

zur Aufbringung der Delegirten- Unkosten an Euch den Wunsch näckigen Widerstand aufgeben."